Curriculum für das Masterstudium Theoretische und angewandte Geschichtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

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Curriculum für das Masterstudium Theoretische und angewandte an der Karl-Franzens-Universität Graz Die Rechtsgrundlagen des Masterstudiums bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl- Franzens-Universität Graz. Der Senat hat am??? gemäß 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das Masterstudium Theoretische und angewandte erlassen. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines (1) Zulassungsvoraussetzungen (2) Gegenstand des Studiums (3) Bildungsziele (4) Qualifikationsprofil (5) Kompetenzen (6) Tätigkeitsfelder 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten (2) Dauer und Gliederung des Studiums (3) Akademischer Grad (4) Lehrveranstaltungstypen (5) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen (6) Erweiterung der fachlichen und sprachlichen Kompetenzen (7) Exkursion (8) Titelidente Lehrveranstaltungen 3 Lehr- und Lernformen 4 Aufbau und Gliederung des Masterstudiums (1) Pflichtmodul A (2) Gebundene Wahlfächer B, C, D (3) Abschlussmodul E (4) Masterarbeit (5) Freie Wahlfächer 5 Prüfungsordnung 6 In-Kraft-Treten des Curriculums 7 Übergangsbestimmungen Anhang I: Modulbeschreibungen Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern und Exemplarischer Musterstudienablauf Anhang III: Äquivalenz und Rückrechnungsliste 1

Folgende Änderungen wurden beschlossen: 1. Änderung des Titels von Geschichte auf Theoretische und angewandte 2. Reduktion der Zahl der Module von 12 (Modul A, 10 Wahlmodule, Abschlussmodul F) auf 11 (Modul A, 9 Wahlmodule, Abschlussmodul E) 3. Die Zahl der zu absolvierenden Module wurde von 6 auf 5 verringert. 4. Änderung der Bezeichnungen der Module sowie Änderung der Modulstruktur: Modul A: Umbenennung von Theorie der Geschichte in Theorien der Geschichtswissenschaft Die Wahlmodule B bis E werden ersetzt durch Modul B Dimension Zeit, Modul C Dimension Raum und Modul D Dimension Thema. Das Abschlussmodul F entspricht im neuen Curriculum dem Abschlussmodul E. Bezeichnungen der Wahlmodule: Wahlmodul 1 Geschichte des Menschen, der Geschlechter und Gesellschaft Mittelalterliche Geschichte Wahlmodul 2 Geschichte der Wirtschaft, der Technik und des Verkehrs Neuere Geschichte: Frühe Neuzeit Wahlmodul 3 Geschichte der Kultur, des Wissens und der Bildung Neuere und Neueste Geschichte / Zeitgeschichte Wahlmodul 4 Geschichte der Politik, der Staaten und Regionen Österreich und Zentraleuropa Wahlmodul 5 Geschichte und Historische Anthropologie des südöstlichen Europa Südosteuropäische Geschichte und Anthropologie Wahlmodul 6 Historische Fachinformatik und Dokumentation Ausgewählte Regionen Europas und Außereuropas Wahlmodul 7 Jüdische Studien Angewandte Geschichte: Geschichte als gesellschaftliche Praxis Wahlmodul 8 Sprache und Schrift Wirtschafts- und Sozialgeschichte Wahlmodul 9 Bilder und Realien Geschlechterstudien Wahlmodul 10 Archivwissenschaften Jüdische Studien 5. Die Anzahl der zu absolvierenden ECTS wurde in Teilen des Studienplans verändert Modul A: 10 12 Modul B: 15 20 Modul C: 15 20 Modul D: 15 20 Modul E: 35 32 Freie Wahlfächer: 25 16 6. Die LV-Typen AG und UE sind nicht mehr vorgesehen. 7. Die Zahl der ECTS-Punkte wurde für EX von 2 auf 3 und für von 3 auf 4 erhöht, für PV von 5 auf 3 reduziert. 2

1 Allgemeines (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Theoretische und angewandte ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Gleichwertigkeit entscheidet gemäß 60 Abs. 1 UG das Rektorat. (2) Der forschungsorientierte Masterstudiengang dient der Einübung selbstständiger, reflektierter und methodenbewusster Zugangsweisen zu vergangenen Wirklichkeiten in all ihrer Vielgestaltigkeit sowie von Zugangsweisen zum gegenwärtigen Umgang mit diesen und den gesellschaftlichen Anwendungsfeldern von Geschichte. Die Schwerpunktsetzung erlaubt es, für einen zeitlichen, räumlichen oder thematischen Teilbereich, exemplarisch vertiefte Kenntnisse zu erwerben. (3) Bildungsziele und Qualifikationsprofil Absolventen und Absolventinnen können geschichtswissenschaftliche Fragestellungen formulieren, die für ihre Fragestellung relevanten Quellen identifizieren und quellenkritisch erschließen. Sie interpretieren die Quellen methodengeleitet, theoretisch informiert und auf der Grundlage des internationalen Forschungsstandes. Die Ergebnisse ihrer Arbeit, die auch Theorie- und Methodenangebote anderer Disziplinen aufgreifen, präsentieren sie, einzeln oder gemeinsam, in Wort und Schrift und diskutieren sie kritisch mit Dritten. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Fähigkeit, die Problemstellungen der Gegenwart als gewordene zu verstehen, diese kritisch zu reflektieren und zukunftsoffen zu denken. Sie tragen dazu bei, dass Denk- und Handlungsräume der Gesellschaften unserer Gegenwart als gestaltbar und veränderbar erfahren werden können und haben dergestalt Anteil an gelingendem gesellschaftlichen Wandel. Die Absolventinnen und Absolventen besitzen die Kompetenz, in einer Gesellschaft, in der Geschichtsverständnis und Geschichtsvermittlung in hohem Maße auch außerhalb akademischer Institutionen entwickelt werden, diese Instanzen und Medien der Geschichtsbildproduktion theoriegeleitet zu analysieren. Sie kennen die Grundlagen der vielfältigen Praxis dieser angewandten Geschichte und verfügen über die Fähigkeit, auf diese mit den eigenen wissenschaftlichen Qualitätsmaßstäben einzuwirken. (4) Kompetenzen und Tätigkeitsfelder Berufsfelder von Historikerinnen und Historiker sind vielgestaltig und zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Fähigkeit voraussetzen, eigenständig und kooperativ Problemlösungen zu erarbeiten. Ihr im Masterstudium erworbenes Qualifikationsprofil legt die Grundlage für eine Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung, befähigt die Absolventinnen und Absolventen aber auch, sich in allen Berufsfeldern zu betätigen, in denen es gilt, komplexe Sachverhalte gedanklich zu durchdringen, und sie, schriftlich wie mündlich, professionell zu präsentieren. Diese Fähigkeiten gewinnen in der sich immer rascher wandelnden Arbeitswelt der Gegenwart kontinuierlich an Bedeutung. Beispielhaft seien als wichtige Arbeitsfelder genannt: - Universitäten und andere wissenschaftlichen Einrichtungen; - Institutionen, die historische Materialien erhalten und sammeln, erschließen und sie einer interessierten Öffentlichkeit vermitteln (Archive, Bibliotheken, Dokumentation, Ausstellungs- und Museumswesen, Gedenkstätten); - Medien- und Kulturbereich vom Journalismus über das Kulturmanagement bis zur Tourismusbranche; - Erwachsenen- und Weiterbildung; - Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen, Parteien, Verwaltungen; - strategische Projektentwicklung sowie beratende Projektbegleitung und selbstständigen Projektdurchführung bei nationalen, inter- wie supranationalen Organisationen, Unternehmen und politischen Akteuren. Der Erwerb von Zusatzqualifikationen, die den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern, wird ausdrücklich empfohlen. Dazu zählen insbesondere Fremdsprachenkenntnisse sowie Kompetenzen im IT-Bereich. 3

