Kontokorrentkredit mit hypothekarischer Sicherstellung

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Transkript:

INFORMATIONSBLATT Kontokorrentkredit mit hypothekarischer Sicherstellung INFORMATIONEN ZUR BANK Raiffeisen Landesbank Südtirol AG Laurinstraße 1-39100 - Bozen Tel: 0471-946511 Fax: 0471-974353 E-Mail: raiffeisen.landesbank@raiffeisen.it PEC: pec03493@raiffeisen-legalmail.it Internetseite: www.raiffeisenlandesbank.it Nummer der Eintragung im Bankenverzeichnis: 3493-4 ABI-Nummer 3493 Eingetragen im Handelsregister Bozen, Steuernummer 00194450219 dem Einlagensicherungsfonds der Genossenschaftsbanken und dem Nationalen Garantiefonds laut Art. 62 LD Nr. 415/96 angeschlossen WAS IST EIN KONTOKORRENTKREDIT Der Kontokorrentkredit ist der Vertrag, mit dem die Bank für den Kunden einen bestimmten Geldbetrag für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum zur Verfügung hält. Der Kunde kann damit sein Konto über seine eigenen Mittel hinaus bis zum vereinbarten Betrag belasten. Der Kunde kann den bereitgestellten Kredit auch in mehreren Malen beanspruchen, und durch nachträgliche Einzahlungen auf das Konto wird die Verfügbrkeit wiederhergestellt. Das Hauptrisiko des Geschäfts besteht in der Möglichkeit für die Bank, den Zinssatz und die übrigen Preise in bestimmten Fällen einseitig abzuändern. Ist der Zinssatz an einen Parameter geknüpft, ist die Zinsentwicklung nicht vorhersehbar und es kann die Möglichkeit bestehen, dass die Bank vertraglich eine Schwelle festlegt die, unabhängig von der Entwicklung des Indexierungsparameters, den Nominalzinssatz nicht unterschreiten kann. DIE WICHTIGSTEN WIRTSCHAFTLICHEN BEDINGUNGEN WIEVIEL KANN DER KREDIT KOSTEN ANNAHMEN Beispiel 1: Vertrag mit unbestimmter Dauer und allumfassendem Entgelt für die Rahmen: 1.500,00 Euro Dauer: 3 Monate Ausnutzung: 1.500,00 für die gesamte Dauer Zinsberechnung: jährlich Beispiel 2: Vertrag mit einer Dauer von 18 Monaten und allumfassendem Entgelt für die Rahmen: 1.500,00 Euro Ausnutzung: 1.500,00 für die gesamte Dauer Zinsberechnung: jährlich TAEG 14,214% 12,519% Die TAEG Beispiele wurden mit den oben angegebenen Annahmen zu Rahmen und Dauer und aufgrund der angeführten wirtschaftlichen Bedingungen errechnet. Sie dienen einer ersten Orientierung. Eine personalisierte Kostenberechnung ist auf der Webseite [http://www.raiffeisen.it/tools/taeg-rechner.html] möglich.

ÜBERZIEHUNG ÜBER KREDITRAHMEN UND ZAHLUNGSVERZUG KREDIT Kostenposten INDEXIERT VERZINST: Jährlicher nominaler Sollzinssatz auf die ausgenutzten Beträge Berechnung des Nominalzinssatzes Referenzzinssatz 6,50 Prozent Euribor 3 Monate/365 Tage, Monatsdurchschnittszinssatz zum Monatsende, wie im Wirtschaftsblatt "Il Sole 24 Ore" veröffentlicht, plus 6,50 Prozentpunkte (Spread), aufgerundet auf das nächste Viertel. Euribor 3 Monate/365 Tage/Monatsdurchschnittszinssatz, notierte im Dezember 2017: -0,333% Periodizität der Anpassung an den Referenzzinssatz MONATLICH (ENDE MONAT - RÜCKWIRKEND) Schwelle, die der Nominalzinssatz nicht unterschreitet VARIABEL VERZINST: Jährlicher nominaler Sollzinssatz auf die ausgenutzten Beträge Fällt der Parameter unter null, kommt der vereinbarte Spread als Zinssatz zur Anwendung (0,000 Prozent + Spread). Die Vereinbarung betreffend die Rundung bleibt davon unberührt. 9,25 Prozent Kommissionen Allumfassendes Entgelt für die Bereitstellung 0,50 Prozent pro Trimester auf die durchschnittliche Höhe der des Kredits Krediteröffnung Der Kunde vereinbart ausdrücklich und schriftlich mit der Bank, zuzüglich zum oben angegebenen Sollzinssatz, die Anwendung der genannten allumfassenden Gebühr, die im Verhältnis zur Höhe sowie zur Dauer der Krediteröffnung festgelegt wurde. Zinsberechnung Jährlicher nominaler Sollzinssatz bei Überziehung und Zahlungsverzug Kommissionen Gebühr für eine einfache Kreditprüfung (commissione di istruttoria veloce) Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis