Orientierungseinheit für Erstsemester des FB VIII

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Transkript:

Orientierungseinheit für Erstsemester des FB VIII Herzlich Willkommen!!! WS 2017/18 Prof. Dr.-Ing. Andreas Gerhard Goldmann Dekan Informieren Motivieren Inspirieren 2 1

Fachbereich VIII Maschinenbau, Veranstaltungstechnik, Verfahrenstechnik - Gliederung der Einführung 0 Vorstellung und Fragenrunde 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.1 Verwaltungseinheit, Personen, Örtlichkeiten 1.2 Schnittstelle zur anderen Verwaltungseinheiten 1.3 Studiengänge 1.4 Lehrkörper, Facheinheiten und Forschung 1.5 Labore 1.6 Beauftragte 1.7 Empfehlungen aus rechtlichen Rahmenbedingungen 1.8 Onlinepräsenz Fachbereich VIII Maschinenbau, Veranstaltungstechnik, Verfahrenstechnik - Gliederung der Einführung 2 Studium 2.1 Semesterzeiten 2.2 Allgemeine Studienstruktur 2.3 Rechtliche Studienrahmenbedingungen 2.3.1 Studienordnung 2.3.2 Prüfungsordnung 2.3.3 Modulhandbuch 2.4 Stundenplan 2.5 Belegen 2.5.1 Belegpflicht Fristen 2.5.2 Belegverfahren und Belegrücktritt 2.6 Rückmeldung 3 4 2

Fachbereich VIII Maschinenbau, Veranstaltungstechnik, Verfahrenstechnik - Gliederung der Einführung 3 Spezielle Themen 3.1 Vorpraktikum 3.2 Anerkennungen von Studienleistungen 3.3 Auslandsaufenthalte 3.4 Karrierreservice und Industriekontakte 3.5 Frauenbeauftragte 3.6 Studentische Interessensvertretung 4 Sonstiges 4.1 Familienfreundliche Hochschule 4.2 Bafög 4.3 Sport 4.4 Internationale Studenten/innen 0 Einführung Was heißt es, zu Studieren? Warum studiere ich (wirklich)? Welche Einstellung habe ich zum Studieren (wirklich)? Was erwarte ich von der Hochschule? Was erwarte ich von mir? Was erwartet die Hochschule von mir? Wie bin ich vorbereitet auf das Studieren? Welche persönlichen Rahmenbedingungen habe ich? Was wo wie will ich in 10 Jahren sein? 5 6 3

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.1 Verwaltungseinheit und Personen 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.1 Verwaltungseinheit und Personen Dekan: Prodekan: Prof. Dr.-Ing. Andreas Gerhard Goldmann Email: d8@beuth-hochschule.de Raum A 55, Haus Beuth Wöchentliche Sprechstunde für Studierende: Dienstags 11:30 12:30 Uhr und nach Vereinbarung Prof. Dr.-Ing. Paul-Ulrich Faust E-Mail: faust@beuth-hochschule.de Raum A 44, Haus Beuth Wöchentliche Sprechstunde für Studenten: http://www.beuth-hochschule.de/people/detail/309/ Studiendekan/in: Prof. Dr. Hornig Einsatzplaner: Prof. Dr.-Ing. Holger Fritz Email: fritz@beuth-hochschule.de Raum A 116 Fachbereichsrat: Vorsitz Dekan Insgesamt 9 Mitglieder, davon 5 Professoren/innen, 1 Vertreter der akademischen Mitarbeiter/innen, 1 Vertreter der sonstigen Mitarbeiter/innen, 2 Vertreter der Studenten/innen. 7 8 4

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.1 Verwaltungseinheit Personen Örtlichkeiten 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.1 Verwaltungseinheit Personen Örtlichkeiten Zentralcampus Luxemburger Straße 10 13353 Berlin/Mitte Forum Seestraße Seestraße 64 13347 Berlin Kurfürstenstraße Kurfürstenstraße 141 10785 Berlin Schwedenstraße Schwedenstraße 8 13357 Berlin Top Tegel Wittestraße 30 13509 Berlin 9 10 5

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.1 Verwaltungseinheit Personen Örtlichkeiten Standort Kurfürstenstraße 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.1 Verwaltungseinheit Personen Örtlichkeiten Standort Top Tegel 11 12 6

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.1 Verwaltungseinheit Personen Örtlichkeiten Standort Forum Seestraße 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.1 Verwaltungseinheit Personen Örtlichkeiten Standort Schwedenstraße 13 14 7