2 Allgemeine Bestimmungen (1) Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1.500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte pro Jahr zugeteilt werden ( 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden (abgekürzt KStd.). Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten, ein ECTS-Punkt 25 Echtstunden. (2) Das Masterstudium mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst 4 Semester und ist nach modular strukturierten Fächern gegliedert. Übersicht Module ECTS Modul A Theorien der Pflichtfach 12 Geschichtswissenschaft Modul B Dimension Zeit Gebundenes Wahlfach 20 Modul C Dimension Raum Gebundenes Wahlfach 20 Modul D Dimension Thema Gebundenes Wahlfach 20 Freie Wahlfächer 16 Abschlussmodul E Masterarbeit & 32 Masterprüfung Summe 120 PF = Pflichtfach, GWF = Gebundenes Wahlfach, FWF = Freie Wahlfächer (3) An die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad Master of Arts, abgekürzt MA, verliehen. (4) Lehrveranstaltungstypen a. V o r l e s u n g e n (VO) Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder mündlich und schriftlich stattfinden kann. b. S e m i n a r e (SE) Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene schriftliche Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen. c. K o n v e r s a t o r i e n () Konversatorien sind Lehrveranstaltungen in Form von Diskussionen und Anfragen an die Lehrenden. d. E x k u r s i o n e n (EX) Exkursionen tragen zur Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts bei. e. V o r l e s u n g e n m i t Ü b u n g (VU) Vorlesungen mit Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen entsprechend konkrete Aufgaben und deren Lösung zu behandeln. f. P r i v a t i s s i m a (PV) Privatissima sind spezielle Forschungsseminare. Alle unter b. bis f. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. (5) Beschränkung der Plätze bei Lehrveranstaltungen 4

Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen beschränkt: Vorlesungen keine Beschränkung Vorlesungen mit Übung, Konversatorien 35 Personen Alle anderen 25 Personen Wenn ein ausreichendes Angebot an Parallel-Lehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist und die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien: 1 Pflichtfach vor Gebundenem Wahlfach vor Freiem Wahlfach 2 Auf Grund einer Rückstellung im vorhergehenden Semester wird laut Warteliste Pflichtfach vor Gebundenem Wahlfach vor Freiem Wahlfach gereiht 3 Studienfortschritt (nach Summe der absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte im Pflicht- und Gebundenen Wahlfach sowie den Freien Wahlfächern des Studiums) inkl. Masterstudienbonus (180 ECTS) 4 Absolvierte Semester im Studium 5 Entscheidung durch Los Für Studierende in internationalen Austauschprogrammen und für Studierende anderer Curricula der Karl-Franzens-Universität Graz sowie für Studierende in besonderen Notlagen werden Plätze im Ausmaß von zehn Prozent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen freigehalten. (6) Studierenden wird empfohlen im Masterstudium ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommt insbesondere das dritte Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von dem/der Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. Gebundenes Wahlfach anerkannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf 78 Abs. 5 UG verwiesen (Vorausbescheid). (7) Integraler Teil des Masterstudiums Theoretische und angewandte ist die erfolgreiche Absolvierung von Exkursionen im Ausmaß von insgesamt mindestens 4 Tagen (die dafür veranschlagten 3 ECTS-Anrechnungspunkte beinhalten die Exkursions-, Vor- und Nachbereitungszeit), deren Nachweis als Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung erforderlich ist (vgl. Anhang I, Modulbeschreibungen). (8) Titelidente Lehrveranstaltungen (Untertitel) aus den Wahlmodulen zu 15-ECTS-Anrechnungspunkten, die im Bachelorstudium absolviert worden sind, können im Rahmen des Masterstudiums Theoretische und angewandte nicht gewählt werden. (9) Studierende haben mindestens ein PV zu absolvieren. Empfohlen wird, dass dieses PV aus dem Fachbereich stammt, dem das Thema der Masterarbeit zuzuordnen ist. 3 Lehr- und Lernformen (1) Zuzüglich zu den regulären Lehr- und Lernmethoden können nach Genehmigung durch das zuständige studienrechtliche Organ blockartig veranstaltete Lehrveranstaltungen (Sommer- und Winteruniversitäten) sowie im Ausland erbrachte Studienleistungen für die Absolvierung des Masterstudiums herangezogen werden. Jene sind anzuerkennen, soweit sie den in diesem Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. (2) Je nach Angebot in der Lehre können Lehrformen mit elektronischer Datenverarbeitung (E-Learning) im Rahmen des vorliegenden Studiums in den Unterricht eingebunden werden. 5

4 Aufbau und Gliederung des Masterstudiums Das Masterstudium Theoretische und angewandte setzt sich aus den folgenden Fächern zusammen: Fächer ECTS Pflichtfächer (siehe 4, Abs. 1 und 3) 44 Gebundene Wahlfächer (siehe 4, Abs. 2) 60 Freie Wahlfächer 16 Das viersemestrige Masterstudium umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 120 ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist nach modular strukturierten Fächern gegliedert. Die Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Gliederung, Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten, Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (Sem.) genannt. In den Spalten ist weiters gekennzeichnet, ob es sich um eine Pflichtlehrveranstaltung (PF) oder um eine optionale Lehrveranstaltung (GWF) handelt, um das Modulleistungsvolumen zu erreichen. Die Modulbeschreibungen befinden sich im Anhang I. (1) Theorien der Geschichtswissenschaft (Modul A) Modul A: Theorien der Geschichtswissenschaft Typ PF/ GWF/ FWF ECTS KStd. Empf. Sem. Einführung in die Theorien der VO PF 3 2 1 Geschichtswissenschaft Theoretische Grundlagen der Forschung PF 3 2 1 Theorien des interdisziplinären Forschens PF 3 2 2 Theoretische Grundlagen von Geschichte als gesellschaftlicher Praxis (Angewandte Geschichte) PF 3 2 2 Summe 12 ECTS-Anrechnungspunkte (2) Module B, C, D Wahlmodul Nr. 1 ZEIT (Modul B) Mittelalterliche Geschichte Typ ECTS PF/ GWF/ FWF KStd. Empf. Sem. Methoden 4 PF 2 1-2 Seminar SE 5 PF 2 1-3 Vertiefung Theoretische 4 GWF 2 1-3 4 GWF 2 2-3 Exkursion EX 3 GWF 2 2-4 Privatissimum PV 3 GWF 2 2-4 Summe: 20 ECTS-Anrechnungspunkte Wahlmodul Nr. 2 Neuere Geschichte: Frühe Neuzeit Typ ECTS PF/ GWF/ FWF KStd. Methoden 4 PF 2 1-2 Seminar SE 5 PF 2 1-3 Empf. Sem. 6

