SAACKE Code of Conduct Lieferanten und Business Partner

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Transkript:

SAACKE Code of Conduct SAACKE GmbH 05/2017 1 7

Inhalt VORWORT... 3 1. ANWENDUNGSBEREICH... 3 2. UNTERNEHMERISCHE VERANTWORTUNG... 3 Menschenrechte... 4 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung... 4 Vereinigungsfreiheit... 4 Produktsicherheit... 4 Sicherheit am Arbeitsplatz und Arbeitszeiten... 4 Mindestlohn... 4 3. UMWELT- UND KLIMASCHUTZ... 5 Einhaltung rechtlicher Vorgaben... 5 Energie- und Ressourceneffizienz steigern... 5 Schaffung und Anwendung von Umweltmanagementsystemen... 5 4. TRANSPARENTE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN... 5 Vermeidung von Interessenskonflikten... 5 Korruptionsverbot... 5 Geschenke, Bewirtungen und Einladungen... 5 Staat als Kunde und Umgang mit Behörden... 6 Berater und Vermittler... 6 5. FAIRES MARKTVERHALTEN... 6 Freier Wettbewerb... 6 Exportkontrolle... 6 Geldwäsche... 6 Geschäftsinformationen... 6 6. SCHUTZ VON DATEN, GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN UND UNTERNEHMENSVERMÖGEN... 7 Datenschutz... 7 Schutz von Know-how, Patenten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen... 7 Umgang mit Unternehmensvermögen... 7 Sicherheit der internationalen Lieferkette... 7 7. RECHTSFOLGEN BEI VERSTÖSSEN GEGEN DEN SAACKE CODE OF CONDUCT FÜR LIEFERANTEN UND BUSINESS PARTNER... 7 SAACKE GmbH 05/2017 2 7

VORWORT SAACKE ist ein global tätiges Unternehmen und einer langen Tradition. Als ein solches Unternehmen trägt SAACKE unternehmerische Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Gesellschaftern und der Öffentlichkeit sowie gegenüber der Umwelt. Zu dieser unternehmerischen Verantwortung gehört, dass SAACKE sich jederzeit und überall an geltende Gesetze hält, ethische Grundwerte respektiert und nachhaltig handelt. SAACKE ist dem Global Compact der Vereinten Nationen verpflichtet und macht sich dessen zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Anti-Korruption zu eigen. Außerdem befolgt SAACKE die in den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Arbeitsstandards. Schließlich hat sich SAACKE mit dem Code of Conduct für die Mitarbeiter selbst verbindliche Leitlinien für verantwortungsvolles Handeln auferlegt. 1. ANWENDUNGSBEREICH Entsprechend der von SAACKE verfolgten Strategie zur Einhaltung ethischer Grundsätze im geschäftlichen Umfeld erwartet SAACKE, dass auch Lieferanten (d.h. jeder Vertragspartner, der SAACKE mit Waren, Materialien oder Dienstleistungen versorgt) und Business Partner (dazu zählen Geschäftspartner mit Mittler- oder Repräsentationsfunktion, die im Interesse oder Auftrag von SAACKE vertriebsunterstützend tätig sind, wie z.b. Berater, Vermittler, Handelsvertreter, Vertragshändler/Importeure, Jointventure- und Konsortialpartner etc.) sowie deren Mitarbeiter verantwortungsvoll handeln und sich den in diesem SAACKE Code of Conduct für aufgeführten Grundprinzipien verpflichten. Sofern die Lieferanten oder Business Partner im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit SAACKE Dritte (z.b. Subunternehmer oder Vertreter) beauftragen, erwartet SAACKE, dass sich diese Dritten ebenfalls den in diesem SAACKE Code of Conduct für Lieferanten und Business Partner festgelegten Grundprinzipien verpflichten. SAACKE behält sich das Recht vor, im Einzelfall die Einhaltung der im Nachgang genannten Anforderungen beim Lieferanten oder Geschäftspartner durch Experten nach vorheriger Ankündigung und in Anwesenheit von Vertretern des Geschäftspartners, zu den regulären Geschäftszeiten und im Einklang mit dem jeweils anwendbaren Recht, insbesondere unter Beachtung der Datenschutzgesetze, vor Ort zu prüfen. 2. UNTERNEHMERISCHE VERANTWORTUNG Aus der unternehmerischen Verantwortung für SAACKE ergibt sich die Verpflichtung zur Einhaltung des Rechts und aller geltenden Gesetze. SAACKE erwartet von Lieferanten und Business Partnern insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien: SAACKE GmbH 05/2017 3 7