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.2 Schnittstellen zu anderen Verwaltungseinheiten Zentrale Studienberatung Team um Frau Andrea von Kopp, Tel: 4504-2020 Anmeldung im Haus Grashof, Raum C 003 E-Mail: studienberatung@beuth-hochschule.de Persönliche Beratung: montags 10:00 12:00 Uhr und mittwochs 16:00 18:00 Uhr Telefonische Beratung: dienstags 13:00 15:00 Uhr und donnerstags 10:00 12:00 Uhr Aufgaben: Beratungen zu Zulassungsvoraussetzungen Studienaufbau Studienbedingungen Studiengangwechsel 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.2 Schnittstellen zu anderen Verwaltungseinheiten Studienverwaltung (Immatrikulations- und Prüfungsamt) Die Studienverwaltung befindet sich im Hauptgebäude der Beuth Hochschule (Haus Grashof). Verwaltungstechnische Abwicklung Ihrer Bewerbung, Zulassung zum Studium, Einschreibung, Rückmeldung und Exmatrikulation Bewerbungsverfahren, zu Härtefallanträgen oder Zweitstudienbewerbungen Anträge auf Beurlaubung, Adressenänderung, Zahlung des Begrüßungsgeldes, Ausstellung des Semestertickets und der Studienunterlagen Bearbeitung von Anträgen von Gast- und Nebenhörer/innen Bearbeitung von Rückmeldungen Semesterweise Überprüfung der Studierenden nach 11 BerlHG bezüglich der endgültigen Immatrikulation Semesterweise Überprüfung der endgültig nicht bestandenen Studienleistungen (ENB) Bearbeitung aller sonstigen Exmatrikulationen (z.b. auf Antrag, wegen fehlender Krankenversicherung, Nichtrückmeldung) Leistungsüberprüfung für den Ausdruck der Abschlussprüfungszeugnisse Erstellung von Studienbescheinigungen und Zweitschriften aufgrund archivierter Unterlagen Beglaubigungen von Beuth Hochschulzeugnissen und Beuth Hochschul-Urkunden Auszahlen von Begrüßungsgeldern. 15 16 8

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.3 Studiengänge Bachelor Bachelor Maschinenbau (MB-B) mit den Schwerpunkten Konstruktion, Erneuerbare Energien und Produktionstechnik Bachelor Verfahrens- und Umwelttechnik (VU-B) Bachelor Wirtschaftsingenieur/in Umwelt und Nachhaltigkeit (WIU-B) Bachelor Screen Based Media (SM-B)(ehemals: Audiovisuelle Medien) Bachelor Theatertechnik (TT-B) Bachelor Veranstaltungstechnik und -management (VT-B) Für alle Studiengänge gilt: jeweils sieben Studienplansemester, Praxisprojekt, Kolloquium, Bachelor- Arbeit und mündliche Abschlussprüfung 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.3 Studiengänge Master Master Maschinenbau Konstruktionstechnik (MK-M) Master Maschinenbau Erneuerbare Energien (ME-M) Master Maschinenbau Produktionssysteme (MP-M) Master Veranstaltungstechnik und -management (VT-M) Master Verfahrenstechnik (PE-M) Master Wirtschaftsingenieur/in Energie- und Umweltressourcen (WIU-M) Für alle Studiengänge gilt: drei Studienplansemester, Masterarbeit und mündliche Abschlussprüfung, ggf. zzgl. Kolloquium (drittes Semester) 17 18 9

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.3 Studiengänge Studium Generale Studium Generale (ehemals Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer, AW-Fächer) Ergänzend zum Fachstudium müssen 2 Lehrveranstaltungen (Module) aus den Angeboten im Katalog des Fachbereichs I (Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften) belegt und bestanden werden. (nicht bei den Studiengängen Wirtschaftsingenieur/in Umwelt und Nachhaltigkeit sowie Wirtschaftsingenieur/in Energie- und Umweltressourcen). 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.4 Lehrkörper Facheinheiten und Forschung 48 Mitarbeiter/innen Hauptamtlicher Lehrkörper: 48 Professoren/innen inkl. 2 Honorarprof. 2 Gastdozenten und 1 Gastprofessor circa 70 Lehrbeauftragte Facheinheiten: TM, VT, EE,.. 19 20 10

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.4 Forschung 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.4 Forschung Schlauchreaktor zur Biogaserzeugung 21 22 11

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.4 Forschung Palme mit Dünnschichtzellen TechnologieTransfer Gründerwerkstatt Kooperationen/Drittmittelprojekte Netzwerk zwischen Industrie und Wirtschaft Wissenstransfer: Projekte Fachtagungen Messebeteiligung 23 24 12

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.5 Labore 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.5 Labore entdecken.. 25 26 13

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.6 Beauftragte 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.7 Rechtlichen Rahmenbedingungen RSPO 2016 Seit 1.04.2016 gilt die neue Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO 2016) 27 28 14

