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Transkript:

Feuerwehr Bremerhaven Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Brandmeldeanlagen (BMA) 1 Allgemeines 1.1 Konzept, Planung, Projektierung 1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen 1.3 Begriffe 1.4 Abnahme der Brandmeldeanlage 1.5 Beantragung der Übertragungseinrichtung 1.6 Beschaffung von Schließanlagen 1.7 Aufschaltung zur Alarmempfangseinrichtung der Feuerwehr 1.8 Instandhaltung der Brandmeldeanlage und der Übertragungseinrichtung 1.9 Änderungen mit Auswirkungen auf die Brandmeldeanlage 2 Anlaufpunkt / Zugang für die Feuerwehr 2.1 Anlaufpunkt für die Feuerwehr 2.2 Zugang für die Feuerwehr 3 Brandmelder 3.1 Nichtautomatische Brandmelder 3.2 Automatische Brandmelder 3.3 Verdeckt Brandmelder 4 Anschaltung von Löschanlagen 4.1 Sprinkleranlagen 4.2 Sonstige Löschanlagen 5 Kostenpflicht und Kostenersatz 6 Sonstige Bedingungen 7 Ansprechpartner

1 Allgemeines Zum Schutz von Leben und Sachwerten ist dafür Sorge zu tragen, dass sichere und qualifizierte Anlagen gebaut und betrieben werden. Um Falschalarme und Störungen der Anlage zu minimieren ist auf eine normgerechte Umsetzung der Brandmeldeanlage zu achten. 1.1 Konzept, Planung, Projektierung Die einzelnen in der DIN 14675 dargestellten Phasen - Planung/Projektierung, - Montage, - Inbetriebsetzung, - Abnahme und - Instandhaltung von BMA dürfen nur von zertifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. 1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen BMA sind nach den jeweils gültigen Vorschriften, Regeln und Bestimmungen auszuführen. Folgende Vorgaben sind mindestens einzuhalten: - DIN EN 54 Brandmeldeanlagen - DIN 14675 Brandmeldeanlagen - DIN 14661 Bedienfeld für Brandmeldeanlagen (FBF) - DIN VDE 0833,Teil 1+3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - DIN 14623 Hinweisschilder für automatische Brandmelder - DIN 14095 Feuerwehrpläne - DIN 4066 Hinweisschilder für den Brandschutz - DIN 1450 Schriftgröße und Leserlichkeit 1.3 Begriffe In den nachfolgenden Bestimmungen ist folgenden Bezeichnungen genannt: - Objekt bauliche Anlage, die durch eine Brandmeldeanlage überwacht wird - Betreiber verantwortlicher Besitzer und/oder Nutzer des Objektes - Feuerwehr Stadt Bremerhaven, vertreten durch das Amt 37 Feuerwehr - Konzessionär Dienstleister für die automatische Übertragung der Brandmeldung zwischen der BMA des Betreibers und der Leitstelle Feuerwehr - Errichter zertifizierte Fachfirma zur Errichtung von Brandmeldeanlagen

1.4 Abnahme der Brandmeldeanlage Vor der Aufschaltung der BMA zur Alarmempfangseinrichtung der Feuerwehr erfolgt eine Abnahme durch die Feuerwehr. Der gewünschte Termin ist durch den Betreiber mit allen an der Abnahme Beteiligten rechtzeitig, jedoch spätestens zwei Wochen vorher in geeigneter Weise abzustimmen. Der Abnahme einer Brandmeldeanlage muss die mängelfreie Inbetriebsetzung des Brandmeldesystems vorausgehen. Die Abnahme der BMA durch die Feuerwehr erfolgt ausschließlich, wenn seitens des Betreibers bzw. des Errichters folgendes vorliegt: a) Schließungen für FSD, FBF, FAT etc. b) Generalschlüssel für FSD c) Feuerwehrpläne (müssen im Vorfeld von der Feuerwehr freigegeben worden sein!) d) Feuerwehrlaufkarten e) Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675 f) Prüfprotokoll über die Abnahme von Löschanlagen (sofern a.d. BMA angeschlossen) g) Wartungsvertrag für die BMA mit einer zertifizierten Fachfirma h) Außer Betrieb Schilder für nichtautomatische Brandmelder i) Ersatzglasscheiben für nichtautomatische Brandmelder Die Abnahme durch die Feuerwehr bezieht sich nur auf die in diesen Anschlussbedingungen aufgeführten Forderungen und wird stichprobenartig durchgeführt. Die Abnahme durch die Feuerwehr ist keine Bestätigung der fachgerechten Installation. 1.5 Beantragung der Übertragungseinrichtung Der Betreiber hat die Aufschaltung zur Leitstelle der Feuerwehr mittels einer Übertragungseinrichtung (ÜE) beim Konzessionär mindestens 4 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme schriftlich zu beantragen. Bosch Sicherheitssysteme GmbH ST-BT/SAL.Br Lise-Meitner Str. 1 28816 STUHR Tel.: 0421 5494 0

