Étangs privée [57] 2018

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Transkript:

Étangs privée [57] 2018 Les Étangs privé 1.) Lac du Mirgenbach + Étang Thionville Sentzich 2.) Étangs Thionville 3.) Étangs EDF, Lac Bleu et Plan D'Eau de la Maxe 4.) Étangs Marcel Bon et Actisud 5.) Étang des Arches 6.) Étang de la Générose 7.) Étang EDF de Herbitzheim 8.) Étang du Bois des Dames 9.) Étangs Château-Salins A.) Étangs GVO B.) Étangs Florange C.) Étang de la Sapinière Die Hausordnungen sind (gekürzte) Übersetzungen. Im Falle einer Klage sind die franz. Orginaltexte rechtsgültig. Diese finden Sie bei der jeweiligen AAPPMA bzw als Aushang. Stand: 01.02.2018

Hausordnung Lac du Mirgenbach Zufahrt zum Parkplatz Allgemeines: Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf den markierten Parkplätzen möglich. Das Fahren und Parken auf dem Zufahrtsweg zum Stauwerk ist verboten. Die Angelbereiche sind durch Schilder gekennzeichnet: Angeln außerhalb dieser Bereiche ist streng verboten. Bei bedeutendem Sinken des Wasserstands, Arbeiten in Verbindung mit dem Betrieb oder aufgrund gelegentlicher Veranstaltungen oder von Fischbesatz können Verbote ausgesprochen werden. Nur das Angeln vom Ufer aus ist erlaubt. Der Fang von Fröschen und Krebsen ist verboten. Das Angeln ist mit 4 Ruten erlaubt, davon aber höchstens drei für Raubfische. Die Ruten müssen zwingend rechtwinklig zum Angelplatz ins Wasser ragen. Sämtliche Boote auf dem Gewässer sind verboten, einschließlich von Modellbooten, die zum Transport von Ködern oder Köderfischen dienen können. Pflichten der Angler Die Angler sind verpflichtet, die anderen Nutzer des Gewässers weder zu belästigen, noch zu gefährden. Schadensfälle, Haftung Fischfang und erlaubte Angelverfahren: Die Tatsache des Erwerbs einer Angelerlaubnis setzt die Kenntnis der Bestimmungen der vorliegenden Angelordnung durch die Angler und die Verpflichtung ihrer vollständigen Einhaltung voraus. Die Öffnungszeiten und Schonzeiten werden im Fischereijahresblatt des Departement Moselle angegeben. Kraftwerkseitig: Alle Angelmethoden erlaubt Nautica-seitig: Alle Angelmethoden erlaubt bis auf Kunstköder Der Angler mit Kunstködern darf gleichzeitig keine andere Angelmethode anwenden Es dürfen maximal 3 Hechte oder 3 Zander pro Tag und Angler entnommen werden. Catch & release für Karpfen aller Art Vorschriftsmäßige Fangmindestmaße. Das Fangmindestmaß des Hechtes beträgt 60 cm, das des Zanders 50 cm. Angeln und Angelplatz: Gemäß den geltenden Bestimmungen ist lediglich das Tagesangeln erlaubt (30 min. vor Sonnenaufgang und 30 min. nach Sonnenuntergang). Hierbei ist sich nach den gesetzlichen Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten zu richten. Der Angler beschränkt seinen Angelbereich auf maximal 5 Meter. Der Angelplatz ist unbedingt sauber und frei von Müll zu hinterlassen. (Exkremente sind zwingend zu vergraben). Container und Mülleimer stehen zu Verfügung auf dem Parkplatz am See.

