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Transkript:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/1604 5. Wahlperiode 22.07.2008 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Wolfgang Methling, Fraktion DIE LINKE Hochschul- und Studierendensport und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Sportangebote gibt es an den Hochschulstandorten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln nach Hochschule, Sportart und Kursteilnehmerzahl angeben)? Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur gilt: An den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gibt es im Sommersemester 2008 im Rahmen des allgemeinen Hochschulsports folgende Sportangebote/: Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Aerobic 57 Aikido 29 Akrobatik 13 American Football 13 Aqua-Fitness 244 Badminton 110 Basketball 30 Bauch-Beine-Po 140 Beach-Volleyball 32 Bujinkan-Ninjutsu 30 Capoeira 20 Complete Body Workout 20 Contact Improvisation 12 Fechten 31 Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juli 2008 beantwortet.

Drucksache 5/1604 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Feldenkrais 24 Fit-Boxing 150 Volkstanz 10 Fußball 66 Gesellschaftstanz 257 Gesundheitssport 111 Golf 13 Handball 25 Iaido 12 Jazzdance 24 Jonglieren 15 Ju-Jutsu 16 Judo 19 Kanu 133 Karate 19 Kinderturnen 15 Klassischer Tanz/Ballett 33 Kleine Spiele 31 Kraftsport 161 Lacrosse 14 Motorboot 147 Nordic Walking 24 Paargolf 0 Pilates 43 Reiten 5 Rock n Roll 26 Rudern 137 Rugby 32 Rückenschule 10 Salsa 58 Scottish Country Dance 14 Segeln 96 Selbstverteidigung 15 Shoto-Kempo 13 Showdance 24 Step-Aerobic 92 Step-Tanz 12 Streetdance 17 Stretching 15 Surfen 96 Systema 17 Taekwondo 37 Taiji Quan 46 Tango 22 Tanztheater 11 Tauchen 12 Tischtennis 20 Ultimate Frisbee 27 Unterwasserrugby 1 Volleyball 175 Yoga 79 insges. 3.252 2

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1604 Universität Rostock/HMT Rostock 1 Aerobic 70 Afrikanischer Tanz 26 Aikido 39 Akrobatik/Turnen 31 Aqua-Jogging 20 Aquafitness 170 Autogenes Training 40 Badminton 277 Basketball 92 Bauchtanz 19 Beachvolleyball 141 Berg-und Klettertour 12 Bodyfitness 41 Bodyshape 41 Breakdance 18 Bridge 10 Capoeira 51 Danceaerobic 24 Drachenboot 28 Fechten 79 Fit ab 40 35 Fitness Power 75 Fitnesstraining an Geräten 39 Flexi Power 29 Fußball 131 Futsal 55 Golf 52 Handball 55 Hantelfit 40 Hip Hop 16 Improvisationstheater 35 Jazzdance 43 Jonglieren 17 Ju-Jutsu 34 Judo 31 Kanu 20 Kanupolo 52 Karate 39 Kickaerobic 52 Kickboxen 33 Kitesurfen 16 Klettern 22 Konditionstraining 37 Krafttraining 254 Lacrosse 14 Lauffitness 48 Laufkurs 27 Lei-Ting-Pai 28 Leichtathletik 22 1 Die Studierenden der Hochschule für Musik und Theater Rostock (HMT Rostock) nutzen die Sportangebote der Universität Rostock. 3

Drucksache 5/1604 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Universität Rostock/HMT Rostock Nordic Walking 18 Paddeln 82 Pilates 113 Power Circuit 34 Qi Gong 25 Rettungsschwimmen 26 Rock`n`Roll 21 Rudern 160 Rugby 20 Rückenfitness 157 Salsa und Mambo 48 Schwertfechten 36 Schwimmen 61 Segeln 37 Selbstverteidigung Frauen 36 Spielemix 30 Squash 53 Standard- u. Latein-Tänze 272 Step-Aerobic 76 Street Dance 31 Swing Tanzen 20 Tai Chi 55 Tango Argentino 46 Tennis 111 Thairobic 72 Tischtennis 15 Ultimate Frisbee 51 Unihoc 49 Volleyball 174 Wassergymnastik 68 Wellenreiten 8 Windsurfen 64 Wun Hop Kuen Do 17 Yoga 141 insges. 4.807 4

