Rok Cup Germany 2018

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Transkript:

Rok Cup Germany 2018 Der Rok Cup Germany 2018 ist unter der Reg. Nr. 103/2018 durch den ACV am 15.01.2018 genehmigt worden. Status: Clubsport. Die Bestimmungen des DMSB Clubsportreglements gelten entsprechend. (Hinweis: Für eine mögliche Teilnahme am RoK Finale 2018 in Lonato (I) ist eine DMSB nat. A Lizenz erforderlich; ab Jahrgang 2008) Technisches Reglement: Artikel 1 Kraftstoff Eine Restmenge von mindestens 2 Litern muss immer im Tank verbleiben. Zu dem Rok Cup Germany 2017 wird in allen Klassen ARAL ULTIMATE vorgeschrieben. Dieser Kraftstoff kann an allen ARAL-Tankstellen in der gesamten Bundesrepublik erworben werden. Im Rok Cup Germany 2018 kann eine Kontrolle des Kraftstoffs jederzeit während einer Veranstaltung auch mit einem mobilen Kraftstofftestgerät z.b. Digatron DT-47FTD Fuel Tester erfolgen. Wird bei einem Teilnehmer ein Vergehen gegen den vorgeschriebenen Kraftstoff festgestellt, egal welche Qualität der geprüfte Kraftstoff besitzt, erfolgt eine Nichtwertung für die gesamte betreffende Veranstaltung. Ein Einspruch gegen die Kraftstoffkontrolle und/ oder sich daraus ergebende Strafen ist nicht zulässig. Dem Kraftstoff darf in allen Klassen ausschließlich ein Schmiermittel beigemengt werden, welches in der offiziellen CIK-FIA-Liste 2018 (siehe CIK-FIA-Reglement) aufgeführt ist. Artikel 2 Startnummern und Werbung Die Startnummern müssen vor der Technischen Abnahme vorn, hinten und an beiden Seitenkästen gerade angebracht werden. Die Startnummern zum Rok Cup Germany 2018 sind permanent, und werden bei der Einschreibung in einem vorgegebenen Nummernkreis automatisch nur einmal pro Fahrer vergeben. Artikel 3 Reifen Die Fahrer aller Klassen erwerben bei der Papierabnahme ein Voucher für einen Satz Slickreifen, dieses Voucher wird bei der Reifenausgabe eingelöst. Die vom Veranstalter ausgegebenen Reifen werden im Normalfall gescannt oder bei Reifen ohne Barcode gestempelt. Nur mit diesen Reifen kann der Teilnehmer ab dem Zeittraining an der Veranstaltung teilnehmen. Sollte ein Fahrer einen zu einer vorherigen Veranstaltung des Rok Cup Germany 2018 erworbenen Reifensatz bei einer der nächsten Veranstaltungen noch einmal einsetzen

