Erfolgreich studieren.



Ähnliche Dokumente
Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

47 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Teil B: Besondere Regelungen

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Studien- und Prüfungsordnung (StuPO): IT Security - Bachelor [Tabelle]

Erfolgreich studieren.

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

Erfolgreich studieren.

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

45 Bachelorstudiengang Product Engineering

Erfolgreich studieren.

Allgemeiner Teil. Geändert wird 1. Artikel 1 Änderungen

Bestimmungen. für den. Studiengang Informatik. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Vom Version 4

Erfolgreich studieren.

Besondere Bestimmungen. für den. Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts. vom Version 4

45 Bachelorstudiengang Product Engineering

40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb

47 Bachelorstudiengang WirtschaftsNetze (ebusiness)

Bestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering. Version 5.0

Bestimmungen. für den. Studiengang Kommunikation und Medienmanagement. Abschluss: Master of Science vom

Lesefassung vom 22. August 2014 (Erstfassung)

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren.

36 Bachelorstudiengang Dokumentation und Kommunikation

Abs. 3 Das fünfte Semester ist ein verpflichtendes integriertes praktisches Studiensemester (IPS).

(1) Für die Lehrveranstaltungen werden folgende Abkürzungen verwendet:

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009

Bestimmungen. für den. Studiengang. Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien. Abschluss: Bachelor of Engineering vom

Bestimmungen. für den. Masterstudiengang Elektrotechnik (Electrical Engineering) Abschluss: Master of Engineering vom

Bestimmungen. für den. Studiengang Technische Redaktion. Abschluss: Master of Science

44 Bachelorstudiengang OnlineMedien

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet.

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 22. Dezember 2010

40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Bestimmungen. für den. Studiengang Maschinenbau (Deutsch-Französische Studienvariante) Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.

Besonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung: Bachelorstudiengang MB-B

(1) Im Studiengang Maschinenbau und Mechatronik umfasst das Grundstudium zwei Lehrplansemester, das Hauptstudium fünf Lehrplansemester.

Anlage zur Satzung der FH Ingolstadt für den Diplom- und Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen vom

Hauptstudium. Grundstudium. Studiengang Optoelektronik /Lasertechnik Studien und Prüfungsordnung (SPO) 29 Bachelorarbeit PRAXISSEMESTER

Erfolgreich studieren.

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Erfolgreich studieren.

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Bestimmungen. für den. Masterstudiengang Baumanagement. Abschluss: Master of Business Administration (MBA) Version 3. B.

Erfolgreich studieren.

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.:

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Bestimmungen. für den Studiengang International Management Master. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) vom Version 6

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009

Erfolgreich studieren.

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 347. Sitzung des Senats am 17. Juni 2015 verabschiedet.

Bestimmungen. für den. Masterstudiengang Baumanagement. Abschluss: Master of Engineering (M.Eng.) Version 4. B. Besonderer Teil

52 Bachelorstudiengang Software Produktmanagement

Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität Leipzig

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

32 Bachelorstudiengang Allgemeine Informatik

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

57 Bachelorstudiengang Molekulare und Technische Medizin

Bestimmungen. für den. Studiengang Informatik. Abschluss: Bachelor of Science vom

41 Diplom-Studiengang OnlineMedien

47 Bachelorstudiengang WirtschaftsNetze (ebusiness)

40 Diplom-Studiengang Medieninformatik

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung: Bachelor Maschinenbau und Prozesstechnik

Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

44 Bachelorstudiengang OnlineMedien

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges

Minuten [1, 4 ] Mathematische

Bestimmungen. für den. Studiengang Medien- und Kommunikationsinformatik. Abschluss: Bachelor of Science

Studien- und Prüfungsordnung Beifach Angewandte Informatik

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Bestimmungen. für den. Studiengang Maschinenbau und Mechatronik. Abschluss: Master of Science

(2) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Module beträgt 210 Leistungspunkte (ECTS Credit Points).

