Bibliotheksumzug? - Nachgehakt beim Gröditzer Bürgermeister

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Transkript:

RÖDERJ RÖDERJOURNAL unabhängige Zeitung der Region mit dem Amtsblatt der Stadt Gröditz Ausgabe: 03/2011 Ausgabetag: 25.03.2011 nächste Ausgabe: 21.04.2011 Bibliotheksumzug? - Nachgehakt beim Gröditzer Bürgermeister Vorschlag, die Bibliothek könne Wie sollen das die Leser des der Öffentlichkeit unterbreitet liche Diskussion über einen in den Wohnblock Mozartallee RöderJournals verstehen? wird, dann erwarte ich ganz Vorschlag, der nachhaltig in die 27-37 umziehen? Ich habe die Berichterstattung am einfach, dass man seine Überle- Lebensverhältnisse von Mietern Ich möchte voranstellen, dass es 8. März 2011 mit den Gesell- gungen nicht darauf beschränkt, eingreift und die Zuständigkeit mir nach der Stadtratssitzung schaftern der KWG gründlich darzustellen, wie man wertvollen des Stadtrates tangiert, erst nach nicht besser gegangen ist als ausgewertet. Im Ergebnis sind wir Wohnraum in lukrativer Erdge- der Klärung dieser Probleme vielen Bürgern der Stadt, denn übereingekommen, dass sowohl schosslage für mehr als 400.000 stattgefunden hätte. auch ich war von diesem hinsichtlich der vermeintlichen Euro zu einer Bibliothek umbauöffentlich diskutierten Vorschlag Vorteile für die Nutzer der en kann. Dann sollte sich der Können die Mieter nun in ihren des Aufsichtsrates völlig über- Bibliothek als auch zur Kosten- Aufsichtsratsvorsitzende zuvor Wohnungen bleiben? rascht worden. Deshalb möchte schätzung ein erheblicher Klä- auch mit den Konsequenzen Aufgrund der Tatsache, dass vom ich an dieser Stelle klarstellen, rungsbedarf besteht. Deshalb seines Handelns auseinanderge- Stadtrat seit längerer Zeit ein dass eine solche Entscheidung wurden die Aufsichtsratsmitglie- setzt haben und Antworten auf anderer Vorschlag für die zu- Herr Jochen Reinicke, die Be- nicht vom Aufsichtsrat der KWG, der von mir aufgefordert, etwas solche Fragen geben, wie zum künftige Unterbringung der Biblirichterstattung des Aufsichts- sondern von den Mitgliedern des Licht ins Dunkel zu bringen und Beispiel die nach der Übernahme othek geprüft wird und wir im ratsvorsitzenden der KWG, Stadtrates getroffen wird. Da die mir bis zum Ende des Monats der sehr hohen Baukosten oder Einkaufszentrum am Markt eine Dietmar Görsch, am 21. Fe- dazu erforderlichen Beratungen ihren Standpunkt mitzuteilen. was mit den Mietern der be- ausgezeichnete Übergangslösung bruar vor dem Stadtrat und die bisher noch nicht stattgefunden treffenden Wohnungen passieren für die zahlreichen Leser unserer dazu erfolgte Veröffentlichung haben, stellt der von Herrn Diet- Was stört Sie an diesem Vor- soll. Ganz zu schweigen nach der Stadt gefunden haben, sehe ich in der Sächsischen Zeitung mar Görsch zur Bibliothek vorge- schlag? Frage, welche wirtschaftlichen aus gegenwärtiger Sicht für die sowie im RöderJournal haben stellte Vorschlag lediglich eine Grundsätzlich stehe ich jeder Vorteile dieses Projekt für das Mieter keinen Anlass zur Sorge. unter den Gröditzern für eine Idee des Aufsichtsrates dar, wel- guten Idee, wer sie auch immer Wohnungsunternehmen entfalten gewisse Verunsicherung ge- che mehr Fragen als Antworten einbringen mag, aufgeschlossen soll. Deshalb hätte ich es für Gespräch: Michael Peter sorgt. Was sagen Sie zu dem liefert. gegenüber. Wenn diese jedoch in besser gehalten, wenn die öffent- MUGGEFUCKERS stellen neue CD 01609 vor wir das ganze auf CD gebracht. zu machen, entschieden sich die erdig und Rock'n'Roll im len Konzerten der Band, direkt bei Die große Zeitspanne, seit Ver- drei Stammmitglieder, noch einen klassischen Sinne. Eingespielt Bandleader Marcus Nitzsche und öffentlichung der letzten CD zusätzlichen Gitarristen zu wurde die CD im November 2010 auf der Homepage www.mugge- Live in Prösen 2005, erklärt suchen. Fündig wurden sie vor im Gebäude der Freiwilligen fuckers.com. Hier sind auch die Nitzsche damit, dass die Band wenigen Monaten in Mario Feuerwehr Pulsen und produziert aktuellen Konzerttermine zu lange keine Zeit hatte, sich einem Pollmer aus Gröditz, der über von Insert Recordings (Knappen- erfahren. neuen Projekt zu widmen. Zu- große Erfahrung an diesem see bei Hoyerswerda). Zu kaufen dem waren wir nicht immer ganz Instrument verfügt. Nitzsche: Er gibt es 01609 bei den vie- Michael Peter zufrieden mit dem eigenen spielt ab sofort die Rhythmusgi- Material und haben auch deshalb tarre und ich die Soloparts. Es hat nichts überstürzt. Seit 2006 ist gleich gepasst. Ruhe eingekehrt, nachdem es Nach vielen Jahren hat die zwischen 2004 und 2006 schon Gewachsene musikalische Rockband Muggefuckers jetzt einige turbulente Dinge rund um Qualität wieder eine CD herausgebracht. die Besetzung der Muggefuckers Sie nennt sich 01609. Der gab. Zweimal wechselte der Die neue CD spiegelt die gegleichnamige Titelsong ist auch Bassist und Gitarrist Stefan Lux wachsene musikalische Qualität die inoffizielle Hymne der stieg Ende 2005 aus, um sich der Muggefuckers wieder, die auf Röderaue, wie Bandleader fortan einem eigenen Projekt zu dem Longplayer nach eigener Marcus Nitzsche erläutert. Das widmen. Seit 2006 haben die Aussage Rockmusik präsentieist in Deutschland, glaube ich, Muggefuckers in Rüdiger Krause ren, die geradeaus geht und die einmalig, dass über eine Gemein- einen neuen Bassisten gefunden, Sache auf den Punkt bringt. Aber de ein solcher Song existiert. der nun nicht mehr aus der auch sphärische Stücke haben Nachdem es das Lied bereits seit Rockgruppe wegzudenken ist. ihren Platz auf 01609. einiger Zeit auf DVD gibt, haben Aber um den Sound noch runder Musikalisch sei die Platte sehr

Seite 2 100 Jahre FV Gröditz 1911 - Die bekanntesten Spieler (Teil 1) Christian Berger TSG zwei Bezirksmeistertitel 2010 kommt er in der Regionalli- zum Regionalliga-Team, ehe er geboren, startete Steffen Lund- Christian Berger wurde am 9. (1986, 1987) und den Bezirkspo- ga West auf 54 Einsätze. Marcel im Sommer jenes Jahres zum ström 1966 bei Stahl Pulsen seine Dezember 1950 in Pulsen ge- kalsieg 1987 mit einem 4:1-Sieg Gebhardt lebt nach wie vor in Oberligisten SV Grimma 1919 Laufbahn. 1973 erfolgte die boren und begann 1957 bei in Großenhain gegen Stahl Worms und gehört zur sportlichen wechselte. Er wurde allerdings in Delegierung auf die Kinder- und Traktor Frauenhain aktiv mit dem Freital. Von 1987-1989 spielt er Leitung des Viertligisten. Dresden mit anderen Nachwuchs- Jugendsportschule Dresden. Bis Fußballspielen. 1964 kommt es während seiner Armeezeit bei akteuren relativ unsanft abge- 1976 spielte er für Dynamo zum Wechsel zur TSG Gröditz, Vorwärts Wolfen in der Bezirksli- Uwe Jertschewski schoben. In Grimma war Ale- Dresden, ehe er zur BSG Stahl wo er später in den Männerbe- ga und Bezirksklasse, ehe er im Uwe Jertschewski kam am 28. xander Kunert drei Jahre am Ball, Riesa kam. Nach dem Sprung in reich aufrückt und bis 1971 am Wendejahr wieder nach Gröditz Januar 1963 in Elsterwerda zur ehe er 2007 zum aufstrebenden 1. den Männerbereich kam er in der Ball ist. Berger spielte anschlie- kommt. Hier ist Ray bis Ende Welt und spielte von 1969 bis FC Lok Leipzig ging. Dort spielt Saison 1980/81 zu vier Oberligaßend von 1971 bis 1974 beim 2000 ununterbrochen in der 1981 für die TSG Gröditz. Nach er bis heute in der Oberliga und einsätzen und erzielte gegen den DDR-Oberligisten BSG Stahl ersten Mannschaft aktiv. einem Jahr DDR-Liga leistete er lebt in Leipzig. FC Karl-Marx-Stadt seinen ein- Riesa. Zwischen 1974 und 1976 Aufgrund einer Knieverletzung seinen Wehrdienst ab und spielte zigen Oberliga-Treffer. 1981 folgt die Armeezeit bei Vorwärts muss er seine Laufbahn im Jahre in der Bezirksliga von 1981 bis Christian Kunert wechselte Steffen Lundström Kamenz. Nach seiner Rückkehr 2001 beenden und wechselt in den 1983 bei Vorwärts Kühlungsborn. Am 4. August 1986 geboren, zum damaligen DDR-Ligisten ist er von 1976 bis 1977 noch Trainerstab. Bis 2010 ist er Chef- 1983 heuerte Jertschewski bei begann er 1993 aktiv dem runden TSG Gröditz, wo er bis 1992 einmal für Stahl Riesa aktiv. oder Co-Trainer beim FV Gröditz Motor Suhl an. Mit dem Verein Leder beim FV 1911 hinterher zu aktiv war und einige Erfolge Insgesamt gehen 57 Oberliga- 1911. gelang ihm ein Jahr später der jagen. Erster Trainer war wie bei (Bezirksmeistertitel 1986, 1987) Punktspiele und drei Tore in die Aufstieg in die DDR-Oberliga. vielen anderen Spielern auch mit feierte. Mit dem FV Gröditz Statistik ein. 1977 kehrt er zum Marcel Gebhardt Hier brachte es der Gröditzer Alfons Schnurpfeil. Christian gelang ihm 1990 der Aufstieg in DDR-Ligisten TSG Gröditz zu- Marcel Gebhardt wird am 15. 1984/85 auf 26 Oberliga-Partien. stach bald hervor, so dass der die neugeschaffene sächsische rück und gehört der ersten September 1979 geboren und Bis 1990 blieb Uwe dem Zweit- Wechsel im Jahre 2000 zum Landesliga. Nach dem Abstieg Männermannschaft bis 1985 und wächst in Gröditz auf. Als ligisten BSG Motor Suhl treu und Chemnitzer FC fast folgerichtig 1992 wechselte Steffen zurück zu dem Karriereende an. Anschlie- Vierjähriger fängt er an zu Kicken ging anschließend nach Bayern. passierte. Hier schaffte er 2004- seinem Heimatverein SV 90 ßend ist Christian Berger Trainer und wird bald bei der TSG Zwischen 1990 und 1999 spielte 2005 den Sprung in den Kader des Pulsen. Von 1998 bis 2006 war er bei der TSG. Anfang 1990 siedelt Gröditz angemeldet. 1992 geht es er in seiner neuen Heimat beim damaligen Regionalligisten. Bis Spielertrainer der dritten Manner in die alten Bundesländer über. zu Dynamo Dresden. Den Verein FC Sand (bei Haßfurt) in der Sommer 2006, der CFC stieg in schaft des FV Gröditz 1911. Der heute 60-jährige lebt in verlässt er 1995 in Richtung KFC Landesliga, ehe er zwischen 1999 die Oberliga ab, kam der Grö- Neukirchen bei Bad Hersfeld. Uerdingen 05. Mit Uerdingen ge- und 2001 in der Kreisliga beim ditzer auf 32 Regionalliga-Spiele. Michael Peter winnt er in der A-Jugend den FC Augsfeld seine Karriere aus- Bis ins Jahr 2009 spielte er für Ray Braune deutschen Pokal und wird klingen ließ. Uwe Jertschewski Chemnitz, ehe er eine neue Am 28. März 1966 in Gröditz schließlich in drei DFB-U17- und lebt nach wie vor in Sand am Herausforderung suchte. Er geboren, beginnt er 1972 aktiv bei zwölf U18-Länderspielen einge- Main. wechselte zum Drittligisten SV der TSG zu kicken. Er durchläuft setzt. Als großes Talent wechselt Wehen-Wiesbaden, wo er in der alle Jugendabteilungen und wird er 1998 zum 1. FC Köln, wo er Alexander Kunert Saison 2009/2010 insgesamt 24 1983 zu Stahl Riesa delegiert, wo sich allerdings in drei Jahren nicht Alexander Kunert kam am 14. Mal zum Einsatz kam. Jetzt spielt er im ersten Jahr in der Junioren- durchsetzen kann. Lediglich ein Februar 1984 zu Welt und startete er nur noch in der zweiten Mann- Oberliga am Ball ist. Es folgt in Einsatz in der 2. Bundesliga seine Laufbahn 1992 beim FV schaft - der Verein setzte seit der Saison 1984/85 seine erste 1999/2000 geht in die Statistik Gröditz 1911. Fünf Jahre später Sommer 2010 nicht mehr auf Spielzeit bei den Männern. Ray ein. Im Jahre 2001 geht es zu Wor- führte ihn sein Weg zu Dynamo jüngere Spieler - und sucht ein Braune kommt zehnmal in der matia Worms, wo er mit einer ein- Dresden. Am 3. Mai 2003 neues Ziel. DDR-Oberliga zum Einsatz. Im jährigen Unterbrechung (2002- debütierte er in der ersten Mann- Sommer 1985 kehrt er nach 2003 VfB Leipzig) bis zum Kar- schaft, die in der Regionalliga zu Steffen Lundström Gröditz zurück und feiert mit der riereende 2010 spielt. Von 2008- finden war. Bis 2004 gehörte er Am 13. Oktober 1959 in Gröditz 29. Inselfest: Rammstein-Tribute-Konzert mit STAHLZEIT Vom 24. bis 26. Juni 2011 steigt Megatechnik von über 300.000 bisher nur bei einem Original verabschiedet. Stahlzeit ist die in Frauenhain das 29. Inselfest. Watt Licht und Ton, 15 Tonnen Rammstein-Konzert live zu se- europaweit meistgebuchte Tri- Die Organisatoren haben wieder Bühnenmaterial und komplett hen und förmlich zu spüren bute-band. Mit dieser großen ein tolles Programm zusammen- neuem Bühnenbild werden sämt- bekommen hat. Show werden ganz zweifellos gestellt. In der heutigen Ausgabe liche Höhepunkte aller bisherigen Auch bei STAHLZEIT werden neue Maßstäbe gesetzt. Nur in wollen wir Ihnen, liebe Leser, den Rammstein-Tourneen bei dieser Hebebühnen ausgefahren, Licht- größeren Hallen ist diese Proersten Höhepunkt vorstellen - das einzigartigen Tribute-Show ori- traversen heben und senken sich, duktion umsetzbar, aber so große RAMMSTEIN TRIBU- ginalgetreu arrangiert. Raketen durchqueren die Halle, verhält es sich ja auch bei den TE-KONZERT mit STAHL- bevor bei der allerletzten Zugabe Vorbildern. ZEIT am Freitag, 24. Juni 2011. Wenn sich die beeindruckend die Zuschauer in einem Meer aus großen Ventilatoren zum bass- Konfettistreifen versinken und STAHLZEIT - ganz nah dran STAHLZEIT ist seit Ende 2010 lastigen Intro langsam in Be- die Band sich mit Engel am Original! mit einer neuen spektakulären wegung setzen, schlagen die Produktion auf Tour, die alles Herzen eines jeden Rammsteinbisher Dagewesene in den Fans höher. Der Beginn einer Schatten stellt. Stahlzeit ins- schweißtreibenden 2-Stundenziniert nicht nur die Musik mit Show. Keiner der großen Rammdem für Rammstein so typischen stein-hits wird ausgelassen Ein Bombast-Livesound perfekt, Best-of-Programm aus älteren auch die aufwendige Feuershow wie auch topaktuellen Songs wird ebenso genial, fesselnd und steigert sich im Laufe der Show spektakulär wie beim Original von einem Superlativ zum nächumgesetzt. Dazu kommt die sten. Computergesteuert und von verblüffende Ähnlichkeit von einer professionellen Pyrocrew in Stahlzeit-Frontmann Heli Rei- Szene gesetzt, wird die Show von ßenweber in Aussehen, Stimme genau diesen unglaublichen und Performance mit Ramms- Feuerbrünsten getragen, deren tein-sänger Till Lindemann. Mit Masse und Vielfältigkeit man Nauwalde (MP) Nachdem die Bürgerinitiative und der Gemeinderat von Nauwalde im letzten Jahr meist nur über die Medien und in der Bürgerfragestunde miteinander kommuniziert haben, kam es nun am gestrigen Donnerstag, 24. März 2011, zum ersten offiziellen Gespräch zur Abwasserproblematik in der Gemeinde. Das freute die Mitglieder der Bürgerinitiative außerordentlich, dass man sich nun gemeinsam an einen Tisch setzt, um die Probleme zu erörtern und sich auszutauschen. Jürgen Müller, der Sprecher der Nauwalder Bürgerinitiative, sagte vorab unserer Zeitung: Wir gehen in das Gespräch mit dem klaren Anliegen, in der Gemeinde eine zentrale Abwasserbeseitigung, sprich die Entsorgung nach Gröditz, zu errichten. Wir sind sehr gespannt, wie die Bürgermeisterin und der Gemeinderat jetzt über die Sache denken und sich positionieren. Mehr dazu im April 2011.

