Mediadaten Anzeigen-Preisliste Nr. 6 gültig ab 1. Januar 2015



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Mediadaten Anzeigen-Preisliste Nr. 6 gültig ab 1. Januar 2015 Fulton Akademie GmbH Steinsdorfstr. 2 RG D-80538 München

Verlagsangaben Verlag: Fulton Akademie GmbH Steinsdorfstraße 2 (RG) D-80538 München Tel.: 089 / 159898841 Fax: 089 / 159898849 Zahlungsbedingungen: Zahlung bei Erscheinung sofort netto. Bei Vorauszahlung oder Einzugsermächtigung 2 % Skonto. Format Satzspiegel Spalten: Format 210 mm breit, 297 mm Satzspiegel 174 mm breit, 265 mm Anschnitt 3 mm auf allen angeschnittenen Seiten Spalten 2 zu je 79 mm; 3 zu je 54 mm Druckverfahren: Offsetdruck Euroskala Raster 60 Linien/cm = 150 lpi Bindung: Rückendrahtheftung Chef-Redaktion: Eckhardt Martin (V.i.S.d.P.) Abbas Schirmohammadi Tel.: 089 / 159898841 info@paracelsus-magazin.de Redaktion / Anzeigenverkauf: M.A.M. Maiworm GmbH Gesundheits- und Medienservice Rüdesheimer Straße 40 D-65239 Hochheim Tel.: 06146 / 90740 paracelsus@mam-verlagsdienstleistung.de Redaktion / Anzeigen Christina Rais (Leitung) Anzeigenverkauf Martina Eiffinger Satz & Gestaltung: P & S Werbeagentur GmbH Sodenstraße 2 D-30161 Hannover christina.rais@mam-verlagsdienstleistung.de paracelsus@mam-verlagsdienstleistung.de Seite 2 Anzeigen-Preisliste Nr. 6 gültig ab 1. Januar 2015

Vertriebskonzept Paracelsus ist Mitteilungsorgan folgender Verbände: VUH (Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.v.) VFP (Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.v.) VDT (Verband Deutscher Tierheilpraktiker e.v.) VFO (Verband Freier Osteopathen e.v.) WBG (Fachverband Wellness, Beauty und Gesundheit e.v.) Druckauflage: 45.000 Exemplare Abonnenten gesamt: 10.000 Freistücke: 20.000 an einen ausgewählten Personenkreis, Verbandsmitglieder, Interessenten und ehemalige Schulabsolventen. Verkauf über den freien Zeitschriftenhandel: 15.000 Exemplare Kurzcharakteristik: Thematische Schwerpunkte: Naturheilkunde, Psychotherapie, psychologische Beratung, Tierheilpraktiken, Wellness und Gesundheitsvorsorge. Das Magazin will das neue und alte Wissen über Medizin und Heilkunst von Ost und West zugänglich machen, aber auch kritisch hinterfragen. Es will informieren, herausfordern, provozieren, unterhalten und neue Maßstäbe setzen. Dabei wird die Gesamtthematik in einer gesunden Coexistenz von frischem Journalismus und wissenschaftlichem Know How präsentiert. Ziel ist es, die Mitglieder der Fachverbände umfangreich zu informieren, und auch den Teil der Leserschaft, der am Thema grundsätzlich interessiert, aber noch nicht tiefer in die Materie eingedrungen ist. Das Paracelsus Magazin erscheint 6x im Jahr, bundesweit, in einer durchschnittlichen Gesamtauflage von ca. 65.000 Exemplaren. Das Magazin trägt den Namen des 1493 geborenen Arztes Theophrastus Bombastus von Hohenheim, der sich selbst Paracelsus nannte und zu den Menschen gehörte, die ihr ganzes Leben der Suche nach den Ursachen von Krankheiten und nach natürlichen Mitteln zu ihrer Heilung widmeten. Zielgruppe: Heilpraktiker Tierheilpraktiker Heilpraktiker für Psychotherapie Vertrieb: Direktverkauf und freier Zeitschriftenhandel Erscheinungsweise: zweimonatlich: Januar / Februar, März / April, Mai / Juni, Juli / August, September / Oktober, November / Dezember Osteopathen Wellnesstrainer naturheilkundlich Interessierte Anzeigen-Preisliste Nr. 6 gültig ab 1. Januar 2015 Seite 3

