Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft. der Hochschule für angewandte Wissenschaften. (SPO M BW) vom 30.

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Transkript:

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW) vom 30. April 2018 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 44 Abs.4, 58 Abs.1, 61 Abs.2 und 8 und 66 des Bayerischen Hochschulgesetzes BayHSchG (BayRS 2210 1 1 WFK) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg folgende Satzung: 1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den Masterstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg. 2 Sie dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. August 2010 (BayRS 2210 4 1 4 1 WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Coburg (APO) vom 4. November 2016 (Amtsblatt 2016) in der jeweiligen Fassung. 2 Studienziel (1) Ziel des Studienganges ist es, eine vertiefte anwendungsbezogene wissenschaftliche Ausbildung im Bereich der Wirtschaftswissenschaften und ihrer Propädeutika zu vermitteln und dabei weitere Möglichkeiten der Spezialisierung zu bieten. (2) Aufbauend auf einem grundständigen Hochschulstudium vermittelt der Studiengang Kenntnisse und Fähigkeiten die erforderlich sind, um hochqualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in der Wirtschaft, in öffentlichen Institutionen sowie im Bereich der Wissenschaft und der Forschung und Entwicklung wahrzunehmen. (3) 1 Die Absolventinnen und Absolventen des Studienganges überblicken die ökonomischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge innerhalb der behandelten Fachgebiete und sind in der Lage tiefergehende wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden, um selbständig relevante Problemstellung und Aufgaben erkennen und erfolgreich bearbeiten zu können. 2 Sie sind sich dabei ihrer besonderen gesellschaftlichen und individuellen Verantwortung bewusst und handeln entsprechend. 3 Zugangsvoraussetzungen zum Studium (1) Zugangsvoraussetzungen zum Studium sind 1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium von mindestens sieben Studiensemestern (210 ECTS-Punkte) im Bereich der Wirtschaftswissenschaften oder eines artverwandten Studienganges an einer deutschen Hochschule oder einen anderen gleichwertigen Abschluss einschließlich eines praktischen Studiensemesters im Umfang von mindestens 25 ECTS-Punkten 2. mit einer Gesamtnote von mindestens gut (2,5) 3. mit einer Note der Abschlussarbeit von 2,0 oder besser (2) 1 Studienbewerber mit einer Regelstudienzeit von sechs (180 ECTS-Punkte) oder sieben (210 ECTS-Punkte) Studiensemestern, welchen ein praktisches Studiensemester ganz oder teilweise fehlt, können unter der Voraussetzung zugelassen werden, dass sie das Praktische Studiensemester zur Anmeldung der Masterarbeit nachweisen, andernfalls gilt die Masterprüfung als nicht bestanden. 2 Das praktische Studiensemester besteht aus einem Hochschulpraktikum mit einer Dauer von 18 Wochen sowie den dazu gehörigen praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen. (3) Die Umrechnung ausländischer Studienabschlüsse erfolgt grundsätzlich nach der bayerischen Formel. (4) Die Feststellung über die Erfüllung der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfolgt durch die Prüfungskommission. 4 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums, Schwerpunkte (1) Das Studium wird als Vollzeitstudium durchgeführt und umfasst eine Regelstudienzeit von drei Studiensemestern. (2) 1 Es besteht optional die Möglichkeit einen Studienschwerpunkt auszuweisen. 2 Als Studienschwerpunkte werden angeboten:

