Bayerische regionale Förderprogramme

Ähnliche Dokumente
Bayerische regionale Förderprogramme (auszugsweise wesentliches für den Fremdenverkehr)

Strukturfondsförderung in der Förderperiode Förderung von Investitionen Gewerbliche Regionalförderung / Tourismusförderung

Regierung von Mittelfranken

Die neue Regionalförderung

Fördergebiete im Saarland

Regionale gewerbliche Wirtschaftsförderung im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab

Informationen zur GRW 1) -Zuschussförderung in Chemnitz

Kommunale Fördermöglichkeiten für KMU und Freiberufler im Landkreis Gifhorn

Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Landkreis Grafschaft Bentheim

ANHANG II. KMU-Definition. Artikel 1 Unternehmen. Artikel 2 Mitarbeiterzahlen und finanzielle Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensklassen

Informationsblatt. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Definition Small Mid-Caps

Merkblatt. Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 1

Merkblatt KMU-Definition

Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (Stand )

Definition Small Mid-Caps

Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister

Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen

Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Unternehmensförderung. Thüringen

Merkblatt KMU zur Antragstellung der Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015)

Investitionsförderung im Rahmen der GRW

Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz. 09. Juli Sibylle Schwalie

E R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen

KMU-Eigen-Erklärung des Antragstellers. Unternehmen: Geschäftsführung: Anschrift (Sitz):

Zuschüsse an gewerbliche Unternehmen aus dem Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)

Unternehmen (KMU) Unternehmen, Kleinstuntern weniger als. Jahresbilanzsumme. abgeschlossenen. Vertrag oder. von höchstens. oder eine.

K M U - E R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen

KMU-Erklärung. Name bzw. Firmenbezeichnung:... Anschrift (Firmensitz):...

Kurzinformation Wirtschaft

Bayerische Regionalförderung in der Praxis

KMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer:

Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen für Unternehmen. Informationen von der Sächsischen AufbauBank Förderbank

Informationsblatt. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

1. Zweck der Zuwendung

Dienstbesprechung am

Regionalförderung im Landkreis Passau Tourismus

KMU-Definition. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Informationsblatt De-minimis-Regel

KMU - Erklärung. Wel che Aussage(n) trifft / treffen auf das Unternehmen zu, in dem die beweglichen Wirtschaftsgüter verbleiben?

Unterstützung betrieblicher Investitionen

Fördermöglichkeiten im Bereich Klimaschutz für Unternehmen

HOLM Start-up Förderprogramm Hinweise zur Einhaltung relevanter EU-Beihilferegelungen (De-minimis- Verordnungen)

De-minimis-Regel. De-minimis-Beihilfen können auf der Grundlage von vier verschiedenen De-minimis- Verordnungen gewährt werden:

KMU Prüfschema und Berechnungsbogen. (Stand: 17. September 2008) 1. Prüfschema für KMU

Wir über uns.

Merkblatt. 1. Definition der KMU

Merkblatt zur De-minimis-Regel (Stand: Januar 2016)

Riesling & Co. 2017, Brüssel,

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Kriterien für die Förderung von Investitionszuschüssen

Energiemanagementsysteme

Präsentation Finanzinstrumente in Thüringen

EFRE Regionalisierte Teilbudgets für Landkreise & kreisfreie Städte Niedersachsens. Landkreis Göttingen. Landkreis Göttingen

Havells Slyvania - Ihr kompetenter Partner in Industrie und Handel. Leitfaden BAFA Förderung von Querschnittstechnologien

Kleinstunternehmensförderung in M-V StALU WM

Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU & Energiedienstleistungsgesetz

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) - Erweiterung der GRW - was soll passieren? -

EFRE Stadtentwicklungsgebiet Leipzig West (Lindenau/Plagwitz)

Erklärung über erhaltene und beantragte De-minimis -Beihilfen ( De-minimis -Erklärung) Fördermaßnahme: CLLD/LEADER

Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010

Neu: Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) NRW in Stadt und StädteRegion Aachen

KfW-Energieeffizienzprogramm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Lauf 2020 (Landkreis Aurich Unternehmensförderung 2020)

Nachrangdarlehen - Gemeinschaftsaufgabe (GRW)

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 1

Finanziell so attraktiv wie nie!

Wirtschaftsförderung Neue EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen ab

Wer ist die Thüringer Aufbaubank? Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Erfurt, 27.

