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6272/AB vom 16.11.2015 zu 6489/J (XXV.GP) 1 von 8 Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 0 Fax: +43 1 711 00 2156 rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at www.sozialministerium.at DVR: 0017001 GZ: BMASK-40001/0123-IV/B/4/2015 Wien, 3.11.2015 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6489/J der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde wie folgt: Frage 1: Im 2014 bezogen 1.261 Personen Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegekarenz mit folgender Bundesländerverteilung (anhand der positiven Anträge im 2014): Pflegekarenz Wien 153 Niederösterreich 243 Burgenland 74 Oberösterreich 225 Salzburg 68 Steiermark 265 Kärnten 103 Tirol 77 Vorarlberg 53 Gesamt 1.261

2 von 8 6272/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung Im 2015 bezogen bisher (Jänner bis inklusive August 2015) 919 Personen Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegekarenz mit folgender Bundesländerverteilung (anhand der positiven Anträge im Zeitraum Jänner bis August 2015): Pflegekarenz Wien 119 Niederösterreich 202 Burgenland 49 Oberösterreich 146 Salzburg 44 Steiermark 189 Kärnten 65 Tirol 55 Vorarlberg 50 Gesamt 919 Fragen 2 und 10: Beim Pflegekarenzgeld handelt es sich um eine Unterstützungsmaßnahme für pflegende Angehörige, welche mit 1. Jänner 2014 eingeführt wurde. Im ersten des Bestehens des Pflegekarenzgeldes wurde ein solches bereits in mehr als 2.300 Fällen gewährt. Da von Seiten des Sozialministeriums offensiv auf die Möglichkeiten der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit aufmerksam gemacht wird, wurde im 2015 im Zeitraum Jänner bis inklusive August bereits in 1.773 Fällen Pflegekarenzgeld gewährt (aufgrund einer Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit). Demnach ist von einer leichten Zunahme an Personen, die durch diese Maßnahmen unterstützt werden, auszugehen. Für das 2016 wird von rund 2.800 BezieherInnen eines Pflegekarenzgeldes ausgegangen. Eine Verteilung auf die jeweilige Maßnahme (Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit) kann nicht seriös abgeschätzt werden. Frage 3: Dem Sozialministerium liegen keine Zahlen über die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen einer Pflegekarenz, sondern lediglich über jene Personen, die aufgrund einer solchen Das Geschlechterverhältnis der BezieherInnen eines Pflegekarenzgeldes aufgrund einer Pflegekarenz (anhand der positiven Anträge im 2014 bzw. im Zeitraum Jänner bis inklusive August 2015) stellt sich wie folgt dar: Frauen Männer 2014 67,25% 32,75% 2015 69,73% 30,27% Seite 2 von 8 zu Geschäftszahl: BMASK-40001/0123-IV/B/4/2015

6272/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 3 von 8 Frage 4: Dem Sozialministerium liegen keine Zahlen über die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen einer Pflegekarenz, sondern lediglich über jene Personen, die aufgrund einer solchen Die Eckpunkte der Anforderungsprofile für laufende statistische Auswertungen wurden bei der Entwicklung der Pflegekarenzapplikation zwischen dem Sozialministeriumservice, dem Bundesministerium für Finanzen und der zuständigen Fachabteilung abgestimmt. Die Erhebung der durchschnittlichen Dauer des Pflegekarenzgeldbezuges ist durch standardisierte Auswertung nicht möglich. Die gewünschten Daten sind nur durch Sonderauswertungen seitens des BMF zu erhalten. Frage 5: Entsprechend einer anlässlich der vorliegenden parlamentarischen Anfrage durchgeführten Sonderauswertung durch das Bundesministerium für Finanzen betrug die durchschnittliche Dauer des Bezuges eines Pflegekarenzgeldes aufgrund einer vereinbarten Pflegekarenz im 2014 82,62 und im 2015 (bis inklusive August 2015) 83,63 Tage. Frage 6: Das durchschnittliche tägliche Pflegekarenzgeld betrug im 2014 28,88 und im 2015 (errechnet anhand der Monate Jänner bis inklusive August 2015) bisher 28,46. Frage 7: Dem Sozialministerium liegen keine Zahlen über die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen/ Zuerkennungen von Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit durch die DienstgeberInnen, sondern lediglich über jene Personen, die aufgrund einer solchen Die Eckpunkte der Anforderungsprofile für laufende statistische Auswertungen wurden bei der Entwicklung der Pflegekarenzapplikation zwischen dem Sozialministeriumservice, dem Bundesministerium für Finanzen und der zuständigen Fachabteilung abgestimmt. Die Erhebung der Pflegegeldstufe jener Person, die durch eine Bezieherin/einen Bezieher eines Pflegekarenzgeldes aufgrund der Vereinbarung einer Pflegekarenz oder einer Pflegeteilzeit gepflegt und betreut wird, ist durch standardisierte Auswertung nicht möglich. Die gewünschten Daten sind nur durch Sonderauswertungen seitens des BMF zu erhalten. Frage 8: Eine anlässlich der vorliegenden parlamentarischen Anfrage durchgeführte Sonderauswertung ergibt folgende Verteilung der PflegekarenzgeldbezieherInnen aufgrund einer Pflegekarenz auf die angefragten Personenkreise (die Angaben betreffend das 2015 beziehen sich auf den Zeitraum Jänner bis inklusive August 2015): Seite 3 von 8 zu Geschäftszahl: BMASK-40001/0123-IV/B/4/2015

