AFV Cup-Reglement Ausgabe 2017

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Transkript:

AFV Cup-Reglement Ausgabe 2017 Seite 1

Inhaltsverzeichnis A. Allgemeines 3 B. Titel und Übergabe 3 C. Teilnahme, Modus 3 D. Spielbetrieb 4 E. Disziplinarrecht und Disziplinarverfahren 6 F. Proteste und Einsprachen 6 G. Forfaits 6 H. Freikarten, Vergünstigungen 7 I. Organisatorisches und Finanzielles 7 K. Schlussbestimmungen 8 Seite 2

A. Allgemeines Artikel 1 1. Der Aargauische Fussballverband (AFV) führt jedes Jahr bei den Kategorien: Aktiven (Herren und Frauen), den Junioren A - D, den Juniorinnen B und den Senioren einen Wettbewerb um den AFV-Cup durch. 2. Der jeweilige Kategorien-Sieger erhält einen Pokal, welcher im Besitz des Vereins bleibt. B. Titel und Übergabe Artikel 2 1. Der Sieger trägt den Titel AFV-Cup Sieger 20xx» (Jahreszahl der Saison, in welcher der Final stattfindet). Der Titel kann zusätzlich mit dem Namen eines Sponsors des AFV ergänzt werden. Der AFV-Cup Sieger bei den Aktiven Herren qualifiziert sich für die Teilnahme am nächsten Schweizer-Cup. 2. Die Spieler, die Schiedsrichter und die Schiedsrichter-Assistenten des Endspiels erhalten ein Erinnerungsgeschenk. Die Spieler des Siegers sowie die Schiedsrichter und die Schiedsrichter-Assistenten Goldmedaillen, die Spieler der besiegten Mannschaft Silbermedaillen. Die Übergabe des AFV-Cup Pokals erfolgt im Anschluss an das Finalspiel. C. Teilnahme, Modus Artikel 3 1. Die Teilnahme am AFV-Cup bei den Aktiven ist für alle Vereine der 2. und 3. Liga obligatorisch. Ein Klub kann nur mit seiner ersten Mannschaft teilnehmen (2. Liga regional bis 5. Liga). Alle höherklassigen Mannschaften nehmen in den Ausscheidungen der ihr zugehörenden Abteilung am Wettbewerb teil. 2. Für Vereine der 4. und 5. Liga Herren und der 4. Liga Frauen ist die Teilnahme freiwillig. Seite 3

3. Bei den Junioren-, Juniorinnen B- und Senioren-Cupwettbewerben ist die Teilnahme freiwillig. Pro Kategorie kann jeder Verein nur ein Team melden. 4. Bei den Junioren A-D sind Teams aus sämtlichen Stärkeklassen ausser der Coca-Cola Junior League zugelassen. Artikel 4 1. Die unterklassige Mannschaft hat bis und mit Halbfinal immer Platzvorteil. Ein Platzabtausch zwischen einem unter- und einem oberklassigen Verein ist im gegenseitigen Einverständnis gestattet. Er ist sofort nach der Auslosung der Wettspielkommission (WK) des AFV durch beide Vereine zu bestätigen. 2. Die WK kann einen Platzabtausch anordnen, wenn der Platz des Heimvereins ungeeignete Infrastrukturen aufweist oder nicht bespielbar ist. Dies betrifft bei Wochentagsrunden zum Beispiel diejenigen Plätze, die nicht über eine genügende Flutlichtanlage verfügen. 3. Die Finalspiele werden in der Regel an Auffahrt, im Rahmen des Finaltages des AFV, ausgetragen. Artikel 5 1. Die Daten der Runden des AFV-Cups und des Finaltages werden von der WK festgesetzt und publiziert. 2. In einer Vorrunde der Aktiven Herren wird der Bestand der teilnehmenden Vereine auf 64 reduziert. Diese Vorrunde bestreiten Teams der 4. und 5. Liga. In der 1. Runde (Zweiunddreissigstelfinal) greifen alle 64 Teams von der 2. bis 5. Liga in den Wettbewerb ein. In der 1. Runde spielen die Teams der 2. Liga nicht gegeneinander. 3. Die Auslosung der Spielpaarungen wird durch die WK vorgenommen. D. Spielbetrieb Artikel 6 1. Es gelten die offiziellen Spielregeln der FIFA und des SFV. Seite 4

