POLITISCHE GEMEINDE STETTFURT

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Transkript:

POLITISCHE GEMEINDE STETTFURT

Tarifblatt Kanalisation Grundgebühr (jährlich) - Für Grundstücksflächen bis 800 m 2 : CHF 150.00 x Abflussbeiwert - Zusätzlich für jede weitere angebrochene Fläche von 400 m 2 über 800 m 2 : CHF 75.00 x Abflussbeiwert Der Abflussbeiwert ist in Anhang 1, Buchstabe A festgelegt. Mengengebühr - CHF 1.35 pro m 3 Abwasser x Gewichtungsfaktor - Gewichtungsfaktor für häusliches Abwasser = 1 m 3 Abwasser = Wassermenge gemäss Wasserzähler Gültig ab 01.01.2017 Tarifblatt Wasserversorgung Grundgebühr pro Wasserzähler CHF 5.00/Monat Zusatzgebühr pro Wohnung / Einfamilienhaus CHF 5.00/Monat Zusatzgebühr pro 150 m 2 Bruttogeschossfläche bei Nicht-Wohnbauten CHF 5.00/Monat Tarif für Haushalte für Wasserverbrauch pro m 3 CHF 1.80 Tarif für Grossbezüger für Wasserverbrauch pro m 3 CHF 1.20 Grundgebühr für Bezug ab Hydrant CHF 20.00 Gültig ab 01.01.2018

Stromtarife 2018 Vom Gemeinderat Stettfurt am 31.08.2017 beschlossen.

Messkosten und Dienstleistungspreise 1. Bearbeitung der Gesuche, Beglaubigung der Anlagedaten (insbesondere PV-Anlagen) Für die Bearbeitung der Gesuche "Beglaubigung der Anlagedaten" (Anlagen bis und mit 30kW) erhebt das EW Stettfurt einen Pauschalbeitrag von Fr. 250.00 pro Anlage. Darin enthalten sind der Zeitaufwand für eine einmalige Vor-Ort-Abnahme, die Wegpauschale sowie die Kontrolle und der Versand der Beglaubigung (Swissgrid Formular). Kann die Beglaubigung wegen allfälliger Mängel nicht erteilt werden, so kann der volle Zeitaufwand verrechnet werden (CHF 100.00/h). Anlagen über 30kW müssen generell durch einen akkreditierten Auditor der swissgrid ag beglaubigt werden. Diese Kosten trägt der Gesuchsteller. 2. Kosten für Anlagen ohne 1/4h-Lastgangmessung Stromerzeugungsanlagen bis und mit 30 kw installierter Leistung, haben folgende Tarife zu bezahlen, sofern es sich um KEV-Anlagen oder solche, die bei HKN gemeldet sind, handelt: 2.Zähler (direktmessend) 2. Zähler (Stromwandler) Einmalige Kosten - - Wiederkehrende Kosten Monatliche Grundgebühr gemäss Monatliche Grundgebühr gemäss Montage / Inbetriebsetzung 2. Zähler Fr. 200.00 - Verwaltung / Meldungen HKN, KEV - Fr. 96.00 pro Jahr 3. Kosten für Anlagen mit 1/4h-Lastgangmessung und täglicher Fernauslesung Dieser Tarif gilt für Stromerzeugungsanlagen über 30 kw installierter Leistung, Kunden (Verbraucher) über 100 MWh Jahresbezug, welche von Ihrem Recht auf freien Marktzugang Gebrauch machen sowie Kunden (Verbraucher, Produzenten), die zusätzliche Dienstleistungen der Elektrizitätsversorgung in Anspruch nehmen, welche eine 1/4h-Lastgangmessung erfordern (z.b. virtuelle Zusammenfassung von Messpunkte). Die Kosten der Umrüstung der Messstelle auf Lastgangmessung (einmalig) enthalten die Arbeiten vor Ort inklusive Systemkonfiguration sowie die Beschaffung und Montage des Kommunikationsmoduls. Der aufgeführte Preis gilt pro Messstelle. Datenerfassung, Aufbereitung, Verarbeitung sowie Lieferung der Daten gemäss Branchenrichtlinie SDAT CH sind im Messpreis gemäss aktuellem Tarifblatt enthalten. Umrüstung der Messstelle auf Lastgangmessung (einmalig) Fr. 1 060.00

4. Zusätzliche Datenlieferung Diese Preise gelten für zusätzliche Lieferungen von historischen Lastgangdaten pro Messpunkt, welche nicht mit den allgemein geltenden Netznutzungspreisen abgegolten werden können (gemäss Art. 8 Abs.3 StromVV) Versand historischer Messdaten für 1. Messpunkt Versand historischer Messdaten für 2. Messpunkt Fr. 60.00 / Auftrag Fr. 30.00 / Auftrag 5. Optionen Die Erstellung und der Unterhalt der Anbindung mit fester IP-Adresse bis zum Elektrozähler müssen vollständig vom Kunden übernommen werden und dem Systembetreiber des Netzbetreibers zur Verfügung gestellt werden WebService zur Online-Visualisierung einmalig Fr. 100.00 jährlich wiederkehrend Fr. 96.00 Vom Gemeinderat Stettfurt am 24.11.2016 beschlossen.