Auf einen Blick Ihre Rechnung

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Sehr geehrte Damen und Herren, für den Abrechnungszeitraum vom bis stellen wir Ihnen folgende Beträge in Rechnung:

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Rechnungsbetrag 863,81 71,88 abzgl. Zahlungen bis zum ,00 Guthabenbetrag 38,19

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stets Ihre vollständige Kundennummer an, egal ob bei Anrufen, Schriftverkehr 2oder Überweisungen.

1 2 3energie - eine Marke der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT. Herr Max Mustermann Musterstraße Musterhausen. Sehr geehrter Herr Mustermann,

Transkript:

.. Stadtwerke Bochum GmbH Postfach 10 22 50 44722 Bochum Grundstücksgemeinschaft Lohkamp Aplerbecker Marktplatz 14 44287 Dortmund Auf einen Blick Ihre Rechnung Kundenservice Ostring 28 44787 Bochum Mo 07.00 bis 17.00 Uhr Di-Mi 07.45 bis 17.00 Uhr Do 07.45 bis 18.00 Uhr Fr 07.45 bis 15.15 Uhr 24h-Online-Service stadtwerke-bochum.de/kundencenter Telefon-Service Mo-Sa 08.00 bis 20.00 Uhr 0234 960 3737 Telefax 0234 960 3709 E-Mail info@stadtwerke-bochum.de Kundennummer 1260351812 sstelle Alte Bahnhofstr. 193 110003130490 10.10.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für Ihr Vertrauen. Für unsere Energielieferung vom 16.09.2015 bis zum 28.09.2016 haben wir diese Rechnung für Sie erstellt: Guthabenbetrag 22,47 EUR Das Guthaben wird Ihnen in den nächsten Tagen auf Ihre IBAN DE15 4307 0024 0820 3499 00 (BIC DEUTDEDB430, Mandatsreferenznummer: 1260351812/001) überwiesen. Neuer monatlicher Abschlagsbetrag 74,00 EUR Der Abschlagsbetrag wird zu folgenden Terminen fällig und von Ihrem Konto abgebucht: 20.11.2016 20.12.2016 20.01.2017 20.02.2017 20.03.2017 20.04.2017 20.05.2017 20.06.2017 20.07.2017 20.08.2017 20.09.2017 Freundliche Grüße Ihr Dirk Köhnicke, Leiter Kundendienst Bankverbindung Sparkasse Bochum IBAN DE92 4305 0001 0001 3001 77 BIC WELADED1BOC Vorsitzender des Aufsichtsrates Oberbürgermeister Thomas Eiskirch Geschäftsführer Dipl.-Ök. Frank Thiel Amtsgericht Bochum HRB 14071 USt-IdNr. DE 8126 58174 St.Nr. 5306 5705 0443 Gläubiger ID DE02ZZZ00000277159 1/7 X 29

sstelle Ihre Detailübersicht der Verbräuche und neuen Abschläge USt. Brutto Strom 298 kwh 31,89 199,73 Wasser 248 m³ 40,16 613,80 Rechnungsbetrag 72,05 813,53 abzgl. Zahlungen bis zum 20.09.2016 71,17 836,00 Guthabenbetrag 22,47 Abschlagsbetrag USt. USt. Brutto Strom 19 % 2,55 16,00 Wasser 7 % 3,79 58,00 Summe Neuer monatlicher Abschlagsbetrag 74,00 Einmal zahlen und 3% sparen Sie zahlen 11 Abschläge im Voraus. Statt 814,00 EUR (darin enthalten 69,84 EUR USt.) zahlen Sie nur noch 789,58 EUR und erhalten einen Bonus von 24,42 EUR. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach bei uns. Wir buchen dann den Jahresabschlag am 20.11.2016 von Ihrem Konto ab. 2/7