Schwerpunktthemen 2015 Ausgabe 01/2015 (Januar / Februar): Allergien / Atemwegserkrankungen Stoffwechsel / Immunsystem Redaktionsschluss: 05. Dezember 2014 Ausgabe 05/2015 (September / Oktober): Umwelterkrankungen Ausleiten und Entgiften Redaktionsschluss: 31. Juli 2015 Ausgabe 02/2015 (März / April): Bakterien / Viren Migräne / Kopfschmerzen Redaktionsschluss: 30. Januar 2015 Ausgabe 06/2015 (November / Dezember): Energiemedizin Präventionsmedizin Redaktionsschluss: 25. September 2015 Ausgabe 03/2015 (Mai / Juni): Nahrungsergänzungsmittel Erkrankungen der ableitenden Harnwege Redaktionsschluss: 20. März 2015 Ausgabe 04/2015 (Juli / August): Fernöstliche Heilkunde Magen-Darm-Erkrankungen Redaktionsschluss: 29. Mai 2015 Seite 4 Anzeigen-Preisliste Nr. 6 gültig ab 1. Januar 2015

Anzeigenformate 1/1 Seite S 174 x 265 mm A 210 x 297 mm 1c: 2.400,- 4c: 3.300,- 2/3 Seite S 114 x 265 mm A 134 x 297 mm 1c: 1.700,- 4c: 2.390,- 1/2 Seite S 84 x 265 mm A 101 x 297 mm 1c: 1.240,- 4c: 1.840,- 1/2 Seite quer S 174 x 130 mm A 210 x 146 mm 1c: 1.240,- 4c: 1.840,- 1/3 Seite S 54 x 265 mm A 74 x 297 mm 1c: 820,- 4c: 1.330,- 1/3 Seite quer S 174 x 85 mm A 210 x 104 mm 1c: 820,- 4c: 1.330,- 1/4 Seite S 44 x 265 mm 1c: 630,- 4c: 1.035,- 1/4 Seite quer S 174 x 63 mm A 210 x 79 mm 1c: 630,- 4c: 1.035,- S 84 x 132 mm S 54 x 130 mm S 44 x 132 mm S 84 x 63 mm 1/4 Seite 2spaltig 1c: 630,- 4c: 1.035,- 1/6 Seite 1c: 430,- 4c: 805,- 1/8 Seite 1c: 330,- 4c: 645,- 1/8 Seite 2spaltig 1c: 330,- 4c: 645,- Format Satzspiegel Spalten 1/8 Seite quer S 174 x 32 mm 1c: 330,- 4c: 645,- 1/16 Seite S 44 x 64 mm 1c: 175,- 4c: 400,- 1/16 Seite quer S = Satzspiegel A = Anschnitt (Anzeigenmaß + 4 mm Beschnitt umlaufend) jeweils Breite x Höhe S 84 x 32 mm 1c: 175,- 4c: 400,- Format 210 mm breit x 297 mm Satzspiegel 174 mm breit x 265 mm Anschnitt 3 mm Spalten 2 Spalten zu je 79 mm, 3 Spalten zu je 54 mm Anzeigen-Preisliste Nr. 6 gültig ab 1. Januar 2015 Seite 5

Anzeigenpreise Größe in Schwarz/ Zuschläge Seitenteilen Weiß vierfarbig pro Farbe 1/1 Seite 2.400,- 3.300,- 300,- 2/3 Seite 1.700,- 2.390,- 230,- 1/2 Seite 1.240,- 1.840,- 200,- 1/3 Seite 820,- 1.330,- 170,- 1/4 Seite 630,- 1.035,- 135,- 1/6 Seite 430,- 805,- 125,- 1/8 Seite 330,- 645,- 105,- 1/16 Seite 175,- 400,- 75,- Farbzuschlag für Sonderfarben: (HKS, Pantone) je Farbe 395,- Sonderplatzierungen: Platzierungswunsch im Heft 10 % Zuschlag 2. und 3. Umschlagseite (nur 1/1) 10 % Zuschlag 4. Umschlagseite (nur 1/1) 20 % Zuschlag Anschnitt und Satzspiegelüberschreitungen: (ab 1/3 Seite aufwärts möglich) 10 % Zuschlag auf den Schwarz-Weiß-Preis Alle Preise jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Alle anfallenden Arbeiten (Anzeigensatz, Konvertierungsarbeiten etc.) werden mit 40,- pro angefangene 1/2 Stunde berechnet. Sonderformate und Anzeigenstrecken: auf Anfrage Nachlässe: bei Abnahme innerhalb von 12 Monaten (Insertionsjahr) Malstaffel Mengenstaffel 2 Anzeigen 5 % 2 Seiten 5 % 4 Anzeigen 10 % 4 Seiten 10 % 6 Anzeigen 15 % 6 Seiten 15 % 8 Seiten 20 % 12 Seiten 25 % Die für den Inserenten günstigste Staffel wird angewendet. Gutschriften / Nachbelastungen werden nach der tatsächlich abgenommenen Menge am Ende des Dispositionsjahres abgerechnet. Agenturprovision: 15 % Anzeigenschluss: Ausgabe 01/15 (Januar / Februar): 09. Januar 2015 Ausgabe 02/15 (März / April): 27. Februar 2015 Ausgabe 03/15 (Mai / Juni): 24. April 2015 Ausgabe 04/15 (Juli / August): 26. Juni 2015 Ausgabe 05/15 (September / Oktober): 28. August 2015 Ausgabe 06/15 (November / Dezember): 30. Oktober 2015 Seite 6 Anzeigen-Preisliste Nr. 6 gültig ab 1. Januar 2015