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.7 Rechtlichen Rahmenbedingungen RSPO 2016/ 13 Zu Beginn eines Semesters belegen die Studierenden die Lehrveranstaltungen, an denen sie im betreffenden Semester teilnehmen wollen. Belegungen sind grundsätzlich nur innerhalb der hierfür von der Hochschulleitung festgesetzten Frist (Belegzeitraum) in einem online-verfahren möglich. Am 22. März 2016 ist eine geänderte Rahmenstudien- und prüfungsordnung (RSPO 2016) als Amtliche Mitteilung Nr. 16, 2016, der Beuth Hochschule veröffentlicht worden Diese RSPO 2016 ist für alle Studierenden mit Beginn des Sommersemesters 2016 gültig und beinhaltet für Sie wesentliche Veränderungen. Sind Lehrveranstaltungen über die geplante Teilnahmezahl hinaus überfüllt, so kann die Teilnahme beschränkt werden. 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.7 Rechtlichen Rahmenbedingungen RSPO 2016/ 13 Für die Prioritäten bei der Belegung gelten folgende Regelungen: Teilnahmeberechtigt sind mit erster Priorität Studierende, die in der jeweiligen Lehrveranstaltung im betreffenden Studiengang im betreffenden Plansemester oder einem höheren Fachsemester erstmalig belegen. Danach folgen Studierende, die eine zweite Belegung der jeweiligen Lehrveranstaltung vornehmen. Danach folgen Studierende mit einer dritten und vierten Belegung. Studierende aus einem niedrigeren Fachsemester und Studierende aus anderen Studiengängen können nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt werden. Innerhalb einer Gruppe von Studierenden mit gleicher Priorität stehen die Studierenden im entsprechenden Fachsemester des Studiengangs vor Studierenden mit höherem Fachsemester und diese vor Studierenden aus niedrigeren Fachsemestern. Im Falle einer Teilnahmebeschränkung nach Abs. (5) ist durch die Lehrkraft ein geeignetes, willkürfreies Auswahlverfahren, z. B. Losverfahren, durchzuführen. Dabei sollen die Bedarfe von Studierenden mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen möglichst berücksichtigt werden. Der Bedarf ist der Lehrkraft glaubhaft zu machen. 29 30 15

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.7 Rechtlichen Rahmenbedingungen RSPO 2016/ 13 Änderungen in der RSPO 2016; 13 Belegung, Prüfungsanmeldung: Eine Belegung der Lehrveranstaltung ist, wie bisher, zur Teilnahme an einer Prüfung notwendig. Neu ist:die Belegung verpflichtet Sie nicht zur Prüfungsteilnahme. Ein Prüfungsrücktritt ist daher bei Nichtteilnahme nicht notwendig. Jedes Modul, d. h. jede Lehrveranstaltung darf vier Mal belegt werden. Das bedeutet, Sie müssen das Modul bzw. die Lehrveranstaltung im Falle mehrfacher Belegungen in der vierten Belegung erfolgreich abschließen. Anderenfalls folgt die Exmatrikulation. Dies gilt auch, wenn Sie in der vierten Belegung an der Teilnahme der Prüfungen z. B. infolge einer Erkrankung verhindert sein sollten. Weiterhin haben Sie drei Prüfungsmöglichkeiten je Modul bzw. Lehrveranstaltung. Sollten Sie in einer vierten, also letztmöglichen, Belegung eines Moduls bzw. einer Lehrveranstaltung erst den ersten oder zweiten Prüfungsversuch wahrnehmen und nicht erfolgreich abschließen, kann ein dritter Prüfungsversuch nicht mehr absolviert werden. 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.7 Rechtlichen Rahmenbedingungen RSPO 2016/ 13 Änderungen in der RSPO 2016; 13 Belegung, Prüfungsanmeldung: Die Zählung der Belegungen beginnt für alle Studierenden mit dem Sommersemester 2016. Bisher erbrachte Prüfungsversuche, auch solche, die durch Nichtteilnahme (NT) zustande gekommen sind, bleiben gültig und werden für die drei Prüfungsmöglichkeiten je Modul bzw. Unit angerechnet. Die im 13 Abs. 6 RSPO 2016 neu geregelten Prioritäten bei der Belegung können aus technischen Gründen erst zum Wintersemester 2016/17 in Kraft gesetzt werden. Im Sommersemester 2016 gelten die Prioritäten bei der Belegung gemäß 13 Abs. 8 der RSPO 2012 (Amtliche Mitteilung Nr. 10, 2013). Im Falle einer Wiederholung einer Lehrveranstaltung muss immer eine erneute Belegung durchführen werden. 31 32 16

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.7 Rechtlichen Rahmenbedingungen RSPO 2016/ 13 Studierende in Master-Studiengängen, die entsprechend 11 Abs. (6) der Ordnung über die Zugangsregelungen und Immatrikulationen an der Beuth- Hochschule für Technik Berlin (OZI) mit Auflagen zugelassen wurden, sind bei der Belegung in den durch den Dekan/die Dekanin als Auflage festgelegten Modulen zu berücksichtigen, so dass sie ihr Studium möglichst in der Regelstudienzeit plus ein Semester abschließen können. Internationale Programmstudierende haben beim Zugang zu den Lehrveranstaltungen gleiche Rechte und Pflichten wie die unter Abs. (6) genannten Studierenden und dürfen bei der Belegung nicht benachteiligt werden (Nicht-Diskriminierungsgebot der Europäischen Hochschulcharta). Werden mehrere gleiche Lehrveranstaltungen angeboten (mehrere Züge), so sollen die Teilnahmewünsche von Studierenden in Eltern-und Pflegezeit bei zeitlich befristeten Betreuungsverhältnissen bevorzugt werden. 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.7 Empfehlungen aus rechtlichen Rahmenbedingungen Zu unterscheiden: Leistungsbeurteilung einer Lehrveranstaltung Leistungsbeurteilung eines Moduls Abschlussarbeit (Bachelor, Master) Prüfungsformen: Klausuren, i.d.r. wenn LV = SU Labor-, Rechner-, Projekt- und Konstruktionsübungen wenn LV = Ü Achtung: Bei Übungen kein zweiter Prüfungszeitraum (2. PZ) i.d.r. Anwesenheitspflicht Zur Erinnerung: 2. PZ = 16.03. 31.03. bzw. 16.09. 30.09. (Samstag ist möglich) 33 34 17