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1604 Hochschule Wismar Aerobic 30 Badminton 45 Basketball 70 Fußball 60 Judo 10 Karate 15 Kraftsport 100 Mitarbeitersport 30 Tanzen 40 Tischtennis 35 Volleyball 100 Yoga 25 insges. 560 Hochschule Neubrandenburg Hochschuldrachenbootmeisterschaften 280 Yoga 15 Tai Chi 15 insges. 310 Fachhochschule Stralsund Aerobic 30 Badminton 12 Basketball 10 Capoeira 6 Fußball 51 Faustball/Prellball 14 Kraftsport/Fitness 147 Handball 10 Hapkido 24 Judo 8 Karate 15 Leichtathletik 31 Schach 33 Taekwondo 10 Tanzsport 23 Tennis 6 Tischtennis 12 Volleyball 24 Winterschwimmen 11 Zweifelderball 8 insges. 485 5

Drucksache 5/1604 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Darüber hinaus erfolgen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) Sportangebote im Rahmen der polizeilichen Ausbildung im Bereich Leichtathletik, Selbstverteidigung, Kraftsport, Schwimmen. Die von der FHöVPR betriebenen Sportstätten (siehe Antwort zur Frage 6) werden nach den Lehr- und Unterrichtsveranstaltungen den Studierenden aller Fachbereiche bereitgestellt für Hallenfußball, Jiu-Jitsu, Kraftsport und Volleyball. 2. In welcher Weise und mit welchen direkten Finanzzuweisungen unterstützt die Landesregierung den Hochschul- und Studierendensport im Land? Die Unterstützung des allgemeinen Hochschulsportes erfolgt in Form von Zuschüssen an die Hochschulen. Die FHöVPR unterstützt den Hochschulstudierendensport durch die Bereitstellung der Sportstätten und Sportgeräte. 3. Welche Entwicklung nahmen die Zuweisungen des Landes seit 1995 und wie entwickelten sich die Zuweisungen des Landes im Verhältnis zu den Studierenden seit 1995? Die Zuschüsse des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Studierendenzahlen haben sich im Rahmen des allgemeinen Hochschulsportes wie folgt entwickelt: Jahr Landeszuschuss Studierende 1995 130.000 DM 18.394 1996 148.500 DM 20.148 1997 143.300 DM 21.654 1998 138.000 DM 23.798 1999 138.000 DM 23.646 2000 133.000 DM 25.492 2001 150.000 DM 26.950 2002 66.500 Euro 27.947 2003 66.500 Euro 29.105 2004 66.500 Euro 31.808 2005 66.500 Euro 33.617 2006 66.500 Euro 34.107 2007 66.500 Euro 34.465 2008 66.500 Euro 34.899 Bezüglich der FHöVPR erfolgen die Zuweisungen durch die Bereitstellung von Mitteln im Rahmen des Haushaltes für den Ersatz und die Neubeschaffung von Sportgeräten, für Instandhaltungskosten sowie für die Errichtung einer neuen Sporthalle auf der Liegenschaft der FHöVPR. 6

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1604 4. Fördert die Landesregierung den Hochschul- und Studierendensport mit Mitteln der EU oder erwägt sie eine Förderung? a) In welcher Höhe und aus welchem Fonds? b) Wie ist die Verteilung auf die einzelnen Hochschulen? Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert weder den allgemeinen noch den Hochschulund Studierendensport an der FHöVPR aus Mitteln der EU. Es erwägt diesbezüglich auch keine Förderung aus Mitteln der EU. 5. Nach welchen Landesprogrammen zur Förderung des Breitensports ist eine Förderung des Hochschulsports vorgesehen? a) In welcher Höhe wird gefördert? b) Gibt es Möglichkeiten, eine Förderung für diesen Zweck zu beantragen und falls ja, in welchem Programm? Die Förderung des allgemeinen Hochschul- und Studierendensportes erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Erlasses zur Erstattung der Kosten für die Hochschulsportförderung der Kultusministerin vom 31.08.1995 im Rahmen des Kapitels 0770 MG 03 Titel 685 04. Zu a) Im Jahr 2008 beträgt die Förderung 66.500 Euro. Zu b) Ja, die Hochschulen stellen zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres einen Antrag auf Förderung für den Hochschulsport nach Maßgabe des vorgenannten Erlasses vom 31.08.1995. Für die FHöVPR werden die Fragen 5, a) und b) zusammenhängend beantwortet. Bezüglich der FHöVPR wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Eine Förderung hierfür aus sonstigen Programmen ist nicht beabsichtigt. 7

Drucksache 5/1604 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 6. Wie viele Sportstätten (Turnhallen, Sportplätze oder andere Sportanlagen) sind an den Hochschulstandorten a) im Besitz des Landes, b) der Hochschule oder c) sind durch die Hochschulen angemietet? Bezüglich des allgemeinen Hochschul- und Studierendensportes wird ausgeführt: Zu a) Die Sportstätten, die sich im Besitz des Landes befinden, sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Universität Rostock/HMT 4 Universität Greifswald 4 Hochschule Wismar 1 Hochschule Neubrandenburg 0 Fachhochschule Stralsund 1 Zu b) Die Sportstätten, die sich im Besitz der Hochschulen befinden, sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Universität Rostock/HMT 0 Universität Greifswald 2 Hochschule Wismar 0 Hochschule Neubrandenburg 0 Fachhochschule Stralsund 0 Zu c) Die Sportstätten, die durch die Hochschulen angemietet werden, sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Universität Rostock/HMT 26 Universität Greifswald 23 Hochschule Wismar 0 Hochschule Neubrandenburg 1 2 Fachhochschule Stralsund 0 2 8 Sporadische, tageweise Anmietung für spezielle Veranstaltungen, ca. 10 Tage pro Jahr.

