Aufruf zu Nominierungen für die Ständigen Ausschüsse der Sektionen

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Transkript:

Aufruf zu Nominierungen für die Ständigen Ausschüsse der Sektionen Nominierungen von Kandidaten für die Besetzung der Ständigen Ausschüsse für die Amtszeit von August 2013 bis August 2017 NOMINIERUNGSFRIST: 06. FEBRUAR 2013 Die Facharbeit der IFLA ist in verschiedene Sektionen unterteilt. Jeder Sektion steht ein demokratisch gewählter Ständiger Ausschuss vor, der sich aus Fachkräften mit Erfahrung und Interesse an dem Fachgebiet der Sektion zusammensetzt. Ein Amt in einem der Ständigen Ausschüsse bietet die Gelegenheit der professionellen Weiterbildung, des Erfahrungsaustauschs mit Kollegen aus vielen Ländern und der Gelegenheit, einen Beitrag zu leisten für die Weiterentwicklung von Bibliotheksbelangen. Wer kann einen Kandidaten nominieren? Folgende Mitglieder sind berechtigt, einen Kandidaten für die Wahl zum Ständigen Ausschuss einer Sektion zu nominieren: Der bevollmächtigte Vertreter eines Mitgliedsverbands der IFLA und eines institutionellen Mitglieds kann einen Kandidaten für jede Sektion, der das Mitglied angehört, nominieren. HINWEIS: Bevollmächtigter Vertreter ist die Person, die in den Unterlagen der IFLA als höchster Vertreter eingetragen ist und dessen Name auf dem beigefügten Nominierungsformular eingetragen ist. Sollte das Formular fehlerhaft sein, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihnen ein korrigiertes Formular zusenden können. Assoziierte institutionelle Mitglieder der IFLA (Institutionelle Untereinheiten, Schulbibliotheken, Ein-Personen-Bibliotheken) können für jede Sektion, der sie angehören, einen Kandidaten nominieren. Assoziierte persönliche Mitglieder der IFLA (Persönliche und Studentische Mitglieder sowie Mitglieder der Kategorien Nicht-angestellt und Berufseinsteiger) können für jede Sektion, der sie angehören, einen Kandidaten nominieren. Das nominierende Mitglied muss den gesamten Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2012 gezahlt haben und darf mit der Zahlung nicht in Verzug sein. Die Mitglieder Ständiger Ausschüsse werden ad personam ernannt. Ein Kandidat muss nicht IFLA-Mitglied sein (oder bei einem IFLA-Mitglied angestellt oder mit einem IFLA-Mitglied affiliiert sein). Wichtig ist, dass der Kandidat aktiv zur Arbeit der Sektion beitragen kann. Wie viele Kandidaten kann ich nominieren und für welche Ständigen Ausschüsse? Sie können einen Kandidaten für jede Sektion, für die Sie eingetragen sind, nominieren. Wenn Sie also beispielsweise für drei Sektionen eingetragen sind, können Sie drei Nominierungen aussprechen, eine für jeden der Ständigen Ausschüsse.

Die Sektionen der IFLA, für die deutsche institutionelle und verbandsmäßige IFLA- Mitglieder eingetragen sind, können Sie gern im Sekretariat des IFLA-Nationalkomitees (klauser@bibliotheksverband.de) oder in der IFLA-Zentrale (tatjana.hoeink@ifla.org) erfragen. Das Nominierungsformular kann für jede Sektion, der Sie angehören und für die Sie einen Kandidaten nominieren möchten, entsprechend oft kopiert werden; unterzeichnet werden können die Formulare jedoch nur, wie oben erwähnt, durch den bevollmächtigten Vertreter. Gelegentlich kann es vorkommen, dass der Vorsitzende einer Sektion auf einen möglichen Kandidaten, für den noch keine Nominierung vorliegt, aufmerksam wird und Sie daher bittet, bereit zu sein, den Kandidaten zu nominieren. Ihre Bereitschaft dazu bedeutet nicht, dass Sie den Kandidaten in irgendeiner Form unterstützen müssen oder dass der Kandidat Ihnen persönlich bekannt sein muss. Sie werden jedoch mit dem Kandidaten kommunizieren müssen, um das Nominierungsformular ausfüllen zu können. Beachten Sie bitte, dass Sie durch Ihre Nominierung eines Kandidaten keine Verantwortung für diesen Kandidaten übernehmen, und zwar unabhängig vom Wahlergebnis. Wer kann nominiert werden? Kandidaten sollten: mit angemessenen Kenntnissen und Erfahrungen zur Arbeit der Sektion beitragen können. großes Interesse an einer Mitarbeit bei der IFLA haben. über ausreichende Kenntnisse mindestens einer der IFLA-Sprachen(Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Spanisch) verfügen. Da die meisten Sitzungen der IFLA in Englisch abgehalten werden, sind ausreichende Englischkenntnisse äußerst wünschenswert, um sich als Mitglied eines Ständigen Ausschusses in vollem Umfang einbringen zu können. die Möglichkeit haben, an der Arbeit des Ständigen Ausschusses teilzunehmen, ohne dass der IFLA dadurch Unkosten entstehen. Dies beinhaltet, dass sie an den Sitzungen teilnehmen müssen. Die Ständigen Ausschüsse treffen sich vor dem jährlichen IFLA-Weltkongress an dem Samstag vor Beginn des Kongresses und möglicherweise erneut während der Kongresswoche. Von Mitgliedern der Ständigen Ausschüsse wird erwartet, dass sie an fünf Kongressen teilnehmen, von 2013 (Singapur) bis einschließlich 2017 (Veranstaltungsort steht noch nicht fest). Die Kongresse finden jedes Jahr im August statt. Zwischen diesen Versammlungen findet die Zusammenarbeit über E-Mail und Post statt. Einige der Ständigen Ausschüsse halten nach Absprache im Ausschuss halbjährige Treffen ab. Mitglieder der Ständigen Ausschüsse müssen in der Lage sein, ihre Reisepläne entsprechend abzustimmen. Aktiv zu Projektideen und der Programmgestaltung während des Kongresses beitragen Sich aktiv in die Arbeit der Sektion einbringen, beispielsweise durch Projektmitarbeit, durch die Organisation von Workshops, die Anfertigung von Übersetzungen usw. Neue Mitglieder für die Sektion und für IFLA anwerben

