Merkblatt Anschluss von Energieerzeugungsanlagen
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- Anna Meyer
- vor 8 Jahren
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1 () 1 ALLGEMEINES ZUM ANSCHLUSS Grundsätzlich gilt für den im Parallelbetrieb mit dem Stromversorgungsnetz der GWA: Das gefahrenlose Arbeiten im abgeschalteten Stromversorgungsnetz ist zu gewährleisten. Dazu ist eine für befugte jederzeit zugängliche Trennstelle / Schutzeinrichtung nach Vorgabe ESTI bzw. den Gemeindewerken Arth vorzusehen. An der Trennstelle / Schutzeinrichtung ist ein Warnschild Achtung Fremdspannung anzubringen. 1) Jederzeit zugängliche Trennstelle (nach Vorgabe GWA) mit Schild Achtung Fremdspannung, Rücklieferungsanlage 2) Wechselrichter, netzgesteuert 3) Generatorschalter (mit den verlangten Schutzeinrichtungen) 4) Gemäss Bestimmungen GWA 5) inkl. Hilfsbetriebe der \\tsclient\g\energie\usp\merkblatt aktuell_ab_herbst_2014_ohne_messvarianten.docx
2 2 AUSFÜHRUNGSSCHRITTE Die nachfolgenden Ausführungsschritte zeigen, welche Punkte beim Bau einer Energieerzeugungsanlage () zu berücksichtigen sind. Verantwortlich Gemeindewerke Arth (GWA) Bauherr der Installateur / Lieferant der Diverse Bemerkungen max. Leistung Anfrage bei den GWA, welche Leistung am Standort der Anlage ans Netz angeschlossen werden kann. Definition der Anlage Anlageleistung und Einbauart mit dem Elektroinstallateur/Anlagelieferant definieren. Einspeisevergütung Art der Einspeisevergütung mit den GWA und evt. der Swissgrid abklären. alle anderen Vergütungen KEV siehe Wegleitung auf Baubewilligung Baubewilligung bei der Gemeinde Arth einholen. Anschlussgesuch Anschlussgesuch für bei den GWA vollständig ausgefüllt einreichen. Bearbeitung AG Bearbeitung des Anschlussgesuchs für. Der Entscheid und allfällige Massnahmen werden i.d.r. innerhalb von 10 Arbeitstagen mitgeteilt. Plangenehmigung ESTI Anlagen grösser 3kVA einphasig oder grösser 10kVA dreiphasig sind beim ESTI vorlagepflichtig ( Bearbeitung i.d.r. innerhalb von 30 Tagen. Installationsanzeige Vor Beginn der Arbeiten ist die vollständige Installationsanzeige mit der Gerätebestellung (Zähler) einzureichen. Bearbeitung IA Bearbeitung der Installationsanzeige. Der Entscheid und allfällige Massnahmen werden i.d.r. innerhalb von 10 Arbeitstagen mitgeteilt. Massnahmen können sein: Messeinrichtungen Die Art und der Standort der Messeinrichtungen (Direkt-, Wandlermessung oder Zählerfernauslesung) / 6
3 Fortsetzung Gemeindewerke Arth (GWA) Bauherr der Installateur / Lieferant der Diverse Bemerkungen Netzverstärkungen Netzverstärkungen mit/ohne Kostenfolge für den Bauherr. Sofern Netzverstärkungen nötig sind, wird der Bauherr (oder dessen Stellvertreter) über die weiteren Massnahmen informiert. Es müssen mit längeren Planungs- und Bauzeiten gerechnet werden. Bau der EE-Anlage Bau der Anlage (inkl. Schlusskontrolle) gemäss Anschlussgesuch und Installationsanzeige. Änderungen sind umgehend den GWA zu melden. Der Bauherr lässt durch ein unabhängiges Kontrollorgan eine Abnahmekontrolle (inkl. SiNa) durchführen Für KEV-Anlagen oder für die Ausstellung von HKN müssen Anlagen vor der 1. Inbetriebnahme beglaubigt werden: Anlagen >30kVA durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle; Anlagen 30kVA durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle oder durch die GWA (Netzbetreiberin). Fertigstellungsanzeige Sofern erforderlich an ESTI und/oder Swissgrid. Sicherheitsnachweis Beglaubigung Nachkontrolle Gegebenenfalls führen die GWA Nachkontrollen durch (z.b. Messung der Netzqualität) / 6
4 3 ANSCHLUSS EINER UND KOSTENFOLGE Beispiel 1: HAK-Sicherung >> Leistung Die Bezugsberechtigte Leistung ist mindestens doppelt so gross wie die Leistung der Anlage 14kWp ( 20A) Hausinstallation Hausinstallation zu Lasten Bauherr Hausanschlusskasten 40A ( 28 kva) Hausanschluss Abklärung mit GWA notwendig. I.d.R. keine Verstärkung notwendig. Einspeisung sofort möglich. Verteilnetz TS / 6
5 Beispiel 2: HAK-Sicherung Leistung (Variante 1) Die Leistung der Anlage überschreitet den Wert für die Einhaltung der geforderten Spannungsqualität. Variante 1 mit Erhöhung der bezugsberechtigten Leistung. >14kWp ( 20A) Hausinstallation Hausinstallation zu Lasten Bauherr Erhöhung der bezugsberechtigten Leistung. Nachverrechnung Netzkostenbeitrag zu Lasten Bauherr. Hausanschlusskasten >40A ( 28 kva) Hausanschluss Abklärung mit GWA notwendig. Verstärkung der Hausanschlussleitung zu Lasten Bauherr. Verteilnetz TS Netzverstärkung zu Lasten GWA. Es ist genügend Zeit für Planung und Bau einzuplanen / 6
6 Beispiel 2: HAK-Sicherung Leistung (Variante 2) Die Leistung der Anlage überschreitet den Wert für die Einhaltung der geforderten Spannungsqualität. Variante 2 mit separatem Hausanschlusskasten für. >14kWp ( 20A) Hausinstallation Hausinstallation zu Lasten Bauherr Anschluss über separaten HAK. Kosten zu Lasten Bauherr (keine Netzkostenbeitrag) HAK 40A HAK >40A ( 28 kva) Hausanschluss Abklärung mit GWA notwendig. Verstärkung der Hausanschlussleitung zu Lasten Bauherr. Verteilnetz TS Netzverstärkung zu Lasten GWA. Es ist genügend Zeit für Planung und Bau einzuplanen / 6
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