FORST-PREISLISTE ab Herbst Hennes. Forstpflanzen + Forstdienstleistungen

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Transkript:

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 1 FORST-PREISLISTE ab Herbst 2014 Hennes Forstpflanzen + Forstdienstleistungen

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 3 Hennes Forstpflanzen + Forstdienstleistungen Bussenweg 22 88499 Neufra Telefon 0 73 71/60 80 Telefax 0 73 71/44 76 55 Ansprechpartner: Anton Hennes Mobil 0172/1327978 E-Mail: anton.hennes@t-online.de

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 4 Unsere Dienstleistungen Þ Winkelpflanzungen* Þ Erstaufforstung* Þ Hohlspatenpflanzung* Þ Maschinenpflanzung* Þ Unterbauflächen* Þ Bohrerpflanzung Pflanzfuchs* Þ Kulturpflege* Þ Lieferung von Forstpflanzung mit anerkannten Herkünften * Fragen Sie zu diesen Dienstleistungen unsere Preise an. 4

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 5 Inhaltsverzeichnis Seite Pflanzenbehandlung 6 Forstliche Herkünfte 7 11 Preise Laubhölzer 12 22 Preise Nadelhölzer 23 28 Allgemeine Geschäftsbedingungen 29 34 Hecken, Wildgehölze, Bäume, Sträucher usw. Preise auf Anfrage. Zeichenerklärung 1+0, 2+0 1-jähriger, 2-jähriger Sämling 1+1, 1+2, 2+2 usw. Altersangabe für verschulte Pflanzen 0+1, 0+2 usw. Altersangabe für bewurzelte Steckhölzer 0+1+0, 0+1+2 Altersangabe für verpflanzte Stecklinge =/ gestochen, unterschnitten Tr. Triebe StDu. Stammdurchmesser (z. B. bei Pappeln) 5

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 6 Pflanzenbehandlung von der Anlieferung bis zur Pflanzung Wir richten unsere höchste Aufmerksamkeit darauf, Ihnen immer frische und anwuchsfreudige Forstpflanzen anzuliefern. Diese Pflanzenfrische gilt es bis zur Pflanzung zu erhalten. Anlieferung und kurzfristige Lagerung Ablade- bzw. Lagerplatz wählen, der wind- und sonnengeschützt ist. Pflanzenwurzeln keinen starken Frösten aussetzen. Wurzeln bei der Anlieferung grundsätzlich noch einmal anfeuchten. Nicht abspritzen, nur duschen, besser: tauchen!! Niemals über grüne Pflanzenteile wässern! Pflanzenbündel so aufschichten, daß sie mit den feuchten Wurzeln gegeneinander liegen. Oberste Lage mit feuchten Säcken o. Ä. abdecken. Langfristige Lagerung und Einschlag Einschlagplatz wählen: wind- und sonnengeschützt, leichte Bodenverhältnisse, keine Staunässe! Einschlagplatz vorbereiten: Boden lockern (Fräsen) nur lockere Erde wir die Wurzeln luftdicht abdecken! Einschlaggräben erst unmittelbar vor dem Einschlagen ausheben, damit die Erde nicht unnötig austrocknet. Einschlagen: Die Verschnürungen an den Pflanzenbündeln öffnen und die Pflanzen locker und aufrecht nur mit feuchter Wurzel in den Graben stellen. Graben mit lockerer Erde zuwerfen und den Boden leicht antreten. Einschlag durchdringend wässern (nicht über grüne Pflanzenteile!). Bei längerem Einschlag das Wässern öfters wiederholen. Wildschutz, Verbiss-Schutz nicht vergessen! Pflanzung Wurzelschnitt: Sparsam! Nur lange oder starke Wurzeln einkürzen und beschädigte Wurzeln bis ins gesunde Holz zurückschneiden. Feinwurzeln erhalten. Wurzeln erneut wässern, besser tauchen während des Pflanzvorganges Wurzelfeuchte erhalten. Eine einmal trockene Wurzel nimmt nur sehr schwer Bodenbindung und Feuchtigkeit an. Lebende Pflanzen brauchen Pflege. Wurzeln immer feucht halten. Trockene Wurzeln im Einschlag oder auf der Kulturfläche erhöhen das Ausfallrisiko. 10 Minuten pralle Sonne und die Wurzel ist tot! 6

