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Transkript:

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Die diesjährigen Illustrationen in diesem Jahresbericht sind Impressionen zum Thema «Verkehrswege und Verkehrsmittel im Kanton Appenzell Ausserrhoden».

Editorial Rodolphe Dettwiler, Geschäftsführer Nach der 2004 an der Urne gescheiterten 11. AHV-Revision legte der Bundesrat Ende 2005 eine neue Version der 11. Revision vor, wobei er sich weitgehend an der ursprünglichen Vorlage orientierte und lediglich die umstrittenen Teile wegliess. Neu ist insbesondere die vorgesehene Einführung einer Vorruhestandsleistung für Personen im Alter zwischen 62 und 65 Jahren mit bescheidenem Einkommen. Seit dem 1. Juli 2005 haben erwerbstätige Frauen in der Schweiz Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung (MSE). Die Einführung dieses neuen Sozialwerks verlief in der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden reibungslos, alle Anträge wurden umgehend geprüft und es wurden im zweiten Halbjahr bereits in 94 Fällen Leistungen ausbezahlt. Im Mai erteilte die Regierung dem Geschäftsführer den Auftrag, den Zusammenschluss der Ausgleichskasse und der IV-Stelle zu einem gemeinsamen Unternehmen an die Hand zu nehmen. Die künftige Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Abteilungsleiter/-innen der Abteilungen Beiträge, Leistungen und IV-Stelle) erarbeiteten in der Folge sämtliche erforderlichen Grundlagen, so dass die Regierung am 6. Dezember 2005 die detaillierte Umsetzung beschliessen konnte. Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von Ausgleichskasse und IV-Stelle beschloss die GL zudem eine Erweiterung und einen Umbau der Büroräume mit Ziel, back office und Kundenbereich konsequent zu trennen und den Kund/-innen künftig einen modernen, kundenfreundlichen Empfang und Service anzubieten. Auch im Dienst unserer Kund/ -innen wurde 2005 der web-auftritt (www.ahv-iv-ar.ch) völlig neu gestaltet. Die steigenden Zugriffszahlen zeigen, dass das Angebot rege genutzt wird. Noch im Verlauf des Jahres haben ausserdem zwei andere kantonale Ausgleichskassen den Auftritt von uns übernommen. Schliesslich besuchte der Geschäftsführer 2005 sämtliche Gemeinde-Zweigstellen. Diese Besuche bildeten eine Grundlage für die künftige, grundlegend neu gestaltete Zusammenarbeit zwischen der Ausgleichskasse und der IV- Stelle Appenzell Ausserrhoden. Mein Dank geht dieses Jahr insbesondere an die Abteilungsleiter/ -innen unseres Unternehmens, welche die intensiven Umstrukturierungen aktiv mitgestaltet und mitgetragen haben. Danken möchte ich auch allen Mitarbeitenden sowie unseren Partnern in der Verwaltung und der Wirtschaft, mit denen wir eine ausgezeichnete Zusammenarbeit pflegen. Rodolphe Dettwiler, Geschäftsführer

Gutenberg-Zentrum in Herisau, Sitz der Ausgleichskasse Appenzell A.Rh.

Inhalt 1. Mitglieder und Beiträge................................................ 8 10 1.1 Mitglieder............................................................................ 8 1.2 Beiträge............................................................................. 8 1.3 Inkasso............................................................................. 10 1.4 Invidividuelle Konten (IK) Versicherungsausweise (VA)......... 10 2. Leistungen.................................................................... 11 13 2.1 Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung.... 11 2.2 Geldleistungen der Invalidenversicherung............................ 12 2.3 Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV........................... 13 3. Familienausgleichskasse............................................. 14 15 3.1 Familienausgleichskasse des Kantons Appenzell A.Rh........... 14 3.2 Familienzulagen in der Landwirtschaft.................................. 15 4. Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV)................................................. 16 5. Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO)..................... 17 6. Leistungen der Mutterschaftsentschädigung (MSE)......... 18 7. Interna.......................................................................... 19 23 7.1 Betriebsrechnung............................................................... 19 7.2 Verwaltungskostenrechnung................................................ 20 7.3 Bilanz................................................................................ 21 7.4 Organigramm..................................................................... 22 7.5 Infos und Fakten................................................................ 23 8. Aufsicht........................................................................ 24 25 8.1 Aufsicht durch die Direktion des Innern................................ 24 8.2 Aufsicht durch den Bund..................................................... 25