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.7 Empfehlungen aus rechtlichen Rahmenbedingungen Die Hochschule unterstützt und fördert die Studenten und Studentinnen unter Berücksichtigung ihrer Eigenverantwortung bei der Erreichung der Studienziele, BerlHG 28. Dabei wirken die allg. Studienberatung, die Studienfachberater/innen, studentische Studienberater/in und der ASTA mit. Beratungen zur Förderung des Studienerfolgs: 1. Semester, Orientierungseinheit, verpflichtende Teilnahme 3. Semester, gemeinsame Studienverlaufsberatung je Studiengang 4. Semester, Studienfachberatung, verpflichtend für Studierende mit nicht erreichten Studienzielen, hier < 30 Credits Individuelle Studienverlaufsberatung, verpflichtend für Studierende mit nicht erreichten Studienzielen; hier < 30 Credits 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.7 Empfehlungen aus rechtlichen Rahmenbedingungen Laut RSPO 2016 bzw. BerlHG sind Studienberatungenvorzusehen, u.a. Studienfachberatung und der Abschluss einer Studienverlaufsvereinbarung. Diese sind verpflichtend für Studierende mit nicht erreichten Studienzielen Studierende mit nicht erreichten Studienzielen sind: Studierende die weniger als 1/3 Plan-Leistungspunkte aus den ersten drei Semestern. Studierende nach 11 BerlHG (Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte), die die Leistungspunkte des ersten Studienjahres nicht erfüllt haben. 35 36 18

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.7 Empfehlungen aus rechtlichen Rahmenbedingungen Grundlagenfächer nach Plan abschließen (andere Lehrveranstaltungen bauen darauf auf) Mathematik ist Basissprache Arbeitsgruppe suchen und Tutorien nutzen, wenn angeboten Englisch ist Sprache der Technik Angebote des Studium Generale beachten (große Nachfrage!) ein interaktives Englisch-Lernprogramm steht für alle als Moodle-Kurs bereit Bei Übungen vom ersten Tag an dabei sein Anwesenheitspflicht Sicherheitsbelehrungen am ersten Tag zwingende Teilnahme Modulbeschreibungen lesen; Hinweise über: Inhalte, Angebotshäufigkeit, Anwesenheitspflicht, Prüfungsform, Ermittlung der Modulnote wenn Modul mit mehreren Lehrveranstaltungen u.v.m. 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.7 Empfehlungen aus rechtlichen Rahmenbedingungen Zum Ende des Semesters erhalten Sie eine Studiendokumentation. Diese enthält Ihren aktuellen Leistungsstand (erfolgreich bestandene Module bzw. LVs, Anzahl der Prüfungsversuche,...) Die Studiendokumentation ist sofort komplett auf Korrektheit zu überprüfen. Ein Fehlen einer Leistungsbeurteilung oder eine fehlerhafte Leistungsbeurteilung ist sofort bis Ablauf des Semesters ggf. schriftlich in der Studienverwaltung zu reklamieren. Neben der Bibliothek der Beuth Hochschule auch TUB und HU zur Verfügung 37 38 19

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.7 Empfehlungen aus rechtlichen Rahmenbedingungen 1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.8 Onlinepräsenz: www.beuth-hochschule.de 39 40 20

1 Vorstellung des Fachbereiches VIII 1.8 Onlinepräsenz: Beuth-Hochschul-Campus-IT-Account 2 Studium 2.1 Semesterzeiten und Prüfungszeiträume 1. Prüfungszeitraum: die letzten zwei Wochen der VL-Zeit 2. Prüfungszeitraum: die letzten zwei VL-freie Wochen Bekanntmachung der Klausurtermine: auf den Internet-FB-Seiten über das Klausurinformationssystem 41 42 21

2 Studium 2.2 Allgemeine Studienstruktur Studiengang Studienordnung Prüfungsordnung Modulhandbuch Studienplansemester 2 Studium 2.2 Allgemeine Studienstruktur Es gibt folgende Arten von Modulen(Module können aus einzelnen Lehrveranstaltungen bestehen): Pflichtmodule (P), die alle absolviert werden müssen. Wahlpflichtmodule (WP), die in größerer Zahl angeboten werden und aus denen die Studierenden eine vorgegebene Anzahl gemäß Neigungen treffen müssen (i. d. R. erst in den höheren Semestern). Wahlpflichtmodule des Studium Generale(ehemals AW); fachübergreifende Lerninhalte aus dem Angebot des FB I zur interdisziplinären Erweiterung des Fachstudiums.In Ausnahmefällen können Wahlpflichtangebote zu Belegende zurückgezogen werden, wenn die Beteiligung zu gering ist. Dann muss evtl. eine neue Wahl erfolgen. Wahlmodule (W), die nach individuellem Interesse zur Erweiterung des Wissensstandes belegt werden können, aber nicht vorgeschrieben sind und die auch nicht als Wahlpflichtmodule anrechenbar sind. 43 44 22