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 7 Forstliche Herkünfte (in Süddeutschland) Herkunfts- Herkunftsgebiet kennziffer NADELHÖLZER Abies alba Weisstanne 827 05 Westdt. Bergland, Oberrheingraben 827 06 Thüring.-Sächs.-Nordostbayer. Mittelgebirge 827 07 Bayerischer u. Oberpfälzer Wald 827 08 Schwarzwald, Albtrauf 827 09 Schwäbisch-Fränkischer Wald 827 10 Übriges Süddeutschland 827 11 Alpen, Alpenvorland bis 900 m 827 12 Alpen, Alpenvorland über 900 m Abies grandis Große Küstentanne 830 02 Übriges Bundesgebiet Larix decidua Europäische Lärche 837 03 West- u. Süddt. Hügel- u. Bergland 837 04 Südostdt. Hügel- und Bergland 837 05 Alpen bis 900 m 837 06 Alpen 900 bis 1300 m 837 07 Alpen über 1300 m Larix kaempferi Japanische Lärche 839 02 Übriges Bundesgebiet Picea abies Fichte 840 04 Rhein.-Saarpf. Bergland, Oberrheingraben 840 05 Rhein.-Saarpf. Bergland, Oberrheingraben 840 06 Weser- u. Hess. Bergland bis 500 m 840 07 Weser- u. Hess. Bergland über 500 m 840 17 Neckarland, Fränk. Hügelland 840 18 Fichtelgebirge, Oberpf. Wald bis 800 m 840 19 Fichtelgebirge, Oberpf. Wald über 800 m 840 20 Bayerischer Wald bis 800 m 840 21 Bayerischer Wald 800 bis 1100 m 840 22 Bayerischer Wald über 1100 m 840 23 Schwarzwald bis 900 m 840 24 Schwarzwald über 900 m 840 25 Schwäbisch-Fränkischer Wald 840 26 Schwäbisch u. Fränkische Alb 7

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 8 Forstliche Herkünfte (in Süddeutschland) Herkunfts- Herkunftsgebiet kennziffer 840 27 Alpenvorland 840 28 Alpen bis 900 m 840 29 Alpen 900 1300 m 840 30 Alpen über 1300 m Picea sitchensis Sitkafichte 844 02 Übriges Bundesgebiet Pinus nigra var. austriaca Schwarzkiefer 847 02 Übriges Bundesgebiet Pinus sylvestris Kiefer 851 05 Westdt. Bergland 851 06 Westdt. Bergland 851 12 Oberes Vogtland, Nordostbayer. Mittelgeb. 851 13 Oberrheingraben 851 14 Neckarland, Fränk. Platte 851 15 Mittelfränk. Hügelland 851 16 Schwäbische u. Fränkische Alb 851 17 Ostbayer. Mittelgebirge bis 600 m 851 18 Ostbayer. Mittelgebirge über 600 m 851 19 Schwarzwald bis 600 m 851 20 Schwarzwald über 600 m 851 21 Alpenvorland 851 22 Alpen bis 900 m 851 23 Alpen über 900 m Pseudotsuga menziesii viridis Douglasie 853 04 West- und Süddt. Hügel- u. Bergland, Alpen 853 05 West- und Süddt. Hügel- u. Bergland, Alpen 853 06 Südostdt. Hügel- u. Bergland 8

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 9 Forstliche Herkünfte (in Süddeutschland) Herkunfts- Herkunftsgebiet kennziffer LAUBHÖLZER Acer platanoides Spitzahorn 800 03 Südostdeutsches Hügel- und Bergland 800 04 West- und Süddeutsches Bergland sowie Alpen und Alpenvorland Acer pseudoplatanus Bergahorn 801 03 Westdt. Bergland 801 04 Westdt. Bergland 801 05 Oberrheingraben 801 06 Südostdt. Hügel- u. Bergland 801 07 Südostdt. Hügel- u. Bergland 801 08 Südostdt. Hügel- u. Bergland bis 600 m 801 09 Südostdt. Hügel- u. Bergland über 600 m 801 10 Alpen, Alpenvorland bis 900 m 80111 Alpen, Alpenvorland über 900 m Alnus glutinosa Roterle 802 04 Westdt. Bergland 802 05 Oberrheingraben 802 06 Südostdt. Hügel- u. Bergland 802 07 Süddt. Hügel- u. Bergland 802 08 Alpen und Alpenvorland Alnus incana Grauerle 803 01 Bundesgebiet nördlich der Donau 803 02 Alpen und Alpenvorland südlich der Donau Betula pendula Sandbirke 804 03 Südostdeutsches Hügel- und Bergland 804 04 West- und Süddeutsches Bergland sowie Alpen und Alpenvorland Betula pubescens Moorbirke 805 03 Südostdeutsches Hügel- und Bergland 805 04 West- und Süddeutsches Bergland sowie Alpen und Alpenvorland 9

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 10 Forstliche Herkünfte (in Süddeutschland) Herkunfts- Herkunftsgebiet kennziffer Carpinus betulus Hainbuche 806 03 Südostdeutsches Hügel- und Bergland 806 04 West- und Süddeutsches Bergland sowie Alpen und Alpenvorland Castanea sativa Esskastanie 808 01 Norddeutsches Tiefland 808 02 Übriges Bundesgebiet Fagus sylvatica Rotbuche 810 07 Rheinisches, Saarpfälzer Bergland 810 08 Rheinisches, Saarpfälzer Bergland 810 09 Harz, Weser- u. Hess. Bergland 810 10 Harz, Weser- u. Hess. Bergland 810 11 Thüring. Wald, Fichtelgeb., Vogtland 810 12 Thüring. Wald, Fichtelgeb., Vogtland 810 16 Oberrheingraben 810 17 Württemb.-Fränkisches Hügelland 810 18 Fränkische Alb 810 19 Bayerischer u. Oberpfälzer Wald bis 800 m 810 20 Bayerischer u. Oberpfälzer Wald über 800 m 810 21 Schwarzwald bis 900 m 810 22 Schwarzwald über 900 m 810 23 Schwäbische Alb 810 24 Alpenvorland 810 25 Alpen bis 900 m 810 26 Alpen über 900 m Fraxinus excelsior Esche 811 04 Westdt. Bergland 811 05 Oberrheingraben 811 06 Südostdt. Hügel- und Bergland 811 07 Süddt. Hügel- und Bergland 811 08 Alpen, Alpenvorland Populus spp. Pappel 900 01 Bundesgebiet 10