1. Vertriebsmanagement (Anlage 2a) 2. Versicherungsmanagement (Anlage 2b) 3. IT - Management (Anlage 2c) 4. Rechnungswesen, Controlling und Finanzen (Anlage 2d) 3 Die genannten Studienschwerpunkte sind in den Anlagen 2a bis 2d zu dieser Studien- und Prüfungsordnung definiert. 4 Wer die in den Anlagen 2a bis 2d genannten Module des jeweiligen Studienschwerpunkts erfolgreich absolviert hat, kann zusammen mit der Anmeldung zur Masterarbeit einen Antrag auf Ausweisung des Studienschwerpunkts im Zeugnis an die Prüfungskommission stellen. 5 Anträge nach diesem Zeitpunkt sind ausgeschlossen (Ausschlussfrist). 6 Wird kein Antrag oder ein Antrag nach diesem Zeitpunkt gestellt oder ist der Antrag abzulehnen, wird im Masterprüfungszeugnis kein Studienschwerpunkt ausgewiesen. 5 Module (1) 1 Die Pflichtmodule, ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltung, die Prüfungen, deren Gewicht für die Bildung der End und Prüfungsgesamtnote und der Divisor sowie die Leistungspunkte (ECTS) sind in der Anlage zu dieser Studien und Prüfungsordnung festgelegt. 2 Die Regelungen werden für Wahlpflichtmodule durch den Studien und Prüfungsplan ergänzt. (2) Die Benotung aller Prüfungen der Anlage zu dieser Studien und Prüfungsordnung erfolgt nach folgender Notendifferenzierung: 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0. 6 Masterarbeit (1) Das Studium beinhaltet eine Masterarbeit. (2) 1 Die Masterarbeit muss zeigen, dass die Studentin bzw. der Student in der Lage ist, eine komplexe Fragestellung aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften mit besonderem Schwierigkeitsgrad durch selbständige Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnis ergebnisorientiert und produktiv zu bearbeiten. 2 Die Fragestellung der Masterarbeit muss entweder im theoretischen oder im praktischen Kontext einen erkennbaren Anwendungsbezug aufweisen. 3 Das Ergebnis der Masterarbeit soll zudem erkennen lassen, ob eine Befähigung zur Promotion grundsätzlich vorliegt oder nicht. 4 Bei einer Bewertung der Masterarbeit mit 1,0 oder 1,3 liegt grundsätzlich die Befähigung zur Promotion vor. (3) 1 Die Anmeldung der Masterarbeit ist zulässig, sobald mindestens 50 ECTS-Punkte erbracht wurden und die Anforderungen des 3 Abs. 2 erfüllt wurden. 2 Sie soll unter Angabe des Themas und mit Einverständnis der Prüferin bzw. des Prüfers beim Vorsitzenden der Prüfungskommission erfolgen. 3 Der Vollzug obliegt der Prüfungskommission. (4) Die Frist von der Zulassung der Masterarbeit bis zu ihrer Abgabe beträgt sechs Monate. 7 Masterprüfungszeugnis, Akademischer Grad 1 Über den erfolgreichen Abschluss des Studiums wird ein Masterprüfungszeugnis und eine Urkunde mit dem erworbenen akademischen Grad gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur APO ausgestellt. 2 Auf Grund des erfolgreichen Abschlusses der Masterprüfung wird der akademische Grad Master of Arts verliehen. 3 Die Kurzform lautet M.A.. 8 In Kraft Treten Diese Studien und Prüfungsordnung tritt am 01.10.2018 in Kraft und ersetzt die bisher gültige Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft vom 18.05.2015 (Amtsblatt 2015). Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg vom 19.01.2018 sowie der Genehmigung durch die Präsidentin vom 30.04.2018. Coburg, den 30.04.2018 gez. Prof. Dr. Fritze Präsidentin Diese Satzung wurde am 30.04.2018 in der Hochschule Coburg niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 30.04.2018 durch Anschlag bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 30.04.2018.

1 Masterstudiengang Betriebswirtschaft Übersicht über die Module und Prüfungen Modulgruppe I - Wissenschaftliche Methoden und Propädeutika (Mindestens vier dieser Module sind zu wählen) 1 Wissenschaftstheorien und Forschungsansätze 2 SU, S, Ü schrp oder prln 1) 90 3 2 Entscheidungstheorien 2 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 90 3 3 Methoden der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung 2 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 90 3 4 Internationale wirtschaftswissenschaftliche Fallstudien 2 SU, S, Ü schrp oder prln 3) 90 3 5 Methoden der empirischen Sozialforschung 2 SU, S, Ü schrp oder prln 3) 90 3 6 Wirtschaftsmathematik 2 SU, S, Ü schrp oder prln 3) 90 3 7 Projektmanagement 2 SU, S, Ü schrp oder prln 3) 90 3 8 Führungstraining 2 SU, S, Ü schrp oder prln 4) 90 3 9 Philosophie 2 SU, S, Ü schrp oder prln 1) 90 3 10 Soziologie 2 SU, S, Ü schrp oder prln 1) 90 3 11 Politologie 2 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 90 3 12 Psychologie 2 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 90 3 13 Rechtswissenschaften 2 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 90 3 14 Ethik 2 SU, S, Ü schrp oder prln 1) 90 3 15 Innovation 2 SU, S, Ü schrp oder prln 3) 90 3 Summe Modulgruppe I 4x2=8 4x3=12

2 Anlage 1 Masterstudiengang Betriebswirtschaft Übersicht über die Module und Prüfungen Modulgruppe II - Wirtschaftswissenschaftliche Fächer (Mindestens zwei dieser Module sind zu wählen) 16 Ökonomische Theorien 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 17 Wirtschaftspolitik 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 18 Theorien der Unternehmung 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 19 Aktuelle Aspekte der Wirtschaftswissenschaften 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 Summe Modulgruppe II 2x4=8 2x6=12

