Energie aktiv Förderprogramme für erneuerbare Energien, Einsparung und Effizienz



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Transkript:

Energie aktiv Förderprogramme für erneuerbare Energien, Einsparung und Effizienz Inhalt 2-5 Neue Energie für Klima und Arbeit 6-7 Meilensteine der Energiewende 8-9 Das Bundesprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm) 10 KfW-Programm zur Förderung erneuerbarer Energien 11 KfW-Programm: Solarstrom erzeugen 12 KfW-Programm: CO 2 -Gebäudesanierung 13 KfW-Programm: Wohnraum Modernisieren: Öko-plus 14 KfW-Programm: Ökologisch bauen 15 Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen 16-19 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 20 Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz 21 Energiesparberatung Vor-Ort-Beratung 22-23 Wir haben die Energie für die Zukunft 24 Adressen, Links

Neue Energie für Arbeit, Mittelstand und Klima 160.000 140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0 Die Energiewende: Eine grüne Erfolgsgeschichte Die Energiewendepolitik der Bundesregierung und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schaffen Investitionen und Arbeitsplätze. Dem Zusammenwirken dieser Maßnahmen ist es zu verdanken, dass Deutschland heute beim Klimaschutz in Europa eine führende Rolle einnimmt. Deutschland ist bereits heute dem CO 2 -Minderungsziel von Kyoto relativ nahe. Mit der gezielten Förderung umweltschonender Technologien konnte der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in den letzten sieben Jahren bundesweit mehr als verdoppelt werden. 80.000 neue, zukunftsträchtige Arbeitsplätze wurden geschaffen. Jahr für Jahr konnten 70 Mio. Tonnen CO 2 -Ausstoß vermieden werden. Erdwärme/Wärmepumpen Wasserkraft Bioenergie Solarenergie Windenergie 1998 2002 2004 Branchenverteilung Abb. 1: Arbeitsplätze im Bereich erneuerbare Energien Quelle: Dt. Institut f. Wirtschaftsforschung; Branchenangaben; Stand: 06/2005 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz war der Motor für diese positive Entwicklung. Im vergangenen Jahr wurden 11,5 Mrd. Umsatz im Bereich der erneuerbaren Energien getätigt und mehr als 150.000 Menschen haben heute ihren Arbeitsplatz in diesem Bereich. Sehr viele dieser Arbeitsplätze sind regionale Arbeitsplätze, im Handwerk und im Mittelstand. Denn der große Vorteil der erneuerbaren Energien ist, dass die dezentrale Energieversorgung nicht beliebig globalisierbar ist. Vor allem dem EEG ist es zu verdanken, dass deutsche Technologie bei Solar- oder Windenergie weltweit führend ist. Bei der Windenergie ist Deutschland schon seit Jahren Weltmeister. Kein anderes Land produziert so viel Windstrom. Deutsche Firmen bauen Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung in China, Australien, Brasilien und den USA. Auch bei der Photovoltaik haben deutsche Unternehmen die Marktführerschaft erreicht und den jahrelangen Spitzenreiter Japan überholt. Diesen Spitzenplatz gilt es jetzt auszubauen für mehr Arbeitsplätze, neue Spitzentechnologie und aktiven Klimaschutz. Blockadepolitik der CSU: Bayern fällt zurück Deutlich anders sieht die Bilanz in Bayern aus. Die CO 2 -Emissionen lagen in den letzten Jahren fast immer über dem Bezugsjahr 1990. Die bayerische Staatsregierung denkt gar nicht daran, das Kyoto-Ziel einer 21 %igen Reduzierung der Kohlendioxidemissionen für Bayern zu übernehmen, sondern wäre schon froh, wenn sie die Treibhausgase um 5 % reduzieren könnte. Die bayerische Staatsregierung hat sich beim Klimaschutz vor allem durch eine konsequente Blockade der Bundespolitik ausgezeichnet. Das EEG wurde von der CSU im Bundestag und im Bundesrat stets abgelehnt. Edmund Stoiber fordert sogar, dass dieses Gesetz 2007 auslaufen soll. Auch bei den anderen Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der erneuerbaren Energien hat die CSU-Staatsregierung meist die Zustimmung verweigert. Im Freistaat hat die bayerische Staatsregierung in den letzten Jahren eine Vielzahl von Energieförderprogrammen beendet. Es gibt in Bayern kein einziges breites Markteinführungsprogramm, das mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien oder den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu ver- 2/3