sstelle Ihr Stromverbrauch in der Zeit vom 16.09.2015 bis 20.09.2016 Aktueller Tarif: StadtwerkeFix² Aktueller Arbeitspreis: 24,62 ct/kwh (brutto) Netzbetreiber: Stadtwerke Bochum Netz GmbH (Code-Nr.: 9907509000005) Ihre smenge Strom Zählernummer: 1200209561 Stand kwh Zählpunkt: DE0000924489200000000000000506175 Zählwerk Differenz kwh x Faktor kwh 16.09.2015 2.628 Maschinelle Schätzung 31.12.2015 2.718 90 x 1,0000 90 01.01.2016 2.718 Ablesung durch Stadtwerke 20.09.2016 2.926 208 x 1,0000 208 Aktueller (371 Tage) 298 kwh 298 Vorjahresverbrauch (364 Tage) 262 Berechnung Ihrer Stromkosten Abrechnungszeitraum von - bis bzw. Anteil Preis Anteil Tage Betrag Tarif: rewirpower fix² / StadtwerkeFix² Arbeitspreis 16.09.2015-31.12.2015 90 kwh 24,62 ct/kwh 22,16 Arbeitspreis 01.01.2016-20.09.2016 208 kwh 24,62 ct/kwh 51,21 Grundpreis 16.09.2015-31.12.2015 1 124,56 EUR/a 107/365 36,51 Grundpreis 01.01.2016-20.09.2016 1 124,56 EUR/a 264/366 89,85 Summe 199,73 In Summe enthalten 19% USt. 31,89 Ausweis der Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben Im Rechnungsbetrag von 199,73 sind Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben in Höhe von 98,79 netto enthalten, die wir nicht beeinflussen können. Dazu gehören Abgaben gemäß Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Stromsteuer, 19 StromNEV Umlage, Offshore-Haftungsumlage und Abschaltbare Lasten. Diese Beträge weisen wir nicht gesondert aus. Enthalten sind außerdem die folgenden Entgelte für Netznutzung, Messung und Konzessionsabgabe: Netto Entgelt für Netznutzungsabrechnung 12,04 Entgelt für Messstellenbetrieb 10,14 Entgelt für Messung 4,05 Entgelt für Netznutzung 15,20 Entgelt für Konzessionsabgabe 5,93 3/7

sstelle kwh / Jahr Stromverbrauchsvergleich 9.000 8.000 7.000 (ohne elektrische Warmwasserbereitung und ohne Heizung) überdurchschnittlicher durchschnittlicher geringer sehr geringer Ihr 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 Vorjahr aktuelles Jahr 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen Ihr Vorjahr Aktuelles Jahr 262 298 Energieeffizienz: Die Grafik basiert auf durchschnittlichen swerten des bdew - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Wenn Sie das warme Wasser mit einem elektrischen Durchlauferhitzer erzeugen, können Sie pro Kopf rund 500 kwh/jahr hinzurechnen. Der individuelle Stromverbrauch hängt in erster Linie von der Geräteausstattung und deren Benutzungshäufigkeit ab. Eine persönliche sanalyse bieten wir Ihnen unter www.stadtwerke-bochum.de/energieeffizienz an. Stromkennzeichnung Nutzen Sie unser umfangreiches Energiespar-Angebot: - kostenlose Messgeräte - kostenlose Energieberatung unter Tel. 0234 960 3525 - individuelle sanalyse - attraktive Sparprodukte in unserem Energiesparshop unter www.stadtwerke-bochum.de/shop Darüber hinaus finden Sie Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeinsparung auf der Anbieterliste der Bundesstelle für Energieeffizienz unter www.bfee-online.de. Stromkennzeichnung für 2014 gemäß 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 geändert 2011, erstellt nach bdew Leitfaden (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). here 4/7

