Leitfaden für Projektierung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen EEA im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitfaden für Projektierung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen EEA im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz"

Transkript

1 Leitfaden für Projektierung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen EEA im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz Für die Projektierung von Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der eug Elektra Untergäu Genossenschaft (eug) haben wir für Sie diesen Leitfaden zusammengestellt. Grundsätzliches: Anmeldung von KEV-Produktionsanlagen bei Swissgrid Produktionsanlagen die bei der Swissgrid für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) angemeldet werden, sind spätestens mit der KEV-Anmeldung auch der eug zu melden. Die eug wird gemäss Energieverordnung EnV Art.3i [7] dem Antragsteller innert 30 Tagen mitteilen, ob und voraussichtlich bis wann die technischen Voraussetzungen gegeben sind, um die mit der Neuanlage produzierte Elektrizität einspeisen zu können. Für die Meldung an den Netzbetreiber ist das normierte Formular Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit dem Stromversorgungsnetz [12] entsprechend der Richtlinie kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Art. 7a ENG [6] zu verwenden. Wurde die Meldung dem Netzbetreiber nur mit provisorischen Daten, oder mehr als ein Jahr vor der Inbetriebnahme als Ergänzung zur KEV-Anmeldung eingereicht, muss zu gegebenem Zeitpunkt ein definitives Anschlussgesuch eingereicht werden. Planung und Anschluss von EEA Planen und spezifizieren Sie die EEA vollumfänglich, gegebenenfalls zusammen mit einem Fachpartner. Durch eine genaue Planung vermeiden Sie zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlichen Aufwand. Ergänzend zu den Werkvorschriften [10] verlangt die eug grundsätzlich symmetrische, dreiphasige Wechselrichter. Planvorlage an das eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) Das Einreichen einer Planvorlage an das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) [11] ist erforderlich, wenn die Anschlussleistung 1-phasig 3 kva, bzw. mehrphasig 10 kva übersteigt [9]. Für die Planvorlage sind die technischen Daten der Anlage und eine genaue Beschreibung der EEA erforderlich. Anschlussmodelle für EEA Für den Anschluss der EEA stehen verschiedene Anschlussmodelle zur Verfügung. [1] Die Anschlussmodelle unterscheiden sich in der Vergütung des produzierten Stromes und in der Ausführung der zu erstellenden Zählerverdrahtung. Für die Anmeldung der EEA muss das gewünschte Anschlussmodell festgelegt werden. Durch eine optimale Vorbereitung der Installation kann das Anschlussmodell zu einem späteren Zeitpunkt gewechselt werden. 3 / Leitfaden für Projektierung und Betrieb EEA / P. Joss Seite 1

2 Kontakte für Einspeisevergütung und Förderbeiträge - Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV): Informationen sowie Anmeldeformulare finden Sie bei [20]. - Fördergesuch Kanton Solothurn: Anmeldeformular und Bedingung siehe unter Energiefachstelle [21]. - Gesuche für einen Förderbeitrag aus dem Aarestromfonds können gestellt werden an: Alpiq, Aarestromfonds, Bahnhofquai 12, 4601 Olten. Siehe [22]. Ablauf für die Projektierung von EEA Für die Projektierung von EEA im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der eug bitten wir Sie, folgenden Ablauf einzuhalten: 1. Anschlussgesuch für EEA Das Anschlussgesuch für EEA [12] ist vollständig und korrekt, mindestens zwei Monate vor Installationsbeginn, ausgefüllt bei der eug einzureichen. Dem Anschlussgesuch müssen mindestens ein Schema sowie die Datenblätter der Wechselrichter und der Panels beigelegt werden. Aus dem Anschlussgesuch und dem Schema muss das gewünschte Anschlussmodell [1] ersichtlich sein. Ergänzend zu den Werkvorschriften [10] verlangt die eug grundsätzlich symmetrische, dreiphasige Wechselrichter. Das Anschlussgesuch wird von der eug bewilligt. Die Anschlussbewilligung beinhaltet die Definition des Netzanschlusses, des Netzanschlusspunktes und der Anschlusskosten gemäss Baukostenbeitragsordnung [3] und allfällige weitere Auflagen und Bedingungen. Die Bewilligung des Anschlusses bildet die Grundlage für die Genehmigung der Installationsanzeige. Wird die EEA nicht innert 12 Monate nach dem Erhalt der schriftlichen Anschlussbewilligung installiert, so erlischt deren Gültigkeit und muss neu eingereicht werden. Sollte sich die Spezifikation der EEA nach dem Einreichen des Anschlussgesuches ändern, so sind ein angepasstes Anschlussgesuch und die angepassten technischen Unterlagen bei der eug einzureichen. 2. Installationsanzeige Die Installationsanzeige [13] ist mindestens zwei Wochen vor Installationsbeginn durch den beauftragten Elektroinstallateur bei der eug einzureichen. Der Installationsanzeige müssen eine Kopie der bewilligten Planvorlage ESTI (sofern vorlagepflichtig) sowie ein Prinzipschema beigelegt werden. Die eug prüft die Installationsanzeige, genehmigt diese und gibt die Arbeiten frei. Unvollständig ausgefüllte Installationsanzeigen und fehlende Unterlagen verzögern die Genehmigung der Installationsanzeige unnötig. 3. Installation der EEA Die Installation der EEA muss gemäss den ESTI-Richtlinien ausgeführt werden [17,18]. Die Technischen Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen sind einzuhalten [20]. Es gelten die Werkvorschriften mit den ergänzenden Bestimmungen [10] sowie die Geschäftsbedingungen der eug [2]. Nach der Fertigstellung der Installation ist die Fertigstellungsanzeige [14] durch den beauftragten Elektroinstallateur bei der eug einzureichen. Nach Eingang der Fertigstellungsanzeige erfolgt die Montage des Zählers durch die eug. Anschliessend erstellt der beauftragte Elektroinstallateur den Sicherheitsnachweis, inkl. Mess- und Prüfprotokoll [15,16] und reicht ihn bei der eug ein. Wenn gemäss NIV Art. 32 Abs. 4 [8] eine Abnahmekontrolle durchgeführt werden muss, ist diese vom Produzenten in Auftrag zu geben und innert sechs Monaten durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle erledigen zu lassen. 3 / Leitfaden für Projektierung und Betrieb EEA / P. Joss Seite 2

