Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technische Physik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B TP)

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Transkript:

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technische Physik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B TP) Vom 10. August 2012 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58 Abs.1, 61 Abs.2 und 8 und 66 des Bayerischen Hochschulgesetzes BayHSchG (BayRS 2210 1 1 WFK) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg folgende Satzung: 1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den Bachelorstudiengang Technische Physik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg. 2 Sie dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. August 2010 (BayRS 2210 4 1 4 1 WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Coburg (APO) vom 1. Februar 2012 (Amtsblatt 2012) in der jeweiligen Fassung. 2 Studienziel 1 Die Technische Physik ist eine Ingenieurdisziplin, die sich mit der Umsetzung physikalischer Kenntnisse in technische Lösungen befasst. 2 Dazu bedarf es neben der Beherrschung mathematischer und physikalischer Grundlagen auch der Kenntnisse in den klassischen Ingenieursdisziplinen. 3 Die Ausbildung soll befähigen, naturwissenschaftliches Wissen technisch umzusetzen und in kompetenter Zusammenarbeit mit Naturwissenschaftlern einerseits und klassischen Ingenieuren andererseits innovativ zu nutzen. 4 Das Studium ist insgesamt so ausgerichtet, dass das methodische Vorgehen, das Analysieren komplexer Zusammenhänge, das Abschätzen der technischen Realisierbarkeit, das Optimieren von Eigenschaften und die Fähigkeit zur eigenständigen Problemlösung unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Randbedingungen gegenüber dem Vermitteln von Fakten im Vordergrund steht. 5 In seiner allgemeinen Ausrichtung bietet der Studiengang eine große Bandbreite von Modulen aus dem Gebiet der physikalischen Technologien. 6 Die Studienrichtung Laser- und Lichttechnologie erlaubt dagegen eine Spezialisierung auf den Gebieten der Laser- und Lichttechnologie sowie der Technischen Optik. 3 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums ( Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von sieben Studiensemestern, davon sechs theoretische und ein praktische Studiensemester. (2) 1 Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. 2 Der erste Studienabschnitt umfasst vier theoretische Studiensemester. 3 Der zweite Studienabschnitt umfasst zwei theoretische Studiensemester und ein praktisches Studiensemester, das als fünftes Fachsemester geführt wird. (3) 1 Das Studium gliedert sich ab dem vierten Fachsemester nach Maßgabe des Studienplans in folgende Studienrichtungen: 1. Physikalische Technologien 2. Laser- und Lichttechnologie 2 Mit der Immatrikulation ist eine Studienrichtung zu wählen; sie kann auf schriftlichen Antrag bis zum Ende der Vorlesungszeit des dritten Fachsemesters gegenüber der Prüfungskommission geändert werden. 3 Ein endgültiges Nichtbestehen von Prüfungen schließt den Wechsel in eine andere Studienrichtung aus. (4) 1 Studierende mit der Studienrichtung Physikalische Technologien haben ab dem sechsten Fachsemester die Möglichkeit die Spezialisierungen Sensorik oder Photonik zu wählen oder sich nicht zu spezialisieren. 2 Die Wahl der Spezialisierung muss bis Mitte des fünften Fachsemesters verbindlich erfolgen. 3 Ein Wechsel der Spezialisierung ist in begründeten Ausnahmefällen durch schriftlichen Antrag an die Prüfungskommission möglich. 4 Ein endgültiges Nichtbestehen von Prüfungen schließt den Wechsel in eine andere Spezialisierung aus. (5) Bei nicht ausreichender Anzahl von qualifizierten Studienbewerbern für eine einzelne Studienrichtung oder eine Spezialisierung besteht kein Anspruch darauf, dass diese durchgeführt werden.