Was ist neu an der alten GRW?

S Sparkasse Stadtlohn

Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer*

RESSOURCEN SCHONEN. WIRTSCHAFT STÄRKEN.

Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)

Energie- und Ressourceneffizienz- Programm (ERGU) Die neue Zuschussförderung in Rheinland-Pfalz

Fachforum 5 Förderung für den Klimaschutz. Förderrichtlinie Klimaschutz 2014 (RL Klima/2014)

Förderung von Umwelt- u. Energieeffizienzvorhaben. 19. April 2013, Günther Bielmeier, Fördermittelspezialist

Innovationskompetenz-Ost. INNO-KOM-Ost. FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen Ostdeutschlands

Regionale Wirtschaftsförderung

Transkript:

Bayerische regionale Förderprogramme Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen in

Ziele der Regionalförderung Ausgleich von strukturellen Ungleichgewichten Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen

Wo Wer Was Wie

Wo gebietsmäßige Einschränkung erfolgt durch Vollzugshinweise des Bayer. StMWi auf EFRE-Schwerpunktgebiete Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf Demographiegebiete sonstige ländliche Gebiete

Fördergebiete

Wo Wer Was Wie

Wer KMU-Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige, die den Primäreffekt erfüllen

KMU-Unternehmen Es können nur kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden (KMU) Achtung: Ermittlung der KMU-Eigenschaft auch über Unternehmensverbunde

KMU-Unternehmen kleines Unternehmen Beschäftigte: Jahresumsatz: bis 49 DA (ohne Azubis) bis Mio. 10 oder Bilanzsumme: bis Mio. 10 Berücksichtigung von verbundenen und Partnerunternehmen

KMU-Unternehmen mittleres Unternehmen Beschäftigte: Jahresumsatz: bis 249 DA (ohne Azubis) bis Mio. 50 oder Bilanzsumme: bis Mio. 43 Berücksichtigung von verbundenen und Partnerunternehmen

Definition der Unternehmenstypen: A) Partnerunternehmen (PU) Wenn es einen Anteil zwischen 25% und weniger als 50% an diesem Unternehmen hält Dieses andere Unternehmen einen Anteil zwischen 25% und weniger als 50% an dem Antrag stellenden Unternehmen hält Ausnahmen: Staatl. Beteiligungsgesellschaften, Risikokapital, Business Angel bis T 1.250, Universitäten, Forschungszentren ohne Gewinnzweck, institutionelle Anleger, autonome Gebietskörperschaften bis Mio. 10 und weniger als 5.000 EW. anteilige Berücksichtigung der DA s und Umsatzerlöse oder Bilanzsumme bei der Ermittlung der KMU-Werte

Definition der Unternehmenstypen: B) Verbundes Unternehmen (VU) Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen beherrschender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung Ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist übt die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte aus. Unternehmen die durch eine natürliche Person oder Gruppe natürlicher Personen ganz oder teilweise in demselben Markt oder benachbarten Märkten tätig sind. volle Berücksichtigung der DA s und Umsatzerlöse oder Bilanzsumme bei der Ermittlung der KMU-Werte

Wirtschaftszweige Industrie Handwerk Handel (starke Einschränkungen!!!) sonstiges Dienstleistungsgewerbe Fremdenverkehrsgewerbe

ausgeschlossene Wirtschaftszweige Nicht förderfähig sind: Land-/Forstwirtschaft Bergbau Baugewerbe Energie-/Wasserversorgung Einzelhandel Transport-/Lagergewerbe Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien Kunstfaserindustrie

Primäreffekt Vorhaben, die geeignet sind, durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen das Gesamteinkommen in der Region unmittelbar und dauerhaft zu erhöhen. Artbegriff Betriebsstätten, die überwiegend Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die ihrer Art nach überregional abgesetzt werden ( Positivliste). Einzelfallnachweis Nachweis, dass die hergestellten Güter oder erbrachten Dienstleistungen tatsächlich überregional abgesetzt werden.

