PREISLISTE 2018 WERK BASEL

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BASLER KOMBI 2018 TARIFE UND LEISTUNGEN. für das Grossbasel, Kleinbasel, Riehen und Bettingen. Versand durch:

Transkript:

PREISLISTE 2018 WERK BASEL

Sicherheitsmerkblatt Frischbeton Markenbeton nach SN EN 20 DECO Sichtbeton für Ästhetik VIVA Leichtverarbeitbarer für einfacheren Einbau VIFLEX Selbstverdichtender für Flexibilität ECOSMART Recyclingbeton für Nach haltigkeit 9 nach Eigenschaften SN EN 20 Kranbeton Dmax 1 mm Kranbeton Dmax 32 mm Pumpbeton Dmax 1 mm Pumpbeton Dmax 32 mm Tiefbaubeton Dmax 32 mm (Kranbeton) Tiefbaubeton Dmax 32 mm (Pumpbeton) für Verkehrsflächen Dmax 32 mm Homogen-/Pumpbeton Dmax 1 mm Homogen-/Pumpbeton Dmax 32 mm Beispiel der Expositionsklassenzuteilung Festigkeitsentwicklung Konsistenzklassen Konsistenzklassen nach SN EN 20 Chloridgehalt 11 Winter- 15 Gesteinskörnungen, Korngemische Natürliche Gesteinskörnungen Korngemische Magerbeton RC-granulatgemisch Magerbeton Sickerbeton Randsteinbeton Splittbeton Pumpschmiermischung 13 Spezialbeton (nicht zertifiziert) Schlitzwand-/Pfahlbeton 0 32 mm Nass- und Trockenspritzbeton / Gunit Leicht- und Isolierbeton ohne Festigkeits garantie Leichtbeton Liaporbeton 2 13 Leichtbeton 14 Überzug, Hartbeton Überzug Hartbeton 14 Zuschläge und Mörtel Sortenänderung CEM Zusatzmittel nach SN EN 33-2:2002 Fasern Zuschläge Zuschlag für die herstellung ausserhalb der normalen Arbeitszeit 1 Gebrochene- und RecyclingGesteinskörnungen Natürliche Gesteinskörnungen RC-Gesteinskörnungen SN 70 102b-NA Deponie / Entsorgung 17 Entsorgung, Recyclingmaterial, Inertstoffe, Deponie Unverschmutztes Aushubmaterial R-Materialien sortenrein Mischabbruch (M 2R) 4 Transporte 5 pumpen 4 18 - und Kiestransporte Transporte Zusatzleistungen Transporte Zusatzleistungen Transporte Gesteinskörnung / Deponie 20 Auslegebereich pumpen 21 -Pumppreise für Einsätze im Auslegerbereich 5 Zuschläge 3 Allgemeines 22 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für 23 Recycling Verkaufs- und Liefer bedingungen 24 Kies Verkaufs- und Lieferbedingungen 25 Übersicht Standorte Kontakt Öffnungszeiten Adressen pumpen 3 Gesteinskörnungen Allgemeines 2 12 nicht zertifiziert 4 5 Gesteinskörnungen 1 1 Deponie / Entsorgung

SICHERHEITSMERKBLATT FRISCHBETON Die Angaben beschreiben die Sicherheitsanforderungen von Frischbeton und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Frischbeton besteht aus Zement, Gesteinskörnungen, Wasser und je nach Verwendungszweck zusätzlich aus zusatzmitteln und / oder Zusatzstoffen. Gefährdungshinweise Sicherheitshinweise H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P305 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: P352 Mit viel Wasser und Seife waschen. P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag: P313 Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Auskunft hersteller AG Basel Grenzstrasse 199 CH-4057 Basel Telefon +41 (0)1 33 30 30 Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Umweltschutzmassnahmen: Unkontrollierter Abfluss nach Wasserzutritt (z. B. Gewitter), Abfluss in Kanalisation und Vorfluter vermeiden (schwach wassergefährdend wegen ph-wert); bei Störfall zuständige Behörden (z. B. Feuerwehr) informieren Verfahren zur Reinigung: Mechanisch aufnehmen Hinweis: Frischbeton erhärtet innert einigen Stunden und kann anschliessend auf einer Inertstoffdeponie gemäss den gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden Notfallauskunft (Tox Zentrum) Telefon 145 Notfallzentrale Telefon 112 Feuer und Explosionsgefahr keine Erste-Hilfe-Massnahmen allgemein: Sicherheitsmerkblatt dem Arzt vorlegen nach Hautkontakt: mit kaltem Wasser und Seife gründlich waschen nach Augenkontakt: sofort gründlich mit Wasser auswaschen und Arzt aufsuchen nach Verschlucken: Arzt aufsuchen Gefahren Starke alkalische Wirkung (hoher ph-wert) reizt die Augen reizt die Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Individuelle Schutzmassnahmen Allgemein Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden Nach der Arbeit mit zementgebundenen Baustoffen sich gründlich waschen und Hautpflegemittel verwenden Gesichts- / Augenschutz Schutzbrille verwenden Handhabung / Lagerung Frischbeton eingeschränkte Verarbeitungszeit! Erhärtungsprozess beachten Angaben zum Transport Frischbeton ist kein Gefahrgut im Sinne der SDR und der GGBV Hautschutz Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalben Nitrilbeschichtete Schutzhandschuhe tragen (Lederhandschuhe sind auf Grund ihrer Wasserdurchlässigkeit nicht geeignet) Stiefel und langärmlige Kleidung tragen 4