65 Bachelorstudiengang IT-Produktmanagement

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Transkript:

Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Bachelorstudiengänge Besonderer Teil für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Version 5.2

38 Abkürzungen, Bezeichnungen B. Besonderer Teil 1. Abschnitt Allgemeine Regelungen In den Studien- und Prüfungsplänen der Studiengänge der Studiengänge werden Abkürzungen und Bezeichnungen einheitlich verwendet, wie sie in den folgenden Absätzen beschrieben sind. Allgemeine Abkürzungen: Sem = Semester SWS = Semesterwochenstunden ECTS = European Credit Transfer System M = Modul MT = Modulteil (entspricht einer Lehrveranstaltung) PM = Pflichtmodul WPM = Wahlpflichtmodul EN = Englischsprachige Veranstaltung Lehrveranstaltungsarten : V = Vorlesung S = Seminar Ü = Übung P = Praktikum Pj = Projekt E = Exkursion X = Veranstaltungsart ist abhängig von der gewählten Veranstaltung (Dies betrifft nur Wahlpflichtmodule) IPS = Integriertes Praktisches Studiensemester Prüfungsarten: Kx = Klausur (x = Dauer in Minuten) Mx = Mündliche Prüfung (x = Dauer in Minuten) R = Referat Ha = Hausarbeit La = Laborarbeit Pb = Praxisbericht Pr = Praktische Arbeit Ba = Bachelor-Thesis X = Prüfungsmodus ist abhängig von der gewählten Veranstaltung (Dies betrifft nur Wahlpflichtmodule) B 1

Erläuterung zur Darstellung von Prüfungen in den Tabellen bei Modulteilen, denen mehrere Prüfungsleistungen zugeordnet sind Beispiel 1: Laborarbeit und Referat als zwei Teilleistungen, die zu einer Note führen (Benotete Beurteilung bzw. Bestanden / Nicht bestanden). Es handelt sich um eine Modulteilprüfung. Formulierung: (La + R) (Gewichtung x) Die Modulteilprüfung ist bestanden, wenn beide Teilleistungen gemeinsam erbracht sind. Eine gegenseitige Verrechnung ist hier prinzipiell zulässig. Beispiel 2: Laborarbeit und Referat als zwei Teilleistungen, die zu zwei Noten führen (jeweils benotete Beurteilung bzw. Bestanden / Nicht bestanden). Es handelt sich um zwei Modulteilprüfungen. Formulierung: La (Gewichtung x), R (Gewichtung x) Die Modulteilprüfung ist bestanden, wenn jede der beiden Teilleistungen einzeln erbracht ist. Eine gegenseitige Verrechnung ist hierbei grundsätzlich nicht zulässig. B 2

2. Abschnitt Einzelregelungen der Studiengänge hier: 47 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zu 2 Abs. 3 Wahlpflichtmodule Es sind keine Wahlpflichtmodule vorgesehen. zu 4 Abs. 2 ECTS- Punkte und Lernumfang Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen beträgt mindestens 140 Semesterwochenstunden in 33 Modulen (einschließlich des integrierten praktischen Studiensemesters und der Bachelor-Thesis), siehe Tabellen zum Studien- und Prüfungsplan. Der Arbeitsaufwand einschließlich des integrierten praktischen Studiensemesters und der Bachelor-Thesis umfasst 210 ECTS-Punkte. zu 5 Lehr- und Prüfungssprachen, Lehr- und Lernformen Lehrveranstaltungen und Modul- bzw. Modulteilprüfungen können gemäß 5 ganz oder teilweise in englischer Sprache abgehalten werden. In diesem Fall kann die Prüfung auch in englischer Sprache durchgeführt werden. Dies muss vom Prüfer zu Beginn des Semesters bekannt gegeben werden. Des Weiteren können Lehrveranstaltungen auch ganz oder teilweise mit Hilfe neuer Medien (E-Learning) durchgeführt werden. Dies muss ebenfalls vom Prüfer zu Beginn des Semesters bekannt gegeben werden. zu 7 Abs. 1 Vorpraktikum Ein Vorpraktikum als Voraussetzung für die Zulassung ist nicht notwendig, wird jedoch empfohlen. Es soll die Studienbewerber an die grundlegenden Techniken und organisatorischen Abläufe im Unternehmen heranführen und ihnen einen ersten Einblick in ihr zukünftiges Berufsfeld geben. zu 8 Integriertes praktisches Studiensemester Abs. 3 Das fünfte Semester ist ein integriertes praktisches Studiensemester (IPS). Das integrierte praktische Studiensemester setzt sich aus drei Teilen zusammen: Teil A: Vorbereitende Blockveranstaltung Diese Veranstaltung an der Hochschule dient zur Vorbereitung. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Pflicht. Näheres ist in den Tabellen zum Studien- und Prüfungsplan geregelt. B WIW 1