T E G E Öffnungszeiten - Anzeigen - Mo. bis Fr. 12-19 Uhr Sa., So. u. Feiertag 13-19 Uhr ISKAFFEE Inh. Mario Tege Dorfstraße 30 01609 Koselitz Tel. 035263/459049 HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE Kranken-, Alten-, Familienpflege Heiko Königsdörfer staatl. examinierter Krankenpfleger Hauptstraße 4 01609 Gröditz Tel.: 035263-60304 Fax: 035263-31600 FUSSPFLEGE & PFLEGEBERATUNG Der nächste Diabetikertreff in unseren Räumen, Hauptstraße 4, findet am Mittwoch, dem 13. April 2011, um 14.00 Uhr statt. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen. Sie möchten Ihre individuelle Festzeitung, Abschlusszeitung, Einladung, Trauerkarte, Schülerzeitung, Kalender oder Anderes farbig, in kleinen Auflagen und günstig drucken lassen? Dann sind wir der optimale Partner! z. B. Format A4 2seitig 1 Stück ab 0,22 oder Format A3, 2seitig, 1 Stück ab 0,29 üformate bis A3 (max. 33 x 48 cm) ügroße Auswahl an Papier (farbig, glänzend), Karton (bis 300g/m²) üfarbkopien oder schwarz/weiß Kopien A3 ab 0,07 Testen Sie unsere neue moderne Digitaltechnik! Olenizak & Holota GbR Gewerbering 13 01609 Gröditz Tel. 035263/30469 email: druckerei-olenizak-holota@gmx.de Kindergartenkinder besuchen Frauenhainer Wasserwerk und Gröditzer Klärwerk Hallo, liebe Leser, Trulli eine weite Reise. Er nitz möchten sich auf diesem kennen Sie schon die Geschichte gelangte, durch lange Wasserroh- Wege nochmals ganz herzlich bei vom Wassertropfen Trulli? re, ins Gröditzer Klärwerk. Herrn Schmidt und seinen Wir Kinder haben sie im Während einer Exkursion dahin Mitarbeitern vom Wasserwerk Kindergarten durch unser Projekt haben wir unseren Wassertropfen Frauenhain sowie bei Herrn Wasser kennen gelernt und wiedergetroffen. Alle waren sehr Laubstein vom Gröditzer wissen schon einiges über den erstaunt, wie mit Hilfe von Klärwerk, für die super Unter- Wasserkreislauf, dass der Bakterien aus schmutzigem stützung und interessante, sehr Wassertropfen Trulli aus Wasser wieder sauberes Wasser kindgerechte Wissensvermittverdunstetem Meerwasser entsteht. lung, bedanken! entstand und in einer Regenwolke Die Kinder der Kindertagesstätte Die Kinder des Kindergarten gelandet ist. Diese Wolke wurde Buratino mit ihren Erzieherin- Buratino Gröditz ganz schwer und Trulli fiel als nen Frau Kroll und Frau Groe- Gröditz, 25.02. 2011 Regen zur Erde hinab. Als Grundwassertropfen ist er dann ins Wasserwerk n a c h F r a u e n h a i n gekommen. Bei einem Platzierungen besuch im Wasserwerk Frauenhain konnten wir Kinder erleben, wie aus Trulli ein Trinkwassertropfen wurde. Nachdem Tr u l l i d u r c h d i e Wasserleitung zu uns in d e n K i n d e r g a r t e n Buratino kam, konnten wir uns mit ihm und seinen vielen, vielen Freunden die Hände gründlich waschen. Jetzt machte Wassertropfen Gartenbau Tel.: Fax: Funk: 035 263-60 072 035 263-33 400 0171-7 110 141 Andreas Schulz Pflanzen, pflastern, pflegen! Fachbetrieb Gerd Schilling 01609 Spansberg, Am Anger 23 - Anzeigen - Sommer 2011 Seite 3 11.07. - 18.07.2011 Gröditz und Riesa 08.08. - 15.08.2011 Gröditz und Riesa 01609 Gröditz Pilstergasse 11 Telefon (035263) 67 912 Beratung Ausführung Gestaltung 01609 Frauenhain Gröditzer Straße 43 Insektenschutz muss nicht teuer sein! für Fenster und Türen - passend für jede Größe! GLAS TORE TÜREN FENSTER ROLLÄDEN VORDÄCHER FENSTERLÄDEN ÜBERDACHUNGEN BALKONVERGLASUNG 035263/ 31 339 Fax: 035263/ 31 602 www.fenster-schilling24.de &(03533) 8290 Mineralöl - Brennstoff - Handel Steffen Meyer 01587 Riesa Lommatzscher Str. 6 Telefon (03525) 77 32 15

Seite 4 Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gröditz Am 26.02.2011 fand die Jahres- brand in Pulsen in Erinnerung So war ein aktiver Feuerwehr- Feuerwehrmann Hauptlöschmeister Heiko Brahauptversammlung der Gröditzer bleiben, bei dem im Dezember kamerad im Jahr 2010 durch- Kamerad André Neumann zum betz zur Seite. Der gewählte Feuerwehr in der Kulturstätte eine Person ums Leben kam. schnittlich 100-120 Stunden im Oberfeuerwehrmann Feuerwehrausschuss setzt sich Gröditz statt. Die nachfolgenden Die Zahl der Brände ist im unbezahlten freiwilligen Dienst Kamerad Dennis Berthold zum aus den Kameraden Hans-Peter Auszüge aus dem Rechenschafts- Vergleich zu 2009 glücklicher- tätig, um die Aufgaben der Wehr Oberfeuerwehrmann Trautmann, Jens Bretschneider, bericht des Gröditzer Wehrleiters weise rückläufig. zu erfüllen und somit jederzeit Kamerad Kevin Linge zum Anne Brockert und Thomas Bernd Johne sollen einen das Wohlergehen der Gröditzer Oberfeuerwehrmann Große zusammen. Einblick in die Arbeit der Wehr im Um den Wissensstand der Bürger zu gewährleisten. Kameradin Anne Brockert zur Jahr 2010 geben: Kameraden auf möglichst hohem Hauptfeuerwehrfrau Zum Abschluss seiner Aus- Per 01.03.2011 besteht die Frei- Niveau zu halten, wurden im Jahr Derzeit verfügt die FFw Gröditz Kamerad Thomas Päßler zum führungen dankte Hauptbrandwillige Feuerwehr Gröditz aus 2010 42 Dienste zur Schulung über ein Löschgruppenfahrzeug Hauptfeuerwehrmann meister Bernd Johne allen 41 Kameradinnen und Kameund Ausbildung durchgeführt. LF 16/12, ein Löschgruppen- Kamerad Felix Weigert zum Betrieben und Einrichtungen, die raden der aktiven Abteilung Neben diesen Diensten opfern die fahrzeug LF 16-TS, einen Hauptfeuerwehrmann durch die Freistellung von (darunter 2 Neuzugänge) Kameraden zusätzlich viele Rüstwagen RW I, sowie eine Kamerad Denis Schabanov Kameraden zu Aus- und Weiter- 4 Kameradinnen der Frauen- Stunden ihrer Freizeit, um sich Drehleiter DLK 23/12. Alle zum Hauptfeuerwehrmann bildung, sowie den Einsätzen abteilung weiterzubilden. Bei Lehrgängen Fahrzeuge sind normgerecht Kamerad Frank Keil zum nicht unerheblichen aktiven 11 Mitgliedern der Altersauf Kreisebene konnte 1 Kamerad bestückt und einsatzbereit. Bei Hauptlöschmeister Anteil am Gelingen der Arbeit der abteilung den 70 Stunden umfassenden der regelmäßig durchgeführten Kamerad Bernd Johne zum Freiwilligen Feuerwehr Gröditz 16 Mitgliedern der Jugend- Grundlehrgang der Feuerwehr Geräte- und Fahrzeugprüfung im Hauptbrandmeister geleistet haben. feuerwehr erfolgreich abschließen, 3 Kame- Feuerwehrtechnischen Zentrum 4 Mitglieder der Jugendfeuerraden erwarben die Qualifikation und 2 Ehrenmitgliedern. des Landkreises erhielten alle 4 wehr wurden für gute Auszum Truppführer, 3 Kameraden Damit hat die Gröditzer Wehr Einsatzfahrzeuge gute und sehr bildungsergebnisse mit einem eine Stärke von insgesamt 74 absolvierten den Atemschutz- gute Noten. Kinogutschein ausgezeichnet. Mitgliedern. geräteträgerlehrgang, 5 Kameraden qualifizierten sich zum Die uns vorgegebenen Aus- Der Hauptfeuerwehrmann Ralf Im Jahr 2010 wurde die Motorkettensägenführer und 5 rückezeiten werden eingehalten Kahmann wurde für 10 Jahre Feuerwehr Gröditz zu 58 Kameraden konnten die Qualiund zum Teil unterboten. aktiven Dienst mit dem Feuer- Einsätzen alarmiert. Dies ist im fizierung zum Motorketten- Man muss jedoch sagen, dass in wehrehrenzeichen in Bronze Vergleich zum Jahr 2009 fast eine sägeführer aus dem Drehleiter- Schwerpunktzeiten wie zu den geehrt. Verdoppelung der Einsatzzahlen. korb erwerben. Wochentagen in der Vormittags- Kameradin Löschmeisterin Inge Die 58 Einsätze gliedern sich wie Bei Lehrgängen auf Landesebene zeit das Ausrücken aller 4 Jopp und Kamerad Oberfolgt: an der Sächsischen Landes- Fahrzeuge und damit die volle brandmeister Ralf Wegner wurde feuerwehrschule in Nardt Einsatzbereitschaft nicht zu für 30 Jahre aktiven Dienst mit 48 Hilfeleistungen absolvierten 2 Kameraden das 100% gesichert sind. Dies ist der der Ehrennadel der Freiwilligen 9 Brände Seminar Atemschutz. Weiterhin Tatsache zu schulden, dass viele Feuerwehr Gröditz in Gold Beförderung von 1 Alarmübung konnte ein Kamerad den Angehörige der Wehr ihrer Arbeit geehrt. Kamerad Johne Lehrgang Ausbilder für Maschi- außerhalb des Stadtgebiets und in durch den Bürgermeister Die Zahl der Hilfeleistungsnisten sowie 2 Kameraden den den alten Bundesländern nach- In die Alters- und Ehrenabteilung einsätze ist durch den Einsatz Lehrgang Technische Hilfe erbeim Tornado in Großenhain, den gehen. Wir müssen leider der Wehr wurde nach 34 Jahren folgreich abschließen. 2 Kame- feststellen, dass sich dieser Trend aktiven Dienst der Kamerad Starkregenfällen im August und raden konnten zum Zugführer in letzter Zeit weiterhin verstärkt. Hauptlöschmeister Wolfgang durch das Röderhochwasser im und 1 Kamerad zum Verbands- Wenzel sowie der Kamerad September / Oktober 2010 stark In die Reihen der aktiven Wehr führer für Freiwillige Feuerwehangestiegen. konnte 1 Kameradin aus der Brandmeister Gunter Lehmann ren ausgebildet werden. Weiter- verabschiedet. Die 9 Einsätze nach dem Tornado Jugendfeuerwehr aufgenommen in Großenhain, oder ein Verkehrs- hin qualifizierte sich eine Kame- werden, sowie 1 Bürger der Stadt Zur Jahreshauptversammlung unfall auf der Straße zwischen radin erfolgreich zum Jugendfeu- Gröditz, der in der Feuerwehr standen auch die turnusmäßigen Heidehäuser und Nieska, mit erwehrwart. mitarbeiten möchte. Wahlen zur Wehrleitung und zum einer eingeklemmten Person, die Feuerwehrausschuss an. Zum mit hydraulischem Rettungsgerät Auch im Jahr 2010 wurden von Aufgrund abgeschlossener er- Stadtwehrleiter der Freiwilligen befreit werden musste, stellten für den Kameraden einige Arbeits- folgreicher Qualifizierungen und Feuerwehr wurde der Haupteinsätze geleistet und im Zuge langjähriger aktiver Mitarbeit brandmeister Bernd Johne die Gröditzer Wehr bedeutende Einsätze dar. dessen zahlreiche Stunden zur wurden folgende Kameraden einstimmig wieder gewählt. Ihm Als besonders tragischer Einsatz Pflege und Wartung der Technik befördert: stehen als Stellvertreter der Verabschiedung von wird uns jedoch ein Wohnungs- aufgebracht. Kamerad Wenzel Kamerad Patrick Linge zum Brandmeister Rolf Engl und der durch den Bürgermeister Veranstaltung auf Gut Saathain Abschlussveranstaltung zen, vorgetragen von Walfriede liefert eine erzmusikantische und 27.03.2011 17.00 Uhr Schmitt, die bei Jazz Lyrik humorvolle, stets heftig be- Festsaal Gut Saathain Prosa schon in den Programmen klatschte Demonstration Love and Blues und Theater- JAZZ LYRIK PROSA geschichten dabei ist; mit Karten unter: 03533-819245 Die Kultserie aus den sechziger jiddischen Liedern, gesungen von Jahren präsentiert Karsten Troyke, von Experten als "DASS ICH NICHT VERGESS', bester Sänger jiddischer Lieder IHNEN ZU ERZÄHLEN..." in Europa bezeichnet, der vom Mit Walfriede Schmitt, Karsten Trio Scho (Genadi Desatnik, Troyke, dem Trio Scho (Genadi Violine und Gesang; Valeriy Desatnik, Valeriy Khoryshman & Khoryshman, Akkordeon; Mi- Michael Jach) und dem Klarinett- chael Jach, Kontrabass) begleitet isten Jürgen Kupke. wird. - Aus der Praxis der Klezmermusik wissen wir, wie Ein musikalisch-literarisches selbstverständlich leicht der Fotos: Programm mit jüdischen Ge- Übergang zum Jazz fällt. Jürgen Yvonne Loeff schichten, Anekdoten und Wit- Kupke mit seiner Klarinette Gaststätte und Pension Central in Prösen Veranstaltungsplan 2.4. Konzert: Shawue 24.4. Lunch Buffet ab 12.00 Uhr Ostersonntag!!! Kosten 15.00 Tel: 03533 8382 / www.central-prösen.de