Hausordnung Weiheranlagen Thionville 4.) Carpodrome - Kleiner Weiher von Basse-Ham: 1.) Allgemeine Angelbedingungen Das Nachtangeln auf Karpfen ist ausschließlich am Weiher Sainte Marie gestattet. Das Carpodrome ist dem vorschriftsmäßigen Stippangeln von Karpfen in den Öffnungszeiten vorbehalten. Der kleine Weiher von Koenigsmacker ist dem Raubfischangeln mit Kunstködern vorbehalten. Die Fische müssen umgehend und schonend zurückgesetzt werden. Das Stippangeln mit einer einzigen rollenlosen Rute ist gestattet. 2.) Allgemeine Regelung für alle Weiher Während des Öffnungszeitraums ist das Angeln mit 4 Ruten, davon 3 auf Raubfisch erlaubt. Die Schließung der Weiher zum Teil oder vollständig wird per Anschlag bei den Vertretern bekanntgegeben. Die Maximalbreite eines Angelplatzes ist auf 5 m pro Angler begrenzt. Die Anwesenheit des Anglers am Angelplatz ist Pflicht. Es gibt keine reservierten oder vergebenen Angelplätze. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Fliegenfischer gleichzeitig keine weitere Angeltechnik anwenden darf. Das Mindestfangmaß des Hechtes ist auf 60 cm festgelegt, das des Zanders auf 50 cm. Fische, die diese Mindestgröße nicht haben, müssen lebend oder tot ins Wasser zurückgesetzt werden. Begrenzung des Hechtfangs auf 2 Stück pro Tag und pro Angler. Catch and release für Karpfen aller Art. - Öffnungszeiten: 7:30 bis 19:30 Uhr. - 1 einzige Angelrute begrenzt auf eine Länge von 13 m. - Rolle verboten. - Angelhaken ohne Widerhaken vorgeschrieben. - Geflochtene Schnur ist untersagt. - Abhakmatte oder ähnliches ist Vorschrift. - Alle Köder ohne Farbstoffe sind erlaubt - Farblose lebende oder tote Köder sind erlaubt, untersagt sind Köderfische, Kunstköder und Brot. - Das sofortige zurücksetzten ist vorgeschrieben für Karpfen aller Art, sowie unbeabsichtigt gefangene Hechte oder Zander. - Für die übrigen Arten sind Setzkescher für die Aufbewahrung erlaubt. - Stippangeln mit einer rollenlosen Rute erlaubt. 3.) Verbote - Camping, ausgenommen Nachtangelplätze auf Karpfen. - Müll- und Schuttabladen - Waschen und Ölwechsel von Kraftfahrzeugen - Nutzung eines Senknetzes - Boote, Geräte zum Transport von Ködern

Hausordnung Étangs Metz La Messine 4.) Spezielle Regelung Nachtangeln: - Das Nachtfischen am Lac Bleu und den Étangs ist mit den Zusatzoptionen "Nachtangeln" erlaubt. 1.) Allgemeine Regelung für alle Weiher - Das Angeln ist mit vier (4) Ruten erlaubt, aber während der "journées truite" auf eine (1) Rute und nach der "Ouverture du brochet" bis zum 31.Januar auf 2 Ruten begrenzt. - Während der "Ouverture du brochet" ist das Angeln nur Mitgliedern der AAPPMA La Messine vorbehalten. - Das Fischen auf Raubfisch ist das ganze Jahr über, außer während Besatzungsmaßnahmen erlaubt. - Die Maximalbreite eines Angelplatzes ist auf 5 m pro Angler begrenzt. - Es gibt keine reservierten oder vergebenen Angelplätze.. - Sofortiges zurücksetzten, lebendig oder tot, sofern die Mindestmaße für Hecht (60 cm), Zander (50 cm) und Forellenbarsch (30 cm) unterschritten sind. - Pro Tag und Angler darf ein (1) Raubfisch mitgenommen. - Karpfenangeln erfolgt nur als NO KILL, d.h. alle gefangen Fische müssen unverzüglich, ohne Kennzeichnung oder Verstümmelung, ins Wasser zurückgesetzt werden. - Die Benutzung eines Boots oder "Float Tubes" ist verboten. 5.) Verbote, das Fischen im Wasser (z.b. mit Wathose) - Müll- und Schuttabladen - Waschen und Ölwechsel von Kraftfahrzeugen - nicht angeleinte Tiere 2.) Spezielle Regelung für die Étangs Macel Bon et Aticsud: - An den Étangs von Marcel Bon und ACTISUD, ist das Spinnfischen, mit natürlichen oder künstlichen Ködern, sowie das Jiggen in allen Formen verboten.. 3.) Spezielle Regelung Bootsangeln am Lac Bleu: - Das Bootsangeln ist am Lac Bleu mit der Zusatzoptionen "Boot" wie folgt erlaubt: 1.) Auf Kapfen zum platzieren der Ruten. 2.) Hechtfischen mit Boot oder Float-Tube - Verbrennungsmotoren sind verboten. - Das Angeln mit dem Boot kann nicht innerhalb von 20 Metern von einem Ufer durchgeführt werden und ist an den Liegeplätzen verboten.

