SOMMERFREIZEITEN 2015

Ähnliche Dokumente
Hinweise und Reisebedingungen des Evangelischen Jugendwerks Schwäbisch Hall

1. Reiseveranstalter (RV) 1.1 Reiseveranstalter ist der Christlicher Verein Junger Menschen Stuttgart e.v., Büchsenstr. 37, 70174, Stuttgart.

Name: Vorname: Geschlecht: [ ] männlich [ ] weiblich Geburtsdatum:.. Straße: PLZ / Wohnort: Mail-Adresse: Vegetarier: [ ] ja [ ] nein

Reisebedingungen ejw Ravensburg Wichtige Hinweise. Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer,

Wichtige Hinweise und Reisebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen und wichtige Hinweise. Wichtige Hinweise

HINWEISE UND REISEBEDINGUNGEN

Fanclub Wochenende. Termin: ab 16 Jahre Unterkunft: Evang. Waldheim Lorch

1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per oder per Telefax erfolgt,

ejw Ski- und Snowbordfreizeit für Familien, Ehepaare, Jugendliche und Einzelpersonen!

HINWEISE UND REISEBEDINGUNGEN WICHTIGE HINWEISE

Abschnitt B. Wichtige Hinweise

r WoC h e n e e rb der ev. Jugendarbeit und des CVJM in Gerlingen Februar 2017

ejw Herzliche Einladung zur Bergfreizeit 2017 Hüttentour Verwall

AGB. Reisebedingungen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN. Liebe Freizeitfreunde,

Reisebedingungen der Firma Naturreisen für blinde und sehbehinderte Menschen

Reisebedingungen Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg ( , Internet) erfolgen.

Norwegen Jahre

26. bis 29. Mai 2016 // Haufental // Laichingen

Abenteuer Schweden Jahre

Evangelisches Jugendwerk Möhringen

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

ejw freizeiten Jetzt wird s richtig bunt

FRANKENWALD TOURISMUS Service Center Reisebedingungen für Arrangements

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bitte auch Seite 2 ausfüllen und abschicken.

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

Lesen Sie diese Reisebedingungen daher bitte vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

Bitte Anmeldekarte Ausschneiden und an die jeweils angegebene Ameldeadresse Senden

Schweden !"#$%&'() CVJM Nagold Lange Straße <=>0+,("?*('='#: .#1*789+:+#;1 !"#$,(.

Reisebedingungen für Pauschalreisen (Geltung bis )

PFINGSTJUGENDTREFFEN AIDLINGEN ( )

Erlebnis Pur! Schweden

Allgemeine Reisebedingungen

Reisebedingungen der Firma Radweg-Reisen

Sehr geehrte Kunden,

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE DEUTSCHER INLANDSTOURISMUSSTELLEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisebedingungen VINJE CYCLING GbR. Oktober I. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Buchenden

Reisebedingungen der Fa. Glaser Bustouristik e.k. Sehr geehrte Kunden,

Anmeldung, Bestatigung 2. Rucktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen

Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von BIKE&FEEL gemacht wurden.

Der Deutsche ReiseVerband e.v. (DRV) empfiehlt die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen.

1. Abschluss des Reisevertrages 2. Bezahlung 3. Leistungsänderungen

REISEBEDINGUNGEN des CVJM-Landesverband Bayern e.v. und der CVJM Bayern Reise+Service GmbH

Kinderfreizeit vom für 9-13 jährige Mädchen & Jungen. Im Freizeitheim Senneheim in Bielefeld. Lust dabei zu sein?

Reisebedingungen Wüstenreise

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der

Liebe Eltern, liebe Ehrenamtliche, wir bitten um Beachtung der Allgemeinen Reisebedingungen der Evangelischen Jugend Coburg Stand: 30.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Reisebüro Dreher, Hauptstr. 50, Sohren. bei Eigenveranstaltungen

Veranstalter ist die Reisebüro Venus GmbH (im folgenden Veranstalter genannt). Alle Reisen werden vom Veranstalter gewissenhaft vorbereitet.

