Entsorgungsfachbetrieb

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, D , D-68199

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Anhang zum TÜV NORD-Zertifikat Nr.:

Die audis Zertifizierungsgesellschaft mbh bescheinigt dem Unternehmen. H. Geiger GmbH Stein- und Schotterwerke Am Schotterwerk 1, Kinding

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Transkript:

1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: GZQ Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen mbh 1.2 Straße: Sulzbachtalstraße 131 1.3 Staat: Deutschland Bundesland: Saarland Postleitzahl: 66125 Ort: Saarbrücken 3. Angaben zum Zertifikat 3.1 Nummer des Zertifikats (durch die Zertifizierungsorganisation frei zu vergeben): 16/01/443 3.2 Erstmalige Zertifizierung oder Folgezertifizierung 3.3 Vorgangsnummer (soweit von der Behörde erteilt): 3.5/730 Pe 3.4 Das Zertifikat beinhaltet 4 Anlage(n). 3.5 Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n) ) 3.6. Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlage(n) ). 3.7. Das Zertifikat ist gültig bis zum 19.09.2019 4. Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz): 4.1 Name: Hensel Recycling GmbH 4.2 Straße: Mühlweg 10 4.3 Staat: Deutschland Bundesland: Bayern Postleitzahl: D-63743 Ort: Aschaffenburg-Obernau 4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist): Registernummer (HRA, HRB etc.): HRB 7526 Registergericht: AG Aschaffenburg 5. Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft und die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. 5.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: Zur Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG siehe Anlage(n) 5.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Zur Anerkennung als Annahmestelle/Rücknahmestelle/Demontagebetrieb/Schredderanlage/sonstige Anlage(n) zur weiteren Behandlung nach 2 Absatz 2 AltfahrzeugV siehe Anlage(n) 2. 6. Prüfungsdatum: 19./20.03.2018 8. Ausstellungsdatum: 26.03.2018 7. Sachverständiger, der die Überprüfung durchgeführt hat: 7.1 Name: Alexnat Vorname: Marcel 7.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): 9. Leiter/Leiterin der Zertifizierungsorganisation: 9.1 Name: Scherer Vorname: Thomas 9.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): E021-170510a Efb Zertifikat_Deckblatt_Hensel_2018.docx Seite 1 von 1

Anlage 1 zum GZQ-Zertifikat mit der Nummer 16/01/443 Name des Entsorgungsfachbetriebs Hensel Recycling GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hensel Recycling GmbH 1.2 Straße: Mühlweg 10 1.3. Staat: Deutschland Bundesland: Bayern Postleitzahl: 63743 Ort: Aschaffenburg-Obernau 2. Zertifizierte Tätigkeit Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: I661 T0430 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: I661 T0430 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: I661 M002 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: I661 M002 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Abfalltransporte im Werkverkehr, Handels-/Maklerbüro 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung E021-170807b Efb Zertifikat_Anlage 1_Hensel_2018.docx Seite 1 von 2

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel (ggf. mit * -Eintrag) Abfallbezeichnung Einschränkungen/ Bemerkungen E021-170807b Efb Zertifikat_Anlage 1_Hensel_2018.docx Seite 2 von 2

Anlage 2 zum GZQ-Zertifikat mit der Nummer 16/01/443 Name des Entsorgungsfachbetriebs Hensel Recycling GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hensel Recycling GmbH 1.2 Straße: Mühlweg 10 1.3. Staat: Deutschland Bundesland: Bayern Postleitzahl: 63743 Ort: Aschaffenburg-Obernau 2. Zertifizierte Tätigkeit Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: Entsorgernr. I661 S0027, I661 S0028, I661 S0029, Erzeugernr. I661 E6225 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 50 Tonnen oder mehr (Nr. 8.12.1.1) Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerka-pazität von 100 Tonnen oder mehr, (Nr. 8.12.2) Anlage zum Umschlag von Abfällen mit einer Kapazität von 1 Tonne bis weniger 10 Tonnen gefährlicher Abfälle je Tag (Nr. 8.15.2) Anlage zum Umschlag von Abfällen mit einer Kapazität von 100 Tonnen oder mehr nicht gefährlichen Abfällen je Tag (Nr. 8.15.3) 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. E021-170807b Efb Zertifikat_Anlage 2_Hensel_2018.docx Seite 1 von 3