2.3 Rechtliche Studienrahmenbedingungen 2.3.1 Studienordnung 2.3 Rechtliche Studienrahmenbedingungen 2.3.1 Studienordnung Studienplansemester Credits 1 Geltungsbereich, Begrifflichkeiten 2 Studienziele 3 Zulassungskommission, Organisationsverantwortung 4 Zugangsvoraussetzungen, Anrechnung von Studienleistungen 5 Zulassungsverfahren, Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber 6 Berücksichtigung fachlicher Vorqualifikationen 7 Gliederung des Studiums 8 Durchführung des Lehrangebots 9 Studiengangsleitung, Studienfachberatung 10 Abschlussgrad, Prüfungen 11 Inkrafttreten 45 46 23

2.3 Rechtliche Studienrahmenbedingungen 2.3.2 Prüfungsordnung 2.3 Rechtliche Studienrahmenbedingungen 2.3.3 Modulhandbuch Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich, Verhältnis zu anderen Ordnungen, Begrifflichkeiten 2 Prüfungsausschuss 3 Prüfungssprache 4 Zweck der Prüfungen 5 Bewertung der Prüfungsleistungen 6 Form der studienbegleitenden Prüfungsleistungen 7 Teilnahme an LV, Anmeldung zur Prüfung und Belegung 8 Weitere Regelungen zur Durchführung von studienbegleit. Prüfungen 9 Abschlussprüfung 10 Abschlussnote 11 Akademischer Grad 12 Master-Zeugnis, Master-Urkunde und Diploma Supplement 13 Inkrafttreten 47 48 24

2.3 Rechtliche Studienrahmenbedingungen 2.3.3 Modulhandbuch Modulbeschreibung 2.3 Rechtliche Studienrahmenbedingungen 2.3.3 Modulhandbuch Modulbeschreibung 49 50 25

2.3 Rechtliche Studienrahmenbedingungen 2.3.3 Modulhandbuch Modulbeschreibung 2 Studium 2.4 Stundenplan 51 52 26

2.5 Belegen 2.5.1 Belegpflichten Fristen Studierende des erstensemesters: 05.10.2016, 8:00 Uhr bis 19.10.2016, 24:00 Uhr Studierende ab dem zweitensemester: 15.09.2016, 8:00 Uhr bis 19.10.2016, 24:00 Uhr Für das Studium Generale (AW-Module): 05.10.2016, 00:00 Uhr bis 19.10.2016, 24:00 Uhr Beginn der LV des Studium Generale: 06.10.2016 Achtung: Bei Überlastung von Kursen kann es zu Umlagerungen kommen. 2.5 Belegen 2.5.2 Belegverfahren Hilfe Es wird einehilfe bei der Online-Belegungdurch geschulte studentische Mitarbeiter/innen im Haus Grashof unter der Treppe, neben der Cafeteria, stattfinden. Beratung zur Online-Belegung (im Studien-Info-Service, Raum C 3, Haus Grashof): Mittwoch, 28.09., 15:30-17:30 Uhr Donnerstag, 29.09., 09:30-12:30 Uhr Mittwoch, 05.10., 15:30-17:30 Uhr Donnerstag, 06.10., 09:30-12:30 Uhr Montag, 10.10., 09:00-12:30 Uhr Mittwoch, 12.10., 15:30-17:30 Uhr Donnerstag, 13.10., 09:30-12:30 Uhr Montag, 17.10., 09:00-12:30 Uhr Dienstag, 18.10., 09:30-12:30 Uhr Mittwoch, 19.10., 15:30-17:30 Uhr Termin(änderungen) unter: http://www.beuth-hochschule.de/193/. 53 54 27

2.5 Belegen 2.5.2 Belegverfahren 2.5 Belegen 2.5.2 Belegverfahren 55 56 28

2.5 Belegen 2.5.2 Belegverfahren 2.5 Belegen 2.5.2 Belegrücktritt Wiederholung zu Kapitel rechtliche Rahmenbedingungen RSPO 2016 Sie haben drei Prüfungsversuche pro Modul, keine Mindestbelegung vorgeschrieben Belegung = Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme Belegung = Anmeldungsrecht zur Prüfung Bei Überschreiten der Aufnahmekapazität kann die Teilnehmerzahl beschränkt werden (hauptsächlich bei Übungen) Studierende im Studienplansemester haben immer Priorität siehe Prioritätsregel 57 58 29