wollen, muss er im Rahmen der Reifenausgabe den Reifen vorlegen damit dieser auch für diese Veranstaltung freigegeben werden kann. Die Ausgabe der Reifen erfolgt nach Zeitplan durch den Serienausschreiber. Ein Säubern der Reifen mittels Fön und manueller Hilfsmittel, wie Schaber, Spachtel, u.ä. ist zulässig. Jede Maßnahme zur Temperaturerhöhung der Reifen vor der Startaufstellung zum Zeittraining/Pflichttraining und zum Rennen ist verboten. Daher muss eine Reifensäuberung so rechtzeitig erfolgen, dass die Reifen bei der Startaufstellung zum Zeittraining/ Pflichttraining und zum Rennen keine Temperaturerhöhung mehr aufweisen. Jegliche chemische Behandlung der Reifen ist verboten. Wird bei einem Teilnehmer ein Vergehen gegen die vorgeschriebenen Reifen festgestellt (z.b. chemische Behandlung der Reifen), erfolgt ein Wertungsausschluss für die gesamte betreffende Veranstaltung. Zur Kontrolle der Reglementskonformität der Reifen kann für Zeittraining, Qualifikationsläufe (Heats) und Finalläufe das Messgerät MiniRAE Lite der Firma RAE Systems Inc. (USA) eingesetzt werden bzw. zu jeder Zeit während der Veranstaltung kleine Gummiproben aus der Reifenlauffläche entnommen werden. Die Teilnehmer haben diese Probenentnahme/Messungen jederzeit zu gestatten. Der maximale Grenzwert der VOC-Messung der Reifen darf unter keinen Umständen 15 ppm überschreiten. Hinweis: Verunreinigungen der Reifen, z.b. durch Kettenspray, Bremsenreiniger usw. sind zu vermeiden, da diese zu einem Überschreiten des Grenzwertes führen können. Sollte bei dieser Messung festgestellt werden, dass ein oder mehrere Reifen nicht den Vorgaben entsprechen, darf der Bewerber/Fahrer an dem betreffenden Wettbewerbsteil (Zeittraining, Qualifikationsläufe (Heats), Rennen 1, Rennen 2) nicht teilnehmen und der betreffende Fahrer erhält keinen Zugang zum Vorstartbereich. Proteste gegen diese Maßnahme sind nicht zulässig. Einsprüche oder Proteste und Berufungen haben diesbezüglich keine aufschiebende Wirkung. Artikel 4 Transpondervorschriften Jeder Teilnehmer hat eine Halterung für den Transponder der Zeitmessung am Kart anzubringen. Für die ACV Kart Nationals sind persönliche Transponder vom Typ MYLAPS Kart Rechargeable Power Transponder (gelb) dringend empfohlen. Teilnehmer ohne eigenen Transponder können sich vor Ort gegen eine Gebühr von 20,- bei der Zeitnahme einen Transponder ausleihen. Es ist Pflicht, ab dem offiziellen freien Training den Transponder am Kart montiert zu haben.

Artikel 5 Techn. Bestimmungen für die Klasse Rok Mini 5.1. Motor Zur Verwendung kommt ausschließlich der Vortex RoK Mini Motor mit 60 ccm gem. Homologationsblatt ACI 05/M/20. Jegliche Bearbeitung am Motor ist grundsätzlich verboten, es dürfen keine Materialien hinzugefügt oder entfernt werden. Es dürfen nur die vom Hersteller/Importeur werkseitig ausgelieferten Komponenten verwendet werden. Dies betrifft auch das Zündsystem, den Luftfilter mit dem Ansauggeräuschdämpfer sowie den Kabelbaum. Reparaturen und Instandsetzungen dürfen ausschließlich mit originalen Vortex Ersatzeilen durchgeführt werden. 5.2. Chassis In allen RoK-Clubsport-Kartklassen sind nur Chassis zugelassen, die von CIK/FIA/FMK/DMSB anerkannten Chassis-Herstellen in Serie gefertigt werden oder wurden und die den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen und Maßen der CIK/FIA/FMK/DMSB-Reglements entsprechen. 5.3. Karosserie Für die Karts in allen RoK Clubsport-Kartklassen sind Karosserieteile (Frontspoiler, Frontschild und Seitenkästen) vorgeschrieben, die den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen der CIK/FIA/FMK/CSAI/DMSB-Reglements entsprechen. Der Frontspoiler muss mit einem von der CIK/FIA-homologierten Frontspoiler- Befestigungssatz (Front Fairing Mounting Kit) gemäß Technischer Zeichnung 2c des CIK-Reglements befestigt werden. Die Artikel B17 (Wertungsstrafen) und B18 (Frontspoiler-Befestigung) des DMSB Kartreglements gelten in diesem Zusammenhang entsprechend. Die Befestigung der Karosserieteile muss gemäß den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen der CIK/FIA/FMK/CSAI/DMSB-Reglements erfolgen. Die Seitenkästen dürfen unter keinen Umständen und zu keinem Zeitpunkt - nach oben über die Linie hinausragen, welche den höchsten Punkt der vorderen Räder (geradeaus gerichtet) mit dem höchsten Punkt der hinteren Räder verbindet - nach außen über die Linie hinausragen, welche die Außenseiten der vorderen Räder (geradeaus gerichtet) mit den Außenseiten der hinteren Räder verbindet. Bei Regenrennen dürfen die Seitenkästen nach außen nicht über die Linie, welche durch die Außenseiten der Hinterräder verläuft, hinausragen. - nach innen weiter als 20mm von der Linie hineinragen, welche die Außenseiten der vorderen Räder (geradeaus gerichtet) mit den Außenseiten der hinteren Räder verbindet.