Biomasse 31 % = 3,6 Mrd. gleichen wäre. Im Freistaat wird der Ausbau der Windenergie von der Staatsregierung systematisch durch eine Vielzahl von administrativen Hindernissen erschwert. Auch bei Biogas und Biomasse wurden die Möglichkeiten, die gerade diese Energieform für Bäuerinnen und Bauern bietet, lange geleugnet. Solarenergie* 2 19,8 % = 2,3 Mrd. Wasserkraft 7,8 %= 900 Mio. Windenergie 39,7 % = 4,6 Mrd. Gesamt: ca. 11,6 Mrd. Geothermie* 1 0,7 % = 200 Mio. Abb. 2: Gesamtumsatz mit erneuerbaren Energien, 2004 Quelle: ZSW; Schätzung *1 = Großanlagen, Wärmepumpen; *2 = Fotovoltaik, Solarthermie Diese ignorante Haltung der Staatsregierung ist auch die Ursache dafür, dass Bayern bei den erneuerbaren Energien immer weiter zurückfällt. Jahrzehntelang war Bayern dank seiner Wasserkraft führend unter den deutschen Bundesländern beim Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung. In den letzten Jahren ist Bayern auf Platz 4 abgerutscht, Tendenz weiter fallend. Impulse für mehr erneuerbare Energieerzeugung in Bayern fehlen. Die effiziente Energienutzung bei Biogasanlagen mit Kraft-Wärme- Kopplung wird vor allem durch private Initiativen vorangetrieben. Bei der Windenergie ist Bayern das Schlusslicht unter allen Flächenländern der Bundesrepublik, und dies trotz seiner Größe und zahlreichen Mittelgebirgslagen. Selbst die Information über die Bundesprogramme wird von der Staatsregierung nicht aktiv weitergegeben. Ein Grund mehr, diese Lücke in Bayern mit dieser Broschüre zu schließen. Bayerns Bürgerinnen und Bürger packen an und investieren Doch da gibt es noch die ganz andere Seite Bayerns: Bayerische Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Energiewende tatkräftig. Mehr als 40 % der Finanzmittel aus dem Marktanreizprogramm des Bundes für erneuerbare Energien fließen nach Bayern, weil bei den Menschen hier das Interesse, zu investieren, am größten ist. Bayerische Gemeinden haben im Jahr 2005 die ersten 10 Plätze der Solarbundesliga (Orte mit den meisten Solaranlagen pro Einwohner) belegt trotz der mangelnden Unterstützung durch die Staatsregierung. Die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag erreichen viele Anfragen zu bestehenden Förderprogrammen für erneuerbare Energien und rationelle Energienutzung. Da sich einzelne Regelungen in den letzten Jahren verändert haben, legen wir hier eine neue und aktualisierte Auflage unserer Information aus dem Jahre 2002 vor. Diese Sammlung ist nicht vollständig: Würde sie alle Programme mit aufführen, wäre daraus ein Buch geworden. Diese Broschüre bietet einen kompakten Überblick und verweist auf weitere Informationsquellen für den praktischen Einstieg in Ihre persönliche Energiewende. In diesem Sinne: Helfen Sie mit, aus Bayern ein Land für die Sonne zu machen! Ihre Ruth Paulig Umwelt- und energiepolitische Sprecherin Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 4/5

