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2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn

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Transkript:

Fachspezifische Externenprüfungsordnung für das Masterstudienprogramm Biotechnologie der Fakultät Angewandte Naturwissenschaften an der Hochschule Esslingen vom.01.018 INHALTSÜBERSICHT 1 Geltungsbereich... Akademische Grade, Studienprogramm... Prüfungsarten... 4 Studienbeginn... Regelstudienzeit... 6 Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen... 7 Inhalte des Studienprogramms... 8 Module und Prüfungsleistungen... 4 9 Inkrafttreten... 6

Fachspezifische Externenprüfungsordnung für das Masterstudienprogramm Biotechnologie, Version 1.0 Seite von 6 1 Geltungsbereich Dieser Fachspezifische Teil der Externenprüfungsordnung enthält Regelungen für das Masterstudienprogramm Biotechnologie. Er ergänzt die Allgemeinen Bestimmungen der Externenprüfungsordnung für das Masterstudium an der Hochschule Esslingen. Akademische Grade, Studienprogramm Das berufsbegleitende Masterstudienprogramm Biotechnologie wird an der Fakultät Angewandte Naturwissenschaften der Hochschule Esslingen in Kooperation mit einem Bildungsträger angeboten. Der Abschlussgrad lautet Master of Science (abgekürzt M.Sc. ). Prüfungsarten Die für den Nachweis einer Modulprüfung geforderte Prüfungsart wird in den Modulbeschreibungen festgelegt. Prüfungsleistungen bestehen aus Kurzzeichen AW BE BV BL EW HA IP KL MP MTA PA PK PLP RE ST TE Prüfungsart Auswertungsbericht Bericht, Dokumentation Besonderes Verfahren Blockveranstaltung Konstruktiver Entwurf Hausarbeit Internetpräsentation Klausurarbeit Mündliche Prüfung Modultypische Arbeit Projektarbeit Protokoll Projekt Referat Studienarbeit, sonstige schriftliche Arbeit Testat 4 Studienbeginn Das berufsbegleitende Masterstudienprogramm Biotechnologie beginnt in der Regel im Sommersemester.

Fachspezifische Externenprüfungsordnung für das Masterstudienprogramm Biotechnologie, Version 1.0 Seite von 6 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt für das berufsbegleitende Masterstudienprogramm, Jahre. 6 Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen (1) Neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen nach 4 des Allgemeinen Teils gelten für das Masterstudienprogramm Biotechnologie folgende fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen: a) Der Nachweis eines mit wenigstens der Note gut bestandenen grundständigen Hochschulabschlusses (1) aus dem Bereich Biologie, Biochemie, Biotechnologie, Technische Biologie oder Lebensmitteltechnologie () oder eines verwandten Studienganges mit mindestens 0 ECTS-Creditpunkten oder bei Diplom- Abschluss 0 Semesterwochenstunden im Bereich Biotechnologie. b) In Ergänzung zu 4 Abs. 4 ExPO Allg. Teil kann auch eine qualifizierte außerhochschulische Leistung nach Abschluss des Erststudiums (zusätzlich zur Berufserfahrung von einem Jahr gemäß 4 Abs. ExPO Allg. Teil) durch mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufserfahrung von bis zu 0 Credits angerechnet werden. c) Die Zulassungszahl ist auf 1 begrenzt. Erfüllen mehr als 1 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen für das Studienprogramm, so erstellt der Vorsitzende des Zulassungsausschusses auf Grundlage der Abschlussnote des grundständigen Hochschulabschlusses eine Rangfolge für die Zulassungskommission. () Zusätzlich zu den in und 4 ExPO Allg. Teil geforderten Nachweisen sind dem Zulassungsantrag beizufügen: a) ein Lebenslauf mit lückenloser Darstellung des Bildungsweges und des beruflichen Werdegangs, b) eine beglaubigte Fotokopie des Nachweises über einen mit wenigstens der Note gut bestandenen ersten Hochschulabschluss. Abweichungen müssen vom zuständigen Zulassungsausschuss genehmigt werden. 7 Inhalte des Studienprogramms (1) Das Studienprogramm vermittelt folgende Fach-, Sozial- und Methodenkompetenzen: a) Fundierte Kenntnisse der Bioreaktionstechnik, Steriltechnik, Aufarbeitungstechnik, Fermentationstechnik, Zellkulturtechnik, mikrobiellen Expressionssysteme, von Qualitätsmanagement, Stammentwicklung, Metabolic Engineering und omics Technologien b) Die Fähigkeit moderne Methoden der Biotechnologie auf dem aktuellen Stand der Technik zu verstehen und anzuwenden c) Die Fähigkeit bioprozesstechnische Apparate und Anlagenkomponenten im Up- und Downstream zu berechnen und zu dimensionieren d) Die Fähigkeit mikrobielle Prozesse und Zellkulturprozesse zu planen, zu überwachen und durchzuführen e) Die Fähigkeit, komplexe, auch unvollständig definierte Aufgabenstellungen im Bereich der Biotechnologie unter Berücksichtigung technischer, wissenschaftlicher, sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte und rechtlicher Auflagen zu analysieren, zu formulieren, zu bearbeiten und zu lösen f) Die Fähigkeit, sich selbständig neues Wissen und Können anzueignen. g) Die Fähigkeit zur Leitung eines Teams und dazu, die eigene Arbeit und die Arbeit eines interdisziplinären Teams zu planen, zu organisieren, zu dokumentieren und in der Öffentlichkeit oder vor einem Fachpublikum zu präsentieren und zu vertreten h) Die Fähigkeit zur Tätigkeit als Hochschulabsolvent an einem Arbeitsplatz in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst

Fachspezifische Externenprüfungsordnung für das Masterstudienprogramm Biotechnologie, Version 1.0 Seite 4 von 6 Durch den Erwerb dieser Kompetenzen können die Absolventinnen und Absolventen als Bindeglieder in interdisziplinären Teams arbeiten, in denen Betriebswirte, Ingenieure und Naturwissenschaftler und andere gemeinsam an der Entwicklung neuer Verfahren arbeiten, und sie können Führungspositionen einnehmen. () Absolventinnen und Absolventen des Studienprogramms sollen befähigt sein: a) anspruchsvolle Aufgaben zu lösen, z.b. forschungsnahe Entwicklungstätigkeiten ausführen b) Entwicklungsprojekte zu leiten c) Herstellprozesse in der Produktion zu führen d) in kleineren Unternehmen die technische Gesamtverantwortung zu übernehmen () Absolventinnen und Absolventen des Studienprogramms sollen befähigt sein, in folgenden Berufsfeldern zu arbeiten: a) Chemische und Pharmazeutische Industrie b) Biotechnologische Industrie c) Lebensmittelindustrie d) Umwelt- und Agrartechnik e) Wissenschaftliche Institute, Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen f) Öffentlicher Dienst z.b. Überwachungs- und Umweltbehörden g) Herstellung von Mess- Labor- und Medizingeräten 8 Module und Prüfungsleistungen (1) Fachlich für das Studienprogramm zuständig ist die Studienkommission der Fakultät Angewandte Naturwissenschaften. () Die Fakultät Angewandte Naturwissenschaften ist für die Bestellung der Studienkommission zuständig. Eine Leitungskraft des Bildungsträgers gemäß 1 Absatz ExPO Allg. Teil sowie ein Teilnehmer des Studienprogramms können als Sachverständige hinzugezogen werden. () Prüfungsleistungen können in deutscher und englischer Sprache abgelegt, Lehrveranstaltungen in deutscher oder englischer Sprache abgehalten werden. (4) Die zu prüfenden Personen müssen aus dem Angebot nach Tabelle insgesamt 4 Module auswählen. Es werden Wahlpflichtfächer aus dem Bereich Bioprozesstechnik (W1, W, W) und Molekulare Biotechnologie (W4, W, W6) angeboten. Wenn die Module (bzw. 1 Credits) aus einem Wahlpflichtbereich erbracht wurden, kann dies im Zeugnis als Vertiefungsrichtung ausgewiesen werden. () Vor der Anmeldung zum Modul Abschlussarbeit - müssen alle Module der ersten Semester nach Maßgabe des Studien- und Prüfungsplans bestanden sein. (6) Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Masterarbeit soll sechs Monate nicht überschreiten. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf Antrag der zu prüfenden Person aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, die Abgabefrist um höchstens zwei Monate verlängern. Der Antrag auf Verlängerung soll spätestens vier Wochen vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein. (7) Eine Modulprüfung, die sich aus mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzt, ist nur dann bestanden, wenn die schriftlichen Prüfungsleistungen aller Teilmodule mindestens mit ausreichend (4,0) bewertet wurden. (8) Bei einer Modulprüfung, die sich aus mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzt, berechnet sich die Modulnote als Durchschnitt der gewichteten Einzelnoten. Die prozentualen Gewichtungen sind in Klammern hinter den Prüfungsleistungen in der Tabelle 1 und angegeben. Unbenotete Prüfungsleistungen werden mit (-) gekennzeichnet. Die Gesamtnote der Masterprüfung ist das mit den zugeordneten Creditpunkten gewichtete arithmetische Mittel aller Modulnoten. (9) Die Einzelheiten zur Gestaltung der Module sind im Modulhandbuch festgelegt. (10) Die Module des Studienprogramms Biotechnologie und die hierzu gehörigen Prüfungsleistungen ergeben sich aus den nachstehenden Tabellen:

Fachspezifische Externenprüfungsordnung für das Masterstudienprogramm Biotechnologie, Version 1.0 Seite von 6 Tabelle 1: Prüfungsplan 1 4 6 Modulname Teilgebiet ECTS je Semester 1 4 Prüfungs- Leistung (Gewicht) Credit- Punkte (Gewicht) 1 Bioverfahrenstechnik Grundlagen der Bioprozesstechnik KL 90 Qualitätsmanagement und rechtliche Grundlagen HA (0%) Innovationsmanagement und Biotechnologisches HA (0%) Arbeitsrecht Arbeiten Präsentationsseminar (Poster, Vortrag in Esslingen oder in Tutorgruppe) 1 RE (-) Mikrobielle Expressionssysteme Molekulare Stammentwicklung, Biotechnologie Metabolic Engineering KL 90 Summen 1. Semester 1 Bioreaktionstechnik 4 Upstream Processing Steriltechnik, Reinraumtechnik, KL 90 Verkeimung wässriger Systeme Aufarbeitungstechnik in der Downstream KL 90 (100%) Praxis Processing Labor Aufarbeitungstechnik BE (-) Grundlagen der industriellen Zellkulturtechnik KL 60 6 Industrielle Zellkulturtechnik Mastermodul (Abschlussarbeit) Projektleiter nach dem Gentechnikgesetz und Beauftragter für biologische Sicherheit Modulnummer Anwesenheitspflicht Summen. Semester 1 Summen 1. Studienjahr 0 7 1 s. Tab. 8 s. Tab. 9 Mikrobielle Labor mikrobielle Bioprozesse 4 MP 0 (100%) Bioprozesse Seminar mikrobielle Bioprozesse 1 BE (-) Summen. Semester 1 10 Tierische Labor Tierische Zellkulturprozesse 4 BE (70%) Zellkulturprozesse Seminar Tierische 1 RE (0%) Zellkulturprozesse 11 s. Tab. 1 4 s. Tab. Summen 4. Semester 1 Summen. Studienjahr 0 RE+MP0 Kolloquium X 1 (%) 0 Masterarbeit X BE (7%) Summen. Semester 0 0 Summen 1.-. Semester 90

Fachspezifische Externenprüfungsordnung für das Masterstudienprogramm Biotechnologie, Version 1.0 Seite 6 von 6 Tabelle : Wahlpflichtteil (Module 7, 8, 11 und 1). Die zu prüfenden Personen müssen aus folgendem Angebot 4 Module auswählen. 1 4 6 Modulnummer Modulname Teilgebiet ECTS Prüfungsleistung (Gewicht) Credit- Punkte W1 W W W4 W W6 Prozessanalysen- und Simulationstechnik Prozess- und Laborautomatisierung Industrielle Biotechnologie Pharmazeutische Biotechnologie Biomedizin Immunund Gentherapie Wahlpflichtmodule aus dem Bereich Bioprozesstechnik Angewandte Simulationstechnik mit Übungen BE (-) Prozessanalysentechnik KL 60 (100%) Prozessregelung und 4 KL 90 (100%) -automatisierung Labor Automatisierungstechnik 1 BE (-) Industrielle Biotransformation 1 HA (0%) Lebensmitteltechnologie HA (40%) Nachwachsende Rohstoffe HA (40%) Bioraffinerie, Bioökonomie Wahlpflichtmodule aus dem Bereich Molekulare Biotechnologie Rekombinante Proteine Impfstoffe und RNA Impfstoffe KL 60 Drug targets in research and development 1 Medizinische Labordiagnostik mit Pathophysiologie KL 60 Omics-Technologien und funktionelle Nukleinsäuren Immun-und Gentherapie Klinische Prüfungen KL 60 Bioethik inkl. Stammzellen 1 9 Inkrafttreten Die Fachspezifische Externenprüfungsordnung tritt mit Beschluss des Senats der Hochschule Esslingen vom.01.018 am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und findet erstmalig Anwendung auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studienkohorten beginnend mit dem Jahr 018. Esslingen, den Prof. Dr. Christian Maercker Rektor