Hautschutz sicher gut schützen! Dr. Monika Adam (BGHM) Hautschutz sicher gut schützen! Hauterkrankungen zählen bei der BGHM zu den häufigsten Meldungen beruflich bedingter Erkrankungen. Allein im Jahr 2015 waren es mehr als 3.700 Verdachtsanzeigen. Betroffene nehmen Hauterkrankungen im Allgemeinen zunächst nicht als ernste Erkrankungen wahr. Trockener Haut, einer Rötung der Haut oder Bläschen wird anfangs oft wenig Beachtung geschenkt. Bestehen die Belastungen am Arbeitsplatz ohne geeignete Schutzmaßnahmen weiter fort, kann die Erkrankung fortschreiten und einen chronischen Verlauf nehmen. Am Ende kann die Haut meistens an den Händen im schlechtesten Fall so geschädigt sein, dass ein Verbleib am Arbeitsplatz nicht oder nur mit Einschränkungen möglich ist und sogar der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Unsere Hände sind nicht nur unser wichtigstes Werkzeug, unsere Haut prägt auch die äußere Erscheinung. Wo dieses Bild beeinträchtigt ist, leidet auch die persönliche Ausstrahlung, mit sozialen Nachteilen für die Betroffenen. Welche Arbeitsstoffe oder Tätigkeiten spielen bei der Entstehung von Hauterkrankungen eine wichtige Rolle? Oft sind es Tätigkeiten mit Arbeitsstoffen, die kein akut hautschädigendes Potential aufweisen, bei denen aber der häufige, lang andauernde Kontakt ohne ausreichende Schutzmaßnahmen die Haut über Gebühr belastet. Dazu gehören vor allem die Arbeiten im feuchten Milieu, Tätigkeiten mit wassergemischten Kühlschmierstoffen, Arbeiten mit Ölen, Fetten und sonstigen Schmierstoffen häufig in Kombination mit starken Verschmutzungen, wie sie beispielsweise in der Instandhaltung und in Kfz-Werkstätten auftreten. Die hier erforderliche intensive und häufige Hautreinigung trägt maßgeblich zur Belastung bei. Schädigend wirken auch Reinigungs- und Entfettungsmittel, die nicht nur
Verschmutzungen auf den Bauteilen entfernen, sondern auch die Haut entfetten und reizen. Gleiches gilt für lösemittelhaltige Lacke. Auch Stäube, z. B. Holzstäube, entfetten und trocknen die Haut aus. Aber auch Arbeitsstoffe mit allergieauslösenden Inhaltsstoffen spielen bei der Entstehung von Haut-erkrankungen eine Rolle. Hier sind beispielsweise Epoxidharze in der Herstellung glas- oder kohlefaserverstärkter Kunststoffe, in Klebern oder in Beschichtungsstoffen, Kleber auf Basis von Cyan- oder Methacrylaten sowie Metallsalze (Nickel, Chrom) in galvanischen Bädern zu nennen. Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen mit Piktogramm, Signalwort und Gefahrenhinweis auf den Gebinden und im Sicherheitsdatenblatt weist auf Hautgefährdungen durch diese Stoffe hin. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt Wer die Hautgefährdungen am Arbeitsplatz kennt, kann sich effizient davor schützen. Deren Ermittlung für die verschiedenen Tätigkeiten und Arbeitsstoffe im Betrieb ist Sache des Unternehmers oder der betrieblichen Vorgesetzten. Unterstützung erhalten sie dabei von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung Beurteilung Maßnahmen hilft bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen in diesem Bereich. Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährdung sind: die Art der Hautgefährdung (anhand des Gefahrenhinweises als Bestandteil der Kennzeichnung) die Dauer des Hautkontaktes (kurzfristig < 15 Minuten pro Schicht oder längerfristig > 15 Minuten pro Schicht) die Art des Hautkontaktes (großflächiger Hautkontakt oder kleinflächiger Hautkontakt wie Spritzer).
