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Transkript:

An die Geschäftsleitungen der Mitgliedsfirmen 11-2018 27.02.2018 6-sk Neues UNITI-Fahrsicherheitstrainingsprogramm Juni Oktober 2018 Attraktive Mineralöl-Fahrertrainings zu UNITI-Vorzugspreisen. 20 Termine an 4 Standorten. Berufskraftfahrer im Bereich Verkehrssicherheit qualifizieren und motivieren. Kurz gesagt: UNITI bietet aufgrund der sehr positiven Resonanz auf unsere Fahrsicherheitstrainings in den Jahren 2016 und 2017 auch im Jahr 2018 ein attraktives UNITI-Fahrsicherheitstrainingsprogramm an. Fahrer von UNITI-Mitgliedern und mit diesen verbundenen Hausspeditionen können sich ab sofort zu Vorzugskonditionen für 20 Termine zwischen Juni und Oktober 2018 anmelden. Unsere eintägigen Fahrsicherheitstrainings an den vier ausgewählten Standorten in Baden- Württemberg (Tuttlingen), Bayern (München/Dachau), NRW (neu in Selm) und Thüringen (Nordhausen) sind sowohl für klassische Mineralöl-TKW-Fahrer als auch für Fahrer von Gas- sowie von Stückguttransporten geeignet. Die beim Training beladenen Fahrzeuge werden vom Veranstalter gestellt und sind mit Stützrädern gegen Umkippen gesichert. Die Trainings entsprechen allen gesetzlichen Vorgaben. Jeder Teilnehmer erhält im Anschluss ein Zertifikat zum Nachweis des nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz erforderlichen Fortbildungsmoduls. UNITI gibt Tipps zu den vielfältigen, für KMU besonders interessanten BAG-Förderprogrammen, die die Kosten für die Fahrerfortbildung um bis zu 35 % reduzieren. Zum Vermeiden unnötiger und kostentreibender Stornierungen hat UNITI in diesem Jahr die Anzahl der Trainingstermine bewusst wieder zurückgefahren. Melden Sie sich daher frühzeitig an, wir können nicht mehr mit zusätzlichen Terminangeboten für 2018 rechnen! Sehr geehrte Damen und Herren, nach unseren erfolgreich verlaufenen Fahrerschulungen in den Jahren 2016 und 2017 mit insgesamt 19 durchgeführten UNITI-Fahrsicherheitstrainings und 186 Fahrern haben wir uns entschieden, mit unseren beiden bisherigen Kooperationspartnern BBZ Berufsbildungszentrum für den Straßenverkehr ggmbh (Nordhausen/Thüringen) und MAN ProfiDrive (München/Dachau) die Zusammenarbeit für weitere 20 UNITI-Fahrsicherheitstrainings im Zeitraum zwischen Juni und Oktober 2018 fortzusetzen. Das Feedback der bisher geschulten Fahrer und der beteiligten Unternehmer unter den Mitgliedern war äußerst positiv und hat uns ermutigt, die Trainings in der bewährten Qualität auch künftig durchzuführen. Unser attraktives Angebot mit hohem Nutzen und praxisnahem Schulungsanspruch richtet sich bekanntlich an Mineralöl-Fahrer und andere (Gefahrgut-) Fahrer. Fahrer von UNITI- UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. Jägerstraße 6 10117 Berlin Postfach 08 07 51 10007 Berlin T. (030) 755 414-300 F. (030) 755 414-366 info@uniti.de www.uniti.de Vorsitzender: Udo Weber Hauptgeschäftsführer: Elmar Kühn Amtsgericht Berlin-Charlottenburg VR 28748 B USt-IdNr. DE 118 721 107 Deutsche Bank AG Hamburg Kto. 400 867 8 BLZ 200 700 00 IBAN DE18 2007 0000 0400 8678 00 BIC DEUTDEHHXXX