3 4. Offizielle Inbetriebnahme, Abnahme und Kontrolle der EEA Der Produzent übergibt der eug eine Kopie der vollständigen Anlagedokumentation inklusive Inbetriebnahmeprotokoll welche die allgemeinen und technologiespezifischen Punkte gemäss dem Leitfaden zur Beglaubigung von Anlagen und Produktionsdaten [23] beinhalten muss. Die eug behält sich vor, eine Werkskontrolle auf der Anlage durchzuführen. 5. Beglaubigung von Anlagedaten Alle EEA, welche durch die KEV gefördert werden und im Herkunftsnachweis-System (HKN-System) erfasst sind, müssen beglaubigte Anlagedaten vorweisen. EEA bis 30 kva werden durch eug beglaubigt. Sobald sämtliche notwendigen Unterlagen und ein durch den Produzenten vorausgefülltes Formular Beglaubigte Anlagedaten [24] vorliegen, beglaubigt eug die Anlagedaten und vergibt die Messpunktnummer. Anschliessend erhält der Produzent die beglaubigten Anlagedaten zum Einreichen bei der Swissgrid. Anlagen über 30 kva müssen durch einen anerkannten Auditoren beglaubigt werden. Sobald sämtliche notwendigen Unterlagen und die durch den Auditor beglaubigten Anlagedaten vorliegen, vergibt eug die Messpunktnummer zum Einreichen der beglaubigten Anlagedaten bei Swissgrid. 5. Preise für Energierücklieferung / Verträge Die eug vergütet dem Produzenten die zurückgelieferte Energie mindestens zu vermiedenen Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Energie. Die Preise und Detailbestimmungen sind in den Preisblättern Energierücklieferung an eug und eug KEV geregelt [4,5]. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der eug Elektra Untergäu Genossenschaft. Die eug behält sich vor, Netzanschluss- / Netznutzungsverträge zu erstellen. 6. Betrieb der EEA Für den sicheren und sachgemässen Betrieb der EEA ist der Produzent verantwortlich. Der Produzent erstattet der eug zur Weiterleitung an das Bundesamt für Energie jährlich per 15. Januar Bericht über ausserordentliche betriebliche Vorkommnisse im Vorjahr (z.b. Anzahl Ausfalltage des Wechselrichters) und bei EEA zur Eigenbedarfsdeckung die Messdaten von privaten Produktionszählern, falls vorhanden. 7. Erweiterung / Ersatz der EEA Für EEA-Erweiterungen oder Ersatz ist derselbe Ablauf einzuhalten wie für Neuanlagen. Auf dem Anschlussgesuch muss die Erweiterung oder der Ersatz als solcher gekennzeichnet sein. Auf dem Prinzipschema muss sowohl die bestehende EEA als auch die Erweiterung ersichtlich sein. Auskünfte Bei Fragen zum Anschluss und den Betrieb von EEA stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartner gerne zur Verfügung Allgemein, Vergütung Peter Joss p.joss@eug.ch Anschlussbewilligung, Roland Mettler r.mettler@eug.ch Messung, etc. 3 / Leitfaden für Projektierung und Betrieb EEA / P. Joss Seite 3

4 Gesetzliche Grundlagen, Reglemente, Richtlinien und Formulare betreffend Energieerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz [1] Anschlussmodelle für Energieerzeugungsanlagen, Beilage zum Leitfaden für Projektierung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen. [2] Geschäftsbedingungen der eug Elektra Untergäu Genossenschaft für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie. [3] Baukostenbeitragsordnung für den Anschluss an das Netz der eug Elektra Untergäu Genossenschaft. [4] Preisblatt für Energierücklieferungen an eug. [5] Preisblatt KEV, für Kunden mit Energieerzeugungsanlagen welche elektrischen Energie aus erneuerbarer Energie erzeugen und KEV erhalten. [6] Energiegesetz (EnG), SR [7] Energieverordnung (EnV), SR [8] Niederspannungs-Installationsverordnung NIV, SR [9] Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) SR [10] Werkvorschriften der Netzbetreiber BE / JU / SO [11] Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI [12] Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit Stromversorgungsnetz [13] Installationsanzeige [14] Fertigstellungsanzeige [15] Sicherheitsnachweis Elektroinstallationen /SiNa) [16] Mess- und Prüfprotokoll [17] ESTI-Richtlinie Parallebetrieb von Energieerzeugungsanlagen (EEA) mit dem Niederspannungsnetz (STI ) [18] ESTI Richtlinie Solar-Photovoltaik (PV)-Stromversorgungssysteme (STI ) [19] Technischen Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ [20] Anmeldung für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) [21] Energiefachstelle Kanton Solothurn [22] Projektunterstützung Aarestrom-Fonds [23] Leitfaden zur Beglaubigung von Anlagen und Produktionsdaten [24] Beglaubige Daten der Produktionsanlage 3 / Leitfaden für Projektierung und Betrieb EEA / P. Joss Seite 4

5 Beilage [1] zu Leitfaden für Projektierung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen EEA Anschlussmodelle für Energieerzeugungsanlagen EEA im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz Die Anschlussmodelle unterscheiden sich in der Vergütung des produzierten Stromes und in der Ausführung der zu erstellenden Zählerverdrahtung. Das Marktmodell gemäss Art. 7b EnG steht grundsätzlich allen Produzenten mit einer EEA offen. Die Stromproduktion kann sowohl aus erneuerbaren Energien als auch aus nicht erneuerbaren Energien erfolgen, sofern die gesetzlichen Minimalanforderungen erfüllt sind (Art. 7 EnG). Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gemäss Art. 7a EnG erhalten Produzenten mit Energieerzeugungsanlagen mit einer Produktion aus erneuerbaren Energien. Zur KEV können EEA angemeldet werden, welche ab dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden oder bestehende Anlagen, welche nach dem 1. Januar 2006 erheblich erneuert oder erweitert wurden. Marktmodell Die eug vergütet dem Produzenten die zurückgelieferte Energie mindestens zu vermiedenen Kosten für die Beschaffung technisch gleichwertiger Energie [RL] [RLE]. Der ökologische Mehrwert ist durch diese Vergütung nicht abgegolten und kann durch den Produzenten separat vermarktet werden. Die Herkunftsnachweise werden an verschiedenen Börsen gehandelt. Der Anschluss der EEA kann gemäss den folgenden zwei Varianten erfolgen: 3 / Leitfaden für Projektierung und Betrieb EEA / P. Joss Seite 5

6 Die Variante Eigenbedarfsdeckung eignet sich für Produzenten, welche den produzierten Strom in erster Linie selber verwenden wollen und nur die überschüssige Energie an den Netzbetreiber abgeben (z.b. für EEA auf KEV Warteliste). Eine Teilnahme an Förderprogrammen oder die Vermarktung des ökologischen Mehrwertes ist in der Regel ausgeschlossen. Die Variante Direktvermarktung eignet sich für Produzenten, welche den gesamten ökologischen Mehrwert selber vermarkten möchten oder wenn diese Variante zwingend vorgeschrieben ist (z.b. KEV-Anlagen, Förderprogramm des Kantons Solothurn mit Übernahme des ökologischen Mehrwerts). Kostendeckende Einspeisevergütung Die Vergütung der produzierten Energie erfolgt durch die swissgrid. Die Vergütungsansätze berechnen sich je nach Energiequelle, Technologie, Anlagegrösse und weiteren technologiespezifischen Faktoren und sind in den Anhängen der Energieverordnung (EnV) geregelt. Der ökologische Mehrwert gilt durch die Vergütung der swissgrid als abgegolten und kann nicht nochmals separat durch den Produzenten vermarktet werden. Für Anlagen mit einer kostendeckenden Einspeisevergütung ist der Anschluss gemäss Variante Direktvermarktung zwingend vorgeschrieben. An diesen separaten Zähler darf grundsätzlich nur die EEA angeschlossen werden. Messeinrichtung Sämtliche für die Verrechnung relevanten Messeinrichtungen werden durch den Netzbetreiber geliefert und betrieben. EEA mit einer Anschlussleistung > 30 kva müssen mit einer Lastgangmessung mit automatischer Datenübermittlung ausgerüstet sein. Zähler für Anlagen mit einer Anschlussleistung < 30 kva werden nach der Inbetriebnahme am Ende jedes Quartals abgelesen. (Ende März, Juni, September und Dezember). Der Aufwand für die Messeinrichtungen und die Datenbereitstellung gehen Zulasten des Produzenten. 3 / Leitfaden für Projektierung und Betrieb EEA / P. Joss Seite 6