Meilensteine der Energiewende Die erfolgreiche Entwicklung beim Ausbau der erneuerbaren Energien beruht auf dem Zusammenspiel einer Reihe von bundespolitischen Programmen und Gesetzen. Sie wurden als Teil der Energiewendepolitik seit 1998 beschlossen und umgesetzt. Aufgrund der raschen technischen und wirtschaftlichen Fortschritte wurden sie von Zeit zu Zeit angepasst. Diese neue Auflage gibt den Stand vom 1.7.2005 wieder. Die vier Grundsäulen zur Förderung und Finanzierung erneuerbarer Energien: Das Bundesprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm) mit rund 193 Millionen Euro im Jahr 2005, zinsverbilligte Kreditprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau: CO 2 -Minderungsprogramm, CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm, KfW- Wohnraum-Modernisierung), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die ökologische Steuerreform. Darüber hinaus gibt es auf Bundesebene noch eine Reihe von Förderprogrammen für bestimmte Zielgruppen. Auch die Bundesumweltstiftung, das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe für den Bereich der Bioenergie übernehmen Einzelfallförderungen für Forschung und Entwicklung, für Prototypen und Demonstrationsanlagen. Der Freistaat Bayern hat sich nach der Einführung der verschiedenen Bundesprogramme schrittweise aus der Breitenförderung zurückgezogen. Für konkrete Tipps zu Ihrem Vorhaben in Ihrer Region empfehlen wir Ihnen, im Internet die Seite www.energiefoerderung.de zu besuchen. Zusätzlich gibt es eine Reihe von regionalen und kommunalen Energieförderprogrammen. Dazu wenden Sie sich an Ihre Kommune, Ihr Landratsamt oder auch an Ihren regionalen Energieversorger. Abb. 3: Welches Programm für welche Investition? 6/7

Das Bundesprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm) Das Programm fördert vor allem die thermische Nutzung der erneuerbaren Energien in Form von Solarkollektoren und Biomasseanlagen. Die Mittel für dieses Programm stammen aus den Einnahmen der Ökosteuer, die auf Strom aus erneuerbaren Energien erhoben werden. Auf diese Weise trägt die Nutzung dieses Stroms zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien bei. Derzeit stehen in diesem Programm 193 Mio. zur Verfügung. Neubau von Sonnenkollektoranlagen, Erweiterung von Sonnenkollektoranlagen (auch zur Schwimmbadbeheizung), automatisch beschickte Pelletsheizungen und manuell beschickte Scheitholzvergaserkessel sowie in Sonderfällen Photovoltaikanlagen. Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine, Schulen und Universitäten (nur Photovoltaikanlagen). wird Wie? gefördert Die Förderung erfolgt ausschließlich durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Bei Sonnenkollektoren: für kombinierte Anlagen zur Brauchwassererwärmung und zur Heizungsunterstützung: 135 je Quadratmeter, für Anlagen nur zur Brauchwassererwärmung: 105 je Quadratmeter, für Erweiterungen bestehender Anlagen und für Großanlagen über 200 Quadratmeter: 60 je Quadratmeter, für Schwimmbadbeheizungen: 80% der oben genannten Fördersätze, für Schulen ein Festbetragszuschuss von 3.000 für die Veranschaulichung der Technologie bzw. der Darstellung des Energieertrags, für Freiberufler und gewerbliche Unternehmen gilt unabhängig von der Nutzung als Brauchwasser oder zur Heizungsunterstützung eine Förderung in Höhe von 105 je Quadratmeter. Bei Biomasseanlagen: für automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse (Pelletsanlagen): zwischen 8 und 100 kw: 60 je kw installierter Nennwärmeleistung (und bei Erfüllung bestimmter technischer Bedingungen), für manuell beschickte Scheitholzvergaserkessel: zwischen 15 und 100 kw: 50 je kw installierter Nennwärmeleistung (und bei Erfüllung bestimmter technischer Bedingungen). http://www.bafa.de/1/de/ aufgaben/energie.htm Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn Tel. 06196/908-625 Fax 06196/908-800 8/9

