Studienordnung für den Studiengang Master of Science Wirtschaftsingenieurwesen der Universität Rostock vom 04.09.2009



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Transkript:

Studienordnung für den Studiengang Master of Science Wirtschaftsingenieurwesen der Universität Rostock vom 04.09.2009 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz LHG M-V) vom 5. Juli 2002 (GVOBl. M-V S. 398) 1, zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539) 2, hat die Universität Rostock folgende Studienordnung für den Studiengang MSc Wirtschaftsingenieurwesen als Satzung erlassen: Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Studiums 3 Studienbeginn, fachspezifische Voraussetzungen 4 Umfang und Aufbau des Studiums 5 Lehrveranstaltungsarten 6 Prüfungsleistungen 7 Regelprüfungstermine 8 Exkursionen, Praktika, Auslandsaufenthalte 9 Studienberatung 10 Anwendungsbereich 11 In-Kraft-Treten Anlage 1: Module und Studienverläufe Anlage 2: Modulbeschreibungen 1 Mittl.bl. BM M-V S. 511 2 Mittl.bl. BM M-V S. 635

1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung dieses Studiengangs vom [...] Ziele, Inhalt und Aufbau des Studiengangs an der Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock. 2 Ziele des Studiums Der Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (MSc WIW) ist ein forschungsorientierter Studiengang. Er bietet auf hohem Niveau einen Überblick über die Inhalte, die grundlegenden Prinzipien, Konzepte und Methoden der Betriebswirtschaftslehre sowie alternativ des Maschinenbaus bzw. der Elektrotechnik. Es erfolgt eine O- rientierung auf die Kombination technischer und betriebswirtschaftlicher Spezialisierungen zum Erwerb einer breiten Fachkompetenz. Die Absolventinnen/Absolventen erwerben vertiefte Fachkenntnisse in den gewählten Spezialisierungsbereichen. Sie besitzen die Fähigkeit - aufbauend auf den von ihnen erworbenen Kenntnissen in einem Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen - zum hierarchie- und funktionsübergreifenden Einsatz in betriebswirtschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern von Unternehmen. Sie sollen darüber hinaus in der Lage sein, originelle Forschungsfragen zur Produkt- und Prozessgestaltung und zur Unternehmensführung zu entwickeln und zu bearbeiten. Neben der Vermittlung methodischer und fachlicher Kompetenzen liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Entwicklung der Sozialkompetenz der Studierenden. Dazu werden unterschiedliche Lehrveranstaltungsarten genutzt (vgl. 5). Das geschieht insbesondere durch Lernen in Gruppen, die Problemdiagnostik, das Lösen von Übungsaufgaben, die Präsentation und Diskussion erzielter Ergebnisse des Planspiels sowie die problemorientierte Anwendung von Wissen in die Unternehmenspraxis. Weiterhin sollen die Absolventinnen/Absolventen des Master-Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen die erworbenen Kompetenzen, vor allem ihre Problemlösungsfähigkeit, auf die Komplexität der ihnen anvertrauten Prozesse anwenden können. Sie verfügen über Lernstrategien, die es ihnen ermöglichen, ihr Wissen und ihre Kompetenzen laufend - auch nach Abschluss ihres Studiums - selbständig zu erweitern. Ihnen sind die ethischen Prinzipien verantwortungsvollen Handelns bewusst. Neben ihrer Fachkompetenz sollen Absolventinnen/Absolventen die Fähigkeit erlangen Konzepte, Vorgehensweisen und Ergebnisse zu kommunizieren und im Team zu arbeiten. Sie sind auf besondere Weise in der Lage, sich in die Fachsprache angrenzender Disziplinen einzuarbeiten, um fachübergreifend kommunizieren zu können. Sie erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten zur Entwicklung von Führungsqualifikationen. Der Masterstudiengang ist zugleich ein auf eine Promotion vorbereitendes wissenschaftliches Studium für besonders geeignete Absolventinnen/Absolventen. 2