Hausordnung Plan D'Eau de La Maxe Hausordnung Étang des Arches - Während der gesetzlichen Fangzeiten ist Angeln mit vier (4) Ruten für jede Art von Fischerei erlaubt. - Angeln von der Pont Bleu ist nur mit einer (1) Rute erlaubt. - Jeder Fischer kann 3 kg Weißfisch pro Tag behalten. Über diese 3 kg hinaus muss der Fisch freigelassen werden. - Pro Angler und Tag dürfen 3 Raubfische, davon jedoch maximal 2 Hechte mitgenommen werden. - Der Weg entlang des rechten Ufer des Wasserkörpers befindet sich in Privatbesitz von EDF. Eine abnehmbare Schranke verhindert den Zugang. - Es darf von der Pont Bleue auf den ersten 100 Meter stromabwärts linkseitig und dem nachgeschalteten gesamtem rechten Ufer gefischt werden. - Das Fischen darf nur innerhalb von 50 Metern vom zugelassenen Ufer ausgeübt werden. Keine Einschränkung für Schnüre, die vollständig von der Rute an versenkt sind. - Die Benutzung eines Bootes ist auf dem Wasser verboten (außer Kindertagesstätte und Segelbasis). - Feuer jeglicher Art sind verboten - Es darf mit jeder Angelkarte gefischt werden, die die Gegenseitigkeit (Réciprocité) URNE beinhaltet. - Das Avis [57] gilt uneingeschränkt, einschließlich der für bestimmte Arten geltenden Schonzeiten. - Es darf mit einer Handrute (mit oder ohne Rolle) und einer Rute mit Pose auf Köderfisch oder auf Grund geangelt werden. - Das Raubfischangeln ist nur mit Köderfisch erlaubt. Spinnangeln und Jiggen ist verboten. - Sofortiges zurücksetzten, lebendig oder tot, sofern die Mindestmaße für Hecht (60 cm) und Zander (50 cm) unterschritten sind. - Pro Tag und Angler darf ein (1) Raubfisch mitgenommen werden, außerdem maximal 3 Schleien. - Karpfenangeln erfolgt nur als NO KILL, d.h. alle gefangen Fische müssen unverzüglich, ohne Kennzeichnung oder Verstümmelung, ins Wasser zurückgesetzt werden. 2.) Angeln und Angelplatz: - Es gibt keine reservierten Angelplätze, der blaue Bereich ist für mobil eingeschränkte Angler. - Fahrzeuge müssen so weit wie möglich geparkt werden, um andere nicht zu behindern. 3.) Verbote: - Die Benutzung eines Boots oder "Float Tubes" - Nachtangeln