Projektierung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen EEA im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der EVE

Projektierung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen EEA im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der EVE Bahnhofstrasse 22 4622 Egerkingen Projektierung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen EEA im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der EVE Für die Projektierung von Energieerzeugungsanlagen

Mehr

Anforderungen an Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit EOF AG-Versorgungsnetz (z.b. Photovoltaikanlagen)

Anforderungen an Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit EOF AG-Versorgungsnetz (z.b. Photovoltaikanlagen) M E R K B L A T T Anforderungen an Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit EOF AG-Versorgungsnetz (z.b. Photovoltaikanlagen) 1. Grundlagen für Einspeisung Die Bearbeitung der Anschlussgesuche

Mehr

Anforderungen an Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit EOF AG-Versorgungsnetz (z.b. Photovoltaikanlagen)

Anforderungen an Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit EOF AG-Versorgungsnetz (z.b. Photovoltaikanlagen) Energie Oberes Fricktal AG Landstrasse 13 5073 Gipf-Oberfrick M E R K B L A T T Anforderungen an Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit EOF AG-Versorgungsnetz (z.b. Photovoltaikanlagen)

Mehr

Vollständige und den technischen Vorgaben entsprechende Gesuchunterlagen werden von dem Werk innerhalb von 30 Tagen bearbeitet.

Vollständige und den technischen Vorgaben entsprechende Gesuchunterlagen werden von dem Werk innerhalb von 30 Tagen bearbeitet. Anhang 1: Projektierung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen (EEA) Für die Projektierung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit dem Netz ist für den Produzenten bzw.

Mehr

Photovoltaik aus Sicht der Elektrizitätswerke

Photovoltaik aus Sicht der Elektrizitätswerke Photovoltaik aus Sicht der Elektrizitätswerke Versorgungsauftrag der CH-Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) Anschlussregelung und technische Belange Anforderungen der EW s (Verteilnetzbetreiber VNB)

Mehr

Geschäftsführung. (EEA-Weisung vom 1. Juni 2008) über die. aus. Stand: Gültig ab 1. Januar 2019

Geschäftsführung. (EEA-Weisung vom 1. Juni 2008) über die. aus. Stand: Gültig ab 1. Januar 2019 Weisung 09 über die Anlagen für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (EEA-Weisung vom. Juni 008) Stand: Gültig ab. Januar 09 Verteiler - GF Elektra Neuendorf - Homepage - Interessierte ELEKTRA

Mehr

Tarif für Stromerzeugung aus Energieerzeugungsanlagen (EEA)

Tarif für Stromerzeugung aus Energieerzeugungsanlagen (EEA) Seite 1 Tarif für Stromerzeugung aus Energieerzeugungsanlagen (EEA) Seite 2 1. Anwendung Die Stromeinspeisung einer Energieerzeugungsanlage in das Netz der Technischen Gemeindebetriebe Bischofszell (TGB)

Mehr

Einspeisung von Strom aus Produktionsanlagen und Eigenverbrauch Version 1.0 ( )

Einspeisung von Strom aus Produktionsanlagen und Eigenverbrauch Version 1.0 ( ) Einspeisung von Strom aus Produktionsanlagen und Eigenverbrauch Version 1.0 (15.08.2016) Grundsatz Vergütung Vergütung für Einspeisung von Strom ins Verteilnetz der InfraWerkeMünsingen (IWM) Die Produzenten

Mehr

(Änderung vom 1. September 2010) Der Verwaltungsrat, gestützt auf 2 lit. g der EKZ-Verordnung vom 13. Februar , beschliesst:

(Änderung vom 1. September 2010) Der Verwaltungsrat, gestützt auf 2 lit. g der EKZ-Verordnung vom 13. Februar , beschliesst: 732.16 Allgemeine Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für freie Endverbraucher (Netzanschluss, Netznutzung und Lieferung elektrischer Energie) (Änderung vom 1. September 2010) Der

Mehr

Energieerzeugungsanlagen

Energieerzeugungsanlagen Energieerzeugungsanlage Energieerzeugungsanlagen Für den Umgang mit Energieerzeugungsanlagen im Netzgebiet der Gemeindewerke Pfäffikon sind die Abläufe und Weisungen dieses s sowie die Werkvorschriften

Mehr

PV-Anlagen: aus Sicht Netzbetreiber

PV-Anlagen: aus Sicht Netzbetreiber PV-Anlagen: aus Sicht Netzbetreiber Autor: Markus Leutwyler, IBAarau Strom AG Spezialist Zählerfernauslesung (ZFA) und Energiedatenmanagement (EDM) Themen: rechtliche Grundlagen Begriffe Definition Energieflussrichtung

Mehr

Kostendeckende Einspeisevergütung

Kostendeckende Einspeisevergütung Kostendeckende Einspeisevergütung Überblick und Stand der Umsetzung Martin Zeder Energie-Apéro Nr. 59 19. November 2008 Chur und Poschiavo 1/27 Agenda 1. Überblick KEV / Stand Anmeldungen 2. Prüfung der

Mehr

1 Photovoltaikanlage, Überbrückungsfinanzierung, WEW

1 Photovoltaikanlage, Überbrückungsfinanzierung, WEW 1 Photovoltaikanlage, Überbrückungsfinanzierung, WEW Das Wasser- und Elektrizitätswerk Walenstadt bietet für Photovoltaikanlagen in ihrem Versorgungsgebiet eine Überbrückungsfinanzierung an. Die Finanzierung

Mehr

«Infoabend Photovoltaikanlagen»

«Infoabend Photovoltaikanlagen» Politische Gemeinde Hauptwil-Gottshaus Datum: 25. September 2012 Ort: MZH Hauptwil 25.09.2012 Kierzek AG Schützenstrasse 28 8280 Kreuzlingen Tel 071 672 72 35 www.kierzek.ch 1 Agenda Pflichten des Produzenten

Mehr

ELEKTRA. Anlagen für die Stromerzeugung. Erneuerbaren Energien. Weisung 2016. (EEA-Weisung vom 1. Juni 2008) über die. aus. Gültig ab 1.

