ARCHITEKTURPREIS DER EVANGELISCHEN KIRCHE IM RHEINLAND 2015 UND SONDERPREIS DER WILHELM-SCHRADER-STIFTUNG INFORMATION
A U S L O B U N G Der Architekturpreis der Evangelischen Kirche im Rheinland wird alle drei Jahre verliehen. Er zeichnet kirchliche Bauvorhaben und mit dem Gebäude verbundene Kunstprojekte der Kirchengemeinden und Kirchenkreise in den Katego-rien - Kirchenraum - Gemeindehaus - Gebäudebezogene künstlerische Ausstattung (z.b. Kirchenfenster, Prinzipalstücke) aus. Dabei kann es um Neubauten, insbesondere aber auch um Umgestaltungen des Bestandes gehen. Im Mittelpunkt stehen Orte der Versammlung in den Gemeinden. Ausgezeichnet werden sollen die künstlerischen Leistungen der jeweiligen Entwurfsverfassenden, aber auch der verantwortungsvolle Beitrag zum Gelingen durch die Bauherrinnen. Beiden wird eine Urkunde ausgehändigt und es erfolgt eine Veröffentlichung in Katalog und Internet. Ein Preisgeld wird nicht vergeben. Auch in diesem Jahr wird in einer der drei Kategorien der Sonderpreis der Wilhelm-Schrader-Stiftung ausgelobt, der mit 3.000,00 Euro dotiert ist. Wilhelm Schrader (1914-2006), der in Bonn lebte und dort im Auswärtigen Amt tätig war, fühlte sich dem Protestantismus zeit seines Lebens eng verbunden. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Verbreitung reformatorischen oder allgemein protestantischen Gedankenguts und dessen Darstellung in der Öffentlichkeit, um das Ansehen der Evangelischen Kirche zu erhalten und zu verbessern. Ausloberin und Durchführung Evangelische Kirche im Rheinland Die Kirchenleitung vertreten durch das Landeskirchenamt, Dezernat VI.3 Bauen und Liegenschaften Hans-Böckler-Str. 7 40476 Düsseldorf 1
Teilnahmeberechtigung und Projekte Teilnahmeberechtigt sind Architektinnen und Architekten, Innenarchitek-tinnen und Innenarchitekten, Bildende Künstlerinnen und Künstler mit den Kirchengemeinden oder Kirchenkreisen als ihren Bauherrinnen. Zum Auszeichnungsverfahren sind Projekte zugelassen, die nach dem 01.01.2012 fertiggestellt wurden und die im Auftrag einer Gemeinde oder eines Kirchenkreises der Evangelischen Kirche im Rheinland erstellt worden sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der unter Einzureichende Unterlagen bestimmten Präsentationsvorgaben. Abweichende Präsentationen werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Auszeichnung mit dem Architekturpreis sowie dem Sonderpreis der Wilhelm-Schrader-Stiftung in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Ausgabe der Unterlagen Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt ab dem 01.03.2015. Ausgegeben werden: - Auslobungstext - Bewerbungs- und Anmeldebogen Teilnahmegebühr Pro teilnehmendem Entwurfsverfassenden ist eine Gebühr von 50 mit dem Namen des Teilnehmenden und dem Vermerk Architekturpreis der Evangelischen Kirche im Rheinland zu überweisen. Bankverbindung: Landeskirchenkasse, IBAN: DE42 3506 0190 1010 1770 37, BIC: GENODED1DKD, bei der KD-Bank Einzureichende Unterlagen 1. Maximal zwei Ausstellungstafeln pro eingereichter Arbeit: - Jedes Blatt ist deutlich mit der Bezeichnung des Objektes und dem Namen des Entwurfsverfassenden sowie der Bauherrin zu versehen. - Auf jeder Tafel ist, neben Fotos und Plänen, ein kurzer Erläuterungstext, maximal eine Seite DIN A4, anzubringen. 2
- Die Arbeiten sind als Papierausdrucke gerollt im Format DIN A 1 abzugeben. 2. Verkleinerungen der Ausstellungstafeln als Ausdruck auf Papier DIN A3 sowie als PDF-Datei. 3. Jeder Arbeit sind bis zu fünf aussagefähige Fotos des Objektes lose beizu-fügen. Die Fotos sind als scanfähige Papierabzüge sowie auf CD mit einer Qualität mindestens 5 Megapixel, 300 dpi, Format jpg oder tiff einzureichen. Eine Kante der Fotos sollte mind. 18 cm lang sein, die Gesamtgröße darf das Format DIN A4 nicht überschreiten. Die Fotos sollen das Objekt sowohl vor dem Umbau, als auch danach darstellen. Bitte keine umfangreicheren Foto-CDs beifügen! 4. Jeder Arbeit ist ein DIN A4-Blatt mit einer das Objekt charakterisierenden Zeichnung (Grund-riss, Ansicht, Schnitt, Lageplan, Perspektive, Skizze) in schwarz-weißer Darstellung und reproduktionsfähiger Qualität beizufügen. 5. Jeder Arbeit ist eine Angabe zur Höhe der Gesamtkosten (alle Kosten-gruppen) beizufügen. 6. Zu jeder Arbeit ist der zu den Auslobungsunterlagen gehörende Bewer-bungsund Anmeldungsbogen maschinenschriftlich ausgefüllt einzu-reichen. 7. Es ist zu gewährleisten, dass das eingereichte Projekt vor Ort betreten und besichtigt werden kann. Aus diesem Grund ist ein Ansprechpartner mit Telefonnummer zu benennen (siehe Anmeldebogen). Kriterien Die Unterlagen sollen eine Beurteilung nach folgenden Kriterien ermöglichen: Einbindung in die städtebauliche und landschaftliche Umgebung Architektur und Gestaltung religiöser Ausdruck Liturgische Qualität des Raumes/ Raumwirkung künstlerische Qualität Angemessenheit der Lösung bezogen auf die Aufgabe Leistung im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bauens / Innovative Ansätze Umweltverträglichkeit 3
