Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Architektur 1

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Transkript:

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Architektur 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes für den Master-Studiengang Architektur (Master of Arts) der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen (AuB) Stand 26.11.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Studiengangspezifische Bestimmungen... 2 1.1. Fakultät... 2 1.2. Dauer und Gliederung des Studiums... 2 1.3. Akademischer Grad, Zeugnis und Abschlussnote... 2 1.4 Zugangsvoraussetzungen und Zulassungskommission... 2 1.5 Praktikum... 2 1.6 Anmeldung zur Prüfung... 2 1.7 Master-Abschlussarbeit... 2 1.8 Teilzeitstudium... 3 1.9. Zuteilung von Modulnummern... 3 2. Studienplan Master-Studiengang Architektur... 4 2. 1 Übersicht Studienplan... 4 2.2 Pflichtmodule... 5 2.3 Modulkataloge mit Wahlpflichtmodulen... 6 3. Inkrafttreten... 7

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Architektur 2 1. Studiengangspezifische Bestimmungen 1.1. Fakultät Der Master-Studiengang "Architektur" wird von der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes getragen. 1.2. Dauer und Gliederung des Studiums Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester, einschließlich der abschließenden Master-Abschlussarbeit. 1.3. Akademischer Grad, Zeugnis und Abschlussnote (1) Mit Bestehen der Master-Prüfung wird der akademische Grad Master of Arts verliehen. (2) In das Zeugnis wird gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge die Bezeichnung des Studiengangs aufgenommen. (3) Die Abschlussnote errechnet sich aus den mit den ECTS-Punkten gewichteten Einzelnoten der erfolgreich zu absolvierenden Module. 1.4 Zugangsvoraussetzungen und Zulassungskommission (1) Zum Masterstudium kann nur zugelassen werden, wer ein abgeschlossenes Studium der Architektur (Bachelor, Diplom) mit einer Gesamtnote von 2,7 oder besser nachweisen kann. (2) Sofern die Zahl der berücksichtigungsfähigen Bewerbungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studien- plätze übersteigt, entscheidet die Zulassungskommission über die Rangfolge der Zulassung. Die Zulassungskommission besteht aus drei Professorinnen/drei Professoren der Fakultät. Sie wird vom Fakultätsrat AuB eingesetzt. Die Amtszeit aller Mitglieder beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Für jedes Mitglied der Zulassungskommission wird eine Vertreterin/ein Vertreter gewählt. (3) Die Zulassung nach Absatz 2 erfolgt durch Bildung einer Zulassungsnote. Die Zulassungsnote setzt sich zu 70 Prozent aus der Note des Erststudiums sowie zu 30 Prozent aus einer Eignungsnote zusammen. (4) Die Eignungsnote ergibt sich aus der Bewertung des Motivationsschreibens, der Bewertung bisheriger Berufstätigkeit nach dem Erststudium sowie der Bewertung eines Eignungsgesprächs. (5) Die Gewichtung zur Bildung der Eignungsnote nach Absatz 4 ist den Bewerbern im Einladungsschreiben zum Eignungsgespräch anzuzeigen. 1.5 Praktikum (1) Nach Abschluss des Erststudiums ist bis spätestens zum Beginn des 3. Fachsemesters eine zwölfwöchige praktische Tätigkeit nachzuweisen. Anerkannt werden Tätigkeiten in einem Architektenund/oder Planungsbüro, sowie in Behörden und Firmen mit Planungsabteilungen im Bauwesen, die von bauvorlageberechtigten Mitarbeitern geführt werden. (2) Das Praktikum kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss erlassen werden, sofern dies bereits nachgewiesener Bestandteil des vorhergehenden Diplomabschlusses war. 1.6 Anmeldung zur Prüfung Die Anmeldung zur Prüfung in einem Modul ergibt sich aus der Anlage. 1.7 Master-Abschlussarbeit Die Bearbeitungszeit der Master-Abschlussarbeit beträgt vier Monate.

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Architektur 3 1.8 Teilzeitstudium (1) Das Studium kann in Teilzeit absolviert werden, sofern die Voraussetzungen der aktuell gültigen Immatrikulationsordnung (ImO) erfüllt sind. (2) Die Regelstudienzeit beträgt in diesem Falle 8 Semester. (3) Ein individueller Studienplan ist mit der Studiengangsleiterin/dem Studiengangsleiter vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung zum Teilzeitstudium zu vereinbaren. 1.9. Zuteilung von Modulnummern Alle Module sind mit Modulnummern versehen. Dabei steht das Kürzel MAA für "Master of Arts in der Architektur und die erste Ziffer für den zugehörigen Themenschwerpunkt. Nach Themenschwerpunkten wird inhaltlich in zusammenhängende Modulblöcke gegliedert: o Projekte o Projektvertiefung o Theorie o Darstellung o Fachtechnik