ELEKTRA. Anlagen für die Stromerzeugung. Erneuerbaren Energien. Weisung 2016. (EEA-Weisung vom 1. Juni 2008) über die. aus. Gültig ab 1. ELEKTRA Weisung 2016 über die Anlagen für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (EEA-Weisung vom 1. Juni 2008) Gültig ab 1. Januar 2016 Verteiler - GF Elektra Neuendorf - Homepage - Interessierte

Mehr

Anhang 1. Abgrenzung Netzanschluss Elektrizität. Ei g e nt ü m er. Platzierung Hausanschluss

Anhang 1. Abgrenzung Netzanschluss Elektrizität. Ei g e nt ü m er. Platzierung Hausanschluss Anhang 1 Abgrenzung Netzanschluss Elektrizität Ei g e nt ü m er EKT EKT Platzierung Hausanschluss Der Anschlussüberstromunterbrecher und die Mess- und Steuerapparate der EKT sind aussen am Gebäude oder

Mehr

Anschlussbedingungen einer dezentralen Energie Erzeugungsanlage (EEA), z.bsp. Photovoltaikanlage

Anschlussbedingungen einer dezentralen Energie Erzeugungsanlage (EEA), z.bsp. Photovoltaikanlage Gültige Version: 26.08.2014 Anschlussbedingungen einer dezentralen Energie Erzeugungsanlage (EEA), z.bsp. Photovoltaikanlage Kunden, die eine Energie Erzeugungsanlage (EEA), z.bsp. Photovoltaikanlage erstellen

Mehr

Gemeinde Horgen. Förderreglement KEV-Überbrückung. vom 1. Januar 2013

Gemeinde Horgen. Förderreglement KEV-Überbrückung. vom 1. Januar 2013 Förderreglement KEV-Überbrückung vom 1. Januar 2013 1 Seite 2 von 5 1 Grundsatz Wer eine Stromerzeugungsanlage für erneuerbare Energien von mindestens 10 kw p in der Gemeinde Horgen erstellt und sie für

Mehr

Produktionsanlagen Leitfaden

Produktionsanlagen Leitfaden Elektrizitätsversorgung Altendorf AG Etzelstrasse 7 8852 Altendorf Tel 055 451 01 60 Fax 055 451 01 61 eva@evaltendorf.ch www.evaltendorf.ch Produktionsanlagen Leitfaden Juli 2018 Leitfaden Produktionsanlagen

Mehr

Dienstleistungserstellung Beglaubigte Daten der Produktionsanlage Photovoltaik

Dienstleistungserstellung Beglaubigte Daten der Produktionsanlage Photovoltaik 01.12.2014 08 FO 08 41 02 Beglaubigte Anlagedaten 1 von 5 1 Beglaubigung für die Anlage KEV-Projekt-Nr.: (für KEV oder EIV angemeldet) Für KEV-Anlagen auf der KEV-Warteliste oder für EIV-Anlagen: Der Produzent

Mehr

Anwendungszeiten. Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) Winter Sommer

Anwendungszeiten. Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) Winter Sommer blatt für Kunden 15A - 40A Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für eine Vollversorgung in Niederspannung (400 V). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den Allgemeinen Bedingungen

Mehr

Anhang - Reglement für die Abgabe elektrischer Energie

Anhang - Reglement für die Abgabe elektrischer Energie Anhang - Reglement für die Abgabe elektrischer Energie vom 3. Juli 2013 (GRB 2013/134) Nachträge vom 18. Dezember 2014 (GRB 2014 / 237) bezüglich Anhang 4 (Änderung) und Anhang 5 (neu) Anhang 1 Abgrenzung

Mehr

Photovoltaik Fördermodell

Photovoltaik Fördermodell Photovoltaik Fördermodell Version 1.2 Inhaltsverzeichnis 1 Übergangsförderung für Photovoltaikanlagen... 3 2 Übergangsförderung Zweckverband EV Wartau... 4 2.1 Grundsatz... 4 2.2 Förderung von Anlagen

Mehr

Photovoltaik Fördermodell

Photovoltaik Fördermodell Photovoltaik Fördermodell Version 1.3 Inhaltsverzeichnis 1 Übergangsförderung für Photovoltaikanlagen... 3 2 Übergangsförderung Zweckverband EV Wartau... 4 2.1 Grundsatz... 4 2.2 Förderung von Anlagen

Mehr

Merkblatt Photovoltaik. Photovoltaik Fördermodell

Merkblatt Photovoltaik. Photovoltaik Fördermodell Photovoltaik Fördermodell Inhaltsverzeichnis 1 Übergangsförderung für Photovoltaikanlagen... 3 2 Übergangsförderung Zweckverband EV Wartau... 4 2.1 Grundsatz... 4 2.2 Förderung von Anlagen mit Kostendeckender

Mehr

1. Elektrizitätsversorgung

1. Elektrizitätsversorgung TAR I F O R D N U N G D E S E W B U S S N AN G F Ü R P G B U S S N AN G U N D B E D I E N T E B E Z Ü G E R D E R P G S C H Ö N H O L Z E R S W I L E N ( TO O S - H Ä U S E R N ) gültig ab 1. Januar 2019

Mehr

Einmalvergütung und KEV

Einmalvergütung und KEV Einmalvergütung und KEV Informationen zur Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen und zum KEV-Kontingent 2014 2 3 1 Kostendeckende Einspeisevergütung oder Einmalvergütung? Die Einmalvergütung (EIV)

Mehr

Information unabhängige Stromproduzenten

Information unabhängige Stromproduzenten Information unabhängige Stromproduzenten Ausgabe 2016/2017 INHALTSVERZEICHNIS 1 Ausgangslage... 3 2 Beglaubigung der Anlagen... 4 3 Wahl der Messvarianten... 6 4 Messkosten... 8 5 Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen...

Mehr

BESCHEID über die Anmeldung zur Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gemäss Art. 3g Abs. 3 Energieverordnung (EnV)

BESCHEID über die Anmeldung zur Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gemäss Art. 3g Abs. 3 Energieverordnung (EnV) - Seite 1 von 2 Schneeberger Haustechnik Heinrich Schneeberger Stutzstrasse 11A CH-3114 Wichtrach Frick, 14.09.2012 BESCHEID über die Anmeldung zur Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gemäss Art.

Mehr

EW Stalden CH-3922 Stalden. Niederspannung (NS) bis 15 A NS-Kunden mit Einfachtarifzähler ohne Leistungsabrechnung

EW Stalden CH-3922 Stalden. Niederspannung (NS) bis 15 A NS-Kunden mit Einfachtarifzähler ohne Leistungsabrechnung EW Stalden CH-3922 Stalden EW Stalden / Tarifblatt ab 1.1.2015 2 2.1 Preis für die Netznutzung : Preise exkl. MwSt. : Preise inkl. MwSt. Niederspannung (NS) bis 15 A NS-Kunden mit Einfachtarifzähler ohne

Mehr

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A NS-Kunden mit Doppeltarifzähler ohne Leistungsabrechnung

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A NS-Kunden mit Doppeltarifzähler ohne Leistungsabrechnung blatt für Kunden Niederspannung (NS) 15A - 40A Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für eine Vollversorgung in Niederspannung (400 V). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den

Mehr

Elektro - Energieversorgung der Gemeinde Zeihen. Reglement für Naturstrom. Gültigkeit ab