2.6 Rückmeldung Wenn Sie Ihr Studium an der Beuth Hochschule fortsetzen wollen, müssen Sie sich gegen Ende der Vorlesungszeit eines jeden Semesters innerhalb einer festgesetzten Frist zurückmelden (i.d.r. acht Wochen vor Vorlesungsende, Ankündigungen an den Info-Brettern und im Internet beachten: http://www.beuth-hochschule.de/termine/). Verspätete Rückmeldungensind nur bis vier Wochen nach Fristablauf bei Nachweis eines wichtigen Grundes für die Verspätung und gegen Zahlung einer Säumnisgebühr möglich. Unterbleibt die Rückmeldung oder kann diese wegen Fristüberschreitung nicht mehr angenommen werden, erfolgt die Exmatrikulation. Orientierungseinheit für Erstsemester des FB VIII WS 2017/2018 Prof. Dr.-Ing. Matthias Salein Beauftragter praktische Vorbildung B-TT, B-VTM Anerkennungsbeauftragter B-TT, B-VTM Auslandsbeauftragter FB VIII 59 30

3 Spezielle Themen 3.1 Vorpraktikum Warum ist ein Vorpraktikum in manchen Studiengängen notwendig? Wer hat noch offene oder noch nicht voll anerkannte Vorpraktika? Wen kann ich ansprechen und wer entscheidet? Sind die Vorschriften in allen Studiengängen gleich? Was muss ich in meinem speziellen Studiengang beachten? Welche Unterlagen geben verbindliche Informationen? Was ist mit abgeschlossenen Berufsausbildungen? Was ist, wenn mein Vorpraktikum fehlt, unvollständig ist oder nicht anerkannt wird? 3 Spezielle Themen 3.1 Vorpraktikum Ansprechpartner: Vorpraktikums-und Anerkennungsbeauftragte der einzelnen Studiengänge ( siehe Homepage FB VIII) Studienverwaltung Unterschiedlich Anforderungen der jeweiligen Studien-ordnungen beachten (Gesamtdauer, Tätigkeiten/Inhalte, vor Studienbeginn zu absolvierende Dauer, gleichwertige Berufsausbildungen) siehe Studiengangsseiten Offizielle Unterlagen immer an die Studienverwaltung (Teil der Bewerbungsunterlagen) Anerkennung des Vorpraktikum ist zulassungsrelevant! 61 62 31

3 Spezielle Themen 3.2 Anerkennungen von Studienleistungen Was bedeutet das? Wer möchte/kann sich Studienleistungen anerkennen lassen? Welche Vorleistungen können anerkannt werden? Was ist die Bedingung für eine Anerkennung? Wen kann ich ansprechen und wer entscheidet? In welchen Unterlagen ist die Anerkennung offiziell geregelt? Wann kann/muss ich die Anerkennung durchführen? Wiemache ich das? Was muss ich dazu vorlegen? 3 Spezielle Themen 3.2 Anerkennungen von Studienleistungen Ansprechpartner: Vorpraktikums-und Anerkennungsbeauftragte der einzelnen Studiengänge (siehe Homepage FB VIII) Studienverwaltung Regelungen der aktuellen Rahmenstudien-und -prüfungsordnung der Beuth HS (RSPO) zu beachten! Anerkennung vorhandenen Leistungen möglich bei: Hochschulwechsel Studiengangswechsel innerhalb der Beuth HS Berufsausbildung (nur im kleineren Umfang möglich, Vorab-Klärung mit dem Anerkennungsbeauftragten) 63 64 32

3 Spezielle Themen 3.2 Anerkennungen von Studienleistungen Bedingung: Inhaltliche und umfängliche Äquivalenz (= Gleichwertigkeit, nicht notwendigerweise Gleichartigkeit oder absolute Gleichheit!) Aktiver Antrag bei der Studienverwaltung notwendig, mit aussagefähigen Anlagen (nur bei Beuth-internem Studiengangswechsel von Amts wegen ) Antrag nur 1x möglich, innerhalb 1 Jahr nach Immatrikulation Nicht zulässig für Fächer, in denen schon ein Prüfungsversuch durchgeführt oder begonnen wurde. 3 Spezielle Themen 3.3 Auslandsaufenthalt Was bringt mir das, fachlich und persönlich? Welche studienbezogenen Arten von Auslandsaufenthalten sind möglich? Wann ist das im Studium sinnvoll? Wohinkann ich gehen und was muss ich bei meiner Wahl beachten? Wen kann ich ansprechen und wer entscheidet? Welche Fördermöglichkeiten gibt es (finanziell, organisatorisch)? Was muss ich alles bei der Vorbereitung und Durchführung beachten? Welche unerwünschten Folgen sind ggf. möglich (Studiendauer etc.)? Formular über Downloadbereich der Studienverwaltung 65 66 33