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 11 Forstliche Herkünfte (in Süddeutschland) Herkunfts- Herkunftsgebiet kennziffer Prunus avium Vogelkirsche 814 03 Südostdeutsches Hügel- und Bergland 814 04 West- und Süddeutsches Bergland sowie Alpen und Alpenvorland Quercus petraea Traubeneiche 818 06 Rheinisches und Saarbergland 818 07 Harz, Weser- u. Hess. Bergland außer Spessart 818 08 Pfälzer Wald 818 09 Oberrheingraben 818 10 Spessart 818 11 Fränkisches Hügelland 818 12 Südostdt. Hügel- u. Bergland 818 13 Süddt. Mittelgebirgsland, Alpen Quercus robur Stieleiche 817 06 Westdt. Bergland 817 07 Oberrheingraben 817 08 Südostdt. Hügel- u. Bergland 817 09 Süddt. Hügel- u. Bergland, Alpen Quercus rubra Roteiche 816 02 Übriges Bundesgebiet Robinia pseudoacacia Robinie 819 02 Übriges Bundesgebiet Tilia cordata Winterlinde 823 04 Westdt. Bergland 823 05 Oberrheingraben 823 06 Südostdt. Hügel- u. Bergland 823 07 Süddt. Hügel- und Bergland 823 08 Alpen, Alpenvorland Tilia platyphyllos Sommerlinde 824 03 Südostdeutsches Hügel- und Bergland 824 04 West- und Süddeutsches Bergland sowie Alpen und Alpenvorland 11

