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Transkript:

87 Gemeindeamt Arzl im Pitztal 6471 Arzl im Pitztal Arzl 76 (05412) 63102 (05412) 63102-5 e-mail: gemeinde@arzl-pitztal.tirol.gv.at homepage: www.arzl-pitztal.tirol.gv.at NIEDERSCHRIFT über die 11. Gemeinderatssitzung am 31.05.2011 Beginn: 20:00 Uhr Ende: 22:35 Uhr Anwesend Bürgermeister Siegfried Neururer (Vorsitzender) VBgm. Andreas Huter, GR Peter Schrott, Ing. Adalbert Kathrein, Mag. Franz Staggl, Paul Eiter, Mag. Wolfgang Neururer, Karlheinz Neururer, Hermann Gabl für Ing. Roland Plattner, Dir. Herbert Raggl, DI Andreas Tschöll, Ing. Johannes Larcher, Josef Knabl, Andrea Rimml, Jürgen Dobler für Birgit Raggl Nicht anwesend, entschuldigt und vertreten Birgit Raggl, Ing. Roland Plattner Protokollführer Marco Eiter 1 Zuhörer Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und hält die Beschlussfähigkeit fest. Das erstmals anwesende Ersatzmitglied Hermann Gabl wird angelobt. Der Bürgermeister stellt den Antrag noch folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen: 10. b) Beratung und Beschlussfassung über die Notwendigkeit des GA-Weges Nr. 8 Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung, sowie zwei weitere Punkte unter vertraulich mit aufzunehmen. BESCHLÜSSE 1. Genehmigung des Protokolls vom 19.04.2011 Das Protokoll wird vom Gemeinderat einstimmig genehmigt. Auf eine Verlesung wird verzichtet.

88 2. Beratung und Beschlussfassung über Verlängerung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Arzl i.p. auf weitere 5 Jahre Gemäß 31a Abs. 2 TROG 2006 hat die Gemeinde spätestens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem In-Kraft-Treten des Örtlichen Raumordnungskonzeptes bzw. der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes dessen (weitere) Fortschreibung zu beschließen und der Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorzulegen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verlängerung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Arzl i.p. auf weitere 5 Jahre. 3. Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich Gewerbegebiet Arzl Ausbaustufe III Das Gewerbegebiet der Gemeinde Arzl ist nahezu aufgefüllt bzw. ist mit der vollständigen Nutzung in absehbarer Zeit zu rechnen. Die Gemeinde möchte für weitere ansiedlungswillige Firmen das Gewerbegebiet erweitern. Die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes soll die Grundlage für die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes bilden. Mit dem Gewerbegebiet ist ein wichtiges öffentliches Interesse verbunden, das aufgrund der angestrebten interkommunalen Kooperation nicht nur örtlich hohen Stellenwert besitzt, sondern auch regional von Bedeutung ist. Diese Erweiterung des Gewerbegebietes soll auf Basis einer interkommunalen Kooperation mit der Gemeinde Wenns erfolgen. Diesbezüglich entsteht eine Diskussion im Gemeinderat. Prinzipiell ist der Gemeinderat für eine Regionalisierung, da ein Miteinander wohl die Voraussetzung für eine Genehmigung des geplanten Vorhabens sein wird. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich Gewerbegebiet Arzl mit folgender Auflage, dass die Bedingungen der Regionalisierung noch ausverhandelt werden müssen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die öffentliche Auflage des Entwurfes über die geplante Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich Gewerbegebiet Arzl Ausbaustufe III laut planlicher Darstellung und Legende gemäß 64 Abs. 1 TROG 2006 LGBl. Nr. 27/2006, ab dem Tag der Kundmachung durch vier Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt Arzl im Pitztal zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Ebenso wurde der Entwurf gemäß 68 Abs. 1 TROG 2006 beschlossen. Dieser Beschluss erlangt nur dann Rechtswirksamkeit, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle einlangt. Personen, die in der Gemeinde einen Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens einer Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