1. Mitglieder und Beiträge 1.1 Mitglieder Selbständigerwerbende 2729 2754 Nichterwerbstätige 1620 1412 Arbeitgeber 1364 1315 ohne Beiträge 1294 1185 ohne Beiträge 18% Selbständigerwerbende 40% Arbeitgeber 19% Nichterwerbstätige 23% 1.2 Beiträge Selbständigerwerbende 9,7 Mio. 8,7 Mio. Nichterwerbstätige 2,1 Mio. 3,3 Mio. Arbeitgeber 54,7 Mio. 54,1 Mio. Monika Wagner, Abteilungsleiterin Beiträge Die Selbständigerwerbenden zahlen AHV/IV/EO-Beiträge von 9,5 % ihres AHV-pflichtigen Einkommens. Es besteht eine sinkende Beitragsskala bis zu 5,116 % für Einkommen unter Fr. 51 600.. Die Einkommen sind ebenfalls im Sozialwerk Familienausgleichskasse beitragspflichtig, und zwar mit 2,6 %. Die Nichterwerbstätigen leisten Beiträge an die AHV/IV/EO aufgrund ihres Vermögens und/oder ihres Renteneinkommens, das mit 20 multipliziert in Vermögen umgerechnet wird. Die paritätischen Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber betragen 10,1 % an die AHV/IV/EO sowie 2 % an die Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitgeber leisten an die Familienausgleichskasse einen Beitrag von 1,9 %. 8

Seit 1990 hat sich der Ertrag der Beiträge wie folgt entwickelt: in Mio. CHF 13 12 11 10 9 8 7 6 5 1990 1995 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Beiträge der SE und der NE in Mio. CHF 60 55 50 45 40 35 30 25 20 1990 1995 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Beiträge der Arbeitgeber 9

1.3 Inkasso Zahlungsvereinbarungen Ein Teil der Beitragszahlungen erfolgt verspätet, wobei die Kunden neue Zahlungstermine zusichern. Anzahl 168 166 Beiträge 1 484 493 1 518 124 Betreibungen Diverse Beiträge müssen auf dem Betreibungsweg eingezogen werden. Anzahl 584 449 Beiträge 1 136 642 792 403 1.4 Individuelle Konten (IK) Versicherungsausweise (VA) Dies ist der Bereich, mit dem die Versicherten direkten Kontakt haben. Für jeden Versicherten wird ein eigenes Konto geführt, auf dem das Einkommen gebucht wird, welches für die spätere Rentenberechnung benötigt wird. verbuchte Einkommen 732 698 133 674 482 761 Anzahl Buchungen 29 930 26 739 Mit in Kraft treten der 10. AHV-Revision im Jahr 1997 werden auch Betreuungsgutschriften auf den IK s verbucht. Betreuungsgutschriften 20 25 10