Mitgliedern und mit diesen verbundenen Hausspeditionen können sich zu Mitgliedervorzugskonditionen anmelden und werden bei ihrer Anmeldung im Hinblick auf die begrenzte Teilnehmerzahl bevorzugt. Was hat sich gegenüber den Vorjahren geändert und was wurde nicht geändert? An unserem ausgearbeiteten und bewährten Trainingskonzept haben wir für das UNITI- Fahrsicherheitstrainingsprogramm 2018 weitgehend unverändert festgehalten, d.h. als Ein-Tagesschulungen zu weiterhin günstigen, nahezu unveränderten Konditionen mit begrenzter Teilnehmerzahl (max. 10 bzw. 12 Teilnehmer) mit hohem Qualitätsanspruch auf sehr gut ausgestatteten Trainingsplätzen mit motivierten und qualifizierten Trainerteams wieder nur an Freitagen und Samstagen. Neu anbieten können wir Ihnen nunmehr in Nordrhein-Westfalen als weiteren attraktiven Standort Selm. Aufgrund mangelnder Nachfrage aus dem Mineralölhandel und/oder wegen unattraktiver Vertragskonditionen der zwischengeschalteten externen Platzbetreiber mussten wir dagegen unsere bisherigen Angebote für Ahlhorn Gem. Großenkneten, Bornheim und Hemer wieder aufgeben. Wer also seinem/n Fahrer/n durch diese exklusive Schulungsmaßnahme zu attraktiven Sonderkonditionen eine intensive Förderung eines sicherheitsbewussten Fahrstils vermitteln möchte, der sollte seine/n Fahrer schnellstmöglich anmelden. Die eintägigen Fahrsicherheitstrainings an den drei ausgewählten bisherigen Standorten in Baden-Württemberg (Tuttlingen), Bayern (München/Dachau) und Thüringen (Nordhausen) sowie am neuen Standort in Selm (Nordrhein- Westfalen) sind sowohl für klassische Mineralöl-TKW-Fahrer als auch für Fahrer von Gas- sowie von Stückguttransporten geeignet. Die Trainingsfahrzeuge werden jeweils von unserem Schulungspartner gestellt, sind mit Stützrädern gegen Umkippen gesichert und sie sind beim Training beladen. Die Trainings entsprechen allen gesetzlichen Vorgaben. Jeder Teilnehmer erhält im Anschluss ein Zertifikat zum Nachweis des nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz erforderlichen Fortbildungsmoduls (für die Kenntnisbereiche 1.2, 3.1 und 3.5 bzw. 1.2, 1.4 und 3.1). 1. Was müssen die Fahrer als Teilnehmer beachten? AGB s und Haftung Für die Teilnahme gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unserer drei Schulungspartner. Die Teilnehmer (Fahrer) nehmen auf eigene Gefahr teil. Die Teilnehmer geben vorab eine entsprechende schriftliche Erklärung ab, in der sie die Teilnahmebedingungen nebst AGB anerkennen. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung verzichten die Teilnehmer außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. UNITI GL-RS 11-18 2

Führerschein, Alkohol, Drogen Jeder Führerscheininhaber, der im Besitz einer für seine Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis ist, kann an den Fahrsicherheitstrainings unserer Schulungspartner teilnehmen. Die Teilnehmer verpflichten sich, zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Kleidung, Schuhwerk Für die Trainings ist außer festem Schuhwerk, das von den Veranstaltern verbindlich vorgegeben wird, keine bestimmte Kleidung zwingend vorgeschrieben. Der Fahrer kann eigene Arbeitskleidung mitbringen und diese beim Training tragen, sofern es ihm sein Arbeitgeber gestattet bzw. auferlegt, er muss es aber nicht, auch eine (etwas) legerere Bekleidung ist grundsätzlich erlaubt. 