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 12 Laubhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Feldahorn Acer campestre 1+0 15 130 27,70 1+0 30 150 34,60 1+0 50 180 43,80 1+1 30 150 113,00 1+1 oder 1+2 50 180 138,00 1+2 80 120 162,00 Spitzahorn Acer platanoides aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 15 130 39,20 314,00 42,20 338,00 1+0 30 150 46,60 373,00 55,50 404,00 1+0 50 180 65,00 520,00 71,00 570,00 1+1 30 150 98,50 790,00 107,00 860,00 1+1 50 180 122,00 980,00 134,00 1080,00 1+1 oder 1+2 80 120 154,00 1240,00 167,00 1340,00 1+1 oder 1+2 120 150 192,00 1540,00 208,00 1670,00 1+2 150 180 214,00 1720,00 232,00 1860,00 1+2 180 220 251,00 2010,00 272,00 2180,00 Bergahorn Acer pseudoplatanus aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 15 130 39,20 314,00 42,20 338,00 1+0 30 150 46,60 373,00 50,50 404,00 1+0 50 180 65,00 520,00 71,00 570,00 1+1 30 150 98,50 790,00 107,00 860,00 1+1 50 180 122,00 980,00 134,00 1080,00 1+1 oder 1+2 80 120 154,00 1240,00 167,00 1340,00 1+1 oder 1+2 120 150 192,00 1540,00 208,00 1670,00 1+2 150 180 214,00 1720,00 232,00 1860,00 1+2 180 220 251,00 2010,00 272,00 2180,00 Gemeine Roßkastanie Aesculus hippocastanum 1+0 15 130 59,50 1+0 30 150 75,00 1+2 30 150 154,00 1+2 50 180 187,00 1+3 80 120 220,00 Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit ZüF-Zertifikat. 12 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 13 Laubhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Roterle Alnus glutinosa aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 15 130 31,40 251,00 1+0 30 150 41,20 329,00 1+0 50 180 56,50 452,00 1+1 30 150 79,00 635,00 1+1 50 180 96,00 770,00 1+1 80 120 116,00 930,00 1+1 oder 1+2 120 150 158,00 1270,00 1+1 oder 1+2 150 180 187,00 1500,00 1+2 180 220 208,00 1670,00 Weißerle Alnus incana aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 15 130 31,40 251,00 1+0 30 150 41,20 329,00 1+0 50 180 56,50 452,00 1+1 30 150 79,00 635,00 1+1 50 180 96,00 770,00 1+1 80 120 116,00 930,00 1+1 oder 1+2 120 150 158,00 1270,00 1+1 oder 1+2 150 180 187,00 1500,00 1+2 180 220 208,00 1670,00 Grünerle, Gebirgserle Alnus viridis 2+0 =/ 30 150 71,00 2+0 =/ 50 180 83,50 1+2 50 180 226,00 1+2 80 120 265,00 Felsenbirne Amelanchier ovalis (rotundifolia) 1+1 30 150 146,00 1+1 50 180 177,00 Sauerdorn Berberis vulgaris 1+1 30 150 116,00 1+1 50 180 142,00 Moorbirke Betula pubescens aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 15 130 31,40 251,00 1+0 30 150 41,20 329,00 1+1 30 150 79,00 635,00 1+1 50 180 96,00 770,00 1+1 oder 1+2 80 120 116,00 930,00 1+2 120 150 158,00 1270,00 1+2 150 180 187,00 1500,00 13 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 14 Laubhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Sandbirke, Weißbirke Betula pendula aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 15 130 31,40 251,00 1+0 30 150 41,20 329,00 1+1 30 150 79,00 635,00 1+1 50 180 96,00 770,00 1+1 oder 1+2 80 120 116,00 930,00 1+2 120 150 158,00 1270,00 1+2 150 180 187,00 1500,00 Weißbuche, Hainbuche Carpinus betulus aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 15 130 35,50 284,00 2+0 =/ 30 150 73,00 585,00 2+0 =/ 50 180 96,00 770,00 2+0 =/ 80 120 122,00 980,00 1+1 30 150 110,00 880,00 1+1 oder 1+2 50 180 142,00 1140,00 1+1 oder 1+2 80 120 172,00 1380,00 1+2 120 150 208,00 1670,00 1+2 150 180 251,00 2010,00 Esskastanie Castanea sativa 1+0 15 130 79,00 635,00 1+0 30 150 98,50 790,00 1+1 oder 1+2 30 150 158,00 1270,00 1+2 50 180 192,00 1540,00 1+3 80 120 272,00 2180,00 1+3 120 150 302,00 2420,00 Kornellkirsche Cornus mas 1+0 15 130 44,30 1+0 30 150 56,50 1+1 30 150 142,00 1+1 und 1+2 50 80 167,00 Hartriegel Cornus sanguinea 1+0 15 130 27,10 1+0 30 150 33,80 1+1 30 150 107,00 1+1 50 180 130,00 14 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 15 Laubhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Haselnuss Corylus avellana 1+0 15 130 40,20 1+0 30 150 50,50 1+0 50 180 65,00 1+1 30 150 107,00 1+2 50 180 130,00 1+2 80 120 154,00 Weißdorn Crataegus monogyna 1+0 15 130 33,00 1+0 30 150 41,20 1+1 30 150 107,00 1+1 50 180 130,00 1+1 80 120 154,00 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus 1+0 15 130 27,10 1+0 30 150 33,80 1+1 30 150 107,00 1+1 oder 1+2 50 180 130,00 1+2 80 120 154,00 Rotbuche Fagus sylvatica aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 15 130 40,20 321,00 1+0 30 150 59,50 476,00 2+0 =/ 30 150 81,00 650,00 2+0 =/ 50 180 113,00 905,00 2+0 =/ 80 120 142,00 1140,00 1+1 oder 1+2 30 150 113,00 905,00 1+2 50 180 142,00 1140,00 1+2 80 120 172,00 1380,00 1+2 oder 1+3 120 150 232,00 1860,00 1+2 P Bio 0,8 l 30 150 302,00 2420,00 1+2 P Bio 0,8 l 50 180 326,00 2610,00 Gemeine Esche Fraxinus excelsior aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 15 130 35,50 284,00 1+0 30 150 39,20 314,00 1+1 30 150 107,00 860,00 1+1 oder 1+2 50 180 142,00 1140,00 1+1 oder 1+2 80 120 172,00 1380,00 1+2 120 150 226,00 1810,00 1+2 150 180 258,00 2070,00 1+2 180 220 279,00 2240,00 15 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 16 Laubhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Sanddorn Hippophae rhamnoides 1+0 15 130 27,10 1+0 30 150 33,80 1+1 30 150 126,00 1+1 50 180 154,00 1+2 80 120 182,00 Schwarznuß Juglans nigra Walnuß Juglans regia 1+0 30 150 134,00 1+0 50 180 167,00 1+1 50 180 286,00 1+2 80 120 344,00 Gemeine Rainweide Ligustrum vulgare 0+1+0 15 130 81,00 0+2+0 30 150 112,00 0+2+0 50 180 137,00 Heckenkirsche Lonicera xylosteum 1+0 15 130 27,10 1+0 30 150 33,80 1+1 30 150 107,00 1+1 50 180 130,00 1+2 80 120 154,00 Wildapfel Malus communis 1+0 15 130 36,40 1+1 30 150 107,00 1+1 50 180 130,00 1+2 80 120 154,00 Robustapappel Populus robusta 0+1 80 120 per Stück 2,91 0+1 120 150 per Stück 3,22 0+1 150 200 per Stück 4,33 Zitterpappel Populus tremula 1+0 15 130 58,00 1+0 30 150 73,00 1+1 30 150 142,00 1+1 50 180 167,00 1+1 80 120 202,00 16 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 17 Laubhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Vogelkirsche, Wildkirsche Prunus avium aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 