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Architektur 4 2. Studienplan Master-Studiengang Architektur 2. 1 Übersicht Studienplan Legende: SWS: Semesterwochenstunden, ECTS: Credit Points (CP) Anmerkung: 1 ECTS Punkt liegen 30 Arbeitsstunden zu Grunde. Module und Veranstaltungen Modulnummer 1. Sem 2. Sem. 3. Sem. 4.Sem. SWS ECTS SWS ECTS SWS ECTS SWS ECTS Modulblock 1 - Projekte Konversion und Stadt MAA 1.1 8 12 Konversion und Objekt MAA 1.2 8 12 Public Design MAA 1.3 8 12 Master-Abschlussarbeit MAA 1.4 24 Projekt-, und Verfügungswoche Teilnahme im Projekt 1.1. - 1.3 verpflichtend Modulblock 2 - Projektvertiefung MAA 2.1.1 2 3 MAA 2.1.2 2 3 MAA 2.2.1 2 3 MAA 2.2.2 2 3 MAA 2.3.1 2 3 MAA 2.3.2 2 3 Wahlpflichtmodule * erforderlich sind 14 von 24 Modulblock 3 - Theorie Wahlpflicht Theorie, s. Katalog 3 MAA 3.1.1 2 3 Wahlpflicht Theorie, s. Katalog 3 MAA 3.1.2 2 3 Wahlpflicht Theorie, s. Katalog 3 MAA 3.2.1 2 3 Wahlpflicht Theorie, s. Katalog 3 MAA 3.2.2 2 3 Wahlpflicht Theorie, s. Katalog 3 MAA 3.3.1 2 3 Wahlpflicht Theorie, s. Katalog 3 MAA 3.3.2 2 3 Wahlpflicht Theorie, s. Katalog 3 MAA 3.4.1 2 3 Wahlpflicht Theorie, s. Katalog 3 MAA 3.4.2 2 3

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Architektur 5 Module und Veranstaltungen Modulnummer 1. Sem 2. Sem. 3. Sem. 4.Sem. SWS ECTS SWS ECTS SWS ECTS SWS ECTS Modulblock 4 - Darstellung Wahlpflicht Darstellung, s. Katalog 4 MAA 4.1.1 2 3 Wahlpflicht Darstellung, s. Katalog 4 MAA 4.1.2 2 3 Wahlpflicht Darstellung, s. Katalog 4 MAA 4.2.1 2 3 Wahlpflicht Darstellung, s. Katalog 4 MAA 4.2.2 2 3 Wahlpflicht Darstellung, s. Katalog 4 MAA 4.3.1 2 3 Wahlpflicht Darstellung, s. Katalog 4 MAA 4.3.2 2 3 Wahlpflicht Darstellung, s. Katalog 4 MAA 4.4.1 2 3 Wahlpflicht Darstellung, s. Katalog 4 MAA 4.4.2 2 3 Modulblock 5 Fachtechnik Wahlpflicht Fachtechnik, s. Katalog 5 MAA 5.1.1 2 3 Wahlpflicht Fachtechnik, s. Katalog 5 MAA 5.1.2 2 3 Wahlpflicht Fachtechnik, s. Katalog 5 MAA 5.2.1 2 3 Wahlpflicht Fachtechnik, s. Katalog 5 MAA 5.2.2 2 3 Wahlpflicht Fachtechnik, s. Katalog 5 MAA 5.3.1 2 3 Wahlpflicht Fachtechnik, s. Katalog 5 MAA 5.3.2 2 3 Wahlpflicht Fachtechnik, s. Katalog 5 MAA 5.4.1 2 3 Wahlpflicht Fachtechnik, s. Katalog 5 MAA 5.4.2 2 3 Summe aus Projekt + Projektvertiefung 18 18 18 Summe aus Wahlpflichtkatalogen (*14 aus 24) 12 12 12 6 Summe Master-Abschlussarbeit 24 Summe Credit Points 30 30 30 30 2.2 Pflichtmodule Module und Veranstaltungen Modulnummer Art der Prüfung Projekte Klausurdauer Prüfungstermin Konversion und Stadt MAA 1.1 BS 1 5 Konversion und Objekt MAA 1.2 BS 2 6 Public-Design MAA 1.3 BS 1 5 Master-Abschlussarbeit MAA 1.4 US 4 TB AN