3 Anlage 1 Masterstudiengang Betriebswirtschaft Übersicht über die Module und Prüfungen Modulgruppe III Betriebswirtschaftliche Fächer (Mindestens sechs dieser Module sind zu wählen) 20 Unternehmensführung 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 21 Marketingmanagement 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 22 Vertriebsmanagement 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 23 Personal- und Organisationsmanagement 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 24 IT-Management 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 25 Business-Intelligence 4 SU, U, Ü schrp oder prln 2) 120 6 26 Management von Wertschöpfungsketten 4 SU, U, Ü schrp oder prln 2) 120 6 27 Simulation betriebswirtschaftlicher Systeme 4 SU, U, Ü schrp oder prln 2) 120 6 28 Managementmethoden 4 SU, U, Ü schrp oder prln 2) 120 6 29 Bankmanagement 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 30 Risikomanagement 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 31 Versicherungsmanagement 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 32 Jahresabschlussanalyse 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 33 Controlling und Kostenmanagement 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 34 Industriemanagement 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 35 Finanzmanagement 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 36 Aktuelle Aspekte der Betriebswirtschaftslehre IV) 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 Summe Modulgruppe III 6x4=24 6x6=36

4 Anlage 1 Masterstudiengang Betriebswirtschaft Übersicht über die Module und Prüfungen Modulgruppe IV Projekte (Mindestens zwei der Projekte sind zu wählen) 37 Projekt I V) 3 S PA - 6 38 Projekt II V) 3 S PA - 6 Summe Modulgruppe IV 2x3=6 2x6=12 Modulgruppe V - Abschlussarbeit 39 Masterarbeit - - MA - 18 Summe Modulgruppe V 6 18 Summe Modulgruppen I - V 46 90

5 Anlage 1 Masterstudiengang Betriebswirtschaft Anmerkungen I) Art der Lehrveranstaltung SU Seminaristischer Unterricht S Seminar Ü Übung II) Art der Prüfung schrp schriftliche Prüfung prln praktischer Leistungsnachweis 1) Schriftliche Dokumentation einer Präsentation 12-15 Seiten 2) Seminararbeit 12-15 Seiten 3) Erstellung und Präsentation einer Fallstudie 12-15 Seiten 4) Lernportfolio 12-15 Seiten PA Projektarbeit 15-18 Seiten MA Masterarbeit 60-80 Seiten III) Dauer der Prüfung In Minuten IV) Die Festlegung der Themenstellungen erfolgt durch den Fakultätsrat im jeweiligen Studienplan. V) Die Festlegung der Projektthemen erfolgt durch den Fakultätsrat im jeweiligen Studienplan. VI) Die Gewichtung der Noten entspricht den ECTS-Punkten.

6 Anlage 2a Studienschwerpunkt Vertriebsmanagement Modulgruppe I - Wissenschaftliche Methoden und Propädeutika (es sind vier der aufgelisteten Module zu wählen) 5 Methoden der empirischen Sozialforschung 2 SU, S, Ü schrp oder prln 3) 90 3 6 Wirtschaftsmathematik 2 SU, S, Ü schrp oder prln 3) 90 3 Modulgruppe III Betriebswirtschaftliche Fächer (es sind sechs der aufgelisteten Module zu wählen) 21 Marketingmanagement 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 22 Vertriebsmanagement 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 26 Management von Wertschöpfungsketten 4 SU, U, Ü schrp oder prln 2) 120 6 Modulgruppe IV - Projekte 37 Projekt I V) VII.a) 3 S PA - 6 Summe Modulgruppe IV 2x3=6 2x6=12

7 Anlage 2a Studienschwerpunkt Vertriebsmanagement Modulgruppe V - Abschlussarbeit 39 Masterarbeit VIII.a) - - MA - 18 Summe Modulgruppe V 6 18 Summe Modulgruppen I - V 46 90 VII.a) Mindestens eines der beiden Projekte muss einen inhaltlichen Bezug zum Studienschwerpunkt Vertriebsmanagement aufweisen. Über das Vorhandensein dieses Bezuges entscheidet die Prüfungskommission im Einvernehmen mit dem Prüfer. VIII.a) Die Masterarbeit muss einen inhaltlichen Bezug zum Studienschwerpunkt Vertriebsmanagement aufweisen. Über das Vorhandensein dieses Bezuges entscheidet die Prüfungskommission im Einvernehmen mit dem Prüfer.