des Kalenderjahres. Der jeweilige gültige Sollzinssatz plus 5,000 Prozentpunkte bei Verbraucher: Neben den vereinbarten Sollzinsen Verrechnung der Gebühr für eine einfache Kreditprüfung (commissione di istruttoria veloce) im Ausmaß von Euro 5,00 durch die Bank. Überschreitet die Überziehung am Tagesende nicht Euro 250,00 wird keine Gebühr für eine einfache Kreditprüfung verrechnet. Die Gebühr für eine einfache Kreditprüfung ist jedenfalls ausschließlich im Rahmen der vom Wuchergesetz Nr. 108/1996 und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Schwelle geschuldet. Maximum Spesen Überziehung pro Trimester: Euro 250,00 bei von Verbrauchern verschiedenen Subjekten: - Überziehung von Euro 500,01 bis Euro 5.000: Euro 5,00 - Überziehung von Euro 5.000,01 bis Euro 15.000: Euro 10,00 - Überziehung über Euro 15.000: Euro 20,00 Neben den vereinbarten Sollzinsen Verrechnung der Gebühr für eine einfache Kreditprüfung (commissione di istruttoria veloce) in der angeführten Höhe durch die Bank. Überschreitet die Überziehung am Tagesende nicht Euro 500, wird keine Gebühr für eine einfache Kreditprüfung verrechnet. Die Gebühr für eine einfache Kreditprüfung ist jedenfalls ausschließlich im Rahmen der vom Wuchergesetz Nr. 108/1996 und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Schwelle geschuldet. Maximum Spesen Überziehung pro Trimester: Euro 250,00 Es gilt für alle Kunden, dass die Gebühr für eine einfache Kreditprüfung in folgenden Fällen nicht geschuldet ist: 1) der Kunde ist ein Verbraucher und beide nachstehend angeführten Voraussetzungen sind gleichzeitig erfüllt: a) die Überziehung des Rahmens, die sich auch aus mehreren Belastungen ergeben kann, überschreitet nicht Euro 500,00. b) die Überziehung überschreitet nicht 7 aufeinanderfolgende Tage. Der Verbraucher kann die Nichtanwendung der Gebühr für eine

ANDERE SPESEN STEUERN UND GEBÜHREN SPESEN FÜR DIE VERWALTUNG DES AKTES KAPITALISIERUNG DER SPESEN UND GEBÜHREN, BERECHNUNG DER ZINSEN Periodizität - Übermittlung periodischer Kontoauszug - Übermittlung andere Mitteilungen - Übermittlung Transparenzmitteilung auf Papier - Übermittlung Transparenzmitteilung am KAD - Übermittlung Transparenzmitteilung auf Papier für Sicherstellungen - Übermittlung Transparenzmitteilung am KAD für Sicherstellungen - Versandspesen Ersatzsteuer laut Art. 15 ff. der VPR Nr. 601/1973 Die Ersatzsteuer ist geschuldet, wenn der Vertrag eine mittel- langfristige Dauer hat. einfache Kreditprüfung nur einmal pro Trimester in Anspruch nehmen. 2) die Überziehung rührt aus einer Zahlung her, die der Kunde zugunsten der Bank vorgenommen hat. 3) die Überziehung ist nicht erfolgt, weil die Bank diese nicht zugelassen hat. Die Gebühr für eine einfache Kreditprüfung wird in den nachstehend angeführten Fällen verrechnet: Alle ermächtigten Bankgeschäfte, welche zu einer Überziehung des Kontokorrents bzw. des Kreditrahmens führen. Die Soll- und Habenzinsen werden mit derselben Periodizität berechnet und zwar zum 31.12. eines jeden Jahres sowie bei Beendigung des Vertragsverhältnisses. Sollzinsen werden am 01.03. des Jahres nach deren Berechnung fällig, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sofort. Spesen und Gebühren werden mit derselben Periodizität verbucht und kapitalisiert, und zwar am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. jeden Jahres sowie bei Beendigung des Vertragsverhältnisses. Sollten Spesen und Gebühren mit sofortiger Wirksamkeit belastet werden, geht dies aus dem jeweiligen Buchungsbeleg hervor. 