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Seite 6 Beginn des Amtsblattes der Stadt Gröditz Ausgabe 03/11 vom 25.03.2011 Vom Stadtrat beschlossen: Aufgrund der 4 und 39 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. April 1993 hat der Stadtrat der Stadt Gröditz in der öffentlichen Stadtratsitzung am 21. März 2011 folgende Beschlüsse gefasst: 2011/018 Förderprogramm Stadtumbau Ost: Stadtumbaugebiet Wainsdorfer Straße/Hauptstraße Änderung des Geltungsbereiches 2011/019 Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKo) für das Stadtumbaugebiet Wainsdorfer Straße/Hauptstraße 2011/022 Bestellung der Leitung der FFW Ausschreibung Herstellung Rastplatzelemente Entlang der Rad- und Wanderwege im Gebiet Elbe-Röder-Dreieck sollen Rastplätze aus den für die Region typischen Materialien Stahl und Holz entstehen. In diesem Rahmen möchte der Elbe-Röder-Dreieck e.v. die Herstellung verschiedener Rastplatzelemente (Tische, Bänke, Fahrradständer, u.a.) an ein ansässiges Stahlbauunternehmen aus der Region vergeben. Das für die Ausschreibung erforderliche Leistungsverzeichnis und weitere Informationen erhalten Sie im Technologiezentrum Glaubitz, Industriestraße A 11, Zimmer A 202/203, 01612 Glaubitz bei Frau Türk. Per E-Mail an tuerk@elbe-roeder.de können die Unterlagen ebenfalls abgefordert werden. Alle Angebote werden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet und müssen in schriftlicher Form eingereicht werden. Die Ausschreibungsfrist endet am 21. April 2011. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Die Stadtverwaltung gratuliert recht herzlich April Berndt, Elisabeth am 01.04. zum 93. Horn, Hanna am 01.04. zum 82. Junold, Johanna am 01.04. zum 87. Kütter, Helga am 01.04. zum 70. Schikor, Edith am 01.04. zum 82. Röpke, Kurt am 02.04. zum 82. Gerth, Elsa am 03.04. zum 80. Herlt, Ursula am 03.04. zum 75. Preiß, Annemarie am 03.04. zum 83. Sinner, Inge am 03.04. zum 84. Thalemann, Evelien am 03.04. zum 80. Dieke, Gerda am 04.04. zum 84. Vetter, Ursula am 04.04. zum 82. Käseberg, Werner am 05.04. zum 80. Ptaschnik, Christine am 05.04. zum 81. Steinert, Annelies am 05.04. zum 70. Wöllner, Ingeburg am 05.04. zum 75. Baierl, Gisela am 07.04. zum 82. Beilmann, Leonila am 09.04. zum 86. Stosch, Christa am 09.04. zum 81. Alschner, Irene am 11.04. zum 90. Köhler, Helga am 11.04. zum 75. Reinhardt, Helga am 11.04. zum 75. Thielemann, Alice am 11.04. zum 86. Küster, Helmut am 14.04. zum 70. Thürmer, Christa am 14.04. zum 80. Lehmann, Rolf am 15.04. zum 70. Brache, Werner am 16.04. zum 70. Recklebe, Gerhardt am 16.04. zum 82. Riedel, Margarete am 16.04. zum 89. Scholl, Emma am 16.04. zum 88. Poplat, Gisela am 17.04. zum 81. Jakob, Lothar am 18.04. zum 70. Kluske, Lydia am 18.04. zum 80. Petrich, Alice am 18.04. zum 70. Stankewitz, Waltraut am 20.04. zum 82. Förster, Kurt am 21.04. zum 75. Peuckert, Elfriede am 22.04. zum 87. Fischer, Wolfgang am 23.04. zum 80. Dr. Kipsch, Dieter am 23.04. zum 81. Schenk, Helmut am 23.04. zum 81. Sickert, Heidemarie am 23.04. zum 70. Fischer, Heinz am 24.04. zum 83. Schwander, Heinz am 24.04. zum 70. Mundins, Helga am 25.04. zum 75. Naumann, Heinz am 26.04. zum 70. Redlich, Erich am 28.04. zum 75. Becker, Rüdeger am 29.04. zum 80. Beilmann, Arnold am 30.04. zum 85. Pressemitteilung Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung im Großenhainer Rathaus Die Deutsche Rentenversicherung bietet ab Montag, dem 07.03.2011, Sprechtage im Großenhainer Rathaus am Hauptmarkt an. Die Berater sind jeden Montag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie jeden Dienstag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr vor Ort. Es ist unbedingt erforderlich, vorab einen Termin zu vereinbaren. Vergeben werden diese in der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Dresden, Holbeinstraße 1, unter den Telefonnummern 0351/44570 und 0351/440600. Dort beraten die Mitarbeiter täglich zu allen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Öffnungszeiten der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Dresden: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08:00-15:00 Uhr 08:00-18:00 Uhr 08:00-13:00 Uhr 08:00-18:00 Uhr 08:00-12:00 Uhr

Satzung über die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Gröditz (Abwassersatzung - AbwS) vom 21.02.2011 Aufgrund von 63 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.1998 (Sächs. GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 04.03.2003 (Sächs. GVBl. S. 49) und der 4, 14, und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Neufassung vom 18.03.2003 (Sächs. GVBl. S. 55) und der 47 Abs. 2 i.v.m. 6 Abs. 1 und 5 Abs. 4 Sächsisches Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19.08.1993 (Sächs. GVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.03.2003 (Sächs. GVBl. S 49) in Verbindung mit den 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabegesetzes (SächsKAG) vom 16.06.1993 (Sächs. GVBl. S. 502), geändert durch Gesetz vom 16.01.2003 (Sächs GVBl. S. 2) hat der Stadtrat der Stadt Gröditz am 21.02.2011 folgende Satzung beschlossen: 1. Teil - Allgemeines 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Stadt Gröditz betreibt nach Maßgabe dieser Satzung durch den von ihr gegründeten Eigenbetrieb Abwasser Gröditz die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als eine einheitliche öffentliche Einrichtung (aufgabenbezogene Einheitseinrichtung). Der Eigenbetrieb Abwasser Gröditz ist ein Betrieb der Stadt Gröditz und handelt somit im Auftrag der Stadt. Die Verantwortung für das Handeln bleibt bei der Stadt Gröditz. Zur Vereinfachung wird nachfolgend Eigenbetrieb Abwasser Gröditz (im Auftrag der Stadt Gröditz) nur EAG genannt. (2) Als angefallen gilt Abwasser, das - über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt oder - in abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen gesammelt wird oder - zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. 2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser), das aus dem Bereich von bebauten oder künstlich befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser aus Niederschlägen (Niederschlagswasser) sowie das sonstige in öffentliche Abwasseranlagen mit Schmutzwasser oder Niederschlagswasser fließende Wasser. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Abwasserpumpwerke und Klärwerke sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie der öffentlichen Abwasserbeseitigung dienen. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören auch die Grundstücksanschlüsse im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze (Anschlusskanäle im Sinne von 11). (3) Private Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Anlagen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen (Grundleitungen), Hebeanlagen, abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen. (4) Grundstücke, die über eine Kleinkläranlage, für die eine leitungsgebundene Anschlussmöglichkeit an ein zentrales Klärwerk nicht besteht oder über eine abflusslose Grube, die entleert und abgefahren wird, entsorgt werden, gelten als dezentral entsorgt. Die nicht unter Satz 1 fallenden, entsorgten Grundstücke gelten als zentral entsorgt. 2. Teil - Anschluss und Benutzung 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem EAG im Rahmen des 63 Abs. 5 und 6 SächsWG zu überlassen, soweit der EAG zur Abwasserbeseitigung verpflichtet ist (Anschluss- und Benutzungszwang). Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Absatz 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3) Grundstücke sind, wenn sie mit einer baulichen Anlage versehen werden, anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. (5) Abwasser, das auf Grundstücken anfällt, die nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, hat der nach den Absätzen 1 und 2 Verpflichtete dem EAG oder dem von ihm beauftragten Unternehmer zu überlassen (Benutzungszwang). Dies gilt nicht für Niederschlagswasser, soweit dieses auf andere Weise ordnungsgemäß beseitigt wird. (6) Bei Grundstücken, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt nicht oder noch nicht an einen öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden können, kann der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach 3 Abs. 1 Verpflichtete den Anschluss seines Grundstücks verlangen, wenn er den für den Bau des öffentlichen Kanals entstehenden Aufwand übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. Einzelheiten, insbesondere die Frage, wer den Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwand trägt, werden durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss Seite 7 (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächstliegende öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen

Seite 8 Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der EAG verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht erstellt, kann der EAG den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. 5 Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang Von der Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Verpflichtung zur Benutzung deren Einrichtungen können die nach 3 Abs. 1, 2 und 5 Verpflichteten auf Antrag insoweit und solange befreit werden, als ihnen der Anschluss oder die Benutzung wegen ihres, die öffentlichen Belange überwiegenden, privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. 6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, das Material der öffentlichen Abwasseranlagen und/oder Transportfahrzeuge angreifen, ihren Betrieb, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen: 1. Stoffe auch in zerkleinertem Zustand, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Mist, Sand, Küchenabfälle, Asche, Zellstoffe, Textilien, Schlachtabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester, hefehaltige Rückstände, Schlamm, Haut- und Lederabfälle, Glas und Kunststoffe), 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Karbid, Phenole, Öle und dgl.), Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut, mit Krankheitskeimen behaftete Stoffe und radioaktive Stoffe, 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke, 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. Überläufe aus Abortgruben, milchsaure Konzentrate, Krautwasser), 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann, 6. farbstoffhaltiges Abwasser, dessen Entfärbung im Klärwerk nicht gewährleistet ist, 7. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht, 8. Abwasser, dessen chemische und physikalische Eigenschaften Werte aufweist, die über den allgemeinen Richtwerten für die wichtigsten Beschaffenheitskriterien der Anlage I des Merkblattes DWA-M 115/2 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. (DWA) in der jeweils gültigen Fassung liegen. (3) Der EAG kann im Einzelfall weitergehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage erforderlich ist. (4) Der EAG kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende Mehrkosten übernimmt. (5) 63 Abs. 6 SächsWG bleibt unberührt. 7 Einleitungsbeschränkungen (1) Der EAG kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung, Drosselung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. Die Maximalkonzentrationen der einzelnen Stoffe, welche eingeleitet werden sollen, werden im Einzelfall geprüft und in Abwassereinleitungsverträgen für Indirekteinleiter vereinbart oder per Bescheid festgesetzt. (2) Solange die öffentlichen Abwasseranlagen nicht bedarfsgerecht ausgebaut sind, kann der EAG mit Zustimmung der unteren Wasserbehörde Abwasser, das wegen seiner Art oder Menge in den vorhandenen Abwasseranlagen nicht abgeleitet oder behandelt werden kann, von der Einleitung befristet ausschließen ( 138 Abs. 2 SächsWG). (3) Abwasser darf durch den Grundstückseigentümer oder den sonstigen nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten nur dann in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind, eingeleitet werden, wenn dieses zuvor ausreichend und dem Stand der Technik entsprechend behandelt worden ist. Für vorhandene Einleitungen kann der EAG die Einhaltung von bestimmten Einleitwerten festlegen und für die Erfüllung dieser Pflichten bestimmte Fristen setzen, um eine Begrenzung der kommunalen Einleitwerte nach dem Stand der Technik gemäß Satz 1 in den durch den EAG festgelegten Zeiträumen sicherzustellen. Erfüllt der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete die Festlegungen innerhalb der gesetzten Frist nicht, kann der EAG ihn von der Einleitung ausschließen. 54 Abs. 1 bleibt unberührt. (4) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung des EAG. 8 Eigenkontrolle (1) Der EAG kann verlangen, dass auf Kosten des Grundstückseigentümers oder des sonstigen nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Die Eigenkontrolle und Wartung einer Kleinkläranlage bzw. einer abflusslosen Grube hat den Anforderungen der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zu den Anforderungen an Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben, über deren Eigenkontrolle und Wartung sowie deren Überwachung (Kleinkläranlagenverordnung) vom 19.6.2007 (SächsGVBl. S. 281) in der jeweils geltenden Fassung zu genügen. Danach erforderliche Wartungen einer Kleinkläranlage sind durch den Hersteller oder einem Fachbetrieb (Fachkundigen gemäß Bauartzulassung) auszuführen. Das Betriebstagebuch einer Kleinklär-