3 Spezielle Themen 3.3 Auslandsaufenthalt Internationalität heutzutage ein wichtiges Kriterium bei Berufsstart und Karriere, aber auch eine wertvolle persönliche Bereicherung Möglich als Studienaufenthalt oder auch als Auslandspraktikum Durchführung sinnvoll in höheren Semestern (auch Bedingung für finanzielle Förderung, frühestens ab 3. Studiensemester) Vorbereitungszeitminimal 1-1,5 Jahre (Klärung Ziel, Bewerbungsfristen, Learning Agreement, Förderantrag, Visum, Unterkunft, Sprachkurse, ) 3 Spezielle Themen 3.3 Auslandsaufenthalt Anerkennungder erreichten Studienleistungen möglich (Regelungen nach RSPO). Vorab-Anerkennungüber ein verbindliches sog. Learning Agreement bei Antragstellung notwendig, sinnvoll planen Zusätzliche Anerkennung des Auslandsaufenthalts als Studium-Generale- WP-Fach Interkulturelle Kompetenz möglich (nach RSPO) Liste der Partnerhochschulen(Kooperationen) der Beuth HS auf der Homepage des Akademischen Auslandsamts: Herr Dr. Borchert http://www.beuth-hochschule.de/de/partnerhochschulen/ Beachten: Hochschulsprache und Landessprache! 67 68 34

3 Spezielle Themen 3.3 Auslandsaufenthalt Diverse Förderprogramme und Stipendien: ERASMUS (Europa), Auslands-BAFöG, DAAD, Fulbright (USA), PROMOS (weltweit), Auch als sog. Free Mover ( voll eigenverantwortlich). Ansprechpartner: Auslandsbeauftragter des Fachbereichs Akademisches Auslandsamt der Beuth HS Vorpraktikums- und Anerkennungsbeauftragte der Studiengänge Weiterführende Hinweise in Informationsbroschüre des Akademischen Auslandsamts: http://www.beuth-hochschule.de/517/ Bei Studiengangwechsel Anerkennung von Leistungen ( 23 BerlHG, 35,39,40 RSPO): - intern: Anrechnung sämtlicher relevanter erbrachter Studienleistungen von Amtswegen - extern: Anrechnung auf Antrag - Antrag binnen Jahresfrist über die Studienverwaltung - Mitwirkungspflicht durch tabellarische Übersicht der Anerkennungswünsche und Beifügen der Modulbeschreibungen Prinzip der beschränkten Wiederholbarkeit von Prüfungen - ggf. Anrechnung nicht beantragter Prüfungsleistungen oder Fehlversuchen 69 Beuth Hochschule für Technik Berlin 70 35

Während des Studiums (Studienordnungen): - WP aus anderen Studiengängen gemäß Studienordnung - Antrag an den Dekan (hier: Anerkennungsbeauftragter) - Anerkennung als LV 190.108 Ausgewählte Kapitel des Maschinenbaus Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen ( 38 RSPO): - Ausbildungsberufe / Akademien / - Antrag binnen Jahresfrist über die Studienverwaltung - Mitwirkungspflicht durch Beifügen der Kompetenzbeschreibungen - Handwerksmeister LV 190.025 &.026 Betriebswirtschaftslehre / Kosten- und Investitionsrechnung - WP / P aus anderen Studiengängen oder Hochschulen als Äquivalenzen ( Räuberbelegungen ) - Antrag an den Dekan (hier: Anerkennungsbeauftragter) - ggf. Anrechnung von Fehlversuchen - Auslandsstudium - Antrag an den Dekan (hier: Auslandsbeauftragter) - ggf. bei 15 ETCS AW LV 185.063 Interkulturelle Kompetenz m. E. Beuth Hochschule für Technik Berlin 71 Beuth Hochschule für Technik Berlin 72 36

3 Spezielle Themen 3.3 Auslandsaufenthalt Was bringt mir das, fachlich und persönlich? Welche studienbezogenen Arten von Auslandsaufenthalten sind möglich? Wann ist das im Studium sinnvoll? Wohin kann ich gehen und was muss ich bei meiner Wahl beachten? Wen kann ich ansprechen und wer entscheidet? Welche Fördermöglichkeiten gibt es (finanziell, organisatorisch)? Was muss ich alles bei der Vorbereitung und Durchführung beachten? 3 Spezielle Themen 3.3 Auslandsaufenthalt Internationalität heutzutage ein wichtiges Kriterium bei Berufsstart und Karriere, aber auch eine wertvolle persönliche Bereicherung Möglich als Studienaufenthalt oder auch als Auslandspraktikum Durchführung sinnvoll in höheren Semestern (auch Bedingung für finanzielle Förderung, frühestens ab 3. Studiensemester) Vorbereitungszeit minimal ½ - 1 Jahr (Ziel, Förderantrag, Visum, Unterkunft, Sprachkurse, ) Welche unerwünschten Folgen sind ggf. möglich (Studiendauer etc.)? 73 74 37

