Anlage 4 zum Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entryexit-system

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Transkript:

Anlage 4 zum Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entryexit-system und Transportkunden zum Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entry-exit-system und Transportkunden Die Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH ist berechtigt, diese ergänzenden Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen oder zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Internetseite veröffentlicht. Bei Widersprüchen zwischen diesen ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen der Kooperationsvereinbarung bzw. gesetzlichen Regelungen treten die Regelungen der ergänzenden Geschäftsbedingungen hinter die gesetzlichen Regelungen bzw. die vorrangigen Regelungen der Kooperationsvereinbarung zurück. Inhalt für die Einbringung von Kapazitäten in Bilanzkreise in Ergänzung der Regelungen gemäß 6 des Ein- und Ausspeisevertrages zu den Entgelt- und Zahlungsbedingungen für Transportkunden in Ergänzung der Regelungen gemäß 19, 20 und 24 des Ein- und Ausspeisevertrages für die Anwendung von Standardlastprofilverfahren in Ergänzung zu Anlage 1 Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren des Ein- und Ausspeisevertrages Seite 1 von 6

für die Einbringung von Kapazitäten in Bilanzkreise in Ergänzung der Regelungen gemäß 6 des Ein- und Ausspeisevertrages 1 Kapazitätsbuchung 1. Die Buchung von Kapazitäten erfolgt schriftlich. Dazu hat der Transportkunde die im Standardformular Kapazitätsanfrage für Transportkunden geforderten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und diese an Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH zu übermitteln. Die Anfrage und Buchung von Kapazitäten im Netzgebiet der Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH erfolgt grundsätzlich mittels dieses Standardformulares. 2. Das Formular Kapazitätsanfrage für Transportkunden steht unter www.evgthueringen.de als Download zur Verfügung. Darüber hinaus übermittelt Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH dem Transportkunden auf sein Verlangen unverzüglich das Standardformular. 3. Voraussetzung für eine Kapazitätsbuchung ist der bei Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH vorliegende, beidseitig unterzeichnete Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entry-exit-system und Transportkunden. 4. Die Kapazitätsbuchung und der Ein- bzw. Ausspeisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung beim Transportkunden zustande. 5. Voraussetzung für die Buchung von Kapazitäten ist, dass der Transportkunde nach Maßgabe dieser Ergänzenden Geschäftsbedingungen von Ferngas Thüringen- Sachsen GmbH zugelassen ist. 2 Zulassungsverfahren 1. Voraussetzung für die Zulassung des Transportkunden ist die Registrierung bei Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH. Dazu hat der Transportkunde die im Standardformular Registrierung Transportkunde geforderten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und diese an Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH zu übermitteln. 2. Das Formular Registrierung Transportkunde steht unter www.evg-thueringen.de als Download zur Verfügung. Darüber hinaus übermittelt Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH dem Transportkunden auf sein Verlangen unverzüglich das Standardformular. 3. Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH kann von juristischen Personen verlangen, dass diese vor der Zulassung einen aktuellen Handelsregisterauszug zur Verfügung stellen. 4. Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH kann von natürlichen Personen, die Transportkunden sind, verlangen, dass diese ihre Identität nach einem von der Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH festzulegenden Verfahren nachweisen. Seite 2 von 6

5. Die Zulassung erfolgt mit Eingang einer entsprechenden Bestätigung durch Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH beim Transportkunden. 6. Sofern sich nach der Zulassung die geforderten Daten ändern, ist der Transportkunde verpflichtet, Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH die geänderten Daten unverzüglich mitzuteilen. 7. Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH kann eine Zulassung aus wichtigem Grund verweigern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn gegen den Transportkunden erhebliche technische, wirtschaftliche oder sicherheitsrelevante Bedenken hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erfüllung bestehen. Wirtschaftliche Bedenken liegen liegen insbesondere vor, wenn ein begründeter Fall zur Erhebung einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung gemäß 30 des Ein- und Ausspeisevertrages vorliegt und die Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht entsprechend 20 des Ein- und Ausspeisevertrages geleistet wird. 3 Kapazitätsbuchung 1. Voraussetzung für eine Kapazitätsbuchung ist der bei Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH vorliegende, beidseitig unterzeichnete Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entry-exit-system und Transportkunden. 2. Die Kapazitätsbuchung und der Ein- bzw. Ausspeisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung beim Transportkunden zustande. Seite 3 von 6