Abgabe der Unterlagen Der Abgabetermin ist der 15.06.2015 im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland, Hans-Böckler-Str. 7, 40476 Düsseldorf, in der Zeit von 13:00 bis 17:00. Unterlagen, die den Poststempel vom gleichen Tag aufweisen, werden bis zum 19.06.2015 angenommen. Jury Johannes Kister, Köln, Dörte Moll, Bonn und Stefan Krüger, Saarbrücken, als freie Architektinnen oder Architekten, Dorothee Bielfeld, Bochum, als Künstlerin, Dr. Ute Canaris, als ehrenamtliche Kirchmeisterin der Kirchengemeinde Büderich Dr. Barbara Schwahn, Düsseldorf als theologisches Mitglied der Kirchenleitung der EKiR Gudrun Gotthardt und Gernot Bräker für die Bauberatung des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche im Rheinland Dr. Dorothee Heinzelmann, beratend für den Bereich Denkmalpflege Volker König, Düsseldorf für das Kuratorium der Wilhelm-Schrader-Stiftung Der oder die Vorsitzende wird aus dem Kreis der freien Architektinnen und Architekten gewählt Die Jurysitzung findet am 17. September 2015 statt. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar und endgültig. Als stellvertretende Jurymitglieder werden benannt Oliver Conzelmann, Bauberatung LKA Düsseldorf und Architekt Christoph Goedeking, Wuppertal. 4
Preisverleihung und Ausstellung Die Preise werden im Rahmen einer öffentlichen und feierlichen Veranstaltung überreicht. Die Preisverleihung findet am 27. November 2015 um 17:00 Uhr im Landeskirchenamt Düsseldorf statt. Alle eingereichten Projekte werden in einer öffentlichen Ausstellung im LKA Düsseldorf gezeigt. Die Ausstellung ist voraussichtlich vom 27.11.2015. bis zum 18.12.2015 geöffnet. Die Teilnehmer/innen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Unterlagen für die Ausstellung genutzt werden. Die Preisträger/innen erklären sich bereit, weitere Präsentationen/Veröffentlichungen ihrer Arbeit durch die kostenfreie Bereitstellung entsprechenden Materials zu unterstützen (z. B. weiteres digitales Material für eine Beamerpräsentation im Rahmen der Ausstellung). Rücknahme der Unterlagen Die Unterlagen sind am 18.01.2016 in der Zeit von 11:00 bis 16:00 beim Landeskirchenamt abzuholen. In dieser Zeit nicht abgeholte Unterlagen gehen in das Eigentum des Landeskirchenamtes über, das berechtigt ist, diese zu vernichten. Haftung Für Beschädigungen oder Verlust der eingereichten Unterlagen übernimmt die Ausloberin keine Haftung. 5
Terminübersicht Auslobung Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen März 2015 Eingang der Teilnahmegebühr spätestens bei Abgabe der Arbeiten Abgabe der Unterlagen 15. Juni 2015 Vorprüfung Juli und August 2015 Jurysitzung 17. September 2015 Preisverleihung 27. November 2015 Ausstellung 27.11. bis 18.12.2015 Abbau der Ausstellung / ab 18.12.2015 Rückgabe der Ausstellungstafeln 6
Einverständniserklärung und Freistellung von Rechten Dritter Die Teilnehmer/innen erklären sich durch ihre Beteiligung am Verfahren mit dem Inhalt und den Bestimmungen dieser Auslobung sowie der Richtlinien einverstanden. Die Teilnehmer/innen erklären sich durch ihre Beteiligung am Verfahren damit einverstanden, dass ihre Werke in einem Katalog veröffentlicht werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Texte ggfs. gekürzt werden. Die Teilnehmer/innen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Texte/ Fotos vom Landeskirchenamt in der Pressearbeit sowie für die Internetseite www.ekir.de und Social Media-Kanäle der EKiR wie Twitter und Facebook veröffentlicht werden. Sie stellen den Auslober frei von Rechten Dritter an allen eingereichten Unterlagen (Fotos etc.), sie erklären, dass sie alleinige/r Urheber/in des eingereichten Werkes der Architektur sind und das Einverständnis zur Teilnahme beim Bauherr/in bzw. Eigentümer/in des Objektes eingeholt haben. Düsseldorf, im Februar 2015 7
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IMPRESSUM Herausgeberin: Evangelische Kirche im Rheinland Das Landeskirchenamt Abteilung VI., Dezernat VI.3 Hans-Böckler-Straße 7 40476 Düsseldorf Tel. 0211/4562-660/659 Email: baudezernat@ekir-lka.de