Elektro - Energieversorgung der Gemeinde Zeihen. Reglement für Naturstrom. Gültigkeit ab Elektro - Energieversorgung der Gemeinde Zeihen Reglement für Naturstrom Gültigkeit ab 01.01.2012 1. Naturstrombezug zertifiziert mit dem Label naturemade star Herstellung im Netzgebiet der Energieversorgung

Mehr

gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme ab Ausgangslage

gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme ab Ausgangslage Rahmenbedingungen der Localnet AG für die Abnahme des ökologischen Mehrwertes von PV-Anlagen und der Ausrichtung einer KEV-, respektive EIV-Zwischenfinanzierung gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme ab

Mehr

Vereinbarung u ber die Verwertung des o kologischen Mehrwerts in Form von Herkunftsnachweisen (HKN)

Vereinbarung u ber die Verwertung des o kologischen Mehrwerts in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) Vereinbarung u ber die Verwertung des o kologischen Mehrwerts in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) zwischen nachstehend "Besteller" genannt und nachstehend Produzent genannt betreffend Verwertung der

Mehr

Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung

Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung Dieser Text ist eine provisorische Fassung. Massgebend ist die definitive Fassung, welche unter www.bundesrecht.admin.ch veröffentlicht werden wird. Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die

Mehr

A. Anschlussgesuch (durch den Kunden oder dessen Vertreter auszufüllen)

A. Anschlussgesuch (durch den Kunden oder dessen Vertreter auszufüllen) Anschluss Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit Stromversorgungsnetz Informationen finden Sie unter www.aew.ch. Bitte an das zuständige Regional-Center schicken. A. Anschlussgesuch (durch

Mehr

Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität

Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (Herkunftsnachweis-Verordnung, HKNV) 1 730.010.1 vom 24. November 2006 (Stand am 1. Januar 2014) Das Eidgenössische

Mehr

Politische Gemeinde Uesslingen-Buch. Tarife. Gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember Anhang V

Politische Gemeinde Uesslingen-Buch. Tarife. Gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember Anhang V Politische Gemeinde Uesslingen-Buch Tarife Gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Anhang V 1 Anhang V: Tarife Inhaltsverzeichnis 1. TARIFE FÜR ENERGIE- UND NETZNUTZUNG... 3 1.1 Haushaltskunden... 3

Mehr

Anschluss einer Photovoltaikanlage. René Wüst

Anschluss einer Photovoltaikanlage. René Wüst Anschluss einer Photovoltaikanlage René Wüst 15.3.2016 Photovoltaik für Private Informationen Ihres Energielieferanten Begrüssung Einleitung Technische Aspekte Messarten Vergütungen Förderungen Fazit Ende

Mehr

b) Tarifzeiten Hochtarif (HT) Montag - Freitag 07.00-20.00 Uhr Niedertarif (NT) Montag - Freitag 20.00-07.00 Uhr

b) Tarifzeiten Hochtarif (HT) Montag - Freitag 07.00-20.00 Uhr Niedertarif (NT) Montag - Freitag 20.00-07.00 Uhr 2015 Gültigkeit 1. Januar bis 31. Dezember 2015 alle Preise exklusive Mehrwertsteuer 1. Elektrizitätsversorgung 1.1 Allgemeine Bestimmungen a) Der Energiebezug wird mit einem einzigen Wirkenergie- und

Mehr

Faktenblatt KEV für Photovoltaik-Anlagen

Faktenblatt KEV für Photovoltaik-Anlagen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Sektion Erneuerbare Energien Faktenblatt KEV für Photovoltaik-Anlagen Version 3.1 vom 11. November

Mehr

easy light / NS ET (Basisprodukt)

easy light / NS ET (Basisprodukt) Informationen über die Stromtarife Elektrizitäts- und Netznutzungstarife gültig ab 1. Januar 2019 easy light / NS ET (Basisprodukt) Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und Einfachtarifmessung.

Mehr

Energieverordnung (EnV)

Energieverordnung (EnV) [Signature] [QR Code] Dieser Text eine eine provisorische Fassung. Energieverordnung (EnV) Massgebend ist die definitive Fassung, welche unter www.bundesrecht.admin.ch veröffentlicht werden wird. Änderung

Mehr

Weisung 2/2009 der ElCom Netzverstärkungen

Weisung 2/2009 der ElCom Netzverstärkungen Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Weisung 2/2009 der ElCom Netzverstärkungen 26. März 2009 1. Ausgangslage Gemäss Artikel 5 Absatz 2 Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7) müssen Netzbetreiber

Mehr

Eigenverbrauchsregelung (EVR) mit Photovoltaik-Anlagen (PVA)

Eigenverbrauchsregelung (EVR) mit Photovoltaik-Anlagen (PVA) Eigenverbrauchsregelung (EVR) mit Photovoltaik-Anlagen (PVA) Werkbetriebe Frauenfeld Version 18.12.2018 Inhalt: 1. Eigenverbrauchsregelung in der Niederspannung für mehrere Verbrauchstätten... 3 2. Messung

Mehr

Merkblatt Anschluss von Energieerzeugungsanlagen

Merkblatt Anschluss von Energieerzeugungsanlagen () 1 ALLGEMEINES ZUM ANSCHLUSS Grundsätzlich gilt für den im Parallelbetrieb mit dem Stromversorgungsnetz der GWA: Das gefahrenlose Arbeiten im abgeschalteten Stromversorgungsnetz ist zu gewährleisten.

Mehr

Elektronisches Meldewesen ElektroForm: Fragen und Antworten (FAQ)

Elektronisches Meldewesen ElektroForm: Fragen und Antworten (FAQ) Elektronisches Meldewesen ElektroForm: Fragen und Antworten (FAQ) Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Meldewesens in der EBM Das elektronische

Mehr

Haushalt-Kunden gültig ab

Haushalt-Kunden gültig ab Haushalt-Kunden gültig ab 01.01.2019 Grundpreis für Einfamilienhäuser, Wohnungen und Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern CHF 5.40 (CHF 5.81) pro Monat. Hochtarif 7.60 8.60 12.10 5.70 6.70 10.20 (6.14)

Mehr

Basic Regio Netznutzung Gesetzliche Förderabgabe (KEV)

Basic Regio Netznutzung Gesetzliche Förderabgabe (KEV) Informationen über die Stromtarife Elektrizitäts- und Netznutzungstarife gültig ab 1. Januar 2017 easy light / NS ET Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und Einfachtarifmessung. Eignet sich

Mehr

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A NS-Kunden mit Einfachtarifzähler ohne Leistungsabrechnung NS 40A ET NS 40A DT. Netto exkl. MwSt.

