ALLGEMEINE QUALIFIKATIONSRICHTLINIEN

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Transkript:

ALLGEMEINE QUALIFIKATIONSRICHTLINIEN 2018-2020 1. Allgemeines Als Sportler werden alle Sportlerinnen und Sportler bezeichnet, gleichgültig ob Herren oder Damen, Junioren oder Juniorinnen. Jeder Sportler, der in die Rangliste, in den Nationalkader oder auf die Entsendungsliste für internationale Wettkämpfe aufgenommen werden will, hat auf Aufforderung des Austria Sportschützen Fachverbandes, im Folgenden ASF genannt, eine Vereinbarung mit dem ASF abzuschließen. Diese Vereinbarung enthält die nähere Regelung der Rechte und Pflichten. Jede Sportlerin und jeder Sportler, die/der Förderungen des ASF erhält oder an den Wettkämpfen des ASF teilnimmt, verpflichtet sich, alle Anti-Doping Bestimmungen genau einzuhalten. Bei einem Verstoß wird die Rückforderbarkeit von Fördermitteln, Kostenbeiträgen usw. vereinbart. Oberstes Ziel des ASF ist es Sportschützen zu fördern, die sich für die Olympischen Sommerspiele 2020 in Tokyo JPN qualifizieren möchten. Dabei soll das Leistungspotenzial des jeweiligen Schützen so hoch sein, um eine Medaille erringen zu können. Aus diesem Grund wird ein Olympiakader vom ASF für die nächsten vier Jahre aufgestellt. Dieser Olympiakader wird vom ASF finanziell so unterstützt, dass ein professioneller Trainings- und Wettkampfbetrieb möglich ist. Für diesen Olympiakader gelten spezielle Qualifikationsrichtlinien. Insbesondere sind alle Regelungen des Anti-Dopinggesetzes miteingeschlossen. 2. Nominierung ins ASF Nationalteam für internationale Wettkämpfe Der Präsident nominiert Ranglistenschützen ins ASF Nationalteam für internationale Wettkämpfe. Der nominierte Schütze repräsentiert Österreich und den Austria Sportschützen Fachverband bei diesen Wettkämpfen. Durch die Erbringung seiner persönlichen Höchstleistung bei diesen Wettkämpfen rechtfertigt er die ehrenvolle Nominierung ins ASF Nationalteam. Der nominierte Schütze wird alles in seiner Macht stehende tun, um bei diesen Wettkämpfen seine persönliche Höchstleistung erbringen zu können.

Der Referent/Bundestrainer und der Sportkoordinator schlagen dem ASF Präsidenten die Schützen für das ASF Nationalteam vor. Der ASF Präsident entscheidet über die Nominierungen ins ASF Nationalteam. Die nachstehenden Qualifikationsrichtlinien für Weltcupwettkämpfe, Europa- und Weltmeisterschaften dienen dem Referenten/Bundestrainer und dem Sportkoordinator als Entscheidungshilfe für die Nominierungen ins ASF Nationalteam. Der Referent/Bundestrainer und der Sportkoordinator haben jedoch alle in Frage kommenden Faktoren, wie z.b.: Training, Wettkampfvorbereitung, Wettkampfergebnisse, Ranglistenplatzierung, sowie mentale Stärke, körperlichen Zustand in Bezug auf Kraft, Stabilisation und Grundlagenausdauer, usw., zu berücksichtigen, um für Österreich und den ASF das stärkste Nationalteam für den betreffenden Wettkampf zu entsenden. Diese körperlichen und mentalen Voraussetzungen werden durch Tests des ASF Betreuerteams Sportwissenschaftler des IMSB, Mentaltrainer des ÖBS, sowie des Bundestrainers und des Sportkoordinators überprüft. Ebenso werden die Leistungstests im Schießtraining berücksichtigt. Auch im körperlichen und mentalen Bereich haben die Schützinnen und Schützen Mindesterfordernisse zu erbringen. Diese Vorgaben werden mit den Schützinnen und Schützen vom ASF Betreuungsteam abgesprochen. 3. Ranglistenwettkämpfe Als Ranglistenwettkämpfe gelten die im Wettkampfkalender des ASF bezeichneten Bewerbe. 4. Rangliste Die Rangliste wird laufend nach den ersten drei RL Wettkämpfen wie folgt erstellt: OT und SK: Wertung auf 375 WS (Addition der drei besten Wettkämpfe des Qualifikationsdurchganges 5 Serien/25 WS = 125 WS ohne Finale) Es werden nur jene Schützinnen und Schützen in die Rangliste aufgenommen, die mindestens an 5 RL Wettkämpfen, davon mindestens 3 im Inland und als Pflichtwettkampf an der ÖStM teilgenommen haben.