8 Anlage 2b Studienschwerpunkt Versicherungsmanagement Modulgruppe I - Wissenschaftliche Methoden und Propädeutika (es sind vier der aufgelisteten Module zu wählen) 5 Methoden der empirischen Sozialforschung 2 SU, S, Ü schrp oder prln 3) 90 3 6 Wirtschaftsmathematik 2 SU, S, Ü schrp oder prln 3) 90 3 Modulgruppe III Betriebswirtschaftliche Fächer (es sind sechs der aufgelisteten Module zu wählen) 25 Business-Intelligence 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 31 Versicherungsmanagement 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 35 Finanzmanagement 4 SU, U, Ü schrp oder prln 2) 120 6 Modulgruppe IV - Projekte 37 Projekt I V) VII.b) 3 S PA - 6 Summe Modulgruppe IV 2x3=6 2x6=12

9 Anlage 2b Studienschwerpunkt Versicherungsmanagement Modulgruppe V - Abschlussarbeit 39 Masterarbeit VIII.b) - - MA - 18 Summe Modulgruppe V 6 18 Summe Modulgruppen I - V 46 90 VII.b) Mindestens eines der beiden Projekte muss einen inhaltlichen Bezug zum Studienschwerpunkt Versicherungsmanagement aufweisen. Über das Vorhandensein dieses Bezuges entscheidet die Prüfungskommission im Einvernehmen mit dem Prüfer. VIII.b) Die Masterarbeit muss einen inhaltlichen Bezug zum Studienschwerpunkt Versicherungsmanagement aufweisen. Über das Vorhandensein dieses Bezuges entscheidet die Prüfungskommission im Einvernehmen mit dem Prüfer.

10 Anlage 2c Studienschwerpunkt IT - Management Modulgruppe I - Wissenschaftliche Methoden und Propädeutika (es sind vier der aufgelisteten Module zu wählen) 5 Methoden der empirischen Sozialforschung 2 SU, S, Ü schrp oder prln 3) 90 3 6 Wirtschaftsmathematik 2 SU, S, Ü schrp oder prln 3) 90 3 Modulgruppe III Betriebswirtschaftliche Fächer (es sind sechs der aufgelisteten Module zu wählen) 24 IT - Management 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 25 Business-Intelligence 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 27 Simulation betriebswirtschaftlicher Systeme 4 SU, U, Ü schrp oder prln 2) 120 6 Modulgruppe IV - Projekte 37 Projekt I V) VII.c) 3 S PA - 6 Summe Modulgruppe IV 2x3=6 2x6=12

11 Anlage 2c Studienschwerpunkt IT - Management Modulgruppe V - Abschlussarbeit 39 Masterarbeit VIII.c) - - MA - 18 Summe Modulgruppe V 6 18 Summe Modulgruppen I - V 46 90 VII.c) Mindestens eines der beiden Projekte muss einen inhaltlichen Bezug zum Studienschwerpunkt IT - Management aufweisen. Über das Vorhandensein dieses Bezuges entscheidet die Prüfungskommission im Einvernehmen mit dem Prüfer. VIII.c) Die Masterarbeit muss einen inhaltlichen Bezug zum Studienschwerpunkt Versicherungsmanagement aufweisen. Über das Vorhandensein dieses Bezuges entscheidet die Prüfungskommission im Einvernehmen mit dem Prüfer.

12 Anlage 2d Studienschwerpunkt Rechnungswesen, Controlling und Finanzen Modulgruppe I - Wissenschaftliche Methoden und Propädeutika (es sind vier der aufgelisteten Module zu wählen) 5 Methoden der empirischen Sozialforschung 2 SU, S, Ü schrp oder prln 3) 90 3 6 Wirtschaftsmathematik 2 SU, S, Ü schrp oder prln 3) 90 3 Modulgruppe III Betriebswirtschaftliche Fächer (es sind sechs der aufgelisteten Module zu wählen) 23 Jahresabschlussanalyse 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 33 Controlling und Kostenmanagement 4 SU, S, Ü schrp oder prln 2) 120 6 35 Finanzmanagement 4 SU, U, Ü schrp oder prln 2) 120 6 Modulgruppe IV - Projekte 37 Projekt I V) VII.d) 3 S PA - 6 Summe Modulgruppe IV 2x3=6 2x6=12

13 Anlage 2d Studienschwerpunkt Rechnungswesen, Controlling und Finanzen Modulgruppe V - Abschlussarbeit 39 Masterarbeit VIII.d) - - MA - 18 Summe Modulgruppe V 6 18 Summe Modulgruppen I - V 46 90 VII.d) Mindestens eines der beiden Projekte muss einen inhaltlichen Bezug zum Studienschwerpunkt Rechnungswesen, Controlling und Finanzen aufweisen. Über das Vorhandensein dieses Bezuges entscheidet die Prüfungskommission im Einvernehmen mit dem Prüfer. VIII.d) Die Masterarbeit muss einen inhaltlichen Bezug zum Studienschwerpunkt Rechnungswesen, Controlling und Finanzen aufweisen. Über das Vorhandensein dieses Bezuges entscheidet die Prüfungskommission im Einvernehmen mit dem Prüfer.