Vertiefung Theoretische 4 GWF 2 1-3 4 GWF 2 2-3 Exkursion EX 3 GWF 2 2-4 Privatissimum PV 3 GWF 2 2-4 Summe: 20 ECTS-Anrechnungspunkte Wahlmodul Nr. 3 Neuere und Neueste Geschichte / Zeitgeschichte Typ ECTS PF/ GWF/ FWF KStd. Empf. Sem. Methoden 4 PF 2 1-2 Seminar SE 5 PF 2 1-3 Vertiefung Theoretische 4 GWF 2 1-3 4 GWF 2 2-3 Exkursion EX 3 GWF 2 2-4 Privatissimum PV 3 GWF 2 2-4 Summe: 20 ECTS-Anrechnungspunkte Wahlmodul Nr. 4 RAUM (Modul C) Österreich und Zentraleuropa Typ ECTS PF/ GWF/ FWF KStd. Empf. Sem. Methoden 4 PF 2 1-2 Seminar SE 5 PF 2 1-3 Vertiefung Theoretische 4 GWF 2 1-3 4 GWF 2 2-3 Exkursion EX 3 GWF 2 2-4 Privatissimum PV 3 GWF 2 2-4 Summe: 20 ECTS-Anrechnungspunkte Wahlmodul Nr. 5 Südosteuropäische Geschichte und Anthropologie Typ ECTS PF/ GWF/ FWF KStd. Empf. Sem. Methoden 4 PF 2 1-2 Seminar SE 5 PF 2 1-3 Vertiefung Theoretische 4 GWF 2 1-3 4 GWF 2 2-3 Exkursion EX 3 GWF 2 2-4 Privatissimum PV 3 GWF 2 2-4 Summe: 20 ECTS-Anrechnungspunkte Wahlmodul Nr. 6 7

Ausgewählte Regionen Europas und Außereuropas Typ ECTS PF/ GWF/ FWF KStd. Empf. Sem. Methoden 4 PF 2 1-2 Seminar SE 5 PF 2 1-3 Vertiefung Theoretische 4 GWF 2 1-3 4 GWF 2 2-3 Exkursion EX 3 GWF 2 2-4 Privatissimum PV 3 GWF 2 2-4 Summe: 20 ECTS-Anrechnungspunkte Wahlmodul Nr. 7 Angewandte Geschichte: Geschichte als gesellschaftliche Praxis THEMA (Modul D) Typ ECTS PF/ GWF/ FWF KStd. Empf. Sem. Methoden und Formen historischen Lernens 4 PF 2 1-2 Seminar Praxisfelder von Geschichte SE 5 PF 2 1-3 Medien und Formen der Vermittlung 4 GWF 2 1-3 historischen Wissens im historischen Wandel Medien und Formen der Vermittlung 4 GWF 2 2-3 historischen Wissens im digitalen Zeitalter Exkursion EX 3 GWF 2 2-4 Privatissimum PV 3 GWF 2 2-4 Summe: 20 ECTS-Anrechnungspunkte Wahlmodul Nr. 8 Wirtschafts- und Sozialgeschichte Typ ECTS PF/ GWF/ FWF KStd. Empf. Sem. Methoden 4 PF 2 1-2 Seminar SE 5 PF 2 1-3 Vertiefung Theoretische 4 GWF 2 1-3 4 GWF 2 2-3 Exkursion EX 3 GWF 2 2-4 Privatissimum PV 3 GWF 2 2-4 Summe: 20 ECTS-Anrechnungspunkte Wahlmodul Nr. 9 Geschlechterstudien Typ ECTS PF/ GWF/ FWF KStd. Empf. Sem. Methoden 4 PF 2 1-2 Seminar SE 5 PF 2 1-3 Vertiefung Theoretische 4 GWF 2 1-3 4 GWF 2 2-3 8

Exkursion EX 3 GWF 2 2-4 Privatissimum PV 3 GWF 2 2-4 Summe: 20 ECTS-Anrechnungspunkte Wahlmodul Nr. 10 Jüdische Studien Typ ECTS PF/ GWF/ FWF KStd. Empf. Sem. Methoden 4 PF 2 1-2 Seminar SE 5 PF 2 1-3 Vertiefung Theoretische 4 GWF 2 1-3 4 GWF 2 2-3 Exkursion EX 3 GWF 2 2-4 Privatissimum PV 3 GWF 2 2-4 Summe: 20 ECTS-Anrechnungspunkte Als Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen aus den einzelnen Modulen gelten die im Anhang I (Modulbeschreibungen) enthaltenen Kriterien. (3) Abschlussmodul (Pflichtmodul E) ECTS PF/ GWF/ FWF Masterarbeit 27 PF 4 Masterprüfung 5 PF 4 Summe: 32 ECTS-Anrechnungspunkte Empf. Sem. (4) Die Masterarbeit ist aus einem der Pflichtmodule (B, C, D) zu verfassen. Sie ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, wissenschaftliche Themen eigenständig sowie inhaltlich und methodisch reflektiert zu bearbeiten und in sprachlich angemessener Weise abzufassen. Ihr Umfang hat zumindest 250.000 Zeichen (mit Leerzeichen) zu betragen. (5) Studierende haben die Möglichkeit, unter Einhaltung der Vorgaben des Studienplans eines der Modulthemen als Schwerpunkt zu wählen. Wenn sie in diesem Modul Ihre Masterarbeit verfassen und zusätzlich zu den im Studienplan pro Modul zu absolvierenden 20 Credits noch weitere diesem Schwerpunkt entsprechende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 25 Credits aus den anderen Modulen absolvieren, kann dafür ein Zertifikat ausgestellt werden. (6) Von den gewählten Seminaren dürfen nicht alle dieselbe Epoche behandeln. (7) Freie Wahlfächer Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 16 ECTS-Anerkennungspunkten zu absolvieren. Die Freien Wahlfächer können an jeder in- und ausländischen Universität sowie an jeder inländischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert werden und dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Empfohlen werden Lehrangebote des Methodenkompetenzzentrums, des Zentrums für Informationsmodellierung (ZIM) sowie Lehrveranstaltungen aus nicht als Pflichtfach absolvierten Wahlmodulen und sonstige Lehrveranstaltungen, die dem Erwerb zusätzlicher Kompetenzen (vgl. 1 Abs. 4) dienen. Auf den zertifizierbaren Studienschwerpunkt Kulturmanagement / Angewandte Kulturwissenschaften sei ausdrücklich hingewiesen. 9

Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der Freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen ( 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). 5 Pru fungsordnung (1) Lehrveranstaltungsprüfungen sind Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten dienen, die durch einzelne Lehrveranstaltungen vermittelt worden sind. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt die Beurteilung nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von regelmäßigen schriftlichen oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer. Bei diesen Lehrveranstaltungen werden die Studierenden am Beginn des Semesters von den Leiterinnen bzw. Leitern der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise über die Beurteilungskriterien, die erforderlichen schriftlichen Arbeiten sowie gegebenenfalls auch Abgabetermine informiert. (2) Die Masterprüfung ist als kommissionelle Gesamtprüfung (5 ECTS-Anrechnungspunkte) vor einem Prüfungssenat, der aus drei Personen besteht. Sie ist im Umfang einer Stunde zu absolvieren und hat die Verteidigung der Masterarbeit einzuschließen. In der Regel sind als Prüfer/innen die Universitätslehrer/innen mit einer Lehrbefugnis gemäß 98 Abs. 12 bzw. 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen ( 25 und 32 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Die Prüfung setzt sich aus 2 Teilprüfungen aus 2 Modulen des Studienplans zusammen. Gegenstand der ersten Teilprüfung ist jenes Modul, in welchem die Masterarbeit verfasst wurde. Jede der beiden Teilprüfungen dauert 30 Minuten und wird mit 2,5 ECTS (das entspricht einem Workload von etwa 62 Stunden, und damit etwa 300 Seiten Lektüre pro Teilprüfung) bewertet. (3) Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt. (4) Prüfungsmethoden Die Lehrveranstaltungspru fungen erfolgen je nach Lehrveranstaltungstypus mündlich oder schriftlich oder mündlich und schriftlich. (5) Notensysteme Zur Beurteilung der Studienleistung der Studierenden ist neben dem österreichischen Notensystem auch das internationale Bewertungsschema anzuwenden, wie es im 34 Studienrechtliche Bestimmungen der Karl-Franzens-Universität genannt ist. (6) Studierende haben die Möglichkeit, auf Antrag Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 ECTS- Anrechnungspunkten durch Lehrveranstaltungen anderer Studienrichtungen im Sinne einer individuellen Schwerpunktsetzung zu ersetzen. Dies darf nur genehmigt werden, wenn dadurch das Ziel der wissenschaftlichen Berufsvorbildung in der jeweiligen Studienrichtung nicht beeinträchtigt wird. U ber Anträge auf Lehrveranstaltungstausch entscheidet die Studiendirektorin/der Studiendirektor binnen sechs Wochen ab Antragstellung durch Bescheid. (7) Abschluss und Gesamtbeurteilung 1. a) Mit der positiven Beurteilung aller Lehrveranstaltungsprüfungen, der Masterprüfung und der Masterarbeit wird das Masterstudium abgeschlossen. 2. b) Die Beurteilung der einzelnen Module hat so zu erfolgen, dass der nach ECTS-Anrechnungspunkten gewichtete Notendurchschnitt herangezogen wird. 3. c) Zusätzlich zu den Beurteilungen der einzelnen Module ist eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat bestanden zu lauten, wenn jedes Modul sowie die Masterarbeit und Masterprüfung positiv beurteilt wurde, anderenfalls hat sie nicht bestanden zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat mit Auszeichnung bestanden zu lauten, wenn in keinem Modul sowie der Masterarbeit und der Masterprüfung eine schlechtere Beurteilung als gut und in mindestens der Hälfte der Module sowie der Masterarbeit und der Masterprüfung die Beurteilung sehr gut erteilt wurde. Die Freien Wahlfächer werden für die Ermittlung der Note der Gesamtbeurteilung nicht berücksichtigt. 10

6 In-Kraft-Treten des Curriculums (1) Dieses Curriculum ist mit xxxx in Kraft getreten. (2) Die A nderungen des Curriculums treten mit xxx in Kraft. 7 U bergangsbestimmungen Prüfungen, die vor In-Kraft-Treten dieses Curriculums abgelegt wurden, sind für das Masterstudium Theoretische und angewandte durch das zuständige Organ gemäß 78 UG anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. 11

Anhang I: Modulbeschreibungen Modul A: Theorien der Geschichtswissenschaft Das Modul Theorie der Geschichte gehört zu den Pflichtfächern und gilt als absolviert, wenn die beiden Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 9 ECTS-Anrechnungspunkten positiv abgeschlossen sind. Inhalte Lernziele Lehr- und Lernaktivitäten Häufigkeit des Angebots Die Studierenden lernen anhand ausgewählter Kapitel theoretische Fragen zu Geschichte und Geschichtswissenschaft zu verstehen, aber auch zu stellen und für ihr weiteres Studium anzuwenden. Die Studierenden lernen theoretische Fragestellungen und darauf Bezug nehmende Fachliteratur kennen und erwerben Wissen, das ihnen insbesondere bei der Abfassung der Masterarbeit Unterstützung bietet. Die hiermit gewonnene Fachkompetenz besteht in der Fähigkeit, ihre Masterarbeit nach internationalen geschichtswissenschaftlichen Kriterien auszurichten. Wissenserwerb, Prüfung. Mindestens einmal pro Studienjahr. Module B (Dimension Zeit) Wahlmodul Nr. 1 Das Wahlmodul Mittelalterliche Geschichte (um 500 bis um 1500) gehört zu den Pflichtfächern und gilt als absolviert, wenn die Summe der pflichtigen (PF) und optionalen (GWF) Lehrveranstaltungen zumindest 20 ECTS- Anrechnungspunkte beträgt. Inhalte Lernziele Lehr- und Lernaktivitäten Häufigkeit des Angebots Die Studierenden befassen sich mit Themen zur Geschichte des Mittelalters sowie mit sich daraus ergebenden theoretischen und methodischen Fragen. Die Studierenden lernen mittels Absolvierung mehrerer Lehrveranstaltungen den Umgang mit Themen des Moduls aus dem Blickwinkel verschiedener Räume und methodischer Zugänge kennen. Die hiermit gewonnenen Kompetenzen bestehen in der gehobenen Fachkompetenz als Voraussetzung für die Erstellung der Masterarbeit und die Ablegung der Masterprüfung, in der Methodenkompetenz auf Grund mehrfacher und verschiedenartiger Aufgabenstellungen, in der Sozialkompetenz infolge der Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit Gruppenarbeit sowie in der Personalkompetenz infolge der wiederholten Möglichkeit zu Präsentationen und deren Evaluierungen. Je nach Kombination der Lehrveranstaltungen Wissenserwerb, praktisches Arbeiten, Präsentieren von Ergebnissen und deren Diskussion, Prüfung. In jedem Studienjahr innerhalb von zwei Semestern. Wahlmodul Nr. 2 Das Wahlmodul Neuere Geschichte: Frühe Neuzeit (um 1500 bis um 1850) gehört zu den Pflichtfächern und gilt als absolviert, wenn die Summe der pflichtigen (PF) und optionalen (GWF) Lehrveranstaltungen pro Wahlmodul zumindest 20 ECTS-Anrechnungspunkte beträgt. Inhalte Lernziele Die Studierenden befassen sich mit Themen zur Geschichte der Frühen Neuzeit sowie mit sich daraus ergebenden theoretischen und methodischen Fragen. Die Studierenden lernen mittels Absolvierung mehrerer Lehrveranstaltungen den Umgang mit Themen des Moduls aus dem Blickwinkel verschiedener Räume und methodischer Zugänge kennen. Die hiermit gewonnenen Kompetenzen bestehen in der gehobenen Fachkompetenz als Voraussetzung für die Erstellung der Masterarbeit und die Ablegung der Masterprüfung, in der Methodenkompetenz auf 12