Snowboardcamp Silvester im Zillertal (A)

Allgemeine Geschäftsbedingungen TOUR MIT SCHANZ

Impressum. Veranstalter. Jugendreferenten. Bankverbindung. Vorsitzender. Simon Bäuerle Tel.: 07152/

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Freizeiten des SV Bad Bentheim

ejw freizeiten Jetzt gleich online anmelden!

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Brigitte Scheck Alpspitzherzl Tourismusstelle

5. Rücktritt durch den RV

Reisebedingungen Fahrt mit dem Sonderbus nach Berlin-Wittenberg

SUMMERCAMP ` AUGUST SLORKATIA _ACTION ERHOLUNG SLOWENIEN &KROATIEN

Ihre Reiseveranstalter für Gruppen- Und Individualreisen 9. ANMELDUNG VON MÄNGELN, BESCHWERDEN, KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN 10.

Reisebedingungen des CVJM-Landesverband Bayern e.v. und der CVJM Reise+Service GmbH

R E I S E B E D I N G U N G E N

1.1 - Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

ANMELDUNG ZUR GRUPPENREISE

Teilnahmebedingungen der Evangelischen Jugend

REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALANGEBOTE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS VERANSTALTEN VON REISEN. MANGO Tours Reiseveranstaltungs GmbH, Aachener Straße 7 (Innenhof), Köln

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisevermittlers

UNSERE FREIZEITEN DIE QUALITÄTSMERKMALE

Reisebedingungen BDKJ Ferienwelt Diözese Rottenburg-Stuttgart. Liebe Reiseteilnehmerin, lieber Reiseteilnehmer,

Allgemeinen Reisebestimmungen

ejw freizeiten Jetzt wird s richtig bunt

Allgemeine Bedingungen der Magic Vibes Tours and Services cc für die Durchführung von Touren in Namibia

Länderspielreise 12./13.Juni 2015 zur EM Qualifikation Gibraltar Deutschland in Faro (Portugal)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Tätigkeit des Besucherzentrums Hoheward (BZH) als Reiseveranstalter

REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE

Wichtige Hinweise für Freizeiten

geniale Freizeiten Freizeiten -

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Reiseveranstalter

Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Tätigkeit des Besucherzentrums Hoheward (BZH) als Reiseveranstalter

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Conzepta GmbH Reisevermittler: MS6 Reisegesellschaft mbh, Klagenfurt

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

1. Abschluss des Reisevertrages; Verpflichtungen der Buchungsperson

Vorwort. 1. Anmeldung und Zahlungen. 2. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen

Diese freizeit ist wie Urlaub mit Gott! *

geniale freizeiten Vielen Dank für Ihre freundliche Unterstützung:

Teilnahmebedingungen für Freizeiten des CVJM Altdorf e.v.

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises, am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90 % des Reisepreises.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Jordanien-Pur 1. Abschluss des Reisevertrages

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. marbet Marion & Bettina Würth GmbH & Co. KG für die Vermittlung von Reiseleistungen

Die nachstehenden Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für den Reiseveranstalter

Reisebedingungen für Pauschalangebote der Firma Knorr-Reisen. Sehr geehrte Kunden,

in Tygegården (Schweden)

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

R E I S E B E D I N G U N G E N FÜR PAUS C H A L R E I S E N

Allgemeine Geschäftsbedingungen STERNENSCHWESTER SEMINAR - REISEN FÜR FRAUEN

Allgemeine Reisebedingungen der Rüdesheim Tourist AG

Transkript:

SOMMERFREIZEITEN 2015

Sommer, Sonne und nette Leute! Genau das wünscht man sich für seine Ferien, und so soll es auch sein. Um dies zu erleben, gibt es wieder eine gute Mischung an Freizeitangeboten. Fern oder nah; sportlich und relaxt, vertraut oder neu, für jeden dürfte etwas dabei sein. Neben den vielfältigen Programmangeboten ist auch Zeit, Gott, die Bibel und dem Glauben auf unterschiedliche Weise zu begegnen. Unsere erfahrenen Freizeitleiter und Mitarbeiter wollen ihren Glauben mit Euch teilen und auf den Freizeiten jede Menge Spaß mit Euch haben. So kann auch der Sommer 2015 für Dich ein unvergessliches Erlebnis werden, darum heißt es jetzt auswählen, anmelden und dabei sein! Dein Freizeitteam des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Crailsheim. Inhaltsverzeichnis Genau dies wünscht man sich für seine Ferien, und so soll es auch sein. Konficup 4 Um dies zu erleben, gibt es wieder eine gute Mischung an Freizeitangeboten. Fern Wogele oder nah; Woche sportlich gemeinsamen und relaxt, Lebens vertraut oder neu, für jeden dürfte etwas dabei sein. 5 Taizé 6 Neben Jungschartag den vielfältigen Programmangeboten ist auch Zeit, Gott, die Bibel und dem Glauben 7 auf unterschiedliche Weise zu begegnen. Unsere erfahrenen Freizeitleiter und Mitarbeiter Jugendcamp 8 wollen ihren Glauben mit Euch teilen und auf den Freizeiten jede Menge Spaß mit Euch haben. Töff on Tour 2015 8 35. Evangelischer Kirchentag 9 So kann auch der Sommer 2015 für Dich ein unvergessliches Erlebnis werden, darum heißt Konficamp 2015 10 es jetzt auswählen, anmelden und dabei sein! Teencamp 2015 11 Dein Active-Camp Freizeitteam des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Crailsheim. 12 Sommer-Erlebnistage in Crailsheim 13 Jungscharlager Auf Winnetous Fährte 14+15 Südfrankreich Argelès-sur-Mer 16 Midnight-Indiaca-Turnier 17 Reisebedingungen 18-22 Kann ich einen Zuschuss beantragen? 23 Impressum Reiseveranstalter Buchung und Info Evangelisches Jugendwerk Bezirk Crailsheim, Bergwerkstraße 3, 74564 Crailsheim Telefon 07951 27878-10, Telefax 07951 27878-20, E-Mail info@ejcr.de Abkürzungsverzeichnis MTS... Mithilfe bei Tisch und Spüldiensten VPS... VollPenSion U... Unterkunft HPV... HaftPflichtVersicherung Bezirksjugendreferenten: Sascha Wiebusch, Miriam Probst 1. Vorsitzender: Michael Baumann Bankverbindung: Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim, Konto 55811, BLZ 622 500 30, IBAN DE37 6225 0030 0000 0558 11, BIC SOLADES1SHA Gesamtherstellung: Druckerei Klunker & Ewald, Crailsheim, Auflage: 3000 2 3

Konficup Wogele Woche gemeinsamen Lebens Hast Du Lust, eine Freizeit zu erleben bei der Du nicht weit fahren musst? Die auch noch während deiner Schul- oder Arbeitszeit stattfindet? Dann ist das Wogele genau richtig! Wir werden eine Woche lang gemeinsam leben, essen, chillen, lernen, Spaß haben und Zeit mit Gott verbringen. Dabei kann jeder seinen normalen Tagesplan beibehalten und zusätzlich Spaß und Action haben! Das Wogele ist für jeden der gern Gemeinschaft hat, sein Leben teilt, schon immer mal wissen wollte wie es ist, in einer WG zu leben oder dem es daheim einfach zu langweilig ist. Sei dabei und erlebe die spannendste normale Woche des Jahres! Konficup im Kirchenbezirk Crailsheim heißt: ein Konfirmanden Fußball-Turnier speziell für Konfirmanden (alle die 2015 konfirmiert werden) wir belegen die Großsporthalle von 10 bis 15 Uhr werden im Turniermodus Mannschaften aus dem ganzen Kirchenbezirk gegeneinander antreten für Getränke und das leibliche Wohl ist gesorgt der Sieger unseres Konficups darf zu den württembergischen Meisterschaften fahren - der Gewinner von dort fährt zu den deutschen Meisterschaften Mach mit! Die Anmeldung erfolgt über Deine Konfigruppe. Sprecht Eure Konfimitarbeiter drauf an. Ansprechpartner im Evangelischen Jugendwerk Bezirk Crailsheim ist Bezirksjugendreferentin Miriam Probst: Telefon 07951 27878-12 oder miriam@ejcr.de Termin: Samstag, 28. Februar 2015 Großsporthalle Crailsheim Teilnehmer: Konfirmanden, die 2015 konfirmiert werden Leitung: Miriam Probst und Team Termin: 08. bis 14. März 2015 Evangelisches Jugendwerk, Bergwerkstraße 3, 74564 Crailsheim Jeder ab 15 Jahren Leitung: Patrick Schneider Leistungen: VPS, MTC, U, Programm Plätze: 18 35,00 Euro 4 5

