Merkblatt Bachelorprüfung im Studiengang Bachelor of Arts (2-Fach-Modell) im Fach Biologie (Stand: )

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Transkript:

Merkblatt Bachelorprüfung im Studiengang Bachelor of Arts (2-Fach-Modell) im Fach Biologie (Stand: 19.11.2015) Zulassung (Anmeldung): (s. 20 der Neufassung der Gemeinsamen Prüfungsordnung, veröffentlicht am 02.11.2004 (AB 571) und am 17.06.2005 (AB 607)) 1. Die Anmeldung zu allen Prüfungen beider Fächer erfolgt in dem Prüfungsamt, in dem die Bachelorarbeit angefertigt wird (federführendes Prüfungsamt). Für das Fach Biologie ist Frau Hildebrand-Radtke (ND 03/133, Sprechstunde: Mo-Do, 09.00 11.00 Uhr) zuständig. 2. Bei der Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung der B.A.-Prüfung (mündliche Prüfung oder B.A.-Arbeit) sind folgende Unterlagen vorzulegen: Immatrikulationsbescheinigung, Formblätter 1, 2 bzw. 3 und 4. Voraussetzung für die Zulassung zur B.A.-Arbeit im Fach Biologie sind die drei bestandenen Grundmodulprüfungen Zoologie und Zellbiologie, Botanik und Biodioversität und Physiologie und molekulare Biologie und mindestens 20 CP im Optionalbereich. Alle noch fehlenden Studienleistungen inkl. der Mathematik-, Chemie- und Physik-Nachweise sind in der Regel bei der Anmeldung zur letzten Prüfungsleistung nachzuweisen (Nachweise und Formblatt 6). Bei einer Fachkombination ohne mündliche Prüfung ist die letzte Prüfungsleistung gleich der ersten Prüfungsleistung, so dass bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit i.d.r. bereits alle Studienleistungen vorgelegt werden müssen. Sollten noch Leistungen fehlen, so muss die Anmeldung zur Bachelor-Prüfung mit Vorbehalt (Formblatt 5) zusammen mit einer Bescheinigung über die fehlenden Leistungen des 2. Faches bzw. Optionalbereichs dem Prüfungsamt Biologie zur Genehmigung vorgelegt werden. Alle erforderlichen Anmeldeformulare sind im Internet erhältlich bzw. werden im federführenden Prüfungsamt ausgegeben. Hinweis: Auf Antrag kann beim Studium zweier naturwissenschaftlicher Fächer der Grad Bachelor of Science verliehen werden. Der Antrag ist bei der Geschäftsstelle des es der RUB zu stellen. Eine Kopie des Antrags ist zusammen mit den letzten Studiennachweisen im federführenden Prüfungsamt einzureichen. Bitte stellen Sie einen solchen Antrag falls gewünscht rechtzeitig, damit es bei der Erstellung des Zeugnisses, der Urkunde und des Diploma Supplements nicht zu Verzögerungen kommt. Bachelorarbeit im Fach Biologie: (s. 21, 22, 23 der Neufassung der Gemeinsamen Prüfungsordnung sowie entsprechende Paragraphen in den Fachspezifischen Bestimmungen) 1. Ausgabe des Themas (Formblatt 3) und Festlegung des Abgabetermins Mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin (habilitierte(r) Dozent/in, Professor/in oder Juniorprofessor/in) sprechen Sie das Thema der Arbeit ab. Die Arbeit müssen Sie in der Sprache verfassen, in der Sie den Titel auf dem Formblatt 3 formulieren. Durch die Unterschrift des Betreuers ist die Wahl der Sprache genehmigt. Bei einer englischsprachigen Arbeit müssen sowohl der Titel als auch die Zusammenfassung in englischer und deutscher Sprache verfasst sein. Auf dem Formblatt ist außerdem ein Korreferent/eine Korreferentin zu benennen, der/die einem anderen Lehrstuhl angehören muss, als der Betreuer/die Betreuerin. Bei der Anmeldung der Arbeit im Dekanat (innerhalb von maximal 10 Tagen nach Ausgabedatum des Themas) erhalten Sie eine Kopie des Formblatts 3 und als Anlage das Formblatt 3B ausgehändigt. Diese benötigen Sie, um mit Ihrem Betreuer/Betreuerin das Datum des Arbeitsbeginns und des Abgabetermins festzulegen. Die Bearbeitungsfrist beträgt 6 Wochen und beginnt spätestens 6 Wochen nach der Ausgabe des Themas (= Unterschriftsdatum des/der Erstgutachters/Erstgutachterin auf Formblatt 3). Der Abgabetermin ist spätestens 6 Wochen nach dem Beginn der Arbeit (Bsp.: Beginn der Arbeit am Montag Abgabe der Arbeit spätestens 6 Montage später. Fällt der Abgabetermin auf einen Feiertag, wird der darauf folgende Werktag als Abgabetermin festgelegt). Die Arbeit muss also spätestens 12 Wochen (6+6 Wochen) nach der Ausgabe des Themas abgegeben werden.