2. Trainingszeiten, Anwesenheitspflicht! Die Trainingszeiten wurden von unseren Schulungspartnern festgelegt auf die Zeiten von 08:00 bis 16:00 Uhr an dem Standort München/Dachau und von 08:30 bis 16:30 Uhr an den Standorten in Nordhausen, Selm und Tuttlingen. Diese Zeiten sind auch im Hinblick auf die Ausstellung der BKrFQG-Urkunde verbindlich, d. h. bei verspätetem Eintreffen eines Teilnehmers kann diesem leider kein BKrFQG-Zertifikat ausgestellt werden. Ein frühzeitiges Eintreffen von mindestens 30 Minuten vor Beginn ist also dringend anzuraten. Bei Entfernungen von mehr als 150 km zum Schulungsort empfehlen unsere Schulungspartner, eine Voranreise für die Fahrer nebst Übernachtung einzuplanen. 3. Fahrer-Information zum UNITI-Fahrsicherheitstrainingsprogramm 2018 Der Logistikausschuss der UNITI ist von dem attraktiven Leistungsangebot dieser speziell auf den Mineralölfahrer zugeschnittenen UNITI-Fahrsicherheitstrainings auch nach den Ergebnissen der Jahre 2016 und 2017 fest überzeugt. Alle für den Fahrer wichtigen Details haben wir in der als Anlage 1 beigefügten aktualisierten Fahrer-Information zusammengefasst, die Sie gerne z.b. am Schwarzen Brett Ihres Unternehmens aushängen können. 4. Anmeldung (Formular, Modalitäten, Übersichtskarte) Als Anlage 2 fügen wir Ihnen unser digital ausfüllbares Anmeldeformular bei, aus dem die Termine, Teilnahmegebühren und alle weiteren Details hervorgehen. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen, die teilweise schon im Mai enden. Wir können diese nicht verlängern, wegen der Stornofristen der externen Platzbetreiber sind uns die Hände gebunden. Beachten Sie bitte, dass wir für München/Dachau aufgrund verbindlicher Vorreservierungen von Mitgliedern grundsätzlich nur jeweils einen Fahrer für jeweils einen Termin annehmen können. Falls Sie hier mehr Plätze für Ihre Fahrer benötigen, sprechen Sie unsere Frau Kühnel an, ggf. kann sie hier noch vermittelnd aktiv werden. UNITI GL-RS 11-18 3

Zum besseren Überblick über unser Gesamttrainingsangebot haben wir Ihnen zusätzlich eine Übersichtskarte mit allen Trainingsstandorten als Anlage 3 beigefügt. 5. Förderfähigkeit nach den speziell für KMU sehr lukrativen BAG-Förderprogrammen Wir möchten Sie nochmals nachdringlich auf die verschiedenen lukrativen Fördermöglichkeiten speziell für KMU (kleine und mittlere Unternehmen), aber auch für Nicht-KMU hinweisen. Die Teilnehmergebühren sind bei Ausschöpfung aller BAG-Fördertöpfe in einer Größenordnung von bis zu 35 % der Gebühren förderfähig (= max. 70 % der förderfähigen Kosten i.h.v. 50 %), das reduziert die Weiterbildungskosten für Ihr Unternehmen und Ihre/n Fahrer erheblich. Nutzen Sie diese Chance und machen Sie sich daher frühzeitig zu den einzelnen Programmen sachkundig, da die Fördermittel für diese Förderprogramme bekanntlich stark limitiert sind und nicht für alle Antragsteller bis zum Jahresende ausreichen. 6. BAG-Förderung frühzeitig und vor der Anmeldung zum UNITI-Schulungstermin beantragen! Wir verweisen zum Inhalt der laufenden BAG-Förderprogramme insbesondere Weiterbildung neben De-minimis und Ausbildung für das Jahr 2018 insoweit auf unsere Anlagen 4-8. Je frühzeitiger Sie die Förderung für Ihr Unternehmen beantragen, desto höher ist Ihre Chance auf einen positiven Bescheid. https://www.bag.bund.de/de/navigation/foerderprogramme/aw/w_2018/w18_node.html;j sessionid=3d7e967419a46408453e43b2124f19b7.live21303 Wichtig ist, dass der Förderantrag gestellt ist, bevor die Anmeldung verbindlich wird, d.h. es ist zunächst der Antrag auf Förderung beim BAG zu stellen und dann erst ist die Anmeldung bei uns vorzunehmen. Es ist auch möglich, mehrere