Aus diesen drei Parametern wird das Risiko anhand einer Matrix (Anlage 4 TRGS 401) bestimmt. Den Bereichen geringes, mittleres und hohes Risiko ordnet die TRGS 401 entsprechende Schutzmaßnahmen zu. Aber nicht nur die Arbeits- und Gefahrstoffe sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beachten, sondern auch mechanische, biologische und physikalische Einwirkungen. Dies können beispielsweise raue Oberflächen, Mikroverletzungen durch Metallabrieb, Mikroorganismen, Hitze, Kälte oder UV-Strahlung sein. Liegen Hautgefährdungen vor, sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und am Arbeitsplatz umzusetzen. Dabei haben die Substitution sowie der Einsatz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Ein Beispiel für die Substitution mit geminderter Hautbelastung ist der Einsatz der Minimalmengenschmierung anstelle der Umlaufschmierung mit einem wassergemischten Kühlschmierstoff in der mechanischen Fertigung. Technische Schutzmaßnahmen zur Vermeidung des Hautkontaktes können beispielsweise die Kapselung und Absaugung an Maschinen und Anlagen oder der Einsatz von Auftragshilfsmitteln wie Walzen, Pinsel oder Fettpressen sein. Begleitet werden diese Vorkehrungen von organisatorischen Maßnahmen, wie Betriebsanweisungen und Unterweisungen. Die Haut richtig schützen Reichen die beschriebenen Schritte nicht aus, die Gefährdungen der Haut zu vermeiden oder ausreichend zu minimieren, kommen persönliche Schutzmaßnahmen zum Einsatz. Gerade sie spielen in der Praxis eine wichtige Rolle. Je nach Gefährdung stellt dabei in erster Linie das Tragen von Schutzhandschuhen, bei vielen Tätigkeiten jedoch auch die Anwendung von Hautschutzmitteln, den Schutz der Haut sicher. Mechanische Risiken, wie Schnittgefahren oder raue Oberflächen, erfordern das Tragen von Schutzhandschuhen mit den dazu passenden mechanischen Eigenschaften (Abriebfestigkeit, Schnittschutz). Der Umgang mit Lösungsmitteln, Säuren oder
Laugen erfordert Schutzhandschuhe mit einer guten Beständigkeit gegen die jeweiligen Arbeitsstoffe. Hinweise hierzu enthält das Sicherheitsdatenblatt. Der Einsatz von Hautschutzmitteln ist Tätigkeiten mit schwach hautschädigenden Stoffen, wie Wasser, wassergemischten Kühlschmierstoffen, Ölen, Fetten und ähnlichen Stoffen vorbehalten. Der Hautschutz ist für Arbeitsstoffe keine undurchlässige Barriere, er vermindert aber die Belastung der Haut. Schutzmaßnahmen benennen Die Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen enthält alle ermittelten Gefährdungen (auch Hautgefährdungen) und beschreibt die Schutzmaßnahmen zu deren Vermeidung oder Minimierung. Diese sollten dort konkret benannt werden. Die Betriebsanweisung kann auch auf einen betrieblichen Hautschutz- und Hygieneplan verweisen. Hautschutzmittel sind nach Einsatzbereichen und Arbeitsstoffen auszuwählen. Einsatzbereiche sind beispielsweise schwach hautschädigende Arbeitsstoffe, wie wassergemischte Kühlschmierstoffe, Öle und Fette oder UV- Strahlung. Spezielle Hautschutzmittel können die Hautreinigung erleichtern. Bei der Auswahl der geeigneten Produkte sollte der Betriebsarzt als fachkundige Person eingebunden werden. Hautschutzmittel müssen vor der Arbeit und nach jeder Händereinigung erneut wieder auf die saubere, trockene Haut aufgetragen werden. Gerade die Haut auf dem Handrücken, in den Fingerzwischenräumen, am Handgelenk und die Nagelfalze brauchen besonderen Schutz. Die Hautreinigung dient der Entfernung aller sichtbaren und unsichtbaren Rückstände auf der Haut. Sie ist wichtig und unverzichtbar, aber auch gerade bei intensiver und häufiger Anwendung ein wesentlicher Teil der Hautbelastung. Deshalb sollten bei der Auswahl der Hautreinigungsmittel vor allem die auf die Verschmutzung abgestimmte Reinigungswirkung sowie die schonende Hautreinigung im Vordergrund stehen. Zudem sollte auf Hilfsmittel wie Bürsten verzichtet werden. Reibemittelhaltige Handwaschpasten haben in den Betrieben eine lange Tradition. Sie entfernen Verschmutzungen durch den Einsatz von Tensiden und Reibemitteln.