89 4. Beratung und Beschlussfassung über allgemeinen Bebauungsplan A 29 Osterstein Für das Siedlungsgebiet Osterstein liegt ein Erschließungs- und Parzellierungskonzept vor. Die Straßenfluchtlinien verlaufen gem. den in diesem Konzept vorgesehenen Straßen. Diese Straßenbreiten wurden mit 5,0 m bzw. 7,0 m (5,5 m Fahrbahn + 1,5 m Gehsteig) festgelegt. Straßenfluchtlinien außerhalb des Planungsbereiches dienen nur der Kenntlichmachung des weiteren Straßenverlaufes. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die öffentliche Auflage des ausgearbeiteten Entwurfes eines allgemeinen Bebauungsplanes für den Bereich A 29 Osterstein laut planlicher Darstellung und Legende gemäß 65 Abs. 1 TROG 2006 LGBl. Nr. 27/2006, ab dem Tag der Kundmachung durch vier Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt Arzl im Pitztal zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird die Erlassung dieses Bebauungsplanes nach 65 Abs. 2 TROG 2006 LGBl Nr. 27/2006, beschlossen. Dieser Beschluss erlangt nur dann Rechtswirksamkeit, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle einlangt. Personen, die in der Gemeinde einen Hauptwohnsitz haben, Rechtsträgern die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. 5. Beratung und Beschlussfassung über Vermessungsurkunde von DI Ralph Krieglsteiner vom 15.02.2010/Zahl: 6825 H für Neueinteilung der Gpn. im Bereich der Hofstelle des Stefan Zangerl, Arzl 65 Der Bauausschuss hat vor Ort eine Begehung durchgeführt. Im Zuge der Vorprüfung wurde festgestellt, dass die Grenzlinien in der Natur anders verlaufen als in der Katastermappe. Somit wurden durch die Neuvermessung die Grenzlinien dem Bestandsgebäude und dem Wegverlauf angepasst. Der Bürgermeister legt dem Gemeinderat die Vermessungsurkunde vor. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vermessungsurkunde von DI Ralph Krieglsteiner gemäß 15 ff. Liegenschaftsteilungsgesetz durchzuführen. 6. Beratung und Beschlussfassung über Anpassung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gpn. 1, 853, 854 und 5571/2 von Freiland in Sonderfläche für Hofstelle gem. 44 TROG 2006 (Stefan Zangerl, Arzl 65) Herr Stefan Zangerle, Eigentümer der landwirtschaftlichen Hofstelle auf Gp 1 möchte sein an der Westseite des Grundstück bestehendes Stallgebäude abreißen und neu errichten. Aufgrund der Neueinteilung der Gpn. siehe TGO Punkt 5 stimmt die für die Gp 1 bestehende Widmung als Sonderfläche Hofstelle gem. 44 TROG 2006 nicht mehr mit dem Bauplatz überein. Mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes soll für das Grundstück eine einheitliche Bauplatzwidmung hergestellt werden.

90 Der Gemeinderat beschließt einstimmig die öffentliche Auflage des Entwurfes über die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gpn. 1, 853, 854 und 5571/2 von Freiland in Sonderfläche für Hofstelle gem. 44 TROG 2006 (Stefan Zangerl, Arzl 65) laut planlicher Darstellung und Legende gemäß 64 Abs. 1 TROG 2006 LGBl. Nr. 27/2006, ab dem Tag der Kundmachung durch vier Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt Arzl im Pitztal zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Ebenso wurde der Entwurf gemäß 68 Abs. 1 TROG 2006 beschlossen. Dieser Beschluss erlangt nur dann Rechtswirksamkeit, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle einlangt und oben genannte Abwicklung stattfindet. Personen, die in der Gemeinde einen Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens einer Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. 7. Beratung und Beschlussfassung über Entlassung aus bzw. Neuaufnahme in das Öffentliche Gut im Bereich der Baulandumlegung Neururer-Knabl Der Bürgermeister legt dem Gemeinderat die Baulandumlegung Arzl i.p. Neururer- Knabl vor. Lt. Vermessung sind folgende Grundstücke aus dem öffentlichen Gut Straßen, Wege Ortsräume zu entlassen: Gst. 5607: Trennstück 2 mit 13 m² Gst. 5608/1: Trennstück 7 mit 43 m² Gst. 5620: Trennstück 5 mit 148 m² Der neue Weg Gst. 5898 mit 529 m² ist in das öffentliche Gut Straßen, Wege Ortsräume zu übernehmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Entlassung aus bzw. Neuaufnahme in das öffentliche Gut im Bereich der Baulandumlegung Neururer-Knabl 8. Beratung und Beschlussfassung über Auflösung des Rettungsvertrages mit dem Roten Kreuz Mit Schreiben des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 05.11.2010, wurden die Gemeinden darüber informiert, dass seitens des zuständigen politischen Referenten für das Gesundheitswesen und den öffentlichen Rettungsdienst, Landesrat DI Dr. Bernhard Tilg, einvernehmlich mit dem Präsidium des Tiroler Gemeindeverbandes und dem Obmann der Tiroler Gebietskrankenkasse der 01.07.2011 als jener Zeitpunkt vereinbart worden ist, ab dem die Aufnahme der Besorgung der Aufgaben des öffentlichen Rettungsdienstes nach 3 Abs. 1 Tiroler Rettungsdienstgesetz 2009 durch die beauftragte Bietergemeinschaft Rettungsdienst Tirol erfolgen wird und die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden zur Erfüllung der Aufgaben des örtlichen Rettungsdienstes erlischt. Der Gemeinderat von Arzl im Pitztal beschließt, den im Herbst 2005 zwischen der Gemeinde Arzl im Pitztal und dem Verein Österreichisches Rotes Kreuz, Bezirksstelle Imst abgeschlossen und bis 31.12.2011 befristeten Vertrag über die Besorgung des örtlichen Rettungsdienstes vorzeitig mit Wirksamkeit vom 01.07.2011 wegen Wegfalls der Vertragsgrundlage (Umsetzung des Rettungsdienstes Tirol mit