2. Leistungen 2.1 Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung Im September 2004 hat der Bundesrat beschlossen, die AHV/ IV-Renten auf den 1. Januar 2005 an die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die Renten sind daher um 1,9 % erhöht worden. Die minimale Altersrente wurde von 1055 auf 1075 Franken pro Monat und die Maximalrente von 2110 auf 2150 Franken pro Monat erhöht. Auch die Entschädigungen für Hilflose wurden angepasst. Gemäss Artikel 72 AHVV sind die Renten bis zum 20. Tag des Monats auszuzahlen. Im Berichtsjahr sind die Auszahlungen zwischen dem 8. und 11. Tag erfolgt. Über 97 Prozent der Rentenzahlungen (AHV und IV) können bargeldlos und damit kostenfrei ausgerichtet werden. Es ist ein erheblicher Mehrbedarf an Information und Beratung seitens der Versicherten festzustellen. Die Möglichkeit eines Rentenvorbezugs werden in zunehmenden Masse geprüft. Von der Ausgleichskasse werden prognostische Rentenberechnungen mit unterschiedlichen Varianten über die zukünftigen persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen verlangt, die eingehende Überprüfungen und Beratungen zur Folge haben. Im Berichtsjahr wurden für 208 Personen prognostische Rentenvorausberechnungen erstellt. Sowohl die Rentenplafonierung wie auch die Vornahme der Einkommensteilung bei Eintritt des zweiten Versicherungsfalls werden von den Versicherten nach wie vor ungünstig aufgenommen. Dies führt häufig zu Rückfragen über die Rechtsgrundlagen. Rentenauszahlungen Leistungszunahme Franken 98 050 730 97 311 575 0,7% Hansruedi Staub, Abteilungsleiter Leistungen Leistungsart Anzahl Einfache Renten 4 699 Zusatzrenten für Ehepartner 38 Kinderrenten 33 Witwen- und Witwerrenten 205 Waisenrenten 119 Hilflosenentschädigungen 168 Total 5 262 11

2.2 Geldleistungen der Invalidenversicherung Taggelder Anzahl Verfügungen 2003 Grosses Taggeld 68 54 62 Kleines Taggeld 67 61 56 135 115 118 Auszahlungen in Franken 1 400 080 1 238 565 1 453 087 Rentenauszahlungen Leistungsabnahme Franken 22 069 044 22 278 213 0,9% Hilflosenentschädigungen 2005 Franken 1 524 833 Leistungsart Anzahl Einfache Renten 1 057 Zusatzrenten für Ehepartner 209 Kinderrenten 334 Hilflosenentschädigungen 172 Total 1 772 12

2.3 Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV Ergänzungsleistungen werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente, einer Hilflosenentschädigung der IV sowie an bestimmte Bezügerinnen und Bezüger von IV-Taggeldern ausgerichtet, wenn sie in der Schweiz wohnen und ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Es sind bedarfsabhängige Versicherungsleistungen, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht. Anzahl Dossiers mit Ergänzungsleistungen Stand Total EL zu AHV-Renten EL zu IV-Renten 2004 1238 758 61,23% 480 38,77% 2005 1296 774 59,72% 522 40,28% Bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zeigt sich nach wie vor ein leichter Anstieg von Neuanmeldungen. Im vergangenen Geschäftsjahr mussten zudem 449 EL-Anträge mit einem Einnahmeüberschuss abgewiesen werden. Bei den Krankheitskosten hält das Wachstum an Belegeinsendungen bzw. Rückvergütungen ungebrochen an. Dank der Erfahrung und produktiver Arbeitsabläufe unseres Sachbearbeiterteams konnten die Pendenzen auf tiefem Stand gehalten und die Revisionen praktisch restlos abgearbeitet werden. EL-Auszahlungen Stand EL zu AHV-Renten EL zu IV-Renten 2005 9 120 474 7 898 873 13