Gerade diese belasten aber die Haut. Deshalb sind heute Produkte ohne Reibekörper auf dem Markt, mit denen leichte und mittlere Verschmutzungen vollständig beseitigt werden können. Wichtig beim Einsatz dieser Produkte ist die sachgerechte Anwendung: geeignete Menge des Hautreinigungsmittels verwenden Reinigungsmittel gut verteilen nach der Reinigung gründlich abspülen und Hände abtrocknen. Hautreinigung an Arbeiten anpassen Zur Entfernung hartnäckigster und extrem schwer anhaftender Verschmutzungen, wie z. B. Lacke, sind Produkte verfügbar, die zusätzlich Lösemittel enthalten. Sie sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn sich die Verschmutzungen nicht durch das Tragen von Handschuhen vermeiden lassen und ausschließlich diesen Anwendungen vorbehalten bleiben. Da sich auch leichte Verschmutzungen mit diesen Produkten schnell entfernen lassen, können sie sich ungewollt im Betrieb verbreiten. Werden in Arbeitsbereichen Tätigkeiten ausgeführt, die zu unterschiedlich starken Verschmutzungen führen, so sind die Hautreinigungsmitteln darauf abzustimmen (z. B. mit/ohne Reibemittel). Damit können die Verschmutzungen vollständig, aber auch möglichst hautschonend beseitigt werden. Hautpflegemittel sollen die Regeneration der Haut unterstützen, indem sie ihr Fett und Feuchtigkeit zuführen. Sie sind regelmäßig nach der Arbeit anzuwenden. Ein Hautschutz- und Hygieneplan fasst die am Arbeitsplatz erforderlichen persönlichen Schutzmaßnahmen, wie Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zusammen. Es ist empfehlenswert, in diesem Plan alle weiteren erforderlichen Schutzausrüstungen, wie z. B. Schutzhandschuhe, mit aufzuführen. Er sollte beispielsweise im Waschraum oder in der Nähe der Spender ausgehängt werden. Bei bestimmten hautbelastenden Tätigkeiten ist durch den Unternehmer arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge bzw. Angebotsvorsorge zu organisieren.
Anlässe für die Pflichtvorsorge sind beispielsweise: Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als vier Stunden pro Schicht Tätigkeiten mit unausgehärteten Epoxidharzen und dermaler Gefährdung Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Isocyanaten, wenn ein regelmäßiger Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann Tätigkeit mit Exposition gegenüber künstlicher UV-Strahlung und Überschreitung der Expositionsgrenzwerte Anlässe für die Angebotsvorsorge sind beispielsweise: Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Schicht Tätigkeiten mit Isocyanaten, bei denen ein Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann Tätigkeiten mit Exposition gegenüber künstlicher UV-Strahlung, wenn die Expositionsgrenzwerte überschritten werden können Wer seine Haut konsequent schützt und pflegt, hat gute Chancen, mit heiler Haut durch das Berufsleben zu kommen. Veröffentlichung Erschienen in der Zeitschrift sicher ist sicher, Ausgabe 4/2017. Kontakt Sollten Sie als Medienvertreterin oder -vertreter auf Autorensuche für Fachartikel oder Themen sein, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an presse@bghm.de