Menschenrechte Die von SAACKE achten und schützen die weltweit geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte als fundamentale und allgemeingültige Vorgaben. Dazu zählt insbesondere auch, dass die Lieferanten und Business Partner von SAACKE weder Zwangsarbeit noch Kinderarbeit einsetzen. Die Lieferanten und Business Partner beachten die in den ILO-Konventionen 138 und 182 festgelegten Vorschriften zum gesetzlichen Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern. Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Die von SAACKE diskriminieren niemanden aufgrund von ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Vereinigungsfreiheit Das Grundrecht aller Mitarbeiter, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu bilden und ihnen beizutreten, wird anerkannt. Wo dieses Recht durch lokale Gesetze beschränkt ist, sollen alternative, gesetzeskonforme Möglichkeiten der Arbeitnehmervertretung gefördert werden. Produktsicherheit Die von SAACKE beachten alle jeweils anwendbaren produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften und Vorgaben, insbesondere die gesetzlichen Vorgaben betreffend die Sicherheit, Kennzeichnung und Verpackung von Produkten sowie die Verwendung gefährlicher Stoffe und Materialien. Sicherheit am Arbeitsplatz und Arbeitszeiten Die von halten sich an die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie unterstützen die Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Arbeitszeit entspricht mindestens den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben bzw. den Mindestnormen der jeweiligen nationalen Wirtschaftsbereiche. Mindestlohn Die von SAACKE sorgen für eine angemessene Entlohnung ihrer Mitarbeiter, die dem rechtlich gültigen und zu garantierenden Minimum mindestens entspricht. Sollten gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen nicht vorliegen, orientiert sich die Entlohnung an den branchenspezifischen, ortsüblichen tariflichen Vergütungen und Leistungen, die den Beschäftigten und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichern. SAACKE GmbH 05/2017 4 7

3. UMWELT- UND KLIMASCHUTZ SAACKE will einen signifikanten Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Von n erwartet SAACKE insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien: Einhaltung rechtlicher Vorgaben Die von SAACKE übernehmen Verantwortung im Hinblick auf die Belange des Umweltschutzes und halten sich an alle gesetzlichen Vorgaben betreffend Umwelt und Nachhaltigkeit. Energie- und Ressourceneffizienz steigern Die von SAACKE setzen natürliche Ressourcen sparsam ein und minimieren Umweltbelastungen in ihren Produktionsprozessen und Produkten. Sie leisten einen Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauchs und der CO 2 -Emissionen. Schaffung und Anwendung von Umweltmanagementsystemen Die von SAACKE verbessern ihre Umweltleistung kontinuierlich. mit Produktionsstandorten führen dazu geeignete Umweltmanagementsysteme ein (zum Beispiel nach ISO 14001 oder EMAS Verordnung der Europäischen Union). 4. TRANSPARENTE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN Offenheit und Transparenz sind der Schlüssel für Glaubwürdigkeit und Vertrauen im geschäftlichen Verkehr. SAACKE erwartet von n insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien: Vermeidung von Interessenskonflikten Die von SAACKEtreffen ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen. Korruptionsverbot Die von SAACKE tolerieren keine Korruption. Sie stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Bestechungsgelder, Schmiergelder, unzulässige Spenden oder sonstige unzulässige Zahlungen oder Vorteile gegenüber Kunden, Amtsträgern oder sonstigen Dritten gewähren, anbieten oder von diesen annehmen. Das gilt auch für sog. Facilitation Payments (z.b. rechtswidrige Zahlungen zur Beschleunigung von routinemäßig anfallenden Verwaltungsangelegenheiten). Geschenke, Bewirtungen und Einladungen Die von SAACKE bieten SAACKE Mitarbeitern oder Dritten weder direkt noch mittelbar unangemessene Vorteile in Form von Geschenken, Bewirtungen oder Einladungen zur unzulässigen Beeinflussung an. Auch erbitten und nehmen sie solche unangemessenen Vorteile nicht an. SAACKE GmbH 05/2017 5 7