KfW-Programm zur Förderung erneuerbarer Energien Das Programm fördert den Neubau von Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung, KWK- Biomasseanlagen, die Errichtung und Erweiterung von Biogasanlagen, die Erweiterung, Reaktivierung und Sanierung von Wasserkraftanlagen bis zu einer Leistung von 500 kw und die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie. Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen, Land- und Forstwirte unter bestimmten steuerlichen Bedingungen, Kommunen, Zweckverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine. Wie? Die Förderung erfolgt über langfristige, zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % der Netto- investitionskosten (maximal 5 Mio. ). Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre. Bis zu 3 Jahre sind tilgungsfrei. Der Zinssatz beträgt (zum 1.3.2006) 3,05 %, und die Zinsbindungsfrist ist maximal 10 Jahre. Für folgende Anlagen kann zusätzlich ein Teilschulderlass gewährt werden: bei Biomasseanlagen zur Wärmenutzung: 60 /kw KWK-Biomasseanlagen: 250 /kw geothermische Anlagen: 103 /kw Biogasanlagen bis 70 kw (elektr.): 15.000 pro Anlage KfW-Programm: Solarstrom erzeugen Das Programm dient der langfristigen Finanzierung von kleineren Investitionen in die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen. Gefördert wird die Errichtung, die Erweiterung oder der Erwerb einer Photovoltaik- Anlage sowie der Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR. Alle Träger von Investitionsmaßnahmen im oben genannten Bereich, z.b. Privatpersonen, Freiberufler, gewerbliche Antragsteller etc., deren Anlagen die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG) vom 21.7.2004 erfüllen. Wie? Die Förderung erfolgt über langfristige, zinsgünstige Darlehen bis zu 100 % der Netto- investitionskosten (maximal 50.000 ). Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre. Bis zu 3 Jahre sind tilgungsfrei. Der Zinssatz beträgt (zum 1.3.2006) 3,1% bzw. 3,75 % bei Zinsbindungsfristen von 5 bzw. 10 Jahren. http://www.kfw-foerderbank.de/ DE_Home/Umweltschutz/ Erneuerbar17/Frderbedin1.jsp KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel. 069/7431-0 Fax 069/7431-2944 E-Mail infocenter@kfw.de http://www.kfw-foerderbank.de/ DE_Home/Bauen_Wohnen_ Energiesparen/DieProgram13/ Solarstrom72/index.jsp KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel. 069/7431-0 Fax 069/7431-2944 E-Mail infocenter@kfw.de 10/11

KfW-Programm: CO 2 -Gebäudesanierung KfW-Programm: Wohnraum modernisieren: ÖKO-PLUS In diesem Programm werden insgesamt fünf verschiedene Maßnahmenpakete gefördert. Es ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms und dient zur Finanzierung von Investitionen in Wohngebäuden des Altbaubestands mit dem Ziel, mindestens 40 kg CO 2 pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr einzusparen. Die fünf verschiedenen Maßnahmenpakete stellen unterschiedliche Kombinationen verschiedener sinnvoller Maßnahmen dar. Meist enthält ein Paket mindestens drei der folgenden Maßnahmen: Wärmedämmung der Außenwände, Wärmedämmung des Daches, Wärmedämmung der Kellerdecke, Erneuerung der Fenster, Austausch der Heizung und Umstellung des Heizenergieträgers. Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (z.b. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts). wird Wie? gefördert Die Förderung erfolgt über langfristige, zinsgünstige Darlehen bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten (maximal 50.000 ). Die Laufzeit beträgt 20 oder 30 Jahre. Bis zu 5 Jahre sind tilgungsfrei. Der Zinssatz beträgt (zum 1.3.2006) 1,0 % bzw. 1,3 % bei einer Zinsbindungsfrist von 10 Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Teilschulderlasses in Höhe von 15 %, wenn mit der Sanierung der Niedrighausstandard erreicht wird. http://www.kfw-foerderbank.de/ DE_Home/Bauen_Wohnen_ Energiesparen/DieProgram13/ CO2-Gebude27/Frderbedin.jsp KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel. 069/7431-0 Fax 069/7431-2944 E-Mail infocenter@kfw.de Das KfW-Programm Wohnraum modernisieren unterstützt klimaschutzrelevante Maßnahmen im Wohnungsbestand mit einem besonders günstigen Zinssatz. Gefördert werden Maßnahmen zum Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle (z.b. Außen- wände, Dächer, oberste Geschossdecken, Kellerdecken) und zur Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme- Kopplung und Nah-/Fernwärme (z.b. solarthermische Anlagen, Biogasanlagen, Biomasseanlagen, Heizungserneuerung im Zusammenhang mit der Installation einer Solaranlage, Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme). Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (z.b. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts). Wie? Die Förderung erfolgt über langfristige, zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 je Wohn- einheit. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit maximal 5 tilgungsfreien Jahren. Die Zinssätze sind unterschiedlich je nach Laufzeit des Kredits und liegen zwischen 1,7 und 2,3 % (zum 1.3.2006) http://www.kfw-foerderbank.de/ DE_Home/Bauen_Wohnen_ Energiesparen/DieProgram13/ KfW-Wohnra31/Frderbedin.jsp KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel. 069/7431-0 Fax 069/7431-2944 E-Mail infocenter@kfw.de 12/13

KfW-Programm: Ökologisch bauen Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen Das Programm unterstützt die Errichtung, die Herstellung und den Ersterwerb von Energiesparhäusern und Passivhäusern. wird gefördert Das Programm fördert den Kauf von Dämmstoffen für die Wärme- und Schallisolierung auf Basis nachwachsender Rohstoffe. KfW-Energiesparhäuser 40 (Jahresprimärenergiebedarf darf nach EnEV 40 kwh je m 2 Gebäudenutzfläche nicht übersteigen), Passivhäuser (Jahresprimärenergiebedarf darf nach EnEV 40 kwh je m 2 Gebäudenutzfläche nicht übersteigen, Heizwärmebedarf darf nicht mehr als 15 KWh je m 2 Wohnfläche betragen), KfW-Energiesparhäuser 60 (Jahresprimärenergiebedarf darf nach EnEV 60 kwh je m 2 Gebäudenutzfläche nicht übersteigen), der Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nahund Fernwärme bei Neubauten. Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (z.b. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts). wird Wie? gefördert Die Förderung erfolgt über langfristige, zinsgünstige Darlehen, bis zu 50.000 je Wohneinheit. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit maximal 5 tilgungsfreien Jahren. Die Zinssätze sind unterschiedlich je nach Laufzeit des Kredits und der durchgeführten Maßnahmen und liegen zwischen 0,9 und 2,15 % (zum 1.3.2006). http://www.kfw-foerderbank.de/ DE_Home/Bauen_Wohnen_E nergiesparen/dieprogram13/ CO2-Minder14/Frderbedin.jsp Privatpersonen und Unternehmen, die Eigentümer, Mieter oder Bauträger von Gebäuden sind, in denen die genannten Dämmstoffe eingebaut werden sollen. Wie? Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt je nach Dämmstoff zwischen 25 und 35 je m 3 Dämmstoff. Der Antrag auf Förderung kann noch 3 Monate nach Kauf und Zahlung gestellt werden. http://www.fnr-server.de/cms35/ FOERDERPRGRAMM.3.0.html Fachagentur nachwachsende Rohstoffe e.v. Hofplatz 1 18276 Gülzow Tel. 03843/6930-0 Fax 03843/6930-102 E-Mail info@fnr.de KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 7431-0 Telefax: 069 7431-2944 e-mail: infocenter@kfw.de 14/15

