MEDIADATEN 2018 RECHT PRAXIS SOZIALWISSENSCHAFT JURA WISSENSCHAFT

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Transkript:

MEDIADATEN 2018 RECHT PRAXIS SOZIALWISSENSCHAFT JURA WISSENSCHAFT 2017

Ihr Beraterteam Sandra Loi Sabina Libertini sales friendly Verlagsdienstleistungen Pfaffenweg 15 53227 Bonn Telefon: 0228 97898-22 Telefax: 0228 97898-20 E-Mail: nomos@sales-friendly.de

ZUM Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 2018 Kurzcharakteristik: Autoren aus Wissenschaft und Praxis diskutieren in der Zeitschrift aktuelle Rechtsfragen und Entwicklungen des Urheberund Medienrechts. Die Entwicklung der Neuen Medien, des Internet, der Online-Dienste sowie der Telekommunikation werden dabei besonders berücksichtigt. Für den Praktiker besonders hilfreich sind die Abdrucke aktueller Gerichtsentscheidungen. Zielgruppen: Anwaltssozietäten, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Videoher steller und -anbieter, Plattenindustrie, Filmwirtschaft, Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, Online-Dienste, Telekommunikationsunternehmen Themengebiet: Medienrecht Auflage 1.300 Jahrgang 2018 62. Jahrgang Erscheinungsweise monatlich, mit einer Doppelnummer 8-9 Homepage www.urheberrecht.org Zeitschriftenformat 210 mm breit x 297 mm hoch Satzspiegel Anschnitt 180 mm breit x 246 mm hoch Beschnitt: auf allen Seiten je 5 mm. Zeitschriftenendformat DIN A4 Malstaffel ab 3 Anzeigen 5% ab 6 Anzeigen 15% ab 12 Anzeigen 20% Beilagen Höchstformat 205 x 290mm Euro bis 25g (Preis ) 350,00 bis 50g (Aufpreis ) 50,00 zzgl. Portokosten 15,00 Einhefter 4 Seiten in Heftmitte 3.000,00 Anzeigenformate/-preise Format Breite x Höhe in mm Euro Farbe Euro sw 1/1 Seite 190 x 277 1.700,00 990,00 1/2 Seite 90 x 277 (hoch) oder 190 x 135 (quer) 1.100,00 690,00 1/4 Seite 90 x 135 800,00 490,00 2. Umschlagseite 190 x 277 2.400,00 1.500,00 3. Umschlagseite 190 x 277 2.200,00 1.250,00 4. Umschlagseite 190 x 277 2.400,00 1.500,00 Druckunterlagen Anlieferung Beilagen Einhefter Liefervermerk Datenanlieferung im PDF-Format mit allen eingebundenen Schriften per E-Mail an: nomos@sales-friendly.de. Bitte im Betreff den Zeitschriftennamen und die Ausgabe angeben. Nomos Druckhaus Sinzheim Herr Walter Urnauer (Beilage) Herr Walter Bergmann (Einhefter) In den Lissen 12 76547 Sinzheim ZUM + Ausgabe

ZUM Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 2018 Ausgabe Erscheinungstermin Anzeigenschluss* Anliefertermin für Beilagen/Einhefter 01/2018 15.01.2018 08.12.2017 02/2018 15.02.2018 23.01.2018 03/2018 15.03.2018 19.02.2018 04/2018 17.04.2018 20.03.2018 05/2018 15.05.2018 20.04.2018 06/2018 13.06.2018 18.05.2018 07/2018 16.07.2018 19.06.2018 08-09/2018 16.08.2018 20.07.2018 10/2018 15.10.2018 20.09.2018 11/2018 16.11.2018 23.10.2018 12/2018 14.12.2018 21.11.2018 Letzter Anlieferungstermin ist jeweils 7 Werktage vor dem Erscheinungstermin. * Dieser Termin ist zugleich der Anlieferungstermin für alle Druckunterlagen/ Datenübertragungen sowie der letztmögliche Rücktrittstermin für alle Aufträge. Terminänderungen vorbehalten! Verlagsangaben Anschrift Internet E-Mail Nomos Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Waldseestr. 3-5 76530 Baden-Baden Telefon: (+49)7221 2104-0 Telefax: (+49)7221 2104-79 www.nomos.de marketing@nomos.de Media-Beratung siehe Seite 2 Zahlungsbedingungen Gewährleistung Bankverbindung In voller Höhe nach Erhalt der Rechnung siehe AGB Sparkasse Baden-Baden Gaggenau IBAN: DE05662500300005002266 BIC: SOLADES1BAD Volksbank Baden-Baden Rastatt IBAN: DE71662900000001074806 BIC: VBRADE6K Postbank Karlsruhe IBAN: DE07660100750073636751 BIC: PBNKDEFF

MEDIADATEN RECHT PRAXIS SOZIALWISSENSCHAFT JURA WISSENSCHAFT 2018 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziff.2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen und zwar auch dann, wenn der Auftrag bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben worden ist. Der Verlag hat ferner das Recht, auch bereits rechtsverbindlich bestätigte Aufträge noch zurückzuweisen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Mus ters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlegers oder seines Erfüllungsgehilfen. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Für später eingehende Reklamationen ist jede Haftung des Verlages ausgeschlossen. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg innerhalb des Erscheinungsmonats übersandt. 12. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 13. Der Verlag liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 14. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 15. Nicht mehr benötigte Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden-Baden.

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