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A NS-Kunden mit Einfachtarifzähler ohne Leistungsabrechnung NS 40A ET NS 40A DT. Netto exkl. MwSt. blatt für Kunden Niederspannung (NS) 15A - 40A Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für eine Vollversorgung in Niederspannung (400 V). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den

Mehr

Rückliefertarif R. Ausgabe 2016 V2. Gültig ab 1. Januar 2016 Genehmigt vom Stadtrat am 18. August 2015

Rückliefertarif R. Ausgabe 2016 V2. Gültig ab 1. Januar 2016 Genehmigt vom Stadtrat am 18. August 2015 Rückliefertarif R Ausgabe 2016 V2 Gültig ab 1. Januar 2016 Die technischen Ausführungen und Tarifangaben stützen sich auf die "Vollzugshilfe für die Umsetzung des Eigenverbrauchs nach Art.7 Abs.2 bis und

Mehr

Leitfaden für Produzenten und Netzbetreiber. Selber Strom produzieren mit einer Energieerzeugungs- anlage (EEA) im Verein Aargauer Naturstrom (ANS)

Leitfaden für Produzenten und Netzbetreiber. Selber Strom produzieren mit einer Energieerzeugungs- anlage (EEA) im Verein Aargauer Naturstrom (ANS) Leitfaden für Produzenten und Netzbetreiber Selber Strom produzieren mit einer Energieerzeugungs- anlage (EEA) im Verein Aargauer Naturstrom (ANS) Inhaltsverzeichnis 0. Gesetzliche Grundlagen 1. Vorgehensweise

Mehr

Grundpreis für Einfamilienhäuser, Wohnungen und Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern Fr pro Monat. (Fr. 5.83) 8.40 Rp./kWh (9.07 Rp.

Grundpreis für Einfamilienhäuser, Wohnungen und Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern Fr pro Monat. (Fr. 5.83) 8.40 Rp./kWh (9.07 Rp. Haushalt-Kunden gültig ab 01.01.2017 Grundpreis für Einfamilienhäuser, Wohnungen und Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern Fr. 5.40 pro Monat. (Fr. 5.83) 1. Energie (Gossau Natur) 5.50 Rp./kWh (5.94

Mehr

Die 7 häufigsten Fragen zur Eigenverbrauchsregelung

Die 7 häufigsten Fragen zur Eigenverbrauchsregelung Datum 24. März 2014 Version 1.0 Die 7 häufigsten Fragen zur Eigenverbrauchsregelung 1. Was ist die Eigenverbrauchsregelung? 2 2. Was bedeutet die Eigenverbrauchsregelung für die Vergütung bzw. den Verkauf

Mehr

Energie Basic Energie RegioMix Netznutzung Total (Rp/kWh) Basic

Energie Basic Energie RegioMix Netznutzung Total (Rp/kWh) Basic Informationen über die Stromtarife Elektrizitäts- und Netznutzungstarife gültig ab 1. Januar 2018 easy light / NS ET Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und Einfachtarifmessung. Eignet sich

Mehr

Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA) Nr.

Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA) Nr. Gemeindewerke Schübelbach Grünhaldenstrasse 3 8862 Schübelbach Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA) Nr. 1. Allgemeine Angaben Gesuchsteller/ Gesuchstellerin Pro- Projektverfasser/ jektverfasserin

Mehr

Reglement über die Installation und den Parallelbetrieb von Energieerzeugungs- und Speicheranlagen vom 1. Januar 2017

Reglement über die Installation und den Parallelbetrieb von Energieerzeugungs- und Speicheranlagen vom 1. Januar 2017 Reglement über die Installation und den Parallelbetrieb von Energieerzeugungs- und Speicheranlagen vom 1. Januar 2017 Der Gemeinderat Untereggen erlässt gestützt auf Art. 3 des Gemeindegesetzes und Art.

Mehr

Preisblatt Haushalt & Kleingewerbe Gültig ab 1. Januar 2019

Preisblatt Haushalt & Kleingewerbe Gültig ab 1. Januar 2019 Haushalt & Kleingewerbe Der Elektrizitätstarif Haushalt & Kleingewerbe gilt für Kunden auf Niederspannungsebene mit einem jährlichen Verbrauch bis 50 000 kwh und bei welchen Geräte/Boiler gesperrt oder

Mehr

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf: Elektrizitätswerk Blidegg Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2013 Gültig ab: 01. Januar 2013 Genehmigt vom Gemeinderat am: 23. August 2012

Mehr

Leitfaden für Produzenten. Verein Aargauer Naturstrom (ANS)

Leitfaden für Produzenten. Verein Aargauer Naturstrom (ANS) Leitfaden für Produzenten und dnetzbetreiber t Selber Strom produzieren mit einer Energieerzeugungs- anlage (EEA) im Selber Strom produzieren mit einer Energieerzeugungs- anlage (EEA) im Verein Aargauer

Mehr

d) Für einen Tarifwechsel ist immer das vergangene Jahr entscheidend. Nachforderungen oder Rückzahlungen werden keine erstellt.

d) Für einen Tarifwechsel ist immer das vergangene Jahr entscheidend. Nachforderungen oder Rückzahlungen werden keine erstellt. TAR I F O R D N U N G D E S E W B U S S N AN G F Ü R P G B U S S N AN G U N D B E D I E N T E B E Z Ü G E R D E R P G S C H Ö N H O L Z E R S W I L E N ( TO O S - H Ä U S E R N ) gültig ab 1. Januar 2017

Mehr

b) Die Niedertarifzeit dauert täglich von Uhr bis Uhr und von Samstag Uhr bis Montag Uhr.

b) Die Niedertarifzeit dauert täglich von Uhr bis Uhr und von Samstag Uhr bis Montag Uhr. TAR I F O R D N U N G D E S E W B U S S N AN G F Ü R P G B U S S N AN G U N D B E D I E N T E B E Z Ü G E R D E R P G S C H Ö N H O L Z E R S W I L E N ( TO O S - H Ä U S E R N ) gültig ab 1. Januar 2018

Mehr

1. Elektrizitätsversorgung

1. Elektrizitätsversorgung TAR I F O R D N U N G D E S E W B U S S N AN G F Ü R P G B U S S N AN G U N D B E D I E N T E B E Z Ü G E R D E R P G S C H Ö N H O L Z E R S W I L E N ( TO O S - H Ä U S E R N ) gültig ab 1. Januar 2018

Mehr

Anhang 1. Abgrenzung Netzanschluss Elektrizität. Eigentümer EGR. Platzierung Hausanschluss

Anhang 1. Abgrenzung Netzanschluss Elektrizität. Eigentümer EGR. Platzierung Hausanschluss EGR Eigentümer Allgemeine Bedingungen Endkunden (ABE) Anhang 1 Abgrenzung Netzanschluss Elektrizität Platzierung Hausanschluss Der Anschlussüberstromunterbrecher und die Mess- und Steuerapparate der EGR

Mehr

Haushalt-Kunden gültig ab

Haushalt-Kunden gültig ab Haushalt-Kunden gültig ab 01.01.2018 Grundpreis für Einfamilienhäuser, Wohnungen und Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern Fr. 5.40 pro Monat. (Fr. 5.81) Hochtarif 7.20 Rp./kWh 8.20 Rp./kWh 11.70 Rp./kWh

Mehr

Energie Basic Energie RegioMix Netznutzung Total (Rp/kWh) Basic

Energie Basic Energie RegioMix Netznutzung Total (Rp/kWh) Basic Informationen über die Stromtarife Elektrizitäts- und Netznutzungstarife gültig ab 1. Januar 2018 easy light / NS ET Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und Einfachtarifmessung. Eignet sich

Mehr

Blumenstein. Information über die Stromtarife. Energieversorgung Blumenstein AG. g ü l t i g a b 1. J a n u a r