91 01.07.2011) einvernehmlich mit dem Verein Österreichisches Rotes Kreuz, Bezirksstelle Imst aufzulösen. 9. Beratung und Beschlussfassung über Ankauf der Gpn. 3023/2, 3024, 3023/1, 3098/2 und 3022/1 im Gesamtausmaß von 4.195 m² von Frau Rosmarie Krabichler, Ried 6 Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat, dass er Gespräche bzgl. Ankauf der o.a. Gpn. mit Frau Rosmarie Krabichler geführt hat, da die Gemeinde für die Grundzusammenlegung landwirtschaftliche Flächen benötigt. Diese Flächen befinden sich im Bereich der Walder Kreuzung. Frau Rosmarie Krabichler wäre bereit die Gesamtfläche von 4.195 m² zum Preis von 7,00 p.m² an die Gemeinde zu verkaufen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Ankauf der Gpn. 3023/2, 3024 und 3023/1 im Gesamtausmaß von 4.195 m² zum Preis von 7,00 pro m² von Frau Rosmarie Krabichler, Ried 6. 10. Beratung und Beschlussfassung über die Höhe des Zuschusses der Gemeinde für die Grundzusammenlegung Wald Die geschätzten Gesamtkosten liegen vor und betragen 1.123.000,00. Im Jahr 2003 wurde die Grundzusammenlegung in Wald noch auf ca. 624.000,00 geschätzt. Nach ausführlicher Diskussion und Beratung des Gemeinderates wird für die Kultivierung die Gemeinde keinen Beitrag leisten. Jedoch 25% von den Interessentenbeiträgen für Wege, Sonstiges und Unvorhergesehenes übernehmen, sowie die Interessentenbeiträge der Wege aus öffentlichem Gut zur Gänze. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass lt. Kostenschätzung und Finanzierung GA-Plan Teil I und Teil II von Gerhard Grabher die Gemeinde von den Interessentenbeiträgen (Summe der Wege, Summe Sonstiges und Unvorhergesehenes) sich mit 25% beteiligt und die Wege Nr. 1,2 Teil, 4,13,16,21 und 26 (öffentliches Gut) zur Gänze übernommen werden, mit der Bedingung, dass alle im Konzept erfassten Wege von der Öffentlichkeit unbeschränkt benützt werden dürfen. 10. b) Beratung und Beschlussfassung über die Notwendigkeit des GA-Weges Nr. 8 Der Gemeinderat stellt fest, dass der GA-Weg Nr. 8 eine erforderliche Maßnahme im öffentlichen Interesse darstellt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Notwendigkeit des GA-Weges Nr. 8 (Verbindungsweg Wald-Mairhof bis zur Siedlung Mauri) 11. Diverse Berichte a. Bürgermeister Der Bürgermeister berichtet über seine Tätigkeiten seit Abhaltung der letzten Gemeinderatssitzung. 24.04.2011 Hielt die Musikkapelle Arzl ihr traditionelles Frühjahrskonzert in der Gruabe Arena ab. Bgm. Neururer gratuliert den