zu den Entgelt- und Zahlungsbedingungen für Transportkunden in Ergänzung der Regelungen gemäß 19, 20 und 24 des Ein- und Ausspeisevertrages 1 Abrechnung von Ein- und Ausspeiseentgelten 1. Für die Fälligkeit der Zahlungen der Ein- und Ausspeiseentgelte durch Transportkunden gelten in Abhängigkeit der Laufzeit des Ein- oder Ausspeisevertrages folgende Regelungen: a. beträgt die Laufzeit eines Vertrages weniger als einen Monat, so ist die Zahlung des gesamten jeweiligen Entgeltes für die Leistung spätestens zwei Werktage vor Beginn des Vorhaltezeitraums fällig; b. beträgt die Laufzeit eines Vertrages gleich oder mehr als einen Monat, so erfolgt die Zahlung monatlich; das Entgelt ist im Vorhaltezeitraum jeweils am 3. Werktag jedes Monats fällig. 2. Die Entgelte werden von Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH spätestens bis zum 20. Kalendertag des entsprechenden Vormonats in Rechnung gestellt. Die Rechnungen berühren nicht die vorgenannte Fälligkeit der Zahlungen. Für Ein- oder Ausspeiseverträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat wird die Rechnung spätestens 2 Werktage nach Vertragsabschluss gestellt. 3. Der Vorhaltezeitraum im Sinne der Ziffer 1 ist der Zeitraum, in dem Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH Kapazitäten an Ein- oder Ausspeisepunkten auf Grundlage eines Ein- oder Ausspeisevertrages vorhält. 2 Verzugsschaden 1. Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Zinsen zu verlangen. Der Verzugszins ermittelt sich gemäß BGB 288 und 247. 2. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH berechtigt, eine Verzugspauschale gemäß BGB 288 zu erheben. 3 Vertragsstrafe für Überschreitung der gebuchten Kapazität Für jede Überschreitung der gebuchten Kapazität wird eine Vertragsstrafe gemäß dem veröffentlichten Preisblatt erhoben. Seite 4 von 6

4 Abrechnung sonstiger Dienstleistungen Entgelte für sonstige Dienstleistungen werden von Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH gesondert in Rechnung gestellt und sind zehn Werktage nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. 5 Sonstiges 1. Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH übersendet die Rechnung in Textform auf dem Postweg. Mit Zustimmung des Transportkunden und Vorliegen der erforderlichen technischen Voraussetzungen wird Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH die Rechnung in elektronischer Form übersenden. Im Falle der elektronischen Übersendung sorgt der Transportkunde selbst für den Internetzugang zum Zwecke des Abrufes der Rechnungsdaten auf eigene Kosten. 2. In den Rechnungen sind Nettobeträge, die Umsatzsteuer und andere Abgaben, sofern solche erhoben werden, gesondert auszuweisen. 3. Leistungsort für Zahlungen ist Erfurt. Zahlungen gelten als rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der maßgeblichen Fristen auf dem angegebenen Konto der Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH zur freien Verfügung gutgeschrieben worden sind. Seite 5 von 6

für die Anwendung von Standardlastprofilverfahren in Ergänzung zu Anlage 1 Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren des Ein- und Ausspeisevertrages Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH wendet für die Allokation der Ausspeisemengen von Letztverbrauchern bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 kw und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen kwh vereinfachte Methoden (Standardlastprofile) an. Abweichende Grenzwerte sind möglich. Die BDEW/VKU/GEODE-Leitfäden Abwicklung von Standardlastprofilen Gas und Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas in der jeweils aktuellen Fassung finden Anwendung. Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH wendet das synthetische Lastprofilverfahren an. Maßgeblich für die zur Anwendung der Standardlastprofile notwendigen Temperaturprognosen ist die Wetterstation Erfurt-Bindersleben. Seite 6 von 6