Blumenstein. Information über die Stromtarife. Energieversorgung Blumenstein AG. g ü l t i g a b 1. J a n u a r Blumenstein Information über die Stromtarife g ü l t i g a b 1. J a n u a r 2 0 1 8 Energieversorgung Blumenstein AG Der Strompreis setzt sich aus den folgenden n zusammen: Preis für Energielieferung (Elektrizitätstarif)

Mehr

Steffisburg. Information über die Stromtarife

Steffisburg. Information über die Stromtarife Steffisburg Information über die Stromtarife gültig ab 1. Januar 2016 Netznutzung NS DT mit energy easy Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) Standardprodukt für alle Haushaltskunden ohne Wärmeanwendungen

Mehr

Strompreise der Politischen Gemeinde. vom 1. Januar 2018

Strompreise der Politischen Gemeinde. vom 1. Januar 2018 2018 Strompreise der Politischen Gemeinde vom 1. Januar 2018 B HG Horgen Erneuerbar+ Haushalt-/Gewerbepreis Die Energieabgabe nach Strompreis HG Horgen Erneuerbar+ bedingt einen Anschluss mit Bezügersicherung

Mehr

Energie Münchenbuchsee AG. Elektrizitäts- und Netznutzungspreise, Rückliefertarif PV-Anlagen 2017

Energie Münchenbuchsee AG. Elektrizitäts- und Netznutzungspreise, Rückliefertarif PV-Anlagen 2017 Energie Münchenbuchsee AG Elektrizitäts- und Netznutzungspreise, Rückliefertarif PV-Anlagen 2017 2 Der Strompreis setzt sich aus dem Preis für die Energielieferung, dem Preis für die Netznutzung und den

Mehr

Energie Münchenbuchsee AG. Elektrizitäts- und Netznutzungspreise, Rückliefertarif PV-Anlagen 2018

Energie Münchenbuchsee AG. Elektrizitäts- und Netznutzungspreise, Rückliefertarif PV-Anlagen 2018 Energie Münchenbuchsee AG Elektrizitäts- und Netznutzungspreise, Rückliefertarif PV-Anlagen 2018 2 Der Strompreis setzt sich aus dem Preis für die Energielieferung, dem Preis für die Netznutzung und den

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE STETTFURT

POLITISCHE GEMEINDE STETTFURT POLITISCHE GEMEINDE STETTFURT Tarifblatt Kanalisation Grundgebühr (jährlich) - Für Grundstücksflächen bis 800 m 2 : CHF 150.00 x Abflussbeiwert - Zusätzlich für jede weitere angebrochene Fläche von 400

Mehr

g ü l t i g a b 1. J a n u a r b i s 3 1. D e z e m b e r

g ü l t i g a b 1. J a n u a r b i s 3 1. D e z e m b e r Elektrizitäts - und Netznutzungstarife g ü l t i g a b 1. J a n u a r 2 0 1 8 b i s 3 1. D e z e m b e r 2 0 1 8 Der Strompreis setzt sich aus dem Preis für die Energielieferung, dem Preis für die Netznutzung

Mehr

Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien

Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien Dieser Text ist eine provisorische Fassung. Massgebend ist die definitive Fassung, welche unter www.bundesrecht.admin.ch veröffentlicht werden wird. Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität

Mehr

NETZANSCHLUSS- RICHTLINIEN. Für zeitlich befristete Anschlüsse Gültig ab 1. April 2019.

NETZANSCHLUSS- RICHTLINIEN. Für zeitlich befristete Anschlüsse Gültig ab 1. April 2019. NETZANSCHLUSS- RICHTLINIEN Für zeitlich befristete Anschlüsse Gültig ab 1. April 2019. Netzanschlussrichtlinien für zeitlich befristete Anschlüsse 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Grundlagen und Anwendungsbereich

Mehr

Erläuternder Bericht zur Teilrevision der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV, SR

Erläuternder Bericht zur Teilrevision der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV, SR Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien Juli 2018 Erläuternder Bericht zur Teilrevision

Mehr

Preisblatt für Kunden Niederspannung (NS) 15A - 40A

Preisblatt für Kunden Niederspannung (NS) 15A - 40A blatt für Kunden 15A - 40A 01.10.2016 30.09.2017 Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für eine Vollversorgung in Niederspannung (400 V). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und

Mehr

FAQ: Wie geht es 2014 weiter mit der KEV?

FAQ: Wie geht es 2014 weiter mit der KEV? Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Sektion Erneuerbare Energien 20.11.2013 FAQ: Wie geht es 2014 weiter mit der KEV? Mit der parlamentarischen

Mehr

Solarbauerntagung 15. Oktober 2011 Baudepartement / Hochbauamt / Energiefachstelle

Solarbauerntagung 15. Oktober 2011 Baudepartement / Hochbauamt / Energiefachstelle Solarbauerntagung 15. Oktober 2011 Energiefachstelle 1 Solarbauerntagung 15. Oktober 2011 Energieversorgung Überblick erneuerbarer Energien Überblick Förderprogramme Bilanz Förderprogramme Arthur Nauer,

Mehr

Messgeräteanordnung für Energieerzeugungsanlagen (EEA)

Messgeräteanordnung für Energieerzeugungsanlagen (EEA) Messgeräteanordnung für Energieerzeugungsanlagen (EEA) Unabhängig von der Technologie und Förderung Einspeisevergütungsmodell ausgeschlossen oder ob Sie Eigenverbrauch nutzen, WWZ nimmt Ihre produzierte

Mehr

Verbrauchsmessungen. Basismesskonzepte A bis D. Basismesskonzepte

Verbrauchsmessungen. Basismesskonzepte A bis D. Basismesskonzepte Basismesskonzepte A bis D en Basismesskonzepte A oder B C oder D Verbrauchsstelle Netz A: Wirkenergie B: Wirkenergie Leistung C: Wirkenergie Leistung Blindenergie Kom.-Modul T+T/RS485 T+T ADSL GSM D: Wirkenergie

Mehr

Energie Münchenbuchsee AG. Elektrizitäts- und Netznutzungspreise, Rückliefertarif PV-Anlagen 2018

Energie Münchenbuchsee AG. Elektrizitäts- und Netznutzungspreise, Rückliefertarif PV-Anlagen 2018 Energie Münchenbuchsee AG Elektrizitäts- und Netznutzungspreise, Rückliefertarif PV-Anlagen 2018 2 Der Strompreis setzt sich aus dem Preis für die Energielieferung, dem Preis für die Netznutzung und den

Mehr

Elektrizitäts - und Netznutzungstarife 2018

Elektrizitäts - und Netznutzungstarife 2018 Elektrizitäts - und Netznutzungstarife 2018 g ü l t i g v o m 1. 1. - 3 1. 1 2. 2 0 1 8 Die Strompreise setzen sich zusammen aus den Preisen für die Energielieferung, die Netznutzung und den Abgaben. 1

Mehr

ELEKTRIZITÄTS- & NETZNUTZUNGS- TARIFE.