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz Wie? wird vergütet? 1. Solarstrom Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das wirkungsvollste und effizienteste Instrument zur Steigerung der Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland. Vor allem dem EEG ist es zu verdanken, dass der Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung seit 1998 um über 110 % gestiegen ist. Die wichtigsten Elemente des EEG sind: der vorrangige Anschluss von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an das allgemeine Elektrizitätsnetz, die vorrangige Abnahme und Übertragung dieses erneuerbar hergestellten Stroms, eine für 20 Jahre konstante Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber, die an den Kosten orientiert ist, der bundesweite Ausgleich des abgenommenen Stroms und der Vergütungen unter den Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Die Höhe der Vergütung hängt von der Energiequelle, der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Installation ab. Je später eine Anlage in Betrieb geht, desto geringer ist die Vergütung. Das EEG ist keine staatliche Subvention, sondern eine Umlage, die durch den Stromverbraucher getragen wird. Sie beträgt etwa 0,5 Cent/KWh, das sind durchschnittlich 2,7 % des Strompreises. Abb.4: Kostenanteile 2004 für eine KWh Strom im Haushaltsbereich (18ct); Quelle: VDEW Gebäudeanlagen bis 30 kw 51,80 Cent/kWh Gebäudeanlagen von 30 bis 100 kw 49,28 Cent/KWh Gebäudeanlagen über 110 kw 48,74 Cent/KWh Zusätzlicher Bonus für Fassadenanlagen 5 Cent/kWh Nicht-Gebäudeanlagen (z.b. Freiflächen) 40,60 Cent/kWh Die genannten Vergütungssätze gelten für Anlagen die 2006 in Betrieb genommen werden, und werden 20 Jahre gezahlt. Die Vergütungssätze sinken in den kommenden Jahren um jeweils 5 % des Vorjahreswerts (um 6,5 % bei Nicht-Gebäudeanlagen). 2. Strom aus Biomasse Grundvergütung Biomassebonus Energieeffizienzbonus Technologiebonus bis 150 kw bis 550 kw bis 5 MW 5 bis 20 MW 11,16 ct 9,60 ct 8,64 ct 8,15 ct 6,0 ct 6,0 ct 4,0 ct -,- 2,0 ct 2,0 ct 2,0 ct 2,0 ct 2,0 ct 2,0 ct 2,0 ct -,- Der Biomassebonus wird bezahlt, wenn ausschließlich nachwachsende Rohstoffe zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Den Energieeffizienzbonus gibt es für Anlagen, die einen Teil der anfallenden Wärme über Kraft-Wärme-Kopplung nutzen. Den Technologie- Bonus erhalten Anlagen, die neue Technologien zur Gas- bzw. Stromgewinnung einsetzen (z.b. Trockenfermentation, Brennstoffzellen, Stirling-Motoren). Die genannten Vergütungssätze gelten für Anlagen, die 2006 in Betrieb genommen werden, und werden 20 Jahre gezahlt. Die Vergütungssätze sinken in den kommenden Jahren um jeweils 1,5 % des Vorjahreswerts. Stromerzeugung, -transport und vertrieb *EEG=Erneuerbare-Energien-Gesetz **KWK-G=Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz Umsatzsteuer Konzessionsabgabe Stromsteuer (Ökosteuer) EEG* KWK-G** 16/17 3. Strom aus Deponie-, Klär-, Grubengas bis 500 kw 7,44 Cent/kWh 500 kw bis 5 MW 6,45 Cent/KWh über 5 MW: Grubengas 6,45 Cent/KWh über 5 MW Deponie/Klärgas Marktpreis Ein Bonus von 2 Cent/kWh wird gewährt bei aufbereitetem und durchgeleitetem Gas, und bei Einsatz von innovativen Techniken (z.b. Brennstoffzellen, Gasturbinen, Stirlingmotoren)

Die genannten Vergütungssätze gelten für Anlagen die 2006 in Betrieb genommen werden, und werden 20 Jahre gezahlt Die Vergütungssätze sinken in den kommenden Jahren um jeweils 1,5 % des Vorjahreswerts. 4. Strom aus Erdwärme bis 5 MW bis 10 MW bis 20 MW ab 20 MW Die genannten Vergütungssätze gelten für Anlagen, die bis 2009 in Betrieb genommen werden, und werden 20 Jahre gezahlt Die Vergütungssätze sinken ab 2010 um jeweils 1 % des Vorjahreswerts. 5. Strom aus Windkraft Windkraft an Land Basisvergütung Erhöhte Vergütung Der erhöhte Vergütungssatz wird mindestens 5 Jahre ab Inbetriebnahme bezahlt. Die genannten Vergütungssätze gelten für Anlagen, die 2006 in Betrieb genommen werden, und werden 20 Jahre gezahlt Die Vergütungssätze sinken in den kommenden Jahren um jeweils 2 % des Vorjahreswerts. 