BEITRITTSERKLÄRUNG TSV NEUDORF 1913 e.v.

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Transkript:

BEITRITTSERKLÄRUNG Bearbeitungsvermerke des Vereins Mitgliedsnummer: Eintrittsdatum: Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft beim TSV Neudorf 1913 e.v. Folgende Angaben sind für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlich. Für den Verein Name, Vorname Geburtsdatum Strasse, Hausnummer PLZ, Wohnort Geschlecht: männlich Familienstand: weiblich andere ledig verheiratet Mitgliedsart Beitrag EUR / Jahr Abteilung Kinder / Jugendliche siehe Beitragsordnung Badminton Handball Passives Mitglied Erwachsener siehe Beitragsordnung Boule Leichtathletik Aktives Mitglied Erwachsener siehe Beitragsordnung Faustball Turnen Familienbeitrag Aktiv siehe Beitragsordnung Gesundheitssport Tanz / Showtanz Die Mitgliedsbeiträge finden sie in der Beitragsordnung auf Seite 4. Bitte diese durchlesen. Besteht bereits über einen anderen Familienangehörigen eine Familienmitgliedschaft? JA NEIN Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung und Ordnungen des Vereins in der jeweils gültigen Fassung an. Satzung auf der Website www.tsv-neudorf.de abrufbar. [Bei Verwendung eines Online-Formulars:] Die Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen. [Bei Verwendung eines Formulars in Papierform:] Bei Ja, bitte zahlendes Mitglied angeben: Die umseitig abgedruckten Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der EU- Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen. Name, Vorname des zahlenden Familienmitglied Unterschrift Mitglied Freiwillige Angaben: Unterschriften der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen bzw. Geschäftsunfähigen Telefonnummer (Festnetz/Mobil) Email-Adresse Ich bin damit einverstanden, dass die vorgenannten Kontaktdaten zu Vereinszwecken durch den Verein genutzt und hierfür auch an andere Mitglieder des Vereins (z.b. zur Bildung von Fahrgemeinschaften) weitergegeben werden dürfen. Mir ist bekannt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung der vorbenannten Angaben freiwillig erfolgt und jederzeit durch mich ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Unterschrift Mitglied / Unterschriften der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen bzw. Geschäftsunfähigen Seite 1 von 6 Eintrittserklärung TSV Neudorf Stand Mai 2018

Für den Verein EINWILLIGUNG VERÖFFENTLICHUNG BILDER Bearbeitungsvermerke des Vereins Mitgliedsnummer: Eintrittsdatum: Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen Ich willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person bei sportlichen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfen: Homepage des Vereins Soziale Medien des Vereins (Bsp. Facebook, Instagramm) regionale Presseerzeugnisse (z.b. Ortsblatt, Zeitung) Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verein erfolgen. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch den TSV Neudorf 1913 e.v. nicht sichergestellt werden, da z.b. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Der TSV Neudorf 1913 e.v. kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung. Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass trotz meines Widerrufs Fotos und Videos von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen. Unterschrift Mitglied Bei Minderjährigen bzw. Geschäftsunfähigen: Bei Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist neben der Einwilligung des Minderjährigen auch die Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ich/Wir habe/haben die Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung der Personenbilder und Videoaufzeichnungen zur Kenntnis genommen und bin/sind mit der Veröffentlichung einverstanden. Vor- und Nachname/n des/der gesetzlichen Vertreter/s: Datum und Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter/s: Der Widerruf ist zu richten an: TSV Neudorf 1913 e.v., Mannheimerstr.105, 76676 Graben-Neudorf; datenschutz@tsv-neudorf.de Seite 2 von 6 Eintrittserklärung TSV Neudorf Stand Mai 2018

Für den Verein SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT Bearbeitungsvermerke des Vereins Mitgliedsnummer: Eintrittsdatum: Gläubiger-Identifikationsnummer DE93ZZZ00000408605 Ich ermächtige den TSV Neudorf 1913 e.v., die fälligen Mitgliedsbeiträge jährlich zum 10. April, den anteiligen Mitgliedsbeitrag im Eintrittsjahr am 10. Juli bzw. 10. Oktober von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom TSV Neudorf 1913 e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Dabei gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN DE BIC / SWIFT Kontoinhaber: Name, Vorname Strasse PLZ / Ort Name des Mitglieds, falls nicht Kontoinhaber Unterschrift des Kontoinhabers Seite 3 von 6 Eintrittserklärung TSV Neudorf Stand Mai 2018