Taizé Zutiefst im Menschen liegt die Erwartung einer Gegenwart, das stille Verlangen nach Gemeinschaft. Vergessen wir es nie, das schlichte Verlangen nach Gott ist schon der Anfang des Glaubens. Frère Roger Jungschartag Eine Woche Gott erleben. Eine Woche Gemeinschaft mit vielen anderen Menschen aus anderen Nationen erfahren. Eine Woche gelebte Ökumene. Eine Woche für Jugendliche, junge Erwachsene, und viele mehr Das beschreibt eine Woche Taizé. Wir fahren als Gruppe in der Woche nach Ostern gemeinsam zur Communauté de Taizé, um dort bei den Brüdern von Taizé eine Woche mit zu leben und uns international auszutauschen. Das Jugendtreffen in Taizé ist geprägt von Gemeinschaft und friedlichem Miteinander. Wir wollen uns auf die Spuren von Klekih- Petra machen und erkunden was im Wilden Westen so los ist Die Great Western Railway will eine Zugstrecke, um das Land der Apachen bauen, doch einige Schurken versuchen die Strecke kürzer zu bauen und das Ersparte in die eigene Tasche zu stecken. Schaffen wir das zu verhindern? Der Jungschartag ist das Jungschar-Jahresevent, mit großem Spiel quer durchs Land, spannendem Gottesdienst und viel Spaß und Aktion. Termin: 05. bis 12. April 2015 Taizé, Frankreich Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 29 Jahren Leitung: Sascha Wiebusch und Christine Müller Leistungen: VPS, U in Zelten, MTS, Austausch und Begleitung in der eigenen Gruppe Plätze: 16 215,00 Euro Termin: Samstag, 9. Mai 2015 Kinder von 7 bis 13 Jahren Leitung: Sascha Wiebusch und Team Meldet Euch gemeinsam als (Jungschar-)Gruppe zum Jungschartag an und seid dabei, wenn wir in den Wilden Westen aufbrechen um Abenteuer zu erleben und neue Bekanntschaften zu machen. 6 7

