Sport und Entwicklungs- zusammenarbeit

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Transkript:

S EKT ION II S PORT A BTE IL UNG II /1 A BTE IL UNGSMA IL II1@ SPOR T.GV.AT T ELEF ON (+43 1 ) 50 1 99 /52 26 Sport und Entwicklungs- zusammenarbeit Information über die Möglichkeit zur Einreichung von Förderprojekten im Bereich Sport und Entwicklungszusammenarbeit April 2018

ALLGEMEINES Im September 2000 haben sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen auf acht Entwicklungsziele die sogenannten Millenniums-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDGs) geeinigt, um eine zukunftsfähige und nachhaltige Weltentwicklung zu gewährleisten. Das Internationale Jahr des Sports und der Sporterziehung der UNO 2005 hat die Bedeutung des Sports als wirksames Instrument für die Förderung von Erziehung, Gesundheit, Entwicklung und Frieden sowie dessen Werte eindrucksvoll hervorgehoben. Anstelle der Milleniums-Entwicklungsziele verabschiedete die Generalversammlung der VN in einem Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung am 25. September 2015 die 17 Ziele für die nachhaltige Entwicklung die Agenda 2030, Substainable Development Goals (SDG). Zur Konkretisierung der 17 Ziele wurde ein Katalog von 169 Zielvorgaben verabschiedet. Die Zielvorgabe 37 hebt besonders die wichtige Rolle des Sports bei der Umsetzung nachhaltiger Entwicklung hervor. Es wird der wesentliche Beitrag des Sports zur Verwirklichung von Entwicklung und Frieden, zur Förderung von Toleranz und Respekt, zur Stärkung der Rolle der Frauen, der jungen Menschen, des Einzelnen und der Gemeinschaft und zur Förderung der Gesundheit, der Bildung und der sozialen Inklusion anerkannt. Der 6. April wurde durch die Vereinten Nationen als internationaler Tag des Sports für Entwicklung und Frieden ausgerufen. Das Sportministerium nimmt dies zum Anlass und informiert mit diesem Aufruf über die Möglichkeit zur Einreichung von Förderprojekten im Bereich der Sport und Entwicklungszusammenarbeit für das Jahr 2018. FÖRDERZIELE Mit der Förderung von Projekten im Bereich Sport und Entwicklungszusammenarbeit durch das BMÖDS, Sektion Sport sollen beispielhafte Leitprojekte unterstützt werden, die Sport als Mittel der Entwicklungszusammenarbeit verwenden und international einen Beitrag zur Umsetzung zumindest eines der Entwicklungsziele der UNO leisten: 1. Armut in all ihren Formen überall beenden 2. Hunger beenden, Lebensmittelsicherheit und verbesserte Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern 3. Gesundes Leben sicherstellen und das Wohlergehen für alle Menschen in jedem Alter fördern 2

4. Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung sichern und die Möglichkeit für lebenslanges Lernen für alle fördern 5. Geschlechtergerechtigkeit und Empowerment für alle Frauen und Mädchen 6. Verfügbarkeit und nachhaltiges Management von Wasser und sanitären Einrichtungen sowie Abwassersystemen sichern 7. Zugang zu leistbarer, zuverlässiger, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern 8. Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, volle und ertragreiche Erwerbstätigkeit und menschenwürdige Arbeit für alle erreichen 9. Belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovation unterstützen 10. Ungleichheit innerhalb und zwischen den Ländern verringern 11. Städte und Siedlungen inklusiver, sicherer, widerstandsfähiger und nachhaltiger gestalten 12. Nachhaltige Konsum- und Produktionsstrukturen sichern 13. Vordringlich Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen 14. Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne der nachhaltigen Entwicklung erhalten und nutzen 15. Ökosysteme der Erde schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern. Wälder nachhaltig bewirtschaften, die Verwüstung bekämpfen und unfruchtbares Land wieder beleben und den Verlust der Biodiversität stoppen 16. Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zu Justiz ermöglichen und wirksame, zuverlässige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen 17. Mittel zu Umsetzung und Wiederbelebung der globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung stärken. Als Projekte im Bereich Sport und Entwicklungszusammenarbeit werden insbesondere Vorhaben zur Armutsbekämpfung, zur Entwicklung und Umsetzung von Methoden und Maßnahmen zur Konfliktprävention, Traumabewältigung und zur Friedenssicherung (Peacebuilding) in Krisengebieten für eine nachhaltige Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit unterstützt. Die Umsetzung von Sportprojekten und Maßnahmen hat innerhalb eines Projektzeitraumes von einem bis maximal drei Jahren zu erfolgen und erfordert die Bekanntga- 3