60-%-Klausel: Es gibt keine Vergütungspflicht für Anlagen, die vor der Inbetriebnahme nicht nachweisen können, dass sie an dem geplanten Standort mindestens 60 % des Referenzertrages erzielen können. Offshore-Windkraft Basisvergütung Erhöhte Vergütung 15 Cent/kWh 14 Cent/KWh 8,95 Cent/KWh 7,16 Cent/KWh 5,28 Cent/kWh 8,36 Cent/kWh 6,19 Cent/kWh 9,10 Cent/kWh 6. Strom aus Wasserkraft Kleine Wasserkraftwerke (bis 5 MW) bis 500 kw 9,67 Cent/kWh bis 5 MW 6,65 Cent/kWh Die genannten Vergütungssätze werden 30 Jahre gezahlt. Die Vergütungssätze sinken in den kommenden Jahren nicht. Große Wasserkraftwerke (5 MW bis 150 MW) bis 500 kw 7,51 Cent/kWh bis 10 MW 6,51 Cent/kWh bis 20 MW 5,98 Cent/kWh bis 50 MW 4,46 Cent/kWh ab 50 MW 3,62 Cent/kWh Bei großen Wasserkraftwerken wird nur die zusätzlich erbrachte Strommenge (durch Erneuerung bzw. Erweiterung) vergütet: Die genannten Vergütungssätze werden 15 Jahre gezahlt. Sie sind an die Erneuerung und Erweiterung einer bestehenden Anlage bis zum 31.12.2012 geknüpft und das elektrische Arbeitsvermögen muss sich dadurch um mindestens 15 % erhöhen und ein nachweislich guter ökologischer Zustand bzw. eine Verbesserung zum vorherigen Zustand muss erreicht werden. Die Vergütungssätze sinken ab 2005 um jeweils 1% des Vorjahreswerts. Die erhöhte Vergütung wird bei Inbetriebnahme vor 2011 für mindestens 12 Jahre gezahlt. Die genannten Vergütungssätze werden 20 Jahre gezahlt. Die Vergütungssätze sinken ab 2008 um jeweils 2 % des Vorjahreswerts. http://www.erneuerbareenergien.de Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Alexanderplatz 6 10178 Berlin Tel. 01888/305-0 Fax 01888/305-4375 18/19

Das Kraft-Wärme-Kopplungs- Gesetz Energiesparberatung Vor-Ort-Beratung Das Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wurde 2002 verabschiedet. Nach diesem Gesetz haben Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen einen Anspruch auf eine Vergütung für den in das Netz eingespeisten KWK-Strom. Diese Vergütung setzt sich aus dem vereinbarten Preis und Zuschlagszahlungen zusammen. Als üblicher Preis gilt der durchschnittliche Preis für Baseload ab der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal (im 4. Quartal 2005 waren dies 5,98 Cent/kWh). Die Zuschläge betragen: Als üblicher Preis gilt der durchschnittliche Preis für Baseload ab der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal (im 4. Quartal 2005 waren dies 5,98 Cent/kWh). Für neue Klein-KWK-Anlagen zwischen 50 und 2000 kw (elektr.): 2,25 Cent/kWh in 2006 und dann sinkend bis 1,94 Cent/kWh im Jahr 2010 Für modernisierte Anlagen: 1,69 Cent/kWh in 2006 und sinkend bis 1,59 Cent/kWh im Jahr 2010. Das Programm fördert die Energiesparberatung vor Ort für Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 1.1.1984 erteilt wurde. Gefördert wird eine Energiesparberatung vor Ort durch einen Energieberater, der entsprechende fachliche Voraussetzungen hat. Eine Liste der anerkannten Energieberater gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterhttp://www.bafa.de/1/de/aufgaben/energie.htm. Die Beratung bezieht sich auf den baulichen Wärmeschutz, die Wärmeerzeugung und -verteilung und auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Beratung können Privatpersonen, rechtlich selbständige Unternehmen, Landwirte und juristische Personen, die als gemeinnützig anerkannt sind, in Anspruch nehmen. Den Antrag stellen jedoch die anerkannten Berater. Wie? Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Ausgaben der Beratung. Der Zuschuss liegt z.b. bei Ein- und Zweifamlienhäusern bei 300,sofern zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 450 anfallen. http://www.bafa.de/1/de/ aufgaben/energie.htm Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 437 Postfach 5160 65726 Eschborn Tel. 06196/908-437 Fax 06196/908-800 http://www.bafa.de/1/de/aufgaben/energie.htm Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn Tel. 06196/908-400 Fax 06196/908-800 20/21