Seite 9 anlage bzw. einer abflusslosen Grube ist nach deren endgültiger Stilllegung bis zum Ende des 5. folgenden Kalenderjahres aufzubewahren. Im Falle eines Rechtsstreits ist das Betriebstagebuch bis zum Ablauf eines Jahres nach dessen rechtskräftigem Abschluss aufzubewahren. (3) Der EAG kann soweit Absatz 2 nicht zur Anwendung kommt in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Art und Häufigkeit der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Eigenkontrollverordnung) in der jeweils geltenden Fassung auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuches verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens fünf Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem EAG auf Verlangen vorzulegen. Im Falle eines Rechtsstreits ist das Betriebstagebuch bis zum Ablauf eines Jahres nach dessen rechtskräftigem Abschluss aufzubewahren. 9 Abwasseruntersuchungen (1) Der EAG kann bei Bedarf Abwasseruntersuchungen vornehmen. Er bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen die Proben zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt 18 Abs. 2 entsprechend. (2) Die Kosten einer Abwasseruntersuchung trägt der Verpflichtete, wenn 1. die Ermittlungen ergeben, dass Vorschriften oder auferlegte Verpflichtungen nicht erfüllt worden sind oder 2. wegen der besonderen Verhältnisse eine ständige Überwachung geboten ist. (3) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. 10 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer und sonstige nach 3 Abs. 1 Verpflichtete sind im Rahmen der Vorschrift des 109 SächsWG verpflichtet, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung gegen Entschädigung zu dulden. Sie haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlusskanäle zu ihren Grundstücken zu dulden. 3. Teil - Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen 11 Anschlusskanäle (1) Anschlusskanäle ( 2 Abs. 2 Satz 3) werden vom EAG hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Anschlusskanäle sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers oder sonstiger nach 3 Abs. 1 Verpflichteter und unter Wahrung ihrer berechtigten Interessen vom EAG bestimmt. (3) Der EAG stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes notwendigen Anschlusskanäle bereit. Jedes Grundstück erhält mindestens einen Anschlusskanal. (4) In besonders begründeten Fällen (insbesondere bei Sammelgaragen, Reihenhäusern, Grundstücksteilung nach Verlegung des Anschlusskanals) kann der EAG den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Anschlusskanal vorschreiben oder auf Antrag zulassen. (5) Die Kosten der für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Anschlusskanäle (Absätze 3 und 4) sind durch den Abwasserbeitrag nach 33 abgegolten. (6) Werden Grundstücke im Trennsystem entwässert, gelten die Schmutzwasser- und Regenwasseranschlusskanäle als ein Anschlusskanal im Sinne des Abs. 3 Satz 2. 12 Sonstige Anschlüsse, Aufwandsersatz (1) Der EAG kann auf Antrag des Grundstückseigentümers oder sonstiger nach 3 Abs. 1 Verpflichteten weitere, sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlusskanäle herstellen. Als weitere Anschlusskanäle gelten auch Anschlusskanäle für Grundstücke, die nach Entstehen der erstmaligen Beitragspflicht ( 34 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) neu gebildet werden. (2) Den tatsächlich entstandenen Aufwand für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Absatz 1 genannten Anschlusskanäle trägt derjenige, der im Zeitpunkt der Herstellung des Anschlusskanals, im übrigen im Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme Grundstückseigentümer oder sonstiger nach 3 Abs. 1 Verpflichteter ist, soweit die Herstellung oder die Maßnahmen von ihm zu vertreten sind oder ihm dadurch Vorteile zuwachsen. (3) Der Anspruch auf Ersatz des Aufwands entsteht mit der Herstellung des Anschlusskanals, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. (4) Der Aufwandsersatz wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (1) Der schriftlichen Genehmigung des EAG bedürfen: 13 Genehmigungen 1. die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung, 2. die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Für die den Anträgen beizufügenden Unterlagen gelten die Vorschriften des Teiles 1 Abschnitt 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (SächsBO-DurchführVO) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß. Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Kanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind beim EAG einzuholen.

Seite 10 14 Regeln der Technik für Grundstücksentwässerungsanlagen Die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen ( 2 Abs. 3) sind nach den gesetzlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen. 15 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen ( 2 Abs. 3) sind vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der EAG ist im technisch erforderlichen Umfang befugt, mit dem Bau der Anschlusskanäle einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlagen, einschließlich der Prüf-, Kontroll- und Übergabeschächte mit den gemäß 8 Abs. 1 erforderlichen Messeinrichtungen, herzustellen und zu erneuern. Der Aufwand ist dem EAG vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten zu ersetzen. 12 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. (3) Der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach 3 Abs. 1 Verpflichtete hat die Verbindung der Grundstücksentwässerungsanlagen mit den öffentlichen Abwasseranlagen im Einvernehmen mit dem EAG herzustellen. Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzte Schacht mit Reinigungsrohr ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene ( 17) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten zu ändern, wenn Menge oder Art des Abwassers dies notwendig machen. (5) Änderungen an einer Grundstücksentwässerungsanlage, die infolge einer nicht vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten zu vertretenden Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen notwendig werden, führt der EAG auf seine Kosten aus, sofern nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt nicht, wenn die Änderung oder Stilllegung der Grundstücksentwässerungsanlagen dem erstmaligen leitungsgebundenen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage dient oder für Grundstücke die einen erstmaligen Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung erhalten. (6) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage auch vorübergehend außer Betrieb gesetzt, so kann der EAG den Anschlusskanal verschließen oder beseitigen. Der Aufwand ist vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten zu ersetzen. 12 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. Der EAG kann die Ausführung der in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer oder den sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten übertragen. 16 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte, Toiletten mit Wasserspülung (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer oder den sonstigen nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten in regelmäßigen Zeitabständen, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Die Reinigungsintervalle sind in einem Tagebuch zu dokumentieren. Auf Verlangen ist das Tagebuch Mitarbeitern des EAG vorzulegen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem EAG schadenersatzpflichtig. Für die Beseitigung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Der EAG kann vom Grundstückseigentümer und dem sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen bei Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergl. dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. (4) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Abwasserbeseitigung mit zentraler Abwasserreinigung angeschlossen sind, sind in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen nur Toiletten mit Wasserspülung zulässig. (5) 14 gilt entsprechend. 17 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, z. B. Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergl., die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer oder sonstige nach 3 Abs. 1 Verpflichtete für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. 15 Abs. 5 gilt entsprechend. 18 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht (1) Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach Abnahme durch den EAG in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der EAG ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Den mit der Überwachung der Anlagen beauftragten Personen ist zu allen Teilen der Grundstücksentwässerungsanlagen Zutritt zu gewähren. Sie dürfen Wohnungen nur mit Einwilligung des Berechtigten, Betriebs- und Geschäftsräume ohne Einwilligung nur in den Zeiten betreten, in denen sie normalerweise für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung offen stehen. Grundstückseigentümer und die sonstigen nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten sind verpflichtet, die Ermittlungen und Prüfungen nach den Sätzen 1 und 2 zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer oder die sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.

Seite 11 19 Dezentrale Abwasseranlagen (1) Die Entsorgung des Schlammes aus Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe und des Inhalts abflussloser Gruben erfolgt bedarfsgerecht, für alle anderen Anlagen und in den Fällen des Absatzes 3 Satz 4 erfolgt sie regelmäßig oder nach Bedarf. (2) Die bedarfsgerechte oder regelmäßige Entsorgung erfolgt zu dem vom EAG für jede Kleinkläranlage und abflusslose Grube unter Berücksichtigung der Herstellerhinweise, der DIN 4261 Teil 1 in der jeweils geltenden Ausgabe bzw. der DIN EN 12566 Teil 1 in der jeweils geltenden Ausgabe, sowie den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegten Zeitpunkt oder mindestens in den in der wasserrechtlichen Entscheidung festgelegten Abständen. Die DIN und DIN EN-Normen sind im Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt. Der EAG gibt die Entsorgungstermine bekannt, die Bekanntgabe kann öffentlich erfolgen. (3) Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Fäkalschlammentsorgung ist, dass der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete regelmäßig eine fachgerechte Schlammspiegelmessung durchführen lässt und dem EAG den etwaigen Bedarf für eine Entleerung unverzüglich anzeigt. Erfolgt anlässlich der Wartung einer Kleinkläranlage eine Schlammspiegelmessung, so ist das Messprotokoll dem EAG unverzüglich zuzusenden; Abs. 8 lit. a) bleibt unberührt. Die Anzeige hat für abflusslose Gruben spätestens dann zu erfolgen, wenn diese bis auf 50 cm unter Zulauf angefüllt sind. Wird keine Schlammspiegelmessung durchgeführt oder werden die Ergebnisse der Messungen nicht rechtzeitig nach Satz 1 bis 3 dem EAG mitgeteilt, so erfolgt eine regelmäßige Entsorgung. (4) Der EAG kann die dezentralen Abwasseranlagen auch zwischen den nach Absatz 1 und 2 festgelegten Terminen und ohne Anzeige nach Absatz 3 entsorgen, wenn aus Gründen der Wasserwirtschaft ein sofortiges Leeren erforderlich ist. (5) Der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete ist dafür verantwortlich, dass die dezentralen Abwasseranlagen jederzeit zum Zwecke des Abfahrens des Abwassers zugänglich sind und sich der Zugang in einem verkehrssicheren Zustand befindet. (6) Zur Entsorgung der dezentralen Abwasseranlagen und zur Überwachung nach Absätzen 7 und 8 ist den Beauftragten des EAG ungehindert Zutritt zu allen Teilen der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben zu gewähren. (7) Die Überwachung der Eigenkontrolle und Wartung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt auf Grundlage der Kleinkläranlagenverordnung. Durch den EAG festgestellte und gegenüber dem Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten beanstandete Mängel sind von diesem innerhalb der gesetzten Frist zu beheben; der EAG ist hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. (8) Die Überwachung der Eigenkontrolle im Sinne des Absatzes 7 Satz 1 wird wie folgt durchgeführt: a) Der Grundstückseigentümer bzw. der nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete hat dem EAG bei Kleinkläranlagen, für die die Wartung durch den Hersteller oder einen Fachbetrieb vorgeschrieben ist, die Wartungsprotokolle zuzusenden. b) Bei sonstigen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt die Überwachung durch Einsichtnahme in das Betriebsbuch und Sichtkontrolle der Anlage anlässlich der Fäkalschlammabfuhr oder Entleerung der abflusslosen Gruben. (9) Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben und deren Nebeneinrichtungen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen ist. Den Aufwand für die Stilllegung trägt der Grundstückseigentümer oder sonstige nach 3 Abs. 1 Verpflichtete. (10) 18 Abs. 2 gilt entsprechend. 4. Teil - Abwasserbeitrag 1. Abschnitt: Allgemeines 20 Erhebungsgrundsatz (1) Die Stadt erhebt durch den EAG zur angemessenen Ausstattung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung mit Betriebskapital Abwasserbeiträge. Es wird ausschließlich ein Teilbeitrag Schmutzwasserentsorgung erhoben. (2) 1. Die Höhe des Betriebskapitals für die Schmutzwasserentsorgung wird auf 4.330.397 festgesetzt. (3) Durch Satzung können zur angemessenen Aufstockung des nach Absatz 2 festgesetzten Betriebskapitals gemäß 17 Abs. 2 SächsKAG weitere Beiträge erhoben werden. 21 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der erstmaligen Beitragspflicht im Sinne von 20 Abs. 1 unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an öffentliche Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es den Beitragspflichten auch dann, wenn die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. (3) Grundstücke im Sinne der Absätze 1 und 2, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, unterliegen der erstmaligen Beitragspflicht gemäß 20 Abs. 1. (4) Für Grundstücke, für die vor Inkrafttreten dieser Satzung ein Abwasserbeitrag erhoben worden ist, wird bestimmt, dass dieser erhobene Beitrag nur als Teilbeitrag Schmutzwasserentsorgung gilt ( 17 Abs.5 SächsKAG). Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erlassenen Beitragsbescheide für die Abwasserbeseitigung mit einem Beitragssatz von 2,00 DM/m² Nutzfläche, das entspricht 1,02 /m² Nutzfläche, gelten in der Höhe von 1,02 /m² Nutzfläche als Beitragsbescheide für die Schmutzwasserbeseitigung. (5) Grundstücke im Sinne der Absätze 1 bis 4, für die schon ein erstmaliger Beitrag nach den Vorschriften des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen entstanden ist, unterliegen einer weiteren Beitragspflicht, wenn dies durch Satzung ( 20 Abs. 3) bestimmt wird. (6) Grundstücke, die dezentral im Sinne des 2 Abs. 4 S. 1 entsorgt werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht.

Seite 12 22 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Eigentümers Beitragsschuldner. (2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Beitragsschuldner; Entsprechendes gilt für sonstige dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte. (3) Mehrere Beitragsschuldner nach Absätzen 1 und 2 haften als Gesamtschuldner. (4) Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, im Falle des Absatzes 1 Satz 2 auf dem Erbbaurecht oder sonstigen dinglichen Nutzungsrecht, im Falle des Absatzes 2 auf dem Wohnungs- oder dem Teileigentum; Entsprechendes gilt für sonstige dingliche Nutzungsrechte. 23 Beitragsmaßstab (1) Maßstab für die Bemessung des Beitrags für die Schmutzwasserentsorgung ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche ( 24) mit dem Nutzungsfaktor ( 25 bis 30). (1) Als Grundstücksfläche für die Schmutzwasserentsorgung gilt: 24 Grundstücksfläche 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die unter Berücksichtigung des 19 Abs. 1 SächsKAG der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zulegen ist; 2. bei Grundstücken, die mit ihrer gesamten Fläche im unbeplanten Innenbereich ( 34 Baugesetzbuch - BauGB) oder im Bereich eines Bebauungsplans, der die erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, liegen, die Fläche, die unter Berücksichtigung des 19 Abs. 1 SächsKAG der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zulegen ist; 3. bei Grundstücken, die teilweise in den unter Nummern 1 oder 2 beschriebenen Bereichen und teilweise im Außenbereich ( 35 BauGB) liegen, die nach 19 Abs. 1 SächsKAG maßgebende Fläche; 4. bei Grundstücken, die mit ihrer gesamten Fläche im Außenbereich ( 35 BauGB) liegen oder aufgrund 21 Abs. 2 beitragspflichtig sind, die nach 19 Abs. 1 SächsKAG maßgebende Fläche. (2) Die nach 19 Abs. 1 SächsKAG vorgesehene Abgrenzung geschieht nach den Grundsätzen für die grundbuchmäßige Abschreibung von Teilflächen unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften ohne die Möglichkeit der Übernahme einer Baulast. 2. Abschnitt: Schmutzwasserentsorgung 25 Nutzungsfaktor (1) Der Nutzungsfaktor bemisst sich nach den Vorteilen, die den Grundstücken nach Maßgabe ihrer zulässigen baulichen Nutzung durch die Einrichtung in Bezug auf die Schmutzwasserentsorgung vermittelt werden. Die Vorteile orientieren sich an der Zahl der zulässigen Geschosse. Als Geschosse gelten Vollgeschosse im Sinne dieser Satzung. Vollgeschosse liegen vor, wenn die Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und sie über mindestens 2/3 ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben; Geländeoberfläche ist die Fläche, die sich aus der Baugenehmigung oder den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt, im Übrigen die natürliche Geländeoberfläche. Für Grundstücke in Bebauungsplangebieten bestimmt sich das Vollgeschoss nach 90 Abs. 2 SächsBO. (2) Der Nutzungsfaktor beträgt im Einzelnen: 1. In den Fällen der 29 Abs. 2, 3 und 4 und 30 Abs. 5 0,5 2. bei 1-geschossiger Bebaubarkeit und in den Fällen des 29a 1,0 3. bei 2-geschossiger Bebaubarkeit 1,5 4. bei 3-geschossiger Bebaubarkeit 2,0 5. für jedes weitere, über das 3. Geschoss hinausgehende Geschoss eine Erhöhung um 0,5. (3) Gelten für ein Grundstück unterschiedliche Nutzungsfaktoren, so ist der jeweils höchste Nutzungsfaktor maßgebend. 26 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt (1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. (2) Überschreiten Geschosse nach Absatz 1, die nicht als Wohn- oder Büroräume genutzt werden, die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die tatsächlich vorhandene Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Absatz 1 maßgebende Geschosszahl; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (3) Sind in einem Bebauungsplan über die bauliche Nutzung eines Grundstückes mehrere Festsetzungen (Geschosszahl, Gebäudehöhe, Baumassenzahl) enthalten, so ist die Geschosszahl vor der Gebäudehöhe und diese vor der Baumassenzahl maßgebend.