Lehr- und Lernaktivitäten Häufigkeit des Angebots Grund mehrfacher und verschiedenartiger Aufgabenstellungen, in der Sozialkompetenz infolge der Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit Gruppenarbeit sowie in der Personalkompetenz infolge der wiederholten Möglichkeit zu Präsentationen und deren Evaluierungen. Je nach Kombination der Lehrveranstaltungen Wissenserwerb, praktisches Arbeiten, Präsentieren von Ergebnissen und deren Diskussion, Prüfung. In jedem Studienjahr innerhalb von zwei Semestern. Wahlmodul Nr. 3 Das Wahlmodul Neuere und Neueste Geschichte / Zeitgeschichte (um1850 bis zur Gegenwart) gehört zu den Pflichtfächern und gilt als absolviert, wenn die Summe der pflichtigen (PF) und optionalen (GWF) Lehrveranstaltungen pro Wahlmodul zumindest 20 ECTS-Anrechnungspunkte beträgt. Inhalte Lernziele Lehr- und Lernaktivitäten Häufigkeit des Angebots Die Studierenden befassen sich mit Themen der Neueren Geschichte seit 1850 und der Zeitgeschichte sowie mit sich daraus ergebenden theoretischen und methodischen Fragen. Die Studierenden lernen mittels Absolvierung mehrerer Lehrveranstaltungen den Umgang mit Themen des Moduls aus dem Blickwinkel verschiedener Räume und methodischer Zugänge kennen. Die hiermit gewonnenen Kompetenzen bestehen in der gehobenen Fachkompetenz als Voraussetzung für die Erstellung der Masterarbeit und die Ablegung der Masterprüfung, in der Methodenkompetenz auf Grund mehrfacher und verschiedenartiger Aufgabenstellungen, in der Sozialkompetenz infolge der Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit Gruppenarbeit sowie in der Personalkompetenz infolge der wiederholten Möglichkeit zu Präsentationen und deren Evaluierungen. Je nach Kombination der Lehrveranstaltungen Wissenserwerb, praktisches Arbeiten, Präsentieren von Ergebnissen und deren Diskussion, Prüfung. In jedem Studienjahr innerhalb von zwei Semestern. Module C (Dimension Raum) Wahlmodul Nr. 4 Das Wahlmodul O sterreich und Zentraleuropa gehört zu den Pflichtfächern und gilt als absolviert, wenn die Summe der pflichtigen (PF) und optionalen (GWF) Lehrveranstaltungen pro Wahlmodul zumindest 20 ECTS Anrechnungspunkte beträgt. Inhalte Lernziele Lehr- und Lernaktivitäten Häufigkeit des Angebots Die Studierenden befassen sich mit Themen zur Geschichte Südosteuropas sowie mit sich daraus ergebenden theoretischen und methodischen Fragen. Die Studierenden lernen mittels Absolvierung mehrerer Lehrveranstaltungen den Umgang mit Themen des Moduls aus dem Blickwinkel verschiedener Räume und methodischer Zugänge kennen. Die hiermit gewonnenen Kompetenzen bestehen in der gehobenen Fachkompetenz als Voraussetzung für die Erstellung der Masterarbeit und die Ablegung der Masterprüfung, in der Methodenkompetenz auf Grund mehrfacher und verschiedenartiger Aufgabenstellungen, in der Sozialkompetenz infolge der Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit Gruppenarbeit sowie in der Personalkompetenz infolge der wiederholten Möglichkeit zu Präsentationen und deren Evaluierungen. Je nach Kombination der Lehrveranstaltungen Wissenserwerb, praktisches Arbeiten, Präsentieren von Ergebnissen und deren Diskussion, Prüfung. In jedem Studienjahr innerhalb von zwei Semestern. 13

Wahlmodul Nr. 5 Das Wahlmodul Su dosteuropa ische Geschichte und Anthropologie gehört zu den Pflichtfächern und gilt als absolviert, wenn die Summe der pflichtigen (PF) und optionalen (GWF) Lehrveranstaltungen pro Wahlmodul zumindest 20 ECTS-Anrechnungspunkte beträgt. Inhalte Lernziele Lehr- und Lernaktivitäten Häufigkeit des Angebots Die Studierenden befassen sich mit Themen zur Geschichte Südosteuropas sowie mit sich daraus ergebenden theoretischen und methodischen Fragen. Die Studierenden lernen mittels Absolvierung mehrerer Lehrveranstaltungen den Umgang mit Themen des Moduls aus dem Blickwinkel verschiedener Räume und methodischer Zugänge kennen. Die hiermit gewonnenen Kompetenzen bestehen in der gehobenen Fachkompetenz als Voraussetzung für die Erstellung der Masterarbeit und die Ablegung der Masterprüfung, in der Methodenkompetenz auf Grund mehrfacher und verschiedenartiger Aufgabenstellungen, in der Sozialkompetenz infolge der Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit Gruppenarbeit sowie in der Personalkompetenz infolge der wiederholten Möglichkeit zu Präsentationen und deren Evaluierungen. Je nach Kombination der Lehrveranstaltungen Wissenserwerb, praktisches Arbeiten, Präsentieren von Ergebnissen und deren Diskussion, Prüfung. In jedem Studienjahr innerhalb von zwei Semestern. Wahlmodul Nr. 6 Das Wahlmodul Ausgewa hlte Regionen Europas und Außereuropas gehört zu den Pflichtfächern und gilt als absolviert, wenn die Summe der pflichtigen (PF) und optionalen (GWF) Lehrveranstaltungen pro Wahlmodul zumindest 20 ECTS-Anrechnungspunkte beträgt. Inhalte Lernziele Lehr- und Lernaktivitäten Häufigkeit des Angebots Die Studierenden befassen sich mit Themen zur Geschichte ausgewählter Regionen Europas und Außereuropas sowie mit sich daraus ergebenden theoretischen und methodischen Fragen. Die Studierenden lernen mittels Absolvierung mehrerer Lehrveranstaltungen den Umgang mit Themen des Moduls aus dem Blickwinkel verschiedener Räume und methodischer Zugänge kennen. Die hiermit gewonnenen Kompetenzen bestehen in der gehobenen Fachkompetenz als Voraussetzung für die Erstellung der Masterarbeit und die Ablegung der Masterprüfung, in der Methodenkompetenz auf Grund mehrfacher und verschiedenartiger Aufgabenstellungen, in der Sozialkompetenz infolge der Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit Gruppenarbeit sowie in der Personalkompetenz infolge der wiederholten Möglichkeit zu Präsentationen und deren Evaluierungen. Je nach Kombination der Lehrveranstaltungen Wissenserwerb, praktisches Arbeiten, Präsentieren von Ergebnissen und deren Diskussion, Prüfung. In jedem Studienjahr innerhalb von zwei Semestern. Module D (Dimension Thema) Wahlmodul Nr. 7 Das Wahlmodul Angewandte Geschichte: Geschichte als gesellschaftliche Praxis gehört zu den Pflichtfächern und gilt als absolviert, wenn die Summe der pflichtigen (PF) und optionalen (GWF) Lehrveranstaltungen pro Wahlmodul zumindest 20 ECTS-Anrechnungspunkte beträgt. Inhalte Die Studierenden befassen sich mit Themen zur Angewandten Geschichte sowie mit sich daraus ergebenden theoretischen und methodischen Fragen. 14