3 Spezielle Themen 3.3 Auslandsaufenthalt Anerkennung der erreichten Studienleistungen möglich (Regelungen nach RSPO 2012). Vorab-Anerkennung über ein verbindliches sog. Learning Agreement bei Antragstellung notwendig, sinnvoll planen Zusätzliche Anerkennung des Auslandsaufenthalts als sog. AW- Fach Interkulturelle Kompetenz möglich Liste der Partnerhochschulen (Kooperationen) der Beuth HS auf der Homepage des Akademischen Auslandsamts: Herr Dr. Borchert http://www.beuth-hochschule.de/de/partnerhochschulen/ Achtung: Hochschulsprache und Landessprache! 3 Spezielle Themen 3.3 Auslandsaufenthalt Diverse Förderprogramme und Stipendien: ERASMUS (Europa), Auslands-BAFöG, DAAD, Fulbright (USA), PROMOS (weltweit), Auch als sog. Free Mover ( voll eigenverantwortlich). Ansprechpartner: Auslandsbeauftragter des Fachbereichs Akademisches Auslandsamt der Beuth HS Vorpraktikums- und Anerkennungsbeauftragte der Studiengänge Weiterführende Hinweise in Informationsbroschüre des Akademischen Auslandsamts: http://www.beuth-hochschule.de/517/ 75 76 38

3 Spezielle Themen 3.4 Careerservice und Industriekontakte 3 Spezielle Themen 3.5 Frauenbeauftragte Angelika Winter-Kriseleit Raum: Haus Beuth, Raum: 417 Email: winter@beuth-hochschule.de Tel.Nr.: (030) 4504-5419 Zentrale Frauenbeauftragte: Frau Plaumann Raum: Haus Grashof, Raum C 138 Email: plaumann@beuth-hochschule.de Tel.Nr.: (030) 4504-2393 77 78 39

3 Spezielle Themen 3.6 Studentische Interessensvertretung Sprechstunden des studentischen Studienfachberaters Herr Timm Wille während des SoSe 2016: Sprechzeiten: Dienstagvon 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Donnerstag von 15.45 bis 17.15 Uhr Ort: Haus Beuth A 112 imini-raum E-Mail: stud_sfb8beuth-hochschule.de Tel.Nr.: (030) 4504-2393 Gender- und Technik-Zentrum Gender und Diversity in Forschung/Lehre: GuTZ Forum Gender Diskurs Praktisch Lehren Digital Media & Diversity MINT-Karrieren: Hypatia-Programm/Begabtenförderung Stipendienberatung Gender Partnership-PreDoc-Phase Mädchen und Technik: Schnupperstudium Engagieren Sie sich! 79 80 40

4 Sonstiges 4.1 Familienfreundliche Hochschule http://projekt.beuth-hochschule.de/familie/tandem/ http://www.beuth-hochschule.de/mit-kind/ http://projekt.beuth-hochschule.de/familie/hochschul-elterntreff/ http://www.studentenwerk-berlin.de/kita/index.html http://www.studentenwerk-berlin.de/index.html http://www.studentenwerk-berlin.de/wohnen/woanders_ wohnen/wohnraumboerse_berlin/index.html 81 Die Angaben sind ohne Gewähr; maßgeblich sind das BMBF und das Amt für Ausbildungsförderung (hier: Studentenwerk Berlin). www.das-neue-bafög.de Beuth Hochschule für Technik Berlin 82 41

vor / mit Studienbeginn Formblatt 1 Antragsteller vor / mit Studienbeginn bis zum 4. Monat im 4. Semester Formblatt 2 Studienverwaltung Alternativ: Studienbescheinigung Formblatt 5 BAföG-Beauftragter Nachweis der Studienleistungen: nach dem dritten Semester mit 80 Cr bis zum 4. Monat des 4. Semester oder nach dem vierten Semester mit 105 Cr mit aktueller Studiendoku inkl. 2.PZ. Beuth Hochschule für Technik Berlin http://www.das-neue-bafoeg.de/de/433.php 83 Beuth Hochschule für Technik Berlin 84 42

4 Sonstiges 4.2 Bafög 4 Sonstiges 4.2 Bafög 85 86 43

4 Sonstiges 4.3 Sport Hochschulsport Mehr als 50 Sportarten im Angebot Spitzensportförderung Ausgezeichnet als Hochschule des Spitzensports Individuell abgestimmte Lernbedingungen Kooperationspartner der Olympiastützpunkte Berlin und Brandenburg Andreas Kuffner, Goldmedaille im Ruder-Achter, Olympia 2012 4 Sonstiges 4.4 Internationale Studierende Wobei wir Sie beraten können? Bei allen Fragen: - zum Aufenthaltsrecht und Kontakt mit der Ausländerbehörde, - zur Studiensituation: Wenn z. B. der Einstieg in ein schwieriges Fach Probleme zu machen droht und Sie gerne fachliche Unterstützung hätten, - zu Ihrer Wohnsituation finden Sie freundliche und kompetente Ansprechpartner/innen Wo? Haus Grashof, Raum C144 (Brücke) Tel. in den Sprechstunden: 030 4504 2354 E-Mail: kammasch@beuth-hochschule.de kleinsch@beuth-hochschule.de Sprechstunden Prof. Dr. Kammasch Montags 16.00 17:30 Uhr Mittwochs 16.00 17:30 Uhr Erstsemestereinführung Internationale Studierende im SS 2016 Freitag, den 07.10.2016 um 16:00 bis 17:30 Uhr in Haus Grashof, C 212 87 88 44