2 4 Module und Leistungsnachweise, Prüfungsgesamtnote 1 Die Pflicht und Wahlpflichtmodule, ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltung, die Prüfungen, deren Gewicht für die Bildung der End und Prüfungsgesamtnote und der Divisor sowie die Leistungspunkte sind in der Anlage zu dieser Studien und Prüfungsordnung festgelegt. 2 Die Regelungen werden für die Module des Studium Generale und die fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule durch den Studienplan ergänzt. 5 Fristen für das erstmalige Ablegen ( Die Prüfungen der Module Angewandte Elektrizitätslehre und Elektronik, "Mathematik 1" und Physik 1 sind bis zum Ende des ersten Fachsemesters abzulegen, andernfalls gelten sie als erstmals abgelegt und nicht bestanden. (2) Die Prüfungen der Module des ersten Studienabschnitts sind bis zum Ende des fünften Fachsemesters abzulegen, andernfalls gelten sie als erstmals abgelegt und nicht bestanden. 6 Praktisches Studiensemester ( 1 Das praktische Studiensemester umfasst 20 Wochen Praxis in Vollzeittätigkeit inklusive begleitender Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 SWS. 2 Das praktische Studiensemester ist erfolgreich abgeleistet, wenn 1. die Ableistung der Praxiszeit durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle, das dem von der Hochschule vorgegebenem Muster entspricht, nachgewiesen ist, 2. ein ordnungsgemäßer Praxisbericht vorgelegt wurde und 3. an den praxisbegleitenden Leistungsnachweisen erfolgreich teilgenommen wurde. (2) Bei Ableistung des praktischen Studiensemesters außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann die Prüfungskommission besondere Regelungen treffen. 7 Bachelorarbeit ( Das Studium wird mit einer Bachelorarbeit und dem dazugehörigen Bachelorseminar abgeschlossen. (2) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, eine Aufgabenstellung aus der Technischen Physik auf wissenschaftlicher Grundlage selbstständig zu bearbeiten. 8 Zeugnisse, Akademischer Grad 1 Über den erfolgreichen Abschluss des Studiums wird ein Bachelorprüfungszeugnis und eine Urkunde mit dem erworbenen akademischen Grad gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Coburg ausgestellt. 2 Auf Grund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Engineering, Kurzform: (B.Eng.), verliehen. 9 In Kraft Treten, Außer Kraft Treten ( Diese Studien und Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft. (2) Sie gilt für Studierende, die ihr Studium nach dem Sommersemester 2012 im ersten Studiensemester aufnehmen. (3) Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2012/2013 aufgenommen haben, findet die Studien und Prüfungsordnung nach Absatz 2 Satz 2 Anwendung; im Übrigen tritt diese außer Kraft. (4) 1 Für Studierende, für die die in Absatz 2 Satz 2 genannte Studien und Prüfungsordnung gilt, werden / wird 1. Lehrveranstaltungen beginnend mit dem dritten Studiensemester letztmalig im Wintersemester 2012/2013 und endend mit dem achten Studiensemester letztmalig im Sommersemester 2015, 2. die Möglichkeit der Erbringung von Leistungsnachweisen beginnend mit dem dritten Studiensemester letztmalig im Sommersemester 2014 und endend mit dem achten Studiensemester letztmalig im Wintersemester 2016/2017 angeboten. 2 Studierende, die nach Satz 1 ihr Studium nicht beenden können, werden in die Studien und Prüfungsordnung nach Absatz 1 überführt. (5) Soweit dies zur Vermeidung von Härten im Zusammenhang mit der Neuordnung des Studiengangs notwendig ist, kann der Fakultätsrat allgemein oder im Einzelfall besondere Regelungen für das Studium, die Prüfungskommission besondere Regelungen für Prüfungen treffen.

3 Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg vom 03. April 2012 sowie der Genehmigung durch den Präsidenten vom 10. August 2012. Coburg, den 10. August 2012 gez. Prof. Dr. Pötzl Präsident Diese Satzung wurde am 10. August 2012 in der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 10. August 2012 durch Anschlag bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 10. August 2012.

Anlage Studienrichtung Physikalische Technologien Erster Studienabschnitt (1. bis 4. theoretisches Studiensemester) - 4-1 2 3 4 5 6 7 Lehrveranstaltungen Prüfungen Gewicht für die Prüfungsgesamtnote Pflichtmodule des ersten Studienabschnitts 1 Physik 1 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 5 2 Physik 2 8 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 10 3 Physik 3 8 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 10 4 Physik 4 6 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 8 5 Mathematik 1 8 SU, Ü schrp 90 150 10 6 Mathematik 2 4 SU, Ü schrp 90 150 5 7 Mathematik 3 4 SU, Ü schrp 90 150 5 8 Informatik 8 SU, Ü, Pr, Ex schrp und / oder sp 90 150 10 9 Chemie 8 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 10 10 Angewandte Elektrizitätslehre und Elektronik 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 5 11 Wissenschaftliche Arbeitsmethoden 3x2=6 SU, Ü, Pr, Ex 3x schrp und / oder sp 90 150 3x2,66=8 12 Konstruktive Grundlagen und CAD 4 SU, Ü, Pr, Ex sp 5 13 Computerunterstützte Messtechnik 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp und / oder sp 90 150 5 14 Mathematische Methoden der Physik 6 SU, Ü schrp 90 150 8 15 Mess- und Regelungstechnik 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 5 16 Englisch 2x2=4 SU, Ü, Pr, Ex 2x schrp und / oder sp. 90 150 3+2=5 Studium Generale 17 Studium Generale 2) 3) 3x2=6 3x2=6 3 Zwischensumme 96 120

