BESTELLFORMULAR GEBERIT SIGMA50 BETÄTIGUNGSPLATTE KUNDENINDIVIDUELLES PROGRAMM Bitte an Geberit Großhandelsservice Fax. Nr. 07552 934-300 grosshandels.service@geberit.com Daten Installateur Installateurskunde *Firma *Bauvorhaben/Kunde (Name) *Tel.-Nr. *Tel.-Nr. Fax.-Nr. Daten Großhandel / Auftragsgeber *Firma Tel.-Nr.: * Diese Angaben müssen zur Bearbeitung gemacht werden
Kunde stellt das Material Bild/Foto (bitte ankreuzen) auf weißem Hintergrund, gewünschtes Material: Einlegeteile/Rohlinge (Holz oder Stein)* 1 Glas Kunststoff Positiv- / Negativ- Foto Dia (schwarz/weiß oder farbig) Polaroid (schwarz/weiß oder farbig) Digitalfoto (schwarz/weiß oder farbig) Sonstiges... Größe: 13 x 14,5 cm, min 300dpi Aus urheberlichen Gründen können nur Motive aufgedruckt werden, an denen der Auftraggeber auch die Urheberrechte oder sonstige Nutzungsrechte hat. Bitte beachten Sie hierzu das Formblatt Nutzungsrechte. Holz Stein Mindestabmessungen min. 250 x 170 x 4 mm beidseitig furniert Mindestabmessungen min. 300 x 240 x 6 mm Materialstärkendes Rohling bis 1cm bis 2cm Bitte in zweifacher Ausführung Geberit stellt das Material Holzdekor (bitte ankreuzen) Dekor Stein (Z.B. Granit, Marmor, Schiefer) *1 Kirschbaum Nussbaum Kiefer Ahorn Birke Buche Sonstiges.. Erle Esche Linde Robinie Birnbaum Eiche Bezeichnung/Typ Hersteller.... Stein ist ein Naturwerkstoff, Farbe und Strukturabweichungen sind möglich Holz ist ein Naturwerkstoff, Farbe und Strukturabweichungen sind möglich. Furnier Oberfläche ist wasserfest. * 1 nicht möglich sind: - Schiefer und Marmor mit grobkörniger Struktur - Fliesen aus gebranntem Ton mit einer Materialstärke > 4mm - Fliesen mit Glasierter Oberfläche > 4mm - Einfaches Fensterglas 2
Rechtliche Hinweise 1. Zustandekommen eines Liefervertrages Geberit stellt das Material Sofern Geberit das vom Auftraggeber (Sanitärgroßhandel) gewünschte Einlegeteil bzw. das Oberflächenmaterial ( Material ) beschaffen soll, wird Geberit dem Auftraggeber nach Prüfung des Auftrages ein Angebot mit Preisangabe zukommen lassen. Ein Vertrag über die Lieferung der Betätigungsplatte(n) kommt erst mit Annahme dieses Angebotes durch den Auftraggeber zustande. Kunde stellt das Material Sofern der Auftraggeber (Sanitärgroßhandel) das Material zur Verarbeitung durch Geberit bereitstellt, hat er dieses an die von Geberit genannte Adresse auf seine Kosten einzusenden. Geberit wird nach Erhalt des eingesandten Materials die Machbarkeit der Betätigungsplattenherstellung prüfen. Sofern eine Machbarkeit gegeben ist, wird Geberit dem Auftraggeber ein Angebot mit Preisangabe zukommen lassen. Falls keine Machbarkeit gegeben ist, erhält der Auftraggeber eine entsprechende Mitteilung. Ein Vertrag über die Lieferung der Betätigungsplatte(n) kommt erst mit Annahme des Angebotes von Geberit durch den Auftraggeber zustande. Sofern dieser das Angebot nicht annimmt oder keine Machbarkeit vorliegt wird Geberit dem Auftraggeber das eingesandte Material auf dessen Kosten zurücksenden. 2. Haftung Geberit haftet für die mit dem von Geberit beschafften Material oder dem Material des Auftraggebers hergestellten und gelieferten Betätigungsplatten, insbesondere für deren Funktion, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei den von Geberit zu beschaffenden Oberflächenmaterialien handelt es sich um Unikate, bei welchen Geberit keine Gewährleistung dafür übernimmt, dass deren genaue Farbe, Struktur, etc., mit den Vorstellungen des Auftraggebers oder mit anderen, insbesondere zu einem früheren Zeitpunkt gelieferten, Betätigungsplatten übereinstimmt. Geberit haftet nicht für die eventuelle Zerstörung des vom Auftraggeber eingesandten Materials im Rahmen der Machbarkeitsprüfung oder der Herstellung der Betätigungsplatten sowie den Verlust oder der Beschädigung des Materials während des Versandes an Geberit. 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geberit Vertriebs GmbH in der aktuell gültigen Fassung. Unterschrift / Auftragsgeber 3