Maßnahmen zeitlich versetzt anzumelden. Da die BAG-Förderung nach dem Windhundprinzip erfolgt, erhöht eine jeweils frühzeitige Beantragung die Chance auf die BAG-Förderung. Eine Antragstellung nach erfolgter Anmeldebestätigung wird dahingegen als Subventionsbetrug betrachtet! Sollte ein Training nicht durchgeführt werden können, können Sie die Förderung für dieses Training natürlich auch nicht durch einen Verwendungsnachweis abrufen. Sofern Sie Ihren Fahrer dann in einem anderen Termin unterbringen können, können Sie dafür jedoch erneut einen Antrag auf Förderung stellen. In unseren Gesprächen mit dem BAG über Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich der teils sehr bürokratischen Fördermodalitäten konnten wir zwar nicht erreichen, dass die bisherige starre 3-Monatsfrist (zwischen BAG-Antrag und Durchführung der Schulungsmaßnahme) für die über UNITI gepoolten Fahrsicherheitstrainings wegfällt, dies lässt die Förderrichtlinie leider nicht zu. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang aber dringend, schon bei Antragstellung an das BAG formlos zu beantragen, die Ausbildungsförderung für das von Ihnen vorgesehene UNITI-Fahrsicherheitstraining zu gewähren, obwohl es zeitlich gesehen erst später als innerhalb der 3-Monatsfrist stattfindet. Zur Begründung geben Sie bitte an, dass UNITI Ihnen in Ihrer Region in 2018 keinen früheren alternativen Schulungstermin anbieten kann. UNITI GL-RS 11-18 4

Unser dringender TIPP: Bitte zuerst den vollständigen BAG-Förderantrag beim BAG einreichen. Dazu in einem formlosen Schreiben beim BAG die Förderung beantragen unter Hinweis darauf, dass Sie sich nur für dieses UNITI-Training in der Region anmelden können, das aber erst zu einem späteren Zeitpunkt als innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung durchgeführt wird. Und erst danach bitte das Anmeldeformular an UNITI schicken! 7. Weitere Fragen? Dann bitte an UNITI-Geschäftsstelle oder UNITI-Regionalleiter wenden! Wenn Sie weitere Fragen rund um das neue UNITI-Fahrsicherheitstrainingsprogramm 2018 haben sollten, kontaktieren Sie bitte zu Fragen zur Organisation gerne unsere Frau Sarah Kühnel unter Tel. 030 755 414-349 bzw. per E-Mail: kuehnel@uniti.de wenn es um inhaltliche Fragen geht, gerne den Unterzeichner unter Tel.: 030 755 414-330 bzw. per E-Mail an brandis@uniti.de wenn es um Fragen zur BAG-Förderung, Details aus den Förderprogrammen oder um die Antragstellung selbst geht, vertrauensvoll den für Ihr Unternehmen jeweils zuständigen UNITI-Regionalleiter: Markus Brunner Frank Radke Regionalleiter Süd Regionalleiter Nord T. (089) 231 905-0 T. (05103) 92 70 378 brunner@uniti.de radke@uniti.de Mit freundlichen Grüßen RA Jörg-Uwe Brandis Anlagen Als regionale Ansprechpartner stehen zusätzlich zur Verfügung: Regionalleiter Nord (NRW, Nord, Ost): Frank Radke, Tel.: 05103-9270378, Fax: 05103-9270379, Mail: radke@uniti.de Regionalleiter Süd (Mitte, Bayern, Baden-Württemberg): Markus Brunner, Tel.: 089-2319050, Fax: 089-23190599, Mail: brunner@uniti.de Betreuung Tankstellenunternehmen: Christine Walther, Tel.: 02241-9584850, Mobil: 01573-0698639, Mail: walther@uniti.de Diese UNITI-Verbandsinformationen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Weitergabe, der Nachdruck und ihre Vervielfältigung (auch auszugsweise) ist nur mit Genehmigung der UNITI statthaft. UNITI GL-RS 11-18 5