1 MARKENBETON NACH SN EN 20 DECO SICHTBETON Für Ästhetik sorte nach NPK Druckfestigkeitsklasse Expositions klasse (CHF) Konsistenzklasse Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel DECO Sichtbeton weist eine für Sichtbeton optimierte zusammensetzung auf, die eine gute Verarbeitbarkeit ohne Neigung zum Endmischen oder Bluten gewährleistet. DECO Sichtbeton, ein Garant für das Erreichen hoher Ansprüche an oberflächen. Die Wahrnehmung des Oberflächenbildes wird beeinflusst vom gewählten Schalungstyp, verschmutzungsfreiem Untergrund, Schaltrennmittel, passenden Armierungsdistanzhaltern, Einbau und Verdichten, etappierung, Nachbehandlung sowie Lichteinfall. Beim Einbringen des s sind die für Sichtbeton allgemein gültigen Vorgaben einzuhalten. Unterbrüche im iervorgang sind zu vermeiden, da dadurch Fehlstellen wie Farbunterschiede, Kiesnester etc. die Folge sein können. Sichtbeton ist in der Art und Dauer der Nachbehandlung gleich zu behandeln wie jeder andere Konstruktionsbeton. DECO SICHTBETON DMAX 1 MM KRANBETON A28-0 F5 188.20 C38-0 C 30 / 37 F5 21.40 DECO SICHTBETON DMAX 32 MM KRANBETON A238-0 179.10 C338-0 C 30 / 37 204.0 DECO SICHTBETON IN FARBE Farbtöne in verschiedenen qualitäten. Gerne beraten wir Sie persönlich. a. A. a. A. = auf Anfrage FZ = Zielwert Ausbreitmass +/- 30 CZ = Zielwert Verdichtungsmass +/- 0.08 5

1 MARKENBETON NACH SN EN 20 VIVA LEICHTVERARBEITBARER BETON Für einfacheren Einbau sorte nach NPK Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel VIVA ist ein leichtverarbeitbarer der Konsistenzklasse F5 mit sehr gutem Fliessverhalten. Mit VIVA verkürzt sich die Zeitdauer für den einbau, der Personalbedarf kann entsprechend angepasst werden. Damit bietet VIVA in Bezug auf Wirtschaftlichkeit einen deutlichen Vorteil, da Zeit und damit Geld eingespart werden kann. Auf eine Verdichtung im üblichen Rahmen kann verzichtet werden. Es reicht in der Regel ein sauberes Entlüften des s mit geeigneten Geräten. Bei Wandschalungen gelten dieselben konstruktiven Anforderungen, wie mit dem selbstverdichtenden VIFLEX. VIVA ist ein idealer, leicht verarbeitbarer für den Wohnungsbau der Festigkeitsklasse C25 / 30 und der Expositionsklasse. Der VIVA ist bezüglich Nachbehandlung gleich zu behandeln wie jeder andere Konstruktionsbeton. Die Art und Dauer der Nachbehandlung ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Der VIVA kann mittels Krankübel, Pumpen oder geeigneten Rutschen eingebracht werden. Ein Einbau mit Förderband ist vorgängig abzuklären. Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CH) Konsistenzklasse F 220.40 F 208.40 VIVA DMAX 1 MM A22-0 VIVA DMAX 32 MM A232-0 Der VIVA - ist pumpbar.

1 MARKENBETON NACH SN EN 20 VIFLEX SELBSTVERDICHTENDER BETON Für Flexibilität sorte nach NPK Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CH) Konsistenzklasse C 30 / 37 SF2 Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel VIFLEX ist ein Hochleistungsbeton, der mit geringem Aufwand eingebracht werden kann und sich unter dem Einfluss der Schwerkraft entlüftet und verdichtet. VIFLEX füllt auch komplizierte Schalungen und Bewehrungszwischenräume vollständig aus. Für das Einbringen des s wird weniger Personal benötigt. Durch den Einsatz selbstverdichtender e verbessern sich die Arbeitsbedingungen (Lärmbelastung, körperliche Anstrengung). Bei der Bemessung und Ausführung der Schalung ist beim VIFLEX vom vollen hy dro statischen Druck auszugehen. Die Fördertechnik und Geräte sind auf die Eigenschaften des VIFLEX abzustimmen. Grosse Fallhöhen sind zu vermeiden durch den Einsatz von geeigneten ierkübeln mit Schlauch, ierrohr oder durch das Einbringen mit pumpe. Durch die höhere Viskosität des VIFLEX ist dem die entsprechende Zeit für das Entlüften einzuräumen. Längere ierunterbrüche sind zu vermeiden. Die Nachbehandlung des s soll unmittelbar nach dem Einbau des s beginnen. VIFLEX DMAX 1 MM C35-0 278.90 7

1 MARKENBETON NACH SN EN 20 ECOSMART RECYCLINGBETON Für Nachhaltigkeit E-Modul (Ercm) Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CHF) Konsistenzklasse Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel Mit ECOSMART Recyclingbeton werden die Stoffkreisläufe sinnvoll geschlossen und damit Primärmaterial geschont. ECOSMART Recyclingbeton erfüllt die Normanforderungen der deklarierten Klasse und ist damit bezüglich leistungsfähigkeit, unter Berücksichtigung des E-Modul, derjenigen von aus P rimärzuschlagstoffen gleichgestellt. Der ECOSMART Recyclingbeton ist in der Art und Dauer der Nachbehandlung gleich zu behandeln wie jeder andere Konstruktionsbeton. Für Decken sind Schwankungen im E-Modul zwingend zu berücksichtigen. Rücksprache mit dem Ingenieur. ECOSMART BETONGRANULAT DMAX 32 MM ERCM > 28 000 N / MM2 KRANBETON A230-C* RC-Anteil > 25 % 17.85 C330-C* C 30 / 37 XC4 RC-Anteil > 25 % 203.40 * ist pumpbar FZ CZ = Zielwert Ausbreitmass +/- 30 = Zielwert Verdichtungsmass +/- 0,08 8

Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CH) Konsistenzklasse A20-0 187.05 B20-0 195.35 C30-0 * C 30 / 37 213.20 17.35 C 25/30 C 30 / 37 202.90 A21-0 189.20 B21-0 198.00 C31-0 * C 30 / 37 214.80 181.00 18.30 194.90 C 30 / 37 205.0 sorte Luftporen gehalt / Bemer kungen Werk Basel BETON NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 20 KRANBETON DMAX 1 MM KRANBETON DMAX 32 MM A230-0 B230-0 Sorte B B230-W C330-0 * Sorte C 181.90 º WL 191.80 PUMPBETON DMAX 1 MM PUMPBETON DMAX 32 MM A231-0 B231-0 Sorte B B231-W C331-0 * Sorte C TIEFBAUBETON DMAX 32 MM KRANBETON 30-0 * T3 Sorte F C 30 / 37 XF2 (XD3, XC4) angestrebt 3 % 239.30 G330-0 * T4 Sorte G C 30 / 37 X (XD3, XC4) angestrebt 3 % 251.20 TIEFBAUBETON DMAX 32 MM PUMPBETON 31-0 * T3 Sorte F C 30 / 37 XF2 (XD3, XC4) angestrebt 3 % 242.10 G331-0 * T4 Sorte G C 30/37 X (XD3, XC4) angestrebt 3 % 254.10 X (XD3, XC4) 2 angestrebt 3 % 298.30 224.0 215.90 BETON FÜR VERKEHRSFLÄCHEN DMAX 32 MM V339-0 * C 30/37 HOMOGEN- / PUMPBETON DMAX 1 MM C34-0 C 30/37 HOMOGEN- / PUMPBETON DMAX 32 MM C334-0 C 30 / 37 º WL = erfüllt Wasserleitfähigkeit nach SIA 22 / 1 Anhang A (Wasserdichtigkeit) CZ = Zielwert Verdichtungsmass +/- 0.08 * Auch AAR-beständig (XA1 XA3), Preis auf Anfrage 9 1

1 BETON NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 20 Beispiel der Expositionsklassenzuteilung Fahrbahn X X, XD3 XC1 XC4 / X Fahrbahn X Sprühnebel XF2 XC4 Grundwasser XC1 X0 Sauberkeitsschicht XD1, XF2 Sprühnebel Sprühnebel XC4, XD1, XF2 XA2, XA3 zusätzlich möglich XC4 Frostfrei Anwendungsbereich für ECOSMART Recyclingbeton Festigkeitsentwicklung Mindestens mittel Ausbreitmass Klasse Verdichtungsmass mm Setzfliessmass Klasse (-) Klasse mm KONSISTENZKLASSEN F1 340 C0 1.4 SF1 550 50 F2 350 410 C1 1.45 1.2 SF2 0 750 420 480 C2 1.25 1.11 S 70 850 490 550 C3 1.10 1.04 F5 50 20 F 30 Konsistenzklassen nach SN EN 20 Die Konsistenz des s muss als Setzfliessmass, Verdichtungsmass oder Ausbreitmass bestimmt werden. Für bestimmte e wie beispielsweise selbst verdichtenden ist das Prüfverfahren zu vereinbaren. Eine verbindliche Korrelation zwischen den jeweiligen Messmethoden besteht nicht. Ist die Konsistenz des s zu bestimmen, muss dies zum Zeitpunkt der Verwendung des s oder bei Transportbeton zum Zeitpunkt der Lieferung des s geschehen. Chloridgehalt Alle e nach Eigenschaften mit natürlicher Gesteinskörnung sind der Klasse C 0,10 zugeordnet. Alle e nach Eigenschaften mit Recycling-Gesteinskörnung sind der Klasse C 0,20 zugeordnet. 10

1 WINTER-BETON Um Ihnen auf den Baustellen das ieren bei tiefen Temperaturen zu vereinfachen, haben wir einige Rezepte mit kurzen Ausschalfristen erstellt. Das Einsetzen von hochwertigem Zement führt zu einem raschen Ansteigen der Frühfestigkeit, was zu kürzeren Ausschalfristen führt. Dies ist die kostengünstigste Massnahme! Frostschutz hat auf die Ausschalfrist nur eine geringe positive Auswirkung. Frostschutz ist eine reine Beschleunigung des Abbindeprozesses in den ersten Stunden, damit der Abbindeprozess bei tiefen Temperaturen überhaupt einsetzt und das Wasser im nicht gefrieren kann. Das Einsetzen von hochwertigerem Zement führt zu einem raschen Ansteigen der Frühfestigkeit, was zu kürzeren Ausschalfristen führt. Dies ist die kostengünstigste Massnahme! Frostschutz hat auf die Ausschalfrist nur eine geringe positive Auswirkung. Frostschutz ist eine reine Beschleunigung des Abbindeprozess in den ersten Stunden, damit der Abbindeprozess bei tiefen Temperaturen überhaupt einsetzt und das Wasser im nicht gefrieren kann. Weitere Massnahmen wären: Die Wahl von anderen Rezepten, die eine höhere Zementdosierung und einen tieferen WZ-Faktor besitzen. Für Vorschläge und eine Beratung können Sie uns gerne anrufen. Damit die Mehrkosten bei Ihren Bauleitungen auch geltend gemacht werden können, haben wir diese separat aufgelistet. Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Konsistenzklasse A20-02 C 25/30 209.20 B20-02 C 25/30 218.50 C30-02 C 30/37 237.20 C 25/30 197.10 C 25/30 202.0 C 25/30 212.50 C 30/37 225.10 A21-02 C 25/30 212.00 B21-02 C 25/30 221.10 C31-02 C 30/37 238.80 sorte nach NPK Werk Basel BETON NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 20 KRANBETON DMAX 1 MM KRANBETON DMAX 32 MM A230-02 B230-02 Sorte B B230-W2 C330-02 Sorte C PUMPBETON DMAX 1 MM PUMPBETON DMAX 32 MM A231-02 Sorte A C 25/30 202.40 B231-02 Sorte B C 25/30 207.00 C 25/30 215.0 C 30/37 228.20 C 30/37 248.0 C 30/37 238.50 B230-W2 C331-02 Sorte C HOMOGEN- / PUMPBETON DMAX 1 MM C34-02 HOMOGEN- / PUMPBETON DMAX 32 MM C334-02 11 FÜR BESCHLEUNIGTE AUSSCHALFRISTEN BEI TIEFEN TEMPERATUREN