Jugendcamp Für alle Jugendgruppen, Jungenschaften, Teen-Kreise im Kirchenbezirk Crailsheim gibt es ein Angebot der besonderen Art: Das Jugendcamp über Pfingsten. Vom 22. Mai bis 25. Mai heißt es: Zelte aufschlagen und das Lagerleben so richtig genießen. Hinter dem Jugendcamp verbergen sich unter anderem 3 Tage zelten, auf dem Lagerfeuer kochen, am Lagerfeuer singen, Sportturniere, eine gemeinsame Bibelarbeit, Morgenandachten, gemeinsames Brunchen, Gottesdienst feiern und Zeit mit der Gruppe verbringen. Zu diesem Camp gehört, dass jede Gruppe sich selbst versorgt, darüber hinaus Aktionen mit anderen unternimmt und viel Spaß, Action und genug Pausenzeiten auf der Tagesordnung stehen. Die Organisation und Koordination läuft im Jugendwerk zusammen. Ansprechpartner im Evangelischen Jugendwerk Bezirk Crailsheim ist Bezirksjugendreferentin Miriam Probst: Telefon 07951 27878-12 oder E-Mail: miriam@ejcr.de Termin: 22. bis 25. Mai 2015 Töff on Tour 2015 35. Evangelischer Kirchentag damit wir klug werden unter diesem Motto findet vom 3. bis 7. Juni 2015 der 35. Deutsche Evangelische Kirchentag in Stuttgart statt. Über 100.000 Menschen jeden Alters, unterschiedlicher Religionen und Herkunft kommen in unsere Landeshauptstadt um miteinander ein Fest des Glaubens zu feiern und über die Fragen der Zeit nachzudenken und zu diskutieren. Eingeladen ist jede und jeder unabhängig von Taufschein, Gesangbuch, Alter, Einkommen oder Bildungsgrad. Kirchentag heißt spannende Diskussionen, spirituelle Höhepunkte, einen Austausch zwischen den Konfessionen und Religionen, Kunst, Theater, Musik und vieles mehr. Die Veranstaltungen des Kirchentages sind so vielfältig wie das religiöse und gesellschaftliche Leben: Sie greifen soziale, ethische und politische Themen auf, stellen Fragen nach der gerechten Gestaltung einer globalisierten Welt, der Bewahrung der Schöpfung und der Würde des Menschen. Um den Kirchentag gemeinsam zu erleben bietet der Kirchenbezirk Schwäbisch Hall in Kooperation mit den Jugendwerken Hall und Crailsheim die Vermittlung der Teilnehmerkarten und der Unterkunft in einem Gemeinschaftsquartier an. Das Töff (Traktor mit großem Bauwagen) ist im Kirchenbezirk Crailsheim wohl nicht mehr wegzudenken. Jährlich werden über 200 Kinder in verschiedenen Kirchengemeinden durch unser Töff-Team in den Pfingstferien erreicht und mit einem spannenden Programm begeistert. Weitere Informationen: Telefon 07951-27878-0, E-Mail: info@ejcr.de Termin: 25. bis 30. Juni 2015 in verschiedenen Kirchengemeinden des Kirchenbezirks Crailsheim Mädchen und Jungen von 7 bis 13 Jahren Leitung: Sascha Wiebusch und Team Leistungen: Programm des Kinderbibeltags und benötigtes Material kostenlos Termin: 03. bis 07. Juni 2014 Großbereich Stuttgart Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahren Leitung: Susanne Mayer Leistungen: Eigenanreise, Kirchentag, bei Gemeinschaftsquartier inkl. Frühstück Preise: normale Dauerkarte 98 plus Gemeinschaftsquartier 21 ermäßigte Dauerkarte 54 plus Gemeinschaftsquartier 21 für Teilnehmende bis 25 J., Azubis, Studierende, Menschen mit Behinderung Förderkarte 28 plus Gemeinschaftsquartier 21 für Menschen, die Grundsicherung beziehen Familienkarte 158 plus Gemeinschaftsquartier 42, für Eltern(-teile) mit Kindern bis 25 Jahre Anmeldung bis 10. März 2015 direkt über die Kirchentagsregionenverantwortliche Susanne Meyer: Telefon 07906 251, E-Mail ev.pfarramt.obersteinach@gmx.de 8 9

Konficamp 2015 Teencamp 2015 Moin Moin! Wir starten durch und fahren für 10 Tage auf Hallig Hooge, an die wunderschöne Nordseeküste. Auf unserem Campingplatz erwarten Dich coole und erfrischende Aktionen. Gute Gemeinschaft, Zeit zu chillen, die Nordsee zu genießen, leckeres Essen, eine Wattwanderung und ein Ausflug aufs Festland stehen auf dem Programm. Auch werden wir uns über den Glauben austauschen und Gott näher kennenlernen. Finde es selbst heraus und sei dabei wenn es heißt Yes, we camp! Vom 3. bis 5. Juli laden wir alle Konfigruppen zum Konficamp ein. Wir werden für ein Wochenende die größte Zeltstadt im Kirchenbezirk Crailsheim aufbauen. Konficamp heißt: zwei Nächte im Zelt, fetziges Programm, Nachtcafé, Gottesdienst, Workshops und vieles mehr. Dies ist die Gelegenheit für Dich als Konfirmand/in, andere Konfirmanden kennen zu lernen und vor allem viel Spaß zu haben und gemeinsam über den christlichen Glauben nachzudenken. Konficamp ist einfach Kult! Wenn Du schon konfirmiert bist, aber trotzdem dabei sein möchtest, dann melde Dich doch entweder bei Deinem Pfarrer vor Ort als Mitarbeiter, oder als Mitarbeiter im Evangelischen Jugendwerk. Ansprechpartner im Evangelischen Jugendwerk Bezirk Crailsheim ist Bezirksjugendreferentin Miriam Probst: Telefon 07951 27878-12 oder E-Mail miriam@ejcr.de Termin: 03. bis 05. Juli 2015 Ellrichshausen Alle Konfirmanden, die 2016 konfirmiert werden Leitung: Miriam Probst und Team Termin: 07. bis 16. August 2015 Hallig Hooge, Nordsee Mädchen und Jungen von 14 bis 18 Jahren Leitung: Miriam Probst und Team Leistungen: Hin- und Rückfahrt mit Bus, U in Zelten, VPS, MTS, HPV, Programm Plätze: 30 329,00 Euro (Frühbucherpreis bis 30. April 2015 319,00 Euro) 10 11

