REITSCHULVERTRAG Vereinbarung zwischen: Monika Weber Hof Halsenbach 2 57078 Siegen-Langenholdinghausen Tel.: 0170 4031825 Email: info@monis-reitschule.de Homepage: www.monis-reitschule.de und dem Reitschüler Vorname, Name:... Straße, Hausnummer:... PLZ, Ort:... Telefonnummer:...Handy:... Email:... Geburtsdatum:... Ggf. gesetzl. Vertreter:... Adresse:... Telefonnummer:...Handy:... Email:... Bitte teilen Sie Adress-, Namens- oder Kontaktdaten- Änderungen umgehend mit. 1 von 4
1. Gegenstand der Vereinbarung Für die Dauer dieses Vertrages verpflichtet sich Frau Weber geeignete Reitpferde und qualifizierte Trainer für den Reitunterricht zur Verfügung zu stellen. Der Reitunterricht wird als Einzelunterricht oder Gruppenunterricht erteilt. Sollte es aus wettertechnischen Gründen (z.b. schwüle, warme Temperaturen um 30 C und mehr oder starker Frost, sowie Unwetter) so dass die Gesundheit von Pferden und Reitern gefährdet ist, nicht möglich sein Reitunterricht anzubieten, so behält sich das Reitschulteam vor Theorieunterricht, Bodenarbeit oder Führtarining durchzuführen. Sollte auch dies nicht möglich sein, so dass der Unterricht abgesagt werden muss, können die Stunden selbstverständlich nachgeholt werden. Der Unterricht findet montags bis freitags laut aktuellem Reitplan statt. Wochenendveranstaltungen nach Absprache. Der aktuelle Reitplan sowie weitere Veranstaltungen hängen im Stall aus oder sind auf der oben genannten Homepage einzusehen. Der Reitschüler wird um regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Reitunterrichts gebeten. Er sollten ca. 20 Minuten vor Beginn der Reitstunde zur Vorbereitung des Lehrpferdes auf der Anlage erscheinen. Auch die Versorgung des Pferdes nach der Unterrichtseinheit sollte mit einkalkuliert werden. Terminänderungen seitens der Reitschule werden rechtzeitig bekannt gegeben und werden auf der Homepage umgehend veröffentlicht. Abgesagte Unterrichtseinheiten seitens der Reitschule können nach Absprache oder an speziellen Nachholterminen in Anspruch genommen werden. An Feiertagen findet kein Reitunterricht statt. Unterrichtseinheiten, die auf einen Feiertag oder Hofveranstaltungen fallen können auch nicht nach geholt werden. Ersatztermine können ausschließlich im gleichen Abrechnungszeitraum oder des darauffolgenden Monats vereinbart werden. Ansonsten verfallen diese. Spätestens am 31.12. des Jahres verfällt der Anspruch auf die Nachholstunden des Jahres, denn diese können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Nach Kündigung hat der Reitschüler noch max. 3 Monate die Möglichkeit seine Nachholstunden unregelmäßig nach Absprache abzureiten. 21 Tage im Jahr stehen als unterrichtsfreie Tage für Betriebsferien zur Verfügung. 2 von 4
2. Bezahlung Mit Abgabe dieses Reitschulvertrages wird sofort eine einmalige Aufnahmegebühr von 50,00 Euro sowie eine jährliche Anlagennutzungsgebühr in Höhe von 60,00 Euro fällig. Ab Zahlungseingang erhält der Reitschüler mindestens einen freien Platz wöchentlich in einer Reitstunden. Der Termin der wöchentlichen Reitstunde ist nach individueller Absprache festzulegen. Außerdem können weitere Angebote zusätzlich gebucht werden. Die Anlagennutzungsgebühr wird in den Folgejahren im ersten Quartal abgebucht. Es erfolgt über die Reitstunden eine monatliche Abrechnung. Eine Reitstunde pro Woche wird verpflichtend abgerechnet. Weitere Reitstunden und andere Leistungen können gerne individuell und nach Absprache dazu gebucht werden und werden jeweils in der darauffolgenden Rechnung abgerechnet. Es gelten die Preise laut aktueller Preisliste. Die aktuelle Preisliste hängt im Stall aus oder ist auf der oben genannten Homepage einzusehen. Die Abbuchung erfolgt jeweils am Anfang des Monats im voraus. Der Rechnungsbetrag wird bis zum 10. des Monats per Lastschriftverfahren von dem angegeben Konto des Reitschülers abgebucht. E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g: Hiermit bemächtige ich bis auf schriftlichen Widerruf Frau Monika Weber, den von mir zu entrichtenden monatlichen Rechnungsbetrag sowie die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50,00 Euro und die jährliche Anlagennutzungsgebühr in Höhe von 60,00 Euro bei Fälligkeit für mich bzw. weitere Familienmitglieder zu Lasten meines Kontos einzuziehen. Kontoinhaber:... Konto-Nr. / IBAN:... BLZ / BIC:... Kreditinstitut:...... (Ort, Datum)... (rechtsverbindliche Unterschrift) Bitte teilen Sie Veränderungen der Bankverbindung umgehend mit. 3 von 4
Wer eine Quittung über den monatlichen Abrechnungsbetrag wünscht kann diese gerne vierteljährlich nach Absprache bekommen. Die Gebühr für Bearbeitung und Porto in Höhe von 5,95 Euro wird jeweils im darauffolgenden Monat mit abgerechnet. Bei Zahlungsverzug, Rückbuchung, ungedecktem Konto o.ä. fallen Bearbeitungsgebühren für Mahnungen etc. in Höhe von 11,90 Euro zzgl. der Bankgebühren an. 3. Verhinderung des Reitschülers Sollte der Reitschüler aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der Teilnahme am Unterricht gehindert sein, hat er den Reitunterricht unverzüglich entsprechend mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtseinheiten, auch im Krankheitsfall, können nicht nachgeholt werden. Dies gilt auch für bereits vereinbarte Nachholstunden. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt. Im Einvernehmen mit Frau Monika Weber ist ein neuer Termin zu vereinbaren, an dem der versäumte Unterricht nachzuholen ist. Nicht rechtzeitig abgesagte Reitstunden können nicht nachgeholt werden. Bei Nachholterminen hat der Reitschüler auf die betrieblichen Belange des Reitschulbetriebes Rücksicht zu nehmen. Nachholtermine können ausschließlich im gleichen Abrechnungszeitraum oder dem darauffolgenden Monat vereinbart werden. Danach verfallen die Stunden. Spätestens am 31.12. des Jahres verfällt der Anspruch auf die Nachholstunden des Jahres, denn diese können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Nach Kündigung hat der Reitschüler noch max. 3 Monate die Möglichkeit seine Nachholstunden unregelmäßig nach Absprache abzureiten. 4. Haftung Der Reitschüler ist verpflichtet, sich durch geeignete Kleidung und durch das Tragen einer Schutzkappe vor Verletzungen zu schützen. Der Reitschulbetrieb haftet gegenüber dem Reitschüler nur, wenn der Inhaber oder die eingesetzten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Reitschülers. Eine separate Unfallversicherung wird empfohlen. 5. Laufzeit des Vertrages Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Reitschulvertrag ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. 4 von 4
6 Salvatorische Klausel / Sonstiges 1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann. 2. Außerhalb dieses Vertrages sind keine Abreden getroffen worden. 3. Spätere Änderungen bedürfen in jedem Falle der Schriftform. 4. Beide Parteien haben eine gleichlautende Fassung des Vertrages erhalten.... (Ort, Datum)... (Unterschrift Reitschüler bzw. gesetzlicher Vertreter) 5 von 4