BETON NICHT ZERTIFIZIERT Sorten-/ Korngrösse Binde mittel gehalt kg / m3 Bemer kungen Konsistenz Werk Basel 1 MAGERBETON RC-BETONGRANULATGEMISCH RC100220 0 22 mm 100 125.50 RC150220 0 22 mm 150 131.0 RC200220 0 22 mm 200 137.70 RC250220 0 22 mm 250 143.0 MAGERBETON MA10010 0 1 mm 100 133.0 MA15010 0 1 mm 150 142.90 MA20010 0 1 mm 200 152.20 MA25010 0 1 mm 250 13.00 MA100320 0 32 mm 100 130.70 MA150320 0 32 mm 150 139.85 MA200320 0 32 mm 200 149.05 MA250320 0 32 mm 250 158.20 SICKERBETON SI15010 8 1 mm 150 138.70 SI20010 8 1 mm 200 144.40 SI25010 8 1 mm 250 150.30 SI150320 1 32 mm 150 132.10 SI200320 1 32 mm 200 138.10 SI250320 1 32 mm 250 144.10 SI150450 32 45 mm 150 132.40 SI200450 32 45 mm 200 138.40 SI250450 32 45 mm 250 144.40 RANDSTEINBETON RB150040 4 8 mm 150 11.20 RB200040 4 8 mm 200 1.20 RB250040 4 8 mm 250 173.00 SPLITTBETON SB200040 4 8 mm 200 18.00 SB250040 4 8 mm 250 175.35 PUMPSCHMIERMISCHUNG VS400040 0 4 mm 400 203.50 VS450040 0 4 mm 450 212.80 12

Sorten-/ Korngrösse Festigkeitsklasse Bindemittelgehalt kg/m³ Bemerkungen Konsistenz Werk Basel SPEZIALBETON NICHT ZERTIFIZIERT SCHLITZWAND-/PFAHLBETON 0 32 MM (NACH SN EN 20) H23-0 NPK H P1 im Trockenen F5 199.55 H33-0 NPK H C 30 / 37 P1 im Trockenen F5 204.55 I237-0 NPK I P2 unter Wasser F5 204.25 I337-0 NPK I C 30 / 37 P2 unter Wasser F5 209.25 NASS- UND TROCKENSPRITZBETON / GUNIT SC350080 350 Nasspritzbeton 198.00 SC400080 400 Nasspritzbeton 204.80 GU300080 300 Gunit 187.40 GU350080 350 Gunit 193.70 GU400080 400 Gunit 200.70 Sorten- / Rohdichte kg / m³ Expo sitions- Festigkeit klasse N / mm² W / Z-Wert Korngrösse Konsistenz CEM min mm klasse kg / m2 Anwendung Werk Basel LEICHTBETON LEICHT- UND ISOLIERBETON OHNE FESTIGKEITSGARANTIE LE550080 550 X0 1.0 CZ 1.11 150 LBE 234.50 LE25080 25 X0 1.0 2.0 CZ 1.11 200 LBE 243.45 LB1500800 0 XO 1.0-2.0 4-8mm CZ 1.11 150 LBE 24,35 LEICHTBETON LIAPORBETON LC042020 D2.0 LC 20 / 22 0.5 CZ1.11 280.75 LC052020 D2.0 LC 25 / 28 0.5 CZ1.11 282.90 LC02020 D2.0 LC 30 / 33 0.5 CZ1.11 28.10 13 1

ÜBERZUG, HARTBETON Sorten-/ Korngrösse Binde mittel gehalt kg / m3 Bemer kungen Konsistenz Werk Basel 1 ÜBERZUG UZ300040 0 4 mm 300 188.15 UZ350040 0 4 mm 350 19.40 UZ400040 0 4 mm 400 205.85 UZ450040 0 4 mm 450 215.15 UZ500040 0 4 mm 500 223.90 HARTBETON HB300080 300 184.55 HB350080 350 194.15 HB400080 400 203.50 HB450080 450 212.30 HB500080 500 221.30 ZUSCHLÄGE BETON UND MÖRTEL Artikel Dosierung Einheit CHF Einheit SORTENÄNDERUNG CEM PZBE0200 CEM II A-LL 42.5 N a CEM II 52.5 kg 0.032 ZUSATZMITTEL (NACH SN EN 33-2:2002) FM02000 Fliessmittel (FM) 0,5 2,0 % kg 7.00 VZ01000 Verzögerer (VZ) 0,5 2,0 % kg.50 FS01000 Frostschutzmittel (FS) 1,0 2,0 % kg.00 EB010700 Erhärtungsbeschleuniger (EB) 1,0 4,0 % kg 7.20 PZBE2100 Kunststofffasern Typ Bekaert Duomix M20 (ca. 1 kg / m3) kg 32.00 PZBE3100 Stahlfasern Typ Bekaert 3D 45 / 50 ca. 20 40 kg / m3 kg 4.00 PZBE3000 Beigabe von bauseits gelieferten Stahlfasern kg 0.0 PZBE2000 Beigabe von bauseits gelieferten Kunststofffasern kg 1.50 m3.00 FASERN ZUSCHLÄGE PZBE5000 Heizzuschlag für die produktion, <5 C Dezember März ZUSCHLAG FÜR DIE BETONHERSTELLUNG AUSSERHALB DER NORMALEN ARBEITSZEIT PZBE000 Samstagzuschlag inkl. Bewilligungen Grundpauschale PZBE100 Samstagzuschlag inkl. Bewilligungen Preis per m3 / t PZBE500 Nacht- / Sonntagzuschlag inkl. Bewilligungen Grundpauschale PZBE00 Nacht- / Sonntagzuschlag inkl. Bewilligungen Preis per m3 / t 14 240.00 auf Anfrage 40.00 auf Anfrage