sstelle Ihr Wasserverbrauch in der Zeit vom 16.09.2015 bis 28.09.2016 Aktueller Tarif: Allgemeiner Tarif Wasser Aktueller Arbeitspreis: 1,7441 EUR/m³ (brutto) Ihre smenge Wasser Stand m³ Differenz m³ x Faktor m³ Zählernummer: 1200033125 Maschinelle Schätzung Ablesung durch Stadtwerke 16.09.2015 1.077 31.12.2015 1.145 01.01.2016 1.145 28.09.2016 1.325 68 x 1,0000 68 180 x 1,0000 180 Aktueller (379 Tage) 248 248 m³ Vorjahresverbrauch (364 Tage) 264 Berechnung Ihrer Wasserkosten Abrechnungszeitraum von - bis bzw. Anteil Preis Anteil Tage Betrag Tarif: Allgemeiner Tarif Wasser Arbeitspreis 16.09.2015-31.12.2015 68 m³ 1,6585 EUR/m³ 112,78 Arbeitspreis 01.01.2016-28.09.2016 180 m³ 1,7441 EUR/m³ 313,94 Grundpreis 16.09.2015-31.12.2015 1 160,56 EUR/a 107/365 47,07 Grundpreis 01.01.2016-28.09.2016 1 188,40 EUR/a 272/366 140,01 Summe 613,80 In Summe enthalten 7% USt. 40,16 Im Durchschnitt beträgt der Trinkwasserverbrauch in NRW 135 Liter pro Bürger am Tag. Das sind dann rund 50 m³ pro Person im Jahr. Bei der Dosierung der Waschmittel beachten Sie bitte den Bochumer Härtegrad weich. 5/7

sstelle Serviceinformationen Informationen zur Schlichtungsstelle und zum erservice BNetzA sowie zum unternehmenseigenen Beschwerdeverfahren (1) Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Kundenservice per Post (Stadtwerke Bochum GmbH Kundenservice, Postfach 10 22 50, 44722 Bochum), telefonisch (0234 960 3737) oder per E-Mail (kundenservice@stadtwerke-bochum.de) gerichtet werden. (2) Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice der Stadtwerke Bochum kontaktiert wurde und nach schriftlicher oder elektronischer Antwort keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Kontaktdaten: Schlichtungsstelle Energie e.v., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240 0, Telefax: 030 2757240 69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de. (3) Der erservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, erservice, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480 500 oder bundesweites Infotelefon: 01805 101000 (Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr), Telefax: 030 22480 323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de. (4) Das Recht der Vertragsparteien, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. (5) Vertragsdauer, Kündigungsfrist und Kündigungstermin Stromlieferungsvertrag StadtwerkeFix² Vertragsdauer: 31.12.2016 Kündigungsfrist: 31.12.2016 Kündigungstermin: sofort, spätestens zum 31.12.2016 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. 6/7

sstelle Standardisierte Begriffserklärungen 18 StromNEV Vermiedene Netznutzungsentgelte Dezentrale Einspeiser erhalten ein Entgelt, welches dem tatsächlich vermiedenen Netzentgelt in der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene durch die jeweilige Einspeisung entspricht. 19 StromNEV-Umlage Mit der Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom- Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Abrechnungswert (Thermische Energie) Der swert in Kilowattstunden (kwh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen swertes in Kubikmeter (m³) mit der Zustandszahl und dem Brennwert. Abschlagszahlungen Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch. Brennwert Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Kubikmeter Gas enthalten ist. Der Brennwert des in das Versorgungsnetz der Stadtwerke Bochum Netz GmbH gelieferten Erdgases wird kontinuierlich mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen ermittelt, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische sabrechnung eingeht. EEG-Umlage Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle er umgelegt. Erdgassteuer Die Gassteuer ist eine gesetzlich geregelte ssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. Gasverbrauch Der Gasverbrauch (m³) wird mit einem geeichten Gaszähler gemessen und grundsätzlich über das Zählwerk des Gaszählers ermittelt. Der Gasverbrauch ist die Differenz der Zählerstände zwischen Beginn und Ende der Abrechnungsperiode. Grundpreis Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen. Konzessionsabgabe Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt. KWK-Umlage Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) auf die er umgelegt. Messstellenbetrieb Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. Messdienstleistung Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt. Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist. Netznutzungsentgelte Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen. Offshore-Haftungsumlage Die Umlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Stromkennzeichnung (Energiemix) Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen. Stromsteuer Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte ssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. Stromverbrauch Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kwh) ausgewiesen. spreis oder Arbeitspreis Der spreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie. sstelle Ort, an dem die Energie-/Wasserlieferung erbracht wird. Zählpunkt/Zählpunktbezeichnung Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können. Zustandszahl Der Zustand des Gases im Zähler variiert je nach Druck und Temperatur. Dieser Zustand nennt sich Betriebszustand. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf Grundlage des Normzustands. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dieses erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird. 7/7