3 Studienbeginn, fachspezifische Voraussetzungen (1) Die Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist zum Sommer- und Wintersemester möglich. Der Beginn zum Wintersemester wird deshalb empfohlen, weil ein breiteres Studienangebot insbesondere in den betriebswirtschaftlichen Fächern möglich ist. (2) Das Master-Studium setzt einen in der Regel mindestens mit dem ECTS-grade B ( 1 Abs. 2 Nr. 1 der Prüfungsordnung) bestandenen ersten Qualifizierungsabschluss (Bachelor-, Diplom- oder gleichwertige Prüfung) an einer Hochschule ( 1 Abs. 1 der Prüfungsordnung) voraus, in dem inhaltliche und methodische Kenntnisse in dem von der Prüfungsordnung spezifizierten Umfang ( 1 Abs. 2 Nr. 2 der Prüfungsordnung) erworben wurden. 3 Für den Einstieg in das Masterstudium gelten die in der Prüfungsordnung 1 formulierten Prüfungsvoraussetzungen. (3) Der Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen wird in deutscher Sprache angeboten. Erforderliche Sprachkenntnisse regeln sich nach Abs. 2 Nr. 4 der Prüfungsordnung. 4 Umfang und Aufbau des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester, in denen insgesamt 120 Leistungspunkte zu erzielen sind. Jeder Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Leistungspunkte werden für das nachgewiesene Erreichen des Lernziels eines Moduls vergeben. (2) Die Module des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen gliedern sich in Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und Wahlmodule. Pflichtmodule müssen von allen Studentinnen/Studenten beider Studienrichtungen belegt werden. Wahlpflichtmodule gliedern sich in Wahlpflichtmodule der BWL und der Ingenieurwissenschaften. Wahlpflichtmodule der BWL beinhalten auswählbare Studienschwerpunkte der BWL für beide Studienrichtungen (Maschinenbau und Elektrotechnik). Wahlpflichtmodule der Ingenieurwissenschaften beinhalten auswählbare Studienschwerpunkte der Ingenieurwissenschaften zur Ausdifferenzierung der Studienrichtungen. Wahlmodule stellen weitere Spezialisierungsmöglichkeiten im Integrationsbereich BWL/Ingenieurwissenschaften dar. (3) Im Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen sind gemäß Anlage 1 der Prüfungsordnung ein Pflichtmodul (12 LP), sechs Wahlpflichtmodule (66 LP) und zwei Wahlmodule (12 LP) zu absolvieren, deren Prüfungsleistungen gemäß 2 Abs. 2 der Prüfungsordnung mit jeweils 6 oder 12 Leistungspunkten bewertet werden. Darüber hinaus ist eine Master-Arbeit mit 30 LP zu absolvieren. Der Studienplan ist so ausgelegt, dass die Studierenden das Kursprogramm in drei Semestern absolvieren können. Im vierten Semester wird eine Abschlussarbeit angefertigt (Master- 3 Wenn im Folgenden von der Prüfungsordnung die Rede ist, so ist damit stets die Prüfungsordnung des Master-Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen der Universität Rostock gemeint. 3