Teil B: Präsenztage im Betrieb Das bei der Praxisstelle zu absolvierende Studium beträgt mindestens 95 in Vollzeit abgeleistete Anwesenheitstage. Die Studierenden sollen projektbezogen und fachspezifisch bei der Planung, Entwicklung und Realisierung konkreter betrieblicher Aufgaben aus dem Berufsfeld des Wirtschaftsingenieurwesen mitarbeiten. Bei der weitestgehend selbständigen Bearbeitung der Aufgaben sollen die während des bisherigen Studiums gewonnenen theoretischen Kenntnisse angewendet und vertieft werden. Es können eine oder mehrere projektbezogene Tätigkeiten aus den folgenden Gebieten gewählt werden: - Fertigung/Produktion - Automation, Prozess-, Mess-, und Regelungstechnik - Konstruktion / Produktentwic klung - Logistik und Materialwirtschaft - Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und steuerung - Controlling, Kostenrechnung - Marketing - Entwicklung, Konstruktion, Projektierung - Versuch, Prüffeld, Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement - Montage, Inbetriebnahme - Außenwirtschaft - Organisation und Datenverarbeitung - Informations- und Kommunikationssysteme - technische Dokumentation - technischer Vertrieb - Projektmanagement - Softwareentwicklung - vergleichbare Tätigkeiten im Bereich Wirtschaftsingenieurwesen Die Tätigkeiten während der Präsenzphase werden in einem schriftlichen Praxissemesterbericht dokumentiert, die Dokumentation muss von dem Betrieb, in dem die Präsenztage stattgefunden haben, bestätigt werden. Teil C: Nachbereitende Blockveranstaltung Bei dieser Blockveranstaltung haben die Studierenden in einer vom Praktikantenamt vorgegebenen Form über ihr IPS zu berichten. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Pflicht. Näheres ist in den Tabellen zum Studien- und Prüfungsplan geregelt. Abs. 8 Die Teilnahme an insgesamt maximal drei Modulteilprüfungen, die nicht Regelveranstaltungen des integrierten praktischen Studiensemesters sind, ist im integrierten praktischen Studiensemester möglich (vgl. 19 Abs. 4). Dabei sind Wiederholungsprüfungen zunächst, sodann Erstversuche aus vergangenen Semestern und schließlich Erstversuche kommender Semester zu absolv ieren. B WIW 2

