2. Umfang und Inhalt Mit der Tagestaxe für Pension werden Leistungen für Unterhalt und Verpflegung abgegolten.

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Taxordnung Haus Eigenamt Gültig ab 1. Januar 2017 1 Pensionstaxe Die Pflegezimmer werden in Interne und Externe Preiskategorien eingeteilt. Je nach Belegungsart (1- Bettzimmer oder 2-Bettzimmer), Pflegebedürfnisse (Demenz & Geriatrie) werden unterschiedliche Pensionstaxen pro Tag erhoben: Tarife Pensionstaxen 1.1 Tagessatz CHF 142.00 1.2 Tagessatz bei Kurzzeitaufenthalt CHF 157.00 1.3 Tagessatz-Reduktion für Bewohnerinnen im Doppelzimmer CHF 15.00 1.4 zusätzliche Tagestaxe für Pension in der geschützten Abteilung CHF 3.00 Abteilung für an Demenz erkrankte Menschen 2. Umfang und Inhalt Mit der Tagestaxe für Pension werden Leistungen für Unterhalt und Verpflegung abgegolten. 2.1 Eintritts- und Austrittstag Der Ein- und Austrittstag wird zum ganzen Tagesansatz berechnet. In der Pensionstaxe enthaltene Leistungen Unterkunft in einem Einzel- oder Doppelzimmer (mit jeweils unterschiedlicher Taxe gemäss vorstehender Ziffer 1), mit Balkon sowie Dusche/Lavabo/WC. Das Zimmer ist mit einem Einbauschrank, einem Nachttisch, einem Pflegebett und einem Safe ausgestattet; zu jedem Zimmer gehört ein Schrank im UG Vollpension (auch ärztlich verordnete Diät) inkl. Mineralwasser nature sowie zusätzlich einen Kaffee oder Tee pro Tag in unserer Cafeteria. Heizung, Strom, Wasser. Reinigung der Bettwäsche und der Leibwäsche. Reinigung von Zimmer und Nasszelle; Standardreinigung einmal pro Woche (Abstauben, Saugen, Boden feucht aufnehmen, Reinigung von WC, Dusche und Lavabo); gründliche Reinigung mind. einmal pro zwei Jahre (Vorhänge waschen, Behandlung von Böden, WC, Lavabo, Dusche jeweils mit Grundreinigungsmittel, Parkettboden wienern). Fensterreinigung zweimal pro Jahr. Benützung von Gemeinschaftseinrichtungen und räumen. Anlässe und Veranstaltungen, welche allen Bewohnern angeboten werden. M:\00_QM-Handbuch\Unterlagen TQM\Inkraftgesetzt\Eintritt QM\ADM\Pensions und Pflegevertrag Seite 1 von 6

In der Pensionstaxe nicht enthaltene Leistungen Medizinische Nebenleistungen wie Arztkosten, Medikamente, Mittel und Gegenstände, Physiotherapien sowie Kranken- und Unfalltransporte. Begleitung zu externen Arztbesuchen. Benützung des Heimbusses für persönliche Angelegenheiten. Chemische Reinigung persönlicher Kleidungs- und Wäschestücke. Coiffeur / Fusspflege Zimmerservice aus Komfortgründen. Diät aus Komfortgründen. Fernseh- und Radioanschlussgebühren (Cablecom). Telefonanschlussgebühren. Telefongebühren (Apparatemiete + Gesprächstaxen). Internetanschluss. Flick- und Näharbeiten an persönlicher Wäsche. Fuss- und Nagelpflege bei entsprechender Fachperson. Getränke (ausgenommen die in der Grundtaxe inbegriffenen). Persönliche Krankheits- und Unfallversicherung. Haftpflichtfälle von Bewohnern verursacht im Heim. (Kollektive Haftpflichtversicherung zu günstigem Tarif möglich). Leistungen bei Todesfall. Miete von Krankenmobilien. Schlussreinigung. Unterkunft und Verpflegung von Gästen. Andere persönliche Angelegenheiten. etc. 3 Taxen für Betreuung Die Taxen für Betreuung umfassen die Kosten für Hilfe- und Betreuungsleistungen, die infolge Alter, Invalidität, Unfall oder Krankheit notwendig sind und keine KVG-Leistungen darstellen. 1. Nicht kassenpflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen 2. Betreuungszuschlag zu den unten aufgeführten Betreuungsleistungen für Bewohner im Geschützten Wohnen (Spezialabteilung für an Demenz erkrankte Menschen) CHF 20.00/Tag 3. Bewohnerinnen mit einem vom Kanton anerkanntem Krankheitsbild*, erhalten durch die öffentliche Hand eine finanzielle Entlastung von CHF 20.00/Tag. Betreuungstaxe CHF/Tag 43.00 M:\00_QM-Handbuch\Unterlagen TQM\Inkraftgesetzt\Eintritt QM\ADM\Pensions und Pflegevertrag Seite 2 von 6