Auf Anfragen der IFLA Zentrale zu Beratungen, Teilnahme an Sitzungen usw. reagieren Zu der Gestaltung eines Newsletters, Informationsfaltblatts und Informationsvermittlung über die Aktivitäten der Sektion beitragen Bei der Übersetzung des Newsletters, Kongressberichten, Faltblättern und anderer Dokumente gegebenenfalls unterstützen Die Teilnahme von Personen aus verschiedenen Weltteilen in der Sektion befördern, indem sie potentielle neue Sektionsmitglieder und korrespondierende Mitglieder ausfindig machen Bei der Besetzung von Geschäftsbereichen innerhalb des Ausschusses (zum Beispiel Herausgabe des Newsletters, als Informations coordinator fungieren, Sektionsmitgliederwerbung betreiben, Übersetzungen organisieren, Workshops vorbereiten etc.) zur Verfügung stehen Mit Respekt, Vertrauen, Vertraulichkeit und Transparenz innerhalb des Ausschusses agieren und Verständnis aufbringen für den Schutz von persönlicher und vertraulicher Information. Das Mitglied sollte Interessenkonflikte angeben und sich bei allen Angelegenheiten enthalten, bei denen es ein weiteres Interesse vertritt. Sie können sich selbst, eine(n) Ihrer MitarbeiterInnen oder eine Person einer anderen Einrichtung oder eines anderen Landes nominieren, von der Sie wissen, dass sie die geforderten Qualifikationen erfüllt und Interesse an einem Amt hat. Wer kann nicht nominiert werden? Folgende Personen können nicht für die Amtszeit 2013-2017 nominiert werden: Personen, die momentan ein Amt in einem Ständigen Ausschuss für die Amtszeit 2011-2015 innehaben. Personen, die momentan ihre zweite Amtsperiode in einem Ständigen Ausschuss für die Amtszeit 2009-2013 leisten. Personen, die ihre zweite Amtszeit in einem Ständigen Ausschuss leisten und Interesse an einem Amt in einem anderen Ständigen Ausschuss haben, sollten diesen Wunsch einem nominierungsberechtigten Mitglied mitteilen. Niemand kann gleichzeitig in mehr als einem Ständigen Ausschuss Mitglied sein. Die einzige Ausnahme bildet die Mitgliedschaft in einer der Regionalsektionen (Afrika, Asien und Ozeanien und Latein Amerika und Karibik) zusätzlich zu einer weiteren in einem Ständigen Ausschuss. Wer momentan in den Ständigen Ausschüssen der einzelnen Sektionen amtiert, erfahren Sie auf der IFLA-Website unter Activities and Groups. Wie nominiere ich? Sie finden angehängt an das Schreiben, das wir per Mail verschicken, ein Formular mit Ihrem Namen oder dem Namen Ihrer Einrichtung (Nomination form). Wenn Sie Kandidaten für den Ständigen Ausschuss von mehr als einer Sektion nominieren möchten, müssen Sie das Ihnen zugeschickte Nominierungsformular entsprechend oft kopieren. Verwenden Sie kein Formular, das einem anderen IFLA-Mitglied zugeschickt wurde, und kopieren Sie Ihr Formular nicht für andere Mitglieder. Dies kann bei der Überprüfung der Gültigkeit der Nominierungen durch das IFLA-Sekretariat zu Verwirrungen führen und sehr zeitraubend sein.