- 5 - Anlage Studienrichtung Physikalische Technologien Zweiter Studienabschnitt (6.und 7. theoretisches Studiensemester) 1 2 3 7 5 6 7 Lehrveranstaltungen Prüfungen Gewicht für die Prüfungsgesamtnote Pflichtmodule des zweiten Studienabschnitts 18 Physik 5 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 5 19 Physik 6 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 5 20 Werkstoffkunde 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 5 21 Projektarbeit 4 SU, S, Ü, Pr, sp 5 Ex Summe 16 20 Module der Spezialisierung 22-24 Wahlpflichtmodule 1-3 3x4=12 SU, S, Ü, Pr, Ex Fachwissenschaftliches Wahlpflichtmodul 25 Wahlpflichtmodul 4 SU, S, Ü, Pr, Ex 3x5=15 5 Abschlussarbeit 26 Bachelorseminar 2 S sp 8 27 Bachelorarbeit BA BA 12 Summe 2 20 Zwischensumme 34 60

- 6 - Anlage Studienrichtung Laser- und Lichttechnologie Erster Studienabschnitt (1. bis 4. theoretisches Studiensemester) 1 2 3 4 5 6 7 Lehrveranstaltungen Prüfungen Gewicht für die Prüfungsgesamtnote Pflichtmodule des ersten Studienabschnitts 1 Physik 1 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 5 2 Physik 2 8 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 10 3 Physik 3 8 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 10 4 Physik 4 6 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 8 5 Mathematik 1 8 SU, Ü schrp 90 150 10 6 Mathematik 2 4 SU, Ü schrp 90 150 5 7 Mathematik 3 4 SU, Ü schrp 90 150 5 8 Informatik 8 SU, Ü, Pr, Ex schrp und / oder sp 90 150 10 9 Chemie 8 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 10 10 Angewandte Elektrizitätslehre und Elektronik 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 5 11 Wissenschaftliche Arbeitsmethoden 3x2=6 SU, Ü, Pr, Ex 3x schrp und / oder sp 90 150 3x2,66=8 12 Konstruktive Grundlagen und CAD 4 SU, Ü, Pr, Ex sp 5 13 Computerunterstützte Messtechnik 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp und / oder sp 90 150 5 14 Technische Optik 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 5 15 Lichttechnik 3 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 3 16 Mess- und Regelungstechnik 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 5 17 Englisch 2x2=4 SU, Ü, Pr, Ex 2x schrp und / oder sp. 90 150 3+2=5 Studium Generale 18 Studium Generale 2) 3) 3x2=6 3x2=6 Zwischensumme 97 120

- 7 - Anlage Studienrichtung Laser- und Lichttechnologie Zweiter Studienabschnitt (6. und 7. theoretisches Studiensemester) 1 2 3 7 5 6 7 Lehrveranstaltungen Prüfungen Gewicht für die Prüfungsgesamtnote Pflichtmodule des zweiten Studienabschnitts 19 Lasertechnik 1 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 5 20 Lasertechnik 2 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 5 21 Lichterzeugung und Lichtdetektion 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90 150 5 22 Lichtwellenleitertechnik 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90-150 5 23 Spektroskopie 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90-150 5 24 Physik 5 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp 90-150 5 Summe 24 30 Fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule 25-26 Wahlpflichtmodule 1 bis 2 2x4=8 SU, S, Ü, Pr, Ex 2x5=10 Abschlussarbeit 27 Bachelorseminar 2 S sp 8 28 Bachelorarbeit BA BA 12 Summe 2 20 Zwischensumme 34 60

- 8 - Anlage Studienrichtungen Physikalische Technologien und Laser- und Lichttechnologie Zweiter Studienabschnitt (Praktisches Studiensemester) 1 2 3 7 5 6 7 Lehrveranstaltungen Prüfungen 4) Gewicht für die Prüfungsgesamtnote Praktisches Studiensemester 30 Praxistätigkeit 25 31 Praxisbegleitende Vertiefungsmodule 4 S, SU, Ü sp 5 Summe 4 30 Gesamtsumme 6) 134/135 210 Erläuterung der Fußnoten: Die nähere Festlegung einschließlich etwaiger Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen erfolgt durch den Fakultätsrat im Studien und Prüfungsplan. 2) Die Festlegungen richten sich nach der Studien und Prüfungsordnung, die diese Lehranteile für den Studiengang Physikalische Technik nach Maßgabe des Studienplans exportiert. 3) Es sind zwei Module aus dem Katalog des Wissenschafts- und Kulturzentrums frei zu wählen. Zusätzlich ist ein Modul aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Existenzgründung und Unternehmensführung im Umfang von 2 SWS / 2 ECTS verpflichtend zu wählen. 4) Prädikatsnoten mit Erfolg / ohne Erfolg abgelegt. 5) Gilt nur für schriftliche Prüfungen 6) 134 SWS für die Studienrichtung Physikalische Technologien und 135 SWS für die Studienrichtung Laser- und Lichttechnologie Erläuterung der Abkürzungen BA = Bachelorarbeit Ex = Exkursion LN(e) = studienbegleitende(r) Leistungsnachweis(e) Pr = Praktikum S = Seminar schrp = schriftliche Prüfung sp(e) = sonstige Prüfung(en) und / oder mündliche Prüfung SU = seminaristischer Unterricht SWS = Semesterwochenstunden Ü = Übung (optional als integrierte Übung)