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel (ggf. mit * -Eintrag) Abfallbezeichnung 01 03 06 Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen 06 03 11* feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten Einschränkungen/ Bemerkungen 06 03 13* feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten 06 03 15* Metalloxide, die Schwermetalle enthalten 06 03 16 Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen 06 05 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen 07 01 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 09 01 06* silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle 10 08 09 andere Schlacken 10 08 15* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 08 16 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 08 15 fällt 10 08 99 Abfälle a. n. g. 10 11 99 Abfälle a. n. g. 11 01 11* wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten 11 01 16* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze 12 01 03 NE-Metallfeil- und -drehspäne 12 01 04 NE-Metallstaub und -teilchen 14 06 05* Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten 15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen E021-170807b Efb Zertifikat_Anlage 2_Hensel_2018.docx Seite 2 von 3

Abfallschlüssel (ggf. mit * -Eintrag) 16 01 17 Eisenmetalle 16 01 18 Nichteisenmetalle 16 01 22 Bauteile a.n.g. Abfallbezeichnung Einschränkungen/ Bemerkungen 16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen 16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen 16 03 04 anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen 16 08 01 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07) 16 08 07* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 16 11 04 andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen 17 04 11 Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen 19 12 02 Eisenmetalle 19 12 03 Nichteisenmetalle 19 12 11* sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten 19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen E021-170807b Efb Zertifikat_Anlage 2_Hensel_2018.docx Seite 3 von 3

Anlage 3 zum GZQ-Zertifikat mit der Nummer 16/01/443 Name des Entsorgungsfachbetriebs Hensel Recycling GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hensel Recycling GmbH 1.2 Straße: Mühlweg 10 1.3. Staat: Deutschland Bundesland: Bayern Postleitzahl: 63743 Ort: Aschaffenburg-Obernau 2. Zertifizierte Tätigkeit Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: Entsorgernr. I661 S0027, I661 S0028, I661 S0029, Erzeugernr. I661 E6225 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen, mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 10 Tonnen oder mehr je Tag (Nr. 8.11.1.1) Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag (Nr. 8.11.2.4) 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. E021-170807b Efb Zertifikat_Anlage 3_Hensel_2018.docx Seite 1 von 2

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel (ggf. mit * -Eintrag) Abfallbezeichnung 01 03 06 Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen 10 08 09 andere Schlacken Einschränkungen/ Bemerkungen 10 11 99 Abfälle a. n. g. 16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen 16 08 01 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07) 16 08 07* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 16 11 04 andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen 19 12 11* sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten 19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen E021-170807b Efb Zertifikat_Anlage 3_Hensel_2018.docx Seite 2 von 2

Anlage 4 zum GZQ-Zertifikat mit der Nummer 16/01/443 Name des Entsorgungsfachbetriebs Hensel Recycling GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hensel Recycling GmbH 1.2 Straße: Mühlweg 10 1.3. Staat: Deutschland Bundesland: Bayern Postleitzahl: 63743 Ort: Aschaffenburg-Obernau 2. Zertifizierte Tätigkeit Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: -/- 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): -/- 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. E021-170807b Efb Zertifikat_Anlage 4_Hensel_2018.docx Seite 1 von 2

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel (ggf. mit * -Eintrag) Abfallbezeichnung 01 03 06 Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen 10 08 09 andere Schlacken Einschränkungen/ Bemerkungen 10 11 99 Abfälle a. n. g. 16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen 16 08 01 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07) 16 08 07* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 16 11 04 andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen 19 12 11* sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten 19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen E021-170807b Efb Zertifikat_Anlage 4_Hensel_2018.docx Seite 2 von 2