2. ggf. Attest Wenn Sie während der Bachelor of Arts-Arbeit erkranken, müssen Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin ein Attest einreichen. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit verlängert sich um die Krankheitstage, max. jedoch um 2 Wochen (s. 21 (5) Neufassung der GPO). Bei experimentellen Arbeiten im Fach Biologie wird der Bearbeitungszeitraum auch dann entsprechend der Krankheitsdauer verlängert, wenn diese 2 Wochen überschreitet. Sollten Sie an Samstagen bzw. Sonntagen krank sein, achten Sie bitte darauf, dass das Attest auch für die Wochenenden ausgestellt wird. Das Attest muss zusammen mit den übrigen Unterlagen an das Dekanat weitergeleitet werden. 3. Abgabe der Arbeit Spätestens an dem Tag, an dem Sie die Arbeit abgeben müssen, reichen Sie Ihre Arbeit in zweifacher Ausfertigung (2 gedruckte und gebundene Exemplare und 2 CDs, auf denen die Arbeit im pdf-format gespeichert ist) bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin ein (1 gedrucktes Exemplar und eine CD für den Erstgutachter/ Erstgutachterin, 1 CD für den Zweitgutachter/ Zweitgutachterin, 1 gedrucktes Exemplar für das Dekanat). Der Betreuer/die Betreuerin notiert das Abgabedatum auf dem Formular Bachelorarbeit (Bachelor of Arts). Bei der Abgabe der Arbeit müssen Sie eine Erklärung abgeben (Formblatt im Internet), dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und Hilfsmittel kenntlich gemacht wurden (gemäß 21 (6) Neufassung der GPO). 4. Erstellung der Gutachten und Weiterleitung der Unterlagen an das Dekanat Der Betreuer/die Betreuerin erstellt ein Gutachten und leitet dieses zusammen mit einem gedruckten Exemplar und einer CD der Arbeit an den Korreferenten/die Korreferentin weiter. Dieser/Diese kann sich dem Erstgutachter/der Erstgutachterin z.b. mit folgender Formulierung anschließen: Ich habe die Arbeit gelesen und stimme dem Gutachten und dem Notenvorschlag des/der Erstgutachters/Erstgutachterin zu oder ein eigenes Gutachten erstellen. Er/sie reicht das Gutachten und das gedruckte Exemplar der Arbeit an den Erstgutachter/ Erstgutachterin. Die CD verbleibt beim Zweitgutachter/bei der Zweitgutachterin. Der/die Betreuer/Betreuerin reicht 1 gedrucktes Exemplar der Arbeit sowie alle anderen zur Prüfungsakte gehörenden Unterlagen (s. Auflistung auf dem Formblatt Bachelorarbeit (Bachlelor of Arts) ) im Dekanat (z.hd. Frau Hildebrand-Radtke) ein. Das Bewertungsverfahren soll 4 Wochen nicht überschreiten. 5. Erstellung des Zeugnisses Sobald Ihre Unterlagen vollständig im Dekanat eingegangen sind (Unterlagen, die der Betreuer/die Betreuerin einreicht; ggf. Nachweise über fehlende Studien- /Prüfungsleistungen) werden das Zeugnis, die Urkunde und das Diploma Supplement erstellt. Von der Urkunde erhalten Sie zunächst nur eine Kopie. Das Original überreichen wir Ihnen bei der jährlich stattfinden Fakultätsfeier. Hinweis: Wenn Sie die Arbeit innerhalb Biologie und Biotechnologie angefertigt haben, benötigen Sie für die Aushändigung von Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement von Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin eine Bescheinigung (Formblatt im Internet), dass gegen die Aushändigung des Zeugnisses keine Einwände erhoben werden. Übergang zum Masterstudium Voraussetzung für den Studiengang mit dem Abschluss Master of Education ist ein bestandener Abschluss im Studiengang Bachelor of Arts (gemäß der Prüfungsordnung können auch andere Abschlüsse anerkannt werden) sowie Beratungsgespräche in beiden Fächern und den Erziehungswissenschaften. Das Beratungsgespräch für das Fach Biologie findet in Form einer Informationsveranstaltung an mindestens einem Termin im Semester statt. Die Teilnahme am Beratungsgespräch wird bescheinigt. Mit dem Bachelor of Arts-Zeugnis (bzw. Bachelor of Science- Zeugnis (s.o.)) und den Bescheinigungen über die Beratungsgespräche können Sie sich im Studierendensekretariat in den Master of Education umschreiben.

ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR BACHELOR-PRÜFUNG Formblatt 1 Hiermit beantrage ich die Zulassung zur Bachelor-Prüfung (gem. 20 Abs. 3 Neufassung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für das Bachelor-/Masterstudium im Rahmen des 2-Fach-Modells an der Ruhr-Universität Bochum vom 2.11.2004-GemPO) 1. Fach: 2. Fach: Bachelor-Arbeit im Fach: Hiermit erkläre ich, dass mir die Gemeinsame Prüfungsordnung (GemPO) vom 2.11.2004 bekannt ist. dass ich bislang keine Bachelor-Prüfung in denselben Fächern an einer wissenschaftlichen Hochschule der Bundesrepublik Deutschland nicht oder endgültig nicht bestanden habe, dass ich meinen Prüfungsanspruch nicht durch Versäumen einer Wiederholungsfrist verloren habe und ich mich nicht in einem schwebendem Prüfungsverfahren in dem selben Studiengang befinde (gem. 20 Abs. 3, Nr. 3 GemPO). Erklärung gemäß 11 der Verordnung über den Leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen (BAföG-Teilerlass V) vom 14. 12. 1983 (BGBI. I S 1439): Hiermit erkläre ich, dass ich für den Ausbildungsabschnitt, für den ich mich zur Abschlussprüfung anmelde/angemeldet habe, keine Ausbildungsförderung als Darlehen (BAföG) erhalte/erhalten habe. Ausbildungsförderung als Darlehen (BAföG) erhalte/erhalten habe. (Nicht anzukreuzen bei Auslands-BAföG oder anderen Darlehensformen) Als Beleg lege ich eine Kopie des letzten Bewilligungsbescheides BAföG bei oder eine entsprechende Bescheinigung des Amtes für Ausbildungsförderung, das zuletzt mit einer Entscheidung über meine Förderung befasst war. Mir ist bekannt, dass ich als Geförderte/r zur Auskunft über den Erhalt des Darlehens verpflichtet bin. bei einem Darlehensteilerlass nicht berücksichtigt werde, wenn ich meiner Mitteilungspflicht nicht nachkomme. Ort, Datum Unterschrift der Kandidatin/des Kandidaten Dem Antrag ist beizufügen: a) Immatrikulationsbescheinigung b) das Formblatt für die Anmeldung zur ersten Fachprüfung (Fb 2) bzw. zur B.A.-Arbeit(Fb3) c) der Nachweis der Mindestvoraussetzungen (Fb 4) bzw. der Nachweis über alle Studienleistungen und Kreditpunkte (Fb 6) Prüfungsamt: Fakultät für Zugelassen am: Unterschrift Sachbearbeiter/in Prüfungsamt FB 1_Antrag auf Zulassung zur B.A.-Prüfung_Stand_März 2011

ANMELDUNG ZUR MÜNDLICHEN FACHPRÜFUNG Formblatt 2 Hiermit melde ich mich zur mündlichen Fachprüfung im Fach an. Schwerpunkte der mündlichen Fachprüfung: Das Thema/die Themen der Fachprüfung ist/sind gemäß den fachspezifischen Bestimmungen in Absprache mit der Prüferin bzw. dem Prüfer frei wählbar. in Absprache mit der Prüferin bzw. dem Prüfer aus dem Modulbereich/Teilgebiet bzw. den Themenschwerpunkten (Bitte nicht das Prüfungsthema eintragen) zu wählen. Prüfungsdatum: Name Prüfer/in: Uhrzeit: Raum: Name Beisitzer/in (falls bereits benannt): Stempel des/der Prüfers/in Datum, Unterschrift des/der Prüfers/in Hiermit erkläre ich, dass ich mit der Zulassung von Zuhörern und Zuhörerinnen einverstanden nicht einverstanden bin. Ort, Datum Unterschrift der Kandidatin/des Kandidaten FB 2_Anmeldung zur Mündlichen Prüfung_Stand_März 2011