1.6 Beschaffung von Schließanlagen Die notwendigen Schließungen für die Feuerwehr werden vom Errichter der BMA mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin bestellt. Die Feuerwehr ist über die Bestellung in Kenntnis zu setzen. Die Lieferung erfolgt direkt an die Feuerwehr. Folgende Schließungen sind zu bestellen: Schlüsseldepotschließung, Kruse Umstellschloß VdS G105001 Freischaltelement, Kruse Typ 2 VdS G192034 Halbzylinder 30mm (Bremerhavener Schließung) für Feuerwehrbedienfeld, Anlagen Schließung Nr. 629 HH 27 Für Tore / Schrankenanlagen in der Feuerwehrzufahrt und gegebenenfalls für Aufzugsmaschinenräume sind entsprechend weitere Halbzylinder der Bremerhavener Schließung zu bestellen. Wichtiger Hinweis: Der mitgelieferte Bauzylinder im FSD, muss gegen einen Generalschlüsselzylinder ausgetauscht werden. Verbleibt der Bauzylinder im FSD erlischt die VdS-Zulassung. Darüber hinaus ist ein FSD z.b. Kruse Modell 2003 VdS G103133 zu bestellen. Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co.KG Duvendahl 92, 21435 Stelle Tel.: 04174 59222 1.7 Aufschaltung zur Alarmempfangseinrichtung der Feuerwehr Eine Aufschaltung auf die Bosch-Clearingstelle kann vor der Aufschaltung zur Alarmempfangseinrichtung der Feuerwehr erfolgen. Bei Vorliegen der unter Ziffer 1.4 genannten Abnahmebescheinigung der Feuerwehr, wird im Beisein des Konzessionärs aufgeschaltet. 1.8 Instandhaltung der Brandmeldeanlage und der Übertragungseinrichtung Für alle vorgeschriebenen Instandhaltungsmaßnahmen wird ein Vertrag mit einer zertifizierten Fachfirma empfohlen, für Wartungen ist dieser verbindlich erforderlich.

Alle Instandhaltungsmaßnahmen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch der BMA zu dokumentieren. Das Betriebsbuch ist für die Feuerwehr jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. Sofern im Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen Brandmelder/Meldergruppen abgeschaltet werden, hat der Betreiber der BMA sicherzustellen, dass die jeweiligen Sicherungsbereiche während der Dauer der Abschaltung anderweitig (z.b. durch Aufsichtspersonal) überwacht werden. Sofern im Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen die Übertragungseinrichtung (ÜE) zur Leitstelle der Feuerwehr durch die BMZ nicht mehr angesteuert wird, ist die BMZ personell zu besetzen, und so die Übermittlung eines Alarms zur Feuerwehr, im Bedarfsfall jederzeit auf andere Art (z.b. manuelle Auslösung der ÜE oder telefonische Meldung) sicherzustellen. Ist es erforderlich für Arbeiten an der BMA die ÜE abzuschalten, muss die Bosch- Clearingstelle vor Beginn der Arbeiten telefonisch (mit Angabe des Kennwortes) informiert werden. Die Abmeldung der Übertragungseinrichtung (UE) ist auf ein Mindestmaß zu beschränken und soll nicht die Bedienung der BMA ersetzen. 1.9 Änderungen mit Auswirkungen auf die Brandmeldeanlage Änderungen oder Erweiterungen der BMA müssen vorher und rechtzeitig der Feuerwehr gemeldet werden. 2 Anlaufpunkt / Zugang für die Feuerwehr 2.1 Anlaufpunkt für die Feuerwehr Der Anlaufpunkt der Feuerwehr ist in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Objekt einzurichten. Hier sind mindestens folgende Anzeige- und Bedienteile zu installieren: a) Blitzleuchte (rot) b) Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) c) Übertragungseinrichtung (Hauptfeuermelder) d) Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) Alternativ zu einer FIZ muss an dem Anlaufpunkt folgendes vorhanden sein: a) Brandmeldezentrale, oder vorzugsweise ein Feuerwehranzeigetableau nach DIN 14662 b) Feuerwehrbedienfeld (FBF) c) Feuerwehrlaufkarten