Arbeit). In jedem Semester sollen 30 Leistungspunkte erworben werden. Aus den Modulen und der Master-Arbeit sind insgesamt 120 Leistungspunkte zu erwerben. (4) Die Inhalte der Module und die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind Anlage 2 der Studienordnung zu entnehmen. Anlage 1 der Studienordnung liefert eine Modulübersicht und relevante Studienverläufe. 5 Lehrveranstaltungsarten Im Master-Studium Wirtschaftsingenieurwesen sind in der Regel die nachfolgenden Arten von Lehrveranstaltungen vorgesehen. Für alle gilt die Pflicht zu kontinuierlicher Teilnahme. - Vorlesung: Vorlesungen vermitteln Überblickswissen und dienen der Darstellung und kritischen Diskussion größerer Themenkomplexe im Zusammenhang des jeweiligen Moduls. Sie vermitteln inhaltliche und methodische Kompetenz. - Übung: Übungen sind auf aktive Mitarbeit der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen zu entsprechenden Vorlesungen. Sie dienen der Vertiefung der Kenntnisse oder der Einübung spezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sie vermitteln inhaltliche und methodische Kompetenz. - Forschungsseminar: Forschungsseminare sind auf aktive Mitarbeit der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen, die eine intensive Auseinandersetzung mit einem vorgegebenen Thema beinhalten. Dabei sollen die Studierenden an das wissenschaftliche Arbeiten in einer Weise herangeführt werden, die sie Forschung als nachvollziehbaren Prozess erleben lässt. Es werden die intensive Arbeit mit der Fachliteratur, kritische Diskussion und fortgeschrittene Arbeitstechniken eingeübt. Das Fallstudienseminar ist ein Spezialfall des Forschungsseminars. - Forschungspraktikum: Forschungspraktika sind auf aktive Mitarbeit der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen, in denen die Studierenden unter Anleitung und in kleinen Gruppen eigene Forschungsprojekte bearbeiten. Sie dienen der Einübung wirtschaftswissenschaftlicher Methoden durch praktische Anwendung auf entsprechende Problemstellungen. Sie beinhalten in der Regel den Umgang mit wirtschaftswissenschaftlichem Datenmaterial. - Kolloquium: Kolloquien sind auf die aktive Mitarbeit der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen, in denen sich die Studierenden mit einem vorgegebenen Thema auseinandersetzen, im Kolloquium ihre Themeninterpretation vorstellen und sich der Diskussion stellen. Es werden die intensive Auseinandersetzung mit der Literatur, Präsentationskompetenz und Diskursfähigkeit eingeübt. - Planspiel: Planspiele sind Veranstaltungen, in denen computergestützte Lehrmethoden eingesetzt werden. Es werden am Modell einer möglichst realistischen, aber vereinfachten Situation der Unternehmenspraxis über mehrere Spielrunden den Lernenden Handlungsentscheidungen abverlangt. Diese werden im Team getroffen, diskutiert und die Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg reflektiert. Die Studierenden sollen dabei das bisher Gelernte in realitätsnahen Situationen anwenden und ihre Teamfähigkeit verbessern. 4

6 Prüfungsleistungen (1) Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Anzahl, Art und gegebenenfalls Umfang der zu einer Modulprüfung gehörenden Prüfungsleistungen ergeben sich aus der Anlage 1 der Prüfungsordnung für den Studiengang MSc WIW an der Universität Rostock. Weitere Angaben können bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche bekannt gegeben werden. (2) Mündliche Prüfungsleistungen werden in 7 der Prüfungsordnung geregelt. Es kann sich um mündliche Prüfungen oder sonstige mündliche Prüfungsleistungen handeln. Sonstige mündliche Prüfungsleistungen können unter anderem sein: Vortrag, Referat, Präsentation und Diskussionsleitung. - Ein Vortrag ist eine Rede von 10-20 minütiger Dauer zu einem bestimmten wissenschaftlichen Thema. In dieser Zeit sollen wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Zu einem Vortrag werden die verwendeten Materialien oder ein Thesenpapier ausgeteilt. - Ein Referat (20-45 min) oder ein Gruppenreferat (30-60 min) fasst Untersuchungsergebnisse oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen, die in der Regel in einer Hausarbeit differenzierter dargestellt werden. Mit einem Referat wird ein strukturierter Überblick über ein vorgegebenes Themen- oder Forschungsgebiet gegeben. Auch zu einem Referat werden in der Regel die verwendeten Folien oder ein Thesenpapier ausgeteilt. - Eine Präsentation (10-20 min) dient der Darstellung der eigenständigen Arbeit mit Literatur oder Daten zu einem vorgegebenen Thema mit Hilfe geeigneter Präsentationstechniken; sie kann auch in Form einer Gruppenarbeit (20-40 min) erfolgen. (3) Schriftliche Prüfungsleistungen werden in 8 der Prüfungsordnung geregelt. Es kann sich um Klausurarbeiten oder um sonstige schriftliche Arbeiten handeln. Sonstige schriftliche Arbeiten können unter anderem sein: Hausarbeiten, Protokolle oder Berichte. - Hausarbeiten sind schriftliche Ausarbeitungen zu einem vorgegebenen Thema, in denen die/der Studierende nachweist, dass sie/ er innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten logisch konsistent zusammenfassen und in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen kann. - Protokolle sind genaue, aber dennoch auf das Wesentliche beschränkte Niederschriften über den Hergang einer Untersuchung oder den argumentativen Verlauf einer Veranstaltung. - Berichte sind sachliche Darstellungen eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. (4) Die 25 und 26 der Prüfungsordnung regeln die Prüfungsformen der Master- Arbeit. 5