3. Familienausgleichskasse 3.1 Familienausgleichskasse des Kantons Appenzell A.Rh. Die Kinder- und Ausbildungszulagen betragen seit 1. Januar 2004 unverändert 190 Franken pro Kind und Monat. Die Beitragsansätze 2,4 Prozent für Arbeitgebende und 2,6 Prozent für die Selbständigerwerbenden sind ebenfalls gleich geblieben. Am Ende des Berichtsjahres bestanden folgende verfügte Zusprachen: für Arbeitnehmende 2245 für Selbständigerwerbende 487 Betriebsrechnung Beiträge Beiträge 10 914 620 11 288 298 Abschreibungen Herabsetzungen 243 226 82 774 Verzugszinsen 8 520 5 685 Vergütungszinsen 13 639 Total Beiträge 10 679 901 11 210 570 Leistungen Kinderzulagen 9 992 851 10 021 161 Rückerstattungsforderungen 7 459 15 187 Durchführungskosten 389 774 346 393 Ertrag aus Anlagen 42 896 64 625 Buchgewinne 487 732 52 329 Total Leistungen 9 844 538 10 235 413 Einnahmen-Überschuss 835 363 975 157 Bilanz Aktiven Bankguthaben 435 801 3 483 667 Debitoren 232 325 281 984 Ausgleichskasse AR (Kontokorrent) 99 555 297 657 Kapitalanlagen 8 119 605 3 993 893 Total Aktiven 8 887 286 8 057 201 Passiven Kreditoren 72 582 77 861 Kapital 8 814 704 7 979 340 Total Passiven 8 887 286 8 057 201 14

3.2 Familienzulagen in der Landwirtschaft Die Höhe der Zulagen hat keine Änderung erfahren. Sie betragen für die ersten beiden Kinder im Talgebiet 170 Franken und im Berggebiet 190 Franken, für das dritte und jedes weitere bezugsberechtigte Kind im Talgebiet 175 Franken und im Berggebiet 195 Franken pro Monat. Der Grundbetrag der Einkommensgrenze beträgt 30 000 Franken. Der Kinderzuschlag ist mit 5000 Franken ebenfalls gleich geblieben. Wird die Einkommensgrenze um höchstens 3500 Franken überschritten, so besteht nur noch Anspruch auf zwei Drittel der Zulagen. Wird sie um mehr als 3500 Franken, höchstens aber um 7000 Franken überschritten, so besteht Anspruch auf einen Drittel der Zulagen. Die Haushaltungszulage für landwirtschaftliche Arbeitnehmer ist mit 100 Franken gleich geblieben. Der Betrag der landwirtschaftlichen Arbeitgebenden an die Finanzierung der Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende beträgt unverändert 2 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Zulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende Talgebiet Berggebiet Total Anzahl Bezüger 1 3 4 Anzahl Kinder 5 10 15 Haushaltungszulagen 0 3 3 Zulagen für Kleinbauern/-bäuerinnen Talgebiet Berggebiet Total Anzahl Bezüger 4 334 338 Anzahl Kinder 9 859 868 Geldleistungen an landwirtschaftliche Arbeitnehmende Fr. 25 075.00 an Kleinbauern/-bäuerinnen Fr. 2 354 511.05 an nebenberufliche Kleinbauern/-bäuerinnen Fr. 23 649.05 15

4. Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV) Seit 1995 werden Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt. Damit soll ihnen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden. Die dafür vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind von den Kantonen aufzustocken. Die Anteile der einzelnen Kantone werden nach deren Wohnbevölkerung, der Finanzkraft und der durchschnittlichen Prämien festgesetzt. Die folgenden Tabellen zeigen die Höhe der ausbezahlten Prämienverbilligungen und die Anzahl der bearbeiteten Gesuche der IPV-Leistungen. Jahr Auszahlung in Franken davon an Bezüger/innen von EL 2005 22 122 924 3 783 098 2004 20 751 617 3 436 171 2003 18 401 322 3 163 501 Jahr Personen Haushalte 2005 13 480 5058 2004 12 611 4577 2003 12 256 4418 16

5. Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) Aufgrund 2344 eingereichter Meldekarten wurden die nachstehenden Entschädigungen ausgerichtet. Franken Tage Normaldienst 794 252.80 6918 Rekrutenschule 426 143.30 8354 Beförderungsdienst 249 831.60 2438 Rekrutierung 9 020.00 187 Durchdiener 37 756.40 295 Zivilschutz normal 255 307.80 1920 Zivilschutz Grundausbildung 0.00 0 Jugend + Sport 25 188.40 235 Jungschützenleiterkurs 348.00 3 Zivildienst normal 143 726.90 1450 Zivildienst Rekruten 28 343.00 587 Total 1 969 918.20 22 387 17