15 130 55,00 440,00 1+0 30 150 69,00 555,00 1+0 50 180 93,50 750,00 1+0 80 120 116,00 930,00 1+1 50 180 150,00 1200,00 1+1 80 120 187,00 1500,00 1+1 oder 1+2 120 150 232,00 1860,00 1+2 150 180 265,00 2120,00 Steinweichsel Prunus mahaleb 1+0 30 150 37,30 1+1 30 150 107,00 1+1 50 180 130,00 1+1 80 120 154,00 Frühe Traubenkirsche Prunus padus 1+0 30 150 37,30 1+0 50 180 46,60 1+1 30 150 107,00 1+1 50 180 130,00 1+2 80 120 154,00 Späte Traubenkirsche Prunus serotina 1+0 15 130 27,10 1+0 30 150 33,80 1+0 50 180 42,20 1+1 50 180 110,00 1+1 80 120 130,00 Schlehe, Schwarzdorn Prunus spinosa 1+0 30 150 37,30 1+1 50 180 130,00 1+1 80 120 154,00 Wildbirne Pyrus communis 1+0 15 130 40,20 1+1 30 150 116,00 1+1 50 180 142,00 1+2 80 120 167,00 17 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 18 Laubhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Traubeneiche Quercus petraea (sessiliflora) aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 15 130 55,00 440,00 1+0 30 150 75,00 600,00 2+0 =/ 15 130 79,00 635,00 2+0 =/ 30 150 119,00 955,00 2+0 =/ 50 180 146,00 1170,00 2+0 =/ 80 120 177,00 1420,00 1+1 oder 1+2 30 150 146,00 1170,00 1+2 50 180 177,00 1420,00 1+2 oder 1+3 80 120 208,00 1670,00 1+3 120 150 258,00 2070,00 Stieleiche, Sommereiche Quercus robur aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 15 130 45,40 364,00 1+0 30 150 67,00 540,00 2+0 =/ 30 150 98,50 790,00 2+0 =/ 50 180 126,00 1010,00 2+0 =/ 80 120 158,00 1270,00 1+1 oder 1+2 30 150 126,00 1010,00 1+2 50 180 158,00 1270,00 1+2 oder 1+3 80 120 197,00 1580,00 1+2 oder 1+3 120 150 251,00 2010,00 1+2 P Bio 0,8 l 30 150 302,00 2420,00 1+2 P Bio 0,8 l 50 180 318,00 2550,00 Amerikanische Roteiche Quercus rubra aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 15 130 45,40 364,00 1+0 30 150 67,00 540,00 2+0 =/ 30 150 98,50 790,00 2+0 =/ 50 180 126,00 1010,00 2+0 =/ 80 120 158,00 1270,00 1+1 oder 1+2 30 150 126,00 1010,00 1+1 oder 1+2 50 180 158,00 1270,00 1+2 oder 1+3 80 120 197,00 1580,00 1+2 oder 1+3 120 150 251,00 2010,00 Kreuzdorn Rhamnus cathartica Faulbaum Rhamnus frangula 1+1 30 150 116,00 1+1 50 180 142,00 Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit ZüF-Zertifikat. 18 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 19 Laubhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Scheinakazie Robinia pseudoacacia aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 15 130 35,50 284,00 1+0 30 150 43,30 346,00 1+0 50 180 53,50 428,00 1+1 50 180 119,00 955,00 1+1 80 120 162,00 1300,00 1+1 120 150 187,00 1500,00 1+1 150 180 208,00 1670,00 Hundsrose Rosa canina Böschungsrose Rosa carolina Zaunrose, Weinrose Rosa rubiginosa 1+1 30 150 107,00 1+1 50 180 130,00 Apfelrose, Kartoffelrose Rosa rugosa 1+0 15 130 33,00 1+0 30 150 41,20 1+1 30 150 107,00 1+1 50 180 130,00 Silberweide, Weißweide Salix alba Purpurweide Salix purpurea Küblerweide Salix smithiana Korbweide Salix viminalis 0+1 50 180 101,00 0+1 80 120 122,00 0+1 120 150 146,00 Salweide Salix caprea Aschweide Salix cinerea 0+1 50 180 130,00 0+1 80 120 154,00 Gemeiner Holunder Sambucus nigra 1+0 30 150 37,30 1+1 30 150 116,00 1+1 50 180 142,00 1+1 80 120 167,00 19 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 20 Laubhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Traubenholunder Sambucus racemosa 1+0 30 150 45,40 1+0 50 180 58,00 1+1 50 180 154,00 1+1 80 120 182,00 Mehlbeere Sorbus aria 1+0 7 115 41,20 1+0 15 130 52,00 1+1 oder 1+2 30 150 142,00 1+2 50 80 167,00 1+2 80 120 202,00 Eberesche, Vogelbeere Sorbus aucuparia 1+0 15 130 31,40 251,00 1+0 30 150 39,20 314,00 1+1 50 180 138,00 1110,00 1+1 oder 1+2 80 120 162,00 1300,00 1+2 120 150 197,00 1580,00 Speierling Sorbus domestica 1+0 7 115 77,00 1+0 15 130 96,00 1+0 30 150 119,00 1+1 oder 1+2 30 150 355,00 1+1 oder 1+2 50 180 435,00 1+2 80 120 510,00 1+1 P Bio-Topf 0,8 l 30 150 555,00 1+1 P Bio-Topf 0,8 l 50 180 660,00 Nord. Vogelbeere Sorbus intermedia 1+0 7 115 41,20 1+0 15 130 52,00 1+1 oder 1+2 30 150 142,00 1+2 50 180 167,00 1+2 80 120 202,00 Zufuhr mit betriebseigenen Fahrzeugen durch Fachpersonal direkt zur Aufforstungsstelle. Auf besonderen Wunsch: Behandlung gegen Schädlinge und Wurzelbehandlung mit Verdunstungsschutz. 20 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 21 Laubhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Elsbeere Sorbus torminalis 1+0 7 115 77,00 1+0 15 130 96,00 1+0 30 150 119,00 1+1 oder 1+2 30 150 355,00 1+2 50 180 435,00 1+2 80 120 510,00 1+1 P Bio-Topf 0,8 l 30 150 555,00 1+1 P Bio-Topf 0,8 l 50 180 660,00 Winterlinde Tilia cordata aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 7 115 52,00 416,00 1+0 15 130 65,00 520,00 1+0 30 150 83,50 670,00 2+0 =/ 30 150 101,00 810,00 2+0 =/ 50 180 126,00 1010,00 1+1 oder 1+2 30 150 126,00 1010,00 1+1 oder 1+2 50 180 158,00 1270,00 1+2 80 120 197,00 1580,00 1+2 120 150 244,00 1960,00 Sommerlinde Tilia platyphyllos aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 7 115 52,00 416,00 1+0 15 130 65,00 520,00 1+0 30 150 83,50 670,00 2+0 =/ 30 150 101,00 810,00 2+0 =/ 50 180 126,00 1010,00 1+1 oder 1+2 30 150 126,00 1010,00 1+1 oder 1+2 50 180 158,00 1270,00 1+2 80 120 197,00 1580,00 1+2 120 150 244,00 1960,00 Bitte fragen Sie bei Bedarf nach unserem speziellen Angebot von Gehölzen im Topf. Zur Triebverzögerung lagern wir auf Ihren besonderen Wunsch gerne im Kühlhaus ein. 21 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 22 Laubhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Feldulme Ulmus carpinifolia (campestre) 1+0 15 130 38,20 306,00 1+0 30 150 47,70 382,00 1+1 30 150 113,00 905,00 1+1 50 180 138,00 1110,00 1+2 80 120 162,00 1300,00 1+2 120 150 197,00 1580,00 1+2 150 180 232,00 1860,00 Bergulme Ulmus glabra 1+0 15 130 38,20 306,00 1+1 30 150 113,00 905,00 1+2 50 180 138,00 1110,00 1+2 80 120 162,00 1300,00 1+2 120 150 197,00 1580,00 1+2 150 180 232,00 1860,00 Wolliger Schneeball Viburnum lantana 2+0 15 130 65,00 2+0 30 150 81,00 1+2 30 150 126,00 1+2 50 180 154,00 1+2 80 120 182,00 Gemeiner Schneeball Viburnum opulus 1+0 15 130 44,30 1+0 30 150 56,50 1+1 30 150 126,00 1+2 50 180 154,00 1+2 80 120 182,00 Prompte Bedienung mit bodenfrischen Qualitätspflanzen aus eigener Anzucht und ausgewählten Herkünften. Zufuhr mit betriebseigenen Fahrzeugen durch Fachpersonal direkt zur Aufforstungsstelle. 