Lernziele Lehr- und Lernaktivitäten Häufigkeit des Angebots Die Studierenden lernen mittels Absolvierung mehrerer Lehrveranstaltungen den Umgang mit Themen des Moduls aus dem Blickwinkel verschiedener Räume und methodischer Zugänge kennen. Die hiermit gewonnenen Kompetenzen bestehen in der gehobenen Fachkompetenz als Voraussetzung für die Erstellung der Masterarbeit und die Ablegung der Masterprüfung, in der Methodenkompetenz auf Grund mehrfacher und verschiedenartiger Aufgabenstellungen, in der Sozialkompetenz infolge der Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit Gruppenarbeit sowie in der Personalkompetenz infolge der wiederholten Möglichkeit zu Präsentationen und deren Evaluierungen. Je nach Kombination der Lehrveranstaltungen Wissenserwerb, praktisches Arbeiten, Präsentieren von Ergebnissen und deren Diskussion, Prüfung. In jedem Studienjahr innerhalb von zwei Semestern. Wahlmodul Nr. 8 Das Wahlmodul Wirtschafts- und Sozialgeschichte gehört zu den Pflichtfächern und gilt als absolviert, wenn die Summe der pflichtigen (PF) und optionalen (GWF) Lehrveranstaltungen pro Wahlmodul zumindest 20 ECTS- Anrechnungspunkte beträgt. Inhalte Lernziele Lehr- und Lernaktivitäten Häufigkeit des Angebots Die Studierenden befassen sich mit Themen zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie mit sich daraus ergebenden theoretischen und methodischen Fragen. Die Studierenden lernen mittels Absolvierung mehrerer Lehrveranstaltungen den Umgang mit Themen des Moduls aus dem Blickwinkel verschiedener Räume und methodischer Zugänge kennen. Die hiermit gewonnenen Kompetenzen bestehen in der gehobenen Fachkompetenz als Voraussetzung für die Erstellung der Masterarbeit und die Ablegung der Masterprüfung, in der Methodenkompetenz auf Grund mehrfacher und verschiedenartiger Aufgabenstellungen, in der Sozialkompetenz infolge der Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit Gruppenarbeit sowie in der Personalkompetenz infolge der wiederholten Möglichkeit zu Präsentationen und deren Evaluierungen. Je nach Kombination der Lehrveranstaltungen Wissenserwerb, praktisches Arbeiten, Präsentieren von Ergebnissen und deren Diskussion, Prüfung. In jedem Studienjahr innerhalb von zwei Semestern. Wahlmodul Nr. 9 Das Wahlmodul Geschlechterstudien gehört zu den Pflichtfächern und gilt als absolviert, wenn die Summe der pflichtigen (PF) und optionalen (GWF) Lehrveranstaltungen pro Wahlmodul zumindest 20 ECTS-Anrechnungspunkte beträgt. Inhalte Lernziele Lehr- und Lernaktivitäten Häufigkeit des Angebots Die Studierenden befassen sich mit Themen zur Geschlechtergeschichte sowie mit sich daraus ergebenden theoretischen und methodischen Fragen. Die Studierenden lernen mittels Absolvierung mehrerer Lehrveranstaltungen den Umgang mit Themen des Moduls aus dem Blickwinkel verschiedener Epoche und methodischer Zugänge kennen. Die hiermit gewonnenen Kompetenzen bestehen in der gehobenen Fachkompetenz als Voraussetzung für die Erstellung der Masterarbeit und die Ablegung der Masterprüfung in der Methodenkompetenz auf Grund mehrfacher und verschiedenartiger Aufgabenstellungen, in der Sozialkompetenz infolge der Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit Gruppenarbeit sowie in der Personalkompetenz infolge der wiederholten Möglichkeit zu Präsentationen und deren Evaluierungen. Je nach Kombination der Lehrveranstaltungen Wissenserwerb, praktisches Arbeiten, Präsentieren von Ergebnissen und deren Diskussion, Prüfung. In jedem Studienjahr innerhalb von zwei Semestern. 15

Wahlmodul Nr. 10 Das Wahlmodul Jüdische Studien gehört zu den Pflichtfächern und gilt als absolviert, wenn die Summe der pflichtigen (PF) und optionalen (GWF) Lehrveranstaltungen pro Wahlmodul zumindest 20 ECTS-Anrechnungspunkte beträgt. Inhalte Lernziele Lehr- und Lernaktivitäten Die Studierenden befassen sich mit Themen der Jüdischen Studien sowie mit sich daraus ergebenden theoretischen und methodischen Fragen. Die Studierenden lernen mittels Absolvierung mehrerer Lehrveranstaltungen den Umgang mit Themen des Moduls aus dem Blickwinkel verschiedener Räume und methodischer Zugänge kennen. Die hiermit gewonnenen Kompetenzen bestehen in der gehobenen Fachkompetenz als Voraussetzung für die Erstellung der Masterarbeit und die Ablegung der Masterprüfung, in der Methodenkompetenz auf Grund mehrfacher und verschiedenartiger Aufgabenstellungen, in der Sozialkompetenz infolge der Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit Gruppenarbeit sowie in der Personalkompetenz infolge der wiederholten Möglichkeit zu Präsentationen und deren Evaluierungen. Je nach Kombination der Lehrveranstaltungen Wissenserwerb, praktisches Arbeiten, Präsentieren von Ergebnissen und deren Diskussion, Prüfung. In jedem Studienjahr innerhalb von zwei Semestern. Abschlussmodul E Inhalte Häufigkeit des Angebots Lernziele Lernaktivitäten Im Rahmen der Masterarbeit befasst sich die bzw. der Studierende mit einem Thema, das nach eigener Wahl aus den Wahlmodulen entnommen ist. Bei der Masterprüfung ist nicht nur über die Ergebnisse der Masterarbeit zu referieren, sondern es sind auch Kenntnisse über ausgewählte Themen aus den Fachbereichen des Instituts für Geschichte nachzuweisen. Mittels der Masterarbeit und der Masterprüfung erbringt die bzw. der Studierende den Nachweis der Fachkompetenz, selbständig eine wissenschaftliche Arbeit verfassen zu können und in der Lage zu sein, das im Studium erworbene Wissen miteinander verknüpfen zu können. Verfassen einer schriftlichen Arbeit im Umfang von mindestens 250.000 Zeichen (mit Leerzeichen), Ablegen der einstündigen Masterprüfung. 16

Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern und exemplarischer Musterstudienablauf Erstes Semester (30 ECTS) Pflichtfächer Modul A Modul B, C, D Freie Wahlfächer 6 ECTS 17 ECTS 7 ECTS Zweites Semester (30 ECTS) Pflichtfächer Modul A Module B, C, D Freie Wahlfächer 6 ECTS 20 ECTS 4 ECTS Drittes Semester (30 ECTS) Pflichtfächer Module B, C, D Abschlussmodul E Freie Wahlfächer 20 ECTS 5 ECTS 5 ECTS Viertes Semester (30 ECTS) Pflichtfächer Module B, C, D Abschlussmodul E 3 ECTS 27 ECTS Exemplarischer Musterstudienablauf Semester Lehrveranstaltungstitel ECTS 1 Modul A: Einführung in die Theorien der Geschichtswissenschaft 3 Modul A: Theoretische Grundlagen der Forschung 3 Modul B (oder C, D): Methoden 4 Modul B (oder C, D): Seminar 5 Modul B (oder C, D): Vertiefung Theoretische 4 Modul C (oder B, D): Methoden 4 Freies Wahlfach 7 Summe 30 2 Modul A: Theorien des interdisziplinären Forschens 3 Modul A: Theoretische Grundlagen von Geschichte als gesellschaftlicher Praxis 3 (Angewandte Forschung) Modul B (oder C, D): 4 Modul B (oder C, D): Exkursion oder Privatissimum 3 Modul C (oder B, D): Seminar 5 Modul C (oder B, D): Vertiefung Theoretische 4 Modul D (oder B, C): Methoden 4 Freies Wahlfach 4 Summe 30 3 Modul C (oder B, D): 4 Modul C (oder B, D): Exkursion oder Privatissimum 3 Modul D (oder B, C): Seminar 5 Modul D (oder B, C): Vertiefung Theoretische 4 17