6. Leistungen der Mutterschaftsentschädigung (MSE) Am 26. September 2004 hat das Schweizervolk die Vorlage zur Einführung einer Mutterschaftsentschädigung angenommen. Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das die Mutter vor der Niederkunft erzielt hat. Die Bestimmungen zur Mutterschaftsentschädigung sind am 1. Juli 2005 in Kraft getreten. Die Mutterschaftsentschädigung lehnt sich organisatorisch und verfahrensmässig an die Regelungen der Erwerbsersatzordnung (EO) an. Aufgrund 94 eingereichter Anmeldungen wurden die nachstehenden Entschädigungen ausgerichtet. Franken Tage Mutterschaftsentschädigung 410 752.75 4294 18

7. Interna 7.1 Betriebsrechnung Bundesrechtliche Sozialwerke (Ziff. 1 und 2 dieses Berichtes) Beiträge Persönliche AHV/IV/EO-Beiträge 11 825 401 11 998 687 AHV/IV/EO-Lohnbeiträge Arbeitgeber/Arbeitnehmer 54 743 966 54 091 988 Abschreibungen und andere Aufwendungen 877 107 281 472 Zinsen 33 802 323 512 ALV-Beiträge 10 067 851 10 194 461 Abschreibungen 48 550 17 460 Kostenentschädigungen 65 762 64 686 FLG-Beiträge 53 279 48 783 Total Beiträge 75 665 276 76 293 813 Leistungen AHV-Renten 98 050 730 95 639 765 AHV-Hilflosenentschädigungen 1 771 836 1 671 810 Rückforderungen 61 433 49 778 IV-Renten 22 069 044 20 880 947 IV-Hilflosenentschädigungen 1 524 833 1 397 266 Rückforderungen 99 752 148 613 IV-Taggelder 1 483 845 1 313 251 Rückforderungen 106 907 216 420 EO-Entschädigungen 2 523 200 1 640 153 FLG-Zulagen 2 379 586 2 292 162 IV-Stelle (Verwaltungsaufwand) 1 413 552 1 332 209 Parteientschädigungen Zinsen 35 803 7 271 Total Leistungen 130 984 337 125 760 023 19

7.2 Verwaltungskostenrechnung Ertrag Verwaltungskostenbeiträge und Verzugszinsen 1 504 972 1 450 115 Vermögenserträge 9 306 5 032 Buchgewinne 80 747 Mahngebühren Versicherungsausweise IK-Auszüge 65 519 62 871 Dienstleistungserträge 718 295 649 009 Verwaltungskostenzuschüsse AHV 139 435 133 273 Verwaltungskostenvergütungen FL 48 998 50 630 Verwaltungskostenvergütungen ALV 65 762 64 686 Verwaltungskostenvergütungen EL 490 693 409 653 Allgemeine Verwaltungserträge 2 580 Rückerstattung Betreibungsspesen Versicherungsleistungen 83 363 52 827 Verwaltungsrechnung Liegenschaft 6 182 Total Ertrag 3 213 272 2 880 676 Aufwand Personalaufwand 1 504 737 1 374 970 Sachaufwand allgemein 128 865 118 075 Sachaufwand Informatik 845 433 766 597 Raum-/Liegenschaftenkosten 175 729 157 981 Dienstleistungen Dritter 345 710 292 263 Kapitalkosten Abschreibungen allg. Verwaltungskosten 103 634 76 728 Rückstellungen 105 000 80 000 Verwaltungsrechnung Liegenschaft 7 493 Total Aufwand 3 209 108 2 874 107 Überschuss der Verwaltungskostenrechnung 4 164 6 569 20