22 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 23 Nadelhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Weißtanne Abies alba (pectinata) aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 2+0 1 35,50 284,00 2+1 1 75,00 600,00 2+2 15 130 101,00 810,00 2+2 oder 2+3 20 140 119,00 955,00 2+3 25 150 142,00 1140,00 2+3 30 160 162,00 1300,00 2+3 40 170 185,00 1490,00 2+2 P Bio-Topf 0,7 l 15 130 318,00 2550,00 2+2 P Bio-Topf 0,7 l 20 140 344,00 2760,00 2+3 P Bio-Topf 0,7 l 25 150 365,00 2920,00 Amerikanische Silbertanne Abies concolor 2+0 55,00 440,00 2+1 110,00 880,00 2+2 150,00 1200,00 Riesentanne, Küstentanne Abies grandis aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 25,10 201,00 2+0 =/ 52,00 416,00 2+1 96,00 770,00 2+2 =/ 138,00 1110,00 Pazif. Edeltanne Abies procera (nobilis) 2+0 55,00 440,00 2+1 110,00 880,00 2+2 =/ 150,00 1200,00 Bitte fragen Sie bei Bedarf nach unserem speziellen Angebot von Gehölzen im Topf. Gerne übernehmen wir Ihre Lohnanzuchten. Auch unsere Sträucher ziehen wir aus gebietsheimischen (z.t. autochthonem) süddt. Ausgangsmaterial an. Herkunftsangaben auf Anfrage. 23 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 24 Nadelhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Nordmannstanne Ambrolauri Abies nordmanniana 2+0 =/ 48,90 392,00 2+1 101,00 810,00 2+2 138,00 1110,00 2+3 20 140 187,00 1500,00 2+3 25 150 208,00 1670,00 2+2 P Bio 0,7 l 12 125 294,00 2360,00 2+2 P Bio 0,7 l 15 130 355,00 2840,00 Weitere Herkünfte auf Anfrage. Gemeiner Wacholder Juniperus communis 2+1 P Bio 0,7 l 20 140 344,00 Europäische Lärche Larix decidua aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 10 120 28,40 227,00 1+0 15 130 31,40 251,00 1+1 25 150 73,00 585,00 1+1 30 160 79,00 635,00 1+1 oder 1+2 50 180 98,50 790,00 1+2 80 120 110,00 880,00 1+2 120 150 138,00 1110,00 1+1 P Bio 0,7 l 30 150 272,00 2180,00 1+1 P Bio 0,7 l 50 180 286,00 2290,00 Japanische Lärche Larix kaempferi aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 10 120 28,40 227,00 1+0 15 130 31,40 251,00 1+1 25 150 73,00 585,00 1+1 30 160 79,00 635,00 1+1 50 180 98,50 790,00 1+2 80 120 110,00 880,00 1+2 120 150 138,00 1110,00 Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit ZüF-Zertifikat. Auf besonderen Wusnch: Behandlung gegen Schädlinge und Wurzelbehandlung mit Verdunstungsschutz. 24 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 25 Nadelhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Fichte, Rotfichte Picea abies (excelsa) aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 2+0 10 120 11,70 93,00 2+1 20 140 42,20 338,00 2+1 25 150 47,70 382,00 2+2 20 140 53,50 428,00 2+2 25 150 56,50 452,00 2+2 30 160 67,00 540,00 2+2 40 170 77,00 620,00 2+2 oder 2+3 50 180 96,00 770,00 2+2 oder 2+3 70 190 113,00 905,00 2+2 oder 2+3 80 100 138,00 1110,00 2+2 oder 2+3 100 125 172,00 2+1 P Bio 0,7 l 20 140 258,00 2070,00 1+2 P 2+2 P Bio 0,7 l 25 150 279,00 2240,00 2+2 P Bio 0,7 l 30 160 294,00 2360,00 Aufschlag für Hochlagenherkünfte 15% Serbische Fichte Picea omorica 2+0 =/ 25,80 206,00 2+1 15 130 63,00 505,00 2+1 20 140 75,00 600,00 2+2 20 140 75,00 600,00 2+2 25 150 96,00 770,00 2+2 30 160 130,00 1040,00 Blaufichte Picea pungens glauca 2+0 =/ 18,20 146,00 2+1 15 130 56,50 452 2+2 20 140 71,00 570,00 2+2 25 150 91,00 730,00 2+1 P Bio 0,7 l 15 130 258,00 2070,00 2+2 P Bio 0,7 l 20 140 279,00 2240,00 Hinweise: Netto-Preise in ohne MWST. Preise für Großpflanzen aller Arten aus weiterem Verschulverband auf Anfrage. 25 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 26 Nadelhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Bergkiefer, Latsche Pinus mugo 2+0 =/ 27,10 2+1 61,00 2+2 83,50 2+1 Topf 0,5 l 8 112 251,00 2+2 Topf 0,5 l 12 25 318,00 Kriechkiefer, Zwerglatsche Pinus mugo mughus 2+0 27,10 2+1 61,00 2+2 83,50 2+1 Topf 0,5 l 8 112 251,00 2+2 Topf 0,5 l 12 20 318,00 Schwarzkiefer Pinus nigra austriaca aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 14,60 117,00 2+0 =/ 27,10 216,00 1+1 42,20 338,00 1+2 63,00 505,00 Gemeine Kiefer, Föhre, Forche Pinus sylvestris aus Saatgut forstlich anerkannter Herkünfte 1+0 14,60 117,00 2+0 =/ 27,10 216,00 1+1 42,20 338,00 1+2 63,00 505,00 Weymouthskiefer Pinus strobus 2+0 =/ 31,40 2+1 61,00 2+2 83,50 Auf besonderen Wunsch: Behandlung gegen Schädlinge und Wurzelbehandlung mit Verdunstungsschutz. 26 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 27 Nadelhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Grüne Douglasie Pseudotsuga menziesii viridisaus anerkanntem deutschen Saatgut 1+0 32,20 257,00 2+0 15 130 46,60 373,00 2+0 20 140 56,50 452,00 2+1 20 140 98,50 790,00 2+1 25 150 116,00 930,00 2+1 oder 2+2 30 160 126,00 1010,00 2+2 40 170 138,00 1110,00 2+2 50 180 150,00 1200,00 2+2 80 100 172,00 1380,00 1+1 P Bio-Topf 0,7 l 20 140 258,00 2070,00 1+2 P Bio-Topf 0,7 l 25 150 286,00 2290,00 1+2 P Bio-Topf 0,7 l 30 160 310,00 2480,00 1+2 P Bio-Topf 0,7 l 40 70 344,00 2760,00 1+2 P Bio-Topf 0,7 l 50 80 379,00 3070,00 Gemeine Eibe Taxus baccata 2+0 =/ 52,00 2+1 8 112 110,00 2+2 12 118 150,00 2+2 18 124 208,00 2+1 Topf 0,6 l 8 112 318,00 2+1 Topf 0,6 l 12 18 395,00 2+2 Topf 0,6 l 18 24 510,00 Zur Triebverzögerung lagern wir auf Ihren besonderen Wunsch gerne im Kühlhaus ein. 27 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 28 Nadelhölzer Zertifiziert Alter u. Topf mit Höhe per per per per Qualität Inhalt ca. in cm 100 St. 1000 St. 100 St. 1000 St. Abendländischer Lebensbaum Thuja occidentalis 2+0 =/ 19,20 2+1 15 130 50,50 2+2 25 150 79,00 2+2 30 160 91,00 Riesenlebensbaum Thuja plicata 2+1 15 130 50,50 2+2 20 135 61,00 Westamerikanische Hemlockstanne Tsuga heterophylla 2+0 =/ 58,00 2+1 122,00 2+2 20 130 167,00 Prompte Bedienung mit bodenfrischen Qualitätspflanzen aus eigener Anzucht und ausgewählten Herkünften. Zufuhr mit betriebseigenen Fahrzeugen durch Fachpersonal direkt 28 zuzüglich 7% MwSt