5.4. Heckauffahrschutz In allen RoK Clubsport-Kartklassen ist die Verwendung eines Kart-Heckauffahrschutz (Heckstoßstange) vorgeschrieben, der den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen und Maßen der CIK/FIA/FMK/DMSB-Reglements entspricht. Der Heckauffahrschutz muss, von hinten gesehen, die Reifen-Laufflächen abdecken. Der Heckauffahrschutz darf die Gesamtbreite der Hinterachse inkl. der Räder nicht überschreiten. 5.5. Kettenschutz In allen Kartklassen ist ein wirksamer Kettenschutz vorgeschrieben (siehe auch CIK- Reglement Artikel 2.9). 5.6. Bremsen In allen RoK Clubsport-Kartklassen müssen die Bremsen fußbetätigt, hydraulisch und gleichzeitig mindestens auf beide Hinterräder wirken. In den Getriebe-Klassen müssen die Bremsen gleichzeitig auf alle vier Räder wirken, mit einem jeweils unabhängigen Vorderachs- und Hinterachskreislauf. Karbon-Bremsscheiben sind verboten. Die Bremsbetätigung, d.h. die Verbindung zwischen dem Pedal und dem Bremszylinder, muss doppelt ausgeführt sein. Falls ein Bowdenzug verwendet wird, muss dieser einen Mindestdurchmesser von 1,8 mm aufweisen und mittels einer Klemmschelle fixiert sein. Bei allen Karts, bei denen die Bremsscheibe über den unteren Rahmenrand des verwendeten Chassis hinausragt ist ein wirksamer Bremsscheibenschutz anzubringen. Vorderrad Bremsen sind nur in den Getriebeklassen 5.7. Sicherheitslenksäule / Sicherheitslenkung In den Kartklassen der Altersgruppe Einsteiger mit kleinem Chassis ist die Verwendung einer Kart-Sicherheitslenksäule oder einer Kart-Sicherheitslenkung (Deformationselement) mit DMSB-Homologation vorgeschrieben. 5.8. Sicherheitssitz Für alle Fahrer der Altersgruppe Einsteiger kleines Chassis sowie für alle Fahrer bis 13 Jahre (13. Geburtstag) der Altersgruppe Einsteiger großes Chassis ist die Verwendung eines Kart-Sicherheitssitzes mit erhöhter Rückenlehne gemäß den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen des DMSB (Ausnahme: KS-002/04, Hersteller HVT) vorgeschrieben. Bei freiwilliger Verwendung eines Sicherheitssitzes in den Klassen der Altersgruppen Junioren und Senioren sowie bei Fahrern ab 13 Jahren in den Klassen der Altersgruppe Einsteiger großes Chassis gibt es einen Gewichtsbonus von 3 kg. 5.9. Geräuschbestimmungen Es gilt Artikel C.5 des DMSB Kart-Reglements.

Artikel 6 Technische Bestimmungen für die Klassen ROK GP Youngster / Junior / Senior Für die Klassen ROK GP Youngster / Junior / Senior gelten grundsätzlich die Technik- Bestimmungen des CIK Reglements, Art.1 und Art.2 sowie die technischen Bestimmungen des DMSB-Kart-Reglements (Teil C). Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Bestimmungen. 6.1. Motor Der Motor muss dem DMSB-Homologationsblatt KM 36/2016 inklusive dazugehöriger Nachträge entsprechen. Jegliche Bearbeitung am Motor ist grundsätzlich verboten, es dürfen keine Materialien hinzugefügt oder entfernt werden. Es dürfen nur die vom Hersteller/Importeur werkseitig ausgelieferten Komponenten verwendet werden. Dies betrifft auch das Kühlsystem, das Zündsystem, den Luftfilter mit dem Ansauggeräuschdämpfer sowie den Kabelbaum. Reparaturen und Instandsetzungen dürfen ausschließlich mit originalen Vortex Ersatzeilen durchgeführt werden. Erlaubt ist in der Klasse Rok GP Youngster und Junior nur noch der Auslass Restriktor mit DE Kennzeichnung. Die Bemaßung bleibt unverändert, wie auf dem DMSB Homologationsblatt KM36/16 Seite 22 beschrieben. Zusätzlich muss auf der Vergaserseite beim Rok GP Youngster ein Einlass Restriktor Drossel RYD-01V1 verbaut sein. 6.2. Vergaser Eine originale Hauptdüse ist im Bereich von 135 bis 150 frei wählbar (es gilt die eingeschlagene Zahl auf der Düse). Die Düsennadel darf in der Höhe verstellt werden, erlaubt ist nur die werkseitig ausgelieferte Düsennadel K98. Ansonsten sind keine Veränderungen am Vergaser erlaubt. 6.3. Zündung Erlaubt sind auch die Zündkerzen der Marke Denso mit der Bezeichnung IW24, IW 27, IW29 und IW 31 erlaubt. 6.4. Bremsen In den Klassen ROK GP Youngster / Junior / Senior sowie im Rok Mini ist jede Art von Vorderachs-Bremsen (Vorderrad-Bremsen) verboten. Artikel 7 Techn. Bestimmungen für die Klasse ROK Shifter 7.1. Motor Der Motor muss dem italienischen ACI-Datenblatt Fiche v. 7.2.17/ACI Sport entsprechen.