92 Musikanten und Musikantinnen recht herzlich zur dargebrachten Leistung. 27.04.2011 Termin mit LR Anton Steixner bzgl. Oberflächenentwässerung und Asphaltaufbringung Richtung Pitze 28.04.2011 Wurden diverse Bauverhandlungen in der Gemeinde abgehalten. 04.05.2011 War die Einweihung der neuen Zentrale des TVB Pitztal in Wenns. 05.05.2011 Fand eine Sitzung des Regioverbandes statt. 10.05.2011 Mit dem Bauausschuss wurde eine Besichtigung in der VS Wald durchgeführt 17.05.2011 Wurde das traditionelle Musterungsessen abgehalten 18.05.2011 In der Pitzenebene wurden diverse Grenzverhandlungen bezüglich einer Straßenverbreiterung durchgeführt. 24.05.2011 Informationsveranstaltung neues Raumordnungsgesetz mit Herrn Switak und Hollmann in der BH Imst 26.05.2011 Firstfeier mit den Gemeindearbeitern von Roppen bzgl. Renovierung der Walder Bachbrücke 28.05.2011 Fand die Konzertwertung in der Gruabe Arena statt. Bgm. Neururer gratuliert der Musikkapelle Arzl und der Musikkapelle Wald recht herzlich zu den hervorragenden Leistungen. 30.05.2011 Besichtigung des Sozialzentrums Pillerseetal in Fieberbrunn mit dem Gemeindeverband. b. Bauhof Neuerstellung der Walder Bachbrücke in Zusammenarbeit mit den Bauhofarbeitern von Roppen Nachstreichen der Zäune und Bänke in der Gruabe Arena, Lugeplatzl und Ostersteinplatzl Entleerung sämtlicher Regeneinläufe des gesamten Ortsgebietes Materialeinbau Deponie Osterstein Neuerstellung von Spielgeräten in der Volksschule Wald Renovierungsarbeiten im Eingangsbereich der Volksschule Wald Auskofferungsarbeiten und Erstellung neuer Straßenbelag in Leins (Bereich Karrer Trog) Freischneiden und Auftrag von Recyclingmaterial im Bereich alter Arzler Wald Derzeitige Arbeit: *Verlegung der Wasserleitung und Kanal bei der Kirche in Arzl *Tausch von Holzleitblanken im Gemeindegebiet c. Ausschuss Keine Vorbringen. 12. Eventuelle Ausschuss-Anträge zur Beschlussfassung

93 Keine Vorbringen. 13. Anfragen, Anträge und Allfälliges GR DI Andreas Tschöll fragt an, ob das neu angeschaffte Geschwindigkeitsmessgerät in Wald (Richtung Gstoag) auf Wunsch der Anrainer aufgestellt werden kann. Bgm. Siegfried Neururer wird den Bauhof darüber informieren und die Aufstellung veranlassen. GR Paul Eiter fragt nach ob bzgl. der letzten Anfrage zum Notarztsystem es Neuigkeiten gibt. Bgm. Siegfried Neururer teilt mit, dass es diesbezüglich keine weiteren Informationen gibt. GV Dir. Herbert Raggl berichtet, dass er kürzlich in der Hauptschule Wenns die Rettung kontaktiert hat und bei diesem Einsatz Dr. Gebhart Claudia als Notarzt mit dabei war. GV Mag. Wolfgang Neururer informiert, dass es keinen Gehweg bzw. Fußweg von Arzl nach Imst gibt ohne den Großteil der Gehzeit auf der Landesstraße zu verbringen. Bgm. Siegfried Neururer teilt mit, dass die geeignetste Verbindung von Arzl nach Imst für Fußgänger bzw. Radfahrer der alte Arzler Wald Richtung Bahnhof ist. GV Dir. Herbert Raggl gibt zu bedenken, ob eine Abänderung des Vorranges bei der Kreuzung in Wald (Abzweigung Kirche und Ried) nicht überlegenswert wäre, indem man den Fahrzeugen von der Kirche kommend den Vorrang nimmt. Es ist bis jetzt zu keinen Schaden gekommen, aber es führt oft zu Missverständnissen. Bgm. Neururer berichtet, dass mit der Grundzusammenlegung in Wald und den dafür vorgesehenen Verbindungsweg Wald-Mairhof zur Siedlung Mauri der Verkehr in diese Richtung zunehmen könnte und ist der Meinung, dass der Verkehrsfluss zuerst beobachtet wird, bevor Änderungen vorgenommen werden. F.d.R.d.A. Der Bürgermeister: Siegfried Neururer Rechtsmittelbelehrung: Gemäß 115 Abs. 2 TGO 2001 können Gemeindebewohner, die behaupten, dass Organe der Gemeinde Gesetze oder Verordnungen verletzt haben, beim Gemeindeamt schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben. Kundmachungsvermerk An der Amtstafel angeschlagen: 07.06.2011 22.06.2011