ANMELDUNG ZUR BACHELOR-ARBEIT Formblatt 3 Hiermit melde ich mich zur Bachelor-Arbeit im Fach an. In Absprache mit dem Prüfer bzw. der Prüferin wurde das Thema vereinbart und folgender Titel festgelegt: Modulbereich / Teilgebiet 1 1 Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen einschränkende Regelungen hinsichtlich der Wahl von Modulbereichen oder Teilgebieten zu beachten sind. Ort, Datum Unterschrift der Kandidatin/des Kandidaten Name der Erstgutachterin/des Erstgutachters: Name der Zweitgutachterin/des Zweitgutachters: Hiermit bestätige ich meine Bereitschaft, das o. g. Thema der Bachelor-Arbeit der o. g. Kandidatin/des o. g. Kandidaten zu betreuen. Die Ausgabe des Themas der Bachelor-Arbeit erfolgt durch das Prüfungsamt im Auftrag des es ( 21 Abs. 3 Neufassung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für das Bachelor-/Masterstudium im Rahmen des 2-Fach-Modells an der Ruhr-Universität Bochum vom 2.11.2004- GemPO). Bochum, den 2 Stempel Unterschrift der Erstgutachterin/des Erstgutachters 2 Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die 6-wöchige Bearbeitungsfrist mit diesem Datum der Bekanntgabe des Themas durch den/die Erstgutachter/in beginnt. Von diesem Datum an muss die Anmeldung Ihrer Bachelor-Arbeit im Prüfungsamt spätestens innerhalb von 10 Tagen erfolgen (Ausnahme: Im Fach Biologie beginnt die Bearbeitungsfrist spätestens 6 Wochen nach der Bekanntgabe des Themas). FB 3_ Anmeldung zur B.A.-Arbeit_Stand_März 2011

Nachweis über die Mindestvoraussetzungen im Prüfungsfach und im Optionalbereich für die Anmeldung zur Bachelor-Prüfung Formblatt 4 Seite 1 Fach: Die Kandidatin/der Kandidat hat (gemäß 20 Abs. 4 Neufassung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für das Bachelor- /Masterstudium im Rahmen des 2-Fach-Modells an der Ruhr-Universität Bochum vom 2.11.2004- GemPO) a) die fachspezifischen Voraussetzungen erfüllt (z.b. Sprachkenntnisnachweise); b) mindestens die für die ersten vier Semestern der B.A.-Studienphase vorgesehenen Studienleistungen erbracht; c) mindestens eines der prüfungsrelevanten Module erfolgreich abgeschlossen. Ort, Datum Stempel Unterschrift der/des Fachbeauftragten Optionalbereich Die Kandidatin/der Kandidat hat mindestens 20 Kreditpunkte erbracht. Ort, Datum Stempel Unterschrift der/des Beauftragten im Optionalbereich FB 4_Nachweis über Mindestvoraussetzungen_Stand_März 2011 Seite 1von 2

Nachweis über die Mindestvoraussetzungen im Prüfungsfach für die Anmeldung zur Bachelor-Prüfung Formblatt 4 Seite 2 Fach: Die Kandidatin/der Kandidat hat (gemäß 20 Abs. 4 Neufassung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für das Bachelor- /Masterstudium im Rahmen des 2-Fach-Modells an der Ruhr-Universität Bochum vom 2.11.2004- GemPO) a) die fachspezifischen Voraussetzungen erfüllt (z.b. Sprachkenntnisnachweise); b) mindestens die für die ersten vier Semestern der B.A.-Studienphase vorgesehenen Studienleistungen erbracht; c) mindestens eines der prüfungsrelevanten Module erfolgreich abgeschlossen. Ort, Datum Stempel Unterschrift der/des Fachbeauftragten FB 4_Nachweis über Mindestvoraussetzungen_Stand_März 2011 Seite 2 von 2

ANMELDUNG ZUR BACHELOR-PRÜFUNG MIT VORBEHALT Formblatt 5 Die Kandidatin/der Kandidat hat die erforderlichen Studienleistungen (gemäß Neufasssung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für das Bachelor-/Masterstudium im Rahmen des 2-Fach-Modells an der Ruhr-Universität Bochum vom 2.11.2004-GemPO) im Fach Optionalbereich für die Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung letzten Prüfungsleistung noch nicht vollständig nachgewiesen. Es fehlen: Einer Anmeldung zur B.A.-Prüfung wird unter Vorbehalt zugestimmt. Ort, Datum Unterschrift der/des Fachbeauftragten bzw. der/des Beauftragten im Optionalbereich FB 5_Anmeldung Unter Vorbehalt _Stand_März 2011