zu 14 Abs. 2 Anmeldung und Zulassung zu den Modul- bzw. Modulteilprüfungen In verschiedenen Lehrveranstaltungen ist das erfolgreiche Absolvieren von bestimmten Modulteilprüfungen als Zulassung zur Teilnahme an anderen Modulteilprüfungen in der gleichen Lehrveranstaltung notwendig. Diese Prüfungsleistungen können benotete oder unbenotete Teilprüfungen sein. Die Tabellen zum Studien- und Prüfungsplan geben an, auf welche Teilprüfungen innerhalb eines Moduls oder Modulteils sich diese Prüfungsleistungen beziehen. Die Zulassung zu den Modul- bzw. Modulteilprüfungen des Hauptstudiums darf nur erfolgen, wenn bereits mindestens 30 ECTS-Punkte des Grundstudiums erworben worden sind. zu 15 Prüfungsarten Die für den Nachweis einer Modul- bzw. Modulteilprüfung geforderte Prüfungsart sowie deren Bearbeitungszeit bzw. Dauer ist in den Tabellen zum Studien- und Prüfungsplan mit der entsprechenden Gewichtung festgelegt. zu 28 Bachelor- Thesis Die Zulassung externer Betreuer ist auf Antrag der/des Studie renden nur möglich, wenn die/der Studierende innerhalb der Fakultät keinen Betreuer findet. Der Nachweis obliegt der/dem Studierenden. Der externe Betreuer muss vom Prüfungsausschuss ernannt werden. Die Zulassung eines externen Professors als Betreuer ist auf Antrag beim Prüfungsausschuss möglich. zu 29 Abs. 1 Mündliche Bachelorprüfung Eine mündliche Bachelorprüfung findet nicht statt. zu 30 Abs. 2 Verteidigung der Bachelor-Thesis Eine Verteidigung der Bachelor-Thesis findet nicht statt. zu 33 Abs. 1 Bachelorgrad Es wird der Abschlussgrad Bachelor of Science (abgekürzt: B.Sc.) vergeben. Dem Titel kann die Bezeichnung des Faches Wirtschaftsingenieurwesen (dt. Version) oder alternativ Business Administration and Engineering (engl. Version) hinzugefügt werden. zu 38 Abkürzungen, Bezeichnungen Die im Allgemeinen Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung aufgeführten Abkürzungen und Bezeichnungen werden wie folgt ergänzt: Lehrveranstaltungsarten: SL = Sonstige Lehrform, z. B. Planspiel in Gruppen B WIW 3

Studien- und Prüfungsplan für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Studienplan Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. Modul (M) / Modulteil (MT) SWS / MT in Semester Prüfungsplan Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. Modulprüfung / Modulteilprüfung Technisches Zeichnen, CAD- 14000 PM 4,0 Labor 14010 Technisches Zeichnen, CAD-Labor V, Ü, P 4 4 2 4,0 Ha + La M MT SWS/ ECTS- Benotet Unbenotet Nummer Bezeichnung Art Art M 1 2 3 4 5P 6 7 Sem. Punkte Jahr (gem. Modul- Art Art 1 1 2 2 3 3 4 beschreibung) (Gewicht) Mathematik, natur- und ingenieurwissenschaftliche Fächer 11000 Mathematik I 11010 Grundlagen V, Ü 4 4 1 5,0 K 90 (5) Ha 1) 11500 Technische Mechanik I - Statik 11510 Technische Mechanik I - Statik V, Ü 4 4 1 5,0 K 90 (5) Ha 1) 12000 Werkstofftechnik - Grundlagen 12010 Werkstofftechnik - Grundlagen V 4 4 1 5,0 K 60 (5) Technische Mechanik II - 12500 (Kinematik und Kinetik) Technische Mechanik II - 12510 (Kinematik und Kinetik) Technische Physik - Thermo- 13000 und Fluiddynamik 13010 Technische Physik -Thermo- und Fluiddynamik V, Ü 4 4 2 5,0 K 90 (5) Ha 1) V, Ü 4 4 2 5,0 K 90 (5) Ha 1) 13500 Elektrotechnik und Elektronik 13510 Elektrotechnik und Elektronik V, Ü 4 4 2 5,0 K 90 (5) 14500 Mathematik II PM 4 5,0 14510 Erweiterte Grundlagen Mathematik V, Ü 4 2 5,0 K 90 (5) Ha 1) B-WIW 4