Korngrösse mm Schütt gewicht t / m3 NATÜRLICHE GESTEINSKÖRNUNGEN (NACH NORM SN EN 1220) RS030010 Runsand (gewaschen) * 0 4 1.55 3.10 40.70 RK010010 Rundkies * 4 8 1.7 2.0 37.50 RK110010 Rundkies * 8 1 1. 52.80 31.80 RK210010 Rundkies * 1 32 1.3 47.75 29.30 RK310010 Rundkies * 32 45 1.3 48.75 29.90 BK020010 kies (zuschlag) 0 1 1.83 8.15 37.25 BK030010 kies (zuschlag) 0 32 1.89 4.45 34.10 KORNGEMISCHE * = Gesteinskörnung für : Norm SN EN 1220 15 2 Gesteinskörnungen Bezeichnung Werk CHF / t Werk GESTEINSKÖRNUNGEN, KORNGEMISCHE

Bezeichnung Werk CHF / t 2 Werk GEBROCHENE- UND RECYCLING GESTEINSKÖRNUNGEN Korngrösse mm Schütt gewicht t / m3 4 8 1.39 2.80 45.20 1.51 33.30 19.0 Gesteinskörnungen NATÜRLICHE GESTEINSKÖRNUNGEN SP320010 Splitt (ungewaschen) RC-GESTEINSKÖRNUNG SN 70 102B-NA (NUR SOLANGE VORRAT) RC510000 granulat-gesteinskörnung 1 0 22

Materialdeklaration Bezeichnung Schütt gewicht t / m3 VeVA Code 17 05 04 Werk CHF / t Werk ENTSORGUNG, RECYCLINGMATERIAL, INERTSTOFFE, DEPONIE UNVERSCHMUTZTES AUSHUBMATERIAL Unverschmutztes Aushubmaterial 1,55 30.00 19.35 DEAU1200 (Mengen > 50 m3 auf Anfrage) 1,55 33.00 21.30 DEAU2300 Unverschmutztes Aushubmaterial, erschwert befahrbar, schlecht einbaubar 1,55 40.75 2.30 PZUA0100 Zuschlag Schlechtwetter 2.00 1.30 R-MATERIAL SORTENREIN DERM0100 abbruch unarmiert 1.50 17 01 01 12.00 8.00 DERM0200 abbruch armiert 1.50 17 01 01 19.00 12.5 1.45 17 01 07 0.00 41.35 MISCHABBRUCH (M 2R) DERM0800 Mischabbruch a. A. = auf Anfrage * = Gesteinskörnung für : Norm SN EN 1220 17 3 Deponie / Entsorgung DEAU0100

BETON- UND KIES-TRANSPORTE Preis Ortschaft Transporte 4 Preis Kies-Sand CHF / t Aesch 29.20 8.30 Allschwil 2.70 7.40 10.0 Arisdorf 35.50 Arlesheim 29.80 8.50 Augst 28.20 7.90 Basel 2.50 7.30 Bättwil 39.50 12.00 Bettingen 25.90 7.10 Biel-Benken 3.0 11.00 Binningen 25.70 7.00 Birsfelden 20.00 5.00 13.90 Blauen 44.80 Bottmingen 29.10 8.30 Böckten 40.20 12.30 Breitenbach 44.80 13.90 Bretzwil 54.10 17.20 Brislach 42.90 13.20 Bubendorf 39.80 12.10 Büren SO 4.70 14.0 Burg im Leimental 54.10 17.20 Büsserach 48.50 15.20 Buus 4.70 14.0 13.90 Dittingen 44.80 Dornach 29.80 8.50 Duggingen 32.90 9.0 Ettingen 3.40 10.90 Flüh 41.40 12.70 Frenkendorf 30.80 8.90 Füllinsdorf 32.70 9.50 Gelterkinden 43.10 13.40 Gempen 41.70 12.70 Giebenach 33.70 9.90 Grellingen 35.80 10.70 Himmelried 45.90 14.30 Hochwald 38.20 11.50 Hölstein 42.90 13.20 Hofstetten 41.90 12.80 Itingen 3.50 11.00 Fehren 51.20 1.20 Kaiseraugst 30.00 8.0 Laufen 44.00 13.0 Lausen 38.0 11.80 Liestal 34.80 10.30 Lupsingen 45.10 14.00 Magden 37.0 11.40 Maisprach 42.10 13.00 Mariastein 47.00 14.70 15.30 Metzerlen 48.80 Münchenstein 2.20 7.20 Muttenz 25.40.90 18

BETON- UND KIES-TRANSPORTE Ortschaft Preis Kies-Sand CHF / t Nenzlingen 40.00 12.20 Niederdorf 47.20 14.80 Nuglar 44.10 13.0 Nusshof 39.20 11.90 15.10 Oberdorf BL 48.00 Oberwil 31.50 9.10 Olsberg 39.20 11.90 Pfeffingen 32.90 9.0 Pratteln 27.70 7.70 13.40 Ramlinsburg 43.10 Reinach BL 27.70 7.70 Rheinfelden 33.70 9.90 Riehen 23.70.40 Rodersdorf 53.0 17.00 14.70 Röschenz 4.90 Schönenbuch 32.30 9.40 Schweizerhalle 2.70 7.40 Seltisberg 41.10 12.0 Seewen 45.90 14.30 Sissach 37.30 11.30 St. Pantaleon 44.10 13.0 13.30 Tenniken 42.80 Therwil 31.0 9.10 Wintersingen 43.80 13.50 Witterswil 39.80 12.10 Zunzgen 39.90 12.20 Zwingen 39.20 11.90 Bezeichnung Einheit CHF / Einheit ZUSATZLEISTUNGEN TRANSPORTE BETON Ablade- und Wartezeit pro m3 inbegriffen 3 Min. Zusätzliche Ablade- und Wartezeit für alle Fahrzeuge CHF / Min. Mindestlademenge / Fahrmischer 7.0 m3 Maximale Lademenge / Fahrmischer bei SCC + LVB.0 m3 Förderbandablad (< m pauschal CHF 180.00) 3 Abladezeit Band pro m3 inbegriffen 2.35 30.00 5 Min. Maximale Lademenge / Förderband 4-Achser.0 m3 Maximale Lademenge / Förderband 5-Achser 8.0 m3 Maximale Lademenge Fahrmischerpumpe 4.0 m3 ZUSATZLEISTUNGEN TRANSPORTE GESTEINSKÖRNUNG / DEPONIE Ablade- und Wartezeit pro Fuhre inbegriffen 10 Min. CHF / Min. 2.00 Förderbandablad > 14.0 t CHF / t 15.00 Förderbandablad < 14.0 t Pauschal CHF 210.00 Zusätzliche Lade-, Ablade- und Wartezeit für alle Fahrzeuge Abladezeit Band pro Tonne 1 Min. 19 4 Transporte Preis