2. Ist das Resultat nach Ablauf der regulären Spielzeit von 2 mal 45 Minuten unentschieden, so wird das Spiel um 2 mal 15 Minuten verlängert. Bei unentschiedenem Ausgang nach Verlängerung wird ein Penaltyschiessen durchgeführt. Dies gilt nur für den Cup der Aktiven Herren und Frauen. Cupspiele der Junioren, Juniorinnen B und Senioren werden nicht verlängert. Bei Unentschieden wird nach der regulären Spielzeit sofort ein Penaltyschiessen nach den Fussball-Spielregeln des SFV durchgeführt. Artikel 7 1. Zur Teilnahme an den Spielen um den Aargauer-Cup sind nur die auf Grund des Wettspielreglements des SFV qualifizierten Spielerinnen und Spieler spielberechtigt. 2. Spielerinnen und Spieler von U-Mannschaften dürfen, wenn sie in der laufenden Meisterschaft in 5 Meisterschaftsspielen ganz oder teilweise eingesetzt worden sind, nicht mehr am AFV-Cup teilnehmen. Spielerinnen und Spieler aus Teams der Coca-Cola Junior League dürfen, wenn sie in der laufenden Meisterschaft in 3 Meisterschaftsspielen ganz oder teilweise in der Coca- Cola Junior League eingesetzt worden sind, nicht mehr am AFV-Cup teilnehmen. Junioren D-Cup / Einsatz Footeco/Talente-Junioren: Es dürfen nur Junioren eingesetzt werden, welche für den entsprechenden Verein qualifiziert sind und im entsprechenden Alter, gemäss der Einteilung der Altersklassen des SFV sind. Diese Junioren dürfen nach 5 Einsätzen in der Footeco/Talente-Meisterschaft im AFV-Cup der Junioren D nicht mehr eingesetzt werden. 3. Im AFV-Cup der Aktiven dürfen nur 3 Spielerinnen/Spieler gewechselt werden (kein freies Ein- und Auswechseln). 4. Cupspiele sind Entscheidungsspiele im Sinne des Wettspielreglements und seiner Ergänzungsreglemente. Artikel 8 1. Der Schiedsrichter bzw. das Schiedsrichtertrio wird von der Schiedsrichterkommission des AFV bezeichnet. 2. Für den SR-Einsatz der Aktiven Herren gilt: Ab Viertelfinal wird bei allen Spielen ein SR- Trio eingesetzt. In den vorherigen Runden wird nur bei Spielen zwischen zwei 2. Liga Clubs ein SR-Trio eingesetzt. Bei den Cup-Spielen der Junioren D und Juniorinnen B müssen qualifizierte Mini-SR eingesetzt werden. Seite 5

E. Disziplinarrecht und Disziplinarverfahren Artikel 9 1. Die Strafkompetenz für alle Vorkommnisse anlässlich von Cup-Spielen liegt bei der Kontroll- und Disziplinarkommission (KDK) des AFV. 2. Die Bemessung der Disziplinarstrafen erfolgt nach den Richtlinien der Rechtspflegeordnung des SFV. 3. Gegen sämtliche Disziplinarstrafen kann nach den Vorschriften des Rechtspflegereglements des AFV rekuriert werden. Ausgenommen hiervon sind Suspensionen und Bussen herrührend aus Verwarnungen und die automatische Suspension nach einer direkten roten Karte. F. Proteste und Einsprachen Artikel 10 1. Die KDK des AFV entscheidet endgültig über Einsprachen, Proteste und die Teilnahme nicht spielberechtigter Spielerinnen und Spieler. 2. Einsprachen gegen die Spielberechtigung gegnerischer Spielerinnen und Spieler sind innert 3 Tagen nach dem Spiel bei der KDK des AFV zu erheben. Auf später eingehende Einsprachen wird nicht eingetreten. 3. Die Protestgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenliste. 4. Im Übrigen gelten für Proteste und Einsprachen die Vorschriften des Wettspielreglements. G. Forfaits Artikel 11 1. Tritt ein Verein zu einem Spiel nicht an, so hat er dem Gegner die entstandenen und ausgewiesenen Kosten zu vergüten 2. Zudem erhält er eine Forfaitbusse gemäss der aktuellen Gebührenliste. Seite 6