Hausordnung Étang de la Générose Hausordnung Étang de Herbitzheim - Es darf mit 4 Ruten gefischt werden. - Das Raubfischangeln ist vom 1.Dezember bis 31. Mai jeden Jahres verboten. - Sofortiges zurücksetzten, lebendig oder tot, sofern die Mindestmaße für Hecht (60 cm) und Zander (50 cm) unterschritten sind. - Pro Tag und Angler dürfen zwei (2) Raubfische mitgenommen werden. - Pro Tag und Angler dürfen nur 2 kg Weißfische und Schleien gesamt gehältert werden. - Karpfen mit einem Gewicht über 3 kg und allle Koi-Karpfen müssen unverzüglich schonend ins Wasser zurückgesetzt werden. - Es darf nur an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 18:00 Uhr gefischt werden. - Vom 1.Dezember bis 31.März jeden Jahres ist die Weiheranlage geschlossen. - An bis zu 3 Sonntagen im Jahr kann der Teich für Veranstaltungen geschlossen werden. - Sofortiges zurücksetzten, lebendig oder tot, sofern die Mindestmaße für Hecht (60 cm) und Zander (50 cm) unterschritten sind. - Pro Tag und Angler darf ein (1) Raubfisch (Hecht oder Zander) mitgenommen werden. - Es dürfen pro Tag 2 Karpfen unter 5kg mitgenommen werden, sonst gilt NO KILL, d.h. alle gefangen Karpfen müssen unverzüglich, ohne Kennzeichnung, ins Wasser zurückgesetzt werden. - Außerdem dürfen 5 Barsche über 17 cm, 5 Schleien und 4 kg Weißfisch mitgenommen werden. 2.) Angeln und Angelplatz: 2.) Verbote: - Es gibt keine reservierten oder vergebenen Angelplätze. - Die Maximalbreite eines Angelplatzes ist auf 5 m pro Angler begrenzt. - Beim Karpfenangeln ist die Nutzung einer Abhakmatte Pflicht. - Spinnangeln aller Art und Fischen mit totem Köderfisch. - Die Benutzung eines Boots oder "Float Tubes" - Das Befahren des Geländers mit einem Fahrzeug. 3.) Verbote: - Die Benutzung eines Boots oder "Float Tubes" - Nachtangeln - Das Befahren oder Parken auf dem Deich. - Die Entsorgung von Abfällen und Müll

Hausordnung Étang du Bois des Dames Hausordnung Étangs de Château-Salins - Spinnfischen und das Fischen mit Köderfisch sind erlaubt. - Karpfen mit einem Gewicht über 5 kg und allle Koi-Karpfen müssen unverzüglich schonend ins Wasser zurückgesetzt werden. 2.) Angeln und Angelplatz: - Hunde müssen an der Leine geführt werden. - Der Étang Bagard ist während Karpfennachtfischveranstaltungen gesperrt. - Sofortiges zurücksetzten, lebendig oder tot, sofern die Mindestmaße für Hecht (50 cm) und Zander (40 cm) unterschritten sind. - Beim Karpfenfischen gilt NO KILL, d.h. alle gefangen Karpfen müssen unverzüglich, ohne Kennzeichnung, ins Wasser zurückgesetzt werden. 2.) Verbote: - Nachtfischen 3.) Verbote: - Das Benutzen eines Senknetzes ist auf dem gesamten Grundstück verboten. - Die Benutzung eines Boots, "Float Tubes" oder Futterboots. - Das Befahren oder Parken auf dem Gelände. - Die Entsorgung von Abfällen und Müll - Nachtangeln

