Wichtiger Hinweis für die praktische Prüfung der Grundqualifikation:
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- Christa Graf
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1 Industrie- und Handelskammer Postfach Detmold Vorgangs-Nr.: Ansprechpartner/-in: Peter Grote Telefon: Fax: Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Sehr geehrte Damen und Herren, 7. August 2013 Sie möchten eine Prüfung zur bzw. beschleunigten auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetzes ablegen. Um Sie für die Prüfung einplanen zu können, benötigen wir von Ihnen noch einige Daten. Bitte teilen Sie uns anhand des beigefügten Anmeldeformulars mit, für welche Prüfungsart Sie sich entschieden haben und ab wann wir Sie zur Prüfung vormerken sollen. Die Anmeldung für die muss uns spätestens sechs Wochen und für die beschleunigte zwei Wochen vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin vorliegen. Die Prüfungsgebühr (Beträge siehe Anlage) ist unter dem Stichwort Berufskraftfahrerqualifikation nach der Rechnungsstellung (erfolgt zusammen mit dem Einladungsschreiben) auf eines unserer Konten zu überweisen oder an unserer Kasse einzuzahlen. Lesen Sie die Anlage sorgfältig durch und senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen zu. Wichtiger Hinweis für die praktische Prüfung der : Für die Ablegung des praktischen Prüfungsteils der Prüfung müssen Sie zwingend im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse sein. Bitte weisen Sie uns dies durch eine Kopie Ihres Führerscheins nach. Denken Sie daran, dass die Prüfung grundsätzlich auf einem selbst zu stellenden Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und im Beisein eines ebenfalls selbst gestellten Fahrlehrers abgenommen wird. Zur Vorbereitung der Prüfung benötigen wir die technischen Angaben des Prüfungsfahrzeugs einschließlich Anhänger. Bitte übermitteln Sie uns diese mindestens drei Wochen vor dem von Ihnen gewünschten Prüfungstermin auf dem beigefügten Formblatt. Erst wenn uns die Unterlagen vollständig vorliegen, können wir Sie für die praktische Prüfung einplanen. Mit freundlichen Grüßen Die Geschäftsführung Im Auftrag gez.: Peter Grote Anlagen
2 Erläuterungen: Die Prüfung und die Prüfung beschleunigte ermöglichen das Führen von Lkw oder Omnibussen ab folgendem Lebensalter: Fahrerlaubnisklasse Güterkraftverkehr/ Personenverkehr Mindestalter bei (Voraussetzung Fahrerlaubnis) C/CE 18 Jahre 21 Jahre C1/C1E 18 Jahre 18 Jahre D/DE 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) Mindestalter bei beschleunigter D1/D1E (bis 16 Sitzplätze) 21 Jahre 21 Jahre 23 Jahre : Die uneingeschränkte Prüfung bzw. beschleunigte müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen noch eine Prüfung über eine für Güterkraft- oder Personenverkehr. Quereinsteiger: Die Prüfung Quereinsteiger bzw. beschleunigte Quereinsteiger können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr, berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxenund Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden. Umsteiger: Die Prüfung Umsteiger bzw. beschleunigte Umsteiger können die Fahrer ablegen, die bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse C oder D besitzen. Umfang der Prüfung: Prüfungsteile Beschleunigte Regelprüfung theoretische Prüfung 240 Minuten 90 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. Insgesamt 210 Minuten Quereinsteiger theoretische Prüfung 170 Minuten 60 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. Insgesamt 210 Minuten Umsteiger theoretische Prüfung 110 Minuten 45 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 60 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 30 Min. Insgesamt 120 Minuten - - -
3 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung je nach Prüfungsart: (Einzelfragen klären Sie bitte mit Ihrer IHK) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Original des Schulungsnachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Umsteiger ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine abgelegte Prüfung /beschleunigte Personenverkehr oder Güterkraftkraftverkehr oder ein Führerschein einer Klasse C oder einer Klasse D vorzulegen. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Gültiger Führerschein einer Klasse C, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll, bzw. gültiger Führerschein einer Klasse D, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll oder wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung /beschleunigte Personenverkehr, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll, oder Güterkraftkraftverkehr wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Quereinsteiger ist die Vorlage des Originals des von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Original des Fachkundenachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die der Prüfungsart entsprechende Fahrerlaubnisklasse. gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Umsteiger ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins einer Klasse C/Klasse D und eines Nachweises über eine /beschleunigte für die andere Beförderungsart, wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde. Gültiger Führerschein einer Klasse C und einer Klasse D Wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde: Nachweis einer /beschleunigten für den Personenverkehr, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll, bzw. Nachweis einer /beschleunigten für den Güterkraftverkehr, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Quereinsteiger ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die der Prüfungsart entsprechende Fahrerlaubnisklasse und eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll Original des Fachkundenachweises Die praktische Prüfung wird grundsätzlich auf einem selbst gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgelegt.