Für Ihre Unterlagen BEITRAGSORDNUNG Diese Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. 1. Mitgliedsbeiträge Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell: Kinder und Jugendliche EUR 40,00 Passives Mitglied Erwachsene EUR 25,00 Aktives Mitglied Erwachsene EUR 80,00 Familienbeitrag aktiv EUR 120,00. Ermäßigungen sind auf schriftlichen Antrag zulässig. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Vorstand oder der Mitgliederverwaltung vorzulegen. Der Einzug des Beitrags durch Lastschrift erfolgt jährlich am 10. April. Eventuell anfallende Stornogebühren gehen, soweit sie das Mitglied zu verantworten hat, zu Lasten des Mitgliedes. 2. Pflicht-Arbeitsstunden Alle aktiven Mitglieder sind verpflichtet zur Ableistung der jeweils aktuell beschlossenen Arbeitsstunden, ersatzweise zur Zahlung eines Zusatzbeitrags. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, die Anzahl der jährlich zu leistenden Arbeitsstunden sowie eine Ausfallgebühr für jede nicht geleistete Arbeitsstunde festzulegen. Im Jahr 2018 hat jedes Mitglied 5 Arbeitsstunden zu leisten. Ausnahmen, die nicht zu Arbeitsstunden verpflichtet sind: - passive Mitglieder - Mitglieder bis einschließlich 15 Jahre und Mitglieder, die 70 Jahre und älter sind - Ehrenmitglieder Geleistete Arbeitsstunden werden nach Ablauf des Kalenderjahres ermittelt. Die Mitglieder sind dazu verpflichtet, ihre geleisteten Arbeitsstunden gegenzeichnen zu lassen und den Nachweis bis spätestens Mitte Januar des Folgejahres bei einem Vorstandsmitglied oder bei der Mitgliederbetreuung abzugeben. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind EUR 10,00 zu entrichten. Die fälligen Zusatzbeiträge werden per Lastschrift eingezogen. 3. Kündigung Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen und ist nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Jahresende möglich. 4. Mitgliederdaten Änderungen von Anschrift, Name oder Bankverbindung müssen der Mitgliederverwaltung unverzüglich mitgeteilt werden. Seite 4 von 6 Beitragsordnung TSV Neudorf Stand September 2017

Für Ihre Unterlagen MERKBLATT INFORMATIONSPFLICHT Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach. 1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter: Turn- und Spielverein 1913 Neudorf e.v., Mannheimer Str. 105, 76676 Graben-Neudorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand nach 26 BGB, Herr Volker Wilhelm, Herr Timo Heil und Frau Andrea Zimmermann-Blank; E-Mail: kontakt@tsv-neudorf.de 2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten: Turn- und Spielverein 1913 Neudorf e.v., Mannheimer Str. 105, 76676 Graben-Neudorf, E-Mail: datenschutz@tsv-neudorf.de 3. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden: Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z.b. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation des Sportbetriebes). Ferner werden personenbezogene Daten zur Teilnahme am Wettkampf-, Turnier- und Spielbetrieb der Landesfachverbände an diese weitergeleitet. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins, in Auftritten des Vereins in Sozialen Medien sowie auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt. 4. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt: Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein und um die Teilnahme am Spielbetrieb der Fachverbände. Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.v.m. Artikel 7 DSGVO. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet, sozialen Medien oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse des Vereins veröffentlicht. Seite 5 von 6 Eintrittserklärung TSV Neudorf Stand Mai 2018

Für Ihre Unterlagen MERKBLATT INFORMATIONSPFLICHT 5. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten der Mitglieder, die am Spiel- und Wettkampfbetrieb der Landesfachverbände teilnehmen, werden zum Erwerb einer Lizenz, einer Wertungskarte, eines Spielerpasses oder sonstiger Teilnahmeberechtigung an den jeweiligen Landesfachverband weitergegeben. Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die Sparkasse Karlsruhe weitergeleitet. 6. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer: Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt. Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Zugehörigkeit zu einer Mannschaft, besondere sportliche Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von sportlichen Ereignissen und Erfolgen und der jeweiligen Zusammensetzung der Mannschaften zugrunde. Alle Daten der übrigen Kategorien (z.b. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht. 7. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu: - das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, - das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, - das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, - das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, - das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO, - das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO, - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO - das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird. 8. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen: Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben. Ende der Informationspflicht Stand: Mai 2018 Seite 6 von 6 Eintrittserklärung TSV Neudorf Stand Mai 2018