1,55 Euro 1,55 Euro - pro schriftlicher Zahlungsaufforderung - Stempelsteuer für Sicherstellungen - Mahnspesen - Spesen für Änderung Sicherstellung - Notarspesen - Spesen für Verträge - Barauslagen - derzeitige und zukünftige Steuern und Gebühren - Ausfolgung von Kopien und Unterlagen erfolgt gegen Bezahlung der entstehenden Kosten und wird einzeln festgelegt 2,50 Euro in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe pro Sicherstellung 50,00 Euro 400,00 Euro Der durchschnittliche globale Effektivzinssatz (TEGM) betreffend die Krediteröffnung im Kontokorrent, der vom Artikel 2 des Wuchergesetzes (Ges. Nr. 108/1996) vorgesehen ist, kann in der Bank und auf der Internetseite der Bank http://portal.raiffeisen.it/3493/transparenz/bank/transpar.nsf/dt?openview konsultiert werden. ANDERE WIRTSCHAFTLICHE BEDINGUNGEN Versicherung Als Zusatzdienstleistung bietet die Bank dem Kunden bei Abschluss des Vertrages den Abschluss einer Kontounfallversicherung an. Diese Versicherung wird bei entsprechendem Auftrag des Kunden von der Bank mit der Versicherungsgesellschaft Assimoco SpA abgeschlossen. Die Prämie dafür beträgt derzeit Euro 20,00. Versichert sind Unfälle, die den Tod oder die dauernde Invalidität und die dadurch bedingte Erwerbsunfähigkeit von mindestens 50% zur Folge haben. Die Versicherungsleistung richtet

sich nach dem Kontostand. Die Auszahlung aufgrund eines Unfalles erfolgt durch das Schadenbüro der Versicherungsgesellschaft Assimoco, De-Lai-Str. 16-39100 Bozen, Tel. 0471-307500, E-Mail clsbolzano@assimoco.it. Detaillierte Informationen zu dieser Versicherung erfährt der Kunde unter dem Bereich "Versicherungen", Unterbereich "Kontounfallversicherung", im Blatt "Assimoco- Unfallversicherung für Kunden der Raiffeisen Landesbank Südtirol AG", das bei unserem Schalter zur Verfügung steht. Andere Spesen - Für die Wertstellung und die Nebenkosten wie z.b. die Spesen für die Kontoführung und den Kontoabschluss, die Postgebühren u.ä. gelten die Bedingungen des Kontokorrentvertrags. - Bei Vertragsabschluss muss der Kunde für die Kosten von Dienstleistungen aufkommen, die Dritte erbringen. Schätzung Notariatskosten Versicherung der Immobilie Spesen für Verträge Barauslagen Wenn sie über die Bank erworben wurden Brandschutz RÜCKTRITT UND BESCHWERDEN Rücktritt vom Vertrag Der Kunde kann durch Tilgung seiner Schuld jederzeit vom Vertrag zurücktreten, ohne Vertragsstrafe und ohne Spesen für die Löschung der Geschäftsbeziehung. Die Bank kann jederzeit und mit sofortiger Wirkung zurücktreten, wenn der Kunde kein Verbraucher ist. Ist der Kunde hingegen ein Verbraucher kann die Bank nur dann jederzeit und mit sofortiger Wirkung zurücktreten, wenn ein rechtfertigender Grund vorliegt. Für die Bezahlung der geschuldeten Beträge gilt eine Frist von wenigstens 15 Tagen. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann die Bank jedenfalls auch vom Vertrag mit einem Verbraucher zurücktreten, auch wenn kein rechtfertifgender Grund vorliegt. Allerdings ist dabei eine Vorankündigungsfrist von 15 Tagen einzuhalten. Ist der Vertrag mittel- langfristig, gilt genanntes Rücktrittsrecht der Bank erst nach Ablauf von zumindest 18 Monaten und einem Tag. Beschwerden Der Kunde kann bei der Bank schriftlich Beschwerde einreichen (Raiffeisen Landesbank Südtirol AG, Laurinstraße 1, 39100 Bozen, E-Mail: raiffeisen.landesbank@raiffeisen.it PEC: pec03493@raiffeisen-legalmail.it). Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten. Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren anstrengt, an folgende Stelle wenden: das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Operationen (ABF). Informationen darüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d Italia und die Bank. die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario); Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungsverfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Bankenschlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz in Rom wenden. Homepage www.conciliatorebancario.it. Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergerichtlichen Streitbeilegung (Mediation bei einer beliebigen dazu ermächtigten Stelle, Mediation bei einer dazu ermächtigten und im Vertrag vereinbarten Stelle oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Operationen-ABF) ist im Sinne des Art. 5 Abs. 1-bis des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen; dies bei sonstiger Unverfolgbarkeit der Klage. Das Mediationsverfahren wickelt sich vor der örtlich zuständigen Mediationsstelle und mit dem Beistand eines Rechtsanwaltes ab. BEGRIFFSERKLÄRUNG Kapitalisierung der Zinsen Allumfassendes Entgelt für die Gebühr für eine einfache Kreditprüfung Schwelle, die der Nominalzinssatz nicht unterschreitet Verfügbarer Saldo Überziehung ohne Kreditrahmen und Überziehung über den Kreditrahmen hinaus Jährlicher nominaler Sollzinssatz Einmal auf dem Konto gutgeschrieben oder angelastet, werden die Zinsen dem Saldo eingerechnet und verursachen ihrerseits Zinsen. Im Verhältnis zur Höhe sowie zur Dauer der Krediteröffnung angewandtes Entgelt, welches pro Trimester 0,5% der Kreditlinie nicht überschreitet. Im Falle von Überziehungen sowohl ohne Kreditrahmen als auch über den Kreditrahmen hinaus angewandte Gebühr, die als Fixbetrag angeführt wird, einen absoluten Wert darstellt und an den für die Durchführung der Kreditprüfung getragenen Kosten bemessen ist. Vertraglich festgelegte Untergrenze, welche der jährliche Nominalzinssatz (Euribor + Spread), unabhängig von der Entwicklung des Indexierungsparameters, nicht unterschreiten kann. Auf dem Konto verfügbarer Betrag, den der Kontoinhaber verwenden kann. Betrag, den die Bank bereit ist zu zahlen, wenn der Kunde einen Zahlungsauftrag erteilt (Scheck, Domizilierung Dauerlieferverträge) hat, ohne auf dem Konto die Verfügbarkeit zu haben. Eine Überziehung besteht auch, wenn der gezahlte Betrag den zur Verfügung stehenden Kreditrahmen übersteigt. Verwendeter Jahreszinssatz für die periodische Berechnung der Zinsen zu Lasten des Kunden auf die ausgenutzten Beträge bei einem Kredit und/oder bei Überziehungen. Die Zinsen werden im Anschluss dem Konto angelastet.

Ersatzsteuer (Art. 15 ff. der VPR Nr. 601/1973) Hypothek Kreditbearbeitung Parameter der Indexierung (für indexiert verzinste Kredite)/ Bezugsparameter (für festverzinsliche Kredite) Schätzung Spread/Aufschlag Effektiver Jahreszins - Tasso Annuo Effettivo Globale (TAEG) Verzugszinssatz Durchschnittlicher globaler Effektivzinssatz - Tasso Effettivo Globale Medio (TEGM) Steuer, die bei mittel-langfristigen Finanzierungen (mit einer Dauer von mehr als 18 Monaten) zur Anwendung gelangt und alle übrigen allenfalls anfallenden Steuern (Hypothekar- und Katastersteuer, Registergebühr, usw.) abdeckt. Die Höhe des Steuersatzes variiert je nach Verwendungszweck. Garantie auf einer Sache, in der Regel eine Immobilie. Ist der Schuldner nicht in der Lage die Schuld zu zahlen, kann der Gläubiger die Zwangsenteignung und den Verkauf herbeiführen. Verfahren und Formalitäten, die für die Gewährung des Kredits erforderlich sind. Marktparameter oder geldpolitische Größe als Bezugsgröße die für die Bestimmung des Zinssatzes. Technischer Bericht, der den Wert der hypothekarisch zu belastenden Immobilie festlegt. Aufschlag auf den Bezugs- oder Indexierungsparameter. Gibt die Gesamtkosten des Kredits an und ist in Prozent, bezogen auf einem von der Banca d Italia vorgegebenen Szenario, ausgedrückt. Er umfasst den Zinssatz und die anderen Kostenpunkte. Erhöhung des Zinssatzes für den Fall einer verspäteten Zahlung oder der Ausnutzung außerhalb des Rahmens. Zinssatz, der alle drei Monate vom Wirtschafts- und Finanzministerium veröffentlicht wird, wie im Wuchergesetz vorgesehen. Um festzustellen, ob der Zinssatz verbotenen Zinswucher darstellt, muss unter den veröffentlichten effektiven Globalzinssätzen der für den Kontokorrentkredit zutreffende ausgewählt, um ein Viertel (+25%) zuzüglich weiterer 4 Prozentpunkte erhöht und geprüft werden, ob der von der Bank verlangte Zins nicht höher ist. Der wie oben berechnete Zinssatz darf jedenfalls den veröffentlichten effektiven Globalzinssatz + 8 Prozentpunkte nicht überschreiten.