Studien- und Prüfungsplan für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Studienplan Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. Modul (M) / Modulteil (MT) SWS / MT in Semester Prüfungsplan Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. Modulprüfung / Modulteilprüfung M MT SWS/ ECTS- Benotet Unbenotet Nummer Bezeichnung Art Art M 1 2 3 4 5P 6 7 Sem. Punkte Jahr (gem. Modul- Art Art 1 1 2 2 3 3 4 beschreibung) (Gewicht) Maschinenelemente für 21000 Wirtschaftsingenieure Maschinenelemente für 21010 V, Ü 4 4 3 5,0 K 90 (5) Wirtschaftsingenieure 21500 Mess- und Regelungstechnik 21510 Mess- und Regelungstechnik V, Ü 4 4 4 5,0 K 90 (5) 22000 Technische Anwendungen PM 6 6,5 Moderne Werkstofftechnologien und 22010 Anwendungen V, P 4 4 4,0 K 90 (4) 22020 KFZ-Technologie V, Ü 2 4 2,5 K 60 (2,5) Wirtschafts-, rechts- und sozialwissenschaftliche Fächer Allg. Betriebswirtschaftslehre I - 15000 Grundlagen Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 15010 V, Ü 4 4 1 5,0 K 60 (5) I - Grundlagen 15500 Kosten- und Leistungsrechnung PM 4 5,5 15510 KLR I - Grundlagen V, Ü 2 1 2,5 K 60 (2,5) KLR II - Modernes 15520 V, Ü 2 2 3,0 R (3) Kostenmanagement 22500 Allgemeine PM 6 7,0 Betriebswirtschaftslehre II 22510 Einführung Marketing V 4 3 5,0 K 60 (5) 22520 Grundlagen des Projektmanagements V, Pj 2 3 2,0 Ha (1,5), R (0,5) 23000 Informations-Management 23010 Informations-Management V, Ü 4 4 3 5,0 K 60 (5) B-WIW 5

Studien- und Prüfungsplan für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Studienplan Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. Modul (M) / Modulteil (MT) SWS / MT in Semester Prüfungsplan Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. Modulprüfung / Modulteilprüfung M MT SWS/ ECTS- Benotet Unbenotet Nummer Bezeichnung Art Art M 1 2 3 4 5P 6 7 Sem. Punkte Jahr (gem. Modul- Art Art 1 1 2 2 3 3 4 beschreibung) (Gewicht) Produktionswirtschaft I - 23500 Produktionsplanung und - PM 4,5 steuerung 23510 Produktionswirtschaft I - Produktionsplanung und -steuerung V, Ü 4 4 3 4,5 K 60 (4,5) 24000 Recht und Personal PM 6 5,5 24010 Wirtschaftsrecht -Grundlagen V 2 3 2,0 K 60 (2) 24020 Personalführung - Grundlagen V 4 4 3,5 M 15 (2,5) 31500 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre III PM 4 5,0 31510 Investition und Finanzierung V, Ü 2 6 2,5 K 60 (2,5) Unternehmensführung und 31520 Controlling V, Ü 2 6 2,5 K 60 (2,5) 32000 Marketing und Vertrieb PM 6 7,0 32010 Marketing - Wettbewerbs- und Kundenmanagement V 4 6 5,0 R (5) 32020 Technisches Vertriebsmanagement V 2 6 2,0 M 15 (2) 32500 Produktionswirtschaft II PM 4 4,0 32510 Logistik V 2 6 2,0 K 60 (2) 32520 Produktions- und Kostentheorie V, SL 2 6 2,0 K 60 (2) Global Economy - 41000 Internationale Wirtschaft und Volkswirtschaftslehre Global Economy - Internationale 41010 Wirtschaft und Volkswirtschaftslehre V, Pj 4 4 7 5,0 M 15 (2,5), R (2,5) B-WIW 6