27 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt Seite 13 (1) Bestimmt ein Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch eine Geschosszahl oder die Höhe der baulichen Anlagen, sondern durch Festsetzung einer Baumassenzahl, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (2) Ist eine größere als die nach Absatz 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (3) 26 Abs. 3 ist anzuwenden. 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt ein Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch eine Geschosszahl oder Baumassenzahl, sondern durch die Festsetzung der zulässigen Höhe baulicher Anlagen, so gilt als Geschosszahl 1. bei Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe, die festgesetzte maximale Gebäudehöhe geteilt durch 3,5, 2. bei Festsetzung der maximalen Wandhöhe das festgesetzte Höchstmaß der Wandhöhe baulicher Anlagen, entsprechend der Definition des 6 Abs. 4 Satz 3 SächsBO, geteilt durch 3,5, zuzüglich eines weiteren Geschosses wenn gleichzeitig eine Dachneigung von mindestens 30 festgesetzt ist. Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (2) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Absatz 1 in eine Geschosszahl umzurechnen. (3) 26 Abs. 3 ist anzuwenden. 29 Stellplätze, Garagen, Gemeinbedarfsflächen und sonstige Flächen in Bebauungsplangebieten nach 30 Abs. 1 BauGB (1) Bei Grundstücken, auf denen nach den Festsetzungen des Bebauungsplans nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, wird für jedes zulässige oberirdische und tatsächlich vorhandene unterirdische Parkdeck ein Vollgeschoss zugrunde gelegt; sind mehr oberirdische Parkdecks als zulässig vorhanden, wird die tatsächliche Anzahl zugrunde gelegt. Bei anderen Grundstücken gelten als Geschosse neben jenen nach 26 bis 28 auch oberirdische oder unterirdische Parkdecks als Geschosse; Satz 1 ist entsprechend anzuwenden. (2) Auf öffentlichen Gemeinbedarfs- und Grünflächengrundstücken, deren Grundstücksflächen nach den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überbaut werden sollen bzw. überbaut sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder), wird ein Nutzungsfaktor 0,5 angewandt. Die 26, 27 und 28 finden keine Anwendung. (3) Für Grundstücke in Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz gilt ein Nutzungsfaktor von 0,5. (4) Für Grundstücke, die von den Bestimmungen der 26, 27, 28 und der Absätze 1 bis 3 nicht erfasst sind (z. B. Lagerplätze) gilt ein Nutzungsfaktor von 0,5, wenn auf ihnen keine Gebäude errichtet werden dürfen. 29a Sakralbauten (1) Vorhandene Kirchen oder vergleichbare Einrichtungen, die sowohl räumlich als auch zeitlich überwiegend für den Gottesdienst genutzt werden, werden mit einem Nutzungsfaktor von 1,0 berücksichtigt. (2) Setzt ein Bebauungsplan die Zulässigkeit einer Kirche oder vergleichbarer Einrichtungen für den Gottesdienst fest, so ist für diese Nutzung Absatz 1 anwendbar. 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Bebauungsplanfestsetzungen im Sinne der 26 bis 29 bestehen (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den 26 bis 29 entsprechenden Festsetzungen enthält, ist bei bebauten und unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken ( 34 BauGB) die Zahl der zulässigen Geschosse maßgebend. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl vorhanden, so ist diese zugrunde zulegen. (2) Bei Grundstücken, die nach 21 Abs. 2 beitragspflichtig sind (z. B. im Außenbereich gemäß 35 BauGB), ist bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse maßgebend. Bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, gilt die Zahl der genehmigten Geschosse. Bei unbebauten Grundstücken, und bei Grundstücken mit nur untergeordneter Bebauung gilt ein Nutzungsfaktor von 1,0. (3) Als Geschosse nach den Absätzen 1 und 2 gelten Vollgeschosse im Sinne von 25 Abs. 1. Überschreiten Geschosse, die nicht als Wohn- oder Büroräume genutzt werden, die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5. Bei Grundstücken nach Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss oder mit Gebäuden mit nur einem Vollgeschoss und mindestens zwei weiteren Geschossen, die nicht Vollgeschosse im Sinne des 25 Abs. 1 sind, ergibt sich die Geschosszahl aus der tatsächlich vorhandenen Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5. Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (4) Tatsächlich hergestellte oder genehmigte unter- oder oberirdische Parkdecks gelten jeweils als ein Geschoss, auch wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 3 Satz 1 nicht erfüllen. (5) Für die in 29 Abs. 2 bis 4 genannten Anlagen, die in Bereichen der Absätze 1 und 2 liegen, sind 29 Abs. 2 bis 4 entsprechend anzuwenden. 3. Abschnitt: Entstehung, Höhe und Fälligkeit des Beitrags 31 Erneute Beitragspflicht (1) Grundstücke, für die bereits ein Beitrag nach 21 entstanden ist, unterliegen einer erneuten Beitragspflicht, wenn 1. sich die Fläche des Grundstücks vergrößert (z. B. durch Zukauf) und für die zugehende Fläche noch keine Beitragspflicht entstanden war,

Seite 14 2. sich die Fläche des Grundstücks vergrößert und für die zugehende Fläche eine Beitragspflicht zwar schon entstanden war, sich jedoch die zulässige bauliche Nutzung der zugehenden Fläche durch die Zuschreibung erhöht, 3. sich die Verhältnisse, die der Abgrenzung gemäß 24 Abs. 1 zugrunde lagen, geändert haben, 4. allgemein oder im Einzelfall ein höheres Maß der baulichen Nutzung ( 25) zugelassen wird oder 5. ein Fall des 26 Abs. 2 oder ein Fall, auf den diese Bestimmung kraft Verweisung anzuwenden ist, nachträglich eintritt. (2) Der erneute Beitrag bemisst sich nach den Grundsätzen des 25. In den Fällen des Absatzes 1 Nummern 2, 4 und 5 bemisst sich der erneute Beitrag nach der Differenz zwischen den der bisherigen Situation und der neuen Situation entsprechenden Nutzungsfaktoren; wenn durch die Änderung der Verhältnisse der jeweilige Rahmen des 25 Abs. 2 nicht überschritten wird, entsteht keine erneute Beitragspflicht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des 4. Teils dieser Satzung entsprechend. 32 Zusätzlicher Abwasserbeitrag von Großverbrauchern Für Grundstücke, die die Einrichtung nachhaltig nicht nur unerheblich über das normale Maß hinaus in Anspruch nehmen, kann der EAG durch besondere Satzungsregelung zusätzliche Beiträge gemäß 20 SächsKAG erheben. Der Teilbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung beträgt 2 1,02 je m Nutzungsfläche. (1) Die Beitragsschuld entsteht für die Schmutzswasserentsorgung: 33 Beitragssatz 34 Entstehung der Beitragsschuld 1. in den Fällen des 21 Abs. 3 mit dem In-Kraft-Treten dieser Satzung, 2. in den Fällen des 21 Abs. 1, sobald das Grundstück an die Schmutzwasserentsorgung angeschlossen werden kann, 3. in den Fällen des 21 Abs. 2 mit der Genehmigung des Anschlussantrages, 4. in den Fällen des 21 Abs. 5 mit dem In-Kraft-Treten der Satzung(-sänderung) über die Erhebung eines weiteren Beitrags, 5. in den Fällen des 31 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 mit der Eintragung der Änderung im Grundbuch, 6. in den Fällen des 31 Abs. 1 Nrn. 3, 4 und 5 mit dem Wirksamwerden der Rechtsänderungen oder, soweit die Änderungen durch Baumaßnahmen eintreten, mit deren Genehmigung; soweit keine Genehmigung erforderlich ist, ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der EAG Kenntnis von der Änderung erlangt hat. (2) Absatz 1 gilt auch für mittelbare Anschlüsse ( 13 Abs. 2). Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. Vorauszahlungen werden nicht erhoben. 35 Fälligkeit der Beitragsschuld 36 Entstehung und Fälligkeit von Vorauszahlungen 37 Ablösung des Beitrags (1) Die erstmaligen Teilbeiträge für die Schmutzwasserentsorgung im Sinne von 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 bis 3 können vor Entstehung der Beitragsschuld abgelöst werden. Der Betrag der Ablösung bestimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrags. (2) Die Ablösung wird im Einzelfall zwischen dem EAG und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten, dem Wohnungseigentümer oder dem sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigten vereinbart. (3) Weitere, erneute und zusätzliche Beitragspflichten ( 21 Abs. 5, 31 und 32) bleiben durch Vereinbarungen über Ablösungen der erstmaligen Teilbeiträge unberührt. (4) Weitere, erneute und zusätzliche Beiträge können nicht abgelöst werden. 38 Anrechnung von Erschließungsleistungen auf den Abwasserbeitrag Der von Dritten gemäß 25 Abs. 2 SächsKAG übernommene Erschließungsaufwand wird im nachgewiesenen beitragsfähigen Umfang auf die jeweilige Teilbeitragsschuld der erschlossenen Grundstücke angerechnet. 5. Teil - Abwassergebühren 1. Abschnitt: Allgemeines 39 Erhebungsgrundsatz Der EAG erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. Sie werden erhoben für die Teilleistungen Schmutzwasserentsorgung, Niederschlagswasserentsorgung, Entsorgung abflussloser Gruben sowie Kleinkläranlagen, für Abwasser, das in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind und für sonstiges Abwasser.

Seite 15 40 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte oder der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. (2) Gebührenschuldner für die Abwassergebühr nach 46 Abs. 2 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (3) Mehrere Gebührenschuldner für dasselbe Grundstück sind Gesamtschuldner. 2. Abschnitt: Schmutzwasserentsorgung 41 Gebührenmaßstab für die Schmutzwasserentsorgung (1) Die Abwassergebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die auf dem an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstück anfällt ( 42 Abs. 1). (2) Bei Einleitungen nach 7 Abs. 4 bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Wassermenge. 42 Abwassermenge bei der Schmutzwasserentsorgung (1) In dem jeweiligen Veranlagungszeitraum ( 50 Abs. 2) gilt im Sinne von 41 Abs. 1 als angefallene Abwassermenge 1. bei öffentlicher Wasserversorgung, der der Entgeltberechnung zugrunde gelegte Wasserverbrauch, 2. bei nichtöffentlicher Trink- und Brauchwasserversorgung (z.b. Hausbrunnen), die dieser entnommenen Wassermenge und 3. das auf Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder Betrieb genutzt und in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. (2) Auf Verlangen des EAG hat der Gebührenschuldner bei Einleitungen nach 7 Abs. 4, bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Absatz 1 Nummer 2) oder bei Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Absatz 1 Nummer 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen, zu unterhalten und anzuzeigen. Die Messeinrichtungen werden vom EAG abgenommen und durch Versiegelung gesichert. 43 Absetzungen bei der Schmutzwasserentsorgung (1) Nach 42 ermittelte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung abgesetzt. (2) Für landwirtschaftliche Betriebe soll der Nachweis durch Messungen eines besonderen Wasserzählers erbracht werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass über diesen Wasserzähler nur solche Frischwassermengen entnommen werden können, die in der Landwirtschaft verwendet werden und deren Einleitung als Abwasser nach 6, insbesondere Absatz 2 Nummer 3 ausgeschlossen ist. (3) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nicht eingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nicht eingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 Kubikmeter/Jahr und 2. je Vieheinheit Geflügel 3 Kubikmeter/Jahr. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten gemäß 51 des Bewertungsgesetzes (in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. 2.1991 [BGBl. 1991 I S. 230], zuletzt geändert am 20.12.2001 [BGBl. I S. 3794]) in der jeweils geltenden Fassung ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. Diese pauschal ermittelte, nicht eingeleitete Wassermenge wird von der gesamten verbrauchten Wassermenge im Sinne von 42 abgesetzt. Die danach verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen einwohnermelderechtlich erfasste Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufgehalten hat, mindestens 20 Kubikmeter/Jahr betragen. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist die Absetzung entsprechend zu verringern. (4) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. 3. Abschnitt: Niederschlagswasserentsorgung 44 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserentsorgung (1) Die Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung wird nach der Niederschlagswassermenge bemessen, die auf dem an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstück anfällt und in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird. (2) Maßstab für die Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung ist die versiegelte Grundstücksfläche. Versiegelte Grundstücksflächen sind: 1. die gesamten Grundflächen von Gebäuden oder baulichen Anlagen einschließlich der Dachüberstände, 2. die Flächen der überdachten Terrassen, Freisitze o. ä., 3. die Flächen, die mit einem wasserundurchlässigen oder teilweise wasserundurchlässigen Belag oder einer Überdachung versehen sind, 4. die sonstigen regelmäßig entwässerten Flächen, soweit von diesen Flächen Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt. 45 Ermittlung der versiegelten Grundstücksfläche (1) Die versiegelte Grundstücksfläche wird ermittelt aus der Grundfläche ( 24) multipliziert mit der Grundflächenzahl. Die Grundflächenzahl beträgt im Einzelnen:

Seite 16 1. für Grundstücke, im Bereich eines Bebauungsplans, die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl 2. für Grundstücke, soweit deren zulässige Nutzung nicht unter Nr. 3 fällt, im unbeplanten Innenbereich und für Grundstücke für die ein Bebauungsplan keine Grundflächenzahl festsetzt, und die mit Gebäuden oder baulichen Anlagen bebaubar sind, die zulässig sind a) in Kleinsiedlungsgebieten und Wochenendhausgebieten: 0,2 b) in reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten und Ferienhausgebieten: 0,4 c) in besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: 0,6 d) in Gewerbegebieten, Industriegebieten und sonstigen Sondergebieten: 0,8 e) in Kerngebieten: 1,0 3. Im Übrigen: a) für Sport- und Festplätze, Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe: 0,5 b) für Außenbereichsgrundstücke, soweit sie nicht unter a) fallen: 0,8 c) für Grundstücke, deren Bebaubarkeit sich nicht nach 2a) - 2e) bestimmen lässt (diffuse Bebauung): 0,6 Zur Berechnung der Grundstücksfläche ist 24 dieser Satzung entsprechend anzuwenden. (2) Ist im Einzelfall die versiegelte Grundstücksfläche ( 44 Abs. 2) kleiner als die nach Absatz 1 errechnete, so ist diese der Gebührenerhebung auf Antrag des Grundstückseigentümers zugrunde zu legen. Ist im Einzelfall die versiegelte Fläche größer als die nach Absatz 1 errechnete, so ist diese der Gebührenerhebung zugrunde zu legen. (3) Wird im Einzelfall nachweislich in zulässiger Weise von der der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Fläche (Absätze 1 und 2) nicht das gesamte Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet, so ist auf schriftlichen Antrag des Grundstückseigentümers im Einzelfall die Abwassergebühr angemessen zu kürzen. Dabei sind die versiegelten Grundstücksflächen, die insgesamt oder teilweise, andauernd oder zeitweise nicht in die öffentliche Abwasseranlage entwässert werden, zu berücksichtigen. 43 Abs. 4 gilt entsprechend. 4. Abschnitt: Dezentrale Entsorgung 46 Gebührenmaßstab für dezentrale Anlagen (1) Für Abwasser, das aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen entnommen wird ( 1 Abs. 2), bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des entnommenen Abwassers. (2) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers. (3) Für Schmutzwasser, das in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, bemisst sich die Abwassergebühr nach der entsprechend 42 und 43 ermittelten Abwassermenge. Dies gilt auch für Überläufe von Kleinkläranlagen, die in einen in Satz 1 genannten öffentlichen Kanal entwässern. 5. Abschnitt: Abwassergebühren 47 Höhe der Abwassergebühren (1) Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung gemäß 41 beträgt die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird 2,97 je Kubikmeter Abwasser. (2) Für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung gemäß 44 beträgt die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird jährlich 0,98 je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche. (3) Für die Teilleistung Entsorgung von abflusslosen Gruben beträgt die Gebühr 1. wenn dieses Abwasser gemäß 46 Abs. 2 beim Klärwerk angeliefert wird 7,09 je Kubikmeter Abwasser, (4) Für die Teilleistung Entsorgung von Kleinkläranlagen beträgt die Gebühr 1. wenn dieses Abwasser gemäß 46 Abs. 2 beim Klärwerk angeliefert wird 7,09 je Kubikmeter Abwasser, 2. im Falle des 46 Abs. 3 S. 2 für das Überlaufwasser aus Kleinkläranlagen 7,09 je Kubikmeter Schmutzwasser. (5) Für die Teilleistung der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die gemäß 46 Abs. 3, S. 1 nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr 7,09 je Kubikmeter Abwasser. 6. Abschnitt: Starkverschmutzer 48 Starkverschmutzerzuschläge Starkverschmutzerzuschläge werden nicht erhoben. Die vom EAG vorgegebenen Grenzwerte ( 7 Abs.1) sind einzuhalten. 49 Verschmutzungswerte Verschmutzungswerte werden nicht festgesetzt, da Starkverschmutzerzuschläge nicht erhoben werden. 7. Abschnitt: Gebührenschuld 50 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld, Veranlagungszeitraum (1) Die Pflicht, Gebühren zu entrichten, entsteht jeweils zu Beginn des Kalenderjahres, frühestens jedoch mit der lnbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen oder dem Beginn der tatsächlichen Nutzung.

Seite 17 (2) Die Gebührenschuld entsteht 1. in den Fällen des 47 Abs. 1, 2 und 5 jeweils zum Ende eines Kalenderjahres für das jeweilige Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) und 2. in den Fällen des 47 Abs. 3, 4 mit der Erbringung der Leistung bzw. Anlieferung des Abwassers. (3) Die Abwassergebühren nach Absatz 2 Nummer 1 sind zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 2 wird die Gebühr mit der Anforderung fällig. 51 Vorauszahlungen Jeweils zum 15. April, 15. Juni, 15. August, 15. Oktober und 15. Dezember eines jeden Jahres sind Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Gebührenschuld nach 50 Abs. 2 Nr. 1 zu leisten. Fehlt eine Vorjahresabrechnung oder bezieht sich diese nicht auf ein volles Kalenderjahr, wird die voraussichtliche Gebühr geschätzt. 6. Teil - Anzeigepflicht, Anordnungsbefugnis, Haftung, Ordnungswidrigkeiten 52 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats haben der Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigte und der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte dem EAG anzuzeigen: 1. den Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks, 2. die bei Inkrafttreten dieser Satzung vorhandenen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen, soweit dies noch nicht geschehen ist, 3. Vergrößerungen oder Verkleinerungen der versiegelten Grundstücksflächen, soweit das Grundstück niederschlagswasserentsorgt wird, 4. die versiegelte Grundstücksfläche, sobald der EAG den Grundstückseigentümer dazu auffordert. Eine Grundstücksübertragung ist vom Erwerber und vom Veräußerer anzuzeigen. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraums hat der Gebührenpflichtige dem EAG anzuzeigen: 1. die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage ( 42 Abs. 1 Nr. 2), 2. die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigungen ( 7 Abs. 4) und 3. das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser verwendete Niederschlagswasser ( 42 Abs. 1 Nr. 3). (3) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen dem EAG mitzuteilen: 1. Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; 2. wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist; 3. den Entleerungsbedarf der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen gemäß 19 Abs. 3. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückseigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Anschlusskanal rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. 53 Haftung der Stadt (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die die Stadt (EAG) nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen, wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau ( 17) bleibt unberührt. (3) Im Übrigen haftet die Stadt (EAG) nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. (4) Eine Haftung nach den Vorschriften des Haftpflichtgesetzes bzw. des Gesetzes über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz) bleibt unberührt. 54 Anordnungsbefugnis, Haftung der Benutzer (1) Der EAG kann nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Maßnahmen im Einzelfall anordnen, um rechtswidrige Zustände zu beseitigen, die unter Verstoß gegen Bestimmungen dieser Satzung herbeigeführt worden oder entstanden sind. Er kann insbesondere Maßnahmen anordnen, um drohende Beeinträchtigungen öffentlicher Abwasseranlagen zu verhindern und um deren Funktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Dies gilt ebenso für Maßnahmen um eingetretene Beeinträchtigungen zu minimieren und zu beenden, sowie um die Funktionsfähigkeit der Abwasseranlagen wiederherzustellen. (2) Der Grundstückseigentümer und die sonstigen Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstücksentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den EAG von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Grundstücksentwässerungsanlagen zurück, so haften deren Eigentümer oder Benutzer als Gesamtschuldner. 55 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 124 Abs. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 3 Abs. 1 das Abwasser nicht dem EAG überlässt,

Seite 18 2. entgegen 6 Abs. 1 bis 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die vorgeschriebenen Grenzwerte für einleitbares Abwasser nicht einhält, 3. entgegen 7 Abs. 1 Abwasser ohne Behandlung, Drosselung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, 4. entgegen einer auf Grundlage von 7 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 erlassenen Regelung Abwasser einleitet, 5. entgegen 7 Abs. 4 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung des EAG in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, 6. entgegen 12 Abs. 1 einen vorläufigen oder vorübergehenden Anschluss nicht vom EAG herstellen lässt, 7. entgegen 13 Abs. 1 einen Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen ohne schriftliche Genehmigung des EAG herstellt, benutzt oder ändert, 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des 14 und 15 Abs. 3 Satz 2 und 3 herstellt, 9. die Verbindung der Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage nicht nach 15 Abs. 3 Satz 1 im Einvernehmen mit dem EAG herstellt, 10. entgegen 16 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt und entgegen 16 Abs. 1 das Tagebuch nicht ordnungsgemäß führt, 11. entgegen 16 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte oder ähnliche Geräte an eine Grundstücksentwässerungsanlage anschließt, 12. entgegen 18 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor Abnahme in Betrieb nimmt, 13. entgegen 52 seinen Anzeigepflichten gegenüber dem EAG nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig seinen Anzeigepflichten nach 52 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. (3) Die Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (SächsVwVG) bleiben unberührt. 7. Teil - Übergangs- und Schlussbestimmungen 56 Sonstige Leistungen Die vom EAG im Rahmen seiner Aufgaben laut Satzung erbrachten zusätzlichen Leistungen werden dem Verursacher auf der Grundlage der durchschnittlichen Herstellungskosten bzw. auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Aufwendungen berechnet. 57 Unklare Rechtsverhältnisse Bei Grundstücken, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsberechtigte im Sinne von 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.3.1994 (BGBl. I, S. 709), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2003 (BGBl. I S. 2081), in der jeweils geltenden Fassung. 58 In-Kraft-Treten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht auf Grund des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung, die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abwassersatzung vom 27.02.2006 außer Kraft. Gröditz, den 22.02.2011 Reinicke Bürgermeister Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Nach 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind; 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat; 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen

Stadtverwaltung Gröditz Der Bürgermeister Seite 19 Öffentliche Bekanntmachung Gemäß 4 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. 76 Abs. 3 SächsGemO wird die am 13.12.2010 vom Stadtrat Gröditz beschlossene Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 der Stadt Gröditz sowie der Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebes Abwasser Gröditz nach Bestätigung ihrer Gesetzmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 18.02.2011 unter folgender Auflage öffentlich bekannt gemacht. Der Bescheid ergeht unter der Auflage, dass die Stadt Gröditz den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser unter Ausweisung eines separaten Betriebszweiges Bauhof und Hausmeisterleistungen bis zum 30.Juni 2011 anzupassen hat. Die zu vergütenden Lieferungen und Leistungen des Eigenbetriebes Abwasser an die Stadt Gröditz sind dabei unter Beachtung eventueller Auswirkungen auf den Haushaltsplan der Stadt Gröditz entsprechend der erfolgten Kalkulation zu berücksichtigen. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Gröditz für das Haushaltsjahr 2011 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben 15.786.400 von je davon im Verwaltungshaushalt 11.646.400 davon im Vermögenshaushalt 4.140.000 2. dem Gesamtbetrag der Kredite der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) 0 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt für die Stadtkasse 1.500.000 für die Sonderkasse 0 3 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.h b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.h 2. Gewerbesteuer 380 v.h 4 Die Einnahme aus der Umlage der Verwaltungsgemeinschaft 118.800 Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebs Abwasser Gröditz Erfolgsplan Vermögensplan Kreditaufnahme Einnahmen EUR 1.673.300 1.438.500 557.300 Ausgaben EUR 1.522.800 1.438.500 Die im Teil Vermögensplan festgesetzte Kreditaufnahme für Investitionen von insgesamt 557.300,00 wird genehmigt. Der Haushaltsplan 2011 der Stadt Gröditz mit Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebes Abwasser Gröditz wird hiermit bekannt gemacht. Gröditz, den 01.03.2011 Reinicke Bürgermeister Beteiligung der Stadt Gröditz an der Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH Unterstützung für Unternehmer und Existenzgründer Am 16. März 2011 wurde die Beteiligung der Stadt Gröditz an der Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH (WRM) notariell beurkundet. Zuvor hatte sich der Gröditzer Stadtrat für eine Beteiligung an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises ausgesprochen. Mit der Unterzeichnung ist die Stadt Gröditz nun Gesellschafter der WRM. Weitere Gesellschafter sind der Landkreis Meißen, die Sparkasse Meißen und 25 Kommunen des Landkreises Meißen. Die WRM ist bereits seit 2002 im Altkreis Meißen aktiv. Sie berät Unternehmen und Existenzgründer aus dem Landkreis kostenfrei zu Fördermöglichkeiten, bietet Unterstützung bei Finanzierungsfragen, hilft bei der Suche nach Gewerbeflächen und objekten sowie bei der Suche nach Fach- und Führungskräften oder Finanzierungspartnern. Ebenso wird Unterstützung bei der Qualifizierung von Mitarbeitern angeboten. Des Weiteren ist die WRM zentraler Ansprechpartner für Unternehmen, welche sich im Landkreis ansiedeln möchten bzw. auf der Suche nach passenden Gewerbeflächen sind. Zahlreiche Ansiedlungen der letzten Jahre bezeugen die erfolgreiche Arbeit der Wirtschaftsförderer. Trotz der wirtschaftlichen Situation in den letzten zwei Jahren konnte die WRM zahlreiche kleine und mittelgroße Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Projekte unterstützen bzw. begleiten. Gerade kleine Unternehmen haben Investitionsförderung in Anspruch genommen oder sich in Finanzierungsfragen Rat geholt. Über 20 Maßnahmen konnten im vergangenen Jahr erfolgreich umgesetzt werden oder befinden sich zurzeit in der Umsetzungsphase. Ansprechpartner bei der WRM GmbH für Unternehmen und Existenzgründer sind Herr Sascha Dienel (Geschäftsführer) und Herr Osman Nasr (Projektleiter), Tel.: 03521 40 58 73 oder 74 oder per E-Mail: Sascha.dienel@wrm-gmbh.de sowie o.nasr@wrm-gmbh.de. Weitere Informationen zur WRM finden Sie unter: www.wrm-gmbh.de. Impressum für das Amtsblatt der Stadt Gröditz: Das Amtsblatt der Stadt Gröditz ist unabhängiger Bestandteil des RöderJournals. Verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattes ist der Bürgermeister der Stadt Gröditz, Jochen Reinicke. Verantwortlich für Satz, Gestaltung und Druck: Druckerei Olenizak & Holota GbR. Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich. Nachdruck nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung. Ende des Amtsblattes der Stadt Gröditz Ausgabe 03/11 vom 25.03.2011