Modul D (oder B, C): 4 Abschlussmodul E: Masterarbeit 5 Freies Wahlfach 5 Summe 30 4 Modul D (oder B, C): Exkursion oder Privatissimum 3 Abschlussmodul E: Masterarbeit 22 Abschlussmodul E: Masterprüfung 5 Summe 30 18

Anhang III: Anerkennungslisten Anerkennungsliste bei Umstieg in das aktuelle Curriculum des Masterstudiums Theoretische und angewandte in der Version 18W vom Curriculum des Masterstudiums Geschichte in der Version 11W Auf der linken Seite der Tabelle sind alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen des gegenständlichen Curriculums gelistet. Auf der rechten Seite der Tabelle sind die entsprechenden gleichwertigen Lehrveranstaltungen und Prüfungen des auslaufenden Curriculums des Bachelorstudiums Geschichte gelistet, welche für Lehrveranstaltungen und Prüfungen des aktuellen Curriculums bei Umstieg in dieses anerkannt werden. Nicht gelistete Lehrveranstaltungen und Prüfungen des auslaufenden Curriculums können im Rahmen der freien Wahlfächer anerkannt werden. Aktuell gültiges Curriculum in der Version 18W Lehrveranstaltungstitel/Prüfungsfach LV- EC K Typ TS St d Auslaufendes Curriculum in der Version 11W Lehrveranstaltungstitel/Prüfungsfach LV- Typ EC TS K St d A.1 A.2 A.3 A.4 B.1.1 B.1.2 B.1.3 B.1.4 B.1.5 B.1.6 B.2.1 B.2.2 B.2.3 Einführung i. d. Theorien der Geschichtswissenschaft Theoretische Grundlagen der Forschung Theorien des interdisziplinären Forschens Theoretische Grundlagen von Geschichte als gesellschaftlicher Praxis Mittelalterliche Geschichte: Methoden Mittelalterliche Geschichte: Seminar Mittelalterliche Geschichte: Vertiefung Theoretische Mittelalterliche Geschichte: Mittelalterliche Geschichte: Exkursion Mittelalterliche Geschichte: Privatissimum Neuere Geschichte: Frühe Neuzeit: Methoden Neuere Geschichte: Frühe Neuzeit: Seminar Neuere Geschichte: Frühe Neuzeit: Vertiefung Theoretische VO 3 2 3 2 Themen zur Theorie der Geschichtswissenschaft Themen zur Theorie der Geschichte 3 2 Keine Gleichwertigkeit 3 2 Keine Gleichwertigkeit SE 5 2 Keine Gleichwertigkeit EX 3 2 Keine Gleichwertigkeit PV 3 2 Keine Gleichwertigkeit SE 5 2 Keine Gleichwertigkeit VO 5 2 VO 5 2 19

B.2.4 B.2.5 B.2.6 B.3.1 B.3.2 B.3.3 B.3.4 B.3.5 B.3.6 C.4.1 C.4.2 C.4.3 C.4.4 C.4.5 C.4.6 C.5.1 C.5.2 C.5.3 Neuere Geschichte: Frühe Neuzeit: Vertiefung Angewandte Neuere Geschichte: Frühe Neuzeit: Exkursion Neuere Geschichte: Frühe Neuzeit Neuere und Neueste Geschichte / Zeitgeschichte: Methoden Neuere und Neueste Geschichte / Zeitgeschichte: Seminar Neuere und Neueste Geschichte / Zeitgeschichte: Vertiefung Theoretische Neuere und Neueste Geschichte / Zeitgeschichte: Neuere und Neueste Geschichte / Zeitgeschichte: Exkursion Neuere und Neueste Geschichte / Zeitgeschichte: Privatissimum Österreich und Zentraleuropa: Methoden Österreich und Zentraleuropa: Seminar Österreich und Zentraleuropa: Vertiefung Theoretische Österreich und Zentraleuropa: Vertiefung Angewandte Österreich und Zentraleuropa: Exkursion Österreich und Zentraleuropa: Privatissimum Südosteuropäische Geschichte und Anthropologie: Methoden Südosteuropäische Geschichte und Anthropologie: Seminar Südosteuropäische Geschichte und Anthropo- EX 3 2 Keine Gleichwertigkeit PV 3 2 Keine Gleichwertigkeit SE 5 2 Keine Gleichwertigkeit EX 3 2 Keine Gleichwertigkeit PV 3 2 Keine Gleichwertigkeit SE 5 2 Keine Gleichwertigkeit EX 3 2 Keine Gleichwertigkeit PV 3 2 Keine Gleichwertigkeit SE 5 2 4 2 Geschichte und Historische Anthropologie des südöstl. Europa: Ausgewählte Fragen Geschichte und Historische Anthropologie des südöstl. Europa: Ausgewählte Kapitel SE 5 2 VU 4 2 20

C.5.4 C.5.5 C.5.6 C.6.1 C.6.2 C.6.3 C.6.4 C.6.5 C.6.6 D.7.1 D.7.2 D.7.3 D.7.4 logie: Vertiefung Theoretische Südosteuropäische Geschichte und Anthropologie: Südosteuropäische Geschichte und Anthropologie: Exkursion Südosteuropäische Geschichte und Anthropologie: Privatissimum Ausgewählte Regionen Europas und Außereuropas: Methoden Ausgewählte Regionen Europas und Außereuropas: Seminar Ausgewählte Regionen Europas und Außereuropas: Vertiefung Theoretische Ausgewählte Regionen Europas und Außereuropas: Ausgewählte Regionen Europas und Außereuropas: Exkursion Ausgewählte Regionen Europas und Außereuropas: Privatissimum Angewandte Geschichte: Geschichte als gesellschaftliche Praxis: Methoden und Formen historischen Lernens Angewandte Geschichte: Geschichte als gesellschaftliche Praxis: Seminar Praxisfelder von Geschichte Angewandte Geschichte: Geschichte als gesellschaftliche Praxis: Medien und Formen der Vermittlung historischen Wissens im Historischen Wandel Angewandte Geschichte: Geschichte als gesellschaftliche Praxis: Medien und Formen der Vermittlung historischen EX 3 2 PV 3 2 Geschichte und Historische Anthropologie des südöstl. Europa: Ausgewählte Themen Geschichte und Historische Anthropologie des südöstl. Europa: Ausgewählte Probleme SE 5 2 Keine Gleichwertigkeit EX 3 2 Keine Gleichwertigkeit PV 3 2 Keine Gleichwertigkeit 4 Keine Gleichwertigkeit SE 5 2 Keine Gleichwertigkeit EX 2 2 PV 5 2 21