AUSLEGEBEREICH BETONPUMPEN Grossmastpumpe 55 m Grossmastpumpe 42 m Fahrmischer-pumpe 28 m pumpen 5 20

BETON-PUMPPREISE FÜR EINSÄTZE IM AUSLEGERBEREICH Pumpmenge pro Einsatz in m3 Mindestpumpmenge pro Einsatz m3 / h pumpe Pumpmenge pro Einsatz in m3 Mindestpumpmenge pro Einsatz m3 / h bis 4.99 pauschal 50.00 24 1 41.80 ab 5 123.00 25 1 40.70 10.50 2 1 40.10 7 95.0 27 1 39.0 8 88.50 28 1 38.40 9 82.00 29 1 37.90 10 7.0 30 1 37.40 11 10.70 31 bis 40 20 3.20 12 10 4.50 41 bis 50 20 34.00 13 10 2.30 51 bis 0 20 32.90 14 10 0.20 1 bis 70 20 30.70 15 10 57.90 71 bis 80 20 29.50 1 10 55.70 81 bis 90 20 27.80 17 10 52.90 91 bis 100 20 2.80 18 10 50.70 101 bis 130 24 25.20 19 10 49.0 131 bis 10 24 23.70 20 10 47.30 11 bis 200 24 22.30 21 1 45.70 201 bis 250 24 21.20 22 1 44.30 251 bis 300 24 20.30 23 1 42.90 > 300 24 19.70 pumpe Bezeichnung Einheit Preis PZPU2100 Pumpen von Stahlfaserbeton CHF/m3 1.0 PZPU2000 Pumpleitungen pro Einsatz exkl. Installation CHF / m 4.80 ZUSCHLÄGE PZPU4000 Für vom Unternehmer verursachte Minderleistung (Mehrzeitbedarf) CHF / Std. 20.00 PZPU3100 Für vom Unternehmer verursachte Wartezeit CHF / Std. 170.00 PZPU0400 Installationspauschale von 40m bis 50 m Auslegerlänge pauschal CHF PZPU0500 Installationspauschale ab Auslegerlänge > 50 m CHF / Einsatz 135.00 auf Anfrage PZPU3000 Hilfskraft bei Pumpenarbeiten/Rohrmontage und Demontage CHF / Std. 91.00 PZPU000 Restbeton- und Reinigungswasser-Entsorgung CHF / Einsatz 41.00 5 pumpen Für Einsätze ausserhalb der normalen Arbeitszeit und bei Spezialeinsätzen werden die entsprechenden Zuschläge separat vereinbart. Transporte von Pumpleitungen werden nach Aufwand verrechnet. 21

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR BETON Alle Lieferungen von werden aufgrund der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom werk schriftlich bestätigt worden sind. Für die Eigenschaften des frischen s sowie die Qualität des erhärteten s und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von erfolgen gemäss SIA 22. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 22/1 aufgeführten Prüfnormen. 1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarungen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns aufgrund dieser Preislisten erteilten Bestellung verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 3 Monate beschränkt. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab werk ohne MWST. Die m 3-Preise beziehen sich auf 1 m³ verarbeiteten. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im werk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende übernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal wird extra berechnet. Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar wird ein Zuschlag verrechnet. In Regionen mit extremen Witterungsverhältnissen, wie z. B. Bergregionen, wird in der Preisliste eine andere Zeitspanne festgelegt. 2. Bestellungserteilung und Bestellungsannahme Bestellungen sollen am Vortag bis spätestens 1.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das werk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über sorte (gemäss massgebender Norm SIA 22), menge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Bestellungen und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Allgemeines Wird bei Bestellungen gemäss SIA 22 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 20 oder die NPKsorte anzugeben. Wird vom Besteller gemäss SIA 22 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und werk unumgänglich. Bei nach Zusammensetzung garantiert das werk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der mischung im Rahmen der von der SN EN 20 festgelegten Toleranzen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines s Vorversuche notwendig, sind deren Kosten durch den Besteller zu übernehmen. 3. Zusätze Die Zumischung von zusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des werks. Werden bestimmte Produkte und / oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswir- 22 kungen auf das Verhalten des s abgelehnt. Das werk verrechnet einen Mehrkostenzuschlag. Bei Bestellungen von nach Eigenschaften gemäss SIA 22 erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des s, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten zusatzmittels oder Ausgangsstoffes vorschreibt. 4. Lieferung Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des s auf den Lastwagen. Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere werke angeboten. Für Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, Verspätungen in der Materialabnahme dem werk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. Bei aussergewöhnlichen Witterungsverhältnissen und Gegebenheiten, welche abweichend zu den Vorgaben und Empfehlungen der entsprechenden SIA-Normen sind und nicht vorgängig durch zusätzliche Massnahmen geregelt wurden, behält sich die Vigier das Recht vor, die lieferungen ohne Kostenfolge nicht auszuführen. 5. Garantie Das werk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der qualität sind die Prüfungen gemäss SIA 22/1 des s und der daraus durch das werk oder in Anwesenheit eines Vertreters des werks hergestellten Probekörpers. Für Farbgleichheit des gelieferten s wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das werk rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt beanstandeten kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten hergestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte Beschaffenheit des s zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Die Gewährleistung für direkte und indirekte Schäden wird soweit wegbedungen, als dies gesetzlich zulässig ist (art. 187ff. OR).. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des s zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt. b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das werk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen des s in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten s Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist dem werk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom werk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 20 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung,