Blau - Weiß GRÖDITZ Seite 20 Sportrückblick des TSV Blau-Weiß Gröditz Kegeln: und S.Hanisch(380) die Niederlage 2:07,60min 16. Um bei einer ste junge Leichtathlet an diesem mit ihren, im vergangenen Jahr 1. Damenmannschaft beim Endstand von 1544 zu 1448 Veranstaltung dieser Größenord- Tag. erzielten Leistungen, sich unter die verliert in Lauta Holz also auch verschmerzen. nung, mit riesigen Starterfeldern Auch in der Altersklasse 9 setzten besten 20 Sportler in den jeweiligen Am Sonntag den 20.03.2011 stand 2. Männermannschaft verliert von 50 Teilnehmern pro Altersklas- sich unsere Leichtathleten gut in Altersklassen und Disziplinen in für unsere erste Damenmannschaft in Großenhain se und Disziplin, vorne mit dabei zu Szene, so gewann Dominik Sachse ganz Sachsen zu mischen. das letzte Punktspiel der Saison Am Sonntag den 20.03.2011 sein und eine gute Platzierung zu Gold im 50m Sprint(8,19s) und Als Sachsens beste Dreispringerin 2010/2011 bei den Damen der SG musste die zweite Männermann- erreichen, dazu bedurfte es schon wurde Zweiter im Weitsprung in der Altersklasse W 15 darf sich Turbine Lauta an. Da man den schaft zum Saisonabschluss in der richtig guter Leistungen unserer (3,60m), vor seinem Vereinskame- Shirin Redslob bezeichnen. Neben Klassenerhalt schon sicher hatte 2.Kreisliga Staffel 2 nach Sportler. Diese zeigten die Leicht- raden Joris Hentschel, der mit neuer dem Landesmeistertitel im und man keine Aufstiegsambitio- Großenhain. Das Ziel war ein Sieg athleten des TSV und konnten 3 Bestleistung(3,52m) Bronze holte. Dreisprung und Silber bei den nen hegt, war es wohl eher ein beim Tabellennachbarn, denn nur Goldmedaillen und eine Bronzeme- Bei den Mädchen gewann Celina Mitteldeutschen Meisterschaften Pflichtspiel. Die Einzelergebnisse so konnte man den Klassenerhalt daille, sowie einige Top 10 Lehmann Gold im Weitsprung mit bedeutete ihre gesprungene von G.Nitzsche(397), M.Kunehmen. Allen voran Frederik die Ausbeute bei den 10- jährigen, 1 in der Landesbestenliste. Julia noch schaffen. Leider reichten die Platzierungen mit nach Hause 3,48m. 1x Gold und 2x Bronze hieß Bestleistung von 10,47m auch Platz n a t h ( 3 9 0 ), A. B a u e r ( 4 2 4 ), Einzelergebnisse von S.Ro- M.Wolff(404), A.Oschatz(357) und pos(372), M.Pöhls(393), B.Mül- Badelt(M8), der die 50m(8,24s) mit Gold und überlegenen Start- Voigt war 2010 Sachsens Schnellste A.Lehmann(431) reichten dann ler(426), L.Geschawitz(394), und die 600m(2:09,09min) Ziel- Sieg im 1000m Lauf über die 60m Hürden in der auch nur zu mageren 2403 Holz. S.Wrona(428) und U.Petzold(393) gewinnen konnte und im Weit- (3:35,54min) für Elias Konrad. Altersklasse W 10. Sie verbesserte Mit dieser klaren Niederlage von nicht aus, um die Gastgeber zu sprung(3,15m) Fünfter wurde. Über die erstmals gelaufenen 60m den Kreisrekord über diese Distanz 103 Holz beendet die erste bezwingen. 59 Holz fehlen zum Ebenfalls mit Gold dekoriert wurde Hürden konnte sich Marie Kautge auf sehr gute 10,46s und holte einen Damenmannschaft diese Saison Schluss, beim Endstand von 2465 Elias Konrad(M10) in seiner in 12,63s über Bronze freuen. von zwei Bezirksmeistertiteln in aber trotzdem auf dem guten 3.Platz zu 2406 Holz. Damit ist unsere P a r a d e d i s z i l i n d e n 1 0 0 0 m Ebenfalls zum ersten Mal wurde der dieser Disziplin, den anderen Titel der Tabelle in der 2.Landesliga der zweite Männermannschaft diese (3:40,09min). Einen sehr guten Hochsprung in dieser Altersklasse holte Julia im Hochsprung in der Damen Staffel 2.Einzige Überra- Saison aus der 2.Kreisliga ab- Wettkampf zeigte Julia Voigt durchgeführt, hier konnte sich Hallensaison. 2 Bronzemedaillen schung des Spieltages ist wohl die gestiegen. (W11). Für Julia gab es neue Jasmin Schuster mit übersprunge- bei Landesmeisterschaften konnten Punkteteilung zwischen Königs- 4. Männermannschaft gewinnt B e s t l e i s t u n g e n i m H o c h- nen 1,00m die Bronzemedaille von Niklas Konrad im Weitsprung brück und Bautzen, was zum einen zu Hause sprung(1,30m) und im Weit- sichern. Einen guten Wettkampf und Oliver Tzschoppe über die die Königsbrückerinnen zumindest Am Sonntag den 20.03.2011 war sprung(4,15m). Im Hochsprung absolvierte auch Eric Mieskes, das 10000m gewonnen werden. Niklas auf den Relegationsplatz bringt, d a s N a c h h o l s p i e l i n d e r bedeutete das die Silbermedaille belegen seine beiden 6. Plätze über wurde im vergangenen Jahr zum aber Bautzen gleichzeitig zum 1.Kreisklasse Staffel 1 vom 8. und im Weitsprung wurde sie mit 60m Hürden(13,27s) und im Dresdner SC delegiert und startet ab Staffelsieg reicht, da man ja schon Spieltag gegen den SV Ziegenhain dieser Weite sehr gute Fünfte, dabei H o c h s p r u n g ( 1, 0 5 m ). I n d e r Januar 2011 auch für diesen. Wir zwei Punkte Vorsprung vor diesem 3. angesetzt. Dabei geht es für die sprang sie genauso weit wie die Altersklasse 11 holte sich Julia wünschen Niklas viel Erfolg bei Spieltag hatte. vierte Männermannschaft darum, Drittplatzierte. Über die 60m Voigt den begehrten Einzeltitel. Mit seinem neuen Verein. Ingesamt 13 1. Männermannschaft mit der den noch möglichen 2. Tabellen- Hürden lief Julia 11,06s und wurde neuer Bestleistung(1,29m) im Bezirksmeistertitel konnten durch erwarteten Niederlage platz zu erreichen, um bei einem sehr gute Vierte. Unter die besten 10 H o c h s p r u n g u n d m i t d e m die Leichtathleten des TSV 2010 Am Sonnabend den 19.03.2011 Verzicht des Tabellenführers SV in den jeweiligen Disziplinen Schersprung sicherte sich Julia den errungen werden. Besonders musste die erste Männermannmit zwei 7. Plätzen(Weit 3,52m und erfolgreich war Julia über die 60m jüngsten Leichtathleten. Vierfacher Aufbau Riesa 1. zum Aufstieg, als konnten sich Dominik Sachse(M9), Titel in dieser Disziplin. Ebenfalls erfolgreich waren dabei unsere schaft zum Spitzenreiter, dem SSV nächster Kandidat bereit zu sein. Planeta Radebeul. Das auf deren Da unsere zweite Männermann- 50m 8,14s), Joris Hentschel(M9) Hürden(11,36s), dies wurde mit der Titelträger wurde Dominik Murmelbahnen für auswärtige schaft ja leider abgestiegen ist, mit Platz 9(Weit 3,45m), Celina Bronzemedaille belohnt. Den Sachse(M8). Neben dem Titel im Mannschaften nichts zu holen ist, wäre die Berechtigung zum Lehman(W9) mit Platz 5(Weit undankbaren 4. Platz belegte Henry Mehrkampf in der Halle, sicherte weiß jeder. Da ist es fast schon eine Aufstieg erfüllt. Den ersten Schritt 3,55m) und Marie Kautge(W10), Voß, trotz neuer persönlicher sich Dominik auch die begehrten Erleichterung, dass Planeta nun dazu, den Sieg gegen Ziegenhain die mit 1,10m im Hochsprung Bestleistung(1,21m) im Hoch- Titel über 50m und im Weitsprung, aufsteigt und man hoffentlich mehr schafften S.Thiele(412), Th.Rot- ebenfalls eine neue persönliche sprung. Zudem wurde Henry mit sowie mit der 4x 50m Staffel im neutrale Bahnen mit den Aufsteiwurde, mischen. den 13- jährigen schaffte es Jeffrey danken hatte er seinen Vereinska- h e ( 4 0 8 ), J. G r e e s e ( 3 9 8 ), Bestleistung sprang und Vierte 3,95m noch 6. im Weitsprung. Bei Freien. Den Staffeltitel zu vergern aus der OKV-Liga und den U.Christl(448), H.Schober(408) eventuellen Absteigern aus der und A.Wissel(436) mit insgesamt Bereits am 05.02. startete Shirin Seefeldt, sich mit seiner Vorlauf- meraden Joris Hentschel, Alexan- 2.Landesliga in die Meisterliga 2510 Holz. Die Gäste kamen auf Redslob bei den Mitteldeutschen zeit(8,97s) für den 60m Endlauf zu der Heidrich und Elias Konrad. bekommt. Gekegelt haben für 2370 Holz, unterlagen also recht Hallen- Meisterschaften in Halle. qualifizieren. Dort wurde er mit Elias wurde zudem noch Bezirks- Gröditz diesmal F.Thiele(852), deutlich am Ende mit 140 Holz. Ihre gesprungenen 10,39m im 8,93s guter Fünfter. Im Weitsprung meister über 1000m. Celina D.Albrecht(837), M.Bruchdrei Titel. Größter Erfolg von Dreisprung bedeuteten am Ende die schaffte Jeffrey 4,28m und belegte Lehmann(W8) erkämpfte sich 2010 h o l z ( 8 3 6 ), S. G a r b e ( 8 6 8 ), Leichtathletik: Bronzemedaille, mit der sie hoch- den 4. Platz. A. R i c h t e r ( 8 4 2 ) u n d T. H a- zufrieden sein konnte, denn Ziel Celina war der Gewinn der nisch(877) zusammen 5112 Holz, Erfolgreiche Auftritte in Leipzig war es in die Medaillenvergabe ein- Shirin Redslob wird Vize- Goldmedaille im Mehrkampf in was zur erwartet derben Niederlage und Bronze bei den Mitteldeut- zugreifen. Glückwunsch! Landesmeisterin im Dreisprung Bautzen. Die beiden anderen Titel mit 275 Holz führte. In der Tabelle schen Meisterschaften Am 22.01.fanden die Landesmeis- holte sie über 50m und im ist BSV Chemie Radebeul mit Am 12.02. machten sich die besten 7x Gold für unsere Leichtathle- terschaften der Jugend B in Weitsprung. Zwei Bezirksmeister- Ihrem Heimsieg gegen Helios Leichtathleten der letzten Bezirks- ten bei der Hallen-Bezirks- Chemnitz statt. Als einzigste titel gehen auf das Konto von Nico Dresden jetzt Punktgleich meisterschaft der Altersklassen 8 meisterschaft in Senftenberg Vertreterin unseres Vereins hatte Schwarzer(M12), im Ball-, und aufgerückt. Am letzten Spieltag, bis 13 auf den Weg nach Leipzig, Am 29.01.2011 standen für die sich Shirin Redslob im Dreisprung Speerwerfen. Damit konnte Nico dem 02.04.2011, sind diese dann in um als Auszeichnung in der Arena jungen Leichtathleten der Alters- für diese Meisterschaft qualifiziert. sein Wurftalent unter Beweis Gröditz zu Gast. Für alle Zuschauer Leipzig die tolle Leichtathletikan- klassen 8 bis 13, des TSV Blau- Shirin zeigte eine beeindruckende stellen. Josefin Ellger(W13) wichtig, es wurde ein Spielbeginn lage zu testen und sich mit 950 Weiß Gröditz, die Bezirks- Sprungserie, denn alle 6 Sprünge machte mit ihrem Sieg im Hochvon 11.00 Uhr vereinbart, nicht wie Kindern aus 8 Bundesländern beim Einzelmeisterschaften in der Halle waren gültig und lagen jenseits der sprung dann die 13 Titel perfekt. angesetzt 13.00 Uhr. Bei einem 9. Mitteldeutschen Schüler Hallen- auf dem Programm. In der 10,40m Marke. Gleich im ersten Neben diesen Erfolgen konnten Heimsieg verbleibt man mit Platz 4 sportfest zu messen und zu schauen Niederlausitzhalle in Senftenberg Sprung sprang sie neue persönliche noch 35 Goldmedaillen auf sicher in der Meisterliga. Aber wo sie im mitteldeutschen Ver- mussten sie sich mit den Besten des Bestleistung mit 10,71m und lag Kreisebene durch unsere Leichtath- schon ab Platz 5 (von 8!!!) muss gleich stehen. Sie konnten auf der Bezirkes Dresden messen und damit bis zum 3. Sprung in leten gewonnen werden. So konnte man zittern und steigt bei ungünsti- Anlage laufen und springen, wo am zeigen wie gut sie im Winter Führung. Mit Julia Schneider vom 2010 ein Anstieg der gewonnenen ger Lage in der 2.Landesliga der 26/27.02. die deutschen Hallen- trainiert haben. Dieser Wettkampf LAZ Leipzig hatte Shirin an diesem Medaillen auf Landes-, Bezirks- Herren wieder in die OKV-Liga ab. Leichtathletikmeisterschaften der war der Saisonhöhepunkt der Tag eine Konkurrentin, die ein und Kreisebene von 77 Medaillen 2. Damenmannschaft verliert in "Großen" stattfinden. Auch den Wintersaison dieser Altersklassen ähnlich hohes Leistungsniveau 2009 auf 125 Medaillen im letzten Ziegenhain Kleinsten der Altersklasse 6 und 7 und sollte für die Vereine eine aufzuweisen hatte. Julia Schneider Jahr verzeichnet werden. Ebenfalls wurde hier die Möglichkeit sprang in ihrem dritten Versuch Am Sonntag den 20.03.2011 war Standortbestimmung für die erfolgreich waren die Gröditzer geboten am Wettkampf teilzuneh- 10,83m und holte sich damit die die zweite Damenmannschaft zu kommende Freiluftsaison sein. 7 Läufer im Rahmen des Sparkassen- men und so konnten Lena Goldmedaille vor Shirin, die sich Ihrem Saisonabschluss in Ziegenüber die Silbermedaille genauso Gold-, 1 Silber- und 4 Bronzeme- cups. So siegte Oliver Tzschoppe in Reiter(AK 6) und Marie-Luise hain zu Gast. Da in der Kreisliga der daillen war die stolze Bilanz. der Altersklassenwertung M20 vor Schuster(AK7) gleich ihren ersten freuen konnte. Damen der SV Traktor Priestewitz Bei den Jüngsten in der Altersklasse Nico Gehre. Lisa Klunker gewann schon vorzeitig als Absteiger fest richtig großen Wettkampf 8 bestimmte Frederik Badelt das den Cup vor Juliane Hausmann in Julia Voigt und Shirin Redslob steht und der Aufstiegsplatz für bestreiten. Lena startete im Geschehen an diesem Tag. Frederik der Wertung weibliche Jugend und sind Sachsens Beste 2010 beide Mannschaften nicht mehr Weitsprung und über die 400m und sicherte sich bei drei Entscheidun- Nico Rühle belegte bei den b e l e g t e z w e i m a l d e n 6. Mit dem Erscheinen der Bestenliste erreichbar ist, ging es in dieser gen an diesem Tag auch 3x die Schülern den dritten Platz. Platz(1,92m und 2:06,27min) und des Sächsischen Leichathletikver- Partie zwischen Platz 5 und 6 um G o l d m e d a i l l e ( 5 0 m 8, 3 8 s, Marie-Luise wurde im 400m Lauf bandes geht auch das Gröditzer die Sprichwörtliche "Goldene Weitsprung 3,31m und 1000m, Dies ist sehr erfreulich und wir nach zweimaligen Sturz auf der Leichtathletikjahr 2010 zu Ende. Ananas". So werden S.Nagel(324), trotz eines Sturzes, in 4:05,62min). möchten uns bei allen Übungslei- ungewohnten schrägen Bahn in Insgesamt 16 Sportler schafften es H.Rothe(374), B.Backasch(370) Damit war Frederik der erfolgreich- tern für ihre geleistete Arbeit