Wir haben die Energie für die Zukunft Erneuerbare Energien Energieeinsparung Energieeffizienz Die Entwicklung der erneuerbaren Energien der letzten Jahre macht Mut: Welcher Wirtschaftszweig kann Jahr für Jahr zweistellige Wachstumsraten vorweisen wie die Branche der erneuerbaren Energien? Wo entstehen so viele neue Arbeitsplätze? Wo werden jährlich mehrere Milliarden Euro privates Kapital für eine neue Technologie mobilisiert? Welche Innovation findet so viel Zuspruch bei den Menschen? 65 _ 60 _ 55 _ 50 _ 45 _ 40 _ 35 _ 30 _ 25 _ 20 _ 15 _ 10 _ 5 _ 0 _ In Bayern stammen z.b. über ein Drittel der Treibhausgase aus dem Verkehr. Hier brauchen wir eine Optimierung des öffentlichen Verkehrs, Verkehrsvermeidung, spritarme Autos und neue Treibstoffe. Ein Umsteuern im Verkehr verlangt gewaltige gesellschaftliche Anstrengungen. Je schneller wir handeln, umso weniger sind wir von den zukünftig weiter steigenden Ölpreisen auf dem Weltmarkt abhängig. 21,08 19,17 12,75 17,39 28,71 28,75 24,84 28,43 37,96 66,50* US-Dollar / Barrel 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Abb. 6: Ölpreisentwicklung Brent 1996-2005; *12.8.2005 Abb. 5: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland; 1990-2004*; in Mill kwh *2001-2004 vorläufig; Quelle: AG Erneuerbare Energie - Statistik (AGEEG- Stat); 06/2005 Jetzt gilt es, diese Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien auch in die Bereiche Energieeinsparung und Energieeffizienz einzubringen. Im Stromund Wärmesektor haben wir Einsparpotenziale von ca. 60 bis 80 %. Die Energieeinsparverordnung, Förderungen von Heizungssanierung und Wärmedämmung und die Einspeisevergütung für Strom aus effizienten Blockheizkraftwerken sind notwendige erste Schritte zum Klimaschutz, weitere müssen folgen. Das Zeitfenster zur deutlichen Minderung der Treibhausgase die Wissenschaft fordert eine Reduzierung der Treibhausgase um 80 % bis zum Jahr 2050 ist jetzt noch geöffnet. Unser Ziel muss eine Energieversorgung sein, die zu 100 % auf erneuerbaren Energien beruht. Dass dies möglich ist, haben verschiedene Studien bewiesen. Doch der Weg dahin verlangt eine engagierte Politik, die sich nicht an den kurzfristigen Interessen einiger Konzerne orientiert, sondern den nachhaltigen Umgang mit unserer Erde ins Zentrum der Politik stellt. Für Ihre persönliche tatkräftige Unterstützung auf diesem Weg danken wir. 22/23

Adressen und Links Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn www.bafa.de KfW-Bankengruppe Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt/Main WWW.kfw.de Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Alexanderplatz 6, 10178 Berlin www.bmu.de Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe Hofplatz 1, 18276 Gülzow www.fnr.de Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie http://www.stmwivt.bayern.de www.energiefoerderung.de www.solarfoerderung.de Bundesverband Erneuerbare Energie e.v. www.bee-ev.de Bundesverband Windenergie e.v. www.wind-energie.de Fachverband Biogas e.v. www.fachverband-biogas.de Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.v. www.dgs.de Geothermische Vereinigung e.v. www.geothermie.de/indexgn/indexgtv-1024x768/ gtv_startseite_gr.htm Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung www.bkwk.de Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag Rudi Amannsberger Referent für Energie- und Klimapolitik Maximilianeum 81627 München Tel.: 089-4126-2752 Fax: 089-4126-1470 E-Mail: rudi.amannsberger@ gruene-fraktion-bayern.de Weitere Informationen über grüne Politik im Bayerischen Landtag auf der Web-Site: www.gruene-fraktion-bayern.de BOXER-Infodienst über Regenerative Energien www.boxer99.de IWR- Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien www.iwr.de dena - Deutsche Energie-Agentur GmbH www.dena.de