Anlage A1a. Vermögensausweis unkonsolidiert. gemäß 1 Abs. 1 VERA-V



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Transkript:

BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2015 - Nr. 301 1 von 14 Anlage A1a Vermögensausweis unkonsolidiert gemäß 1 Abs. 1 VERA-V

BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2015 - Nr. 301 2 von 14 AKTIV/PASSIVPOSITIONEN SUMMEN 1. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind 2. Forderungen an 3. Forderungen an Kunden (Nichtbanken) 4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 6. Beteiligungen 7. Anteile an verbundenen Unternehmen 8. Sonstige Aktivposten Betrag 10. Verbindlichkeiten gegenüber n 11. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Nichtbanken) 12. Verbriefte Verbindlichkeiten 13. Sonstige Passivposten der Aktiva/Passiva 1. SCHULDTITEL ÖFFENTLICHER STELLEN UND WECHSEL, DIE ZUR REFINANZIERUNG BEI DER ZENTRALNOTENBANK ZUGELASSEN SIND Private Haushalte Private Organisationen ohne Erwerbszweck 2. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE Nicht verbriefte Forderungen. Ergänzungskapital Verbriefte Forderungen. aus eigener Emission Forderungen an inländische Aktienbanken und Bankiers Sparkassensektor Landes-Hypothekenbanken Raiffeisensektor Volksbankensektor Bausparkassen Sonder- Zweigstellen gemäß 9 BWG. beim Zentralinstitut.. Liquiditätsreserve beim Zentralinstitut in EUR in Fremdwährung

BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2015 - Nr. 301 3 von 14 3. FORDERUNGEN AN KUNDEN (NICHTBANKEN) a) Gliederung nach Sektoren Sektoren Private Haushalte Private Organisationen ohne Erwerbszweck b) Gliederung nach Forderungsarten Forderungsart Wechselkredite Kontokorrentkredite Einmalkredite Darlehen Verbriefte Forderungen Sonstige. Ergänzungskapital. hypothekarisch besichert. für Beschaffung und Erhalt von Wohnraum. Barvorlagen c) Sonstige Angaben Immobilienfinanzierung Subventionierte Wohnbaukredite. mit Zinssubvention Sonstige subventionierte Kredite. mit Zinssubvention Forderungen an Leasinggesellschaften Forderungen an verbundenen Unternehmen EUR Fremdwährung Anzahl Betrag Anzahl Betrag

BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2015 - Nr. 301 4 von 14 4. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE Emittenten. aus eigener Emission EURO-Wertpapiere inländischer Emittenten Buchwert Kurswert Emittenten Fremdwährungswertpapiere inländischer Emittenten. aus eigener Emission Buchwert Kurswert Emittenten EURO-Wertpapiere ausländischer Emittenten Buchwert Kurswert Nichtbanken Emittenten Fremdwährungswertpapiere ausländischer Emittenten Buchwert Kurswert Nichtbanken 5. AKTIEN UND ANDERE NICHTFESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE a) Aktien Emittenten Nichtbanken- Finanzintermediäre Nichtbanken. börsenotiert inländische ausländische Buchwert Kurswert Buchwert Kurswert

BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2015 - Nr. 301 5 von 14 b) Investmentzertifikate Emittent Investmentfonds. Hievon: Substanzwertfonds. Hievon: Zinsfonds. Hievon: Gemischte Fonds. Hievon: Alternative Investments Immobilienfonds inländische FW- Investmentzertifikate EURO-Investmentzertifikate EURO-Investmentzertifikate ausländische FW- Investmentzertifikate Buchwert Kurswert Buchwert Kurswert Buchwert Kurswert Buchwert Kurswert c) Partizipations- und Ergänzungskapital Emittenten. aus eigener Emission Nichtbanken. börsenotiert Partizipationskapital Ergänzungskapital inländische ausländische inländische ausländische d) Sonstige nicht festverzinsliche Wertpapiere Emittenten. aus eigener Emission Nichtbanken. börsenotiert Sonstige nicht-festverzinsliche Wertpapiere inländische ausländische EUR FW EUR FW

BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2015 - Nr. 301 6 von 14 6. BETEILIGUNGEN an n n Nichtbanken. börsenotiert Aktien Andere Beteiligungsrechte Inland Ausland Inland Ausland 7. ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN verbundenen Unternehmen. börsenotiert an Aktien Andere Beteiligungsrechte Inland Ausland Inland Ausland 8. SONSTIGE AKTIVPOSTEN Barreserve. Kassenbestand. Guthaben bei Zentralnotenbanken.. Guthaben bei der OeNB. Guthaben bei Postgiroämtern. Gold (gesetzliches Zahlungsmittel). Sonstige Edelmetalle (gesetzliches Zahlungsmittel) Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Sachanlagen. Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden. Sonstige Eigene Aktien oder Anteile sowie Anteile an einer herrschenden oder an einer mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft. Nennwert. Eigenes Partizipationskapital Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist Sonstige Vermögensgegenstände. Hievon: Gold gemünzt und ungemünzt. Hievon: Sonstige Edelmetalle Aktiva der Veranlagungsgemeinschaften gemäß 28 BMSVG

BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2015 - Nr. 301 7 von 14 9. SONSTIGE ANGABEN ZUR AKTIVSEITE Volumen der im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) refinanzierungsfähigen Aktiva Wertpapiere des Anlagevermögens Wertpapiere des Umlaufvermögens Wertpapiere bewertet zum Marktwert gemäß 56 Abs. 5 BWG Im Stand der EURO-Forderungen an inländische Kunden (ohne verbriefte Forderungen) im jeweiligen Quartal (aggregiert) enthaltene angelastete Zinsen und Abschlussposten Im Stand der FW-Forderungen an inländische Kunden (ohne verbriefte Forderungen) im jeweiligen Quartal (aggregiert) enthaltene angelastete Zinsen und Abschlussposten Betrag Treuhandvermögen enthalten in Forderungen an Forderungen an Kunden (Nichtbanken) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Sonstigen Wertberichtigungen Einzelwertberichtigungen zu Forderungen an Einzelwertberichtigungen zu Forderungen an Kunden Wertberichtigungen gemäß 57 Abs. 1 BWG zu Forderungen an Wertberichtigungen gemäß 57 Abs. 1 BWG zu Forderungen an Kunden Pauschal- und Gruppenwertberichtigungen 10. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN Aktienbanken und Bankiers Sparkassensektor Landes-Hypothekenbanken Raiffeisensektor Volksbankensektor Bausparkassen Sonder- Zweigstellen gemäß 9 BWG OeNB. gegenüber Zentralinstitut 1. Liquiditätsreserve 2 Verbindlichkeiten gegenüber inländischen n EUR 1 Nur von einem Zentralinstitut angeschlossenen Kreditinstitut auszufüllen. 2 Nur von einem Zentralinstitut auszufüllen. FW

BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2015 - Nr. 301 8 von 14 11. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN (NICHTBANKEN) Sektoren Private Haushalte Private Organisationen ohne Erwerbszweck. Gehalts- und Pensionskonten Sichteinlagen Sektoren Private Haushalte Private Organisationen ohne Erwerbszweck Termineinlagen Sektoren Private Haushalte Private Organisationen ohne Erwerbszweck Spareinlagen

BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2015 - Nr. 301 9 von 14 Anzahl/Betrag der Konten Sichteinlagen von inländischen Kunden in EUR. Gehalts- und Pensionskonten Sichteinlagen von inländischen Kunden in FW Termineinlagen von inländischen Kunden in EUR Termineinlagen von inländischen Kunden in FW Spareinlagen. von inländischen Kunden in EUR..bis 10 000 EUR..10 000 bis 20 000 EUR..20 000 bis 50 000 EUR..50 000 bis 100 000 EUR..100 000 bis 500 000 EUR..500 000 bis 1 Mio. EUR..1 Mio. bis 3 Mio. EUR..über 3 Mio. EUR. von inländischen Kunden in FW. von ausländischen Kunden in EUR. von ausländischen Kunden in FW Anzahl Betrag 12. VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN Begebene Schuldverschreibungen Andere verbriefte Verbindlichkeiten Rückstellungen Fonds für allgemeine Bankrisiken Ergänzungskapital. in verbriefter Form Zusätzliches Kernkapital. Pflichtwandelschuldverschreibung gemäß 26 BWG Instrumente ohne Stimmrechte gemäß 26a BWG Gezeichnetes Kapital. Partizipationskapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Haftrücklage gemäß 57 Abs. 5 BWG Unversteuerte Rücklagen Verlustvortrag Gewinnvortrag Sonstige Verbindlichkeiten Rücklagen gemäß 20 Abs. 2 BMSVG Rücklagen gemäß 20 Abs. 3 BMSVG Passiva der Veranlagungsgemeinschaften gemäß 28 BMSVG Elektronisches Geld gemäß 1 Abs. 1 E- Geldgesetz 2010 13. SONSTIGE PASSIVPOSTEN

BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2015 - Nr. 301 10 von 14 14. SONSTIGE ANGABEN ZUR PASSIVSEITE Kapitalisierte Spareinlagezinsen zum 31. Dezember Betrag Treuhandvermögen enthalten in Verbindlichkeiten gegenüber n Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Nichtbanken) Verbrieften Verbindlichkeiten Sonstigen

BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2015 - Nr. 301 11 von 14 15. AUßERBILANZMÄßIGE GESCHÄFTE GEMÄß ANHANG I DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hohes Kreditrisiko EUR FW Garantien, die den Charakter eines Kreditsubstituts haben (z.b. Garantien der rechtzeitigen Auszahlung von Kreditlinien) Kreditderivate Akzepte Indossamente auf Wechsel, die nicht die Unterschrift eines anderen Instituts tragen Geschäfte mit Rückgriff (z.b. Factoring, Fazilitäten zur Bevorschussung von Rechnungen) Unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien ("standby letters of credit"), die den Charakter eines Kreditsubstituts haben Termingeschäfte mit Aktivpositionen Einlagentermingeschäft ("Forward Deposits") Unbezahlter Anteil von teileingezahlten Aktien und Wertpapieren Pensionsgeschäfte gemäß Art. 12 Abs. 3 und 5 der Richtlinie 86/635/EWG Andere Positionen mit hohem Risiko Mittleres Kreditrisiko EUR FW Außerbilanzielle Posten für die Handelsfinanzierung, d.h. ausgestellte und bestätigte Dokumentenkredite (siehe auch "Mittleres/Niedriges Kreditrisiko") Andere außerbilanzielle Posten Hievon: Versandgarantien, Zoll- und Steuerbürgschaften Hievon: Nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten (Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen) mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr Hievon: Absicherungsfazilitäten ( note issuance facilities, NIF) und Fazilitäten zur revolvierenden Platzierung von Geldmarkttiteln ( revolving underwriting facilities, RUF) Hievon: Andere Positionen mit mittlerem Risiko, die der EBA angezeigt wurden Mittleres/Niedriges Kreditrisiko EUR FW Außerbilanzielle Posten für die Handelsfinanzierung: Hievon: Dokumentenakkreditive, bei denen die Frachtpapiere als Sicherheit dienen, oder andere leicht liquidierbare Transaktionen Hievon: Erfüllungsgarantien (einschließlich Bietungs- und Erfüllungsbürgschaften und damit verbundene Anzahlungs- und Einbehaltungsgarantien) und Garantien, die nicht den Charakter von Kreditsubstituten haben Hievon: Unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien ("standby letters of credit"), die nicht den Charakter eines Kreditsubstituts haben Andere außerbilanzielle Posten Hievon: Nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten, zu denen Verpflichtungen zählen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen, mit einer Ursprungslaufzeit von höchstens einem Jahr, die nicht jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufen werden können, oder bei denen eine Bonitätsverschlechterung beim Kreditnehmer nicht automatisch zum Widerruf führt Hievon: Andere Positionen mit mittlerem/niedrigem Risiko, die der EBA angezeigt wurden Niedriges Kreditrisiko EUR FW Nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten, zu denen Verpflichtungen zählen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen, die jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufen werden können, oder bei denen eine Bonitätsverschlechterung beim Kreditnehmer automatisch zum Widerruf führt; Kundenkreditlinien können als uneingeschränkt widerrufbar angesehen werden, wenn deren Konditionen dem Institut die Möglichkeit geben, sie im Rahmen des nach den Verbraucherschutz- und ähnlichen Vorschriften Zulässigen zu widerrufen Nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten für Bietungs- und Erfüllungsbürgschaften, die jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufen werden können, oder bei denen eine Bonitätsverschlechterung beim Kreditnehmer automatisch zum Widerruf führt und Andere Positionen mit niedrigem Risiko, die der EBA angezeigt wurden Alle sonstigen, nicht angeführten Geschäfte. Treuhandgeschäfte

BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2015 - Nr. 301 12 von 14 16A. DERIVATE GEMÄß ANHANG II DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 und KREDITDERIVATE BANKBUCH Zinssatzderivate Wechselkursderivate und Geschäfte auf Goldbasis Index- und Substanzwertverträge a) Zinsswaps (mit einer einzigen Währung) b) Floating/floating Zinsswaps ( Basis Swaps ) c) Zinstermingeschäfte (forward rate agreements) d) Zinsterminkontrakte und zinsbezogene Indexkontrakte e) Optionen auf zinsbezogene Instrumente f) Andere vergleichbare Verträge a) Währungs- und Zinsswaps mit mehreren Währungen ( Cross Currency Zinsswaps ) b) Devisentermingeschäfte c) Währungsterminkontrakte und währungsbezogene Index-Kontrakte d) Währungsoptionen e) Andere vergleichbare Geschäfte f) Auf Goldbasis getätigte Geschäfte ähnlicher Art wie unter den Buchstaben a bis e a) Termingeschäfte in Substanzwerten und sonstige wertpapierkursbezogene Index-Termingeschäfte b) Index-Kontrakte in Substanzwerten und sonstige wertpapierkursbezogene Index-Termingeschäfte c) Optionen auf Substanzwerte und sonstige Wertpapierindex-Optionen d) Andere vergleichbare Verträge hinsichtlich Substanzwerten und anderen Wertpapieren BANKBUCH Kaufkontrakte Verkaufskontrakte Nominale MW Nominale MW Edelmetallverträge a) Edelmetall-Termingeschäfte b) Edelmetall-Terminkontrakte c) Edelmetall-Optionen d) Andere vergleichbare Edelmetallverträge Warenverträge (ausgenommen Edelmetallverträge) a) Waren-Termingeschäfte b) Waren-Terminkontrakte c) Gekaufte Waren-Optionen d) Andere vergleichbare Warengeschäfte Kreditderivate a) Single name credit event/default swaps b) Portfolio credit event/default swaps c) Total return swaps d) Credit spread forward e) Credit spread options f) Sonstige Sonstige Termingeschäfte, Terminkontrakte, Optionen und vergleichbare Geschäfte, die nicht den bisher angeführten Kategorien zuzuordnen sind

BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2015 - Nr. 301 13 von 14 16B. DERIVATE GEMÄß ANHANG II DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 und KREDITDERIVATE HANDELSBUCH Zinssatzderivate a) Zinsswaps (mit einer einzigen Währung) b) Floating/floating Zinsswaps ( Basis Swaps ) c) Zinstermingeschäfte (forward rate agreements) d) Zinsterminkontrakte und zinsbezogene Indexkontrakte e) Optionen auf zinsbezogene Instrumente f) Andere vergleichbare Verträge HANDELSBUCH Kaufkontrakte Verkaufskontrakte Nominale MW Nominale MW Wechselkursderivate und Geschäfte auf Goldbasis Index- und Substanzwertverträge a) Währungs- und Zinsswaps mit mehreren Währungen ( Cross Currency Zinsswaps ) b) Devisentermingeschäfte c) Währungsterminkontrakte und währungsbezogene Index-Kontrakte d) Währungsoptionen e) Andere vergleichbare Geschäfte f) Auf Goldbasis getätigte Geschäfte ähnlicher Art wie unter den Buchstaben a bis e a) Termingeschäfte in Substanzwerten und sonstige wertpapierkursbezogene Index- Termingeschäfte b) Index-Kontrakte in Substanzwerten und sonstige wertpapierkursbezogene Index- Termingeschäfte c) Optionen auf Substanzwerte und sonstige Wertpapierindex-Optionen d) Andere vergleichbare Verträge hinsichtlich Substanzwerten und anderen Wertpapieren Edelmetallverträge a) Edelmetall-Termingeschäfte b) Edelmetall-Terminkontrakte c) Edelmetall-Optionen d) Andere vergleichbare Edelmetallverträge Warenverträge (ausgenommen Edelmetallverträge) a) Waren-Termingeschäfte b) Waren-Terminkontrakte c) Gekaufte Waren-Optionen d) Andere vergleichbare Warengeschäfte Kreditderivate a) Single name credit event/default swaps b) Portfolio credit event/default swaps c) Total return swaps d) Credit spread forward e) Credit spread options f) Sonstige Sonstige Termingeschäfte, Terminkontrakte, Optionen und vergleichbare Geschäfte, die nicht den bisher angeführten Kategorien zuzuordnen sind

BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2015 - Nr. 301 14 von 14 16C. SUMME DERIVATE GEMÄß ANHANG II DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 und KREDITDERIVATE HANDELSBUCH Zinssatzderivate Wechselkursderivate und Geschäfte auf Goldbasis Index- und Substanzwertverträge Edelmetallverträge (ausgenommen Gold) Warenverträge, ausgenommen Edelmetallverträge Kreditderivate Sonstige Termingeschäfte, Terminkontrakte, Optionen und vergleichbare Geschäfte, die nicht den bisher angeführten Kategorien zuzuordnen sind mit n Verkaufskontrakte Kaufkontrakte mit Nichtbanken Verkaufskontrakte Kaufkontrakte 17A. PENSIONSGESCHÄFTE Echte Pensionsgeschäfte mit inländischen n mit ausländischen n EUR FW EUR FW Echte Pensionsgeschäfte mit inländischen Nichtbanken mit ausländischen Nichtbanken EUR FW EUR FW Unechte Pensionsgeschäfte mit inländischen n mit ausländischen n EUR FW EUR FW Unechte Pensionsgeschäfte mit inländischen Nichtbanken mit ausländischen Nichtbanken EUR FW EUR FW 17B. WERTPAPIERLEIH- UND WERTPAPIERVERLEIHGESCHÄFTE Wertpapierverleihgeschäfte Wertpapierleihgeschäfte Betrag