be von Projektzielen und Evaluierungskriterien sowie die Darstellung und den Nachweis der Gesamtfinanzierung. Die nachhaltige Umsetzung bzw. Weiterführung von geförderten Projekten und Maßnahmen muss durch den Förderungsnehmer nach Projektabschluss auch ohne Bundes-Sportförderungsmittel sicher gestellt sein. PROJEKTLÄNDER Bisher wurden Projekte in Albanien, Armenien, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Burkina Faso, Chile, Ecuador, Georgien, Ghana, Guatemala, Haiti, Indien, Kenia, Kolumbien, Libanon, Mali, Mosambik, Myanmar, Nepal, Palästina, Peru, Slowakei, Südafrika, Swasiland, Tansania, Uganda, Ukraine und Zimbabwe unterstützt. Eine weltweite Streuung wird angestrebt. FÖRDERGEBER Fördergeber ist das BMÖDS, Sektion Sport. Konkrete Rückfragen zur gegenständlichen Information können an ii1@sport.gv.at gerichtet werden. FÖRDERNEHMER Anträge auf Förderungen können insbesondere von der Österreichischen Bundes- Sportorganisation, den Österreichischen Sportdach- und Sportfachverbände sowie sonstigen Organisationen und internationalen Hilfswerken mit Sitz in Österreich, die über einschlägige internationale Erfahrung in der Umsetzung von Projekten im Bereich Sport und Entwicklungszusammenarbeit verfügen, beim Sportministerium eingebracht werden, so ferne für Projekte und Maßnahmen bestimmter Förderungsempfänger hinsichtlich Zweckwidmung nicht bereits im Bundes-Sportförderungsgesetz entsprechende Fördermittel vorgesehen sind. (Ausschluss von Doppel- und Querförderungen) FORMELLE ANTRAGSVORAUSSETZUNGEN und BEDINGUNGEN Für jedes Vorhaben ist ein gesonderter Förderungsantrag (siehe Beilage) einzureichen. Das Formular ist vollständig ausgefüllt vom Antragsteller, bei juristischen Personen von den statuten- oder satzungsgemäß vertretungsbefugten Personen zu unterfertigen. Bei der Unterschrift sind der Name und die Funktion des Unterfertigenden anzuführen. Mit der Unterschrift akzeptiert der Antragsteller die im Formular angeführten "Allgemeinen Vertragsbedingungen". Einschränkungen oder Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden. Dem Formular (elektronischen Antrag) sind folgende Unterlagen anzuschließen: 4

a) eine ausführliche Beschreibung des zu fördernden Vorhabens, b) ein detaillierter Projektablaufzeitplan sowie die Methoden der Zielerreichung und Kriterien zur Evaluierung des Vorhabens, c) eine Aufgliederung der Gesamtkosten einschließlich einer detaillierten Kostenkalkulation und deren Finanzierung unter Berücksichtigung des beantragten Gesamtvorhabens, d) bei juristischen Personen die aktuellen Vereinsstatuten bzw. Firmenbuchauszüge und e) Angaben über die befugten und für die widmungsgemäße Ausführung verantwortlichen Organe. EINREICHUNG/FRIST Projektvorschläge sind unter Einhaltung der genannten Antragsvoraussetzungen und inhaltlichen Vorgaben bis längstens 30. Juni 2018 beim BMÖDS, Sektion Sport, Abteilung II/1, Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien, einzureichen. Beilage: Antragsformular 5