Jegliche Bearbeitung am Motor ist grundsätzlich verboten, es dürfen keine Materialien hinzugefügt oder entfernt werden. Es dürfen nur die vom Hersteller/Importeur werkseitig ausgelieferten Komponenten verwendet werden. Dies betrifft auch das Kühlsystem, das Zündsystem, den Luftfilter mit dem Ansauggeräuschdämpfer sowie den Kabelbaum. Reparaturen und Instandsetzungen dürfen ausschließlich mit originalen Vortex Ersatzeilen durchgeführt werden. 7.2. Vergaser Es darf ausschließlich nur der Dell Orto VHSH30SC Vergaser verwendet werden. Dieser muss mit dem Düsenstock DP266 bis DP 270 versehen sein. Eine originale Hauptdüse ist im Bereich von 160 bis 170 frei wählbar (es gilt die eingeschlagene Zahl auf der Düse). Die Düsennadel darf in der Höhe verstellt werden, erlaubt ist nur die werkseitig ausgelieferte Düsennadel K98. Beim Vergaserschieber besteht die Wahl zwischen den 40er oder 50er Schieber. Ansonsten sind keine Veränderungen am Vergaser erlaubt. Es ist kein Kraftstoffrücklauf erlaubt. 7.3. Zündung Erlaubt sind die Zündkerzen der Marke Denso mit der Bezeichnung IW 27, IW29 und IW 31 sowie die NGK B9 und B10cs erlaubt Artikel 8 Fahrermindestalter und Gewichte Nr. Klassen Alter Mindestgewicht Kl. 1 Rok Mini ab 8 14 Jahre 110 kg Kl. 3 Rok GP Youngster ab 10 14 Jahre 132 kg Kl. 5 Rok GP Junior ab 12-16 Jahre 146 kg Kl. 8 Rok GP Senior ab 14 Jahre 160 kg Kl. 11 Rok Shifter ab 15 Jahren 175 kg Geburtstag im betreffenden Kalenderjahr 01.01. 31.12. * Vorbehaltlich einer DMSB Änderung, der Bonus für einen DMSB genehmigten Sicherheitssitz in den Klassen 5,8+11 beträgt 3 kg. Artikel 9 Zugelassenes Material Anzahl Anzahl Marke Marke Slicks Regenreifen Slick Regenreifen Kl. 1 Rok Mini 1 Satz* 2 Satz Bridgestone YJL Bridgestone YFD Kl. 3 Rok GP Youngster 1 Satz* 2 Satz Bridgestone YLR Bridgestone YLP Kl. 5 Rok GP Junior 1 Satz* 2 Satz Bridgestone YLR Bridgestone YLP Kl. 8 Rok GP Senior 1 Satz* 2 Satz Bridgestone YLR Bridgestone YLP Kl. 11 Rok Shifter 1 Satz* 2 Satz Bridgestone YLR Bridgestone YLP * Zusätzlich 1 Vorder- oder 1 Hinter- Reifen als Ersatzreifen