Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung

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Transkript:

MARKT SCHNEEBERG Landkreis Miltenberg Land Bayern in den Billbach Erstellt INGENIEURBÜRO BERND EILBACHER Bischoffstraße 62 63897 Miltenberg

Inhaltsverzeichnis Anlage Plan-Nr. Bezeichnung Maßstab 1 - Erläuterungsbericht 2 - Bewertung Regenwasser nach DWA M153 3 1 Übersichtslageplan 1 : 5.000 4 2 Lageplan mit Flächeneinteilung 1 : 500 5 Hydraulische Bewertung nach DWA 153

ANLAGE 1 Erläuterungsbericht 1. Vorhabensträger Vorhabensträger ist: Markt Schneeberg Amorbacher Straße 1 63936 Schneeberg 2. Zweck des Vorhabens Neuerteilung der Wasserrechtlichen Erlaubnis mit Bescheid vom 19.09.1995 und Änderungsbescheid von 10.12.2015. Der Vorhabensträger beabsichtigt die weitere Nutzung der bestehenden und genehmigten Anlage. 3. Bestehende Verhältnisse Das Grundstück befindet sich an der westlichen Ortsgrenze zu Amorbach, direkt angrenzend an die Bundesstraße B47. Die Flächen leiten in den Billbach ein, die Genehmigung basiert auf dem Bescheid von 19.09.1995, Nr. 35-632-02. 4. Art und Umfang der Vorhabens 4.1 Beschreibung und Begründung Um die Anforderung, die an die Einleitung gestellt werden einzuhalten, wurden die Einleitungsstellen eingemessen und die angeschlossenen Flächen nach dem DWA M 153 neu bewertet. 4.2 Schmutzwasserableitung Das Schmutzwasser wird der Kanalisation der Stadt Amorbach zugeleitet.

2 4.3 Oberflächenwasser Das Oberflächenwasser der Dach-, Park und Hofflächen wird in den Billbach eingeleitet, die Parameter des anfallenden Abwassers haben sich nicht geändert. Der direkte Bereich der Tankstelle, in dem wassergefährdende Stoffe austreten können, ist in einer dichten Betonwanne errichtet, die über Koaleszenzabscheider der Mischwasserkanalisation entwässert wird. 4.4 Einzugsflächen Die Einzugsflächen sind in der Anlage 2 und dem Lageplan 2 detailliert aufgeführt. Die Flächen der Tankstelle SHELL (Abflussfläche 01) umfasst 2994 m², mit einem mittleren Abflussbeiwert von =0,76. Die Flächen der Fa. Neuberger (Abflussfläche 02) umfasst 5505 m², mit einem mittleren Abflussbeiwert von =0,82. Das gesamte Einzugsgebiet umfasst somit 8499 m², die redurzierte Fläche beträgt 6.789 m². Der mittlere Abflussbeiwert wird mit =0,80 angenommen. 4.5 Einleitungsmenge Der angenommene Abflussbeiwert wird nach Addition der Flächen in der Anlage 5 auf 0,77 festgelegt. Hiermit ergibt sich folgender Abfluss: Q ges = A r = 0,8499 ha 0,80 120 l/s ha = 81,6 l/s 5 Auswirkungen des Vorhabends 5.1 Grundwasser Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten. 5.2 Gewässer Aus der Regenwasserbewertung der Anlage 2 geht hervor, dass die Einleitung des Oberflächenwassers in den Billbach zulässig ist. Der Billbach ist ein Gewässer II. Ordnung und einem Einzugsgebiet von ca. 256 km². Das Gewässer ist als großer Hügel- und Berglandbach (Typ G4) einzustufen. Das Bachbett ist als kiesig einzustufen.

6 Rechtsverhältnisse 6.1 Öffentlichrechtliche Verfahren Ein Antrag auf Einleitungs- und Anlagengenehmigung wird hiermit gestellt. 6.2 Privatrechtliche Verfahren Die privatrechtlichen Angelegenheiten (Überfahrten, Nutzung von Privatgrundstücke, Gestattungsverträge usw.) sind durch den Markt Schneeberg bzw. die Eigentümer der betreffenden Grundstücke geregelt. 7. Durchführung des Vorhabens Es handelt sich um eine bestehende Anlage, bauliche Änderungen sind nicht erforderlich. 8. Wartung und Verwaltung Für die Instandhaltung und Verwaltung der Anlage ist der Vorhabensträger verantwortlich. Aufgestellt: Für den Markt Schneeberg Miltenberg, den 07.11.2016 Schneeberg, den... Ingenieurbüro Bernd Eilbacher Bischoffstraße 62 63897 Miltenberg Tel. 09371 / 7066... e-mail: info@ibemil.de Kuhn, 1. Bürgermeister

ANLAGE 2 1. Erläuterung Das geplante Vorhaben soll im Trennverfahren entwässert werden. Das Oberflächenwasser der Dach-, Hof- und Parkfläche wird in Hausanschlussleitungen mit dem Durchmesser bis DN 300 gesammelt und dem Billbach zugeführt. Die Bewertung des Regenwassers und der Regenwasserbehandlung wurde nach ATV-DVWK-M 153 vorgenommen. 2 Bewertungskriterien 2.1 Gewässerbewertung Der Billbach ist ein Gewässer II. Ordnung und einem Einzugsgebiet von ca. 256 km². Das Gewässer ist als großer Hügel- und Berglandbach (Typ G4) einzustufen und mit 21 Gewässerpunkten beaufschlagbar. Das Bachbett kiesig. 2.2 Flächenanteil f i Die Einzugsflächen des Grundstückes sind folgendermaßen aufgeteilt: Nutzung Flächenanteil [%] A E [m²] Dachflächen 54,7 % 4645 m² Hofflächen 45,3 % 3845 m² Summe Einzugsflächen 100 % 8499 m²

2 2.3 Einfluss aus der Luft Beschreibung Typ Punkte Gewerbegebiet Siedlungsbereich mit mittlerem Verkehr 5.000-15.000 KFZ/24h L2 2 2.4 Flächenverschmutzung Für die Flächenverschmutzung wurden Belastungswerte laut der angehängten Bewertung nach DWA M 153 angenommen. Negative Beeinflussungen aus der Fläche sind nicht zu erwarten und aus dem laufenden Betrieb nicht bekannt. 3. Ergebnis Gemäß der folgenden Bewertung der Regenwasserbehandlung ist die vorgesehene Ableitung des Regenwassers in den Billbach zulässig. Eine zusätzliche Regenwasserbehandlung ist nicht notwendig. Aufgestellt: Miltenberg, den 07.11.2016 Schneeberg, den... Ingenieurbüro Bernd Eilbacher Bischoffstraße 62 63897 Miltenberg Tel. 09371 / 7066 e-mail: info@ibemil.de... Kuhn, 1. Bürgermeister