Stadt Landau in der Pfalz
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- Sebastian Schmitt
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Antrag auf Erteilung Verlängerung der Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung Taxi Ersterteilung Mietwagen Erweiterung Krankenkraftwagen Klasse Neuerteilung nach Entzug Ausflugsfahrten, Ferienreisen Umschreibung einer ausl. Fahrerlaubnis Name Fahrschule Geburtsdatum Anrede Familienname Geburtsname Vorname Titel Hauptwohnsitz Nebenwohnsitz Staatsangehörigkeit Telefon Geburtsort Ich trage eine Sehhilfe Ich lege eine Erklärung über Besitz/Beantragung einer Fahr- Ich trage keine Sehhilfe erlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat vor. Liegen geistige/körperliche Erkrankungen/Behinderungen vor? Mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnisklasse verz.b. Kopf- oder Gehirnverletzung, Verlust eines Auges, Diabetes, Epilepsie, Fehl- zichte ich auf eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis dieser sichtigkeit, Abhängigkeit, Schwerhörigkeit, Amputation Gliedmaßen etc. Klasse aus einem EU- oder EWR-Staat. nein ja, und zwar: Meine ausländische Fahrerlaubnis ist noch gültig. Ich lege folgende Unterlagen vor: Sehtest Personalausweis/Pass/Reisepass augenfachärztliches Gutachten 1 biometrietaugliches Passbild ohne Kopfbedeckung (nicht älter als 6 Monate) Gutachten nach Anlage 5 Bescheinigung Ausbildung Erste Hilfe Ortskenntnisprüfung Bescheinigung Teilnahme lebensrettende Sofortmaßnahmen Erklärung zu Doppelkassen (z.b. A und B) Kopie Führerschein Eine neue bzw. weitere Fahrerlaubnis habe ich bisher bei einer anderen Stelle nicht beantragt habe ich beantragt bei Sollte ich nicht innerhalb von zwölf Monaten meine Fahrprüfung abgelegt haben, so betrachte ich meinen Antrag als erledigt und die gezahlten Gebühren als verfallen. Ich weiß, dass mein Sehtest/augenfachärztliches Gutachten nur zwei Jahre gültig ist., Unterschrift /in VHK-Aufkleber Bearbeitungsvermerke Gebühr über wurde entrichtet. /in ist hier gemeldet seit VHK am BZR am KBA am negativ Eintrag s. Ausdruck schriftlich FE-Nr. Antragsjahr
2 Stadt Landau in der Pfalz S t a d t v e r w a l t u n g Begleitetes Fahren ab 17 Erklärung Ich möchte am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen. Nach erfolgter Ablegung der theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung erhalte ich, sofern ich das 17. Lebensjahr erreicht habe, eine auf längstens 3 Monate nach Vollendung meines 18. Lebensjahres befristete Prüfungsbescheinigung der Klasse B bzw. BE ausgehändigt. Bei Erreichen des 18. Lebensjahres möchte ich meinen EU-Kartenführerschein gegen Vorlage der Prüfbescheinigung bei der Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz abholen. noch keinen EU-Kartenführerschein haben, da ich beabsichtige, bei Erreichen des Mindestalters noch eine weitere Fahrerlaubnisklasse zu erwerben. Vorname Name Geburtsdatum Landau in der Pfalz, Unterschrift Ich beantrage die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17. Als Begleitpersonen benenne ich: Die Zustimmung der benannten Begleitpersonen und deren Bestätigung über die Kenntnis der Voraussetzungen und Anforderungen an die Begleitperson sind beigefügt. Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Ich bin damit einverstanden, dass die oben genannte Person () am Begleiteten Fahren ab 17 teilnimmt. 1. Gesetzliche Vertreter a) Name, Vorname, geb. b) Name, Vorname, geb., Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter (ggf. auch für den abwesenden Erziehungsberechtigten) 2. Ich verfüge über das alleinige Sorgerecht, Unterschrift des Alleinsorgeberechtigten
3 Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17 Jahre Name, Vorname, Geburtsdatum Begleitperson: Name, Vorname: geboren am: in: Anschrift (Straße/PLZ/Wohnort): Bitte Kopie des Führerscheins und Personalausweis der Begleitperson dem Antrag beifügen. Ich erkläre mein Einverständnis zu meiner Benennung als Begleitperson für den o.g. zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 zur Einholung einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister Anforderungen an die begleitende Person nach 48a Abs. 4 bis 6 FeV: (4) Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber 1. vor Antritt einer Fahrt und 2. während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. (5) Die begleitende Person 1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, 2. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen ist und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, 3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein. Die Fahrerlaubnisbehörde hat Beantragung der Fahrerlaubnis oder bei Beantragung der Eintragung weiterer zur Begleitung vorgesehener Personen zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Verkehrszentralregister einzuholen. (6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie 1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, 2. unter der Wirkung eines in der Anlage zu 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage 24a des Straßenverkehrs-Gesetzes genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die
4 Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Die Anforderungen des 48a Abs. 4 bis 6 FeV habe ich zur Kenntnis genommen. Unterschrift der Begleitperson Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17 Jahre Name, Vorname, Geburtsdatum Begleitperson: Name, Vorname: geboren am: in: Anschrift (Straße/PLZ/Wohnort): Bitte Kopie des Führerscheins und Personalausweis der Begleitperson dem Antrag beifügen. Ich erkläre mein Einverständnis zu meiner Benennung als Begleitperson für den o.g. zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 zur Einholung einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister Anforderungen an die begleitende Person nach 48a Abs. 4 bis 6 FeV: (4) Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber 1. vor Antritt einer Fahrt und 2. während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. (5) Die begleitende Person 4. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, 5. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen ist und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, 6. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein. Die Fahrerlaubnisbehörde hat Beantragung der Fahrerlaubnis oder bei Beantragung der Eintragung weiterer zur Begleitung vorgesehener Personen zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Verkehrszentralregister einzuholen. (6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie
5 3. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, 4. unter der Wirkung eines in der Anlage zu 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage 24a des Straßenverkehrs-Gesetzes genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Die Anforderungen des 48a Abs. 4 bis 6 FeV habe ich zur Kenntnis genommen. Unterschrift der Begleitperson Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17 Jahre Name, Vorname, Geburtsdatum Begleitperson: Name, Vorname: geboren am: in: Anschrift (Straße/PLZ/Wohnort): Bitte Kopie des Führerscheins und Personalausweis der Begleitperson dem Antrag beifügen. Ich erkläre mein Einverständnis zu meiner Benennung als Begleitperson für den o.g. zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 zur Einholung einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister Anforderungen an die begleitende Person nach 48a Abs. 4 bis 6 FeV: (4) Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber 1. vor Antritt einer Fahrt und 2. während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. (5) Die begleitende Person 7. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, 8. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen ist und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
6 9. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein. Die Fahrerlaubnisbehörde hat Beantragung der Fahrerlaubnis oder bei Beantragung der Eintragung weiterer zur Begleitung vorgesehener Personen zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Verkehrszentralregister einzuholen. (6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie 5. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, 6. unter der Wirkung eines in der Anlage zu 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage 24a des Straßenverkehrs-Gesetzes genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Die Anforderungen des 48a Abs. 4 bis 6 FeV habe ich zur Kenntnis genommen. Unterschrift der Begleitperson
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