Studien- und Prüfungsplan für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Studienplan Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. Modul (M) / Modulteil (MT) SWS / MT in Semester Prüfungsplan Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. Modulprüfung / Modulteilprüfung M MT SWS/ ECTS- Benotet Unbenotet Nummer Bezeichnung Art Art M 1 2 3 4 5P 6 7 Sem. Punkte Jahr (gem. Modul- Art Art 1 1 2 2 3 3 4 beschreibung) (Gewicht) Integrationsfach Grundlagen der Informatik und 16000 Programmierung Grundlagen der Informatik und 16010 Programmierung V, Ü 4 4 1 5,0 K 60 (5) K 30 1) 16500 Fremdsprache PM 4 5,5 16510 Technisches Englisch V, S 2 1 2,5 K 60 16520 Wirtschaftsenglisch V 2 2 3,0 K 60 Qualitäts- und 24500 Innovationsmanagement PM 8 10,5 24510 Innovationsmanagement V, Pj 2 3 3,5 Ha (3,5) 24520 Statistik V 2 3 2,5 K 60 (2,5) 24530 Grundlagen Qualitätsmanagement V 2 4 2,0 K 60 (2) 24540 Technische Dokumentation V 2 4 2,5 K 60 (2,5) 25000 Umwelt PM 4 5,0 25010 Umweltwissenschaften V 2 4 2,5 M 15 (2,5) Umweltprojekt - Regenerative 25020 Energie Pj 2 4 2,5 R (2,5) Informations- und 33000 Kommunikations-systeme Informations- und Kommunikationssysteme 33010 V, Pj 4 4 6 5,0 (La+R) (5) 33500 Regenerative Energie 33510 Regenerative Energie V, Pj 4 4 6 5,0 (La+R) (5) B-WIW 7

Studien- und Prüfungsplan für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Studienplan Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. Modul (M) / Modulteil (MT) SWS / MT in Semester Prüfungsplan Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. Modulprüfung / Modulteilprüfung M MT SWS/ ECTS- Benotet Unbenotet Nummer Bezeichnung Art Art M 1 2 3 4 5P 6 7 Sem. Punkte Jahr (gem. Modul- Art Art 1 1 2 2 3 3 4 beschreibung) (Gewicht) Technische und betriebliche 34000 Informationssysteme I - Einführung Technische und betriebliche 34010 Informationssysteme I - Einführung V, Pj 4 4 6 5,0 (La+R) (5) Technische und betriebliche 41500 Informationssysteme II Technische und betriebliche 41510 Informationssysteme II V 4 4 7 5,0 R (5) Praxisphasen 25500 Praxis- / Forschungsprojekt 1 PM 6,0 25510 Praxis- / Forschungsprojekt 1 Pj 4 4 4 6,0 R (6) 31000 Praxissemester PM 4 30,0 31010 Vorbereitende Blockveranstaltung S 2 5 2,0 K 60 31020 Praxisaufenthalt 95 Arbeitstage IPS 5 26,0 PB 31030 Nachbereitende Blockveranstaltung S 2 5 2,0 R 42000 Praxis- / Forschungsprojekt 2 PM 7,0 42010 Praxis- / Forschungsprojekt 2 Pj 4 4 7 7,0 R (7) 51000 Bachelor-Thesis PM 12,0 51010 Bachelor-Thesis Ba 12,0 Ba (12) GESAMTSUMME SWS: 140 24 24 24 26 4 26 12 GESAMTSUMME ECTS: 30,0 30,0 29,5 30,5 30,0 31,0 29,0 210 1) : Die Prüfungsleistung ist innerhalb des Semesters und Voraussetzung zur Teilnahme an der Klausur der Lehrveranstaltung B-WIW 8

C. Schlussbestimmungen Übergangsvorschriften Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2005/06 ihr Studium aufgenommen haben, gelten die Studien- und Prüfungsordnungen zum Zeitpunkt ihrer Studiumsaufnahme weiter. Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt erstmals für die Bachelorstudiengänge des Wintersemesters 2005/06. Gleichzeitig treten die Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Bekleidungstechnik vom 06. August 2002 sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Diplomstudiengänge außer Kraft. Sigmaringen, den 10.11.2005 Prof. Dr. Günter Rexer Rektor C 1