Hinweis und Erklärung zur Bestellung kundenindividueller Betätigungsplatten mit Aufdruck (Bilder, Fotos, usw.) 1. Rechtlicher Hintergrund Aus urheberrechtlichen Gründen können von Geberit nur solche Motive auf die Betätigungsplatten aufgedruckt werden, an denen der Endkunde auch die Urheberrechte oder sonstige Nutzungsrechte hat. Dies ist grundsätzlich nur bei selbst erstellten Motiven (Bilder, Fotos, etc.) der Fall. Nicht möglich sind jedoch Aufdrucke, welche Marken, Logos, Bilder oder Produkte von Dritten zum Inhalt haben. Beispiele hierfür sind der Aufdruck von Logos und Schriftzügen von Sportvereinen, von Bier-Marken, von Produkten anderer Hersteller, von Fotos mit Fotomodellen oder von irgendwelchen sonstigen Bildern aus dem Internet. Da Geberit als Hersteller der Betätigungsplatten mit individuellem Aufdruck bei einem Urheberrechtsverstoß neben dem Endkunden haftet, ist die nachfolgende schriftliche Erklärung des Endkunden, welcher das Motiv für den Aufdruck liefert, erforderlich. Mit dieser Erklärung können bis zu maximal 3 Betätigungsplatten mit demselben Motiv bestellt werden. Bei größeren Stückzahlen ist ein gesonderter Nachweis der Nutzungsrechte erforderlich. 2. Erklärung zu den Nutzungsrechten am Motiv Der Auftraggeber Name und Anschrift des Endkunden in Druckbuchstaben erklärt gegenüber Geberit folgendes: Beschreibung (Inhalt) des Motivs (möglichst genaue Angaben): a) Ich bin Inhaber der Urheber-, Marken- oder sonstigen Nutzungsrechte an dem oben beschriebenen Motiv, das zum Aufdruck auf die Betätigungsplatte an Geberit gesandt wurde. b) Die Betätigungsplatte mit dem Motiv wird lediglich zum privaten Gebrauch und nicht zum Weiter verkauf bzw. gewerblichen Einsatz verwendet. c) Ich stelle Geberit auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche auf einer Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Nutzungsrechten durch die von mir bestellte Betätigungsplatte mit Motivaufdruck beruhen. Unterschrift des Endkunden
Hinweis und Erklärung zur Bestellung kundenindividueller Betätigungsplatten mit Aufdruck 1. Rechtlicher Hintergrund Aus urheberrechtlichen Gründen können von Geberit nur solche Motive auf die Betätigungsplatten aufgedruckt werden, an denen der Endkunde auch die Urheberrechte oder sonstige Nutzungsrechte hat. Dies ist grundsätzlich nur bei selbst erstellten Motiven (Bilder, Fotos, etc.) der Fall. Nicht möglich sind jedoch Aufdrucke, welche Marken, Logos, Bilder oder Produkte von Dritten zum Inhalt haben. Beispiele hierfür sind der Aufdruck von Logos und Schriftzügen von Sportvereinen, von Bier-Marken, von Produkten anderer Hersteller, von Fotos mit Fotomodellen oder von irgendwelchen sonstigen Bildern aus dem Internet. Da Geberit als Hersteller der Betätigungsplatten mit individuellem Aufdruck bei einem Urheberrechtsverstoß neben dem Endkunden haftet, ist die nachfolgende schriftliche Erklärung des Endkunden, welcher das Motiv für den Aufdruck liefert, erforderlich. Mit dieser Erklärung können bis zu maximal 3 Betätigungsplatten mit demselben Motiv bestellt werden. Bei größeren Stückzahlen ist ein gesonderter Nachweis der Nutzungsrechte erforderlich. 2. Erklärung zu den Nutzungsrechten am Motiv Der Auftraggeber Name und Anschrift des Endkunden in Druckbuchstaben erklärt gegenüber Geberit folgendes: Beschreibung (Inhalt) des Motivs (möglichst genaue Angaben): a) Ich bin Inhaber der Urheber-, Marken- oder sonstigen Nutzungsrechte an dem oben beschriebenen Motiv, das zum Aufdruck auf die Betätigungsplatte an Geberit gesandt wurde. b) Die Betätigungsplatte mit dem Motiv wird lediglich zum privaten Gebrauch und nicht zum Weiter verkauf bzw. gewerblichen Einsatz verwendet. c) Ich stelle Geberit auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche auf einer Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Nutzungsrechten durch die von mir bestellte Betätigungsplatte mit Motivaufdruck beruhen. Unterschrift des Endkunden