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1604 Bezüglich des Studierendensportes an der FHöVPR wird ausgeführt: Zu a) Die FHöVPR verfügt derzeit über eine Turnhalle, einen Sportplatz und einen Krafttrainingsraum. Im September 2008 wird der FHöVPR eine neu gebaute Sporthalle übergeben. Die Sportstätten sind im Besitz des Landes. Zu b) Siehe Antwort zu Frage a). Zu c) Die Sportstätten sind von der FHöVPR über die Geschäftsstelle des BBL Neubrandenburg angemietet. 7. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand und die Nutzungsbedingungen der hochschuleigenen Sportstätten oder Sportmöglichkeiten für den Hochschul- und Studierendensport (bitte auf jede Hochschule bezogen darstellen)? Die Nutzungsbedingungen an den beiden hochschuleigenen Sportstätten der Universität Greifswald sind unterschiedlich einzuschätzen. Ein Objekt kann mit gut bewertet werden. Bei der zweiten Anlage erfordert der schlechte Zustand eine Gesamtsanierung. An allen Hochschulstandorten gibt es sehr gute, umfangreiche Sportmöglichkeiten für Studierende, u. a. auch durch Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Einrichtungen. Die FHöVPR wird, wie in der Antwort zu Frage 6 dargelegt, eine neu erbaute Sporthalle übergeben. Die bisherige Sporthalle wird saniert. Der Zustand und die Nutzungsbedingungen der Sportstätten und Sportmöglichkeiten sind angemessen. 8. Ist vonseiten der Landesregierung geplant, im Rahmen von Zielvereinbarungen Sportstätten des Hochschulsports auszubauen oder zu sanieren (bitte auf jede Hochschule bezogen darstellen)? Nein, in den derzeitigen Zielvereinbarungen zwischen den Hochschulen des Landes und dem Land Mecklenburg-Vorpommern (2006 bis 2010) sind an keinem Hochschulstandort Sanierungen vorgesehen. Ob künftig Sanierungsmaßnahmen in die nachfolgenden Zielvereinbarungen aufgenommen werden, ist abhängig von den Prioritätenlisten für Baumaßnahmen, die dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch die Hochschulen vorgelegt und verhandelt werden. Bezüglich der FHöVPR wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9

Drucksache 5/1604 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 9. Wie unterstützt die Landesregierung Leistungssportlerinnen/ Leistungssportler und Spitzensportlerinnen/Spitzensportler, die an einer Hochschule des Landes ein Studium aufgenommen haben? Das Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz - LHG M-V), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 10. Juni 2006 (GVOBl. M-V S. 539), enthält keine ausdrücklichen Regelungen zur Förderung von Spitzensportlerinnen/-sportlern oder Leistungssportlerinnen/-sportlern. Die Hochschulen haben die Möglichkeit, Vereinbarungen mit Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern über die Erleichterung in der Studienorganisation oder im Alltag des Studiums in eigener Zuständigkeit zu treffen. Die Hochschulen streben hierbei individuelle Lösungen für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler an, z. B. durch Genehmigung von Urlaubssemestern oder auch von gesonderten Vereinbarungen hinsichtlich der Studien- und Prüfungszeiten. Dementsprechend haben sich die Sportministerkonferenz, Kultusministerkonferenz, Hochschulrektorenkonferenz und der Deutsche Olympische Sportbund für eine bessere Vereinbarkeit von Hochschulstudium und Spitzensport in einer Gemeinsamen Erklärung, die am 26. Februar 2008 veröffentlich wurde, ausgesprochen. Die Gemeinsame Erklärung zielt auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für studierende Spitzensportler, damit diese Höchstleistungen in der jeweiligen Sportdisziplin erbringen und gleichzeitig die berufliche Ausbildung erfolgreich in einem zeitlich vertretbaren Rahmen abschließen können. Dazu zählen neben der Kopplung von Trainingsort und Studienort und den Flexibilisierungsmöglichkeiten bei Organisation und Ablauf des Studiums auch die Handlungsfreiheit für Hochschulen, einen Teil der zu vergebenden Studienplätze der Zielgruppe der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vorzuhalten. 10