4 von 8 6272/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung Pflegegeldstufe 3 2014 413 2015 281 minderjährige Angehörige 2014 150 2015 101 Demenziell erkrankte Personen 2014 397 2015 256 Frage 9: Im 2014 wurde 122 Personen Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegeteilzeit mit folgender Bundesländerverteilung (anhand der positiven Anträge im 2014) gewährt: Pflegeteilzeit Wien 6 Niederösterreich 31 Burgenland 4 Oberösterreich 35 Salzburg 4 Steiermark 16 Kärnten 9 Tirol 13 Vorarlberg 4 Gesamt 122 Im 2015 wurde bisher (Jänner bis inklusive August 2015) 57 Personen Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegeteilzeit mit folgender Bundesländerverteilung (anhand der positiven Anträge im Zeitraum Jänner bis August 2015) gewährt: Seite 4 von 8 zu Geschäftszahl: BMASK-40001/0123-IV/B/4/2015

6272/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 5 von 8 Pflegeteilzeit Wien 5 Niederösterreich 12 Burgenland 1 Oberösterreich 19 Salzburg 4 Steiermark 10 Kärnten 1 Tirol 3 Vorarlberg 2 Gesamt 57 Frage 11: Dem Sozialministerium liegen keine Zahlen über die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen einer Pflegeteilzeit, sondern lediglich über jene Personen, die aufgrund einer solchen Das Geschlechterverhältnis der BezieherInnen eines Pflegekarenzgeldes aufgrund einer Pflegeteilzeit (anhand der positiven Anträge im 2014 bzw. im Zeitraum Jänner bis inklusive August 2015) stellt sich wie folgt dar: Frauen Männer 2014 76,47% 23,53% 2015 75,00% 25,00% Frage 12: Eine anlässlich der vorliegenden parlamentarischen Anfrage durchgeführte Sonderauswertung des Bundesrechenzentrums ergibt folgende Verteilung der PflegekarenzgeldbezieherInnen aufgrund einer Pflegeteilzeit auf die angefragten Personenkreise (die Angaben betreffend das 2015 beziehen sich auf den Zeitraum Jänner bis inklusive August 2015): Pflegegeldstufe 3 2014 40 2015 20 Seite 5 von 8 zu Geschäftszahl: BMASK-40001/0123-IV/B/4/2015

6 von 8 6272/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung Teilzeit minderjährige Angehörige 2014 10 2015 2 Teilzeit Demenz 2014 41 2015 17 Frage 13: Im Bereich des Sozialministeriumservice wurde im 2014 zu rund 19.700 und im 2015 zu rund 13.200 Anfragen telefonischer Support zu Pflegekarenz/Pflegeteilzeit-Fragen geleistet. In der für das Pflegekarenzgeld zuständigen Fachabteilung des Sozialministeriums wurde im 2014 in rund 70 Fällen (telefonisch und schriftlich) und im 2015 bis inklusive August in rund 50 Fällen (telefonisch und schriftlich) zum Thema Pflegekarenzgeld Auskunft erteilt. Vom Pflegetelefon, welches seit 1. März 2015 im Team BürgerInnenservice vom Sozialministerium integriert ist, wurde im 2014 zu 749 sowie im 2015 (Jänner bis August) zu 441 Anfragen zum Thema Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Auskunft erteilt. Frage 14: Aufgrund der an das Sozialministerium gerichteten Fragen bezüglich der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit werden die in der Praxis auftretenden Fragestellungen erhoben und regelmäßig mit den ebenfalls betroffenen Sektionen des Sozialministeriums und auch des Familienministeriums diskutiert und einer Lösung zugeführt. Der telefonische Kontakt mit den Betroffenen ist daher nicht nur als Supportleistung für Auskunftssuchende von Bedeutung, durch die Rückmeldung allfälliger Schwierigkeiten hinsichtlich der konkreten Ausübung der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit werden dem Sozialministerium auch erforderliche gesetzliche Adaptierungen ersichtlich, die gegebenenfalls auch umgesetzt werden sollen. Seite 6 von 8 zu Geschäftszahl: BMASK-40001/0123-IV/B/4/2015