Staat als Kunde und Umgang mit Behörden Die von SAACKE halten im Umgang mit Regierungen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen die strikten gesetzlichen Vorgaben ein. Sie beachten bei der Teilnahme von öffentlichen Ausschreibungen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und die Regeln des freien und fairen Wettbewerbs. Berater und Vermittler Die von SAACKE setzen Berater oder Vermittler nur in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen ein. Sie achten insbesondere darauf, dass die an Berater oder Vermittler gezahlte Vergütung nur für tatsächlich erbrachte Beratungs- und Vermittlungsleistungen geleistet wird und die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu der erbrachten Leistung steht. 5. FAIRES MARKTVERHALTEN SAACKE ist ein fairer und verantwortungsvoller Marktteilnehmer und hält sich an vertragliche Verpflichtungen. SAACKE erwartet dies auch von Lieferanten und Business Partnern, insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien: Freier Wettbewerb Die von SAACKE halten sich an die geltenden Kartellgesetze. Sie treffen insbesondere keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden und missbrauchen keine möglicherweise gegebene marktbeherrschende Stellung. Exportkontrolle Die von SAACKE achten auf die Einhaltung aller jeweils geltenden Gesetze für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen. Sie werden SAACKE bei Lieferung von Gütern, die der Exportkontrolle bei einem möglichen Export unterliegen (können), auf eine mögliche Genehmigungspflicht hinweisen und zwar unabhängig von den möglichen Exportländern. Geldwäsche Die von SAACKE unterhalten nur mit solchen Geschäftspartnern Geschäftsbeziehungen, von deren Integrität sie überzeugt sind. Sie achten darauf, dass die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegen Geldwäsche nicht verletzt werden. Geschäftsinformationen Die von SAACKE veröffentlichen Geschäftsdaten und berichten über ihre Geschäftstätigkeiten wahrheitsgetreu und im Einklang mit den jeweils geltenden Gesetzen. SAACKE GmbH 05/2017 6 7

6. SCHUTZ VON DATEN, GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN UND UNTERNEHMENSVERMÖGEN Vertrauliche Daten, Geschäftsgeheimnisse und Unternehmensvermögen müssen geschützt werden. SAACKE erwartet von n insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien: Datenschutz Die von SAACKE beachten alle jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Betroffenen. Schutz von Know-how, Patenten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Die von SAACKE respektieren das Know-how, die Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von SAACKE und Dritten. Sie geben derartige Informationen nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SAACKE oder in sonstiger unzulässiger Weise an Dritte weiter. Umgang mit Unternehmensvermögen Die von SAACKE respektieren das materielle und immaterielle Vermögen von SAACKE und setzen dieses nicht für unlautere oder betriebsfremde Zwecke ein. Sie tragen dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiter ebenso wie etwaige im Rahmen der Geschäftsbeziehung von ihnen eingesetzte Dritte (wie Subunternehmer oder Vertreter) das Vermögen von SAACKE weder beschädigen noch missbräuchlich d.h. entgegen den Interessen von SAACKE verwenden. Sicherheit der internationalen Lieferkette Die von SAACKE haben darauf zu achten, dass die Betriebsstätten und Umschlagsorte, an denen die für SAACKE bestimmten Waren produziert, gelagert, be- oder verarbeitet, verladen und befördert werden, im Rahmen einer sicheren Lieferkette vor unbefugten Zugriffen Dritter geschützt sind und das eingesetzte Personal zuverlässig ist. 7. RECHTSFOLGEN BEI VERSTÖSSEN GEGEN DEN SAACKE CODE OF CONDUCT FÜR LIEFERANTEN UND BUSINESS PARTNER Hält sich ein Lieferant oder Business Partner von SAACKE nicht an die in diesem Code of Conduct niedergelegten Grundprinzipien, ist SAACKE berechtigt, die Geschäftsbeziehung zu diesem Lieferanten oder Business Partner durch außerordentliche Kündigung zu beenden. Es liegt im Ermessen von SAACKE auf derartige Konsequenzen zu verzichten und stattdessen alternative Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Lieferant oder Business Partner glaubhaft versichert und nachweisen kann, dass er unverzüglich Gegenmaßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Verstöße eingeleitet hat. SAACKE GmbH 05/2017 7 7