4 Übersicht über die Prüfungsgebühren Die nachstehenden Gebühren gelten sowohl für den Güterkraftverkehr als auch für den Personenverkehr. 1. Gesamtprüfung 1.420,00 Gesamtprüfung Quereinsteiger 1.365,00 Gesamtprüfung Umsteiger 960,00 Wiederholungs-/Teilprüfung Theoretische Prüfung 270,00 Theoretische Prüfung Quereinsteiger 215,00 Theoretische Prüfung Umsteiger 130,00 Praktische Prüfung 1.150,00 Praktische Prüfung Quereinsteiger 1.150,00 Praktische Prüfung Umsteiger 830,00 2. Beschleunigte Theoretische Prüfung 140,00 Theoretische Prüfung Quereinsteiger 115,00 Theoretische Prüfung Umsteiger 100,00 Bitte beachten Sie folgende Gebührenregelung bei Rücktritt von der Prüfung: Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bis spätestens vierzehn Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40% der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bei weniger als vierzehn Werktagen, aber mehr als sieben Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 50% der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als sieben Werktagen bis einen Tag vor dem Prüfungstermin werden 90% der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung wird die volle Prüfungsgebühr erhoben.
5 Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold - Verkehrsabteilung - Postfach Detmold Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die* (* Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen) Beschleunigte Prüfung Güterkraftverkehr beschleunigte beschleunigte Quereinsteiger beschleunigte Umsteiger Prüfung Personenverkehr beschleunigte beschleunigte Quereinsteiger beschleunigte Umsteiger (Die theoretische und die praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden) Prüfung Güterkraftverkehr Prüfung Personenverkehr Theorie Theorie Quereinsteiger Quereinsteiger Umsteiger Umsteiger Praxis Quereinsteiger Umsteiger Praxis Quereinsteiger Umsteiger Name / Vorname: Geburtsdatum / -ort: Geburtsland/Nationalität: Straße / Hausnummer: PLZ / Wohnort: Telefon / Rechnungsempfänger
6 Ich bitte, mich frühestens ab für eine Prüfung vorzumerken. Die Anmeldung zur Prüfung ist erst verbindlich, wenn bei der IHK die Prüfungsgebühr sowie bei Anmeldung zur zusätzlich das Blatt Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der und die Kopie des Führerscheins eingegangen sind. Bei Anmeldung zur beschleunigten ist das Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung abgelegt werden soll bzw. das Original des Fachkundenachweises vorzulegen. Die Gebührenregelung bei Rücktritt von der Prüfung bzw. Nichterscheinen zu Prüfung wird von mir akzeptiert. Ich erkläre hiermit, dass ich die Fragen zu meiner Person wahrheitsgemäß beantwortet habe.... (Datum / Unterschrift)
7 Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der (bitte ausgefüllt dem Anmeldeformular beifügen, wenn eine Prüfung abgelegt werden soll): 1. Zugfahrzeug/Sattelzugmaschine/Omnibus Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge: Breite: Höhe: Radstand: Leergewicht: Zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/-abstände: Ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme: 2. Anhänger/Sattelauflieger Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge: Breite: Höhe: Radstand: Leergewicht: Zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/-abstände: Ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme: 3. Welche Fahrschule stellt das Prüfungsfahrzeug:
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