Einladung Jesus nimmt die Sünde der Welt weg Johannes der Täufer sagte dies über Jesus. Er wies dabei auf dessen Rolle als Retter gehorsamer Menschen hin. Wie macht Jesus das? Warum ist das nötig? Wie können Sie daraus Nutzen ziehen? Diese Fragen werden von Jehovas Zeugen bei ihrer jährlichen Gedenkfeier am Todestag Jesu beantwortet. Dieses Jahr findet sie am Sonntag, den 17.April um 20 Uhr in 04932 Wainsdorf, Berliner Str. 28a, im Königreichssaal statt. Sie sind herzlich eingeladen. Richter & Kollegen Rechtsanwälte Kanzlei Gröditz: 01609 Gröditz, Reppiser Straße 10 a Tel.: (03 52 63) 6 85 85 Fax: (03 52 63) 6 80 86 Funk: 01 73/ 9 40 24 07 Kanzlei Elsterwerda: 04910 Elsterwerda, Poststraße 2 Tel.: (0 35 33) 16 31 51 Fax: (0 35 33) 48 83 10 RA Richter RA Schaffranek Arbeitsrecht Verkehrsrecht privates Baurecht Straf- und Owi-Recht Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Familienrecht Erbrecht, Vorsorgevollmachten RA Trobisch Miet- und Pachtrecht Sozialrecht Zivilrecht Versicherungsrecht E-mail: info@richter-rechtsanwaelte.de Jehovas Zeugen - Versammlung Prösen Königreichssaal Wainsdorf - Berliner Straße 28a - 04932 Wainsdorf So., 27.03.11 17.00-18.45 Uhr Biblischer Vortrag: Wahre Christen lassen Gottes Lehren anziehend wirken. So., 03.04.11 17.00-18.45 Uhr Biblischer Vortrag: Jehova - der große Schöpfer So., 10.04.11 17.00-18.45 Uhr Biblischer Vortrag: Gibt es vom Standpunkt Gottes aus eine wahre Religion? So., 17.04.11 17.00-18.45 Uhr Biblischer Vortrag: Was bewirkt die Wahrheit in unserem Leben? jeweils anschließend: Bibel- und Wachtturm-Studium Handball 20.03.2011 TSV Blau-Weiß Fehler bei den Gastgebern und man gab die Möglichkeit des Gröditz : ESV Dresden 19 : 20 häuften und diese konsequent Sieges ab. Es war das erwartete ( 9 : 13 ) durch Gegentore bestraft wurden. Spitzenspiel, welches den Spannender Handball, aber am Die zweite Halbzeit begannen die Erwartungen entsprach. Aber Ende ein Sieg der Gäste! Zwei Gröditzer Frauen konzentriert auch die souveräne Leistung gleichstarke Mannschaften, auch und kämpften sich zeitweise bis beider Schiedsrichter trugen zu im Tabellenstand, standen sich auf einen Treffer heran. Man hatte dem guten Spiel bei. Leider gegenüber und es war mit einem mehrmals die Chance, den Aus- gelang es den Gröditzern Frauen spannenden Handballspiel zu gleich zu erzielen, aber im wieder nicht, gegen ESV rechnen. An diesem Tag hatten entscheidenden Augenblick ver- erfolgreich zu sein, wie bereits im die Gäste die bessere Tagesform sagten die Nerven bei der Hinspiel, wo nach einer großen und die Gastgeber machten zu Vollendung. Selbst in Unterzahl Aufholjagd am Ende die Nerven viel individuelle Fehler, welche ließen die Gröditzer Frauen versagten.torschützen: S. Beßler die Gäste rigoros ausnutzten. Bis keinen Treffer zu, sondern waren 6; C. Hoppe 4; K. Boragk 3; S. zur 20. Min. der ersten Halbzeit selbst erfolgreich. In der Phase Schieferdecker, M. Eichhorn je war es ein ausgeglichenes Spiel, der spielerischen Überlegenheit, 2; S. Antusch und M. Sommer je in dem keiner mit mehr als einen wo eigentlich die umfangreiche 1 Treffer Strafwürfe:Gröditz 4/2 Treffer in Führung ging. Es waren Handballerfahrung zum tragen Dresden 6/4 die letzten zehn Minuten der kommen müsste, trat leider ersten Halbzeit, wo sich die wieder einmal das Gegenteil ein Bernd Langer - Anzeigen - - Anzeigen - Tel. 03533/ 810761 Jeden Do. u. Fr. 19.00-21.00 Uhr bzw. 18.30-20.30 Uhr Versammlungsbuchstudium: Thema: Legt gründlich Zeugnis ab für Gottes Königreich Schulungskurs für Evangeliumsverkündiger - anschließend: Ansprachen und Tischgespräche Alle Zusammenkünfte sind öffentlich - interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen! 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Weitere Informationen gerinnen und Bürger sind bei: Pfarrer Walter Lechner, herzlich eingeladen mitzufeiern! Tel. 035263-65677. Um 9.30 Uhr beginnt der große Festgottesdienst mit Landesbischof Jochen Bohl und den Chören der Gemeinde. Daran schließen sich eine Grußstunde sowie ein Mittagessen im großen beheizten Festzelt an. Die Kinder sind ab der Predigt eingeladen zum bunten Kinderprogramm mit Kindergottesdienst, Spielen, Ostereiersuchen, Hüpfburg, Puppentheater und vielem mehr. Kinderkleidungs- und Spielzeugbörse Samstag, 16. April 2011, 14 der, Autositze, Kinderwagen, bis 17 Uhr, Sportgeräte, Umstandskleidung Kirchgemeindehaus usw. Frauenhain, Hauptstraße 58 Eltern, Großeltern und Familien Ein großes Angebot sowie gute können sich u. a. eindecken mit: Qualität zu ganz günstigen - günstiger Kinderkleidung für Preisen! Frühjahr und Sommer, Dafür steht die Frauenhainer - schönen Kinderbüchern und Kinderkleidungs- und Spielzeug- Spielsachen, börse. 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Ein Boardfahviele Kinder erlernten dort das doch aller Anfang schwer ist und rer unserer Gruppe stürzte so Ski-, bzw. Snowboardfahren, manch einer hätte am liebsten unglücklich, dass er sich einen eine schöne und aufregende Zeit. gleich aufgegeben. Am Nachmit- Bruch zuzog und danach nur Zeit aber auch ein neues tag kamen alle schon recht gut noch Zuschauer war. Die Abende Skigebiet zu erkunden und klar und mit der Schneepflughal- wurden dann mit Gesang, Spiel, andere Bedingungen kennen zu tung den Berg hinab. In den Spaß und dem Besuch der lernen. So buchten wir uns in nächsten Tagen wurde dann nach Skishow im Nachbarskigebiet diesem Jahr am Klausberg ein. und nach der Schwierigkeitsgrad am Speikboden gefüllt. Untergebracht waren wir in St. erhöht, Kurven fahren und Einen herzlichen Dank an die Peter im schönen Ederhof in 1300 steilere Hänge waren angesagt. Familie Pipperger in der Pension m Höhe bei der Familie Pipper- Die geübten Fahrer testeten Ederhof, dem Reiseunternehger. Die 12 Stunden Busfahrt indessen die verschiedensten men Alpetour, das wie immer nahmen alle gern in Kauf und Pisten von blau bis schwarz bis in alles gut organisiert hatte. konnten die Nacht kaum 2512 m Höhe. Es machte allen Vielen Dank auch an den schlafen, weil der Berg rief und sehr viel Spaß und das Wetter Förderverein unserer Schule, der die Neuanfänger schon ganz meinte es gut mit uns. Trotz aller unsere Schüler schon viele Jahre aufgeregt waren. So ging es am Vorsichtsmaßnahmen darf man bei der Materialausleihe Sonntag früh voller Elan zum nicht vergessen, dass das eine finanziell unterstützt. Einige Ski- und Boardverleih, natürlich Sportart mit erhöhtem Risiko ist. Teilnehmer von diesem Jahr durfte auch der Helm nicht Täglich sieht man die Leute vom haben sich gleich für 2012 wieder angemeldet. Einer davon ist schon das 7. Mal dabei, er ist natürlich längst aus der Schule, aber immer noch treu geblieben. Anfang März läuft dann wieder die Teilnehmerwerbung für das 12. Winterlager im Februar 2012. Wir hoffen doch sehr stark, dass wir wieder genügend Schüler unserer Schule und anderer Schulen begeistern können, damit diese schöne Tradition erhalten bleiben kann. Im Auftrag der Organisatoren fehlen. Mit der Kabinenbahn Bergrettungsdienst im Einsatz. U. Pechfelder fuhren wir auf 1600 m hinauf, wo Leider blieb auch unsere Gruppe Passionsspiel Jesus Christus wer bist du? Sonntag, 10. April 2011, 15 Uhr Frauenhain, 17 Uhr Nauwalde Nach Monaten des Probens ist es mahl sowie von seinem Leiden um 15 Uhr in der Kirche so weit: Die Konfirmanden, und Sterben am Kreuz. Es geht Frauenhain, und Kinder und Jugendlichen der Ev.- um Treue und Zerrissenheit, um um 17 Uhr in der Kirche Luth. Kirchgemeinden Gröditz, Liebe und Verrat, um Schuld und Nauwalde. F r a u e n h a i n u n d Eingeladen sind alle Interessier- Nauwalde bringen ten, Groß und Klein, Alt und das neue Passions- Jung, Kinder, Jugendliche und spiel Jesus Christus Erwachsene. wer bist du? zur In der Region findet zum dritten Aufführung. Ins- Mal ein solches Passionsspiel gesamt rund 25 statt. Dadurch soll ähnlich wie Schauspieler sind an durch das Krippenspiel zu der Aufführung des Weihnachten ein zentrales Stücks, das extra für Thema des christlichen Glaubens diese Aufführung ge- einer breiten Öffentlichkeit nahe schrieben wurde, gebracht werden. beteiligt. Dazu singt der Kin- Neuanfang, um Glauben und derchor, die Kurrende, unter der Zweifeln, um Leiden und Weitere Informationen erhalten Leitung von Kantorin Christina Hingabe, um Gewalt und wahre Sie bei Pfarrer Christian Thiele, Müller. Macht. Tel. 035263-68150 und bei Das Stück erzählt in einer Das Passionsspiel wird am Pfarrer Walter Lechner, Tel. ungewöhnlichen und faszinieren- Sonntag, dem 10. April, in zwei 035263-65677. den Inszenierung von den letzten besonderen Gottesdiensten Tagen Jesu, vom Letzten Abend- aufgeführt: te, kann sich bis zum 11. April dungs- und Spielzeugbörse einen Stand reservieren ist eine Veranstaltung der telefonisch im Pfarramt Frauen- Ev.-Luth. Kirchgemeinde hain, Tel. 035263-68564 oder Frauenhain mit Unterstütunter Tel. 035263-45124 (auch zung des Elternvereins per Anrufbeantworter). Hasenhügel e. V. Der Erlös der Tischmieten Weitere Informationen kommt der Sanierung der Frauen- erhalten Sie bei Pfarrer hainer Kirche zugute. Wa l t e r L e c h n e r, Te l. Die Frauenhainer Kinderklei- 035263-65677.

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Gleichwohl sei eine befristete Fahrerlaubnis der Klas- desarbeitsgerichtes Rheinland- Kündigung, auch wenn es sich bei se D zu verlängern, obwohl die dem Verhalten des Busfahrers - Anzeigen - sogar um eine Straftat handele, unverhältnismäßig. Die Richter des Landesarbeitsgerichtes Berger Barth & Coll. Rheinland-Pfalz meinten, dass eine Abmahnung genügt hätte, Andreas Berger da der Arbeitgeber davon ausgehen hätte können, dass Rechtsanwalt und der Busfahrer innerhalb der Fachanwalt für Arbeitsrecht ordentlichen Kündigungsfrist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht die erforderliche Fahrerlaubnis erlangt hätte. Dr.-Scheider-Straße 3a, 01589 Riesa, Tel. 03525/ 51 49 99 Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zum www.bbc-rechtsanwaelte.de riesa@bbc-rechtsanwaelte.de Aktenzeichen 10 Sa 52/10 Feuerwehr Wülknitz Zum diesjährigen Maifest, am 30. April 2011, hat sich die Feuerwehr Wülknitz einiges einfallen lassen. Neben einem Riesentrampolin und dem Kinderschminken ab 16.00 U h r d u r c h d e n Ve r e i n Sprungbrett e.v. wird es dieses Jahr das 1. Wülknitzer Schnitzelwettessen geben. Die Startgebühr beträgt 10 Euro. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Dem Gewinner winkt ein Pokal und ein Getränkegutschein. Wer Lust hat, sich mit anderen zum Wettessen zu duellieren, kann sich bis zum 16. April 2011 unter folgenden Möglichkeiten melden: Tel.: 0171/2443795 E-Mail: schnitzelessenwuelknitz@gmx.de. Wir freuen uns über Eure Teilnahme und hoffen auf guten Hunger! Die Feuerwehr Wülknitz Fahrradcodierung April Mo. 11.04.2011 08.30-11.30 Uhr Gröditz-REWE Do. 14.04.2011 08.30-9.00 Uhr Nieska Gaststätte 9.10-10.00 Uhr Spansberg Waage 10.10-11.30 Uhr Nauwalde Gaststätte Hörmann s Dampf- Bettfedernreinigung Wir sind wieder da, wie jedes Jahr. Wir arbeiten täglich ab 9.00 Uhr in Gröditz auf dem Marktplatz von Dienstag, den 29. März bis Donnerstag, den 31. März 2011 Hygienische Betten haben Sie nur, wenn Sie alle 3-4Jahre reinigen lassen! Reinigungspreise: Kissen Oberbett Karo-Stepp Lothar Hörmann immer zu erreichen: 6,- EUR 12,- EUR 16,- EUR 89407 Dillingen/Donau 0177-6240050 + 0171-7721230 Impressum: RöderJournal ist eine unabhängige Zeitung für die Stadt Gröditz und Umgebung. Erscheint in Gröditz, Frauenhain, Görzig, Heidehäuser, Koselitz, Kröbeln, Lichtensee, Nauwalde, Nieska, Oschätzchen, Prieschka, Prösen, Pulsen, Raden, Reichenhain, Saathain, Schweinfurth, Spansberg, Stolzenhain, Streumen, Tiefenau, Wainsdorf, Wülknitz und Zabeltitz. Herausgeber, Layout, Satz, Anzeigenannahme und Druck: Druckerei Olenizak & Holota GbR, Gewerbering 13, 01609 Gröditz. Telefon: 035263 / 30469, Telefax: 035263/ 30544, E-Mail: Druckerei-olenizak-holota@gmx.de. Verantwortlicher Redakteur: Michael Peter (MP), Dipl.-Ing. (FH) f. Medientechnik, freier Journalist. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Michael Holota. 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