An den Vorsitzenden des Promotionsausschusses Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Universität Hohenheim 70593 Stuttgart ANTRAG AUF ERÖFFNUNG DES PROMOTIONSVERFAHRENS gemäß der Promotionsordnung (PromO) in der Fassung vom 13.02.2015 Dr. oec. Dr. rer. soc. Persönliche Angaben ggf. Geburtsname Vorname Geschlecht Staatsangehörigkeit Geburtsdatum in (Ort / Land) Heimatadresse Aktuelle Adresse E-Mail Tel.-Nr. Stand: 07/2015. Alle personenbezogenen Aussagen gelten stets für Frauen und Männer gleichermaßen. 1 I 8
Angaben zu den beigefügten Unterlagen gemäß 8 Absatz 2 PromO Dissertation (4-fach, gebunden zusammen mit unterschriebenem, tabellarischen Lebenslauf, unterschriebener Erklärung über die selbstständige Anfertigung und etwaige Vorveröffentlichungen) Elektronische Fassung der Dissertation (CD-ROM, DVD oder USB-Stick) Eidesstattliche Versicherung und Belehrung über die Bedeutung und die strafrechtlichen Folgen der eidesstattlichen Versicherung (Anlagen 2 und 3 PromO, siehe Seiten 5 bis 6 des Antrags) Erklärung zur Übereinstimmung der digitalen Version der Dissertation und zum Einverständnis mit der Überprüfung durch eine Plagiatssoftware (Anlage 4 PromO, siehe Seite 7 des Antrags) Tabellarischer Lebenslauf (4-fach, mit Unterschrift) Kurzauszug der Dissertation (4-fach, in deutscher oder englischer Sprache mit Unterschrift des Betreuers) Dokumentation der nach Annahme erstellten Betreuungsvereinbarung und ihre modifizierten Versionen (siehe auch Anlage 1 PromO Punkt 4) Aktuelles Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetz Angaben zur Begutachtung der Dissertation gemäß 9 PromO Titel der Dissertation Betreuer und Erstgutachter der Promotion Als Zweitgutachter wird vorgeschlagen Falls erforderlich, wird als weiterer Gutachter vorgeschlagen Bitte beachten Sie, bei auswärtigen Gutachtern eine adresse inklusive Tel.-Nr. und E-Mail anzugeben. Bei internen Erst- bzw. Zweitgutachtern geben Sie bitte das Institut und das Fachgebiet an. Stand: 07/2015. Alle personenbezogenen Aussagen gelten stets für Frauen und Männer gleichermaßen. 2 I 8
Angaben zur Prüfungskommission gemäß 8 Absatz 2 Buchstabe g) und 13 PromO 1. Prüfer 2. Prüfer Als 3. Prüfer (Vorsitzender der Prüfungskommission) wird vorgeschlagen Bitte beachten Sie, bei auswärtigen Prüfern eine adresse inklusive Tel.-Nr. und E-Mail anzugeben. Bei internen Prüfen geben Sie bitte das Institut und das Fachgebiet an. Hiermit beantrage die Eröffnung des Promotionsverfahrens Es bestehen frühere oder gleichzeitige Versuche, ein Promotionsverfahren auf Grundlage der eingereichten Dissertation zu eröffnen: Ja Falls ja, bitte machen Sie dazu Angaben: Nein Erklärung gemäß 8 Absatz 3 PromO Ich bestätige, die gültige PromO in der Fassung vom 13.02.2015, die Richtlinien der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften für kumulative Dissertationen gemäß 7 Absatz 3 PromO in der Fassung vom 18.10.2013 und die Satzung zur Sicherung wissenschaftlicher Redlichkeit und guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Hohenheim in der jeweils geltenden Fassung zu kennen und zu berücksichtigen. Unterschrift Stand: 07/2015. Alle personenbezogenen Aussagen gelten stets für Frauen und Männer gleichermaßen. 3 I 8
Stellungnahme des Betreuers Hiermit stimme ich der Eröffnung des Promotionsverfahrens zu. Unterschrift des Betreuers gegebenenfalls zusätzlich Stellungnahme des Mitbetreuers Hiermit stimme ich der Eröffnung des Promotionsverfahrens zu. Unterschrift des Mitbetreuers Stand: 07/2015. Alle personenbezogenen Aussagen gelten stets für Frauen und Männer gleichermaßen. 4 I 8