Tourismus (1) Hotelbetriebe Gastronomiebetriebe (die dem Fremdenverkehr dienen; keine Dorfgastwirtschaften, Cafés etc.) ggf. Einzelnachweis erforderlich

Tourismus (2)

Wo Wer Was Wie

Was Arbeitsplatz schaffende und sichernde Investitionsvorhaben Errichtung Erweiterung Diversifizierung der Produktion in neue, zusätzliche Produkte grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens Bindungsfrist: 5 Jahre Förderfähig ist immer der Nutzer der Investitionsmaßnahme

Förderfähigkeit Materielles / Immaterielles Anlagevermögen Bilanzierung u. U. auch Leasing Nicht förderfähig sind: Investitionen, die der reinen Ersatzbeschaffung dienen gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahme: Existenzgründer; Übernahme von der Stilllegung bedrohte Betriebe; erfolglose Suche bei altersbedingter Betriebsübergabe) Betriebsmittel Grunderwerb Fahrzeuge für den Straßenverkehr (PKW, LKW, Busse) Finanzierungskosten Nachfinanzierungen (Antragseingang muss vor Beginn des Vorhabens bei Regierung erfolgen) Umschuldungen

Investitionshöhe Mindestinvestitionsgrenze gewerbliche Unternehmen: T 500 - Ausnahme T 250 EFRE-Schwerpunktgebiete Schaffung von mind. 10 DA bzw. Sicherung von mind. 20 DA - Ausnahme T 200 Demographiegebiete Mindestinvestitionsgrenze Fremdenverkehr T 100 Mindestinvestitionsgrenze auch immer abhängig von der Prosperität (d.h. Cashflow im Durchschnitt der letzten 3 Jahre förderfähige Investitionen bezogen auf 1 Jahr) und Afa-Klausel (Investitionssumme > 1,5-fache der Afa) Keine Investitionsobergrenze jedoch max. förderfähige Investitionskosten T 500 pro neu geschaffenem Arbeitsplatz T 250 je gesicherten Arbeitsplatz

Wo Wer Was Wie

Zuwendungshöhe bis 20 % bei kleinen Unternehmen bis 10 % bei mittleren Unternehmen Ausschöpfung des Subventionshöchstwertes, abhängig von Fördergebiet (EFRE;Demographie), Arbeitsmarktauswirkung, Vermögens- und Ertragslage des Investors Mittelsituation, Antragsvolumen, CO²-Einsparung

Förderart Investitionszuschuss Einmalzinszuschuss Kombination möglich

Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen (1) Ziel des Sonderprogramms: Unterstützung von KMU bei besonders energieeffizienten Investitionsmaßnahmen, Maßnahmen zur Energieeinsparung Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien Reduzierung von CO²-Emissionen Fördergebiet: derzeit beschränkt auf EFRE- Schwerpunktgebiete

Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen (2) Förderfähige Investitionen: Technische Anlagen einschl. Gebäudetechnik Anschaffung effizienterer Maschinen/Anlagen die mind. 10 % weniger Primärenergie verbrauchen als die vorhandenen bzw. zu ersetzenden Maschinen Austausch bestehender Gebäudetechnik Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung mit einem Rückgewinnungsgrad von mind. 70 %

Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen (3) Sanierung von Gebäuden einschl. Gebäudetechnik unterschreiten der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV-Bestand) um mindestens 10 % Neubau von Gebäuden unterschreiten der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV-Neubau) um mindestens 10 %

Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen (4) Nachweis der Energieeinsparung: Schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (Energieberater, Architekt, Anlagenhersteller etc.) Förderung: Bonus bis zu 5 % auf die regierungsspezifisch gewährten Subventionswerte

Kombination mit anderen Förderprogrammen Teilweise möglich mit Programmen der KfW Mittelstandsbank und der LfA-Förderbank Bayern Anrechnung Subventionswert (bei DeMinimis); Evtl. Kombination ohne Anrechnung

Antragsverfahren Antragstellung nach Vorgespräch bei der Regierung von Achtung: Vorbeginn ist förderschädlich! Auftragsvergabe erst nach Antragsstellung und Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn

Ansprechpartner Georg Schanz Mail: georg.schanz@reg-ufr.bayern.de Tel.: 0931 / 380-1220 Fax: 0931 / 380-2220 Nadine Kosigk Mail: nadine.kosigk@reg-ufr.bayern.de Tel.: 0931 / 380-1229 Fax: 0931 / 380-2229 Bernd Lother (Fremdenverkehr) Mail: bernd.lother@reg-ufr.bayern.de Tel.: 0931 / 380-1260 Fax: 0931 / 380-2260