Druckvorlagen Paracelsus wird auf Mac-Systemen gesetzt. Nicht optimierte Daten verursachen Probleme und können unter Umständen zu unerwünschten Druckergebnissen führen. Alle anfallenden Arbeiten (Anzeigensatz, Konvertierungsarbeiten etc.) werden mit 40,- pro angefangene 1/2 Stunde berechnet. Voraussetzungen zur einwandfreien Übernahme und Weiterverarbeitung von Anzeigendaten: Datenformate: Aus folgenden Programmen können wir Daten direkt übernehmen: Acrobat (PDF-Dateien), Adobe Photoshop CS 4.0, Adobe Indesign CS 4.0, Adobe Illustrator CS 4.0. Datenträger: 3,5 Zoll-Disketten HD 1,44 MB und CD-ROM DOS/Windows Formate Digitaler Datenaustausch: via E-Mail: paracelsus@mam-verlagsdienstleistung.de Rückfragen: Tel.: 06146 / 90740, Fax: 06146 / 907444 Datenaufbereitung: Bild-Dateien: TIF, EPS, JPG Farbmodus: CMYK Auflösung: 300 dpi Schriften: eps-dateien, als Pfade umgewandelt Verknüpfungen: alle Dateien und Schriften mitliefern Virenprüfung: muss erfolgt sein Datenvergleich: Ausdruck der Anzeige per Fax: 06146 / 907444 Anzeigen-Preisliste Nr. 6 gültig ab 1. Januar 2015 Seite 7

Beilagen und Einhefter Beilagen: sind der Zeitschrift lose beigefügte Drucksachen. Sie müssen maschinell zu verarbeiten sein. Druckauflage: 45.000 Exemplare Teilbelegung: möglich, auf Anfrage Mindestformat: 105 x 148 mm (DIN A6) Höchstformat: 200 x 270 mm (gefalzt) Preis (je angefangene Tausend Exemplare): bis 25 g Gesamtgewicht 110,- zuzüglich Postgebühren und Mehrwertsteuer. Beilagen mit höherem Gewicht auf Anfrage. Nachlässe: auf Anfrage Agenturprovision: 10 % Bei Auftragserteilung sind 5 Muster erforderlich. Versandanschrift: WVD Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH, Kurhessenstraße 4-6, D-64546 Mörfelden-Walldorf Einhefter: sind fest in die Zeitschrift eingeheftete Drucksachen. Sie müssen maschinell zu verarbeiten sein. Druckauflage: 45.000 Exemplare Teilbelegung: nicht möglich Höchstformat: 210 x 297 mm beschnitten, Kopfbeschnitt 3 mm, Seitenund Fußbeschnitt 3 mm Anlieferung: fertig gefalzt, nicht geheftet Preis: vierseitig 290,- pro Tausend zuzüglich Mehrwertsteuer Nachlässe: auf Anfrage Agenturprovision: 10 % Bei Auftragserteilung sind 5 Muster erforderlich. Versandanschrift: WVD Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH, Kurhessenstraße 4-6, D-64546 Mörfelden-Walldorf Seite 8 Anzeigen-Preisliste Nr. 6 gültig ab 1. Januar 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschliesslich in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort >Anzeige< deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstösst oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schaden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Dies gilt nur für Anzeigen, die der Verlag erstellt hat. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste Anzeigen-Preisliste Nr. 6 gültig ab 1. Januar 2015 Seite 9

Allgemeine Geschäftsbedingungen ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden lnsertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 % bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 % bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 % bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 % beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Seite 10 Anzeigen-Preisliste Nr. 6 gültig ab 1. Januar 2015