DT: Wertung auf 450 WS (Addition der drei besten Wettkämpfe des Qualifikationsdurchganges 5 Serien/30 WS = 150 WS ohne Finale) Es werden nur jene SchützInnen in die Rangliste aufgenommen, die mindestens an 3 RL Wettkämpfen und als Pflichtwettkampf an der ÖStM teilgenommen haben. 5. Qualifikation für Europa- und Weltmeisterschaften Die Qualifikation für die EM und WM im laufenden Kalenderjahr wird bis zu einem festgesetzten Termin durchgeführt, wobei die festgelegten RL-Wettkämpfe zur Beurteilung kommen. Die Reihung erfolgt auf Grund der dort festgelegten Qualifikation. 6. Olympiaqualifikation Da für die Entsendung zu den Olympischen Sommerspielen nicht nur der ASF verantwortlich ist, sondern ein Startplatz - Quotenplatz oder Wildcard - vom Weltverband ISSF zu gesprochen, sowie die Qualifikation für das ÖOC durch Schützen erbracht werden muss, wird eine spezielle Qualifikation und Nominierung zum erforderlichen Zeitpunkt vom ISSF Referat erarbeitet und dem ASF Präsidium vorgeschlagen. Der ISSF Referent/Bundestrainer und der Sportkoordinator schlagen nach sorgfältiger Prüfung der Qualifikationsrichtlinien - ISSF / ÖOC / ASF - dem ASF Präsidenten den oder die Schützen für die Entsendung zu den Olympischen Sommerspielen vor. Der Präsident entscheidet über die Nominierung endgültig. 7. Juniorinnen und Junioren Juniorinnen und Junioren werden auf Grund ihrer Leistungen beim Training und bei den RL Wettkämpfen vom Referent/Bundestrainer und dem Sportkoordinator dem ASF Präsidenten zur Entsendung für internationale Wettkämpfe vorgeschlagen. Dieser nominiert die Juniorinnen und Junioren für die jeweilige Entsendung. Eine Mindestleistung von 85% bei einem Ranglistenwettkampf ist erforderlich. Ausnahmeregelungen sind möglich.

8. Damen Damen werden auf Grund ihrer Leistungen beim Training und bei den RL Wettkämpfen vom Referent/Bundestrainer und dem Sportkoordinator dem ASF Präsidenten zur Entsendung für internationale Wettkämpfe vorgeschlagen. Dieser nominiert die Damen für die jeweilige Entsendung. Eine Mindestleistung von 85% bei einem Ranglistenwettkampf ist erforderlich. Ausnahmeregelungen sind möglich. 9. Kostenersatz und Kostenvorschreibung Der Kostenersatz für die betreffenden Wettkämpfe wird vom ISSF Referat im Vorhinein festgesetzt und den Schützen bekanntgegeben. Tritt der ASF für einen Schützen, der auf eigene Kosten ins ASF Nationalteam nominiert wurde, in Vorlage, so verpflichtet sich dieser die entstandenen Kosten unverzüglich nach Vorschreibung auf das Konto des ASF rückzuführen. 10. Leistungsmodus für OT und SK leistungsbezogener Kostenersatz Bei der Entsendung eines Schützen im Leistungsmodus tritt der ASF für den Schützen in Vorlage. Die Reise- und Aufenthaltskosten (laut Abrechnungsrichtlinien der öffentlichen Fördergeber) werden vom ISSF Referat vorgestreckt. Die Abrechnung erfolgt nach erbrachter Leistung: Wurfscheibenanzahl von 125 Leistung in % Kostenersatz 114 91,2 40% 115 92,0 50% 116 92,8 60% 117 93,6 70% 118 94,4 80% 119 95,2 90% 120 96,0 100% Bei einer Leistung von unter 114 WS wird ein Sockel-Kostenersatz von 30% vom ISSF Referat übernommen.

11. Entsendung und Anspruch Über alle Nominierungen und Entsendungen entscheidet der Präsident endgültig. Es besteht für keinen Schützen ein Rechtsanspruch auf Nominierung, Kostenersatz oder Entsendung zu einem Wettkampf. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 11. Gültigkeit Diese Qualifikationsrichtlinien sind ab 23.02.2018 gültig.