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 29 Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Allgemeines Geltungsbereich a) Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch die Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. b) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt. 2. Vertragsschluss a) Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit. b) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Falls der Kunde innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung keinen Einspruch erhebt, gilt der Auftrag als zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung erteilt. c) Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. d) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird, soweit bereits geleistet, unverzüglich zurückerstattet. e) Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e-mail zugesandt. 3. Preise und Zahlungsbedingungen a) Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinen des Kataloges/der Preisliste verlieren 29

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 30 die alten Preise ihre Gültigkeit. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale. b) Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen in unserem Betrieb haben Listenpreise keine Gültigkeit. c) Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme auszuführen. d) Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware binnen einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis spätestens zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto auf den Netto-Rechnungsbetrag, sofern der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt hat. e) Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen die aus derselben Lieferung herrühren. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückhaltungsrechts seitens unserer Unternehmer-Kunden ausgeschlossen. f) Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers. g) Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. 4. Gefahrübergang, Versand und Verpackung a) Ist der Käufer Unternehmer, erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch dann, wenn der Verkäufer den Versand mit eigenen Fahrzeugen durchführt. Beim Versendungskauf erfolgt der Gefahrenübergang mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer. b) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. c) Der Übergabe seht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. d) Der Verkäufer hat die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen. Offene Wagenladungen sind abzudecken. Die einzelnen Lieferpositionen sind deutlich zu kennzeichnen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten unserer Kunden abgeschlossen. 30