Anlage 2 Eidesstattliche Versicherung gemäß 8 Absatz 2 Buchstabe b) der Promotionsordnung der Universität Hohenheim zum Dr. oec. und Dr. rer. soc. 1. Bei der eingereichten Dissertation zum Thema handelt es sich um meine eigenständig erbrachte Leistung. 2. Ich habe nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und mich keiner unzulässigen Hilfe Dritter bedient. Insbesondere habe ich wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommene Inhalte als solche kenntlich gemacht. 3. Ich habe nicht die Hilfe einer kommerziellen Promotionsvermittlung oder -beratung in Anspruch genommen. 4. Die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung und der strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen o- der unvollständigen eidesstattlichen Versicherung sind mir bekannt. Die Richtigkeit der vorstehenden Erklärung bestätige ich. Ich versichere an Eides Statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit erklärt und nichts verschwiegen habe. Unterschrift Stand: 07/2015. Alle personenbezogenen Aussagen gelten stets für Frauen und Männer gleichermaßen. 5 I 8
Anlage 3 Eidesstattliche Versicherung gemäß 8 Absatz 2 Buchstabe b) der Promotionsordnung der Universität Hohenheim zum Dr. oec. und Dr. rer. soc. Belehrung Die Universität Hohenheim verlangt eine Eidesstattliche Versicherung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistungen, um sich glaubhaft zu versichern, dass die Promovendin bzw. der Promovend die wissenschaftlichen Leistungen eigenständig erbracht hat. Weil der Gesetzgeber der Eidesstattlichen Versicherung eine besondere Bedeutung beimisst und sie erhebliche Folgen haben kann, hat der Gesetzgeber die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung unter Strafe gestellt. Bei vorsätzlicher (also wissentlicher) Abgabe einer falschen Erklärung droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Eine fahrlässige Abgabe (also Abgabe, obwohl Sie hätten erkennen müssen, dass die Erklärung nicht den Tatsachen entspricht) kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Die entsprechenden Strafvorschriften sind in 156 StGB (falsche Versicherung an Eides Statt) und in 161 StGB (Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt) wiedergegeben. 156 StGB: Falsche Versicherung an Eides Statt Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 161 StGB: Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt: Absatz 1: Wenn eine der in den 154 und 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein. Absatz 2: Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. Die Vorschriften des 158 Absätze 2 und 3 gelten entsprechend. Ich habe die Belehrung zur Eidesstattlichen Versicherung zur Kenntnis genommen. Unterschrift Stand: 07/2015. Alle personenbezogenen Aussagen gelten stets für Frauen und Männer gleichermaßen. 6 I 8
Anlage 4 Erklärung zur Übereinstimmung der digitalen Version der Dissertation gemäß 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Promotionsordnung der Universität Hohenheim zum Dr. oec. und Dr. rer. soc. ggf. Geburtsname Vorname Adresse E-Mail Tel.-Nr. Hiermit bestätige ich, dass die eingereichte digitale Version der Dissertation mit dem Titel: mit der Papierform übereinstimmt. Ich bin mit der Überprüfung durch eine Plagiatssoftware einverstanden. Unterschrift Stand: 07/2015. Alle personenbezogenen Aussagen gelten stets für Frauen und Männer gleichermaßen. 7 I 8
VOM DEKANAT AUSZUFÜLLEN Beschluss des Promotionsausschusses Die Annahme als Doktorand erfolgte am: Die Gutachter werden bestellt: Ja Falls nein, bitte machen Sie dazu Angaben: Nein Das Promotionsverfahren wird eröffnet und die Prüfungskommission bestellt: Ja Falls nein, bitte machen Sie dazu Angaben: Nein Sonstige Anmerkungen Unterschrift des Promotionsausschussvorsitzenden Datum der Bekanntgabe im Fakultätsrat Stand: 07/2015. Alle personenbezogenen Aussagen gelten stets für Frauen und Männer gleichermaßen. 8 I 8