Gesetzliche Grundlagen der Energiewirtschaft (Strom und Gas!)
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- Regina Schuler
- vor 8 Jahren
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1 Gesetzliche Grundlagen der Energiewirtschaft (Strom und Gas!) Energiewirtschaftsgesetz Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz g Energiewirtschaft Erneuerbare-Energien-Gesetz Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform Mineralölsteuergesetz Stromsteuergesetz Konzessionsabgabenverordnung Stromgrundversorgungsverordnung Gasgrundversorgungsverordnung Bundesimmissionsschutzgesetz Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz Steuern Versorgung Umwelt Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) vom 29. April 1998 EU-Binnenmarkt-Richtlinie Elektrizität vollständig umgesetzt grundlegend reformiertes Energiewirtschaftsgesetz bildet gemeinsam mit den verschiedenen energiewirtschaftlichen Rechtsverordnungen den Rechtsrahmen der deutschen Energiewirtschaft Brancheninterner Wettbewerb mit der Folge sinkender Preise für alle Kundengruppen sind die augenfälligsten Auswirkungen dieser Reform. Aktuell: Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 07. Juli 2005 o Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 o Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005 o Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 08. Juli 2005 o Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 08. Juli
2 Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 07. Juli 2005 möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umwelt- verträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen. Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung. Diskriminierungsfreiheit, Entflechtung, Versorgungssicherheit, Anschluss- und Versorgungspflicht, Stromkennzeichnung Neu: Neubauten, größere Renovierungen: verpflichtender Einbau von Smart Metern ab Verpflichtende Einführung lastvariablen oder tageszeitabhängigen Tarifes bis Weitere Gesetze Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKModG) in der Fassung vom 21. Juli 2004 Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung befristeter Schutz und Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) sowie Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen Markteinführung der Brennstoffzelle im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung die Abnahme und die Vergütung von Kraft-Wärme-Kopplungsstrom K t (KWK-Strom) KWK-Strom, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird, fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. KWKModG 2009 in der Fassung vom 25. Oktober Neubau, Ausbau, Zusammenschluss von Wärmenetzen + Strom aus Industrie-KWK: auch Eigenversorgung 2
3 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG) in der Neufassung vom 21. Juli 2004 / 25. Oktober 2008 nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus EE zu fördern. den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung - bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und - bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität, die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber und den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms. Gesetz zur Förderung Vorrang Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz EEWärmeG) in der Fassung vom 25. Oktober 2008 den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme (Raum-, Kühl-, Prozesswärme sowie Warmwasser) bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen. Festlegungen: Nutzungspflicht für alle ab 1. Januar 2009 errichteten Gebäude (beheizt/gekühlt, ab 50 m² NF) Länder können zusätzliche Regelungen treffen (z. B. Nutzungspflicht REQ für bestehende Gebäude) Anteile: - Solarthermie: mindestens 15 % - Gasförmige Biomasse: mindestens 30 % - Feste/flüssige Biomasse: mindestens 50 % - Geothermie/Umweltwärme: mindestens 50 % Förderung von Maßnahmen zur Erzeugung regenerativer Wärme Ersatzmaßnahmen: - Kraft-Wärme-Kopplung (z. B. Fernwärme mit 50 % KWK) - Abwärmenutzung - Einsparung von Energie ( 15 % Bedarfssenkung gegenüber EnEV) Nichterfüllung: Geldbuße 3
4 Gesetze zur ökologischen Steuerreform von 1999/2003 Zweck dieser Gesetze: zum Energiesparen und zur rationellen Energieverwendung anzuregen erneuerbare Energien zu fördern. entscheidend für Klimaschutz und Schaffung von Arbeitsplätzen. Schritte: Einstieg in die Ökologische Steuerreform im Jahr 1999 Beschluss der Fortführung bis zum Jahr 2003 Gesetz zur Fortentwicklung der Ökologischen Steuerreform 2003 Ausweitung zu einer Ökologischen Finanzreform (ÖFR) 2003 begonnen und Anfang 2004 fortgesetzt. Mineral- und Ökosteuersätze für verschiedene Energieträger Im Gegenzug Senkung der Beitragssätze zur Rentenversicherung. 4
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