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 31 Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.b. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden. Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachberechnet werden. Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straßen erfolgen. 5. Lieferpflichten a) Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.b. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.b. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadenersatz nicht geltend machen. b) Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend. c) Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten. 6. Maße und Muster a) Sämtliche Maße und Cirka-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10% nach oben oder unten sind zulässig. b) Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen. 7. Eigentumsvorbehalt a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zu vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde. b) Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Unternehmer als Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung. c) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 31

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 32 d) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. e) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der Unternehmer hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. f) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Vermischung mit uns nicht gehörender Ware, so erwerben wir an der vermischten Ware das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu der sonstigen Ware. 8. Garantie und Gewährleistung a) Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Kunde den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteil kommen lassen. Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie nicht umfasst. Bei der Anwachsgarantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne. b) Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Ostgehölzen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommen. Die Gewähr für Beerenobst, Rosen und anderen Gehölzen läuft nur bis zum Ablauf des zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung an. Für Sortenechtheit der Nachzucht wird keine Garantie übernommen. Bei Veredelungsunterlagen und Jungpflanzen übernehmen wir Gewähr für die Echtheit der gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines Jahres ab dem Tage der Lieferung. c) Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 32

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 33 d) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Prospektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, tritt ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlichen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachgemäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist. e) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. f) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. g) Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Rosensorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den Unternehmer als Käufer dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen im Ausland zu unterlassen. Der Unternehmer als Käufer verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen. 9. Haftungsbeschränkungen a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 33

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 34 b) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiterhin gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden. c) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 10. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel und Rückgaberecht a) Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen, es sei denn, es handelt sich bei der Ware um lebende Pflanzen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. b) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. c) Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. 11. Schlussbestimmungen a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung. b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. c) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 34

Hennes_Preisliste_2014_PC.qxp 20.11.2015 10:10 Seite 36 Hennes Forstpflanzen + Forstdienstleistungen Bussenweg 22 88499 Neufra Telefon 0 73 71/60 80 Telefax 0 73 71/44 76 55