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR BETON dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das werk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. 7. Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z. B. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, 30 Tage netto, ohne Skonto. Ab dem 31. Tag wird ein Verzugszins von 5 % verrechnet. Für Mahnungen wird eine Mahngebühr berechnet. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das werk erstellt Teilfakturierungen. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird sich das werk die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vornehmen. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des werks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. RECYCLING VERKAUFS- UND LIEFER BEDINGUNGEN 2. Annahme- und Liefervorbehalte Die Annahme von Material zur Entsorgung und die Lieferung von Material bleiben im Einzellfall vorbehalten. Alle Produkte nur solange Vorrat auf Anfrage. 3. Verantwortung des Anlieferers Der Anlieferer von Material zur Entsorgung ist dafür verantwortlich, dass nur das im Lieferschein vermerkte und nur gesetzlich zulässige Material angeliefert wird. Die Verantwortung bleibt beim Anlieferer, auch wenn eine visuelle Kontrolle bei der Annahme nicht feststellt, dass falsch deklariertes oder unzulässiges Material angeliefert wurde. Kosten für das Wiederaufladen und den Rücktransport oder das eventuelle Entsorgen gehen zu Lasten des Anlieferers. Der im Annahme-/Lieferschein unter «Kunde» aufgeführte Anlieferer / Empfänger gilt als einzig rechtsgültiger Zah lungs pflichtiger. 4. Verantwortung der Werke Das Werk garantiert die vereinbarte Materialkategorie und Qualität des gelieferten Materials nach den gültigen Richtlinien (Mindestanforderung Sekundärbaustoffe). Beanstandungen zur Material-Kategorie-Qualität und / oder Menge des gelieferten Materials sind beim Beladen geltend zu machen, spätestens aber vor Verwendung des Materials dem Werk schriftlich anzuzeigen. Bei begründeter Beanstandung kann das Werk Ersatz- oder Nachlieferung leisten.. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Im Übrigen gelten die obigen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. 7. Materialspezifikationen R-Material sortenrein M IR Lecabeton oder ähnliche Produkte. unarmiert / armiert, waren, Zementsteine etc. Ton-Backsteine und Ziegelschrot. Natursteine. Strassenaufbruch Kiessand oder hydraulisch gebundene Fundationsschichten, Pflasterungen, Abschlüsse, mit geringen Anteilen Schwarzbelag und mit max. 2 Vol.-% anorganischem Erdmaterial. Altbelag-Schwarzbeläge in Form von Belagsaufbruch und Fräsmaterial (Pak-Gehalt < 5000 mg / Tonne). Strassenwischgut alle Materialarten, die bei der Strassenreinigung anfallen. Altglas Flaschen- und Fensterglas in kleinen Mengen ohne Armierung, Einlagen oder Dichtungen (z. B. Draht- oder Verbundglas etc.). Diese Materialien (Code 210219) dürfen nach Gruppen, nur sortenrein angeliefert werden. Materialien, die mit mehr als 2 Vol.-% mit anderen M IR-Materialien vermischt sind, werden als M 2R-Material klassiert. Zuschläge für Übergrössen und mit Eisen verbundene blöcke Diese Zuschläge werden für die werkseitige Mehrarbeit, für das Zerkleinern und für das Abtrennen von Eisen erhoben. Als Ausmass gilt: effektives Ausmass aller Übergrössen in Stückzahl. Die Mindestverrechnungsgrösse ist > 0,5 m 3. Mischabbruch M 2R Darunter fallen alle unter M IR aufgeführten Materialien. Inerte Materialien Gleicher Materialinhalt wie M 2R, jedoch vermischt mit max. 5 Vol.-% organischen Erdmaterialien. 5. Einbauvorschriften Der Kunde erklärt die gültigen Vorschriften (Mindestanforderung Sekundär-Baustoffe) zu kennen und die Materialien dementsprechend einzubauen. 23 Allgemeines 1. Preise Die Basispreise der gedruckten Preisliste gelten für Bauunternehmungen, Strassenbau-, Flachdachbelags-, Gartenbau- und Bodenbelagsfirmen. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Wenn nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise für Material ab Annahme- und Verkaufsstelle per Tonne.

KIES VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Preise Die Basispreise der gedruckten Preisliste gelten für Bauunternehmungen, Strassenbau-, Flachdachbelags-, Gartenbau- und Bodenbelagsfirmen. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Wenn nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise für Material ab Annahme- und Verkaufsstelle per Tonne. werkes für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemittel, wenn Splitt zur Oberflächenbehandlung (OB) verwendet wird. Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängeln über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. 2. Gewährleistung und Haftung Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der Preisliste den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden überwacht und zertifiziert, soweit in der Norm gefordert. 3. Mengen Für Schüttdichte (t / m 3) und Liefermenge (t) sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. In Werken, wo das Material gewogen wird, erfolgt die Umrechnung auf m 3 aufgrund der neutral ermittelten Durchschnittswerte für Schüttdichte und Feuchtigkeit. Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwendung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Liefer- 4. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Im Übrigen gelten die obigen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeines 24