D.7.5 D.7.6 D.8.1 D.8.2 D.8.3 D.8.4 D.8.5 D.8.6 D.9.1 D.9.2 D.9.3 D.9.4 D.9.5 D.9.6 D.10.1 D.10.2 D.10.3 Wissens im digitalen Zeitalter Angewandte Geschichte: Geschichte als gesellschaftliche Praxis: Exkursion Angewandte Geschichte: Geschichte als gesellschaftliche Praxis: Privatissimum Wirtschafts- und Sozialgeschichte: Methoden Wirtschafts- und Sozialgeschichte: Seminar Wirtschafts- und Sozialgeschichte: Vertiefung Theoretische Wirtschafts- und Sozialgeschichte: Vertiefung Angewandte Wirtschafts- und Sozialgeschichte: Exkursion Wirtschafts- und Sozialgeschichte: Privatissimum Geschlechterstudien: Methoden Geschlechterstudien: Seminar Geschlechterstudien: Vertiefung Theoretische Geschlechterstudien: Geschlechterstudien: Exkursion Geschlechterstudien: Privatissimum Jüdische Studien: Methoden Jüdische Studien: Seminar Jüdische Studien: Vertiefung Theoretische EX 3 2 Keine Gleichwertigkeit PV 3 2 Keine Gleichwertigkeit SE 5 2 4 2 EX 3 2 PV 3 2 Geschichte der Wirtschaft, der Technik und des Verkehrs: Ausgewählte Fragen Geschichte der Wirtschaft, der Technik und des Verkehrs: Ausgewählte Kapitel SE 5 2 VU 4 2 3 2 Geschichte der Wirtschaft, der Technik und des Verkehrs: Ausgewählte Themen Geschichte der Wirtschaft, der Technik und des Verkehrs: Ausgewählte Probleme EX 2 2 PV 5 2 SE 5 2 Keine Gleichwertigkeit SE 5 2 VU 4 2 3 2 EX 3 2 Keine Gleichwertigkeit PV 3 2 Keine Gleichwertigkeit SE 5 2 4 2 Jüdische Studien: Ausgewählte Fragen Jüdische Studien: Ausgewählte Kapitel SE 5 2 VU 4 2 22

D.10.4 D.10.5 D.10.6 Jüdische Studien: Vertiefung Angewandte Jüdische Studien: Exkursion Jüdische Studien: Privatissimum EX 3 2 PV 3 2 Jüdische Studien: Ausgewählte Themen Jüdische Studien: Ausgewählte Probleme E.1 Masterarbeit 27 Keine Gleichwertigkeit E.2 Masterprüfung 5 Keine Gleichwertigkeit EX 2 2 PV 2 2 23

Äquivalenzliste bei Verbleib im auslaufenden Curriculum des Masterstudiums Geschichte in der Version 11W und der Absolvierung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen des aktuellen Curriculums des Masterstudiums Theoretische und angewandte in der Version 18W Auf der linken Seite der Tabelle sind alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen des auslaufenden Curriculums des Bachelorstudiums Geschichte in der Version 11W gelistet. Auf der rechten Seite der Tabelle sind alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen dieses Curriculums gelistet, welche beim Verbleib im auslaufenden Curriculum für die dort vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Prüfungen anerkannt werden. Auslaufendes Curriculum in der Version 11W Lehrveranstaltungstitel/Prüfungsfach LV- Typ EC TS K St d Aktuell gültiges Curriculum in der Version 18W Lehrveranstaltungstitel/Prüfungsfach LV- Typ EC TS K St d Themen zur Theorie der Geschichte Themen zur Theorie der Geschichtswissenschaft Geschichte des Menschen, der Geschlechter und Gesellschaft: Ausgewählte Fragen Geschichte des Menschen, der Geschlechter und Gesellschaft: Ausgewählte Kapitel Geschichte des Menschen, der Geschlechter und Gesellschaft: Ausgewählte Aspekte Geschichte des Menschen, der Geschlechter und Gesellschaft: Ausgewählte Themen Geschichte des Menschen, der Geschlechter und Gesellschaft: Ausgewählte Probleme Geschichte der Wirtschaft, der Technik und des Verkehrs: Ausgewählte Fragen Geschichte der Wirtschaft, der Technik und des Verkehrs: Ausgewählte Kapitel Geschichte der Wirtschaft, der Technik und des Verkehrs: Ausgewählte Aspekte Geschichte der Wirtschaft, der Technik und des Verkehrs: Ausgewählte Themen VO 5 2 A.2 VO 5 2 A.1 Theoretische Grundlagen der Forschung Einführung i. d. Theorien der Geschichtswissenschaft SE 5 2 Keine Gleichwertigkeit VU 3 2 Keine Gleichwertigkeit EX 2 2 Keine Gleichwertigkeit PV 5 2 Keine Gleichwertigkeit SE 5 2 VU 4 2 3 2 EX 2 2 Wirtschafts- und Sozialgeschichte: Seminar Wirtschafts- und Sozialgeschichte: Vertiefung Theoretische oder Vertiefung Angewandte Wirtschafts- und Sozialgeschichte: Vertiefung Theoretische oder Vertiefung Angewandte Wirtschafts- und Sozialgeschichte: Exkursion VO 3 2 VO 3 2 SE 5 2 VU 4 2 4 2 EX 3 2 24

Geschichte der Wirtschaft, der Technik und des Verkehrs: Ausgewählte Probleme Geschichte der Kultur des Wissens und der Bildung: Ausgewählte Fragen Geschichte der Kultur des Wissens und der Bildung: Ausgewählte Kapitel Geschichte der Kultur des Wissens und der Bildung: Ausgewählte Aspekte Geschichte der Kultur des Wissens und der Bildung: Ausgewählte Themen Geschichte der Kultur des Wissens und der Bildung: Ausgewählte Probleme Geschichte der Politik, der Staaten und Regionen: Ausgewählte Fragen Geschichte der Politik, der Staaten und Regionen: Ausgewählte Kapitel Geschichte der Politik, der Staaten und Regionen: Ausgewählte Aspekte Geschichte der Politik, der Staaten und Regionen: Ausgewählte Themen Geschichte der Politik, der Staaten und Regionen: Ausgewählte Probleme Geschichte und Historische Anthropologie des südöstl. Europas: Ausgewählte Fragen Geschichte und Historische Anthropologie des südöstl. Europas: Ausgewählte Kapitel Geschichte und Historische Anthropologie des südöstl. Europas: Ausgewählte Aspekte PV 5 2 Wirtschafts- und Sozialgeschichte: Privatissimum SE 5 2 Keine Gleichwertigkeit VU 3 2 Keine Gleichwertigkeit EX 2 2 Keine Gleichwertigkeit PV 5 2 Keine Gleichwertigkeit SE 5 2 Keine Gleichwertigkeit VU 3 2 Keine Gleichwertigkeit EX 2 2 Keine Gleichwertigkeit PV 5 2 Keine Gleichwertigkeit SE 5 2 VU 4 2 3 2 Südosteuropäische Geschichte und Anthropologie: Seminar Südosteuropäische Geschichte und Anthropologie: Vertiefung Theoretische oder Vertiefung Angewandte Südosteuropäische Geschichte und Anthropologie: Vertiefung Theoretische oder Vertiefung PV 5 2 SE 5 2 VU 4 2 4 2 25