d) Feuerwehrpläne 2.2 Zugang für die Feuerwehr Der gewaltfreie Zugang im Alarmierungsfall muss für die Feuerwehr jederzeit, auch in untervermiete Bereiche, möglich sein. Dies ist in der Regel durch die Hinterlegung eines Generalschlüssels im FSD zu gewährleisten. Um einen gewaltfreien Zugang in einem Schadensfall ohne Auslösen der BMA (z.b. Wasserrohrbruch) zu gewährleisten, empfehlen wir den Einbau eines Freischaltelements. Das FSE ist frei zugänglich und möglichst geschützt vor Witterungseinflüssen in einer Höhe von maximal 2,5 m einzubauen. Der Untergrund muss fest und jederzeit frei zugänglich sein. 3 Brandmelder Jeder Brandmelder ist dauerhaft mit der Gruppe- und Meldernummer gemäß DIN 14623 zu beschriften. Schriftgröße nach DIN 1450 Leserlichkeit (Leseentfernung (Meter) 0,3 = Schriftgröße (mm)). Römische Ziffern dürfen hierbei nicht verwendet werden. 3.1 Nichtautomatische Brandmelder Nichtautomatische Brandmelder (Druckknopfmelder) sollen vorwiegend in Fluchtwegen und dort in Nähe von sonstigen Feuerlöscheinrichtungen in einer Höhe von 1,4 m +/- 0,2 m installiert werden. Nichtautomatische Brandmelder dürfen nicht auf beweglichem Untergrund (Schranktüren o.ä.) installiert werden. Das rote Meldergehäuse muss sichtbar bleiben. Bei Meldern, die lediglich einen internen Hausalarm auslösen, sind blaue Meldergehäuse mit der Aufschrift Hausalarm zu verwenden. 3.2 Automatische Brandmelder Grundsätzlich ist der Betrieb von automatischen Meldern möglichst täuschungs- bzw. fehlalarmsicher auszuführen. 3.3 Verdeckte Melder Verdeckte Melder müssen ohne besonderen Aufwand jederzeit zugänglich sein. Melder in Zwischendecken, Doppelböden, Lüftungskanälen oder ähnlichen verdeckten Einbauorten sind am Melder und auf der Abdeckung nach DIN 14623 zu beschriften. Revisionsklappen

müssen mindestens 0,4 m x 0,4 m groß sein. Für Brandmelder in Doppelböden ist Hebewerkzeug zum öffnen der Bodenplatten im Bereich der BMZ vorzuhalten. 4 Anschaltung von Löschanlagen 4.1 Sprinkleranlagen Bei Sprinkleranlagen ist mindestens je Alarmventil (Strömungswächter) eine separate Meldergruppe vorzusehen und an der BMZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Strömungswächters bzw. dem entsprechenden Melde- bzw. Löschbereich anzuzeigen. Der Weg von der BMZ zur Sprinklerzentrale ist eindeutig mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen. 4.2 Sonstige Löschanlagen Die Auslösung ortsfester Löschanlagen (z.b. CO 2 Löschanlagen) ist in der BMZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Melde- bzw. Löschbereich anzuzeigen. Eine gelbe Blitzleuchte ist in unmittelbarer Nähe der roten Blitzleuchte für die BMA anzubringen. 5 Kostenpflicht und Kostenersatz Beratungen und Abnahmen durch die Feuerwehr sind kostenpflichtig und werden dem Betreiber in Rechnung gestellt. Einsätze der Feuerwehr aufgrund von böswilligen oder Täuschungsalarmen werden dem Betreiber der BMA in Rechnung gestellt. Kostenpflicht besteht auch dann, wenn ggf. Dritte den Alarm vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Der Kostenersatz richtet sich nach der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkostenordnung) in der jeweils gültigen Fassung. 6 Sonstige Bedingungen Die Feuerwehr behält sich vor, im Einzelfall abweichende Regelungen festzulegen, wenn feuerwehrtaktische oder technische Bedingungen dies erfordern. 7 Ansprechpartner Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an die - Feuerwehr Bremerhaven Abteilung 37 / 2 Zur Hexenbrücke 12

27570 Bremerhaven Herr König Tel. 0471 142-1202 oder Herr Kronenberger Tel. 0471-142 - 1241

DIN 14675 PRUEFUNG & ZERTIFIZIERUNGEN FÜR BRANDMELDEANLAGEN UND SPRACHALARMANLAGEN Download DER HEISSE DRAHT FAX an 03212-1135664