Hausordnung Étangs GVO 4.) Verbote: 1.) Allgemeine Regelung für alle Weiher: - Das Avis [57] gilt grundsätzlich, einschließlich der für bestimmte Arten geltenden Schonzeiten. - Es darf mit 4 Ruten gefischt werden, jedoch nur mit 3 Ruten auf Raubfisch. - Bei Veranstaltungen kann die Anzahl der Ruten reduziert werden. (siehe Aushang) - Nach Besatzungsmaßnahmen mit Friedfischen ist die jeweilige Weiheranlage eine Woche gesperrt. - Nach Besatztungsmaßnahmen mit Raubfischen darf für Dauer von 8 Tagen nur mit 2 Ruten auf Köderfisch geangelt werden. (Spinnfischen ist in diesem Zeitraum verboten) - Pro Angler und Tag dürfen 2 Raubfische mitgenommen werden. - Sofortiges zurücksetzten, lebendig oder tot, sofern die Mindestmaße für Hecht (60 cm), Zander (50 cm) und Barsch (15 cm) unterschritten sind. - Beim Karpfenfischen gilt NO KILL, d.h. alle gefangen Karpfen müssen unverzüglich, ohne Kennzeichnung, ins Wasser zurückgesetzt werden. - Das Nachtangeln ist verboten, außer am Étang 1 mit der Zusatzoption "Nachtangeln". - Das Benutzen eines Senknetzes zum Fang der Fische. - Die Benutzung eines Boots, "Float Tubes" oder Futterboots. - Die Entsorgung von Abfällen und Müll - Waschen und Ölwechsel von Kraftfahrzeugen 2.) Spezielle Regelung an den Étangs 4 und 4bis: - Es darf mit 3 Ruten gefischt werden, jedoch nur mit 2 Ruten auf Raubfisch. - Das Spinnfischen ist verboten. - Auf Karpfen darf nur mit einer (1) Kopfrute oder Feederrute gefischt werden. Außerdem sind nur barbless (ohne Widerhaken) Haken / Vorfächer erlaubt. 3.) Angeln und Angelplatz: - Es gibt keine reservierten oder vergebenen Angelplätze. - Die Maximalbreite eines Angelplatzes ist auf 10 m pro Angler begrenzt. - Beim Karpfenangeln ist die Nutzung einer Abhakmatte Pflicht. - Bei Frost ist es verboten, das Eis zu brechen. - Makierungen aller Art im Wasser sind verboten

Hausordnung Étangs Florange 3.) Angeln und Angelplatz: 1.) Allgemeine Regelung für alle Weiher: - Es darf mit 3 Ruten gefischt werden. - Das Avis [57] gilt grundsätzlich, einschließlich der für bestimmte Arten geltenden Schonzeiten. - Nach Besatztungsmaßnahmen mit Raubfischen darf für Dauer von 8 Tagen nur mit 1 Rute auf Köderfisch geangelt werden. (Spinnfischen ist in diesem Zeitraum verboten) - Pro Angler und Tag dürfen 2 Raubfische mitgenommen werden. - Pro Angler und Tag dürfen maximal 2 kg Weißfische mitgenommen werden. - Sofortiges zurücksetzten, lebendig oder tot, sofern die Mindestmaße für Hecht (60 cm) und Zander (50 cm) unterschritten sind oder für alle Barsche, um die Gründelplage zu bekämpfen. - Beim Karpfenfischen gilt NO KILL, d.h. alle gefangen Karpfen müssen unverzüglich, ohne Kennzeichnung, ins Wasser zurückgesetzt werden. 2.) Spezielle Regelung an den Ètangs Scharff und Ay: - Es darf mit einer vierten Rute gefischt werden, jedoch nicht auf Raubfisch. - In dem Zeitraum vom 01.01 bis 31.05 ist das Spinnfischen (auf Probe) nicht verboten. - Die Maximalbreite eines Angelplatzes ist auf 5 m pro Angler begrenzt. - Es gibt keine reservierten oder vergebenen Angelplätze. - Bei Frost ist es verboten, das Eis zu brechen. - Makierungen aller Art im Wasser sind verboten 4.) Verbote: - Die Benutzung eines Boots oder "Float Tubes". - Die Entsorgung von Abfällen und Müll - Waschen und Ölwechsel von Kraftfahrzeugen 3.) Spezielle Regelung am Carpodrome: - Eine (1) Kopfrute, beschränkt auf 13m. - Alle Angeltechniken mit Rollen sind verboten. - Es sind nur barbless (ohne Widerhaken) Haken bis Nr 8 und einer Schnurlänge von 22cm erlaubt. - Zum Landen der Fische muss ein Unterfangkescher benutzt werden. - Das Benutzen eines Setzkeschers ist verboten. - Die Fische müssen unverzüglich, ohne Kennzeichnung, ins Wasser zurückgesetzt werden. - Geflochtene Schnur ist verboten. - Anfütttern per Hand ist verboten. - Mit rohen, nicht gequollenen Getreidekörnern anzufüttern und zu fischen, ist verboten. - Es ist nicht erlaubt mit Mehl oder Brot anzufüttern, erlaubt sind Pellets, gekochte Greidekörner, Teigwaren und tierische Produkte.