Holen Sie mit dem beiliegenden Einwilligungsformular (Consent Form) die Zustimmung Ihres Kandidaten zusammen mit der Versicherung ein, dass der Kandidat die sprachlichen Voraussetzungen erfüllt und an den Versammlungen teilnehmen kann. Lassen Sie sich auch eine kurze Beschreibung des bisherigen Werdegangs und der momentanen Position des Kandidaten geben. Füllen Sie das Nominierungsformular aus. Nominierungen durch Verbände, institutionelle Mitglieder und Partnerorganisationen müssen von dem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet sein. Eine Nominierung ist ausreichend. Sie muss nicht von einem weiteren Mitglied unterstützt werden. Schicken Sie das Formular per Post, Fax oder als Anhang einer E-Mail (es muss in jedem Fall unterschrieben sein) an die Zentrale der IFLA. Wann endet die Nominierungsfrist? Die vollständigen Nominierungen müssen am oder vor dem 06. Februar 2013 bei der IFLA Zentrale eingehen. Verspätete Nominierungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte warten Sie nicht bis zum letzten Moment, um Enttäuschungen zu vermeiden, sondern beginnen Sie möglichst bald mit dem Verfahren. WAS PASSIERT NACH EINGANG DER NOMINIERUNGEN? Wenn Sie das (eingescannte) Nominierungsformular an die angegebene e-mail-adresse senden (elections@ifla.org), erhalten Sie automatisch eine Empfangsbestätigung. Auf Wunsch erhalten Sie eine Empfangsbestätigung für per Fax oder Post eingegangene Nominierungen. Bis zu 20 Personen können im Ständigen Ausschuss einer jeden Sektion amtieren. Wenn die Nominierungen für eine Sektion die Anzahl der zu besetzenden Positionen überschreitet, wird nach Ablauf der Nominierungsfrist eine Briefwahl abgehalten. Die Wahlunterlagen werden im März 2013 verschickt. Sollte die Anzahl der Nominierungen die zu besetzenden Ämter nicht überschreiten, wird keine Wahl abgehalten, und die geeigneten Kandidaten werden automatisch in den Ständigen Ausschuss berufen. Sie werden ein Bestätigungsschreiben ihrer Benennung und Berufung erhalten. Wenn der Auswahlprozess abgeschlossen ist, erhalten die Vorstände der Sektionen eine Liste der neuen Mitglieder des Ständigen Ausschusses, so dass sie sich dann mit den neuen Mitgliedern in Verbindung setzen können. ICH WÜRDE GERNE EINEN KANDIDATEN NOMINIEREN, ABER MEIN VERBAND IST KEIN MITGLIED DIESER SEKTION Vielleicht haben Sie einen Kollegen in Ihrer Einrichtung oder kennen einen Kollegen, der einen wertvollen Beitrag zu einer bestimmten Sektion leisten könnte, aber Ihre Einrichtung ist kein Mitglied dieser Sektion. Dann gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten: 1. Tragen Sie Ihre Einrichtung für diese Sektion ein. Sie können einen Ihrer momentanen Einträge für eine Sektion durch den Eintrag in einer anderen Sektion ersetzen oder sich zusätzlich für eine Sektion registrieren lassen. Der Wechsel in eine andere Sektion ist kostenlos. Für einen Eintrag in eine neue Sektion wird eine Gebühr von EUR 53 (2013: EUR 54) für jede zusätzliche Sektion berechnet Diese Gebühr muss vor Ende der Nominierungsfrist bezahlt (und in der Zentrale der IFLA eingegangen) sein, damit die Nominierung gültig ist. 2. Finden Sie ein anderes Mitglied, das in dieser Sektion eingetragen ist. Sie können IFLA s Membership Officer kontaktieren um herauszufinden, welche Einrichtungen Mitglieder einer Sektion sind: tatjana.hoeink@ifla.org. Für die deutschen institutionellen Mitglieder können Sie auch beim Sekretariat des deutschen IFLA- Nationalkomitees nachfragen: klauser@bibliotheksverband.de Sie können einem Mitglied

von dem geeigneten Kandidaten berichten. Sie können sich auch mit dem Vorsitzenden oder dem Sekretär der betreffenden Sektion in Verbindung setzen und die Nominierung des von Ihnen vorgeschlagenen Kandidaten einbringen. Sektionen, gerade die kleineren, sind immer sehr bemüht, geeignete Kandidaten zu finden, und freuen sich über Vorschläge. Bitte beachten Sie, dass es nach dem niederländischen Datenschutzgesetz nicht gestattet ist, die Kontaktdaten von Mitgliedern ohne deren vorherige Zustimmung zu veröffentlichen. UND ZU GUTER LETZT Die Ständigen Ausschüsse sind das Rückgrat der fachlichen Arbeit der IFLA. Die IFLA braucht die Ständigen Ausschüsse, um geografisch aber auch im Hinblick auf Sprachen, Altersgruppen, Geschlechter und institutionellen Hintergründe usw. eine breite Vielfalt zu repräsentieren. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, geeignete Kandidaten anzusprechen, sich nominieren zu lassen. Die Arbeit ist der Mühe wert. Sie bietet die Möglichkeit des Wissens- und Erfahrungsaustauschs mit gleichgesinnten Fachleiten aus allen Teilen der Welt und sie hilft der IFLA dabei, wertvolle Fortschritte für unseren Berufsstand zu erzielen. Jennefer Nicholson Generalsekretärin (Ehrenamtlich aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt von Maria Reinhard, Nov. 2013)