Nachweis über alle erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte im 2-Fach Bachelor-Studium Formblatt 6 Seite 1 1. Fach: Folgende prüfungsrelevanten Module wurden ausgewählt: Prüfungsrelevantes Modul 1: Note:, Prüfungsrelevantes Modul 2: Note:, Ggf. Prüfungsrelevantes Modul 3: Note:, Ggf. Prüfungsrelevantes Modul 4: Note:, * - Die Kandidatin /der Kandidat hat alle im Fach erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte vollständig nachgewiesen ( 20 Abs. 2 Neufassung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für das Bachelor- /Masterstudium im Rahmen des 2-Fach-Modells an der Ruhr-Universität Bochum vom 2.11.2004-GemPO) und - die entsprechenden Leistungsdaten sind vollständig im VSPL-System vorhanden sowie - korrekt dem Studiengang zugeordnet. Die Kandidatin /der Kandidat hat alle im Fach erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte vollständig nachgewiesen ( 20 Abs. 2 GemPO). Sofern im Fach keine mündliche Bachelor-Prüfung erfolgt, sind folgende weitere Angaben erforderlich: Datum der letzten Studien-/Prüfungsleistung: Fachnote:, *Diese Beschränkung auf eine rein rechtliche Kontrolle sollte nur im Ausnahmefall angewendet werden. Ort, Datum Stempel Unterschrift der/des Fachbeauftragten FB 6_Nachweis über alle Studienleistungen_Stand_März 2011 Seite 1 von 3

Nachweis über alle erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte im 2-Fach Bachelor-Studium Formblatt 6 Seite 2 2. Fach: Folgende prüfungsrelevanten Module wurden ausgewählt: Prüfungsrelevantes Modul 1: Note:, Prüfungsrelevantes Modul 2: Note:, Ggf. Prüfungsrelevantes Modul 3: Note:, Ggf. Prüfungsrelevantes Modul 4: Note:, - Die Kandidatin /der Kandidat hat alle im Fach erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte vollständig nachgewiesen ( 20 Abs. 2 Neufassung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für das Bachelor- /Masterstudium im Rahmen des 2-Fach-Modells an der Ruhr-Universität Bochum vom 2.11.2004- GemPO) und - die entsprechenden Leistungsdaten sind vollständig im VSPL-System vorhanden sowie - korrekt dem Studiengang zugeordnet. * Die Kandidatin /der Kandidat hat alle im Fach erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte vollständig nachgewiesen ( 20 Abs. 2 GemPO). Sofern im Fach keine mündliche Bachelor-Prüfung erfolgt, sind folgende weitere Angaben erforderlich: Datum der letzten Studien-/Prüfungsleistung: Fachnote:, *Diese Beschränkung auf eine rein rechtliche Kontrolle sollte nur im Ausnahmefall angewendet werden. Ort, Datum Stempel Unterschrift der/des Fachbeauftragten FB 6_Nachweis über alle Studienleistungen_Stand_März 2011 Seite 2 von 3

Nachweis über alle erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte im 2-Fach Bachelor-Studium Formblatt 6 Seite 3 Optionalbereich Folgendes prüfungsrelevante Modul wurde ausgewählt: Note:, - Die Kandidatin /der Kandidat hat alle im Fach erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte vollständig nachgewiesen ( 20 Abs. 2 Neufassung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für das Bachelor- /Masterstudium im Rahmen des 2-Fach-Modells an der Ruhr-Universität Bochum vom 2.11.2004- GemPO) und - die entsprechenden Leistungsdaten sind vollständig im VSPL-System vorhanden sowie - korrekt dem Studiengang zugeordnet. * Die Kandidatin /der Kandidat hat alle im Fach erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte vollständig nachgewiesen ( 20 Abs. 2 GemPO). * Diese Beschränkung auf eine rein rechtliche Kontrolle sollte nur im Ausnahmefall angewendet werden. Ort, Datum Stempel Unterschrift der/des Beauftragten im Optionalbereich FB 6_Nachweis über alle Studienleistungen_Stand_März 2011 Seite 3 von 3