H. Freikarten, Vergünstigungen Artikel 12 1. Für Cup-Spiele sind sämtliche Vergünstigungen von Seiten der beteiligten Vereine ungültig. 2. Mitglieder und Supporter haben kein Anrecht auf Reduktion. Abonnemente sind ungültig. 3. Die gültigen SFV-Ausweise berechtigen auch bei Cupspielen zu freiem Eintritt für Verbandsfunktionäre, Ehrenmitglieder, Schiedsrichter und Trainer. I. Organisatorisches und Finanzielles Artikel 13 1. Die Platzvereine organisieren die Spiele bis und mit den Halbfinals selber. 2. Die Finalspiele werden vom AFV organisiert. Artikel 14 1. Die Spiele bis und mit den Halbfinals gehen auf Rechnung und Gefahr der beteiligten Vereine. 2. Die Schiedsrichterentschädigung erfolgt gemäss Merkblatt für die SR (Tarif Team 1 + Tarif Team 2 dividiert durch 2). Der Betrag ist von den teilnehmenden Mannschaften je zur Hälfte zu tragen. 3. Die Ticketeinnahmen werden zu gleichen Teilen unter den beiden beteiligten Vereinen geteilt. Artikel 15 Der Gastverein stellt dem Platzclub eine Person zur Verfügung, welche für die Abwicklung der Finanzen des Spiels mitverantwortlich ist. Sofort nach dem Spiel ist eine Abrechnung zu erstellen. Artikel 16 Dem Gegner ist der ihm zukommende Betrag sofort nach dem Spiel auszuzahlen. Seite 7

Artikel 17 1. Der Ort des Finaltages wird durch den Verbandsvorstand des AFV festgelegt. Er erfolgt auf Grund der offiziellen Ausschreibung (OM) und der eingereichten Bewerbungen der interessierten Vereine. Dabei wird berücksichtigt, dass abwechslungsweise alle Gebiete des Regionalverbandes den Finaltag organisieren können. 2. Voraussetzungen für die Vergabe sind: 2 beieinander liegende Spielfelder, die den Richtlinien der Sportplatzkommission des SFV entsprechen, ein 9er-Spielfeld sowie eine genügende Anzahl von Garderoben für die Finalmannschaften und die Schiedsrichter. 3. Der Finaltag wird vom AFV organisiert. Die Kosten gehen zu Lasten des AFV. 4. Der AFV erlässt sämtliche Aufgebote für die Schiedsrichter, die Schiedsrichter- Assistenten und die beteiligten Mannschaften. 5. Der organisierende Verein stellt die Infrastruktur unentgeltlich zur Verfügung. K. Schlussbestimmungen Artikel 18 Soweit nicht besondere Vorschriften in diesem Reglement enthalten sind, gelten diejenigen des Wettspielreglements. Artikel 19 Alle in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle und Fragen werden durch die WK des AFV endgültig entschieden. Artikel 20 Gegen Beschlüsse, welche die Administration und den Ablauf des AFV-Cups betreffen, insbesondere gegen die Auslosung, die Spieltermine, die Ansetzung bezüglich Termin und Austragungsort und die Verschiebung von Spielen, sowie gegen die Bezeichnung der Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten kann kein Rechtsmittel ergriffen werden. Artikel 21 Das vorstehende Reglement wurde an der Delegiertenversammlung des AFV vom 05.08.2016 in Berikon genehmigt und tritt auf die Saison 2017/18 in Kraft. Das frühere Reglement von 2013 ist damit aufgehoben. Aarau, im Mai 2016 Aargauischer Fussballverband Der Präsident Hans Aemisegger Der WK-Präsident Armando Granzotto Seite 8