ELEKTRIZITÄTS- & NETZNUTZUNGS- TARIFE. 019 ELEKTRIZITÄTS- & NETZNUTZUNGS- 019 ENERGIE- LIEFER- 1NatuReLLaqua Energie (Strom) NatuReLLaqua 5.95 6.41 Rp./kWh NatuReLLaqua Doppeltarif Energie (Strom) NatuReLLaqua Hochstarif 6.75 7.9 Rp./kWh NatuReLLaqua

Mehr

Preisblatt Industrietarif Mittelspannung Gültig ab 1. Januar 2019

Preisblatt Industrietarif Mittelspannung Gültig ab 1. Januar 2019 Industrietarif Mittelspannung Der Industrietarif Mittelspannung gilt für Leistungskunden auf Mittelspannungsebene. 10.77 Wirkenergie Hochtarif (HT) 10.84 11.68 Wirkenergie Niedertarif (NT) 9.94 10.71 Leistung

Mehr

NETZ- ANSCHLUSS- RICHTLINIEN. Für zeitlich befristete Anschlüsse Gültig ab 1. Oktober 2011.

NETZ- ANSCHLUSS- RICHTLINIEN. Für zeitlich befristete Anschlüsse Gültig ab 1. Oktober 2011. NETZ- ANSCHLUSS- RICHTLINIEN Für zeitlich befristete Anschlüsse Gültig ab 1. Oktober 2011. Netzanschlussrichtlinien für zeitlich befristete Anschlüsse 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Grundsatz 3 2 Rechtliche Grundlagen

Mehr

Fakten zur Kostendeckenden Einspeisevergütung KEV

Fakten zur Kostendeckenden Einspeisevergütung KEV Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie Association suisse des professionnels de l énergie solaire Associazione svizzera dei professionisti dell energia solare Infoline: 0848 000 104 Neugasse 6 CH

Mehr

Pressekonferenz 17. März 2008 Bundesratsentscheid StromVV und EnV

Pressekonferenz 17. März 2008 Bundesratsentscheid StromVV und EnV Pressekonferenz 17. März 2008 Bundesratsentscheid StromVV und EnV Themen 1. Termine 2. Vergütungen 3. Deckelbewirtschaftung 4. Bilanzgruppe Erneuerbare Energien 5. Ökomehrwert und Kennzeichnung 6. 15-Räppler

Mehr

Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch

Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch BERN, 5. JUNI 2018 Inhaltsverzeichnis ZUSAMMENSCH LUSS ZUM EIGENVERBRAUC H BKW 05.06.2018 2 Begrüssung / Einführung Eigenverbrauch gestern und heute

Mehr

ELEKTRIZITÄTS- & NETZNUTZUNGSTARIFE.

ELEKTRIZITÄTS- & NETZNUTZUNGSTARIFE. 016 ELEKTRIZITÄTS- & NETZNUTZUNGSTARIFE 016 ENERGIE- LIEFER- TARIFE Standard* Der Elektrizitätstarif ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. Für jede Kundin und jeden Kunden

Mehr

ELEKTRIZITÄTS- & NETZNUTZUNGS- TARIFE.

ELEKTRIZITÄTS- & NETZNUTZUNGS- TARIFE. ELEKTRIZITÄTS- & NETZNUTZUNGS- ENERGIE- LIEFER- 1NatuReLLaqua Einheitstarif Energie (Strom) NatuReLLaqua Einheitstarif 7.30 7.88 Rp./kWh NatuReLLaqua Doppeltarif Energie (Strom) NatuReLLaqua Hochstarif

Mehr

Netzanschlussrichtlinien für zeitlich befristete Anschlüsse. Gültig ab 1. Oktober 2011

Netzanschlussrichtlinien für zeitlich befristete Anschlüsse. Gültig ab 1. Oktober 2011 Netzanschlussrichtlinien für zeitlich befristete Anschlüsse Gültig ab 1. Oktober 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz 3 2 Rechtliche Grundlagen 3 3 Rechtsverhältnis mit dem Kunden 3 4 Eigentumsverhältnisse

Mehr

TV 6 - Anschluss von Eigenproduktionssanlagen

TV 6 - Anschluss von Eigenproduktionssanlagen Die vorliegende technische Vorschrift regelt den Anschluss von Produktionsanlagen mit Parallelbetrieb ans Verteilnetz von Groupe E. Unter Berücksichtigung des Elektrizitätsversorgungsgesetzes, des Energiegesetzes

Mehr

Vollzugshilfe für die Umsetzung der Anschlussbedingungen. gemäss Art. 7 und Art. 28a des Energiegesetzes

Vollzugshilfe für die Umsetzung der Anschlussbedingungen. gemäss Art. 7 und Art. 28a des Energiegesetzes Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien September 2016 Vollzugshilfe für die Umsetzung

Mehr

Preisblatt 2016 Elektrizitäts- und Netznutzungstarife

Preisblatt 2016 Elektrizitäts- und Netznutzungstarife Preisblatt 2016 Elektrizitäts- und Netznutzungstarife gültig ab 1.1.2016 Preisblatt 2016 Energie Der Elektrizitätstarif ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. Für jede Kundin

Mehr

Weisung. Photovoltaik-Energieerzeugungsanlagen (PV-EEA) ESTI Nr. 233 Version 0918 d. Gültig ab Download unter:

Weisung. Photovoltaik-Energieerzeugungsanlagen (PV-EEA) ESTI Nr. 233 Version 0918 d. Gültig ab Download unter: Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI ESTI Nr. 233 Version 0918 d Weisung Autor ESTI Gültig ab 01.09.2018 Ersetzt: ESTI 233.0818 d Download unter: www.esti.admin.ch Dokumentation\ESTI-Weisungen Nr.

Mehr

Informationsschreiben zur kostendeckenden Einspeisevergütungl Einmalvergütung Ihr KEV-Projekt: 48430

Informationsschreiben zur kostendeckenden Einspeisevergütungl Einmalvergütung Ihr KEV-Projekt: 48430 - swissgrid Ip.p. CH-5070 Frick I B-ECONOMY Heinrich Schneeberger Stutzstrasse 11A 3114 Wichtrach 31. März 2014 Informationsschreiben zur kostendeckenden Einspeisevergütungl Einmalvergütung Ihr KEV-Projekt:

Mehr

ANLEITUNG. Handelsplattform für Herkunftsnachweise (HKN)

ANLEITUNG. Handelsplattform für Herkunftsnachweise (HKN) ANLEITUNG Handelsplattform für Herkunftsnachweise (HKN) www.herkunftsnachweise.ch INHALT 1. Grundlagen... 3 2. Bedingungen an Anlage und Produzent für eine Teilnahme... 3 3. Registrierung... 3 Produktionsanlage

Mehr

Weisung ESTI - André Moser Leiter Vollzug NIV Fehraltorf

Weisung ESTI - André Moser Leiter Vollzug NIV Fehraltorf Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Weisung 233.09.14 ESTI - André Moser Leiter Vollzug NIV Fehraltorf 20.10.2015 Agenda: - Meldepflicht inkl. VPEA - Weisungen des ESTI 233.XX.14 - Schluss und Abnahmekontrollen

Mehr