6272/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 7 von 8 Frage 15: Dem Sozialministerium liegen keine Zahlen über die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit bzw. einer Beantragung einer solchen bei den DienstgeberInnen, sondern lediglich über jene Personen, die aufgrund einer solchen Die Eckpunkte der Anforderungsprofile für laufende statistische Auswertungen wurden bei der Entwicklung der Pflegekarenzapplikation zwischen dem Sozialministeriumservice, dem Bundesministerium für Finanzen und der zuständigen Fachabteilung abgestimmt. Die Unterscheidung nach Pflegegeldstufen ist durch standardisierte Auswertung nicht möglich. Die gewünschten Daten sind nur durch Sonderauswertungen seitens des BMF zu erhalten. Frage 16: Diesbezüglich möchte ich ausführen, dass in Deutschland seit Jänner 2012 das so genannte Gesetz über die Familienpflegezeit in Kraft getreten ist, mit welchem eine der österreichischen Pflegeteilzeit ähnliche Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf geschaffen wurde. Entsprechend einem Bericht der deutschen Bundesregierung an den deutschen Bundesrat vom 14. Februar 2013 wurde dieses Instrument im ersten weniger als 200-mal in Anspruch genommen. In diesem Kontext freue ich mich sehr, dass es mir gelungen ist, eine Regelung zu schaffen, mittels welcher bereits im ersten des Bestehens über 2.300 Personen bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von unter 12 Tagen rasch und unkompliziert geholfen werden konnte und entsprechend der bisherigen Inanspruchnahme im 2015 mit einem Zuwachs an Begünstigten zu rechnen ist. Frage 17: Es ist mir ein dringendes Anliegen, Menschen umfassend über die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Unter diesem Aspekt freut es mich besonders, dass die Plattform für pflegende Angehörige, www.pflegedaheim.at, nunmehr im Zuge der letzten Novelle des Bundespflegegeldgesetzes gesetzlich verankert wurde. Diese Informationsdrehscheibe rund um das Thema Pflege zu Hause bietet Basisinformationen zu pflegerelevanten Themen, wie beispielsweise Pflegegeld, Pflegekarenzgeld, sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung von Pflegepersonen, 24-Stunden-Betreuung, soziale Dienste, Kurse und Selbsthilfegruppen, Demenz sowie stationäre Langzeitpflege und wird laufend aktualisiert. Auch sind Informationen über die Beratungsangebote des Sozialministeriums und relevante Studien und Publikationen des Ressorts abrufbar. Neben Artikeln zu diesem Thema auf den Informationsseiten des Sozialministeriums sowie in diversen Fachzeitschriften (Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht, ApothekerInnenzeitung, Österreichische Pflegezeitschrift des ÖGKV, Mitgliederzeitung des KOBV etc.) bestehen seit Beginn der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit eine umfassende Broschüre zu diesem Thema, Mustervereinbarungen sowie Checklisten zur Hilfestellung bei der Antragstellung. Dieses Seite 7 von 8 zu Geschäftszahl: BMASK-40001/0123-IV/B/4/2015

8 von 8 6272/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung Angebot wurde nunmehr durch einen kurzen übersichtlichen Folder, welcher primär auf das Thema Pflegekarenzgeld aufmerksam machen soll, in großer Stückzahl gedruckt und sämtlichen Stakeholdern übermittelt wurde, erweitert. Frage 18: Bei Einführung der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit konnte im Zuge der Sozialpartnergespräche hinsichtlich der Frage, ob die Pflegekarenz und Pflegeteilzeit arbeitsrechtlich als Rechtsanspruchs- oder als Vereinbarungsmodell konzipiert werden soll, keine Einigung zugunsten eines Rechtsanspruchs erzielt werden. Diesbezüglich möchte ich jedoch anmerken, dass im 2014 über 2.300 Anträge auf Pflegekarenzgeld positiv entschieden wurden, wobei in rund 60% der Fälle ein Pflegekarenzgeld aufgrund einer vereinbarungspflichtigen Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit und in rund 40% der Fälle aufgrund einer Familienhospizkarenz oder einer Familienhospizteilzeit gewährt wurde. Ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit erleichtert sicher die Inanspruchnahme. Ob damit auch eine Erhöhung der Inanspruchnahme verbunden ist, kann ich derzeit nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Hundstorfer Signaturwert Xoigq8V1lemfM2BBdgBJUHzsZe43bUtYqdwcRYbzMt+gIhgZiAPY/96WZA427dmTDzh iisrfcs4isj+8cwarlllgmwqfvkapfx7v5qoqqnwe/yh/5vyhoh9al0f896dok9e16h BZfQ8lnYqSkgDBS0kWEBrUALY/jAcuD4T9o2xi42McmSm+jdNQJT1oHBxa7rL5o8OpA 3rZ6F73MrYviAnIB+OWhsAYeul2TYAvH3Pad0We9gerQE6AbRcmrB8jHnyEI2j+YS0c /+FbTBtkh4jzgXXKo6t3US/lX8j/GdW2epeKL3sEysN3UPSUZlwasg/0XanrgVIcayA CNUxzIw== Unterzeichner Datum/Zeit Aussteller-Zertifikat serialnumber=373486091417,cn=bmask,o=bundesministe rium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, C=AT 2015-11-16T08:32:35+01:00 CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporatelight-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT Serien-Nr. 1694642 Parameter etsi-bka-moa-1.0 Hinweis Prüfinformation Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: http://www.bmask.gv.at/cms/site/liste.html?channel=ch1052 Seite 8 von 8 zu Geschäftszahl: BMASK-40001/0123-IV/B/4/2015