4 Taxen für Pflege Die Beiträge für Pflegeleistungen bemessen sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Im Haus Eigenamt wird die Pflegebedürftigkeit mit dem Instrument RAI/RUG erhoben und einer von 12 Pflegestufen zugeordnet. Gemäss Pflegefinanzierung im Kanton Aargau werden die Pflegekosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zwischen den Krankenversicherern, den Wohngemeinden und den Pflegebedürftigen aufgeteilt. Beiträge der Versicherer für Pflegeleistungen Die Beteiligung der Krankenversicherung an den Pflegekosten sind in der Krankenleistungsverordnung (KLV) Art. 7a, Abs. 3 geregelt. Beiträge der Öffentlichen Hand für Pflegeleistungen Die Beiträge der Wohngemeinden für Pflegeleistungen werden jährlich durch das Departement für Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau (DGS) festgelegt. Beiträge der BewohnerInnen für Pflegeleistungen Die Höhe der Beteiligung an den Pflegekosten durch die BewohnerInnen, richtet sich nach den jährlichen Vorgaben des DGS. Tabelle 1: Beiträge für Pflegeleistungen in CHF/Tag (gültig vom 01.01.2017 bis 31.12.2017) Versicherer Öffentliche Hand Bewohner Pflegebedarfsstufe Pflegeleistungen Pflegeleistungen Pflegeleistungen 1 9.00 0.00 1.60 2 18.00 0.00 13.70 3 27.00 4.20 21.60 4 36.00 16.30 21.60 5 45.00 28.40 21.60 6 54.00 40.50 21.60 7 63.00 52.60 21.60 8 72.00 64.70 21.60 9 81.00 76.80 21.60 10 90.00 88.90 21.60 11 99.00 101.00 21.60 12 108.00 113.10 21.60 M:\00_QM-Handbuch\Unterlagen TQM\Inkraftgesetzt\Eintritt QM\ADM\Pensions und Pflegevertrag Seite 3 von 6

5 Medizinische Nebenleistungen Kassenpflichtige Therapien, ärztliche Leistungen, kassenpflichtige Medikamente, Mittel und Gegenstände werden gemäss den geltenden Tarifen und Taxen verrechnet. Ärztliche Leistungen Die Arztrechnung wird an den Patienten verschickt. Dieser fordert beim Versicherer die Rückvergütung ein und bezahlt anschliessend den Leistungserbringer (Tiers Garant). Paramedizinische Leistungen Ärztlich angeordnete, kassenpflichtige paramedizinische Leistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatungen, medizinische Laborleistungen etc. werden direkt dem Krankenversicherer vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt. Medikamente Die Apotheke Birrfeld rechnet ärztlich verordnete Medikamente, direkt mit dem Krankenversicherer ab. Nicht verordnungspflichtige Medikamente werden den BewohnerInnen in Rechnung gestellt. Mittel und Gegenstände Ärztlich verordnete Mittel und Gegenstände rechnet das Haus Eigenamt direkt mit dem Krankenversicherer ab. Nicht verordnungspflichtige Mittel und Gegenstände werden den BewohnerInnen in Rechnung gestellt. Verlegungstransporte Rettungs- und Verlegungstransporte, sowie Liegend Transporte im Zusammenhang mit externen ambulanten Untersuchungen und Eingriffen werden durch den Krankenversicherer bezahlt. Alle anderen Personentransporte werden den BewohnerInnen in Rechnung gestellt. 6 Vorauszahlung Vor Eintritt in das Haus Eigenamt, wird eine Vorauszahlung von CHF 6'000.- erhoben. Dieser Betrag wird mit der Schlussabrechnung in Abzug gebracht. Zusätzlich wird eine einmalige Verwaltungsgebühr über CHF 350.00 erhoben. 7 Taxreduktion Ab dem 4. Tag Abwesenheit (nur ganze Tage) CHF 12.00/Tag Bei Abwesenheit ist ab dem 4. Tag eine reduzierte Taxe geschuldet. An- und Abreisetag gelten nicht als Abwesenheitstage. Für die Tage der Abwesenheit wird eine Reduktion auf die Tagestaxe für Pension gewährt. M:\00_QM-Handbuch\Unterlagen TQM\Inkraftgesetzt\Eintritt QM\ADM\Pensions und Pflegevertrag Seite 4 von 6