Active-Camp Sommer-Erlebnistage in Crailsheim Nach der genialen Premiere 2014 gehen wir im Sommer 2015 in die zweite Runde der Kinder-Erlebnistage! Sei mit dabei, um mit 34 anderen Kindern ein mitreißendes Programm mit Spiel, Spaß und spannenden Geschichten über Gott und die Welt zu erleben. Außerdem gibt es zur Stärkung täglich ein leckeres Frühstück, Mittag- und Abendessen. Fünf Tage voller Abwechslung und Abenteuer in und um das Crailsheimer Jugendwerk warten auf Dich. Hast Du Spaß an Bewegung und willst Dich dabei so richtig auspowern? Willst Du beim Klettern und Wandern die Berge bezwingen und Dich danach am See entspannen? Dann komm mit uns aufs Active-Camp ins Allgäu! Genieß gemeinsam mit uns und den anderen Teilnehmern fünf Tage Action, Entspannung und Gemeinschaft. Außerdem wollen wir Gott mit interessanten Andachten und Bibelarbeiten weiter kennenlernen und näherkommen. Wir freuen uns auf Dich! Termin: 06. bis 10. August 2015 Füssen im Allgäu Jugendliche von 15 bis 18 Jahren Leitung: Katinka Landes, Louisa Zwerger und Team Leistungen: Hin- und Rückfahrt, U in Zelten, VPS, MTS, HPV, Programm Plätze: 15 215,00 Euro Ab 7.30 Uhr sind wir im Jugendwerk für Dich da. Offizieller Start, auch für alle Langschläfer ist das gemeinsame Frühstück um 8.30 Uhr. Danach erwartet Dich ein buntes Programm mit Spiel, Spaß und spannenden biblischen Erlebnissen. Nach dem gemeinsamen Abendessen verabschieden wir Dich um 18.30 Uhr nach Hause. Einen größeren Ausflug wollten wir auch zusammen erleben. Wohin es geht, bleibt noch eine Überraschung. Warte nicht zu lange mit der Anmeldung, 35 Plätze sind schnell belegt. Termin: 31. August bis 04. September 2015 Evangelisches Jugendwerk, Bergwerkstraße 3, 74564 Crailsheim Kinder von 7 bis 12 Jahren Leitung: Michael und Heidi Baumann und Team Leistungen: VPS, Programm, ein Tagesausflug Plätze: mind. 20 / max. 35 59,00 Euro Hinweis: Die An- und Abreise erfolgt eigenständig und ist nicht im Preis enthalten. 12 13