ÜBERSICHT STANDORTE Öffnungszeiten BETON BÉTON Sommer 2.3. 28.10.2018 Mo Do Fr 7.00 12.00 / 13.00 1.45 7.00 12.00 / 13.00 1.30 Winter 3.1. 25.3. / 29.10. 21.12.2018 Mo Fr 7.30 12.00 / 13.00 1.30 FEIERTAGE BERN / SOLOTHURN / BASEL * ZUSÄTZLICHE FEIERTAGE KANTON SOLOTHURN Mo 1.1 Neujahr Do **31.5 Fronleichnam Di 2.1 Berchtoldstag Mi **15.8 Maria Himmelfahrt Fr 30.3 Karfreitag Do **1.11 Allerheiligen So 1.4 Ostern Mo 2.4 Ostermontag Di 1.5 Tag der Arbeit Do 10.5 Auffahrt So 20.5 Pfingsten Mo 21.5 Pfingstmontag Mi 1.8 Mo 24.12 Weihnachten Di 25.12 Weihnachten Mi 2.12 Stephanstag BRÜCKENTAGE VOR UND NACH FEIERTAGEN AUF VORANKÜNDIGUNG Bundesfeier Folgende Werke bleiben geschlossen: * Alle Werke ** Vigier Mittelland AG in Flumenthal ** Frischbeton AG Zuchwil (Werk Zuchwil und Flumenthal) ** Kieswerk Aebisholz AG in Oensingen ** SEG Solothurner Entsorgungs-Gesellschaft AG in Attisholz ** werk in Arch ** Steinbruch Firsi in Grenchen Adressen / Adresses Administration Administration Vigier Nordwest Werkstrasse 12 CH-2553 Safnern Tel. +41 (0)32 35 08 0 Fax +41 (0)32 35 00 14 nordwest@vigier.ch Fakturierung Facturation Vigier Nordwest Werkstrasse 12 CH-2553 Safnern Tel. +41 (0)32 35 08 75 Fax +41 (0)32 355 2 18 nordwest@vigier.ch 25 Allgemeines

ÜBERSICHT STANDORTE AG Basel Grenzstrasse 199 CH-4057 Basel Tel. +41 (0)1 33 30 30 Fax +41 (0)1 33 30 39 Werk Safnern Usine Safnern Werkstrasse 3 CH-2553 Safnern Tel. +41 (0)32 355 25 25 Fax +41 (0)32 355 2 18 Steinbruch Firsi Carrière Firsi Allerheiligenstrasse 251 CH-2540 Grenchen Tel. +41 (0)32 52 27 72 Fax +41 (0)32 52 58 35 Werk Lyss Usine Lyss zentrale Centrale à béton Busswilstrasse CH-3250 Lyss Tel. +41 (0)32 387 87 12 Fax +41 (0)32 384 3 9 Werk Lyss Usine Lyss Kieswerk Gravière Busswilstrasse CH-3250 Lyss Tel. +41 (0)32 387 87 02 Fax +41 (0)32 384 3 9 Werk Finsterhennen Usine Finsterhennen Kieswerk Oberfeld Gravière Oberfeld CH-2577 Finsterhennen Tel. +41 (0)32 39 23 04 Fax +41 (0)32 39 39 23 Steinbruch Vorberg AG Vorberg Bözingen CH-2502 Biel / Bienne Tel. +41 (0)32 35 08 40 Fax +41 (0)32 35 00 18 info@steinbruchag.ch Allgemeines Deponie Péry Décharge Péry Deponie Charuque Décharge Charuque CH-203 Péry 2 Werk Arch Usine Arch zentrale Centrale à béton Oberdorfstrasse 48 CH-329 Arch Tel. +41 (0)32 45 17 9 Fax +41 (0)32 45 39 13 Werk Belprahon Usine Belprahon zentrale Centrale à béton Route du Grandval CH-2744 Belprahon Tel. +41 (0)32 493 11 97 Fax +41 (0)32 493 7 8 Frischbeton Zuchwil AG Werk Zuchwil Usine Zuchwil Schützenweg 1 CH-4528 Zuchwil Tel. +41 (0)32 8 88 8 Fax +41 (0)32 8 88 0 Vigier Mittelland AG Werk Flumenthal Usine Flumenthal Werkstrasse 101 CH-4534 Flumenthal Tel. +41 (0)32 81 1 18 Fax +41 (0)32 37 31 58 Frischbeton Langenthal AG Werk Langenthal Usine Langenthal Aarwangenstrasse 9 CH-4900 Langenthal Tel. +41 (0)2 922 52 30 Fax +41 (0)2 922 10 70 Kieswerk Aebisholz AG Werk Oensingen Usine Oensingen Aebisholz 1 4 CH-4702 Oensingen Tel. +41 (0)2 388 51 1 Fax +41 (0)2 388 51 2 SEG Solothurner Entsorgungs-Gesellschaft AG Werk Attisholz Usine Attisholz Werkstrasse 101 CH-4534 Flumenthal Tel. +41 (0)32 21 80 55 Fax +41 (0)32 21 80 5 Kies Neuendorf AG Werk Neuendorf Usine Neuendorf Aegerten 238 CH-423 Neuendorf Vigier Transport AG Bahnhofstrasse 12 CH-4512 Bellach Tel. +41 (0)32 22 32 3 Fax +41 (0)32 21 18 2 nordwest@vigier.ch www.vigier.ch

STANDORTE VIGIER BETON Basel Flumenthal Neuendorf Porrentruy Oensingen Attisholz Belprahon Loveresse Zuchwil Langenthal Arch Péry Firsi/Grenchen Vorberg Biel Safnern Finsterhennen Neuchâtel Lyss Heimberg Bern Thun Fribourg Einigen St.Ursen Bönigen Interlaken Wimmis Tentlingen Grindelwald Kies und Sand Frutigen Steinbruch St. Stephan Deponie Blausee-Mitholz Recycling REGION NORDWEST Basel Egerkingen Balsthal A1 Oensingen Belprahon Flumenthal Olten A2 Neuendorf A1 A2 Zürich Rothrist Luzern Attisholz Firsi/Grenchen A5 Neuchâtel/ Lausanne Wangen an der Aare Solothurn Safnern Vorberg Biel A1 Biel Zuchwil Luterbach Herzogebuchsee Arch A Langenthal Lyss Aarberg A Finsterhennen Münchenbuchsee Bern 27 Allgemeines Péry

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