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Architektur 6 2.3 Modulkataloge mit Wahlpflichtmodulen Im 1., 2. und 3. Master-Semester muss sich jede Studierende/jeder Studierende für insgesamt drei Wahlpflichtmodule (3 WP-Module = sechs Wahlpflichtfächer) des Modulblocks 2 - Projektvertiefung nach Maßgabe dieser Anlage entscheiden. Ein Wahlpflichtmodul besteht jeweils aus zwei Fächern des gleichen Katalogs Vom 1. bis 4. Master-Semester müssen insgesamt sieben von zwölf möglichen Wahlpflichtmodulen der Modulblöcke 3 - Theorie, 4 - Darstellung und 5 - Fachtechnik belegt und abgeschlossen werden. Dazu gelten folgende Vorgaben: - Ein Wahlpflichtmodul besteht aus zwei Fächern des gleichen Katalogs. Jeweils zwei Modulfächer des gleichen Blocks müssen zusammen absolviert werden. 14 von 24 Modulfächern sind nachzuweisen. - Je Semester müssen die Module mindestens aus zwei von drei Modulblöcken ausgewählt werden. - Jeder Modulblock dieses Studienplans muss bis Abschluss mindestens einmal gewählt werden. Die Wahl der Module erfolgt am Semesterbeginn. Sie kann nur innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des Semesters geändert werden. Zu Beginn der Vorlesungszeit gibt der Fachbereich bekannt, welche Wahlpflichtmodule angeboten werden und welche Prüfungsleistungen dazu erforderlich sind. Modulkataloge Modulnummer Art der Prüfung WH Wichtung Prüfungstermin TB AN MK2 Modulkatalog Projektvertiefung Stadtanalyse/-management MAA-2.x.1 US J 1 Landschaftsplanung MAA-2.x.2 US J 1 Sound/Akustik MAA-2.x.3 US J 1 Lichtdesign MAA-2.x.4 US J 1 Event Design MAA-2.x.5 US J 1 Temporäres Bauen MAA-2.x.6 US J 1 Interior Design MAA-2.x.7 US J 1 Housing and Living MAA-2.x.8 US J 1 Social Design MAA-2.x.8 US J 1 Bionik MAA-2.x.10 US J 1 Projektmanagement MAA-2.x.11 Ref J 1 MK3 Modulkatalog Theorie Ästhetik MAA-3.x.1 Ref J 1 Philosophie MAA-3.x.2 Ref J 1 Kunst-u. Designtheorie MAA-3.x.3 Ref J 1 Architekturtheorie MAA-3.x.4 Ref J 1 Medientheorie MAA-3.x.5 Ref J 1 Fremdsprache MAA-3.x.6 KL 90 Min S 1 Kommunikationspraxis MAA-3.x.7 Ref J 1 Selbstmanagement MAA-3.x.8 Ref J 1 Soziologie MAA-3.x.9 Ref J 1 Facility Management MAA-3.x.10 Ref J 1 Vertragsrecht MAA-3.x.11 KL 90 Min S 1

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Architektur 7 Modulkataloge MK4 Modulkatalog Darstellung Modulnummer Art der Prüfung WH Wichtung Virtuelles Design MAA-4.x.1 US J 1 Video-Technik MAA-4.x.2 US J 1 Web-Design MAA-4.x.3 US J 1 Photographie MAA-4.x.4 US J 1 Desktop Publishing MAA-4.x.5 US J 1 Präsentationstechniken MAA-4.x.6 US J 1 Aktzeichnen MAA-4.x.7 US J 1 Plastisches Gestalten MAA-4.x.8 US J 1 MK5 Modulkatalog Fachtechnik Projekt- u. Bauvorbereitung MAA-5.x.1 Ref J 1 Bionische Baukonstruktion MAA-5.x.2 Ref + US J 1:1 1 Freeform Structures MAA-5.x.3 Ref + US J 1:1 1 Membrankonstruktionen MAA-5.x.4 Ref + US J 1:1 1 Klimager. Fassadentechnologie MAA-5.x.5 Ref + US J 1:1 1 Bauwerkserhaltung MAA-5.x.6 Ref + US J 1:1 1 Bauen mit FNPs MAA-5.x.7 Ref + US J 1:1 1 Eventkonstruktionen MAA-5.5.8 Ref + US J 1:1 1 Temporäre Konstruktionen MAA-5.5.9 Ref + US J 1:1 1 Lichttechnik MAA-5.5.10 Ref + US J 1:1 1 Bauökologie MAA-5.5.11 Ref + US J 1:1 1 Prüfungstermin Die im jeweiligen Semester angebotenen Wahlpflichtfächer werden spätestens zum 01.10. für das Wintersemester und zum 01.04. für das Sommersemester mit Zuordnung zu einem Modulblock durch Aushang bekannt gegeben. Der Aushang enthält weiterhin Angaben zur Art der Prüfungsleistung, den Veranstaltungsort, den Zeitpunkt einer evtl. erforderlichen Wiederholung, sowie die Mindestanmeldezahl die zur Durchführung der Lehrveranstaltung erforderlich ist. Ist die Mindestanmeldezahl nicht erreicht, kann die Studiengangsleitung das Wahlpflichtfach für das aktuelle Semester aus dem Studienangebot nehmen. Eine Verpflichtung der Hochschule alle o. a. Wahlpflichtfächer anzubieten besteht nicht. Die in den Modulkatalogen aufgeführten Wahlpflichtfächer können um weitere Wahlpflichtfächer durch Aushang ergänzt werden. Legende: Prüfungstermin TB Studiengangsemester der erstmöglichen Teilnahme AN Studiengangsemester, zu dem durch das Prüfungsamt die verbindliche Anmeldung erfolgt Art der Prüfung KL Klausur BS betreute Studienarbeit US unbetreute Studienarbeit Ref Referat oder Kolloquium Wichtung Anteil der Teilleistungen bei der Bildung der Gesamtnote Wiederholung WH S = semesterweise, J = jährlich 3. Inkrafttreten Diese Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes tritt zum 05.01.2015 in Kraft. Saarbrücken, den 05.01.2015 TB AN Prof. Dr. Wolrad Rommel Rektor