7.3 Bilanz Aktiven Geldmittel Kasse 7 286 5 839 Post 3 117 817 3 676 518 Bank 31 386 17 462 Debitoren Beitragspflichtige 7 837 278 9 066 295 Debitoren Beitragspflichtige Verwaltungskostenbeiträge 139 946 161 951 übrige Debitoren 6 183 5 866 Guthaben bei anderen Rechnungskreisen 37 803 Kasseneigene Anlagen Bank 339 691 731 496 Anteilscheine 465 559 Beteiligung an IGS GmbH 1 1 Immobilien (Miteigentum) 2 379 724 2 356 502 Mobiliar und Büromaschinen 9 372 14 058 Informatikmittel 475 169 203 891 andere technische Einrichtungen 12 304 Transitorische Aktiven 830 71 149 Total Aktiven 14 860 349 16 311 028 Passiven Kontokorrente Zentrale Ausgleichsstelle 10 790 109 12 253 165 Leistungsempfänger 125 149 45 503 nicht zustellbare Auszahlungen 17 128 202 491 Kreditoren 486 943 302 656 Schulden bei anderen Rechnungskreisen 160 867 Darlehen Kanton Appenzell A.Rh. 1 000 000 1 000 000 Rückstellungen 619 000 514 000 Transitorische Passiven 222 514 202 749 Allgemeine Reserven 1 633 762 1 629 597 Total Passiven 14 860 349 16 311 028 21

7.4 Organigramm Fachliche Aufsicht BSV Organisator. Aufsicht REGIERUNGSRAT AR Revisionsstelle OTG, HERISAU Geschäftsführung RODOLPHE DETTWILER Beiträge MONIKA WAGNER ABTEILUNGSLEITERIN Leistungen HANSRUEDI STAUB ABT. LEITER, STV. GF Beiträge und Dienstleistungszentrale DLZ MICHAEL HABERSAAT TEAMLEITER ANNALISE KERN SUSANNE SENNHAUSER RUTH FREI LERNENDE Renten und EL ELISABETH SCHWEIZER TEAMLEITERIN TRUDI FRISCHKNECHT KÄTHI REGLI KARIN HÄMMERLE BIRGITH WOLF Buchhaltung und IK SILVIA LENZ HELEN ZEHNDER ROSITA SOLENTHALER FAK / IPV / EO / MSE HANS ULMANN FRANZISKA MEIER KOSTITSA KAMPOURIS 22

7.5 Infos und Fakten Standort und Adresse Ausgleichskasse und IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden Gutenbergzentrum, Kasernenstrasse 4, 9102 Herisau Telefon 0041 71 354 51 51 Telefax 0041 71 354 51 52 Mail info@ahv-iv-ar.ch Website www.ahv-iv-ar.ch Öffnungszeiten Montag Donnerstag: 8.30 11.30 Uhr, 14.00 17.00 Uhr Freitag: 8.30 11.30 Uhr, 14.00 16.00 Uhr Organisatorische Aufsicht Direktion des Innern, Regierungsgebäude, Obstmarkt, 9100 Herisau Fachliche Aufsicht Bundesamt für Sozialversicherung, Effingerstrasse 20, 3003 Bern Revisionsstelle OTG Ostschweizerische Treuhandgesellschaft Herisau AG, Alte Bahnhofstrasse 3, 9100 Herisau Lehrlings-Ausbildungsplätze: 2 Zurzeit bei der Ausgleichskasse und IV-Stelle in Ausbildung sind Patrick Gerig (3. Lehrjahr) und Andrea Koller (2. Lehrjahr) 23

8. Aufsicht 8.1 Aufsicht durch die Direktion des Innern 24

8.2 Aufsicht durch den Bund 25

Druckvorstufe, Fotografie, Digitaldruck: fsp werbetech.ch AG, Dorf 2, 9063 Stein AR