Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen der Mitglieder des Regierungsrats 016 Die Tätigkeit des Zuger Regierungsrats ist gesetzlich geregelt. Definiert wird sie im Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990 (BGS 151.) und im Gesetz über die der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 7. Januar 1994 (BGS 154.5). Als Grundsatz gilt, dass ein Mitglied des Regierungsrats sein Mandat im Vollamt ausübt. Allerdings kann es aufgrund seines Amtes oder aufgrund eines Beschlusses des Regierungsrats weitere Aufgaben übernehmen. Diese Aufgaben müssen jedoch mit dem Mandat als Regierungsrätin, als Regierungsrat vereinbar sein. Die nebenamtlichen Aufgaben sowie sämtliche Interessenbindungen müssen ausserdem in einem Register offengelegt werden. Definiert ist dies in den 1 bis 4 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990 (BGS 151.). Dieses Gesetz regelt in 5 die Besoldung des Regierungsrates sowie Honorare oder en weiterer Tätigkeiten. Mit Gültigkeit bis Ende 016 ist im Absatz 4 für den Bereich der nebenamtlichen Aufgaben definiert: «Honorare und en aus Mandaten, die ein Mitglied des Regierungsrates im Auftrag des Kantons bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften und Institutionen ausübt, fallen in die Staatskasse. Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung sowie die für besondere Funktionen wie das Präsidium oder die Mitgliedschaft in Arbeitsgruppen, Kommissionen und dergleichen verbleiben dem Mandatsträger.» Mit Gültigkeit ab 1. Januar 017 ist im Absatz 4 für den Bereich der nebenamtlichen Aufgaben definiert: «Sämtliche Honorare und en (inklusive Sitzungsgelder) aus Mandaten, die ein Mitglied des Regierungsrats im Auftrag des Kantons ausübt, fallen in die Staatskasse.» Das Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen der Mitglieder des Regierungsrates 016 ist im Sinne einer rückblickenden «Steuererklärung» eine detaillierte Liste über die Mandate, die Funktionen, den Aufwand, die Einnahmen in die Staatskasse und die der Mitglieder des Regierungsrats für ihre nebenamtlichen Aufgaben. Zug, 1. Januar 017
Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 016: Heinz Tännler, Landammann, Finanzdirektor für 1. Verwaltungsrat Schweizer Salinen Mitglied 4 0.00 0.00. Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (inklusive Sitzungen NFA-Geberkantone) Mitglied 1 0.00 0.00 3. Informatikkonferenz Kanton-Gemeinden Präsident 0.00 0.00 4. Vorstand Zuger Pensionskasse (inklusive Sitzungen Anlagekommission) Mitglied 10 33.00 1800 5. Zentralschweizer Finanzdirektorenkonferenz Mitglied 0.00 0.00 6. Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) Mitglied 0.00 0.00 1. Verein Minergie Schweiz Präsident 10 0.00 0.00. OK Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 019 in Zug Präsident 30 0.00 0.00 1. Erweiterte Parteileitung SVP Kanton Zug Mitglied 6 Total 78 33.00 1800.00 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die
Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 016: Manuela Weichelt-Picard, Statthalterin, Direktorin des Innern für 1. Diözesankonferenz des Bistums Basel Mitglied 1 0.00 0.00. Fischereikommission Präsidentin 0 0.00 0.00 3. Fischereikonkordat Zugersee Präsidentin 1 0.00 0.00 4. Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft KWL Mitglied 0.00 0.00 5. Jagdkommission Präsidentin 1 0.00 0.00 6. Kommission für Integrationsfragen und gegen Rassismus Präsidentin 1 0.00 0.00 7. Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren 8. Konferenz der Zentralschweizer Sozialvorsteherinnen und - vorsteher (ZGSDK-Soziales) Vorstandsmitglied Plenarversammlung 4 3 0.00 600.00 Präsidentin 0.00 0.00 9. Denkmalkommission Präsidentin 10 0.00 0.00 10. Konferenz der Kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst Mitglied 0 0.00 0.00 11. Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) Kantonsdelegation 1 0.00 0.00 1. Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) inkl. Vorbereitungssitzungen Präsidentin 7 0.00 0.00 1. Fachbeirat Master of Advanced Studies MAS Alter und Gesellschaft der Hochschule Luzern Mitglied 0 0.00 0.00 1. Grüne Schweiz Delegierte 0 0.00 0.00 Total 33 0.00 600.00 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die
Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 016: Matthias Michel, Volkswirtschaftsdirektor für 1. Konkordatsrat Fachhochschule Zentralschweiz Vizepräsident 4 0.00 0.00. Stiftungsrat Greater Zurich Area (GZA) Mitglied 0.00 0.00 3. CH-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit Mitglied 0 0.00 0.00 4. Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) Mitglied 3 0.00 0.00 5. Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) Präsident 7 0.00 0.00 6. Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs, Region Zürich Mitglied 1 0.00 0.00 7. Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) Mitglied 0.00 0.00 8. Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) Mitglied 0.00 0.00 9. Vorstand Litra, Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr Mitglied 1 0.00 0.00 10. Schulkommission Berufsbildung Präsident 0.00 0.00 11. Regierungskonferenz des Metropolitanraums Zürich Vizepräsident 3 0.00 0.00 1. Verein Metropolitanraum Zürich, Metropolitanrat Mitglied 0.00 0.00 13. Zentralschweizer Konferenz des öffentlichen Verkehrs (ZKöV) Mitglied 4 0.00 0.00 14. Zentralschweizer Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (ZVDK) Mitglied 4 0.00 0.00 15. Zuger Kantonalbank, Bankrat Mitglied 11 39 377.00 3300.00 16. Verein Innovationspark Zentralschweiz Vizepräsident 1 0.00 0.00 Keine 1. Geschäftsleitung FDP des Kantons Zug Mitglied 6 0.00 0.00. FDP Schweiz Delegierter 1 0.00 0.00 Total 56 39 377.00 3300.00 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die
Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 016: Beat Villiger, Sicherheitsdirektor für 1. Fachdirektorenkonferenz Lotterie Mitglied 0.00 0.00. Konkordatsbehörde Interkantonale Polizeischule Hitzkirch (IPH) Mitglied 3 0.00 0.00 3. Paritätische Aufsichtskommission Interkantonale Strafanstalt Bostadel Vizepräsident 3 0.00 0.00 4. Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) Vizepräsident 6 0.00 0.00 5. Konkordat Strafvollzug Nordwest-/ Zentralschweiz Mitglied 0.00 0.00 6. Strafrechtskommission KKJPD Vizepräsident 3 0.00 0.00 7. Sport-Toto Gesellschaft Mitglied 1500.00 0.00 8. Swisslos Mitglied 1500.00 0.00 9. Verwaltungskommission Winkelriedfonds Präsident 0 0.00 0.00 10. Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz (ZPDK) Mitglied 3 0.00 0.00 11. Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) und Ausschuss Mitglied 4 0.00 0.00 1. Konferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr Mitglied 0.00 0.00 13. Stiftungsrat SAZ (KKJPD) Mitglied 6 0.00 0.00 1. OK Tour de Suisse 015/017 Kanton Zug Präsident 8 0.00 0.00 1. CVP Schweiz und CVP Kanton Zug Delegierter 3 0.00 0.00. Präsidium CVP Zug Mitglied 4 0.00 0.00 Total 53 3000.00 0.00 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die
Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 016: Stephan Schleiss, Bildungsdirektor für 1. Diözesankonferenz des Bistums Basel Mitglied 0 0.00 0.00. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Mitglied 6 0.00 0.00 3. Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) Mitglied 8 0.00 0.00 4. Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz (BKZ) Mitglied 4 0.00 0.00 5. Konferenz der Vereinbarungskantone des Kulturlastenausgleichs Präsident 3 0.00 0.00 6. Hochschulrat der Pädagogischen Hochschule Zug Präsident 4 0.00 0.00 7. Schulkommission der Mittelschulen im Kanton Zug Präsident 8 0.00 0.00 8. Bildungsrat Präsident 11 0.00 0.00 9. Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens Präsident 8 0.00 0.00 10. Innerschweizer Kulturstiftung (IKS) Stiftungsrat 1 0.00 0.00 11. Stiftung Villette Stiftungsrat 3 0.00 0.00 1. Stiftung für junge Auslandschweizer (SJAS), Sektion Zug Präsident 1 0.00 0.00 13. Patronatskomitee Tell Museum Mitglied 0 0.00 0.00 14. Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz Mitglied 1 0.00 0.00 1. Präsidium Kolina Tugiensis Mitglied 3 0.00 0.00 1. SVP Schweiz Delegierter 6 0.00 0.00. Parteileitung SVP des Kantons und Freistaates Zug Mitglied 4 0.00 0.00 3. Vorstand SVP Steinhausen Mitglied 3 0.00 0.00 Total 74 0.00 0.00 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die
Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 016: Urs Hürlimann, Baudirektor für 1. Schweizerische Bau-/Planungs-/Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) Mitglied 0.00 0.00. Schweizerische Energiedirektorenkonferenz (EnDK) Mitglied 0.00 0.00 3. Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP) Mitglied 1 0.00 0.00 4. Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) Mitglied 0.00 0.00 5. Zentralschweizer Baudirektorenkonferenz (ZBDK) Mitglied 0.00 0.00 6. Zentralschweizer Umweltdirektorenkonferenz (ZUDK) Mitglied 0.00 0.00 7. Zentralschweizer Vereinigung für Raumplanung (ZVR) Mitglied 1 0.00 0.00 8. Stiftungsrat Wildspitz Mitglied 1 0.00 0.00 9. Parkleitsystem Zug AG Präsident 4 0.00 0.00 1. Morgartenschützenverband Präsident 4 0.00 0.00. OK 97. Zuger Kantonalschwingfest 016 in Hünenberg See Präsident 4 0.00 0.00 1. Geschäftsleitung FDP des Kantons Zug Mitglied 7 0.00 0.00. FDP Schweiz Delegierter 1 0.00 0.00 Total 33 0.00 0.00 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die
Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 016: Martin Pfister, Gesundheitsdirektor für 1. Psychiatriekonkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug Präsident 5 0.00 0.00. Zentralschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz (ZGSDK, Bereich Gesundheit) 3. Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK (ab 0.06.016) Präsident 0.00 0.00 Vorstandsmitglied 3 300.00 300.00 4. HSM Beschlussorgan (ab 4.11.016) Mitglied 0 0.00 0.00 5. Plenarversammlungen GDK Mitglied 0.00 0.00 1. Liquidationskommission der Handelsgenossenschaft des Schweizerischen Hafner- und Plattengewerbes (bis 10.06.016). Konferenz der Höheren Fachschulen der Alternativmedizin hfam (bis 0.05.016) 3. Höhere Fachschule für Naturheilverfahren und Homöopathie hfnh (bis 9.04.016) Mitglied 0.00 0.00 Geschäftsführer 1 0.00 0.00 Präsident 1 0.00 0.00 4. Vorstand Zuger Wirtschaftskammer (bis 1.03.016) Mitglied 1 0.00 0.00 5. Vorstand Hauseigentümer-Verband Zugerland HEV (bis 10.05.016) Mitglied 0 0.00 0.00 6. OK Zentralschweizer Sportfest 00 Präsident 1 0.00 0.00 7. Orchester Cham-Hünenberg: OK Projekt im 017 «Däumelinchen» Präsident 1 0.00 0.00 1. CVP Schweiz und CVP Kanton Zug Delegierter 1 0.00 0.00. CVP Kanton Zug (bis 07.04.016) Präsident 0.00 0.00 3. Präsidium CVP Zug (ab 08.04.016) Mitglied 6 0.00 0.00 Total 48 300.00 300.00 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die