8 Spezielle Taxregelungen Nach dem Ableben des Bewohners / der Bewohnerin wird noch während 14 Tagen ein um CHF 12.00/Tag reduzierter Pensionspreis erhoben. Nach Ablauf von 7 Tagen haben die Angehörigen des / der verstorbenen Bewohners / Bewohnerin das Zimmer bzw. den Zimmeranteil geräumt abzugeben. Versäumen dies die Angehörigen, kann der reduzierte Pensionspreis bis zur Räumung weiterhin zu Lasten des Nachlasses verrechnet werden. Im Bedarfsfall kann das Haus Eigenamt das Zimmer bzw. den Zimmeranteil unter Verrechnung des Aufwandes zu Lasten des Nachlasses selber räumen. Bei kurzfristigem Nicht-Eintritt, d.h. innerhalb drei Tage vor vereinbartem Eintritt, wird eine Umtriebspauschale von CHF 300.- in Rechnung gestellt. Grundsätzlich wird bei Beendigung des Pensionsvertrags eine Reinigungspauschale von CHF 350.- in Rechnung gestellt. Taxen für besondere Leistungen, die zusätzlich zur Pensionstaxe verrechnet werden 1. medizinische Nebenleistungen (Arzt, Medikamente, Mittel und Gegenstände, Pflegematerial, Physiotherapie, etc.) 2. Transporte Krankentransporte bei Heimeintritt und austritt Transportdienst 3. Diäten aus Komfortküche 4. Auslagen für persönliche Bedürfnisse wie Anschaffungen und grössere Reparaturen persönlicher Effekten sowie Coiffeur- und Podologie-Auslagen - Fernsehgebühren (Cablecom) 18.00 / Monat - Telefonanschluss 25.25 / Monat - Internet 30.00 / Monat 5. Mietgebühren für - Rollstuhl (klein) 25.00 / Monat - Rollstuhl (gross) 60.00 / Monat - Gehstütze 6.00 / Monat - Rollator 15.00 / Monat 6. Verwaltungskosten - einmalig bei Eintritt 350.00 - wiederkehrend bei Ferien oder Kurzzeitaufenthalt 150.00 7. Reinigung/Instandstellung - Schlussreinigung 350.00 - Schlussreinigung Entlastungsaufenthalt 200.00 - Reinigung nach Kurzzeitaufenthalt (bis 3 Tage) 150.00 - Malerarbeiten - ausserordentliche Reparaturen M:\00_QM-Handbuch\Unterlagen TQM\Inkraftgesetzt\Eintritt QM\ADM\Pensions und Pflegevertrag Seite 5 von 6

8. Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung (fakultativ) 25.00 / Jahr 9 Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Erfolgt innerhalb von acht Tagen seit Erhalt der Rechnung keine Reklamation, gilt die Rechnung als genehmigt. Die Rechnung ist innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Pflegetaxen werden den Krankenversicherern direkt in Rechnung gestellt. 10 Änderung der Taxordnung Das Haus Eigenamt ist berechtigt, die Taxordnung jederzeit zu ändern. Grundsätzlich tritt eine Taxänderung erst nach Ende des der Mitteilung folgenden Monats in Kraft. 11 Schlussbestimmung Die vorstehende Taxordnung wurde auf Grundlage der Tarifordnung im Kanton Aargau für das Jahr 2017 angepasst und ist ab 1. Januar 2017 bis auf weiteres gültig. Lupfig, Januar 2017 M:\00_QM-Handbuch\Unterlagen TQM\Inkraftgesetzt\Eintritt QM\ADM\Pensions und Pflegevertrag Seite 6 von 6