Jungscharlager Auf Winnetous Fährte Hast Du Lust auf spannende und unvergessliche Ferientage? Zehn Tage lang Irgendwo im Wilden Westen mit über 80 anderen Kindern viel Spaß Auf Winnetous Fährte zu haben. Dann ist unser Jungscharlager in Rötenbach bei Bartholomä genau das Richtige für Dich. Hier kannst Du mit Deinen Freunden / Freundinnen Abenteuer pur erleben und neue Freundschaften schließen. Unser abwechslungsreiches Programm bietet Dir Spiel, Spaß, und Lagerfeuer auf und um den Lagerplatz herum. Wir wollen miteinander viel unternehmen. Eine 2-Tages- Tour, Sportturniere, Kreatives und vor allem darf die Musik nicht fehlen. Dabei begeben wir uns auf Winnetous Fährte und erleben was Winnetou und Old Shatterhand mit Gott und Jesus zu tun haben. Damit wir bestens versorgt sind, haben wir ein super Küchenteam. Die Nacht verbringen wir in Zelten oder unter freiem Himmel jeweils auf Feldbetten. Die Zeltgruppen umfassen 8 bis 10 Jungen oder Mädchen plus 2 Mitarbeitende. Bist Du dabei? Wir freuen uns auf die Tage mit Dir! Termin: 20. bis 29. August 2015 Rötenbach bei Bartholomä Mädchen und Jungen von 9 bis 13 Jahren Leitung: Sascha Wiebusch und Team Leistungen: Hinfahrt mit dem Bus, U in Zelten, VPS, MTS, HPV, Programm Plätze: 100 145,00 Euro Bis 4 Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl: 60 Personen. 14 15

Südfrankreich Argelès-sur-Mer Midnight-Indiaca-Turnier Urlaub, wie man ihn sich schöner nicht vorstellen kann: Sommer, Sonne und Meer, ein cooles Programm und Urlaubsfeeling mit tollen Menschen! Am Fuße der Pyrenäen, nahe der Grenze zu Spanien und in Frankreichs sonnenreichster Gegend liegt das Städtchen Argelès-sur-Mer. Nur wenige Gehminuten von diesem lebendigen Badeort entfernt befindet sich unser Campingplatz, direkt am 7 km langen Sandstrand, der zu einem der saubersten des Mittelmeeres zählt. Neue Freunde kennenlernen, das französische Leben entdecken, Freiheit spüren, unvergessliche Stunden am Strand und stimmungsvolle Ausgelassenheit erleben, Gespräche über Gott und die Welt führen und in guter Gemeinschaft viel Neues über den Glauben erfahren. Action, Fun, Ausflüge, darunter auch eine Bootsfahrt, bereichern unser Programm genauso wie kreative Workshops und zahlreiche sportliche Aktivitäten, wie z. B. Beachvolleyball und Ocean-Kajak. Zusätzlich besteht die Möglichkeit an einem Stadtausflug nach Barcelona (20 Euro extra) teilzunehmen. Alle diese Specials machen unsere Freizeit zu einem unvergesslichen Erlebnis und lassen uns schnell zu einer bunten Gemeinschaft zusammenwachsen. Das Indiaca-Turnier findet in diesem Jahr zum 16. Mal statt. In Kooperation mit der Kirchengemeinde Satteldorf steht ein sportlicher Abend auf dem Programm. Verschiedene Mannschaften aus dem ganzen Kirchenbezirk und darüber hinaus treten gegeneinander an von Konfirmanden, über Sommerfreizeitteams, Freunde, Klassenkameraden, Junge und Ältere gespielt wird in Fünfer-Teams. Lass es Dir keinesfalls entgehen! Lust bekommen? Dann melde Dich gleich an. Wir freuen uns auf Dich! Termin: 03. bis 11. September 2015 Teilnehmer: 21 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren Leitung: Margret Wackler, Matthias Jag und Katharina Wackler Leistungen: Hin- und Rückfahrt im modernen Reisebus, U in Steilwandzelten mit Betten, MTS, VPS, HPV, Programm 299,00 Euro (Frühbucherpreis bis 30. April 2015 289,00 Euro) Termin: Freitag, 13. November 2015, 19.00 Uhr Sport- und Festhalle Satteldorf alle, die Indiaca spielen wollen Startgebühr pro Team 5,00 Euro Anmeldungen und weitere Informationen: E-Mail info@ejcr.de 16 17

Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden Wichtigen Hinweise und Reisebedingungen, mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen nachstehend TN (Teilnehmerin/Teilnehmer) genannt und uns nachstehend RV (Reiseveranstalter) genannt abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der 651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus. Wichtige Hinweise 1. Reiseveranstalter (RV) 1.1 Reiseveranstalter ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Crailsheim, Bergwerkstr. 3, 74564 Crailsheim als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg. 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt. 4. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind sofern nichts anderes angegeben ist die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen (siehe unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt. 5. Versicherungen Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte Leistungen. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. 6. Fahrt Die Reisen führen wir wenn nichts anderes vermerkt ist jeweils ab Crailsheim durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. 7. Reiseausweis Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein. 8. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. 9. Reisepreissicherung Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, das Evangelische Jugendwerk Bezirk Crailsheim wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Crailsheim. Reisebedingungen 1. Anmeldung/Vertragsschluss/ Verpflichtungen der Buchungsperson 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. b) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden. c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. d) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von mitreisenden TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. e) Der TN wird darauf hingewiesen, dass bei sämtlichen Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. 1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht. 1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) Zahlungspflichtig buchen bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons Zahlungspflichtig buchen begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande. 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den Wichtigen Hinweisen im Prospekt sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden. 2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu 18 19

den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften ), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1. Der Reisepreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 3.3. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters. 3.4. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten. 4. Rücktritt der/des TN 4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu: Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 ) vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige ( 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/ Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Sorgeberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.b. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat. 20 21

9. Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind. 10. Verjährung, Datenschutz 10.1. Ansprüche des TN nach den 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1. und 10.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen. 11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2013 Reiseveranstalter ist: Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Crailsheim, welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Crailsheim wird vertreten durch den Vorsitzenden Michael Baumann und ist erreichbar über die unten stehende Korrespondenz-Adresse. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Crailsheim Bergwerkstraße 3, 74564 Crailsheim Telefon 07951 278 8-10 Telefax 07951 27878-20 Kann ich einen Zuschuss beantragen? Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplans Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien Zuschüsse, um in Freizeitheimen und Zeltlagern der Jugendverbände einen Erholungsurlaub verbringen oder an Jugendgruppenfahrten teilnehmen zu können. Die staatliche Zuwendung beträgt pro Tag und Teilnehmer bis zu 7,50. Das Bruttoeinkommen eines Haushaltes setzt sich zusammen aus Löhnen und Gehältern, Entgeltersatzleistungen der Agentur Arbeit, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietungen und Verpachtungen. Kindergeld wird nicht dazugerechnet. Aus der Tabelle können Sie ersehen, ob Sie einen Zuschuss aus dem Landesjugendplan erhalten können (die Einkommensgrenzen in Klammer sind für Beamte): Ehepaar/Lebensgemeinschaft: Anzahl der Personen: Einkommensgrenze bis: 3 Personen 2.327,00 (2.188,00) 4 Personen 2.630,00 (2.472,00) 5 Personen 2.932,00 (2.756,00) 6 Personen 3.235,00 (3.040,00) 7 Personen 3.538,00 (3.324,00) 8 Personen 3.840,00 (3.608,00) 9 Personen 4.143,00 (3.892,00) Alleinerziehend: Anzahl der Personen: Einkommensgrenze bis: 2 Personen 1,689,00 (1.589,00) 3 Personen 1.992,00 (1.873,00) 4 Personen 2.294,00 (2.157,00) 5 Personen 2.597,00 (2.441,00) 6 Personen 2.899,00 (2.725,00) 7 Personen 3.202,00 (3.009,00) 8 Personen 3.505,00 (3.293,00) 9 Personen 3.807,00 (3.577,00) Falls Sie einen Antrag stellen möchten, kreuzen Sie bitte auf der Reiseanmeldung das Feld Antrag auf Zuschuss an. 22 23

Buchung m Wogele m Taizé m Active Camp m Teencamp m Jungscharlager m Sommer-Erlebnistage m Südfrankreich (Bitte gewünschte Freizeit ankreuzen) Name, Vorname: Straße: PLZ, Telefon: Handy: E-Mail: Geburtsdatum: Sonstiges (Lebensmittelunverträglichkeiten, Allergien, Zeltwünsche): Antrag auf Zuschuss m ja m nein Vegetarier/in m ja m nein Datum, Unterschrift des Teilnehmers Datum, Unterschrift beider Sorgeberechtigter Mit der Unterschrift werden die Reisebedingungen anerkannt! Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Freizeit zum Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen des Evang. Jugendwerks Bezirk Crailsheim gefertigt werden, stimme ich zu.