7 Regelprüfungstermine (1) Die Regelprüfungstermine richten sich nach 5 und Anlage 1 der Prüfungsordnung. (2) Das erste Studienjahr umfasst Pflichtmodule im Umfang von 12 Leistungspunkten. Im zweiten Studienjahr findet kein Pflichtmodul statt. (3) Wahlpflichtmodule sind im ersten Fachsemester bei Beginn des Studiums zum Wintersemester im Umfang von 18, bei Beginn des Studiums im Sommersemester von 30 Leistungspunkten zu absolvieren. Im zweiten Fachsemester sind Wahlpflichtmodule im Umfang von 24 LP, bei Beginn des Studiums im SS von 12 Leistungspunkten zu absolvieren. Im dritten Fachsemester sind Wahlpflichtmodule im Umfang von 24 Leistungspunkten zu absolvieren. (4) Das Master-Studium Wirtschaftsingenieurwesen umfasst Wahlmodule im Umfang von zwölf Leistungspunkten, die im zweiten und dritten Fachsemester absolviert werden sollen. 8 Exkursionen, Praktika, Auslandsaufenthalte (1) Exkursionen können im Rahmen aller Lehrveranstaltungen des Master- Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen stattfinden. Eine Teilnahme wird empfohlen, die Kostenübernahme wird nicht geregelt. (2) Allen Studierenden wird empfohlen, fachspezifische oder ergänzende Praktika außerhalb der Universität zu absolvieren. Praktika sind in die vorlesungsfreie Zeit zu legen. (3) Die Absolvierung eines Auslandssemesters ist möglich. Die am Studiengang beteiligten Lehrstühle unterstützen die Anfertigung von Master-Arbeiten im Ausland, unter der Doppelbetreuung eines/einer Rostocker und eines/einer ausländischen Professors/Professorin. Nach 25 Abs. 6 der Prüfungsordnung bedarf die Doppelbetreuung der Zustimmung des Prüfungsausschusses. 9 Studienberatung Die Studienberatung erfolgt im Studien- und Prüfungsamt und in Abhängigkeit von der Studienrichtung in den zuständigen Instituten der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (WSF), der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik (MSF) und der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik (IEF). Empfohlen wird eine Studienberatung im ersten Fachsemester. 6

10 Anwendungsbereich Diese Studienordnung gilt für alle Studierende, für die die Prüfungsordnung des MSc WIW vom [ ] gültig ist. Die Vorschriften dieser Studienordnung gelten erstmals für Studierende, die das Master-Studium MSc WIW zum Wintersemester 2009/10 aufgenommen haben. 11 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Rostock in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Rostock vom [Datum des Senatsbeschlusses] und der Genehmigung des Rektors vom [Datum der Ausfertigung]. Rostock, den [Datum der Ausfertigung] Die Rektorin/Der Rektor der Universität Rostock Universitätsprofessor... 7